Astrid Hennies
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren. Stellen Sie sich vor, Sie gehen abends durch den Park. Sie werden von hinten ins Gebüsch gerissen und Ihnen schnürt es die Kehle zu und Ihr Körper geht auf biologisches Notprogramm: Schockstarre. Sie können nicht schreien, Sie können sich nicht bewegen, Sie lassen das Unvermeidliche über sich ergehen, nur um diese Situation irgendwie zu überleben. Genau das ist einer Frau in Nordthüringen passiert. Und wissen Sie, wie die deutsche Justiz darauf reagiert hat? Mit einem Freispruch für den Täter. Warum? Weil die Frau in ihrer Todesangst kein für den Täter erkennbares Nein artikuliert hat. Weil eine sichtbare Abwehrhandlung fehlte. Und wer nun glaubt, das sei ein tragischer Einzelfall in einer extremen Ausnahmesituation, der irrt. Die Schutzlücken unseres Gesetzes reichen nämlich bis in die eigenen vier Wände. Ein weiterer Fall zeigt, eine Frau sagt ihrem Besuch unmissverständlich: "Nein, ich will keinen Sex heute mit dir." Sie legt sich schlafen, später wacht sie auf, weil dieser Mann sich an ihr vergeht. Sie verfällt vor Schreck in eine Schockstarre. Das Absurde – Nein –: das Gericht hat die Schockstarre im Prozess sogar anerkannt. Und trotzdem wird der Täter freigesprochen. Die Begründung des Gerichts: Das vorherige klare Nein der Frau reiche nicht aus, schließlich habe sie zuvor für den Mann gekocht, ihn geküsst und mit ihm zusammen Fernsehen geschaut. Meine Damen und Herren, merken Sie, was hier passiert? Ein Freispruch, der signalisiert: Wer gastfreundlich ist, verliert im Schlaf sein Recht auf Selbstbestimmung. Das ist die Realität in deutschen Gerichtssälen, solange bei uns das Prinzip "Nein heißt Nein" gilt. Denn das geltende Recht wird der Realität sexueller Gewalt in vielen Fällen eben nicht gerecht, dem Phänomen der Schockstarre, wenn Betroffene aus Angst oder Druck nachgeben, oder die fatale Folge von Alkohol und Drogen. Die Folgen sind gravierend: Täter bleiben straflos, Opfer werden durch Gerichtsverfahren gezerrt, das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung wird nicht gewahrt. Dass das 2026 in Deutschland noch so ist, ist ein Skandal. Deswegen brauchen wir jetzt endlich "Nur Ja heißt Ja"-Regelungen. Denn nur ein ausdrückliches und eindeutig erkennbares Einverständnis legitimiert sexuelle Handlungen. Erlaubt ist nur, was beide wollen, das ist eine Frage des Respekts. Auch die letzten großen Reformen des Sexualstrafrechts stießen ja zunächst auf Widerstand. Wir erinnern uns: In den 1990er-Jahren gab es die Ehepflicht zum Geschlechtsverkehr. 1997 wurde erst die Vergewaltigung in der Ehe als Straftat anerkannt. 2016 gab's auch Widerstand, heute eine Selbstverständlichkeit, für das "Nein heißt Nein". Und "Ja heißt Ja" muss auch eine Selbstverständlichkeit werden. Danke.
