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Sina Imhof

GRÜNE 1:41 min Sitzungen 23/27

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen. Das Verbot des Islamischen Zentrums in Hamburg war richtig, denn das IZH war ein Außenposten des iranischen Regimes mit einer islamistisch-extremistischen Ideologie. Hamburg steht gemeinsam gegen Islamismus, und über dieses Verbot vergießt hier niemand eine Träne. Mit Blick auf den Antrag muss jedoch einiges richtiggestellt werden. Sie kritisieren, dass jahrelang vom Senat oder vom Land kein Verbot des IZH vorangetrieben wurde. Diese Möglichkeit gab es jedoch nie, denn für überregionale Vereine ist nach dem Vereinsgesetz allein das Bundesinnenministerium zuständig, das ja letztlich auch gehandelt hat. Dann verlangen Sie, dass Hamburg ein Gebäude umwidmet, das dem verbotenen Verein gehört. Das Verbot ist jedoch noch nicht bestandskräftig. Und wenn es bestandskräftig ist, fällt das Gebäude an den Bund, nicht an Hamburg. Dann haben Sie Forderungen zum Thema Abschiebung. Da rate ich einen Blick ins Gesetz, Paragraf 53 Aufenthaltsgesetz. Dort gibt es schon Instrumente, ausländische Verfassungsfeinde auszuweisen. Aber jeder einzelne Fall muss hier sorgfältig geprüft werden auf Grundlage konkreter Tatsachen, nicht auf Zuruf, nicht pauschal. Wir leben in einem Rechtsstaat, und deshalb braucht es hier auch ein rechtsstaatliches Vorgehen. Ein interessanter Satz zum Schluss. Sie schreiben: "Auch der Teilnehmerkreis der Zusammenkünfte vor der Schönen Aussicht" "setzt sich erkennbar nicht ausschließlich aus Deutschen," "sondern auch aus Ausländern zusammen." Sie können also die Staatsbürgerschaft eines Menschen an seiner Hautfarbe erkennen. Find ich spannend, kann ich nicht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

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