Parica Partoshoar
Wertes Präsidium! Liebe Abgeordnete demokratischer Parteien! Kaum ein Thema wird derzeit so emotional diskutiert wie die Schulbegleitung. Gerade bei einem so sensiblen Thema sollten wir darauf achten, berechtigte Sorgen ernst zu nehmen, ohne vorschnelle Schlussfolgerungen zu ziehen. Hier geht es um Kinder und Jugendliche, um Eltern, die wissen möchten, ob ihr Kind die Unterstützung erhält, die es braucht, und um Schulen, die verlässliche Rahmenbedingungen brauchen. Die vielen Rückmeldungen von Eltern, Schulen, Trägern und Verbänden zeigen deutlich, dass die angekündigten Änderungen erhebliche Verunsicherungen ausgelöst haben. Diese Sorgen sind nachvollziehbar. Wer nicht weiß, welche Unterstützung das eigene Kind nach den Sommerferien erhält, macht sich selbstverständlich Gedanken. Und genau deswegen ist die Kritik an der Kommunikation der Schulbehörde berechtigt. Wenn Änderungen dieser Tragweite erst kurz vor den Sommerferien kommuniziert werden und viele Betroffene mit offenen Fragen zurückbleiben, dann ist an dieser Stelle die Kommunikation nicht gut gelaufen. Insbesondere bei einem so sensiblen Thema braucht es Transparenz und nachvollziehbare Entscheidungen. Aber aus einer unzureichenden Kommunikation wird nicht automatisch ein Kahlschlag. Genau diesen Eindruck vermittelt allerdings die Darstellung der Linken. Und dafür finden wir in den vorliegenden Fakten keine ausreichende Grundlage. Unstrittig ist, Schulbegleitung ist ein wichtiger Bestandteil gelingender Inklusion. Kinder, die aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung benötigen, müssen diese erhalten. Ebenso klar ist aber auch, dass Schulbegleitung eine Teilhabeleistung ist. Sie ergänzt die Arbeit der Schulen, sie ersetzt sie nicht. Schauen wir deshalb auf die Entwicklung der vergangenen Jahre. Die Zahl der Schüler:innen mit Schulbegleitung hat sich seit dem Schuljahr 2013/2014 von 860 auf 4.011 mehr als vervierfacht. Gleichzeitig sind auch die finanziellen Mittel, wie die Senatorin bereits erwähnt hat, kontinuierlich gestiegen. Für 2027 sind nach Angaben der Schulbehörde rund 44 Millionen Euro für die Schulbegleitung vorgesehen – was im Übrigen mehr ist als das, was im laufenden Schuljahr zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund hat die Behörde angekündigt, die Bewilligungspraxis stärker zu vereinheitlichen. Nach ihrer Darstellung geht es nicht darum, den gesetzlichen Anspruch auf Schulbegleitung abzuschaffen, sondern die bestehenden Kriterien einheitlicher anzuwenden und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. Nebenbei bemerkt, bei so einem drastischen Anstieg an Kosten ist das die Aufgabe der Behörde, tatsächlich zu gucken, warum das so ist. Die Darstellung der Linken zieht daraus jedoch Schlussfolgerungen, die so nicht belegt sind. So wird beispielsweise der Eindruck vermittelt, Schulbegleitung entfalle künftig grundsätzlich in den ersten Klassen der Grundschulen. Die vorliegenden Regelungen sehen das so nicht vor. Auch künftig sind Ausnahmen möglich, und für Schüler:innen mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen bleibt das bisherige Verfahren weiterhin bestehen. Ebenso wird in dieser Darstellung der Eindruck erweckt, dass qualifiziertes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal künftig grundsätzlich aus der Schulbegleitung verdrängt werde. Nach den vorliegenden Regelungen ist das nicht der Fall. Solches Personal soll weiterhin dort eingesetzt werden, wo es fachlich erforderlich ist. Der Schwerpunkt... Der Schwerpunkt der Schulbegleitung bleibt jedoch eine unterstützende Teilhabeleistung. Wir werden sehr genau beobachten, wie sich die neue Bewilligungspraxis tatsächlich auswirkt. Entscheidend wird auch weiterhin sein, dass jedes anspruchsberechtigte Kind die Unterstützung erhält, die es braucht. Die Sorgen der Familien sind real, und wir werden genau hinschauen, was diese Änderungen in der Praxis bedeuten. Danke schön.
