Richard Seelmaecker
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen. An manchen politischen Vorhaben weiß man ja schon bei der Überschrift, wie es so gehandhabt wird. Und bei dieser Debatte ist es, glaube ich, auch wieder. "Nur Ja heißt Ja" ist wieder so ein Fall. Denn wer hier fragt: "Ist das eigentlich ein gutes Gesetz, was hinter dieser Kampagne steht?", dann steckt man ganz schnell hinter dem moralischen Verdacht nach dem Motto: "Na, wer dagegen ist, der muss wohl für das Gegenteil sein." Und das, meine Damen und Herren, würde der Sache schlichtweg nicht gerecht werden, denn das wäre moralische Einschüchterung, und wir müssen bei diesem Thema ganz präzise sein und nicht emotional. Ja, meine Damen und Herren, wir wollen Schutz vor sexuellen Übergriffen, ja, wir wollen Respekt und Selbstbestimmung, aber unsere Aufgabe als Parlament ist es nicht, für gute Gefühle zu sorgen, sondern gute Gesetze zu machen. Und gute Gesetze erkennt man dann auch noch, meine Damen und Herren, wenn die Emotionen runtergekocht sind und am Ende die Rechtsanwendung greift. Und die Botschaft, die Sie senden wollen, bei der Botschaft sind wir uns sehr wohl einig, meine Damen und Herren. Die Botschaft lautet eindeutig: Sexuelle Handlungen müssen auf wechselseitigem Konsens beruhen. Punkt. Nichts anderes. Was uns in der Sache voneinander trennt, meine Damen und Herren, ist der Versuch, das über die Verschärfung des Strafrechtes zu machen. Warum? Weil die Änderungen, die wir auf CDU-Initiative damals 2014 angeschoben haben und die auf der damaligen Ministerkonferenz beschlossen und dann umgesetzt wurde, "Nein heißt Nein", die beinhaltet das, was Sie in Wirklichkeit schon haben. Der Punkt in Ihrem Gesetzesentwurf, den wir ja heute hier gar nicht debattieren, der ist ja gerade abgelehnt worden in der Ministerkonferenz, und zwar zurecht, aus sachlichen, aus inhaltlichen Gründen, denn, meine Damen und Herren, ich hab's noch mal rausgesucht, ich zitiere 177 Absatz 2 Ziffer 1: "Ein Täter wird ebenso bestraft, wenn der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist," "einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern." Also das, was Sie hier genannt haben, ist schon Bestandteil des Gesetzes. Richter können das heute schon anwenden. - Sie gestatten die Zwischenfrage von Frau Timmann? - Ja, bitte, bitte. Ja, vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. Ich frag mich, ich hab mir auch im Rahmen der Literaturrecherche 177/2 angeguckt, und mir ist sehr stark aufgefallen, dass die Rechtsprechung Schockstarren aber in der großen Masse eben nicht unter 177/2 subsumiert. Wie erklären Sie sich das? Ja, das ist ganz einfach, deswegen hat die Kollegin Zagst eben ganz richtig von einem neurologischen Schock gesprochen. Und das ist genau richtig. Bei einem neurologischen Schock ist es nämlich genau so, das ist der Fall des 177 Absatz 2 Ziffer 1. Und, meine Damen und Herren, ich komm gleich zur weiteren Auslegung, denn wir kommen ja später zur Praxis. Ja, Sie haben hier einen sehr emotionalen Fall geschildert, sicherlich richtig. Ich will Ihnen aber versuchen näherzubringen, was das in der Praxis bedeuten würde, meine Damen und Herren, nämlich nicht mehr, dass das Nein zählt, sondern das nachweisbare Ja. Und dann heißt es auf einmal nicht mehr, "Gab es einen erkennbar entgegenstehenden Willen, den das Gericht berücksichtigen muss," sondern: "Kann bewiesen werden, dass genug Zustimmung vorhanden ist?" Dann müssen wir uns doch aber in der Realität fragen: Wo findet denn Intimität statt, meine Damen und Herren? Es findet doch nicht hier im Plenarsaal statt, meine Damen und Herren. Es gibt doch keinen Notar, der daneben steht und am Ende irgendetwas beurkundet, oder zwei Zeugen, sondern das ist eine intime Situation. Das ist doch die Realität häufig. Was soll denn dann... Was möchten Sie denn den Richtern an die Hand geben? Sollen die am Ende ein Formular dabei haben? Einwilligung auf Intimität bis auf Widerruf? Wollen Sie nach sieben Minuten noch mal nachfragen? Das sind doch die praktischen Fragen, die am Ende ein Gericht zu beurteilen hat, wenn solche Fälle zu Gericht kommen, meine Damen und Herren. Und das ist bitterernst. Und schlechte Gesetze helfen den Opfern nicht. Und die Justizminister haben das offenbar ganz genauso gesehen. - Ja. - Sie gestatten die Zwischenfrage von Herrn Pein? - Ja bitte, ja. - Bitte, Herr Pein. - Bitte! Herr Seelmaecker, das Problem, das Sie eben geschildert haben mit der Beweisfrage, weil ja möglicherweise niemand dabei ist, insbesondere keine Richterin oder Richter, die stellt sich sowieso grundsätzlich und zwar egal, ob Sie jetzt für "Nein ist Nein", "Ja ist Ja" stimmen oder nicht. Diese Problematik werden Sie nie auflösen können. Dann benutzen Sie das bitte aber auch nicht als Argument für eine wirklich angemessene Reform. Sehen Sie, Herr Pein, und das ist doch genau der richtige Punkt, den Sie da ansprechen. Das ist genau der richtige Punkt. Wir brauchen doch nicht immer mehr Dinge in ein Gesetz schreiben, die am Ende nicht umsetzbar sind. Damit helfen Sie niemandem. Sie müssen daran denken, wie die praktische Rechtsanwendung ist, meine Damen und Herren. Und in dieser Situation wird doch kommuniziert mit Worten, mit Verhalten, mit Nähe, mit Körpersprache, also mit vielen Dingen. Und natürlich gilt: Angst ist kein Ja, Druck ist kein Ja, Erstarren ist kein Ja. Darüber müssen wir doch gar nicht hier diskutieren. Da verstehe ich die Empörung gar nicht, denn wie gesagt, das deckt das Gesetz bereits ab, meine Damen und Herren. Und das, was Sie hier wollen, das können Sie nicht entsprechend durch das Strafrecht reparieren, noch dazu mit einem Verbrechenstatbestand in Ihrem Gesetzesentwurf – wer ihn gelesen hat, da schreiben Sie sogar die "Fahrlässigkeit" da rein. Müssen Sie mal drüber nachdenken, was das am Ende für Staatsanwälte und Richter bedeuten soll, wo genau die Abgrenzung denn stattfinden soll, meine Damen und Herren. Und da sind wir genau bei dem Punkt, der eben schon einmal nur genannt wurde, aber abstrakt hineingeworfen: Selbstverständlich kollidiert das doch in der Praxis mit der Unschuldsvermutung. Ein Richter wird sich seine Überzeugung bilden, und das tut er ja auch in diesen Fällen, die ich hier geschrieben habe, die wir heute im Gesetz haben. Und wenn er genug Anhaltspunkte hat, dass er sagt: "Ich glaube der Zeugin", dann glaubt er der Zeugin und dann wird er entsprechend verurteilen. Dafür, so viel Zutrauen sollten wir in unsere Gerichte haben, die die entsprechende Erfahrung und Lebenserfahrung und das entsprechende Wissen haben, meine Damen und Herren. Aber die Unschuldsvermutung würden Sie mit diesem Prinzip genau umdrehen. Und das, meine Damen und Herren, können Sie in einem Rechtsstaat nicht tun. Sie können nicht von "Beweise die Schuld" in "Beweise deine Unschuld"... Das ist zu viel! Meine Damen und Herren, wir sind verantwortlich für Freiheit, wir sind verantwortlich für Rechtssicherheit und wir sind auch verantwortlich für Verhältnismäßigkeit. Und deswegen sagen wir ganz klar: Ja zum Schutz, Ja zu Respekt und Ja zur harten Verfolgung von Straftaten, insbesondere die gegen die sexuelle Selbstbestimmung meistens von Frauen verstoßen, meine Damen und Herren. Aber wir sagen Nein zu einem Strafrecht, das menschliche Beziehungen mit der vermeintlichen Präzision eines Behördenformulars versehen soll, meine Damen und Herren. Das geht nicht, denn unser Rechtsstaat ist das Fundament, auf dem unsere Freiheit, unser Recht gleichermaßen beruhen. Vielen Dank.
