Anna Gallina
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Ich glaube, wir müssen ein paar Dinge sortieren. Herr Seelmaecker, ich find es ja immer gut, wenn man in eine Debatte eintritt und vorher dann den Gegenstand sozusagen auch noch mal genauer betrachtet hat. Hamburg hat keinen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht zum "Nur Ja heißt Ja", sondern einen Entschließungsantrag. Insofern wäre das vielleicht ganz gut gewesen, Sie hätten das vorher einmal wahrgenommen. Dann hätten Sie uns hier nicht mit einem nicht vorliegenden Gesetzentwurf konfrontieren müssen. Vielleicht auch zur Aufklärung... Vielleicht auch zur... Also: Wir haben einen Antrag in die Justizminister:innenkonferenz eingebracht. Da bringen wir auch keine Gesetzentwürfe ein. Das sind in der Tat auch Aufforderungen an den Bund. Das ist wie mit jeder Fachministerkonferenz. Wir haben an der Stelle die Zustimmung des Kollegen Heinz, ein CDU-Kollege aus Hessen, bekommen, der sehr klar identifizieren konnte, dass es sich hier um ein wichtiges Frauenschutzthema handelt. Also insofern gibt es auch innerhalb der CDU in der Tat Beweglichkeit. Und viele Kolleginnen und Kollegen haben sich in der näheren Beschäftigung mit der Materie auf der Konferenz auch offen gezeigt, diese Debatte weiterzuführen. Das machen wir gerade im Bundesratsverfahren. So viel mal zur Einordnung. Und das... Was mich wirklich ein bisschen besorgt, ist, wir haben ja einen sehr klaren Befund, was das aus meiner Sicht eklatante Schutzdefizit von Frauen in dieser Gesellschaft angeht beim Thema Gewalt. Es sind ja auch Ihre Bundesminister:innen gewesen, die die LeSuBiA-Studie vorgestellt haben. Und ich wundere mich etwas, dass Sie nicht besorgt, dass die Anzeigebereitschaft nur bei 3 Prozent liegt. Wenn man das hochskaliert mit den Zahlen, die wir zuletzt gehabt haben, dann kommen wir hier zu Millionen von Straftaten im Jahr. So um die 4 Millionen müssen wir vermuten aufgrund der Dunkelzifferforschung. Und das heißt doch, dass wir extrem gehemmt sind aktuell in der Verfolgung schwerer Gewaltverbrechen. Und es wundert mich, dass ich von Ihnen noch keinen Vorschlag dazu gehört habe, wie wir denn da weiterkommen können. Anstatt dessen... Anstatt dessen stellen Sie sich hierhin und fordern gute Gesetze ein. Das ist ja immer erst mal ein sinnvoller Maßstab, da bin ich bei Ihnen. Gleichzeitig haben wir seit 2024 den klaren Befund, dass Deutschland sich mit seinem Sexualstrafrecht eben nicht ausreichend gekümmert hat, um die Voraussetzungen oder beziehungsweise die Vorgaben der Istanbul-Konvention, die wir ja ratifiziert haben, zu erfüllen. Insofern würde ich mal sagen, zumindest in der Bestandsaufnahme muss doch klar sein, dass das Gesetz an der Stelle eben nicht genug trägt. Sie haben dann... Sie haben dann noch mal ausgeführt, dass der Absatz 2 Nummer 2 des 177 StGB auch schon mehr ist als nur "Nein heißt Nein", das ist auch richtig, und sozusagen eine Zustimmung erfordert. Wenn wir uns das in der Rechtsanwendung angucken, und das hat die Kollegin Timmann eben Ihnen auch noch mal versucht mit auf den Weg zu geben, dann sehen wir aber, dass wir vor einem erheblichen Problem stehen. Ermittler und Gerichte müssen nämlich klären, ob jemand nur passiv war oder tatsächlich in einer Schockstarre steckte. Das ist ein ziemlich schwieriger Nachweis, wie man den führen will. Und deswegen haben wir tatsächlich an der Stelle in der Rechtsanwendung ein Problem, das uns auch als solches beschrieben wird. Und bezogen auf den Täter bedeutet das, der Täter kann immer behaupten, dass die andere Person nur passiv gewesen ist. Er kann immer diese Schutzbehauptung aufstellen, dass er nicht festgestellt hat, dass es sich dabei um eine Schockstarre handelt. Und deswegen haben wir immer ein Problem, den Vorsatz an dieser Stelle nachzuweisen. Ich glaube nicht, dass das ein gutes Gesetz ist. Und auch in der Passivität stecken ja Probleme drin, die Sie, glaube ich, selber auch benannt haben, wenn es nämlich um Überforderung im Tatmoment geht, um körperliche Unterlegenheit geht, möglicherweise auch um Machtverhältnisse, die eine Rolle spielen. Das sind alles Aspekte, mit denen wir heute auch nicht gut zurechtkommen unter "Nein heißt Nein". Und deswegen ist eine Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts auf eine konsensbasierte Lösung ganz zentral. So. Und um das auch klarzumachen: Niemand muss einen Vertrag unterschreiben, denn die fachliche Debatte dreht sich immer, schon die ganze Zeit und es war nie anders, um ein konkludentes Ja. Und dann gibt es noch 15 europäische Länder, die haben sich gedacht: "Mensch, wir trauen uns das zu, wir kriegen das hin!" Und die machen das einfach. Die kommen total zurecht. Die haben auch gar kein Problem mit der Unschuldsvermutung, die Sie ja in der Tat an anderer Stelle, wenn es irgendwie um das Überwinden der körperlichen Unversehrtheit und Integrität geht, auch nicht ins Feld führen in dieser Debatte. Außerdem gibt es... Und das möchte ich Ihnen einfach auch noch mal ans Herz legen, sozusagen dieser Betrachtungsweise näherzutreten, weil wir ja in grundsätzlichen Annahmen offensichtlich sehr weit noch auseinander sind. Aber in Europa gibt es nicht nur die Beschlüsse, die die Kolleg:innen eben schon erwähnt haben, sondern es gibt auch eine aktuelle Verständigung auf die sogenannte CSA-Richtlinie. Das ist eine Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch in Europa. Und diese Richtlinie wird uns vorgeben, und zwar sehr zügig vorgeben, "Nur Ja heißt Ja" für Jugendliche zu normieren. Das werden wir umsetzen müssen. Das ist in der Bundesregierung auch konsentiert. Was ist die Konsequenz daraus? Die Konsequenz daraus wird sein, wenn wir uns nicht insgesamt für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht entscheiden, dass wir sagen, bei der 17-Jährigen, da legen wir für den Täter den Maßstab an "Nur Ja heißt Ja" und bei der 18-Jährigen tun wir das nicht. Da sagen wir: "Du hättest dich mal besser lautstark zu Wort gemeldet." Das ist doch nicht sinnvoll. Das muss doch auch für Sie rechtsdogmatisch ein Problem aufwerfen. Also die Entwicklung, die geht in eine... Die Entwicklung geht in diese Richtung, in der wir zu einem konsensbasierten Sexualstrafrecht kommen müssen. Man kann das jetzt natürlich noch mit allen möglichen Scheinargumenten verzögern, übrigens Argumente, die wir vor "Nein heißt Nein" auch alle schon gehört haben, die sich alle nicht bewahrheitet haben in der Praxis. Ich rate dringend davon ab, denn wahnsinnig viele Frauen in diesem Land werden täglich Opfer von Vergewaltigung, von Sexualstraftaten. Und es ist mal an allererster Stelle, dass wir das materielle Recht verbessern, damit sie sich dann auch effektiv wehren können. Ich möchte aber auch eins sagen: Das wird nicht dazu führen, dass damit alle Probleme vom Tisch sind. Ich hab nicht die Projektion darauf, dass mit einer solchen Regelung sozusagen sich alles erledigt hat. Natürlich gibt es viele Fragen in der Prozessgestaltung selber beispielsweise. Hamburg hat aus guten Gründen jetzt Anfang des Jahres Spezialkammern eingeführt am Landgericht, weil wir das wichtig finden, dass wir mehr Spezialisierung vorhalten, damit mehr Vertrauen auch in einen solchen Prozess von den entsprechenden Opferzeuginnen gewonnen werden kann. Es ist wichtig, dass das Thema psychosoziale Prozessbegleitung gestützt wird. Das wird ja auch von Ihrer Bundesregierung dankenswerterweise mit vorangetragen. Also da gibt es einiges, was wir noch darüber hinaus tun müssen. Aber erst mal die materielle Rechtsgrundlage schaffen, damit der Istanbul-Konvention entsprechen und auch dem richtigen Trend in Europa, das ist absolut zeitgemäß. Und insofern möchte ich wirklich auch noch mal an Sie appellieren, da mit beizutragen, dass wir diesen Weg jetzt auch zügig gehen können. Vielen Dank.
