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Ole Thorben Buschhüter

SPD 3:16 min Sitzungen 23/27

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Hamburg bekommt ein Lobbyregister. Am Ende der letzten Wahlperiode beschlossen, tritt das Hamburgische Lobbyregistergesetz mit einigem Vorlauf am 1. September 2027 in Kraft. Ein ganz großes Dankeschön an dieser Stelle an meinen, unseren ehemaligen Kollegen Urs Tabbert, der für die SPD-Fraktion da eine ganz treibende Kraft war und für die damalige interfraktionelle Initiative für dieses Gesetz. Worum geht es? Lobbyarbeit wird bisweilen als anrüchig empfunden, angesehen. Eva Botzenhart sprach auch eben schon davon. Letztlich handelt es sich aber um die Einflussnahme von Zivilgesellschaft, von Wirtschaft – ja, auch das –, von anderen gesellschaftlichen Akteuren. Einflussnahme auf die Politik und auf Gesetzgebungsverfahren. In vielen Fällen ist diese Einflussnahme nicht nur erwünscht, sondern sehr sinnvoll, um die politische Idee hinter einem Gesetzentwurf mit den Erfahrungen aus den betroffenen Branchen zusammenzubringen und Politik zu machen, die sich an realen Gegebenheiten orientiert. Lobbyarbeit, also die organisierte Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und auch gegenüber der Öffentlichkeit, gehört damit zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens und einer pluralistischen Gesellschaft. Bravo. Das Hamburgische Lobbyregister wird den Bürgerinnen und Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg zukünftig die Möglichkeit eröffnen, sich über diese Einflussnahmen genauer zu informieren. Dabei besteht die Zielsetzung eines solchen Registers nicht nur darin, einfach zu sagen, transparent zu machen, wer überhaupt Lobbyarbeit betreibt, sondern auch, mit welchen inhaltlichen Argumenten gearbeitet wird, welche Argumente vorgebracht werden gegenüber der Politik. Deswegen sieht das Hamburgsche Lobbyregistergesetz nicht nur eine Registrierungspflicht für die Interessenvertreterinnen und -vertreter vor, sondern eben auch die Veröffentlichung von Stellungnahmen und Beiträgen, die zweckgerichtet eingebracht werden, um Einfluss eben auf solche Gesetzgebungsverfahren zu nehmen. Es liegt ja schließlich im ureigensten Interesse der Legitimation oder auch der Akzeptanz von Politik, jeden Eindruck zu vermeiden, dass gut organisierte Partikularinteressen zulasten des Gemeinwohls durchgesetzt werden. Das Hamburgische Lobbyregister schafft dafür die notwendige Transparenz, holt Lobbyismus aus dem Verborgenen, wo er bislang verborgen war. Meine Damen und Herren, das Lobbyregister braucht eine gründliche Vorbereitung. Deswegen gibt es zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten des Gesetzes so einen großen Zeitraum. Und bis zu seinem pünktlichen Start am 1. September nächsten Jahres werden von der Bürgerschaftskanzlei nun die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit das Register rechtssicher, nutzerfreundlich und zuverlässig betrieben werden kann. Für die Entwicklung der Fachanwendung und den Aufbau der erforderlichen IT-Infrastruktur beantragt die Bürgerschaft nun die notwendigen Mittel. Dafür dient heute der Antrag. Meine Damen und Herren, Transparenz über Interessenvertretung stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse. Das ist unser großes Ziel. Und darum geht es beim Hamburgischen Lobbyregister. Schönen Dank.

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