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Sarah Timmann

SPD 4:28 min Sitzungen 23/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist schon ziemlich ernüchternd, diese Debatte 2026 immer noch führen zu müssen, wenngleich man zur Wahrheit dazu auch sagen muss, dass 2016 ein Durchbruch war. Anfang des Monats – Frau Zagst hat es gesagt – tagte die Justizministerkonferenz hier in Hamburg. Dort hatte man die Chance, gemeinsam zu sagen: "Genug diskutiert, wir schließen die Schutzlücke jetzt." Passiert ist es leider nicht. Also führen wir die Debatte gerne weiter, obwohl wir doch längst wissen, worüber wir reden. Wir wissen, dass Betroffene sexualisierter Gewalt das häufig nie zur Anzeige bringen. Wir wissen, dass viele Jahre brauchen, um überhaupt darüber sprechen zu können. Und wir wissen auch, dass Menschen in solchen Situationen nicht immer so reagieren, wie diejenigen es erwarten, die selbst noch nie in so einer Situation waren. Und trotzdem tun wir manchmal noch so, als wäre das alles eine neue Erkenntnis. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir heute zumindest einmal in dieser Debatte hören werden: "Oh Gott, wo kommen wir denn da hin, wenn wir jedes Mal ein Ja hören müssen?" Und ehrlich gesagt zeigt das vor allem eins: Es fehlt das Verständnis davon, worum es bei "Ja heißt Ja" eigentlich geht. In 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungen fällt das Opfer in eine sogenannte Schockstarre. Frau Zagst hat eingangs ein Praxisbeispiel gezeigt, wo genau das der Fall war. Wer nach oder während eines Überfalls ebenfalls erstarrt, der wird nicht gefragt: "Warum hast du dich denn nicht gewehrt? Warum hast du denn nicht lauter Nein geschrien?" Nur Betroffene sexualisierter Gewalt müssen sich diese Frage bis heute anhören. Dabei reagiert ihr Körper genauso wie jeder andere Körper in einer Extremsituation. Und daran ist nichts falsch und auch nichts verdächtig. Auf der Justizministerkonferenz hat Bayern gesagt, es gäbe keine relevanten Schutzdefizite. Wenn es keine Schutzdefizite gibt, warum diskutieren wir dann jedes Jahr erneut über Schockstarren und wie wir die rechtlich bewerten sollen? Warum diskutieren wir dann über längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen? Und warum berichten Beratungsstellen und Betroffene seit Jahrzehnten von denselben Problemen? Ich glaube, wir gucken bis heute auf die falsche Person, und das auch, weil unser Sexualstrafrecht die falschen Fragen in den Mittelpunkt stellt. Mit "Ja heißt Ja" würden wir endlich fragen: Wo war denn eigentlich die Zustimmung? Woher nahm der Täter die Gewissheit, dass Einvernehmen vorlag? Das ist doch der eigentliche Punkt. Und genau deshalb gibt es hier offensichtlichen Handlungsbedarf, und genau deshalb müssen wir darüber reden, wie wir unser Sexualstrafrecht weiterentwickeln. Und... Und auch wenn es manche in der Debatte so darstellen: Das ist weder der Untergang des Abendlandes noch der Untergang des unbeschwerten Datings, wenn sich Menschen tatsächlich davon überzeugen, dass ihr Gegenüber damit einverstanden ist, was sie gerade tun. Und dann kommt häufig das vermeintliche Totschlagargument, das juristische, "Nur Ja heißt Ja" führe zu einer Beweislastumkehr. Das sei rechtsstaatlich nicht vertretbar und den Beschuldigten nicht zuzumuten. Frau Zagst hat das gesagt, aber auch bei dem von uns geforderten Modell gilt die Unschuldsvermutung. Und auch dann muss die Staatsanwaltschaft eine Straftat natürlich nachweisen. Und auch dann gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" – " im Zweifel für den Angeklagten". Niemand will daran rütteln, wirklich niemand. Aber natürlich bleiben solche Situationen oft Aussage-gegen-Aussage-Delikte. Aber die Frage ist doch, welchen Maßstab unser Strafrecht an die sexuelle Selbstbestimmung legt. Und da finde ich, da finden wir: Zustimmung ist der richtige Maßstab. Auf Bundesebene zeichnet sich ja jetzt auch eine Einigung ab, das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" zumindest für Minderjährige einzuführen, immerhin. Aber es zeigt eben auch den Widerspruch, denn offenbar trauen wir es einem 17-Jährigen zu, sich zu vergewissern, ob Zustimmung vorliegt. Bei Erwachsenen, da ziehen wir dann die Grenze. Das ergibt keinen Sinn. Oder... Auch das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit vor Kurzem die Einführung einer einheitlichen strafrechtlichen Definition von Vergewaltigung inklusive Zustimmungserfordernis gefordert. Viele europäische Staaten sind diesen Weg längst gegangen. Dort ist weder der Rechtsstaat zusammengebrochen, Herr Walczak, noch die Unschuldsvermutung abgeschafft worden. Leider hat die Justizministerkonferenz die Chance verpasst, sich für "Ja heißt Ja" auch für Erwachsene auszusprechen, aber aufgeschoben ist zum Glück ja nicht aufgehoben. Bald kommt die Debatte in den Bundesrat. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem der Union, überzeugen Sie Ihre Parteifreunde, machen Sie das Richtige und stimmen Sie für "Ja heißt Ja" im Bundesrat. Vielen Dank.

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