Plenarprotokoll 19/49
06.05.2025 · 195 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (42)GRÜNE (26)CSU (20)FREIE WÄHLER (18)SPD (13)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 49. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Wir stehen sicher auch hier im Haus alle unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse in Berlin. Ich will sie an dieser Stelle gar nicht bewerten; (Beifall bei der AfD) die Reaktionen im In- und Ausland sprechen für sich. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich einige Glückwünsche aussprechen. Am 16. April 2025 konnte Kollege Jürgen Mistol einen runden Geburtstag begehen. (Allgemeiner Beifall) Am 26. April 2025 hat Kollege Kristan Freiherr von Waldenfels – ich sehe ihn im Moment nicht – einen halbrunden Geburtstag gefeiert. (Allgemeiner Beifall) Gestern hatte Kollege Franz Bergmüller einen runden Geburtstag. (Allgemeiner Beifall – Zuruf von der AfD: Bravo!) Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich alles Gute! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss auf einen Vorfall in der letzten Plenarsitzung am 9. April 2025 zurückkommen. Im Rahmen der Aussprache zu einem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER "Stromnetze vor Überlastung schützen – Bessere Steuerung der Erneuerbaren ermöglichen!" hat der Abgeordnete Stümpfig wörtlich geäußert: "Ja, wie dumm kann man denn sein, dass man jetzt genau diesen Absatz streichen will? Wie dumm kann ein Wirtschaftsminister sein, der sieben Jahre im Amt ist und immer noch nicht Zusammenhänge versteht?" Herr Abgeordneter Stümpfig, für diese Äußerung rufe ich Sie nachträglich zur Ordnung. (Zurufe von der AfD: Oh!) Diese Äußerung verletzt die Ordnung und die Würde des Landtags gemäß § 116 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags. Es handelt sich um eine persönliche Beleidigung gegenüber Herrn Staatsminister Aiwanger. Wir haben die Äußerung und auch die Konsequenz im Präsidium sehr sorgfältig abgewogen. Bei persönlichen Beleidigungen erscheint uns eine hohe Sensibilität angemessen; dass der Redner die Beleidigung in eine rhetorische Frage verpackt hat, ändert nichts an dieser Bewertung. Für den unbefangenen Zuhörer besteht kein Zweifel, dass der Abgeordnete den Herrn Staatsminister als dumm darstellen möchte. Eine solche Beleidigung ist der Würde des Hohen Hauses nicht angemessen und schadet seiner Vorbildfunktion. Die Redefreiheit des Abgeordneten überwiegt demgegenüber nicht. Die gewählte Ausdrucksweise war nicht notwendig, um den politischen Standpunkt zu verdeutlichen. Es wäre Herrn Kollegen Stümpfig ohne Weiteres möglich gewesen, scharfe Kritik am Vorhaben zu äußern, ohne persönlich beleidigend zu werden. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Er hat sich entschuldigt, und ich habe die Entschuldigung angenommen! Für mich ist es erledigt!) – Das ist eine Bemerkung des Herrn Staatsministers am Rande. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD sowie des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe nun bekannt, dass die AfD-Fraktion in ihrer Sitzung am 9. April 2025 den Abgeordneten Johannes Meier zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzen gewählt hat. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Tagesordnungspunkt 3 d, "Erste Lesung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Hierneis u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes" auf Wunsch der Initiatoren abgesetzt wurde. Die Erste Lesung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Schließlich gebe ich noch bekannt, dass die AfD-Fraktion zu Tagesordnungspunkt 10, "Eingabe – Unterbringung von Asylsuchenden im Markt Lappersdorf, Beschwerde über Landratsamt Regensburg" beantragt hat, über die Entscheidung des Ausschusses in namentlicher Form abstimmen zu lassen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER "Solide Kommunalfinanzen als Schlüssel zur Leistungsfähigkeit unserer Kommunen" Sie kennen das Prozedere. Grundsätzlich beträgt die Redezeit fünf Minuten pro Rednerin oder Redner bzw. zehn Minuten für eine Rednerin oder einen Redner. – Der erste Redner ist der Kollege Bernhard Pohl. Sie haben zehn Minuten Redezeit.
Bernhard Pohl FREIE WÄHLER
Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! An diesem denkwürdigen Tag sprechen wir heute über das sehr wichtige Thema der Lage der Kommunen in Bayern und im Besonderen über die Kommunalfinanzen. Die schlechte Finanzlage der Kommunen ist ein Spiegelbild der schlechten Finanzlage aller Ebenen des Staates, und die maßgebliche Ursache dafür ist eine schon seit einigen Jahren stagnierende Wirtschaft mit der Konsequenz stagnierender Steuereinnahmen. Wir waren es gewohnt, dass die Steuereinnahmen erheblich ansteigen, und konnten deswegen auf der Landesebene stabile Haushalte vorlegen, gleichzeitig gut investieren und die Kommunen unterstützen. Dieses Mal haben wir ebenfalls sehr viel für die Kommunen getan, obwohl das der Lage der Staatsfinanzen im Freistaat Bayern nicht unbedingt zuträglich war. Anders als der Bund haben wir aber noch Reserven und Rücklagen und konnten uns das deswegen leisten. Im November letzten Jahres haben wir im Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden den kommunalen Finanzausgleich verhandelt – für die FREIEN WÄHLER haben Kollege Hubert Aiwanger und ich und für die CSU Staatsminister Joachim Herrmann und natürlich Finanzminister Albert Füracker verhandelt –, und wir haben einen fairen Kompromiss gefunden. Wir haben auf das, was die Kommunen bekommen, strukturell langfristig noch eins draufgelegt, indem wir den Prozentsatz am allgemeinen Steuerverbund auf 13 % erhöht haben. Dennoch haben viele Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke Probleme, mit dem auszukommen, was sie an Einnahmen bekommen. Deswegen – diese Bemerkung muss ich am heutigen Tag einfach machen – und gerade, weil wir so abhängig von einer florierenden Wirtschaft sind und eine florierende Wirtschaft auch von politischen Rahmenbedingungen abhängig ist, war es ein Nackenschlag, was heute in Berlin passiert ist. Nach einer wirtschaftsfeindlichen Ampel-Politik (Zuruf von den GRÜNEN) startet die neue Legislaturperiode mit einer Nichtwahl des Bundeskanzlers. Ich hoffe sehnlichst, dass sich die Damen und Herren, die Verantwortung tragen, besinnen und das tun, wofür sie gewählt sind, nämlich Verantwortung für Deutschland zu tragen. Da kann es aber nicht sein, dass neun Personen an einer Abstimmung nicht teilnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf von der AfD) Wir haben eine große Verantwortung für unsere kommunalen Ebenen, und wir nehmen diese auch wahr; denn auf der kommunalen Ebene findet Politik vor Ort statt. Da berührt Politik unmittelbar den Menschen. Da entscheidet sich, ob eine Gesellschaft funktioniert oder nicht. Das entscheiden nicht die Gesetzgeber in Bund und Land. Wir schaffen Rahmenbedingungen. Aber die Kommunalpolitiker sind diejenigen, die tagtäglich das, was wir beschließen, umsetzen müssen. Sie machen in Bayern einen herausragenden Job. Das muss ich hier an dieser Stelle einmal sagen. Ich bin sehr stolz darauf, dass hier in diesem Haus parteiübergreifend viele Kolleginnen und Kollegen ein kommunales Mandat haben. Das bedeutet eine kommunale Erdung unseres Parlaments, und das sieht man auch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dennoch müssen wir gemeinsam mit den Kommunen ein paar Dinge deutlich verändern. Wir können es uns nicht mehr leisten, die Party auf dem Niveau, auf dem wir sie bisher gefeiert haben, fortzuführen. Wir werden Standards senken müssen, gerade auch im Sozialbereich. Da werden wir alle Verantwortung tragen müssen, natürlich die Regierungsfraktionen stärker als die Opposition. Aber ich denke, auch die Opposition wird sich Gedanken darüber machen müssen, wie dieser Staat funktioniert. Da müssen wir stärker auf Leistungsträger und weniger auf Leistungsempfänger schauen. Selbstverständlich müssen wir auch – um die kommunale Ebene wieder ins Spiel zu bringen – die Verwaltung effektiver machen. Das ist – ich schaue zum Digitalminister – auch ein Thema der Digitalisierung, aber nicht nur. Natürlich müssen wir die Möglichkeiten nutzen, die uns die Digitalisierung bietet. Aber wir werden auch nicht umhinkommen, Standards zu senken und Verwaltungsabläufe zu verschlanken. Dazu gehört natürlich auch eine Bürgerbeteiligung, die im Einzelnen gut und richtig ist. Aber wir haben uns leider Gottes ein bisschen zu viel zugemutet. Wir haben ein bisschen zu viel Mitsprache. Wenn zu viele mitsprechen, schadet das einem schnellen Entscheidungsprozess. Natürlich müssen all diese Dialogprozesse moderiert werden. Dafür braucht es Personal, und wir haben in der öffentlichen Verwaltung einen erheblichen Zuwachs an Personalkosten, den unsere Kommunen nicht mehr stemmen können. Ich sage es hier ganz deutlich: Das liegt nicht an den Akteuren vor Ort. Das liegt nicht an den Beamten in den Rathäusern. Aber wenn sie immer mehr Aufgaben zugewiesen bekommen, werden sie irgendwann resignieren und sagen, dass sie es nicht mehr bewältigen können. Natürlich gibt es da und dort Optimierungspotenzial. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Aber im Allgemeinen machen sie einen guten Job. Wir müssen ihnen allerdings den Job erleichtern, indem wir auf lieb gewordene Standards und viel Bürokratie verzichten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Johannes Becher (GRÜNE): Welche Standards genau?) – Herr Kollege Becher, darauf können Sie gerne antworten. Ich habe gerade als ein Beispiel die Bürgerbeteiligung genannt. Natürlich gibt es auch den Umweltschutz, den Landschaftsschutz, den Gesundheitsschutz, all das, was Sie schützen wollen, den Bereich Gender im Personalwesen usw. usf. Da gibt es ganz, ganz viele Dinge, denen man sich widmen muss. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Bürgerbeteiligung abschaffen?) – Natürlich, Kollege Scheuenstuhl, mit unterschiedlichen Akzentuierungen. Es ist schon klar, dass eure heiligen Kühe anders ausschauen als unsere heiligen Kühe. Aber dafür sind wir in einem Parlament und debattieren darüber. Dann schauen wir einmal, welche Kühe stehen bleiben und welche Kühe etwas schlanker gemacht werden oder verzichtbar sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich bin sehr gespannt darauf, wie der Kollege Becher das sieht; denn auch der Kollege Becher hat ja in der Vergangenheit schon die überbordende Bürokratie angemahnt. Ich habe immer gesagt, die GRÜNEN sind die Bürokratietreiber schlechthin. Aber, Kollege Becher, vielleicht belehren Sie mich ja heute eines Besseren, indem Sie sagen, dass auch in der Landtagsfraktion der GRÜNEN eine Zeitenwende in dieser Frage eingekehrt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben viele Herausforderungen, die wir bewältigen müssen. Ich nenne auch den Wohnungsbau, ich nenne die Krankenhäuser. Beim Wohnungsbau kann es uns nicht zufriedenstellen, dass hier Gelder stocken. Das muss geregelt werden. Das sage ich ganz deutlich. Man muss nicht immer nur auf andere zeigen; man muss auch einmal Probleme benennen, die im eigenen Haus bestehen. Wir werden selbstverständlich das Thema Kliniken mit dem Bund hart verhandeln und darüber reden müssen; denn da hat uns der Bund, Herr Lauterbach, ziemlich im Stich gelassen. Aber auch da stehen wir natürlich vor Herausforderungen. Ich sage Ihnen auch: Da gehen wir keine platten Diskussionen über Klinikschließungen an, sondern das Thema ist wesentlich weiter gefasst. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Kollege Scheuenstuhl, wir haben, ihr habt in der Vergangenheit immer gesagt, es kann nicht sein, dass es Leiharbeit gibt; das müssen wir bekämpfen, das müssen wir reduzieren. – Die Leiharbeit in den Kliniken ist heute ein ganz großer Kostentreiber, weil die Menschen dort kündigen, bei der Leiharbeitsfirma einsteigen und dort mehr verdienen. Die Leiharbeitsfirma kassiert noch mit. Das sind Probleme, die wir angehen müssen. Wir werden uns den Problemen stellen. Wir werden stark an der Seite der Kommunen sein. Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern der Staatsregierung. Sie sind unterschiedslos alle auf der Seite der Kommunen. Deswegen werden wir gemeinsam den Freistaat in eine gute Zukunft führen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Nächster Redner ist der Kollege Andreas Jurca. (Beifall bei der AfD)
Andreas Jurca AfD
Werter Herr Vizepräsident, werte Kollegen! (Zuruf von den GRÜNEN: Und Kolleginnen!) Bayerns Kommunen stemmen die Grundlast unseres Gemeinwesens: Schulen, Feuerwehren, Straßen, Schwimmbäder. Mit fast 12 Milliarden Euro Finanzausgleich wirken sie großzügig bedacht. Dennoch steigt die Pro-Kopf-Verschuldung immer weiter an, um weit über 20 % in weniger als 15 Jahren, um genau zu sein. Warum? – Weil jede neue Pflicht, die die hiesige Staatsregierung oder die Berliner Ampel ersinnt, ohne Deckungsvorschlag in den Rathauskassen landet bzw. diese leert. Das Konnexitätsprinzip – wer bestellt, der bezahlt – verkommt zur Farce, wenn der Besteller anschließend die Rechnung verweigert. Seit Jahren zwingt der Bund unsere Landkreise, Unterkünfte zu bauen, Betreuungskräfte einzustellen und Sozialleistungen vorzuhalten, um im Dauerzustand eine unvorstellbare Zahl an Asylbewerbern, auch Hunderttausende Ukrainer, zu versorgen. Das Mitgefühl der Bürger ist groß, die Zahlungsfähigkeit ihrer Gemeinden nicht mehr. Während Berlin sich im eigenen Haushalt fein heraushält, wälzt es Milliardenkosten auf Länder und Kommunen ab. Allein die Versorgung von Flüchtlingen in Bayern hat uns über 3 Milliarden Euro im Doppelhaushalt gekostet, Geld, das für Schlaglöcher in Straßen, Kitaplätze oder Turnhallen fehlt. Was macht die Staatsregierung? – Im Nachtragshaushalt 2025 hätten die FREIEN WÄHLER und ihre Freunde von der Union die Chance gehabt, den Kommunen spürbar mehr Luft zu verschaffen. Stattdessen verteilen sie homöopathische Zuschläge, während im selben Papier bedenkenlos protzige Prestigeprogramme für E-Mobilität, gewagte Genderfantasien und nirgendwohin führende Klimakampagnen finanziert werden. Zu alldem kommt die Lage auf dem Kapitalmarkt. Wer heute Kassenkredite verlängern muss, zahlt doppelt so hohe Zinsen wie noch 2023. Gleichzeitig genehmigten die Altparteien im Bundestag eine Neuverschuldung von über 100 Milliarden Euro, die massiven Kosten für die vollzogene Grundgesetzänderung noch nicht eingerechnet, das heißt ohne das neue Sondervermögen – alles Schulden, die unsere Kinder und Enkel bedienen sollen. Das zeigt uns wieder einmal, dass das Altparteien-Politikmodell nicht nachhaltig und nicht zukunftsfähig ist. Es braucht ständig neue Kredite. Die Kommunen und Bayern brauchen jedoch einen vollständigen Kurswechsel. Deshalb fordern wir als AfD: Erstens. Grenzsicherung und Kostendeckel: Gemäß unserer Verfassung, Artikel 23 Absatz 2, kann Bayern einen Aufnahmestopp ausrufen, sobald die Kapazitäten erschöpft sind. Das sind sie. Ein Landkreis, der heute 2.000 Asylbewerber versorgt, hat allein dadurch direkte Kosten von gut 36 Millionen Euro, Geld, das zum Großteil in Kitas und Feuerwehren fließen könnte. Zweitens. Echte Konnexität durch eine Kommunalfinanzgarantie: Kein Bundes- oder Landesgesetz soll mehr in Kraft treten, bevor die vollständige Finanzierung schwarz auf weiß vorliegt. Werden also 500 zusätzliche Gender-Inklusionsassistent:innen gewünscht, überweist der Freistaat automatisch die volle veranschlagte Summe, bevor auch nur eine Gender-Inklusionsassistent:in eingestellt wird. Drittens. Investitionsfonds statt Ideologievorhaben, konsequente Streichung von Programmen ohne Infrastrukturnutzen: Von der kommunalen Wärmeplanung bis zum Gender-Leitfaden könnten bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr frei werden, die die Kommunen frei nutzen könnten. Viertens. Wachstum durch Bürokratieabbau: Es gilt, den Bürokratieaufwand konsequent zu minimieren, zum Beispiel durch Bündelung von Genehmigungen mit 30-Tage-Frist. Wird nicht fristgerecht entschieden, gilt der Antrag als genehmigt. Das ist nur eine Idee. Es geht ja nicht darum, dass wir konkret das machen müssten, aber Möglichkeiten sind da, sie werden nur nicht umgesetzt. Digitalisierung und Entbürokratisierung schaffen unternehmerische Handlungsfähigkeit, Investitionsspielraum und damit auch Arbeitsplätze. Die Gemeindekassen profitieren durch höhere Erträge noch viel mehr. Grenzen sichern, Konnexität garantieren, Ideologieausgaben streichen, Schulden nur mit Bürgersegen aufnehmen und dem Mittelstand Luft zum Atmen geben – das ist der direkte Weg zu soliden Kommunalfinanzen. Die AfD ist bereit, ihn zu gehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Nächster Redner, Kollege Patrick Grossmann, zehn Minuten.
Patrick Grossmann CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Das haben wir heute leider bei der ersten Abstimmung im Bundestag bei der Wahl unseres zukünftigen Kanzlers gesehen. Gott sei Dank ist es hier in Bayern anders. Von über 2.000 Gemeinden und Städten stellt die CSU knapp die Hälfte an Bürgermeistern und Oberbürgermeistern. (Zuruf von der AfD: Nicht mehr lange!) Von 71 Landkreisen stellt die CSU 54 Landräte. Und von 7 Bezirkstagen stellt die CSU 7 Bezirkstagspräsidenten. Alleine bei der letzten Landtagswahl sind mit mir zusammen 9 CSU-Kollegen als ehemalige Bürgermeister und 1 ehemaliger Landrat in den Bayerischen Landtag in unsere Fraktion gewählt worden. Wir haben bei uns in der Fraktion 3 ehemalige Landräte, mit Christian Bernreiter sogar einen Staatsminister. Wir haben 2 aktive ehrenamtliche Bürgermeister bei uns und mit unserem Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek einen ehemaligen Bürgermeister der Stadt Wörishofen. (Johannes Becher (GRÜNE): Der Stolz auf die eigenen Ämter in Ehren, aber das ist doch nicht das Thema! – Toni Schuberl (GRÜNE): Zum Thema!) Ja, in der CSU-Fraktion fließen kommunalpolitische Entscheidungen tagtäglich in unsere Abwägung und in unsere politische Arbeit ein. (Christoph Maier (AfD): Die Kommunen leiden heute noch darunter!) Wir setzen uns für die Kommunen im Freistaat Bayern ein, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Nur so ist es zu erklären, dass aus dem Bayerischen Staatshaushalt fast jeder dritte Euro direkt an unsere Kommunen geht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Neben einem starken Finanzausgleich – der Kollege Bernhard Pohl hat es ausgeführt, er ist mittlerweile 12 Milliarden Euro schwer – gehen zahlreiche Leistungen direkt an unsere Kommunen. Ob das jetzt über die Dorferneuerung, über die Städtebauförderung oder über die Breitbandförderung geht, insgesamt sind es über 22 Milliarden Euro aus unserem Staatshaushalt. Das führt in unseren Kommunen zu einer hohen Investitionsquote. Mit 23,4 % haben wir in Bayern im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit die stärkste Investitionsquote unserer Kommunen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Investitionsquote der Kommunen beispielsweise nur bei 12,7 %. Wir setzen in unseren Kommunen gezielt auf Investitionen. Wir setzen vor allem auf gezielte Investitionen im ländlichen Raum. Ich habe die Breitbandförderung angesprochen. Der Freistaat hat bisher 2,6 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau gesteckt. Über 90 % der Haushalte im ländlichen Raum sind mit einer Versorgung von über 100 Mbit/s ausgestattet. Und es geht weiter. Wir verlegen Glasfaseranschlüsse gezielt in unsere Dörfer, in unsere Höfe, um dort einen eigenen Hausanschluss mit Breitbandversorgung zu erlangen. Insgesamt 72 % haben bereits eine Gigabitbandbreite, 9 % sind noch im Bau. Wir haben es geschafft, den Haushaltsansatz für den Straßenbau deutlich zu erhöhen. In den Straßenbau geht pro Jahr insgesamt eine halbe Milliarde Euro. Auch das sind Investitionen, die bei uns gezielt in den ländlichen Raum gehen. Das Gleiche gilt mittlerweile für das Radwegenetz und vieles mehr. Mit der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung haben wir mit Behördenverlagerungen und gezielter Wirtschaftsförderung des ländlichen Raums mit besonderem Handlungsbedarf Erfolge. Technologieunternehmen siedeln sich in Kemnath in der nördlichen Oberpfalz an. Sie zahlen in den Gemeinden Gewerbesteuer. Das stärkt natürlich die Kommunalfinanzen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ein weiteres Beispiel ist die Förderung der Bauinvestitionen, insbesondere für unsere kommunalen Krankenhäuser. Sie liegt mittlerweile auf einem Niveau von 800 Millionen Euro pro Jahr. Während die Ampel-Regierung die Existenz der Krankenhäuser im ländlichen Raum durch eine Unterfinanzierung der Betriebskosten gefährdet, setzen wir gezielt auf Investitionen. An der bayerischen Investitionsbereitschaft mangelt es nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir stellen zudem über den kommunalen Finanzausgleich über eine Milliarde Euro pro Jahr für den Bau von Schulen und Kitas zur Verfügung. Insgesamt gilt: Auf den Freistaat Bayern kann man sich verlassen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Solide Kommunalfinanzen sind für uns der Schlüssel zur guten Leistungsfähigkeit unserer Kommunen. Natürlich könnte es immer ein bisschen mehr sein. Obwohl der Bayerische Landtag in den letzten zehn Jahren über 1.200 zusätzliche Stellen für die Landratsämter geschaffen hat, kommen in dieser Legislaturperiode weitere 532 Stellen für die Landratsämter hinzu, (Harry Scheuenstuhl (SPD): Bei 71 Landratsämtern! Wie viele sind das – 4, 5, 6?) – Die Kosten und die Aufgaben für die Kommunen explodieren, insbesondere im Sozialbereich, lieber Kollege Harry Scheuenstuhl. Während in Bayern das Konnexitätsprinzip eingeführt wurde und unseren Kommunen keine Aufgaben ohne entsprechende finanzielle Ausstattung übertragen werden, gilt das bisher leider noch nicht auf Bundesebene. Diesbezüglich stimmen mich aber die Festlegungen im neuen Koalitionsvertrag positiv. Mit dem Zukunftspaket von Bund, Ländern und Kommunen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Kommunen gestärkt und eine faire Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen angestrebt. Wer anschafft, zahlt, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Diese Regel muss langfristig auch für den Bund gelten; denn der Freistaat kann nicht alle Belastungen tragen, die vom Bund zu verantworten sind. Wie wir im Freistaat über die Modernisierungsgesetze überbordende bürokratische Regelungen für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Verwaltungen wieder abbauen, so wird sich auch die Bundesregierung dieser Thematik widmen. Wenn ein Bürgermeister bei einer Bundesförderung erklären muss, dass seine Gemeinde keine terroristische Vereinigung ist, dann können wir einpacken, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Hier muss sich zukünftig einfach etwas ändern. Neben soliden Kommunalfinanzen sind Aufgabenentlastungen und weniger Bürokratie ebenso wichtig. Mandatsträger und Verwaltungsmitarbeiter haben Besseres zu tun, als überflüssige Genehmigungen zu erteilen oder ganze Arbeitstage mit dem Ausfüllen von Statistiken zu verbringen. Es muss gelten, mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort und weniger Regelungswut insgesamt. Dafür brauchen wir aber auch die Rückendeckung in der Rechtsprechung sowie die gesellschaftliche Akzeptanz. Das Recht des Einzelnen wurde in den letzten Jahrzehnten zu sehr in den Vordergrund gestellt. Das Allgemeinwohl muss wieder der Maßstab sein. Unsere Verwaltungsmitarbeiter dürfen bei Ausnahmegenehmigungen – beispielsweise für ein Bürgerfest in der Altstadt oder in der Ortsmitte, das einmal länger als bis 22 Uhr geht – nicht die möglicherweise erfolgreiche Klage einzelner Anlieger fürchten. Dasselbe gilt auch im Übrigen für Allgemeinverfügungen wie für die Erlaubnis des Surfens im Eisbachkanal, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Insgesamt müssen Förderprogramme wieder vereinfacht und gebündelt werden. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass Kommunen ab einer gewissen Größenordnung bereits Angestellte zur Beantragung und Abarbeitung von Zuwendungsbescheiden einstellen. Jenseits von Förderprogrammen braucht es dann einige systematische Verbesserungen der Kommunalfinanzen auf Bundesebene. Mit der angekündigten Reform der Unternehmensteuer sowie mit verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen wird zukünftig wieder mehr in Deutschland investiert, und damit steigen auch wieder die Gewerbesteuereinnahmen für unsere Kommunen. Mit dem Infrastrukturpaket wird der Bund in konjunkturell schwierigen Zeiten für einen begrenzten Zeitraum wieder mehr in unsere Schulen, in die Kitas und in die Wohnbauförderung investieren können. Dieses Geld landet auch in Bayern, vor allem bei unseren Kommunen. (Tim Pargent (GRÜNE): Da sind wir ja mal gespannt!) Die CSU ist die einzige Partei, die die Interessen der kommunalen Ebene, die Interessen in Berlin, in Brüssel und vor allem hier in München vertritt. Das gilt für unsere über 10.000 ehrenamtlichen Gemeinde- und Stadträte, das gilt für unsere Fraktion, und das gilt für mich ganz persönlich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Johannes Becher.
Johannes Becher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch nie wurde ein Kanzler nicht im ersten Wahlgang gewählt. Es ist ein Debakel für Friedrich Merz, ein katastrophaler Start für die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD. Das schadet dem Land, das schadet dem internationalen Ansehen, und die Sorgen um das Erstarken der Extreme und um die Zukunft der Demokratie sind heute nicht kleiner geworden. (Zuruf: Ach, echt?) Ein Kandidat Merz gibt viel Anlass zu Kritik, und weder das Kabinett noch der Koalitionsvertrag versprechen viel Hoffnung auf Besserung. Aber ich wünsche dieser Regierung, dass sie zustande kommt und dass sie Erfolg hat für unser Land. Heute Nachmittag ist der zweite Wahlgang. Ich kann nur viel Erfolg wünschen. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir demokratischen Kräfte müssen um die besten Lösungen für den Staat und für die Kommunen ringen, und wir wissen: Die Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke in Bayern sind in finanziellen Nöten. Die Not ist unterschiedlich groß. Für manche ist die Haushaltslage herausfordernd, für andere schlecht, für wieder andere desaströs. Das Finanzierungsdefizit der Kommunen im Jahr 2024 liegt bei 5,3 Milliarden Euro. Der bisherige Negativrekord wurde verdoppelt. Was heißt das? – Der Neubau der Schule wird verschoben, das Schwimmbad so bald nicht saniert, die Gebühren müssen massiv angehoben werden. Das kann heißen, dass Zuschüsse für sogenannte freiwillige Leistungen – also für den Sportverein, für die Bücherei, für den Schutz der Lebensgrundlagen im Sozialbereich – gestrichen oder gekürzt werden müssen. Die Kommunen stehen dauerhaft finanziell mit dem Rücken zur Wand. Es geht nichts mehr außer dem absoluten Pflichtprogramm. Das gefährdet den sozialen Frieden und somit auch die Demokratie, wie wir sie kennen. Das ist die Dimension des Problems, über das wir heute sprechen, meine Damen und Herren. Die FREIEN WÄHLER wollen darüber reden, und reden ist wichtig; aber handeln wäre noch wichtiger. In der letzten Sitzung hätten Sie handeln können. Da ging es um das Geld, um den Haushalt. Zum Nachtragshaushalt haben wir Anträge gestellt, die der kommunalen Familie eine Milliarde Euro an Entlastung in schwierigen Zeiten gebracht hätten. Sie haben alles abgelehnt. Der Freistaat hat eine milliardenschwere Rücklage. Viele Kommunen haben bald gar keine mehr. Das ist das Ergebnis der Politik von CSU und FREIEN WÄHLERN. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Dann wurde beim letzten Mal gesagt: Das Defizit der Kommunen ist nur deswegen so hoch, weil die bayerischen Kommunen so viel investieren. Würden die bayerischen Kommunen weniger investieren – so wie in Nordrhein-Westfalen –, dann hätten wir gar kein Finanzierungsdefizit. Wollen wir das? – Wir wollen das nicht. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es doch sinnvoll, wenn die Kommunen investieren. Das ist doch das antizyklische Agieren, das wir alle gelernt haben. (Michael Hofmann (CSU): Wir versetzen sie in die Lage zu investieren!) Das ist doch wichtig für die Aufträge für die Firmen vor Ort. Ist es denn wirklich sinnvoll, dass der notwendige Bau einer Schule um fünf Jahre verschoben wird? Ist die Schule in fünf Jahren billiger? Ist es billiger, derweil Container anzumieten? – Meine Damen und Herren, diese Antwort überzeugt uns keineswegs. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Wir wollen handlungsfähige Kommunen, die in ihre Infrastruktur investieren können (Michael Hofmann (CSU): Dann schaut mal in euren Antrag!) und nicht den Sanierungsstau auf die kommenden Generationen verschieben, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Infrastruktur in diesem Land gehört hauptsächlich den Kommunen. Durch die Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse ist nun das notwendige Geld da, das die Union davor aus parteitaktischen Gründen verweigert hat. Fair wäre es, wenn die Ebenen, die den größten Anteil an der Infrastruktur haben, das meiste Geld aus diesem Sondervermögen bekämen, also die Kommunen. Das ist die klare Forderung. (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe der Abgeordneten Walter Nussel (CSU) und Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Es braucht eine finanzielle Grundausstattung der Kommunen, die höher ist, weil die Aufgaben nicht einfacher werden. Ich nenne das Thema sozialer Wohnungsbau, weil da aktuell Handlungsbedarf besteht. Die Kommunen wollen bauen, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) der Fördertopf ist leer, die BayernHeim GmbH hat wahnsinnig viele Gelder beantragt, der Staat zahlt sich selber die Mittel aus, und die kommunalen Projekte hängen in der Luft. Die Konkurrenz um ein und denselben Fördertopf macht keinen Sinn. Das schadet den Kommunen. Das muss geändert werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Selbstverständlich kann man in schwierigen Zeiten nicht immer nur über mehr Ausgaben sprechen. Deswegen ist auch Entbürokratisierung so wichtig. Wir brauchen mehr Freiheit für kreative Lösungsideen, weniger Vorschriften, und ich sage: weniger kleinteilige Förderprogramme. Davon haben wir über 150 im Freistaat. Wir müssen den Kommunen mehr pauschal zur Verfügung stellen. Dann hat man halt weniger den goldenen Zügel aus München, man hat weniger Verwaltungskosten, aber mehr Freiheit vor Ort. Das wäre Entbürokratisierung, meine Damen und Herren. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Wer war denn Bundeswirtschaftsminister?) So stellen wir uns das vor. Die Kommunen brauchen Unterstützung. Sie brauchen mehr Geld, weniger Bürokratie, eine andere Struktur in der Finanzierung. Es muss deutlich besser werden. Mit den Vorschlägen, die Sie vorgelegt haben, wird bedauerlicherweise gar nichts besser. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Nächster Redner ist der Kollege Harry Scheuenstuhl. Herr Kollege, bitte.
Harry Scheuenstuhl SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, wertes Hohes Haus! Herr Grossmann, ich hätte mich schon gefreut, wenn Sie das machten, was Sie sagen. Das würde mir schon reichen. Überlegen Sie sich noch einmal, was Sie heute alles vorgetragen haben. (Zuruf des Abgeordneten Patrick Grossmann (CSU)) Zum Herrn Kollegen Pohl sage ich: Ja, die FREIEN WÄHLER erklären, die Kommunalparty ist vorbei. Ich kann nicht feststellen, dass die Kommunen Partys gefeiert hätten. Sie sind ernsthaft unterwegs und bemühen sich, für die Menschen das Beste zu machen. Es freut mich natürlich, dass die FREIEN WÄHLER heute als ehemalige Kommunalpartei, die mittlerweile alleinig als Aiwanger-Fanclub fungiert, (Heiterkeit des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER)) zurück zu ihren Wurzeln kommen und sich auf die Finanzen der Kommunen besinnen, (Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) und das eine Woche nach dem Nachtragshaushalt. – Liebe Leute, haben wir denn nicht genug diskutiert? Haben wir euch nicht genügend Vorschläge gemacht? Habt ihr denn nicht eure Macht ausgenutzt und alles abgelehnt, was wir vorgeschlagen haben? (Beifall bei der SPD) Oder sagt mir einen Antrag, dem ihr zugestimmt habt. – Nichts! (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Sag mir einen sinnvollen!) Fakt ist aber, dass in den beinahe sieben Jahren Regierungsverantwortung der FREIEN WÄHLER unsere Kommunen finanziell so schlecht dastehen wie seit der Wiedervereinigung 1990 nicht mehr. Das ist Fakt. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Und ihr seid unverantwortlich!) Laut Bayerischem Gemeindetag und unserem Bayerischen Landkreistag haben unsere Gemeinden, Landkreise usw. ein Rekorddefizit von 5,2 Milliarden Euro gemeldet, nochmals 2,7 Milliarden Euro Defizit (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das sind Aufgaben, die vom Bund übernommen wurden!) hatten wir bereits im Jahr vorher. Aktuell wird es noch schlechter. Wo wart ihr denn? Wo seid ihr denn? (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): 13 %!) Wie helft ihr denn, den Kollaps der Kommunen zu vermeiden? – Sehr geehrter Herr Staatsminister Füracker, die bayerischen Kommunen haben damit das zweithöchste Defizit nach Nordrhein-Westfalen. Das ist eine Schande. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Bayern ist auch das zweitgrößte Land!) Das muss man einfach sagen: eine Schande. Das sagt mit Sicherheit die SPD. Die Herausforderungen im kommunalen Bereich sind überwältigend. Laut aktuellen Schätzungen sind etwa ein Drittel unserer Straßen und viele Brücken in einem schlechten baulichen Zustand. Das ist eine Mammutaufgabe für die Kommunen. Die 860 Frei- und Hallenbäder haben einen Sanierungsbedarf von 1,5 Milliarden Euro. Für die kurzfristig notwendige Sanierung maroder Abwasserkanäle brauchen wir 8,6 Milliarden Euro. Auch bei den 400 bayerischen Krankenhäusern wissen Sie, wo die Investitionslücke von 1,5 Milliarden Euro ist. Da ist nicht der Bund zuständig, sondern Bayern. Zu den Bereichen Familie und Bildung usw. sage ich: 700.000 Kitaplätze fehlen, und bei den Schulen weigert sich die Staatsregierung festzustellen, wie viel Zuschussbedarf es überhaupt gibt. Wir gehen von 10 Milliarden Euro aus. Liebe FREIE WÄHLER, das ist ein tolles Thema. Wo wart ihr denn seit 2018? – Ihr hättet die Kommunen mit einer Verbundquote von 15 % kraftvoll unterstützen können. Das wäre etwas gewesen. (Beifall bei der SPD) Da hätten wir uns in der kommunalen Familie natürlich alle gefreut. Die Handwerker vor Ort hätten sich gefreut, weil die Kommunen natürlich wissen, wo sie ihr Geld ausgeben müssen. Und hier werden Sonntagsreden über Entbürokratisierung gehalten. Wenn es aber einmal eine Möglichkeit gibt, den Kommunen Geld zu geben und zu sagen, ihr wisst, wie ihr es ausgeben müsst, dann vertraut ihr den Kommunen nicht. Ihr habt kein Vertrauen in die Kommunen. Das ist euer großer Fehler. Ihr wollt Bittsteller, aber keine Partner. (Beifall bei der SPD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Ihr habt im Bund vorgemacht, wie das geht!) Der bayerische Wirtschaftsminister stammt nicht von der SPD. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Gott sei Dank!) – Ja, Gott sei Dank, sagen Sie. Es wäre gut, wenn er von der SPD stammte; denn dann wäre in Bayern wirtschaftlich mehr los als jetzt diese Einbahnstraße nach unten. (Beifall bei der SPD) Ich muss ganz klar sagen: Die Gemeinden haben noch viel mehr Lasten zu tragen. Ich nenne nur die Personalausgaben, den Sozialbereich usw. Meine Zeit reicht nicht aus, um alles aufzuzählen. Ich möchte aber noch auf einen Punkt hinweisen: Ich habe Bürgermeister und Landräte besucht und bin bis ins Mark erschüttert. Mir wird immer wieder von Sozialfällen berichtet und darüber, was diese kosten. Ja, es kostet, wenn jemand ein behindertes Kind hat, das versorgt werden muss. Auch ein Senior, der hilfsbedürftig ist, verursacht Kosten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten für solche Fälle immer unser Herz und unseren Geldbeutel offen haben; denn von Herz alleine bekommen wir keine Versorgung. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Bürgergeld!) Es ist wichtig, dass wir auch armen und behinderten Menschen helfen. Ich sage Ja zur Konnexität auf Bundesebene. Ich hoffe, dass die Bundesregierung viele gute Vorschläge zur Entlastung der Kommunen bringen wird.
Tobias Reiß
Herr Kollege, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit.
Harry Scheuenstuhl SPD
Ich bin unserem Ministerpräsidenten dankbar dafür, dass er die FREIEN WÄHLER aufgehalten und ein Machtwort gesprochen hat; denn sonst wäre es mit Deutschland weiter abwärtsgegangen. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Der nächste Redner ist Herr Kollege Josef Heisl für die CSU-Fraktion.
Josef Heisl CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist eigentlich die Grundlage für eine starke Familie? – Gegenseitiger Respekt, füreinander da zu sein und sich gegenseitig zu unterstützen. Als frisch gebackener Vater kann ich sagen: Eine solide Haushalts- und Finanzlage ist ebenfalls von großer Bedeutung. Dieser starke Familienbund zeichnet auch die Politik in Bayern aus, von der Staatsregierung über den Bayerischen Landtag und die Regierungsfraktionen bis zu den Kommunen. Als jemand, der noch selbst in einem Gemeinderat sitzt und in einem Kreisrat tätig ist, weiß ich aber auch ganz genau: Solide Finanzen sind die Grundlage für funktionierende Schulen, für sichere Straßen, für gute Betreuung, für starke Feuerwehren, für leistungsfähige Sportstätten und vieles mehr. Ja, die Herausforderungen vor Ort sind groß: steigende Sozialausgaben, Fachkräftemangel, Baukostenexplosion und die Krankenhausreform der alten Bundesregierung. All das trifft die Kommunen und die Haushalte vor Ort. Herr Kollege Becher, als Abgeordneter, aber auch als Kommunalpolitiker kann ich eines sagen: Bayern ist ein verlässlicher Partner seiner Kommunen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir lassen die Städte, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke nicht allein, weil wir in Bayern ein gutes Miteinander pflegen. Die CSU setzt auf nachhaltige Investitionen in die Bildung, die Infrastruktur, die Digitalisierung und den ländlichen Raum. Wir nehmen die Sorgen und Aufgaben der Kommunen ernst und handeln dementsprechend. Die Schlüsselzuweisungen sind in Bayern auf Rekordniveau. Für das Jahr 2025 belaufen sie sich auf fast 4,85 Milliarden Euro. Wir stehen zum kommunalen Finanzausgleich als einem fairen Instrument der Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Wir investieren gezielt in die Lebensqualität vor Ort, zum Beispiel in die Kinderbetreuung, in schnelles Internet, in kommunalen Wohnungsbau und in die Energiewende. Die besten Konzepte und Ideen bringen nichts, wenn vor Ort kein Geld vorhanden ist. Wir stärken insbesondere den ländlichen Raum, zum Beispiel durch die Dorferneuerung, den Breitbandausbau oder durch den Ausbau des ÖPNV. Wir sorgen dafür, dass auch abseits der Ballungsräume Perspektiven entstehen. Bayern bleibt Bayern, in Stadt und Land. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, das Förderwesen zu verschlanken – weniger Bürokratie und mehr Vertrauen, damit Zeit und Geld nicht in Formularen versickern, sondern die Mittel bei den Menschen ankommen. Wir wissen aber auch, wo der Bund gefordert ist. Die Krankenhausreform zum Beispiel ist ein zentrales Thema für unsere Regionen. Eines ist klar: Wenn der Bund Strukturen verändert, darf das nicht zulasten der Kommunen und der Länder gehen. Wir begrüßen deshalb den Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wir müssen systematisch und ehrlich prüfen, was unsere Kommunen brauchen, welche Standards realistisch sind und wo vor Ort mehr Flexibilität erforderlich ist. Kommunalpolitik muss schneller, einfacher und unbürokratischer werden. Solide Finanzen im Rahmen einer nachhaltigen Haushaltspolitik sind das unverzichtbare Fundament einer zukunftsfähigen Kommunalpolitik. Ich habe dazu ein Beispiel: Die Unterbringung von Asylbewerbern war in den letzten Jahren ein stetig wachsender Kostenblock. Im Gegensatz zu anderen Ländern müssen unsere bayerischen Kommunen diese Kosten nicht aus dem eigenen Haushalt stemmen. Diese Kosten werden komplett über den Staathaushalt beglichen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Diese ganz bewusste Entscheidung zeigt: Verlässlichkeit und Vertrauen sind der Schlüssel für starke und lebenswerte Kommunen, die auch in schwierigen Zeiten finanziell ausgestattet werden. Ich danke dafür ausdrücklich unserem Staatsminister Albert Füracker und dem gesamten Kabinett. Liebe Kolleginnen und Kollegen, künftig muss aber für den Bund, das Land und die Kommunen wieder gelten: Wer bestellt, der bezahlt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Johann Müller. (Beifall bei der AfD)
Johann Müller AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist schon überraschend, wie man sich die finanzielle Situation unserer Kommunen schönreden kann. Unser Finanzminister behauptet gerne, der Freistaat lasse seine Kommunen nicht im Stich. (Staatsminister Albert Füracker: Das stimmt ja auch!) Herr Finanzminister, was sagen Sie zu dem Brief, der von der Regierung von Niederbayern an die Arberlandklinik in Viechtach gesandt wurde, wonach die Förderleistungen für den Bauabschnitt 3, der bereits fertiggestellt wurde und für den alle Unterlagen eingereicht worden sind, mangels interner Kapazitäten im Jahr 2025 nicht mehr geprüft werden können? Das ist eine ganz elegante Art und Weise, um Kommunen im Stich zu lassen. Die Auszahlung dieser Gelder erfolgt üblicherweise erst im vierten Quartal eines Jahres, also im Herbst 2026. Die Vorfinanzierung wird den Landkreis bzw. die Arberlandklinik noch weiter belasten. In Zeiten klammer Haushaltskassen ist das unnötig. Hier wird wieder eine Kommune in Zeiten schwieriger Haushaltslage in die Schuldenaufnahme getrieben. Unsere Kommunen sind das Rückgrat unseres Staates. Sie sind es, die jeden Tag dafür sorgen, dass Straßen repariert und Schulen betrieben werden, dass Müll entsorgt und die öffentliche Ordnung aufrechterhalten wird. Doch was erleben wir stattdessen? – Die Kommunen stöhnen unter der Schuldenlast und können keine genehmigungsfähigen Haushalte mehr aufstellen. Verwaltungen investieren nicht mehr, sondern können nur noch verwalten. Die Bürgerinnen und Bürger gehen zunächst zu ihrem Bürgermeister oder Landrat und fordern ihre Rechte ein. Genau deswegen ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen und Landkreise von zentraler Bedeutung. Wir sagen ganz klar: Solide Kommunalfinanzierung ist kein Luxus. Sie ist eine staatliche Kernaufgabe, und sie ist ein Gebot der politischen Vernunft. Der Weg dorthin beginnt mit Klarheit. Solide Kommunalfinanzen bedeuten nicht immer mehr Förderprogramme, noch mehr Bürokratie und noch mehr Abhängigkeit von Bundesmitteln. Sie bedeuten haushaltspolitische Verantwortung. Sie bedeuten, Kommunen endlich wieder in die Lage zu versetzen, aus eigener Kraft zu handeln und nicht durch ständig neue Pflichtaufgaben zu strangulieren. (Beifall bei der AfD) Das Konnexitätsprinzip – wer bestellt, der zahlt – muss wieder uneingeschränkt gelten. Wir können es nicht länger zulassen, dass Bund und Länder großzügige Sozialprogramme beschließen und die Kommunen dann mit der Umsetzung und den Kosten alleinlassen. Gleichzeitig müssen wir über Prioritäten sprechen. Die AfD fordert seit Jahren: keine milliardenschweren Ausgaben für eine fehlgeleitete Asyl- und Migrationspolitik auf dem Rücken unserer Städte und Gemeinden. Es ist schlicht nicht tragbar, dass Kommunen Bibliotheken und Freibäder schließen müssen, während Millionen Euro in die Unterbringung von Menschen fließen, die gar kein Bleiberecht haben. Wir von der AfD sagen: Erst kommt das eigene Land. Erst kommt die eigene Bevölkerung. (Beifall bei der AfD) Was ist zu tun? – Wir müssen die kommunale Selbstverwaltung stärken, auch finanziell. Wir brauchen eine echte Rückverlagerung von Kompetenzen und Entscheidungen an die Kommunen und eine klare Ausgabendisziplin in den kommunalen Haushalten. Wir brauchen keine weitere Symbolpolitik oder weitere Ideologieprogramme, die Geld kosten, aber niemandem nützen. Wir fordern den Bürokratieabbau bei Fördermitteln. Fördermittel dürfen kein Selbstzweck sein. Kleine Gemeinden brauchen einfache Verfahren, keine Förderanträge, die Hunderte von Seiten füllen. Wir brauchen einen kommunalen Entschuldungsfonds unter klaren Bedingungen, aber nur für jene, die selbst sparen und reformieren wollen. Meine Damen und Herren, Kommunen brauchen keine Bevormundung von oben, sondern Eigenverantwortung, Planungssicherheit und politische Rückendeckung. Wenn wir solide Kommunalfinanzen wollen, müssen wir aufhören, die kommunale Selbstverwaltung Schritt für Schritt zu entkernen. Wir müssen wieder anfangen, den Bürgern zu vertrauen und Gemeinden zuzutrauen, mit ihrem Geld verantwortlich umzugehen. Dort, wo der Staat konkret erlebt wird, in Gemeinden, im Rathaus und in der Nachbarschaft, entscheidet sich, ob die Bürger Vertrauen in den Staat haben.
Tobias Reiß
Herr Kollege, bitte achten Sie auf Ihre Redezeit.
Johann Müller AfD
Dieses Vertrauen müssen wir zurückgewinnen mit einer Politik für unsere Bürger, nicht gegen sie. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Nächster Redner ist Herr Kollege Stefan Frühbeißer.
Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! So unterschiedlich und so vielfältig die Aufgabenstellungen der Kommunen sind, so unterschiedlich ist die heutige Diagnose unseres Patienten Kommunalfinanzen. Auch die Zahlen, die genannt werden, sowie die Schlüsse, die daraus gezogen werden, sind unterschiedlich. Ich glaube, ich muss noch einmal auf einige Zahlen eingehen. Die Kommunalfinanzen für ganz Deutschland sahen seit dem Jahr 2011 bis ins Jahr 2022 hinein so aus, dass unsere bayerischen Kommunen Überschuss erwirtschaftet haben. Erst im Jahr 2023 haben die Kommunen festgestellt: Unsere Ausgaben laufen davon, und die Einnahmen reduzieren sich. Dies geschah in dem Wohlgefühl stetig wachsender steuerlicher Einnahmen und ständig wachsender Forderungen sowie aufgrund von Geschenken, die politisch Verantwortliche in diesen Gremien den Kommunen gegeben haben. (Johannes Becher (GRÜNE): Im Landtag!) – Natürlich, im Landtag auch. Ich bin sehr dankbar, dass Sie das einwerfen. In der schwierigen Lage, als man festgestellt hat, dass die Einnahmen nicht da sind, hatten bestimmte Gruppierungen nur eine einzige Lösung: Wir brauchen noch mehr Geld, wir müssen noch mehr Geld ausgeben. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, dass das rein rechnerisch nicht funktioniert. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich danke Ihnen für diesen Einwurf, der sehr deutlich zeigt, dass Ihre Diagnose und vor allen Dingen Ihr Rezept, das Sie dem Patienten ausstellen möchten, völlig falsch ist. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Ich möchte das aber noch weiter ausführen. Ich habe die Ausgabensteigerung angesprochen. Wussten Sie, dass die Ausgaben in den Kommunen in Deutschland von 2022 auf 2023 um 12 %, sprich um 39 Milliarden Euro, gestiegen sind? Das Defizit der Kommunen deutschlandweit lag aber – bitte nicht falsch verstehen – bei nur 6,8 Milliarden Euro. Allein diese beiden Zahlen drücken sehr deutlich aus, dass die Misere durch überhöhte Ausgaben entstanden ist. Ein Großteil des Defizits entsteht durch Mehrausgaben. Besinnen wir uns ein bisschen darauf, was passiert ist. Sie haben den Landtag angesprochen. Auch im Bundestag wurden ein paar interessante Beschlüsse gefasst, nämlich die Anpassung des Bürgergeldes. Übrigens hat auch der Städtetag bestätigt, dass wir mit Sozialausgaben wesentlich zur Ausgabensituation der Kommunen beigetragen haben. Jetzt kommt es zu dem Treffen. Die Einnahmen gehen zurück, die Ausgaben sind massiv gestiegen. Jetzt stellt sich die Frage: Welches Rezept wollen wir denn unseren Patienten ausstellen? – Wir haben einen Arzt, der sagt: Wir vergeben mal pauschal für alle unsere Patienten kalorienreiche Nahrung, damit wir sie so richtig aufpäppeln. Das Ganze machen wir flächendeckend für alle, ohne genau zu differenzieren. Vielleicht gibt es aber ein paar Patienten, die an Adipositas leiden. Für sie ist kalorienreiche Nahrung vielleicht nicht unbedingt das beste Rezept. (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN – Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Ich muss auch sagen, dass ich jetzt über 20 Jahre in kommunaler Verantwortung bin. Selten habe ich so unqualifizierte Analysen der Kommunalfinanzen gehört. Es ist überhaupt nicht erwähnt worden, warum die Ausgaben so drastisch gestiegen sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Es wurden keinerlei vernünftige Rezepte dargeboten, außer mehr Geld, mehr Geld, mehr Geld – einfach obendrauf. Dann wird es schon irgendwie funktionieren. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Den Finanzminister müssen Sie fragen! – Johannes Becher (GRÜNE): Das ist euer Rezept!) – Lieber Kollege Becher, die Rezepte werde ich Ihnen jetzt genau erklären. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Wer hat den Haushalt beschlossen? – Ihr!) Über einen Punkt sind wir uns einig: Konnexitätsprinzip auf Bundesebene. Wer anschafft, der zahlt. Der Freistaat Bayern hat das über viele, viele Jahre praktiziert. Er hat das Konnexitätsprinzip angewendet, aber – das muss ich aufgrund der Redezeit auch noch sagen – nicht nur auf der Grundlage von Pauschalförderung, Schlüsselzuweisung und anderen Förderarten. Stattdessen hat der Freistaat ganz bewusst bedarfsgerecht gefördert. Genau das werden wir brauchen, damit wir die Mittel gerecht verteilen. Es stellt sich nicht die Frage nach noch mehr Geld. Stattdessen muss das Geld, das wir haben und das uns der Steuerzahler zur Verfügung stellt, gerecht auf unsere Kommunen verteilt werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und die Krise zu überbrücken.
Tobias Reiß
Herr Kollege, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit.
Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER
Dann werden unsere Kommunen wieder stark und effizienter werden und vor allen Dingen auch mit dem Freistaat Bayern gemeinsam die Aufgaben lösen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Als Nächster hat Herr Kollege Tim Pargent das Wort.
Tim Pargent GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich schon sehr über den Zeitpunkt der Aktuellen Stunde wundern, den die FREIEN WÄHLER gewählt haben. Wir haben heute die 49. Plenarsitzung. In der 48. Plenarsitzung haben wir den Nachtragshaushalt beschlossen. In der letzten Sitzungswoche haben wir einen Nachtragshaushalt verabschiedet, der stark hinter den Erwartungen der Kommunen zurückbleibt. Sie starten in die neue Sitzung mit diesen blumigen Worten. Liebe FREIE WÄHLER, Sie liefern ganz wenig in der Sache ab, legen jedoch ein Selbstbewusstsein an den Tag, als hätten Sie gerade alle Schulden der bayerischen Kommunen übernommen. Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Diskrepanz zwischen großen Worten und wenig Taten macht den FREIEN WÄHLERN wirklich so schnell niemand etwas vor. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn Sie es mit der Aktuellen Stunde ernst meinen, hätten Sie unserer Kommunalmilliarde im Nachtragshaushalt zustimmen können. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sie haben gar nicht zugehört in den letzten fünf Minuten! – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Haben Sie gerade zuge- hört?) Wenn Sie das zumindest etwas ernst meinen würden, könnten Sie auch von einem Nachtragshaushalt Gebrauch machen und den Kommunen über die Zeit helfen. Wenn Sie es ein bisschen ernst meinen, dann machen Sie einen ordentlichen Aufschlag und legen nach Jahren endlich einmal wieder einen Haushalt pünktlich vor. "Pünktlich" heißt nach Artikel 30 der Bayerischen Haushaltsordnung: in der ersten Sitzungswoche im Oktober 2025. Das würde unseren Kommunen helfen, damit sie wissen, was los ist, nicht Ihre warmen Worte hier in der Aktuellen Stunde. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich will einmal daran erinnern, wo Sie die Kommunen in Bayern im Stich lassen. Ich nenne einmal drei Beispiele: Erstens. Die Kosten des staatlichen Personals in den Landratsämtern. Im Schnitt sind es circa 5 Millionen Euro, welche die Landkreise für die Übernahme staatlicher Aufgabe bezahlen, wofür sie ihr eigenes Personal einsetzen müssen. Im Schnitt handelt es sich um 5 Millionen Euro je Landkreis. Zweitens. Die Wohnbauförderung ist auch für kommunale Wohnungsbaugesellschaften leergelaufen. Bei mir in Oberfranken macht unter den Wohnungsbaugesellschaften die Runde, dass bis zum Jahr 2027 keine neuen Bewilligungen mehr erfolgen, weil der Bezirk seine Quote ausgeschöpft hat. Wie sollen wir denn so noch etwas bauen? Drittens. Bei den RZWas stehen Finanzmittel in dreistelliger Millionenhöhe aus. Es handelt sich um Projekte, die schon gelaufen sind; aber die Förderung fließt einfach nicht, weil die Programme unterdeckt sind. Im Umweltministerium wurden sie längst bewilligt; aber die Kommunen warten ewig. Das geht nicht. Und Sie erzählen uns hier etwas von Verlässlichkeit. Ganz ehrlich: Das ist Fehlanzeige. (Beifall bei den GRÜNEN) Hören Sie auf, sich für den kommunalen Finanzausgleich zu beweihräuchern. Es klingt nach viel Geld; aber es reicht doch vorne und hinten nicht mehr. Trotz des FAG gab es bei den Kommunen in Bayern ein Rekorddefizit von 5,2 Milliarden Euro im letzten Jahr. Die Zahl ist schon gefallen. Mehr hatte nur NRW. Das Geld reicht hinten und vorne nicht mehr, und dafür feiern Sie sich. Bei uns würde man sagen: Der kommunale Finanzausgleich ist vielleicht zum Sterben zu viel, aber zum Leben an der kommunalen Basis mittlerweile zu wenig. Liebe Koalition, das wäre Ihre Verantwortung. Wenn ich schon bei den großen Schwierigkeiten bin, komme ich einmal zu den ganz besonders finanzschwachen Kommunen, bei denen dies nicht erst seit ein oder zwei Jahren der Fall ist. Erst vor zwei Wochen hat der Hofer Stadtrat eine Resolution verabschiedet. Darin wird – wir vor Ort wissen das eigentlich schon – noch einmal schwarz auf weiß beschrieben, wie es läuft: Die Gewerbesteuer muss erhöht werden, die Parkgebühren werden erhöht, Eintrittspreise und alle sonstigen kommunalen Dienstleistungen werden teurer, und trotzdem sind massive Einschnitte bei der Kultur nötig. Bei der Infrastruktur beschränkt man sich mittlerweile nur noch auf die Gefahrenabwehr. Es werden Brücken gesperrt oder Gebäude nur noch umbaut. Es werden nur noch die notwendigsten Unterhaltsmaßnahmen unternommen – Zitat –: Wir leben von der Substanz und verbrauchen unser Vermögen, um die laufenden Kosten zu decken. Lieber Kollege Pohl, das soll die Party sein, von der Sie sprechen, die angeblich zu Ende ist? – Ganz ehrlich: Es gab nie eine Party, und wenn es eine gegeben hat, dann ist sie schon längst vorbei. Die Lage ist ernster, als dass sie der Begriff "Party" beschreiben könnte. Gerade die Mittel für die Stabilisierungshilfen sind jahrelang bei etwa 100 Millionen Euro rumgedümpelt. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Falsch! 150 Millionen!) Jetzt haben sie das alte Niveau wieder erreicht. Sie wurden jetzt wieder angepasst auf 150 Millionen. Sie wissen aber ganz genau, was die Antragssummen aus den Kommunen sind. Im letzten Antrag waren es 750 Millionen Euro, die für diese Mittel beantragt wurden, obwohl das kein Pappenstiel für die Kommunen ist, wenn sie einmal in der Konsolidierung sind. Es muss also mehr passieren. Dabei wird Ihnen auch kein Sondervermögen helfen. Kommen Sie Ihren Aufgaben in Bayern nach! Nutzen Sie die immer noch üppige Rücklage des Freistaats, um den Kommunen in Bayern zu helfen!
Tobias Reiß
Beachten Sie bitte Ihre Redezeit, Herr Kollege.
Tim Pargent GRÜNE
Machen Sie es wieder gut, und legen Sie hier endlich konkrete Maßnahmen vor! (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Kollege Winfried Bausback.
Winfried Bausback CSU
Herr Vizepräsident, Hohes Haus! Es ist schon viel von den Kollegen ausgeführt worden. Jetzt sieht man von den verschiedenen Seiten unterschiedliche Betrachtungsweisen. Kolleginnen und Kollegen, es ist eigentlich ganz einfach, und das haben die Kollegen Grossmann und Heisl, aber auch Bernhard Pohl und der Kollege Frühbeißer schon ausgeführt: Wenn man sich die Gesamtsituation der Kommunen in Bayern ansieht und daneben die Situation der Kommunen in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, kann man feststellen: Den bayerischen Kommunen geht es in einer schwierigen Situation, die wir alle aus den Kommunalparlamenten, wo wir ehrenamtlich unterwegs sind, natürlich selber kennen, besser als allen Kommunen in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist bei all den Einzelheiten, die man diskutieren kann, nämlich ob man in dem Topf etwas mehr und in dem anderen vielleicht weniger haben sollte, zunächst einmal eine Tatsache, die nicht erst seit heute, sondern seit Längerem der Fall ist. Das ist das Ergebnis der Politik der CSU und in den letzten Jahren auch der Politik der CSU und der FREIEN WÄHLER. Darauf können wir, glaube ich, stolz sein. Das ist der erste Punkt: Bayerns Kommunen geht es besser als den Kommunen in den anderen Ländern. Natürlich gibt es im Moment ein Finanzierungsdefizit, das die bayerischen Kommunen, aber auch die Kommunen der anderen Länder trifft. Kolleginnen und Kollegen, wer aber glaubt, dass wir dieses Defizit dadurch beheben können, indem wir mehr Schulden aufnehmen, um das auszugleichen, der irrt. Jeder von uns, der als Politiker in irgendeiner Kommune als Stadtrat, als Gemeinderat, als Kreisrat ehrenamtlich engagiert ist, der weiß doch, dass die Kommunen Schwierigkeiten haben, Stellen zu besetzen, selbst wenn sie über diese Stellen verfügen. Wir haben eine Flut von Vorschriften, welche die Kommunen belastet und die natürlich abgearbeitet werden muss. Das müssen wir angehen. In Bayern wird die Entbürokratisierung angepackt, und es muss auch auf anderen Ebenen angepackt werden, weil wir es ansonsten nicht mehr schaffen, die Aufgaben zu erledigen. Das ist von vielen schon ausgeführt worden in dieser Debatte: Wir müssen den Kommunen vor Ort wieder mehr Verantwortung zutrauen, das heißt, weniger Vorschriften und mehr Entscheidungskompetenzen. Das gehört neben dem Geld, das wir den Kommunen Jahr für Jahr zur Verfügung stellen, das ihnen bei der Verteilung der Gelder auch zusteht, dazu. Darüber hinaus muss es auch strukturelle Maßnahmen geben, und dazu hat sich die Bayernkoalition auf den Weg gemacht. Das Thema wird nicht nur hier, sondern auch auf Bundesebene angegangen. Kolleginnen und Kollegen, das Konnexitätsprinzip – das wurde auch gesagt – gilt in Bayern jetzt seit Langem. Ich finde, es ist ein positives Zeichen, dass dieses Konnexitätsprinzip in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene Aufnahme gefunden hat. Wenn das so kommt, werden wir eine deutliche Entlastung der Kommunen sehen. Wenn wir einmal ehrlich sind, ist festzustellen: Wir haben in den letzten Jahren der Ampelkoalition einen Irrglauben erfahren, nämlich den Irrglauben, dass mit dem Formulieren von Standards und Ansprüchen Probleme gelöst werden; aber mit einem Standard, mit einem Anspruch allein ist noch überhaupt nichts gelöst, sondern es muss um die praktische Durchsetzbarkeit gehen. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Das ist in der letzten Regierungsperiode im Bund leider aus dem Blick geraten. Ich bin zuversichtlich, dass wir das in der neuen Bundesregierung wieder sehen werden. In der Bundesregierung gibt es ganz viele, die aus dem kommunalen Bereich kommen. Im kommunalen Bereich – das wissen wir alle – lernt man eines: Man lernt Verantwortung für die Aufgabenerledigung. Das ist jetzt auf allen Ebenen notwendig. Ich bin zuversichtlich, dass dann die Kommunen in einer Zeit, die in der Tat wirtschaftlich schwierig ist, genauso wie wir wieder mehr Gestaltungsspielraum haben. In dieser Schwierigkeit lässt Bayern seine Kommunen nicht allein; sondern den bayerischen Kommunen geht es besser als den Kommunen in den anderen Ländern. (Beifall bei der CSU)
Tobias Reiß
Für die Staatsregierung erteile ich dem Staatsminister Albert Füracker das Wort. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist wahr, die Kommunen könnten mehr Geld brauchen, der Freistaat Bayern auch, die Bundesrepublik Deutschland auch, und jeder hat eine gute Begründung, weshalb er mehr Geld brauchen könnte. Die Einnahmen sind den Ausgaben in den letzten Jahren leider nicht hinterhergekommen; aber es ist schon interessant, dass sich ausgerechnet diejenigen, die dreieinhalb Jahre lang eine erfolglose Berliner Ampel unterstützt haben, die das größte wirtschaftliche Desaster, das die Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt hat, angerichtet und von Bayern aus immer mitgejubelt haben, heute hierhinstellen, lieber Herr Becher – und sagen Sie das ganz offen –, um uns zu sagen, was wir hier in Bayern ausgleichen sollen, was in Berlin verursacht wurde. Das ist einfach unredlich. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Aber selbst keinen Kanzler wählen können!) – Sie können plärren, was Sie wollen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Wie der Häwelmann: "Mehr, mehr, mehr!". Lesen Sie mal das Kinderbuch. Das ist Ihr Konzept. Meine Damen und Herren, wir haben es in Bayern, Gott sei Dank, trotz dieser desaströsen Bundespolitik geschafft, unsere Kommunen stabil zu halten. Wir haben nicht gespart, nirgendwo. Ich frage dieses Parlament einmal: Was würden wir eigentlich tun, worüber würden wir eigentlich diskutieren, müssten wir einmal irgendwo weniger Geld ausgeben? Wir geben überall mehr Geld aus denn je zuvor. So viel wie nie zuvor! Die Schlüsselzuweisungen für die Kommunen steigen in diesem Jahr um 9,2 %. Stellen Sie sich einmal vor, der bayerische Staatshaushalt müsste um 9,2 % steigen. Das wäre unbezahlbar. Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um 16,7 %. Wie viel wollen Sie denn noch? – Mir wird vorgehalten, wir würden die Rücklage schonen. Wir nehmen 4,4 Milliarden Euro aus der Rücklage. Wir geben also 4,4 Milliarden Euro mehr aus, als wir einnehmen, unter anderem um die Kommunalfinanzen und die Investitionen zu stabilisieren. Ich muss mir hier von den Rechenkünstlern vorhalten lassen, dass das noch zu wenig wäre. Meine Damen und Herren, die Ausgaben müssen auch noch verantwortbar sein. Die Bürgermeister und die Landräte, die ich treffe – und das sind viele –, sind vernünftiger als diese Diskussion; denn sie wissen auch, in welcher Zeit wir leben. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Ich weiß nicht, ob es in diesem Land schon einmal Finanzminister gegeben hat, die von sich behaupten könnten, 35 Jahre lang Mitglied eines Kreistages und 30 Jahre lang Mitglied eines Gemeinderates gewesen zu sein. Ich kann das. Ich kenne mich also ein bisschen aus mit dem ganzen Zeug. Als ich 1990 in den Gemeinderat gekommen bin, mussten wir sieben Jahre auf Zuschüsse warten, wie sie der Freistaat Bayern nach Artikel 10 BayFAG ausgezahlt hat. Das will ich alles nicht mehr. Ich will bloß einmal sagen, dass wir in den letzten Jahren sehr viel erreicht haben. Wir haben in den letzten Jahren ein Niveau erreicht – Herr Kollege Prof. Bausback hat es gerade beschrieben –, bei dem wir mit Fug und Recht sagen können: Trotz aller Herausforderungen, auch für die Kommunen, die ich nicht kleinreden will, steht kein anderes Bundesland so sehr hinter den Kommunen wie Bayern. Das ist Fakt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Herr Becher, ja, es stimmt, und ich sage das auch immer, dass dieses Finanzierungsdefizit auch darin begründet ist, dass nirgendwo so viel in den Kommunen investiert wird wie in Bayern. Das ist einfach ein Faktum und doch glücklicherweise so. Deswegen sage ich doch nicht, dass die Kommunen weniger investieren sollen. Wenn unsere Kommunen auf dem gleichen Investitionsniveau wären wie in Nordrhein-Westfalen, hätten sie einen Finanzierungsüberschuss. Das erklärt den Saldo. Wir unterstützen die Kommunen beim Investieren so gut wie nie zuvor. Noch einmal: Ich weiß auch, dass man immer noch mehr brauchen könnte. Die einzige hier vorgebrachte kreative Idee besteht darin, dass wir jetzt Schulden machen, um noch mehr Geld ausgeben zu können. Irgendwer wird die Schulden auch wieder zurückzahlen müssen. Ich habe bisher keinen neuen Vorschlag gehört, außer die fortwährenden Fehlbehauptungen, nirgendwo ginge es den Kommunen so schlecht wie in Bayern. Das ist schlicht nicht wahr. Die bayerischen Kommunen haben 23,1 % Investitionsquote, die Kommunen in Nordrhein-Westfalen 12,3 %. Wir haben auch nicht den Anstieg der Kosten an den Landratsämtern verursacht. Wenn der Bund Aufgaben auf die Landkreise überträgt, kann man sich hier als Mitverursacher in einer Bundesregierung, die außer Fehlleistung nichts geleistet hat, nicht hinstellen und sagen: Der Freistaat Bayern ist schuld, dass an den Landratsämtern das Geld nicht reicht. – Meine Damen und Herren, wenn der Bund die Kosten verursacht, dann soll er diese gefälligst auch zahlen; dann stelle ich mich doch nicht hierhin und gebe dem Freistaat Bayern die Schuld, dass das Geld nicht reicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir erstatten 100 % der Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das macht kein anderes Bundesland. Wir haben eine Glasfaserförderung bei uns wie kein anderes Bundesland. Wir haben eine Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser, die der Bund sicherstellen muss und nicht der Freistaat Bayern. Wir haben in Bayern einen kommunalen Finanzausgleich auf Rekordniveau. Wir geben – ich habe mir die Zahl noch einmal aufgeschrieben – neben fast 12 Milliarden Euro des kommunalen Finanzausgleichs insgesamt über 22 Milliarden Euro an die Kommunen. So viel wie nie! Das möchte ich einmal zur Frage sagen, was wir getan haben, um den Kommunen ein bisschen zu helfen. 2015, vor zehn Jahren, gingen gut 25 % des Staatshaushalts an die Kommunen. 2021 waren es 26,7 %. 2025 sind es fast 29 %, also etwa 4 Prozentpunkte mehr als vor zehn Jahren. Meine Damen und Herren, würden wir es noch so machen wie 2015, wären es fast 3 Milliarden Euro, die wir heute weniger an die Kommunen geben würden als damals. Jetzt kann man immer sagen, das ist zu wenig; aber zu behaupten, wir würden gleichsam den Kommunen zugunsten des Freistaates Bayern etwas vorenthalten, was ihnen zusteht – meine Damen und Herren, da fehlen mir die Worte. Der Altbayer würde sagen: Fake News Deluxe. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Bleiben Sie bei den Fakten! Zu den Fakten gehört zum Beispiel auch, dass wir Kommunen entschuldet haben. Herr Pargent, weshalb haben wir weniger Stabilisierungshilfen im kommunalen Finanzausgleich mit den Kommunen einvernehmlich beschlossen? – Weil die Altschulden, die zu tilgen waren, nur noch hätten getilgt werden können, wenn man Vorfälligkeiten bezahlt hätte. Dann hat man die Schulden zurückgeführt und eine zweite Säule bei den Stabilisierungshilfen eingeführt. Wir haben nicht mehr nur Entschuldung machen können, sondern haben auch eine zweite Säule eingeführt, um den Kommunen investiv zu helfen. Dann kann man sich doch nicht hinstellen und sagen, wir hätten unsere Aufgaben nicht erfüllt. Wir haben bis jetzt 1,33 Milliarden Euro Stabilisierungshilfen aus dem bayerischen Haushalt an die ärmsten Kommunen bewilligt, die unverschuldet in höchstem Maße verschuldet waren. Wir tun auch da, was wir können, und schauen uns das an. Das wird jedes Jahr einvernehmlich mit den Spitzenverbänden festgelegt. Tun Sie doch nicht immer so, als würden wir den Kommunen quasi nur Nachteile verschaffen. Meine Damen und Herren, es ist nicht leicht, Kommune zu sein, aber am leichtesten ist es in Bayern, das steht hundertprozentig fest. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) 75 % der Landesleistungen des kommunalen Finanzausgleichs sind allgemeine Deckungsmittel für die Kommunen. Auch das ist ein Gerücht, wir würden immer mit Förderprogrammen alle bevormunden. Fakt ist aber auch: Wenn eine kleine Gemeinde – meine hat zum Beispiel 2.300 Einwohner – nur pauschale Zuwendungen bekäme und es keine Förderung nach Artikel 10 BayFAG gäbe, könnte sie nie eine Schule bauen, sondern müsste 30 Jahre lang sparen, bis sie einmal so viel Geld beieinanderhätte, das ihr durch die Förderung nach Artikel 10 BayFAG jährlich zur Verfügung steht. Ich bin gerne dazu bereit, Förderprogramme abzuschaffen. Sagen Sie doch bitte, welche! Sollen wir die Glasfaserförderung abschaffen? Sollen wir die Förderung nach Artikel 10 BayFAG abschaffen? Was sollen wir abschaffen? – Es wurde mit den Kommunen analysiert. Alle haben geschrien, es gebe so viele Förderprogramme. Zum Schluss hat man sich dann bei den entsprechenden Gesprächen darauf verständigt. Die Zahl der Förderprogramme, bei denen die Kommunen gesagt haben, man könne diese wirklich abschaffen, befindet sich gerade so im zweistelligen Bereich. Ich schaffe jedes Förderprogramm gerne ab. Die GRÜNEN und die SPD sollten im Bayerischen Landtag einmal eine Liste vorlegen, welche Förderprogramme für die Kommunen sie wirklich abschaffen wollen, statt dauernd herumzuargumentieren, wir hätten zu viele Förderprogramme. Sagen Sie endlich, welche; ich nehme sie dann gerne heraus. Die Entbürokratisierung muss natürlich vorangetrieben werden, aber man kann dadurch nicht kurzfristig Milliarden akquirieren. Meine Damen und Herren, ich habe selbst ein Jahr lang mit den kommunalen Spitzenverbänden in einigen Sitzungen – ich glaube, sieben oder acht auf Ministerebene – das Thema der Digitalisierung unserer Kommunen in der Zukunftskommission diskutiert. Ein Jahr lang haben wir analysiert, was notwendig ist, weil 2.056 Gemeinden unterschiedlichste Systeme einsetzen. Die einen sagen: Mach ein Gesetz, damit alle verpflichtet werden, das Gleiche zu tun. Die anderen sagen: Wenn du ein Gesetz machst, kannst du es auch gleich bezahlen. – Meine Damen und Herren, wir machen das mit den Kommunen gemeinsam. Wir bringen das auf den Weg, und die Kommunen befürworten ausdrücklich diesen Weg. Wir haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz dargestellt, dass die Anstrengungen, die der Freistaat Bayern unternimmt, im Sinne der Kommunen sind, und wir werden auch diese Wege weitergehen. Digitalisierung und Entbürokratisierung funktionieren nicht über Nacht. Das muss man sachgerecht machen und nicht nur in Landtagsdebatten. Zuletzt muss ich Ihnen schon eines sagen: Ich darf 76,7 Milliarden Euro Steuergelder und Einnahmen des Freistaates Bayern verwalten und werde ständig aufgefordert, überall noch mehr Geld auszugeben. Ja, das könnte ich machen. Diejenigen, die mich hier auffordern, mehr Geld auszugeben, beschweren sich dann – Sie werden es gleich hören –, wenn ich darauf hinweise, dass ich noch 10 Milliarden Euro mehr zur Verfügung hätte, die ich leider an andere Bundesländer zahlen muss. Der Finanzkraftausgleich des Freistaates Bayern an andere Bundesländer betrug zuletzt 9,8 Milliarden Euro. Hier wird gestritten, als würden wir jemandem irgendetwas vorenthalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir wäre es lieber, ich könnte den bayerischen Kommunen etwas von den 9,8 Milliarden Euro geben als anderen Bundesländern. Das sind die Fakten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Johannes Becher (GRÜNE): Wer hat denn so etwas verhandelt? – Zurufe von den GRÜNEN) Bitte fordern Sie jetzt nicht auch noch ein Förderprogramm für Laien-Schauspiel. Das beherrscht ihr ohnehin schon sehr gut. (Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich sage es ehrlich: So können wir nicht weitermachen, dass wir ständig die Wahrheit auf den Kopf stellen. Die bayerischen Kommunen werden von uns so gut es geht unterstützt. Wir strengen uns maximal an. Aber Sie sagen, da brauche es noch einmal eine Milliarde. Wenn wir ihnen 33 % von unserem Haushalt geben würden, dann hätten wir genau die gleiche Diskussion wie nun bei 29 %. Kollege Bausback hat das Zentrale gesagt: Ja, das ist kein bayerisches Schlaraffenland. Aber im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, zu allen anderen kommunalen Situationen hier in Deutschland, haben wir in Bayern mit die beste Situation. Seien wir froh darüber, reden wir das nicht dauernd schlecht, sondern bemühen wir uns gemeinsam, dass etwas vorangeht. Der neue Bundesfinanzminister, der der Partei von Herrn Scheuenstuhl angehört – Herr Scheuenstuhl ist nicht mehr da, der ist gleich gegangen, so schlimm war es doch gar nicht –, (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) wird bestimmt dafür sorgen, dass wir ganz viel Geld bekommen. Ich habe ihm zugehört. Er will das gar nicht mehr. Macht auch nichts, wir leben in einer Demokratie. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank, damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Enthaltungen? – Jeweils keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 a auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag) (Drs. 19/6194) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser heutigen Ersten Lesung beantrage ich für die Bayerische Staatsregierung die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 12. Dezember 2024 den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen und im März im Umlaufverfahren unterzeichnet. Bayern hat am 18. März 2025 unterzeichnet. Der Staatsvertrag soll am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Der Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags, insbesondere der Titel, mag auf den ersten Blick und auch für diejenigen, die nicht Expertinnen und Experten für den Staatsvertrag und den Rundfunk sind, vielleicht etwas sperrig daherkommen. Wir sollten uns aber nicht täuschen lassen; die Inhalte sind für uns alle, sind für unsere Gesellschaft, sind auch für unseren gesellschaftlichen Diskurs wichtig; denn es geht um wichtige Änderungen im Bereich des Jugendmedienschutzes. Die Reform ist notwendig geworden, weil im Internet entwicklungsgefährdende Inhalte wie Pornografie, Gewalt, Hass, Hetze und Falschinformationen immer leichter zugänglich sind. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Nutzung von Smartphone und Internet für mehr als 90 % der Jugendlichen ein fester Bestandteil des Alltags ist. Das wird uns nicht überraschen. Gleichzeitig berichtet ein Viertel der befragten 12- bis 19-Jährigen aber von ungewolltem Kontakt mit pornografischen Inhalten. Mehr als die Hälfte, fast 60 %, geben an, dass sie im letzten Monat beleidigenden Kommentaren begegnet sind. Das muss uns eine dringende Warnung sein, insbesondere mit Blick auf Jugendliche. Das ist unter Erwachsenen schon schwierig, aber bei Jugendlichen, die noch in ihrer geistigen Entwicklung stecken, sind negative Einflüsse besonders prägend. Wir haben eine besondere Herausforderung, eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung haben wir ganz generell, auch im analogen Leben, und deshalb umso mehr in dem Bereich, der die Menschen noch viel direkter erreicht und viel unerwarteter erreicht, nämlich im digitalen Bereich. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Herzstück des Staatsvertrags ist ein neuer, passwortgeschützter Jugendschutz-Button. Das muss man sich ähnlich vorstellen wie den Flugmodus-Button beim Smartphone. Durch eine neue technische Jugendschutzvorrichtung auf der Ebene des Betriebssystems soll künftig ein Klick auf den Button genügen, um ein Endgerät, wie zum Beispiel das Handy des Kindes, auf eine bestimmte Altersstufe einzurichten. Das ist eine deutliche Erleichterung für Eltern, die für Kinder und Jugendliche verfügbaren Inhalte so zu steuern, dass nur altersgerechte Inhalte ausgespielt werden. Nach der Aktivierung des Buttons werden nur noch solche Apps gezeigt, die der Altersstufe entsprechen, und der Browser kann nur noch in der sogenannten sicheren Suche genutzt werden. Mit erweiterten Rechtsdurchsetzungsbefugnissen der Landesmedienanstalten wollen wir außerdem dafür sorgen, dass diese effektiver gegen unzulässige Angebote, vor allem im Internet, vorgehen können. Nach dem vor allem im Bereich des Glücksspielrechts bewährten Prinzip – nämlich "Follow the Money" – können Landesmedienanstalten zukünftig Kreditinstituten die Mitwirkung am Zahlungsverkehr bei unzulässigen Angeboten untersagen. Dadurch können sie die wesentlichen Zahlungsströme von unzulässigen Angeboten unterbrechen. Zusätzlich erhalten sie die Möglichkeit, auch inhaltsgleiche Ausweich-Domains, sogenannte Mirror Domains, einfacher zu sperren. Dadurch können Sperrverfügungen nicht mehr durch eine geänderte Internetadresse umgangen werden. Zusätzlich wird es vor Beginn von Filmen, Serien und Spielprogrammen in Telemedien weitere Hinweispflichten auf die Alterseinstufung geben, und zwar für Angebote nach Altersstufen 6, 12, 16, 18. Bisher war das nur für Angebote mit einer Alterseinstufung ab 16 verpflichtend. Fazit: Mit den Änderungen wird der Jugendmedienschutz zukunftsfähig und zeitgemäß ausgestaltet. Wir beginnen mit der heutigen Ersten Lesung die Beratungen, anschließend auch in den Ausschüssen. Ich bitte das Hohe Haus aber schon heute um Zustimmung; denn es geht um unsere gemeinsame Verantwortung für den Jugendschutz, insbesondere den Jugendmedienschutz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile Herrn Kollegen Matthias Vogler das Wort. (Beifall bei der AfD)
Matthias Vogler AfD
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen der scheindemokratischen Einheitspartei Deutschlands, kurz: SED 2.0, liebe Kollegen meiner AfD und geschätzte Besucher auf der Besuchertribüne! Heute wird in Erster Lesung die sechste Änderung medienrechtlicher Staatsverträge behandelt. Gut ist, dass der Schutz von Jugendlichen und Kindern hier einen besonderen Fokus erhält, wenn dieser auch einen ernsten und unvoreingenommenen echten Schutz unserer Jugend zum Ziel haben sollte. So ist die Kennzeichnungspflicht für nicht geeignete Programme für die entsprechenden Altersstufen grundsätzlich gut. Es ist gut, wenn diese mit den technischen Möglichkeiten beschränkt werden, um Heranwachsende vor übermäßiger Gewalt oder ungeeigneten Ü18-Inhalten zu schützen. Auch ist, wie es im neuen § 5 Absatz 1 Satz 2 heißt, der Schutz vor Risiken "für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen, insbesondere Risiken durch Kommunikations- und Kontaktfunktionen, durch Kauffunktionen, durch glücksspielähnliche Mechanismen, durch Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens, durch die Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte sowie durch nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien" grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch sollen, wie es in den Angaben zu § 12 heißt, auch Betriebssysteme – also Windows, iOS, Android usw. – mit aufgenommen werden, gegen welche dann vorgegangen werden darf, wie es im neuen § 2 Absatz 1 Sätze 5 und 6 heißt: "Maßnahmen gegen Anbieter von Telemedien oder Betriebssystemen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind auf Grundlage dieses Staatsvertrages zulässig, wenn die Maßnahme 1. zum Schutz […] bb) die Bekämpfung der Verunglimpfung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität, […] dd) die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen, b) der öffentlichen Gesundheit" sowie "2. ein bestimmtes Telemedium oder Betriebssystem betrifft, das die unter Nummer 1 genannten Schutzziele beeinträchtigt oder eine ernsthafte und schwerwiegende Gefahr einer Beeinträchtigung dieser Ziele darstellt, […]" Das ist zwar alles recht hölzern, allerdings heißt es dann vielleicht, dass alle Bürger, die sich rational verhalten und das Faktum nennen, also ihre Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes ausüben und klar sagen, dass es zum Beispiel nur zwei Geschlechter gibt – Mann und Frau, was auch sonst –, oder die sich weiterhin die schönen Karl-May-Filme mit Indianern angucken, welche zu Ostern wieder einmal Thema von linksradikalen Kreisen waren, dann vielleicht als angebliche Rassisten diffamiert und gesperrt werden und das gar nicht mehr äußern können, weil sie dann technisch nicht mehr die Möglichkeit dazu haben. Das heißt vielleicht, dass die Wahrheit über die überproportionale Ausländerkriminalität zum Beispiel im Vergleich zur Bevölkerungszahl als Fake News gecancelt wird, deren Nationalität nicht genannt werden darf, oder dass dann alle plötzlich Deutsche sind, wobei es in der Statistik schon einen Unterschied macht, ob es ein Deutscher mit oder ohne Migrationshintergrund war, um die Probleme auch weiterhin benennen und dagegen vorgehen zu können. Denken wir nur an die Corona-Zeit, in der sich die Staatsregierung mit ihrem gottgleichen Ministerpräsidenten vor Ekstase mit Einschränkungsorgien gar nicht mehr zurückhalten konnte. Zum Glück gab es etliche mutige Bürger und auch Jugendliche, die sich dem entgegengestellt hatten, was völlig richtig war, was auch im Nachhinein herauskam, wie es die RKI-Protokolle auch zeigten. Das alles darf dann, wenn es nicht schon vielleicht im vorauseilenden Gehorsam gelöscht wurde, mit diesem neuen Staatsvertrag mit Druck auf die Betriebssystemhersteller weiter eingeschränkt werden. Ist damit auch die Kritik von der Jugend – denn diese ist die Zukunft unseres Landes – an der Kriegsgeilheit der ehemaligen alten und vielleicht auch neuen Regierung verstummt? – Nein. Sie sagen jetzt sicher: Das ist alles Quatsch; es wird niemals dazu kommen. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Aber wie schon einst Walter Ulbricht sagte: Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten – mit dem Ergebnis, dass die Mauer kam. Laut der US-Regierung haben Sie, liebe Altparteien, aber nun die neue Brandmauer aufgebaut. Bauen Sie Ihre Brandmauer weiter und verstecken sich dahinter. Der Wähler wird es Ihnen danken und Sie auf den Müllhaufen der Geschichte befördern, wenn Sie, die einst konservative CSU, weiter so Ihre Politik betreiben. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD) – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Es geht um den Jugendschutz!) Machen Sie weiter so; uns ist das recht. Weil wir das alles nicht unterstützen und auch die Zwangsabgabe für die Regierungspropaganda à la China seit Jahren abschaffen wollen, lehnen wir die Zwangsgebühren weiterhin und auch diesen Staatsvertrag ab, weil diese Sachen einfach übergriffig sind. Wir freuen uns trotzdem auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Als Nächster spricht für die CSU-Fraktion Kollege Benjamin Miskowitsch.
Benjamin Miskowitsch CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt meint man mal, es wird ein entspannter Tagesordnungspunkt, bereitet seine Rede vor und versucht, sachlich zu bleiben – man schafft es wieder nicht. Was war denn das jetzt schon wieder? Sie wollen diesen Schutz anscheinend eben nicht. Sie wollen unsere Kinder und unsere Jugendlichen im Internet, in den digitalen Plattformen sich selbst überlassen. Sie wollen nicht die persönliche Integrität schützen. Sie wollen nicht vor Cybermobbing schützen. Sie wollen nicht vor Grooming schützen. Sie wollen nicht vor den Kostenfallen schützen. Sie wollen nicht vor exzessivem Gaming schützen. Das alles wollen Sie nicht, weil Sie schon die Kleinsten und die Jugendlichen mit Ihrem Wortschatz und mit Ihren fadenscheinigen Videos einlullen wollen – aber nicht mit uns, das sage ich Ihnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Es ist nämlich schon so, dass die Anpassung juristisch notwendig, gesellschaftlich geboten und aufgrund der Schnelligkeit, die wir in dem Medienbereich haben, eben auch politisch überfällig ist. Herr Staatsminister, Sie haben es ausgeführt. Inhaltlich kann man dem eigentlich gar nicht mehr viel hinzufügen; denn die Kernpunkte wurden in der Rede im Grunde genommen schon vorweggenommen. Wir stärken mit unserem System die regulierte Selbstregulierung. Ich denke, das ist genau, was wir wollen: Wir wollen Kinder und Jugendliche schützen, damit sie nicht selbst in eine Ecke kommen, in der sie einfach über die Geräte, über die Plattformen landen. Wir wollen den Eltern etwas an die Hand geben und natürlich auch die Schulen auf dem Weg begleiten. Deswegen kann ich es kurz machen; es ist alles gesagt. Noch einmal auf den Punkt gebracht: Kinder- und Jugendschutz stehen hier im Mittelpunkt und nichts anderes. Ich bitte um Zustimmung in der weiteren Beratung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Es gibt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Vogler.
Matthias Vogler AfD
Herr Kollege, ich habe am Anfang klar und deutlich gesagt, dass viele Sachen zu begrüßen sind, auch und gerade der Jugendschutz, also nicht gesagt, was Sie hier am Anfang wieder unterstellt haben. Hätten Sie meiner Rede zugehört, hätten Sie es vielleicht auch verstanden. Ich habe auch vor den Gefahren gewarnt, die damit einhergehen. Wenn die Regierung einmal den Zugriff auf Betriebssysteme hat und sagen kann, das gefällt uns nicht – wer sagt denn, dass sie da haltmachen? Diese Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen.
Benjamin Miskowitsch CSU
Ihre Weltuntergangsstimmung, die Sie bei sämtlichen Themen immer zitieren, kann ich nicht nachvollziehen. Gerade die Landesmedienanstalten machen eine sehr gute Arbeit. Die sind auch technisch ganz vorne mit dabei, wenn es um die Weiterentwicklung und darum geht, wie wir mit diesen Themen umgehen. Auch die sechste Änderung des Medienstaatsvertrags regelt genau, dass die Landesmedienanstalten noch mehr Möglichkeiten bekommen, einzugreifen und eventuell auf regionale Besonderheiten hinzuweisen. Was Sie an Vermutungen daherreden, kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen; deswegen kann ich Ihnen da auch nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sanne Kurz.
Sanne Kurz GRÜNE
Vielleicht sollten Sie einfach mal ein bisschen googeln, nachlesen, sich informieren und sich vielleicht mal die Seite der BLM anschauen, wie staatsferne Kontrolle funktioniert. Keine Regierung in Europa, keine Regierung der Welt bekommt irgendwelchen Zugriff auf Betriebssysteme. Vielleicht lesen Sie auch den Gesetzentwurf mal genau durch; dann kommt hier vielleicht auch nicht so ein Geschwurbel heraus. Zurück zur Sache: Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werter Herr Staatsminister Herrmann, lieber Kollege Miskowitsch, danke für die Einbringung und die wirklich sehr gute Erklärung. Es hilft, wenn die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von EU-Regularien verstehen, worum es sachlich tatsächlich geht, nämlich: Wie schützen wir unsere Kinder und Jugendlichen im digitalen Dschungel? Wie schaffen wir digitale Freiheit, eben ohne sie Big-Tech-Konzernen, Russland, China und Co. oder am Ende noch der AfD zu überlassen? Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag greift deshalb wichtige Themen auf: Technischer Jugendmedienschutz, Altersverifikation, Schutz persönlicher Integrität, das alles sind Schritte in die richtige Richtung. Unserer Meinung nach reicht es aber noch nicht. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, aus meinem persönlichen Umfeld zu erzählen, wie die Realität ausschaut: Kinder können sich mit zwei Klicks als Erwachsene registrieren und das bei Plattformen wie Instagram oder TikTok einfach behaupten. Ab 13 ist Schluss? In der Realität kann man das Geburtsdatum aber ganz leicht umgehen. Die Plattformen kündigen wie jetzt in den USA nach der Wahl von Donald Trump sogar ihre freiwilligen Standards. Sie verabschieden sich von Fact Checking, von Content Moderation, von einem Mindestmaß an Verantwortung. Wir GRÜNE wünschen uns, dass auch damit Schluss ist. Wir brauchen verbindliche Altersverifikation, datenschutzkonform und mit Teilhabe für alle. Wir brauchen aber auch klare Regeln gegen süchtigmachendes Design, gegen Dark Patterns und gegen Empfehlungsalgorithmen, die Magersucht fördern oder junge Menschen in Radikalisierungsspiralen schicken. Europa zeigt dabei, dass wir selbst gestalten können. Der Digital Services Act gibt uns die Werkzeuge an die Hand. Jetzt müssen wir gemeinsam auch politischen Druck machen, damit der DSA im Bund, in Europa und auch in Bayern umgesetzt wird. Die Staatsregierung listet bisher viele Einzelmaßnahmen auf, aber ein messbares strategisches Gesamtkonzept würden wir GRÜNE uns auch wünschen. Medienkompetenz ist keine Kür, sondern eine Grundvoraussetzung für eine mündige Teilhabe. Wir brauchen deshalb eine ressortübergreifende Strategie. Wir brauchen mehr Mittel für schulische und außerschulische Medienbildung. Wir brauchen regelmäßige Fortbildung für alle pädagogischen Fachkräfte. Wir brauchen eine starke aufsuchende Jugendarbeit, die auch medienkompetent sein muss. Zur Diskussion über höhere Altersgrenzen für Social Media gehört auch: Das ist ein wichtiges Thema, aber bitte keine Symbolpolitik. Wir können nichts brauchen, bei dem Kinder Dinge gar nicht mehr zeigen, sich nicht mehr trauen, weil sie wissen, es ist verboten. Es muss das Vertrauen dableiben; da hilft die Kompetenz. Auch wenn sie langsam älter werden und wir nur mit Verboten arbeiten: Wie sollen sie denn dann lernen, mit dem umzugehen, was ein Jahr später auf sie zukommt? Was ist mit WhatsApp, was ist mit YouTube, dem meistgenutzten Ersatzfernseher in deutschen Kinderzimmern? Wollen wir da auch ab 16, 12 oder 6 alles verbieten? Wir müssen differenziert diskutieren und dürfen nicht nur mit Altersgrenzen davon ablenken, dass wir auch tatsächlich handeln müssen, hier in Bayern Rückstand bei Medienkompetenz aufholen müssen und die digitale Transformation in den Schulen steuern können. Unser grüner Kompass ist deshalb klar: Schutz ja, Kompetenz unbedingt und Teilhabe für alle. Wir stehen für eine Medienpolitik, die Kinder schützt, Eltern stärkt und Tech-Konzerne in die Pflicht nimmt. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist da ein sehr guter Anfang. Wir kämpfen für mehr: für digitale Gerechtigkeit, für eine starke demokratische Medienordnung für unsere Kinder. Ich freue mich deshalb sehr auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner: Herr Kollege Rainer Ludwig.
Rainer Ludwig FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Nutzung digitaler Medien beginnt immer früher. Sie ist längst in den Kinderzimmern angekommen. Bereits im Grundschulalter nutzen die Kinder Smartphones, Streamingdienste, YouTube, Internet, soziale Medien. Natürlich muss deshalb der gesetzliche Jugendmedienschutz mit diesen Nutzungsrealitäten Schritt halten, sowohl technisch als auch inhaltlich. Viele der bestehenden Regelungen stammen noch aus einer Zeit, in der lineares Fernsehen dominierte und Plattformen wie TikTok, Discord oder App Stores entweder nicht existiert haben oder rechtlich kaum erfasst wurden. Heute findet ein Großteil der Kommunikation und Unterhaltung junger Menschen eben online statt, oft unbeaufsichtigt und rund um die Uhr zugänglich. Dabei sind es längst nicht mehr nur problematische Inhalte, wie der Herr Staatsminister ausgeführt hat, vor denen geschützt werden muss, wie etwa Gewalt, Pornographie oder Extremismus. Immer stärker rücken auch sogenannte Interaktionsrisiken in den Fokus: Mobbing in Chatgruppen, die gezielte Anbahnung auch sexueller Kontakte durch Erwachsene, sogenanntes Grooming, selbstgefährdendes Verhalten durch gefährliche Challenges auf sozialen Plattformen oder unbemerkte In-App-Käufe als Kostenfalle für Minderjährige. All das stellt neben der Gefahr einer exzessiven Mediennutzung Kinder und Jugendliche vor Risiken, die gesetzlich bisher nur unzureichend adressiert wurden und nun in den Schutzbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags mitaufgenommen werden. Zugleich haben viele Geräte und Dienste zwar technische Jugendschutzoptionen. Doch diese sind oft unübersichtlich, wenig transparent, wenig kompatibel oder nur eingeschränkt wirksam. Deshalb braucht es – das halte ich für richtig – verbindliche, einheitliche, leicht bedienbare Lösungen, die Eltern befähigen, den digitalen Alltag ihrer Kinder aktiv mitzugestalten. Deswegen sind die vorliegenden Vertragsänderungen für mich ein wichtiger Baustein für einen modernen, zukunftsfähigen Jugendmedienschutz. Dieser Schutz betrifft sowohl den Medienstaatsvertrag als auch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Artikel 1 bei Letzterem beinhaltet zahlreiche Neuregelungen, um Minderjährige im digitalen Raum besser zu schützen. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zur Optimierung technischer Schutzsysteme, Vorgaben zur Stärkung der regulierten Selbstregulierung sowie eine höhere Konvergenz mit dem Jugendschutzgesetz. Erstmals werden – das ist schon angeklungen – mit dem neu gefassten § 12 auch Betriebssystemanbieter verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf ihren Geräten bereitzustellen. Konkret müssen solche Vorrichtungen ermöglichen, dass Altersstufen hinterlegt und Apps entsprechend dieser Altersstufen zugelassen, gesperrt oder individuell eingeschränkt werden können. Absatz 1 sieht vor, dass Betriebssystemanbieter zur technischen Kommunikation zwischen Betriebssystem und App eine nicht veränderbare Schnittstelle bereitstellen. Diese Jugendschutzeinrichtung ist als sogenannte Opt-in-Lösung ausgestaltet. Das heißt, sie muss erstmal aktiv aktiviert werden. Dabei bleibt im Umkehrschluss die Nutzungsfreiheit unberührt, wenn keine individuellen Einstellungen vorgenommen werden. Für Erziehungsberechtigte eröffnet sich so unterstützend, wie ich meine, ein praktikables Instrument zur transparenten Steuerung der Mediennutzung. Zudem werden bestehende Regelungen im Medienschutzstaatsvertrag erweitert, etwa die Alterskennzeichnung in § 5c. Diese wird nicht nur konkretisiert, sondern auch durch zusätzliche Hinweise und Informationspflichten ergänzt, wie etwa mögliche Risiken für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen. Mit Blick auf die Aufsichtsstrukturen enthält Artikel 1 auch Anpassungen zugunsten der Landesmedienanstalten und ihrer zentralen Koordinierungsstelle, der Kommission für Jugendmedienschutz – KJM. Deren Aufgaben und Zusammenarbeit mit Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle werden präzisiert, um die Umsetzung und die Kontrolle der neuen Vorschriften einheitlich, rechtssicher und effektiv zu gestalten. Der Artikel 2 des Staatsvertrags betrifft dann den Medienstaatsvertrag selbst. Hier werden ebenso die Befugnisse der Landesmedienanstalten erweitert, um insbesondere gegenüber Anbietern von Betriebssystemen oder Anbietern mit Sitz im EU-Ausland effektiver durchgreifen zu können. § 109 wird entsprechend angepasst, um Umgehungsstrategien etwa durch sogenannte Mirror Domains besser verfolgen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Staatsvertrag, die vorliegenden Regelungen stärken den Kinder- und den Jugendmedienschutz, ohne dabei mediale Freiheiten einzuschränken. Sie verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der technische, inhaltliche und aufsichtsrechtliche Aspekte erweitert und modernisiert und die Koordinierung zwischen Aufsicht, Anbietern und Gesetzgebung verbessert. Wir FREIE WÄHLER begrüßen dies ausdrücklich und stimmen verantwortungsvoll den Änderungen im Medien- wie auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu. Beide sind zentrale Säulen unseres föderalen Mediensystems. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächste Rednerin: Frau Kollegin Katja Weitzel.
Katja Weitzel SPD
Verehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sechster Medienänderungsstaatsvertrag – was ist das? Worum geht es? – Es ist schon viel gesagt worden. Es geht um das Medienverhalten unserer Kinder und Jugendlichen, um den Jugendmedienschutz. Zum einen soll der technische Jugendschutz gestärkt werden. Zum anderen werden bestehende Regelungen an das bestehende Jugendschutzgesetz, das es ja auch noch gibt, angepasst, um es zu harmonisieren. Es erfolgt auch eine Anpassung an EU-Regelungen, nämlich auch hier die Harmonisierung mit EU-Recht zur Regulierung der digitalen Medien. Herzstück der Neuregelung – wir haben es schon gehört – ist die Pflicht der Betreiber von Plattformen auf Social Media zur Einrichtung einer technischen Jugendschutzvorrichtung. Was sich so kryptisch anhört, ist nichts anderes als die Pflicht, Schutzvorrichtungen einzurichten, damit Kinder und Jugendliche bei der Nutzung sozialer Medien, Websites, Apps, was es auch immer Neues gibt, vor Gefahren geschützt werden. Dabei gilt: Die Anwendung dieser technischen Vorrichtungen muss transparent und einfach sein, damit die Erziehungsberechtigten damit einfach umgehen können und auch auf diese Opt-in-Lösung, die schon dargestellt wurde, reagieren können. Denn die Website ist so lange ohne Barriere nutzbar, wie diese Einrichtung nicht aktiviert worden ist. Das heißt, dieser Schritt muss noch gemacht werden. Dabei gilt – das finde ich besonders wichtig – eine Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle. Darum geht es nämlich auch in diesem Gesetz, und zwar in Form einer regulierten Selbstkontrolle durch eine Stärkung der Landesmedienanstalten und der Kommission für den Jugendmedienschutz. Also: Klar strukturierte Regelungen zum Jugendmedienschutz auch für Social Media und anderweitige digitale Medien als Reaktion auf das veränderte Medienverhalten, übrigens nicht nur von Kindern und Jugendlichen, aber hier insbesondere, sondern von uns allen. Eine Pflicht zur Schaffung transparenter und leicht bedienbarer Schutzvorrichtungen, die man den Betreibern digitaler Medien auferlegt, ist dringend erforderlich, um Kinder und Jugendliche vor so neuen Phänomenen wie Grooming, Cybermobbing, selbstgefährdendem Verhalten, exzessivem Spielen oder eben auch Kostenfallen – es ist schon erwähnt worden – oder weiteren Gefahren, die wir vielleicht noch gar nicht kennen, zu schützen. Die Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle ist keine Gängelung und schon gar keine Zensur. (Beifall bei der SPD) Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist dringend nötig, um mit der modernen Medienwelt Schritt halten zu können. Wir unterstützen die Änderungen daher als Fraktion, auch in der weiteren parlamentarischen Beratung. Ich habe noch einen Wunsch: Alles, was wir hier technisch einführen, hilft uns nur weiter, wenn wir alle Nutzerinnen und Nutzer, angefangen von den Kindern über die Jugendlichen bis hin zum Erwachsenenalter, mit der entsprechenden Medienkompetenz ausstatten, damit sie damit entsprechend umgehen können. Wenn man gut damit umgehen kann, kann man mit der rasend schnellen technischen Entwicklung in der digitalen Welt Schritt halten und muss nicht mehr Angst haben, besonderen Gefahren ausgesetzt zu sein. Deshalb noch mal ein Appell – sie ist aber gerade nicht hier – an die Kultusministerin, auf die Medienkompetenz, was Schule und Bildungseinrichtungen betrifft, von uns allen, nicht nur von Kindern und Jugendlichen, zu achten und diese weiter zu vermitteln. Wir werden das Gesetz in der weiteren parlamentarischen Beratung weiterhin positiv begleiten. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) (Drs. 19/6195) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich erneut Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Ersten Lesung beantrage ich für die Bayerische Staatsregierung die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Dies ist der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im März erfolgte die Unterzeichnung des Reformstaatsvertrags durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder im Umlaufverfahren. Bayern hat am 18. März 2025 unterzeichnet. Um präzise zu sein: Es handelt sich dabei nicht um einen, sondern um mehrere Staatsverträge, die an die Erfordernisse eines zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks angepasst werden, also den Medienstaatsvertrag, den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Er enthält hingegen keine Anpassung des Rundfunkbeitrags und keine Regelungen für ein neues Finanzierungsverfahren im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Hinter dem Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbirgt sich ein umfassendes Reformpaket für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, der eine stark bayerische Handschrift trägt; denn Bayern hat sich im Reformprozess vor allem als Treiber für mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingebracht. Das Ziel der Reform liegt auf der Hand: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest aufzustellen. Dies bedeutet, insbesondere den Auftrag qualitativ zu stärken, ihn aber auch quantitativ zu begrenzen und die Zusammenarbeit zwischen den Anstalten sowie Kooperationen mit den Privaten weiter zu verstärken. Insgesamt – das ist mir immer besonders wichtig zu betonen – findet das Ganze im Lichte der großen Wertschätzung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk statt. Diejenigen, die die Reform betreiben, tun dies, weil sie an die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserer Zeit glauben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört zur DNA der Nachkriegsordnung in unserem Land. Seit ungefähr vierzig Jahren gehört die private Säule zum dualen System dazu, auch als starker, leistungsfähiger Rundfunk. Dies erfordert, dass sich beide miteinander ins Verhältnis setzen und dass auch aufseiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der beitragsfinanziert ist, die notwendigen Reformen durchgeführt werden. Dies ist das Kernanliegen des sogenannten Reformstaatsvertrags. Ich konzentriere mich – die meisten, die mit der Diskussion befasst sind, die Expertinnen und Experten unter Ihnen wissen das – deshalb auf die für Bayern besonders relevanten Regelungen, die auch in der Beratung der Ministerpräsidentenkonferenz für unseren Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder besonders wichtig waren. Es gibt deutliche Einsparungen. Die Spartensender werden von 10 auf 6 reduziert. 16 Hörfunkprogramme werden gestrichen. Die Overheadkosten werden durch stärkere Kooperation reduziert. Die Versuche anderer Länder einer Zentralisierung der ARD konnten abgewehrt werden. Bei presseähnlichen Angeboten wird zugunsten der Verleger nachgeschärft. Dies bedeutet, dass das öffentlich-rechtliche Textangebot keine Konkurrenz zu privaten Verlagen sein darf. Ein Kooperationsgebot wird für mehr Kooperation mit privaten Public-Value-Anbietern sorgen. Dies stärkt das duale System. Das sogenannte Embedding, die Integration von öffentlich-rechtlichen Inhalten auf privaten Plattformen, wird im Reformstaatsvertrag konkret genannt. In der Protokollerklärung zum Staatsvertrag ist – auch auf Hinwirken Bayerns – der Auftrag an die Anstalten festgehalten, die Anzahl der Klangkörper im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisch zu analysieren und ein Konzept zur möglichen Reduktion vorzulegen. Wer die Debatte verfolgt, dem ist bekannt, dass in diesem Staatsvertrag keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags enthalten ist; denn Bayern und andere Länder lehnen dies weiterhin entschieden ab. Der Reformstaatsvertrag enthält auch kein neues Finanzierungsverfahren. Bayern wird den entsprechenden Achten Medienänderungsstaatsvertrag bekanntermaßen nicht unterschreiben, ebenso wie Sachsen-Anhalt und Sachsen. Für uns gilt weiterhin die bayerische Protokollerklärung, dass die Unterzeichnung nur bei Rücknahme der Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF erfolgt. Wir haben dies hier schon vor einigen Wochen erörtert. Für Bayern war von Anfang an klar: Zuerst müssen die Reformen kommen und wirken, bevor über die neue Finanzierung entschieden werden kann. Die Rundfunkanstalten haben – diese Kritik sei erlaubt – die Zeichen der Zeit in bestimmten Bereichen offenbar nicht erkannt. Sie haben bei der aktuellen Anmeldung ihres Finanzbedarfs für den 25. KEF-Bericht die zentralen Einspareffekte des Reformstaatsvertrags nicht berücksichtigt, wie medial bereits berichtet wurde. Der 25. KEF-Bericht, also der Bericht, in dem der Finanzierungsbedarf von der unabhängigen Expertenkommission KEF dargestellt wird, umfasst auch den Zeitraum ab 2027, für den die konkreten Maßnahmen des Reformstaatsvertrags, wie zum Beispiel die Reduktion der Sparten- und Hörfunkkanäle, Wirkung zeigen werden. Die Anstalten sollten die Verantwortung gegenüber den Beitragszahlern daher ernst nehmen und die wirtschaftlichen Effekte der Reformen bereits jetzt bei ihrer eigenen Anmeldung gegenüber der KEF berücksichtigen. Das Warten auf das Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags zum 01.12.2025 ist ein sehr formalistischer Standpunkt; denn der Reformstaatsvertrag steht kurz vor der Umsetzung. Wir beraten ihn hier in unserem Landtag, die anderen Landtage beraten ihn ebenfalls. Mit Zustimmung ist zu rechnen; denn die Reform wollen alle Länder. Also sind die Pläne allen längst bekannt und könnten umgesetzt werden. Um es noch deutlicher zu sagen: Die Reduktion der Spartenkanäle ist sogar schon seit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, also seit 2023, über die sogenannte Flexibilisierung möglich. Dies zeigt wiederum: Es geht nicht um das rechtliche Können, sondern es geht um das tatsächliche Wollen. Hier gilt es, mit den Finanzen und dem Geld, das die Beitragszahler zur Verfügung stellen, verantwortungsbewusst umzugehen, so, als ob es der Staat wäre, der mit Steuergeldern umgeht. Alles in allem sind wir mit diesem Reformstaatsvertrag ein sehr großes Stück weitergekommen. Man kann auch – ich betone dies als jemand, der ein echter Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist – sagen, dass wir damit die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit und die Beitragsstabilität schaffen. Beides ist wichtig, um Vertrauen zu gewinnen und zurückzugewinnen, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur braucht, sondern, liebe Kolleginnen und Kollegen, das er auch verdient hat. Deshalb danke ich für die Beratungen im Anschluss, freue mich auf die Zweite Lesung und bitte am Ende um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Bevor ich die Aussprache eröffne, komme ich auf den Tagesordnungspunkt 3 a zurück. Herr Kollege Vogler, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede wörtlich ausgeführt: "Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen der scheindemokratischen Einheitspartei Deutschlands, kurz: SED 2.0, liebe Kollegen meiner AfD" Ich rufe Sie für diese Äußerung zur Ordnung. Die Äußerung "scheindemokratische Abgeordnete der SED 2.0" verstößt gegen die parlamentarischen Regeln und den Respekt. Die Formulierung stellt eine pauschale Diffamierung demokratisch gewählter Abgeordneter dar und unterstellt ihnen eine Nähe zu autoritären und undemokratischen Systemen. Das ist eine unzulässige Herabwürdigung, die dem Ansehen des Parlaments schadet. Persönliche Angriffe oder ehrenrührige Behauptungen gegenüber anderen Mitgliedern des Hauses sind unzulässig. Begriffe wie "die SED 2.0" sind, wie Sie wissen, historisch und politisch stark belastet und dienen eher der Provokation als einer sachlichen Auseinandersetzung. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, GRÜNEN und der SPD) Wir kommen nun zur Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem Kollegen Ferdinand Mang für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)
Ferdinand Mang AfD
Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Debatte streiten wir uns über die sogenannte Reform des Reformstaatsvertrags. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Öffentlich-Rechtlichen bleiben eine links-grüne Propagandamaschine, welche die Zutaten für ein modernes und nachhaltiges Meinungsdiktat enthält. So dürfen wir uns auch die nächsten fünf Jahre weiterer undemokratischer Gremien wie manipulativer und verlogener Berichterstattung sowie unverschämter Zwangsgeldgebühren erfreuen – angesetzt mit frischem Hass und Hetze gegen Andersdenkende, zuletzt fein abgeschmeckt mit einer Prise linksextremer, antisemitischer Agenda. Freilich wurde kein einziger Kritikpunkt der AfD berücksichtigt, noch fand ein konstruktiver Vorschlag von uns seinen Niederschlag. Ja ja, der teuerste Rundfunk der Welt soll nicht mehr kosten. Welch ein "grandioser Fortschritt"! Man sieht auch gleich, wohin die Reise geht, wenn man sich die sogenannten Einsparungen ansieht. 3sat soll nun in Arte eingegliedert werden. Artes fanatischer Hass auf die AfD prägt den Programmbeirat. Dieser lehnt logischerweise eine neutrale Berichterstattung strikt ab. Da war wohl 3sat nicht stramm links-grün genug. Dieser Sender kommt jetzt unter die streng linken Fittiche von Arte. Das ist eine "ganz tolle" Einsparung. Wer nicht genug woke und links-grüne Propaganda betreibt, wird also eingespart. Unser Vorschlag, im zukünftigen Medienstaatsvertrag den Grundsatz der Neutralität zu verankern, wurde dementsprechend abgelehnt; denn dann wäre die einseitige und verlogene Hetze gegen die AfD nicht mehr so einfach möglich. (Anna Rasehorn (SPD): Die gesamte AfD ist gesichert rechtsextremistisch!) Auch unser weiterer Vorschlag, den an die 200 Millionen Euro teuren "Beitragsservice" abzuschaffen und die Finanzierung in den Länderhaushalten mit Haushaltsverpflichtungsermächtigungen abzusichern, fand keine Zustimmung. Wohin kämen wir denn, den ungerechten, asozialen Zwangsbeitrag abzuschaffen? Nein, nein, nein! Dieser Kostenkoloss ohne Mehrwert wird für weitere fünf Jahre mit Hunderten Millionen Euro durchgefüttert. Drollig mutet gerade der Versuch an, die junge Generation für die links-grüne Propaganda zurückzugewinnen. Wortwörtlich heißt es: um einem weiteren Generationenabriss entgegenzuwirken. Das ist schon sehr goldig. Man hat also erkannt, dass sich die Jüngeren im Internet auch alternativ informieren und der Desinformation der Öffentlich-Rechtlichen – o Wunder! – keinen Glauben mehr schenken. Solange Frau und Es in den hohen Etagen der Regenbogeneinhornwelt vor den Sorgen und Nöten der jungen Generation die Augen verschließen und jeden als "Nazi" verteufeln, der das zaghaft aus einem anderen Blickwinkel betrachten möchte, (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) solange können sich die feinen Programmchefs auf den Kopf stellen oder vor Wut entzweireißen: Die Jüngeren kommen so nicht zurück. Um die Jugendlichen und die anderen Gruppen wieder besser manipulieren zu können, kommt jetzt die große Internetoffensive. Aber das reicht noch nicht. Jetzt sollen auch Kooperationen mit Privatunternehmen möglich sein, sprich: Mit Zwangsgebühren wird der Propagandamüll, für den sich sonst keiner interessiert, nun auf möglichst allen Plattformen von privaten Unternehmen angeboten. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Das schafft natürlich nützliche Abhängigkeiten, um auch Einfluss auf private Anbieter zu gewinnen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mutiert zu einer Krake, die ihre verschmähte Propaganda jetzt in jedes soziale Medium zu pressen sucht. Big Brother ist penetrating you. Egal welches Medium oder welche App Nutzer öffnen – in den feuchten Fieberträumen erscheint in naher Zukunft als Erstes eine Propagandameldung des BR. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Gibt es die Rede auch ohne Hetze?) Wie finden Sie das? – Ja ja, Big Brother neu denken und neu erfinden. Wenn der rechte Bürger nicht zuhören will, was soll man denn anderes machen? (Martin Wagle (CSU): So ein Geschwätz!) Nachdem es für die CSU im Rundfunkrat auch nicht immer so rund läuft, soll nun zur Kontrolle vieler Fragen ein weiteres Gremium eingeführt werden, dessen Bildung und Zusammensetzung vollständig dem Parlament entzogen ist, nämlich ein Medienrat, den zu zwei Dritteln die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst und zu einem Drittel die Regierung bestimmen. (Martin Wagle (CSU): Das ist hier doch kein Kabarett!) Das ist eine Farce, wenn derjenige, dessen Arbeit kontrolliert werden soll, nun selber zu zwei Dritteln die Kontrolleure entsendet. Die Liste der Schandtaten ist lang. Ich habe hoffentlich die größten neuen Frechheiten vorgestellt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sie sollten sich schämen!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Abgeordnete Alex Dorow für die CSU-Fraktion.
Alex Dorow CSU
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach so einer Rede fällt es schwer, ernst und sachlich zu bleiben. Ich werde trotzdem versuchen, beides zu sein. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD) Lieber Kollege Mang, ich hatte bisher den Eindruck, dass wir selbst bei diesem Thema im Wissenschaftsausschuss relativ vernünftig miteinander reden konnten. Das ist spätestens heute ad absurdum geführt. Wenn man die Medien als Gegenstand für eine Comic-Darstellung, wie Sie das hier im Parlament getan haben, hernehmen möchte, (Zuruf von der SPD: Genau!) dann haben Sie gerade eben grandios bewiesen, dass das zum Scheitern verurteilt ist. Das war eine unterirdische Vorstellung, die Sie gerade gegeben haben. Es tut mir leid, dass ich das so klar sagen muss. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der SPD) Selbst wenn wir die Form und die Wortwahl außen vor lassen, geht es um etwas ganz anderes. Das, was Sie gerade hier geliefert haben, könnte man auch als "Themaverfehlung" bezeichnen. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Es geht in erster Linie um Strukturen. Es geht um Kosten und dann natürlich auch um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin meinerseits sehr froh, dass wir Schritt für Schritt vorankommen und nicht nur darüber reden, dass Verbesserungen notwendig sind, sondern dass wir uns für diese vehement einsetzen und diese auch mit diesem Staatsvertrag voranbringen. Ich bin ehrlich: Es ist schade, dass es diesen politischen Druck geben muss, dass wir manchmal so ins Detail gehen müssen, weil nicht alle Möglichkeiten von allen Verantwortlichen genutzt wurden. Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die sinkende Akzeptanz der Beiträge waren und sind schon immer nicht zu übersehen und zu überhören. Kollege Mang, der große Unterschied zwischen Ihnen und uns ist aber: Wir stehen ganz eindeutig hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir setzen uns maßgeblich dafür ein, dass er erhalten bleibt und die nötigen Mittel zur Verfügung hat, um Verbesserungen durchzusetzen. Aber nun sind die Anstalten am Zug. Sie müssen für die Einsparungen sorgen, die vorgesehen sind. Da es nicht ausgereicht hat, Möglichkeiten zur Einsparung zu schaffen, müssen wir diese Verschlankung nun verpflichtend durchführen. Ich möchte auf wichtige Änderungen eingehen, die aus unserer Sicht bzw. aus der Sicht meiner Fraktion für diesen Staatsvertrag wesentlich sind. Der Auftrag wird quantitativ begrenzt. Das heißt, dass die Zahl der Spartenprogramme und der Hörfunkkanäle reduziert werden soll. Das wird staatsvertraglich vorgegeben. Staatsminister Herrmann hat das gerade schon gesagt. Künftig sollen ARD und ZDF zwei Programme mit dem Schwerpunkt auf "Information, Bildung und Dokumentation" sowie drei Programme mit dem Schwerpunkt "Kinder, Jugendliche und jüngere Menschen" anbieten. Aktuell unterhalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Fernsehbereich zehn Sparten- und Partnerkanäle, nämlich ARD One, ZDFneo, funk, KiKA, Tagesschau24, ARD alpha, ZDFinfo, Phoenix, 3sat und Arte. Ab 2027 fallen drei Kanäle weg. Spätestens ab dem Jahr 2033 – das ist ein wichtiger Punkt – sollen die verbleibenden Programme in reine Onlineangebote überführt werden. 3sat und Arte bleiben erhalten. Bei ihnen wird nichts "Minder-Wokes" weggespart, Kollege Mang, sondern es wird sinnvoll ineinander integriert. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Die Inhalte von 3sat werden perspektivisch in Arte sowie in das Hauptprogramm von ARD und ZDF überführt werden. Das ist ein gewaltiger Unterschied zu dem, was Sie hier gerade unterstellt haben. Arte soll zudem zu einem gemeinsamen europäischen Kulturkanal ausgebaut werden. Falls Sie an unserer Reise nach Straßburg teilgenommen haben – ich weiß nicht, ob Sie bei der Reise dabei waren –, hätten Sie etwas lernen können. Da ist sehr deutlich geworden, dass die europäischen Kulturkanäle hier eine hervorragende Entsprechung gerade auch im öffentlich-rechtlichen Bereich finden. Auch die Zahl der Radioprogramme soll begrenzt werden – das betrifft die terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme in der ARD –; künftig kann jede Landesrundfunkanstalt mit bis zu vier Hörfunkprogrammen beauftragt werden. Außerdem wäre ein weiteres Programm pro sechs Millionen Einwohnern im Sendegebiet möglich. Was heißt das? – Das heißt, dass in der Summe eine signifikante Reduktion der ARD-Hörfunkprogramme von 69 auf 53 und somit um 23 % erreicht wird. Doppel- und Mehrfachangebote werden so abgebaut. Für den Bayerischen Rundfunk bedeutet dies eine maximale Anzahl von sechs terrestrischen Hörfunkprogrammen. Deren Beauftragung ist durch Anpassung der entsprechenden Regelung im Bayerischen Rundfunkgesetz bis zum 1. Januar 2027 neu zu regeln. Die Folge ist: Mit der Reduzierung der Spartenkanäle und der Hörfunkwellen werden inhaltliche Redundanzen abgebaut. Dem Vorwurf eines ausufernden öffentlichrechtlichen Rundfunks wird entgegengewirkt. Mit der Überführung in Onlineangebote wird der zunehmenden On-demand-Nutzung von Medien vor allem bei der jüngeren Generation Rechnung getragen. Ich denke, dass dieser Schritt ein wichtiges Zeichen ist, weil er auch außen wahrgenommen wird. – Da war leider kein Applaus – ich hätte mich gefreut –, sondern stattdessen wurde gestempelt. (Heiterkeit) Ebenfalls ein wichtiges Zeichen sind die Regelungen zu den Sportübertragungsrechten, die in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit oft thematisiert wurden. Darauf möchte ich noch kurz eingehen. Die Ausgaben von ARD und ZDF für Sportübertragungsrechte dürfen ein angemessenes Verhältnis zum Gesamtaufwand nicht überschreiten. Sie werden künftig auf 5 % des anerkannten Gesamtaufwands pro Periode reduziert. Bei der Vergütung der Mitarbeiter sollen außertarifliche Verträge auf das notwendige Maß beschränkt werden. Es soll ein verbindliches Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit außertariflich Beschäftigten eingeführt werden, dessen Vergütungen einschließlich Versorgungsleistungen, Nebenleistungen etc. angemessen und mit dem öffentlichen Sektor vergleichbar sind. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, was die Vergütung anbelangt. Weitere Aspekte der Reform in aller Kürze: Das bestehende Verbot von presseähnlichen öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten wird weiter konkretisiert und geschärft. Eigene Portale und Telemedien auf Drittplattformen müssen im Schwerpunkt durch Bewegtbild oder durch Ton gestaltet sein. Schließlich wird für Angebote eigener und eigenständiger Onlineportale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch eine besondere Rechtfertigungspflicht eingeführt, ob tatsächlich alle Angebote, Apps, Mediatheken, Websites notwendig sind, um das Zielpublikum zu erreichen. Der Entwurf des Reformstaatsvertrages kann sich aus unserer Sicht sehen lassen. Er muss nun aber auch zügig verabschiedet und dann vor allem umgesetzt werden. Die Anstalten müssen und sollen konstruktiv daran mitarbeiten und umsetzen, damit dieser Prozess erfolgreich sein kann. Auch der Kritik an Defiziten, an Qualität sowie an Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt in den Programmangeboten kann man nicht ohne, sondern nur mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk begegnen. Deshalb freuen wir uns, wenn die Reformen zügig umgesetzt werden, und setzen darauf, dass dieser Staatsvertrag bald seine Umsetzung findet. Digitalisierung und soziale Medien allein führen für sich noch nicht zu Qualität und Vielfalt der Informationsangebote. Wir bekennen uns zur dualen Rundfunkordnung mit einem starken funktionsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und daneben wettbewerbsfähigen, vielfältigen privaten Medien. Hier leistet der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag aus unserer Sicht klare zukunftsträchtige Konzepte. Jetzt sollten wir zügig für seine Umsetzung sorgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dorow. – Die nächste Rednerin ist Sanne Kurz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sanne Kurz GRÜNE
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete der AfD, der vorhin sprach, hätte beim Öffnen seines Handys vermutlich lieber gleich Propagandapushmeldungen von Putin. Das ist schon klar. Ich komme mir vor wie die Lehrerin, die den Schlimmsten in der Klasse immer wieder rügen muss, anstatt ihn mitspielen zu lassen. (Ferdinand Mang (AfD): Oh!) Es ist nicht links-grün versifft, wenn sich wenige Stunden nach einer mit mehr als tausend Seiten begründeten Einstufung der AfD als klar rechtsextremistisch eben diese AfD zu bester Sendezeit einem Millionenpublikum als Opfer präsentieren darf. Wenn Sie das links-grün nennen, dann verstehe ich auch, warum Ihre Parteikollegin Alice Weidel Adolf Hitler einen Kommunisten nennt. (Beifall bei den GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD) Demokratie braucht Debatte, und Debatte braucht Medien, die unabhängig sind – frei vom Staat, frei von Interessen globaler Konzerne, frei von Interessen Russlands und Chinas, frei für uns alle. Genau das ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Er gehört niemandem; denn er gehört uns allen. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Er ist unsere gemeinsame Stimme, wenn kommerzielle Medien getrieben vom Kostendruck abwinken müssen. Er ist unsere gemeinsame Bühne, wenn der Hass im Netz zu laut wird. Er ist unser Kompass, wenn sich Fakt und Fiktion kaum noch unterscheiden lassen und sogar die mächtigsten Männer der Welt Lügen und Halbwahrheiten als Meinung verkaufen. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Der ÖRR ist gerade, weil er unabhängig ist, Zielscheibe Ihrer Rechtsextremen. Lassen Sie mich klar sagen: Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will, der will nicht sparen, sondern er will zum Schweigen bringen, und das werden wir nicht zulassen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Der Reformstaatsvertrag, über den wir heute sprechen, soll den Bestand eines starken Öffentlich-Rechtlichen sichern. Das tut gut, und das ist wichtig. Ich nenne Ihnen beispielhaft drei Punkte, die wir GRÜNE begrüßen. Erstens. Fokus: Der ÖRR soll sich auf Informationen, Bildung und Kultur konzentrieren. Das stärkt sein Profil und macht ihn klarer und glaubwürdiger. Dennoch brauchen wir die Unterhaltung, um auch weniger Interessierte zu erreichen. Zweitens. Digital vor analog: Junge Menschen schauen kein lineares Fernsehen, sondern sie streamen, scrollen und teilen. Diese Reform stärkt die Mediatheken sowie die Kooperation, die Vernetzung und das Zusammenrücken aller deutschsprachigen Medien sowie den Austausch. Das ist Demokratiestärkung, und das hilft uns allen. Drittens. Mehr Transparenz mit klaren Regelungen für die Gremienaufsicht und einer stärkeren Rechenschaftspflicht: Mit dieser Reform werden staatsferne Kontrolle und Rechenschaftspflichten gestärkt. So machen wir den ÖRR robuster gegen Machtmissbrauch und Filz, (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) gegen Skandale wie beim rbb und ja, auch gegen Ihre Einflussnahmeversuche. Wir schaffen Vertrauen in Institutionen. (Beifall bei den GRÜNEN) Lücken und Defizite der Reform werden wir in den Ausschüssen beraten. Das ist etwa die wirksame Umsetzung des sogenannten Körbemodells. Wenn mit 3sat und Arte Kultur wegsubventioniert wird oder wenn das Nutzen von Synergieeffekten in Wahrheit eine Schwindsuchtverordnung ist: Wir GRÜNE werden das nicht zulassen. Auch für den BR und Bayern kann die Reform noch gravierende Folgen haben. Vier Radioprogramme pro Landesanstalt plus je ein weiteres pro sechs Millionen Einwohnern ergeben sechs BR-Radiosender für Bayern, die im Reformstaatsvertrag festgeschrieben sind. Aktuell sind im Gesetz in Bayern mehr Angebote beauftragt. Ich zähle beim BR Bayern 1, 2 und 3, BR-Klassik und PULS, BR Schlager und BR Heimat sowie BR24. Wollen wir da auch das Körbemodell verordnen oder einfach flexibilisieren, damit dann alle wieder auf den BR schimpfen können, der dann wegflexibilisieren muss, oder wollen wir als Politik stattdessen die Verantwortung übernehmen? Kürzen: Die Reform ist auch von dem Interesse getrieben, dass alles billiger werden soll. Über die Konsequenzen auch für Bayern werden wir in den Ausschüssen zu diskutieren haben. Ich hoffe, wir kommen hier weiter, und ich hoffe, dass wir auch bei der Finanzierung weiterkommen. Diese Säule fehlt noch bei dem, was wir in Erster Lesung beraten; denn eine solide staatsferne Finanzierung – der Änderungsstaatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung wird da eine Entpolitisierung und eine größere Klarheit bringen – braucht es auch. Gezerre, Streit sowie einen Missbrauch der Finanzierung zur politischen Einflussnahme, wie das von Ihnen hier rechts außen immer wieder versucht wird, gibt es dann in Zukunft nicht mehr. (Ferdinand Mang (AfD): Beweisen!) Ohne ein unabhängiges starkes duales System wird unsere Demokratie blind. Dafür brauchen wir auch einen wirtschaftlich freien ÖRR. Ohne ÖRR fehlt die Stimme der Minderheit und der Mehrheit. Ohne ÖRR bleibt am Ende nur Geplärre der Lautesten. Ohne ÖRR gewinnen Hass und Halbwahrheiten. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Kurz. – Liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, ich gebe Ihnen bekannt, dass mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestags Friedrich Merz zum zehnten Bundeskanzler in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gewählt wurde. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Friedrich Merz übernimmt das hohe Amt des Bundeskanzlers in einer Zeit großer Herausforderungen, und der Bayerische Landtag gratuliert zur Wahl. Als Hohes Haus in Bayern stehen wir ungeachtet der Regierungsfarbenlehre in Berlin für eine die politischen Ebenen übergreifende konstruktive Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Wohle des demokratischen Gemeinwesens und des Föderalismus in Deutschland. Im Sinne von Einigkeit und Recht und Freiheit wünschen wir dem Bundeskanzler von München aus Kraft, Weitblick und eine glückliche Hand bei der Führung der Bundesregierung und bei der Gestaltung der Zukunft unseres Landes. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Wir fahren fort in der Tagesordnung. Nächster Redner ist Kollege Rainer Ludwig für die FREIEN WÄHLER.
Rainer Ludwig FREIE WÄHLER
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren gerade den Entwurf des Siebten Medienänderungsstaatsvertrags. Dabei handelt es sich aus meiner Sicht um die wichtigste und vielleicht tiefgreifendste Reform seit Bestehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dessen Programmauftrag ist auch im Grundgesetz verankert, und er spielt deshalb in unserer Medienlandschaft eine wahrlich tragende Rolle. Dieser Reformstaatsvertrag bietet jetzt die Chance, den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu modernisieren, ihn leistungsfähiger, schlanker, effizienter und damit auch zukunftsfähig zu gestalten, ihn aber auch digital noch besser aufzustellen, um damit dem Generationenwechsel und den veränderten Hör- und Sehgewohnheiten gerecht zu werden. Ich verweise auf den verfassungsrechtlichen Kernauftrag für Vielfalt und Grundversorgung. Garant hierfür sind journalistische Grundsätze einer unabhängigen, ausgewogenen, objektiven, neutralen und faktenbezogenen Berichterstattung. (Ferdinand Mang (AfD): Neutral steht nicht drin!) Diese ist – hören Sie zu, Herr Mang! – gerade auch im Kampf gegen rechtspopulistische Strömungen und Tendenzen in unserer Gesellschaft ein zentrales Element. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gilt somit auch als Bollwerk gegen Fake News und bietet Schutz vor Hass, Hetze und Desinformation. Er hat damit eine zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft und für unsere Demokratie. Qualitätsjournalismus ist heute wichtiger denn je. Meine Damen und Herren, ich bin zunächst froh und dankbar, dass die Länderchefs bei den Reformbemühungen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags erst einmal auf Eis gelegt haben, somit die Beitragsstabilität wahren und stattdessen den Fokus auf die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit richten. Dazu bekennen wir uns. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat meines Erachtens nämlich kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Wir FREIEN WÄHLER begrüßen deshalb die gesetzten Reformschwerpunkte. Erster Punkt ist die Bündelung und die Konzentration von Sparten-, Partner- und Hörfunkprogrammen. Wir haben schon gehört, dass ARD und ZDF bisher 10 Programme unterhalten. Künftig werden es nur noch 2 Programme mit klarem inhaltlichen Akzent sein, nämlich auf Information, Bildung und Dokumentation, und 3 weitere Programme mit Konzentration auf Kinder und Jugendliche. Im Bereich Kultur werden die Inhalte von 3sat und Arte in das ARD- und ZDF-Hauptprogramm überführt und integriert. Auch die Zahl der Hörfunkprogramme soll signifikant gesenkt werden, von 69 auf 53. Für den Bayerischen Rundfunk bleiben 6 terrestrische Hörfunkprogramme. Gleichzeitig wird der Wandel hin zu einer digitalen Mediennutzung forciert. Die Programme werden schrittweise in Onlineangebote überführt. Zweiter Kernpunkt der Reform ist, Auftrag und Angebote qualitativ zu stärken. Alle Anstalten werden zu einer internen methodischen Leistungsanalyse verpflichtet mit dem Ziel, dass festgelegte Kriterien wie qualitative und quantitative Angebotsvielfalt und deren Nutzung erfüllt werden, ebenso die Bewertung nach Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit. Dritter zentraler Baustein der Reform ist die stärkere Zusammenarbeit im öffentlichrechtlichen Rundfunksystem selbst, also eine enge Kooperation zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio, und das auf allen Ebenen. Vierter Schwerpunkt: Die Reform soll auch das duale System weiter stärken, also die Zusammenarbeit mit den privaten, meist stark regional verwurzelten Medien, insbesondere mit Public-Value-Anbietern. Beispiel wäre die Verlinkung von öffentlich-rechtlichen Inhalten und privaten Plattformen. Solch ein Kooperationsangebot trägt den Anforderungen einer konvergenten Medienlandschaft Rechnung. Meine Damen und Herren, die Reform modernisiert schließlich Organisation, Leitungsaufsicht und Kontrollstrukturen der Rundfunkanstalten. Durch das sogenannte Federführerprinzip werden, zentral gesteuert, Entscheidungswege klarer strukturiert, ohne die föderale und dezentrale Struktur zu gefährden. Neben den Redaktionen werden auch administrative Strukturen gebündelt, also Verwaltung, Orga, Technik oder IT. Ich denke, all diese Maßnahmen dienen dazu, um Ressourcen optimal zu nutzen, Synergieeffekte zu erhöhen, Kosten zu sparen und die Effizienz der Organisationen zu steigern. Genau darauf kommt es uns an. Last, but not least geht es noch um den verstärkten Einsatz Künstlicher Intelligenz und um Datenschutz. Ein Fazit, meine Damen und Herren: Der Reformstaatsvertrag ist ein wegweisender Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachhaltig zu stärken. Die Reform wird unter den Gesichtspunkten – ich wiederhole mich – Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Beitragsstabilität ambitioniert vorangetrieben, um damit auch Vertrauen und eine breite Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung zu garantieren. Die Unabhängigkeit der Anstalten sowie klare Maßnahmen für Qualität, Effizienz und Transparenz stehen dabei im Fokus. Gleichzeitig wird der Bildungs- und Kulturauftrag gestärkt, und die duale Zusammenarbeit mit den Privaten wird ausgebaut. Die Vielfalt unserer unabhängigen, breiten- und systemrelevanten Medien bleibt damit ein wichtiger Garant für Meinungsvielfalt und Meinungspluralismus. Der Öffentlich-Rechtliche mit seiner langen Erfolgsgeschichte behält so eine zentrale Bedeutung für unser demokratisches Gesellschaftsprinzip. Dazu stehen wir FREIEN WÄHLER. Ich danke sehr herzlich. Wir stimmen dem Reformstaatsvertrag zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Ludwig. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mang, AfD-Fraktion.
Ferdinand Mang AfD
Herr Kollege, Sie haben ausdrücklich gesagt, dass auch die Neutralität Bestandteil dieses Vertrags sei. Ich schaue mir jetzt § 26 an, insbesondere Absatz 2. Ich kann ihn kurz einmal vorlesen: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen." Alles schön und gut, klingt super. Aber es fehlt ein wichtiges Wort: Neutralität. Das hat man bewusst draußen gelassen, weil man so nämlich schön zum Beispiel eine Meinung der AfD unterdrücken kann. (Toni Schuberl (GRÜNE): So ein Quatsch!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Ludwig, bitte.
Rainer Ludwig FREIE WÄHLER
Danke für Ihre Intervention. Ich wundere mich, dass Sie wie ein Schnellfeuergewehr reden können, Herr Mang. Wenn Ihnen das eine Wort fehlt, haben Sie die Möglichkeit zu intervenieren.
Ferdinand Mang AfD
Das mache ich ja!
Rainer Ludwig FREIE WÄHLER
Für uns sind die anderen Begrifflichkeiten deckungsgleich mit der Neutralität. Damit ist für mich die Gesetzesvorlage so in Ordnung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Ludwig. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Fehlner für die SPD-Fraktion.
Martina Fehlner SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Siebten Medienänderungsstaatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer im März dieses Jahres unterschrieben. Nach seiner Ratifizierung in den Länderparlamenten soll er am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Der Reformstaatsvertrag ist weitreichend und bringt entscheidende Impulse, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß, fit für die Zukunft, fit für die digitale Welt und für das sich verändernde Nutzerverhalten zu gestalten. Um die gesamte Gesellschaft besser erreichen zu können, werden ARD, ZDF und Deutschlandradio breiter aufgestellt. Damit soll auch dem Generationenabriss entgegengewirkt werden. Auch geht es darum, Kompetenzen zu bündeln und Mehrfachstrukturen abzubauen. Das ist richtig, und das begrüßen wir. In den vergangenen Monaten haben wir uns immer wieder mit den wichtigen, notwendigen Reformen und strukturellen Veränderungen vor allem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk befasst. Dabei wurde uns klar, dass wir in der Medienpolitik vor ganz großen Aufgaben und Herausforderungen stehen, leben wir doch in einer sich rasant verändernden, äußerst komplexen und immer schwieriger einzuschätzenden Medienwelt. Darauf gilt es sich entsprechend einzustellen. Ich möchte daher einige für uns wesentliche Punkte und Maßnahmen des Reformpaketes kurz erläutern und zusammenfassen. Zukünftig wird es weniger ARD-Hörfunkkanäle und weniger Spartensender von ARD und ZDF geben. Dies betrifft auch den Bayerischen Rundfunk. Hier sollen drei von insgesamt neun Hörfunkwellen eingestellt werden. Ob diese Konzentration und Verschlankung tatsächlich zu spürbaren Einsparungen führen wird, bleibt abzuwarten. Hier kommt unter anderem auch vom Deutschen Journalistenverband Kritik. Er sagt: Einsparungen Ja, aber nicht auf Kosten eines breiten, vielfältigen und anspruchsvollen Programms. Auch beim Fernsehen sind Einschnitte geplant. Auch aus unserer Sicht ist es nicht zwingend notwendig, die vier Dokumentationskanäle Phoenix, tagesschau24, ARD alpha und ZDFinfo wie bisher nebeneinander zu betreiben. Auch im Bereich Kultur soll nur noch eines der beiden Programme 3sat und Arte erhalten bleiben. Ein weiteres wichtiges Thema ist die vorgesehene Verschärfung beim Verbot der Presseähnlichkeit für öffentlich-rechtliche Internetangebote. Konkret bedeutet dies weniger Text-, mehr Video- und Audioangebote. Zeitungsverleger kritisieren schon seit Längerem, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinem Onlineangebot zu presseähnlich sei. Wir brauchen hier ein konstruktives Miteinander von Verlegerinnen und Verlegern mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist aber auch klar: Es sind die Big-Tech-Plattformen wie Google, Meta, Amazon und X, die wir stärker in den Blick nehmen müssen. Hier werden jeden Tag fatale Desinformationen verbreitet, die unsere Demokratie untergraben und gefährden. Deshalb sind Qualitätsjournalismus und unabhängige vielfältige Medienangebote unabdingbar und unverzichtbar für unsere Demokratie. Sie gilt es dauerhaft zu sichern. Wir brauchen deshalb auch in Zukunft einen starken, unabhängigen öffentlichrechtlichen Rundfunk mit einer gesicherten Finanzierung, über die im Landtag weiter zu beraten sein wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Anna Rasehorn (SPD): Eine gute Rede!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Fehlner. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 c auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 19/6208) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es zehn Minuten Redezeit für die AfD-Fraktion. Ich eröffne zugleich die Aussprache. – Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mannes, AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Gerd Mannes AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Man kann die Agrarpolitik der Staatsregierung nur als Sabotage unserer heimischen Landwirtschaft bezeichnen. Leider gibt es in Bayern ein dauerhaftes Höfesterben. Jährlich geben in Bayern durchschnittlich 2.000 Landwirte ihren Betrieb auf, teils aus wirtschaftlichen Gründen, teils aber auch wegen der bürokratischen Vorgaben. Seit 2017 sind allein in der Landwirtschaft – und zwar mit Zustimmung der Staatsregierung – 174 neue Melde- und Dokumentationspflichten eingeführt worden. Die CSU gibt sich hier in Bayern so heimatverbunden. In Brüssel und Berlin stimmt sie aber fast jedem Blödsinn zu. Die grüne Agenda von Herrn Söder hinterlässt eine Spur der Verwüstung. Anders kann man es nicht sagen. In den letzten zwei Jahren haben in Bayern 7 % aller Milchviehhalter aufgegeben. Bei der Schweinezucht schaut es mit 13 % Betriebsaufgaben in zwei Jahren noch schlimmer aus. Man kann diese erschreckenden Zahlen nicht wegdiskutieren. Es ist klar, dass die Staatsregierung zusammen mit den EU-Bürokraten und den Ampel-Parteien der Totengräber der bayerischen Landwirtschaft ist. Herr Söder sollte endlich aufhören, sich als Kämpfer für die Bauern zu inszenieren. Kollegen von der CSU, Sie machen es sich oft viel zu einfach; Sie schieben alle Probleme auf die Bundesregierung und auf die EU. Fakt ist aber, dass Sie dort fast überall und fast immer mitregiert haben. Noch schlimmer aber ist das Bayerische Naturschutzgesetz. Ein solches Naturschutzgesetz gibt es nur in Bayern. Das ist der Beweis dafür, dass die Probleme nicht nur aus Berlin und Brüssel kommen. Einige Probleme für die bayerische Landwirtschaft kommen direkt von hier, von der bayerischen Regierungsbank. Ich möchte noch einmal betonen: Die Ernährungssicherheit ist eines der wichtigsten Staatsziele überhaupt. Die Staatsregierung verliert sich stattdessen in Ökoauflagen und kleinteiligen Programmen ohne echten Mehrwert. Zwei Drittel des Staatshaushalts für Landwirtschaft gehen in wie auch immer geartete Ökoprogramme. Dabei werden nur 13 % der bayerischen Flächen ökologisch bewirtschaftet. Das muss man in diesem Zusammenhang einmal sagen. Mit dieser Politik wird die bayerische Landwirtschaft eine Nischenökonomie für ökologische Produkte bleiben. In der Folge sind immer mehr Landwirte von staatlichen Subventionen und Zuschüssen abhängig. Um es noch einmal klar zu sagen: Konventionelle Landwirtschaft ist genauso gut wie ökologische Landwirtschaft. Jede hat ihr berechtigtes Marktsegment. Jetzt zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Detail: Ich sage es gern noch einmal, dass eines der unsinnigsten Bürokratiemonster in Bayern das sogenannte Naturschutzgesetz ist, das auf dem Volksbegehren "Rettet die Bienen!" basiert. Für Probleme gibt es natürlich auch Lösungen. Wir als AfD-Fraktion haben deswegen in den letzten Monaten Vorschläge zur Entbürokratisierung der Landwirtschaft eingebracht. Wir haben die Abschaffung des Walzverbotes gefordert. Wir haben einen Gesetzentwurf gegen das Mähverbot auf Grünland eingebracht. Sie haben alles abgelehnt und sich gegen die bayerischen Landwirte gestellt. Heute bringen wir einen neuen Gesetzentwurf ein. Es ist Zeit, das Verbot der flächenhaften Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünlandflächen aufzuheben. Wir wollen die rückständigen Regelungen zur Unkrautbekämpfung dem Stand der Technik anpassen. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben sind veraltet und benachteiligen unsere Landwirte. Die Liste Ihres politischen Versagens ist in diesem Zusammenhang ziemlich lang. Der Bayerische Bauernverband hat schon 2022 die überzogenen Vorschriften zum Drohneneinsatz kritisiert. Diese Technik hat das Potenzial, unsere Landwirtschaft auf ein neues technologisches Niveau zu heben. Ich möchte da zwei Dinge unterscheiden. Erstens. Der Einsatz von Drohnen zur direkten Feldarbeit und zur Ausbringung von Saat- und Pflanzenschutzmitteln kann zielführend sein. Zweitens. Hier geht es um den Einsatz von Drohnen zur Bildaufnahme und zur Weiterverarbeitung in klassischen Feldgeräten. Ich möchte das ein bisschen erläutern. Sie, die Staatsregierung, benachteiligen mit Ihren Gesetzen Bayern gegenüber anderen Bundesländern sogar. Es kann doch nicht sein, dass moderne, drohnenbasierte Verfahren in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen, in Bayern aber verboten sind. Noch einmal zur Erklärung. Es gibt zugelassene Systeme zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die mit Kamera ausgestattet sind und Pflanzenschutzmittel punktgenau ausbringen. Es gibt andere Verfahren, mit denen eine handelsübliche, kostengünstige Pflanzenschutzspritze verwendet werden kann. Diese sind in Bayern auf Dauergrünland wegen des Naturschutzgesetzes nicht zulässig, obwohl damit Pflanzenschutzmittel genau über den Unkräutern aufgebracht werden können. Bei solchen Verfahren werden auch nicht mehr Pflanzenschutzmittel als bei der Einzelpflanzenbekämpfung eingesetzt. Das Verfahren ist aus meiner Sicht sehr wirtschaftlich und sehr, sehr ökologisch. Ich erinnere also noch einmal daran: Ökologisch sensible Lebensräume und Arten werden doch schon durch EU- und Bundesrechtsvorgaben ausreichend geschützt. Warum muss Bayern auf diese überzogenen EU- und Bundesregelungen noch eins draufsetzen? – Wir brauchen das hier in Bayern wirklich nicht. (Beifall bei der AfD) Dieses strikte Verbot im Bayerischen Naturschutzgesetz, das Sie sich da ausgedacht haben, zeigt doch: Die Bürokraten der Staatsregierung haben kein Verständnis für betriebliche Zusammenhänge. Das Verbot der flächenhaften Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünland hat dazu geführt, dass Landwirte nur mit Einzelpflanzenbekämpfung agieren können. Das ist ungünstig für den wirtschaftlichen Einsatz. Ich sage Ihnen, was wir brauchen: Wir brauchen keine starren Verbote, sondern mehr Vertrauen in unsere Landwirte. Diese unsinnige Benachteiligung bayerischer Landwirte muss sofort beendet werden. Jeder Praktiker, der hier anwesend ist, soll jetzt diesem Gesetzentwurf rückhaltlos zustimmen. Das ist ein einfacher Verwaltungsakt, mit dem jedem Betriebsinhaber hier in Bayern, der größere Grünlandflächen bewirtschaftet, die Arbeit unheimlich erleichtert wird. Dieses pauschale Verbot zur flächenhaften Ausbringung muss beendet werden. Wir brauchen mehr Innovation für die bayerische Landwirtschaft und nicht weniger. Diese rückständige Gesetzgebung, wie sie im Bayerischen Naturschutzgesetz drinsteht, taugt nichts, weil wir durch sie von technischen Innovationen abgeschnitten werden, wie sie zum Beispiel in Baden-Württemberg möglich ist. Stimmen Sie also unserem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Ich erteile Herrn Kollegen Alexander Flierl von der CSU-Fraktion das Wort.
Alexander Flierl CSU
Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat verfolgt die AfD bereits zum dritten Mal mit einer Gesetzesinitiative das Ziel, dass eine Einzelbestimmung aus Artikel 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, die im Übrigen durch das Volksbegehren "Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen" eingeführt worden ist, angegriffen, aufgehoben und gestrichen werden soll. Neben den anderen Beispielen, die schon genannt worden sind, soll also diesmal das Verbot aufgehoben werden, auf Grünland flächendeckend Pflanzenschutzmittel auszubringen. Dieser Punkt wird herausgegriffen, wird stilisiert, ich sage sogar: hochstilisiert, als ob dies die Herausforderungen, vor denen unsere Landwirte stehen, die Schwierigkeiten, die sie zu bewältigen haben, lösen würde. Das geht doch an der Sache vorbei. Wir wissen doch ganz genau, worauf es jetzt ankommt. Herr Kollege, Ihre Rede und Ihr Vorschlag gehen am Gesetzesvorschlag, den Sie selber gemacht haben, vorbei; denn das ist nicht wirklich das Problem. Wir alle kennen doch die Probleme, vor denen unsere Bäuerinnen und Bauern stehen, die Herausforderungen und die bürokratischen Hürden. Deswegen bin ich sehr dankbar und froh, dass jetzt mit einer neuen Bundesregierung, mit Alois Rainer als Bundeslandwirtschaftsminister und mit den Parlamentarischen Staatssekretärinnen Silvia Breher und Martina Englhardt-Kopf, endlich wieder eine ideologiebefreite Landwirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Einzug hält, um die Herausforderungen anzugehen, vor denen unsere Landwirtschaft steht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Aber ich komme zurück zu Ihrem Gesetzesvorschlag. Es wird wieder einmal versucht – und es ist, wie üblich und wie immer, ein untauglicher Versuch –, ein vermeintliches Problem zu benennen, herauszugreifen und daran letztendlich die Herausforderung in der Landwirtschaft aufzuhängen. Dieses Problem, das genannt wird, ist in der Realität keines. Es geht völlig an der Wirklichkeit vorbei, auch an der Bewirtschaftungs- und Lebenswirklichkeit unserer Bäuerinnen und Bauern. Zudem ist Ihr Vorschlag unnötig und auch, leider Gottes, wie immer fachlich und sachlich eindeutig falsch. Diese Regelung, die im Bayerischen Naturschutzgesetz aufgenommen ist, stellt nämlich die gebotene Güterabwägung zwischen verständigem Naturschutz auf der einen Seite und den notwendigen Produktionserfordernissen, vor denen unsere Landwirte stehen, auf der anderen Seite sicher. Sie übersehen, dass es bei der Vorgabe nur darum geht, dass nicht flächendeckend und nur auf Grünland keine Pflanzenschutzmittel aufgebracht werden sollen. Deswegen wäre es vernünftiger gewesen, Sie hätten in dieser Frage lieber geschwiegen – gerade auch Ihre Begründung, dass drohnenbasierte Verfahren nicht möglich sein sollten. Ganz im Gegenteil: Die sind möglich, und die Einzelbekämpfung ist auch weiterhin möglich. Wir in Bayern setzen darauf und fördern innovative Verfahren, auch unter dem Einsatz Künstlicher Intelligenz, dass wir hier, in der Agrartechnik, entsprechend weiterkommen. Deswegen ist Ihr Argument schon völlig daneben. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Zudem ist es sinnvoll, auf Grünland nicht flächendeckend Pflanzenschutzmittel auszubringen. Das ist zum Beispiel zum verstärkten Erhalt der Artenvielfalt, zur Förderung von Bestäubern, aber auch dafür notwendig, um die Bodengesundheit und das Bodenleben zu erhalten und zu stärken. Es ist also naturschutzfachlich sinnvoll und geboten, nicht zu viel Pflanzenschutzmittel auszubringen, um zum Beispiel weniger Eintrag in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser sicherstellen zu können. Aber auch und gerade für unsere Bäuerinnen und Bauern gibt es gute Gründe, neben der Imagebildung und natürlich auch einer höheren Akzeptanz in der Gesellschaft, auf eine flächendeckende Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Grünland zu verzichten. Zum einen ist es deswegen sinnvoll, um weniger Resistenzbildung zu riskieren; Pflanzen und auch Schädlinge können durch verstärkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln natürlich Resistenzen bilden. Zum anderen ist es auch ganz klar und liegt auf der Hand: Es ist auch eine Frage der Kostenersparnis. Pflanzenschutzmittel kosten natürlich Geld. Deswegen ist es sinnvoll, sie so effektiv und effizient wie möglich einzusetzen, ungeachtet dessen, dass natürlich auch Produktionsmittel und Maschinenzeiten eingespart werden können. Deswegen unterstreicht unser Vorgehen zum einen mit dieser Vorgabe, zum anderen aber auch durch Unterstützung, durch Förderung, durch die Bereitschaft, unseren Landwirten entgegenzukommen, ganz klar unseren Grundsatz des Vorranges von Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht; denn uns ist allen klar – gerade die regierungstragenden Fraktionen stellen dies auch immer wieder deutlich heraus und tragen mit dazu bei, dass wir uns ganz klar dazu bekennen –, dass wir nur etwas für Biodiversität, für Artenschutz und für den allgemeinen Naturschutz erreichen können, wenn wir hier zusammen mit den Bäuerinnen und Bauern, im Schulterschluss mit der Landwirtschaft, vorgehen, um alle Ziele zu erreichen. Wir müssen die Versorgungssicherheit, die Lebensmittelsicherheit gewährleisten können, aber genauso auch etwas für unsere Natur und Umwelt erreichen können. Da haben wir die vielfältigsten Fördermittel aufgelegt: im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm, in den Ökoregelungen, die auch durchaus respektable und wichtige Mittel zur Verfügung stellen, durch das Vertragsnaturschutzprogramm, bei der Anlage von Biodiversitätsstreifen, und auch, ganz neu, mit einer Maßnahme aus dem Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern, der sogenannten Maßnahme K24. Damit kann man eine gesonderte Förderung für Weiden und Wiesen erhalten, wenn man auf Pflanzenschutzmittel verzichtet. Ich glaube, dass dieser Weg der richtige ist. Wir sorgen für einen Gleichklang von Natur- und Artenschutz, aber auch dafür, dass die produktionsnotwendigen Maßnahmen von unseren Bäuerinnen und Bauern ergriffen werden können. Dies ist der richtige, dies ist auch der bayerische Weg. Deswegen lehnen wir ganz klar Ihren Gesetzesvorschlag ab. Der trägt nicht, der taugt nicht, und der führt uns auch nicht weiter. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion.
Gerd Mannes AfD
Herr Flierl, ich wollte Sie noch einmal daran erinnern: Es sind Politiker, die sich die Vorschriften ausdenken. In den letzten 20 Jahren hat im Wesentlichen die CSU das Landwirtschaftsministerium geleitet. Also erzählen Sie mir da lieber nichts. Ja, wir haben versucht, einzelne Maßnahmen aus dem Bayerischen Naturschutzgesetz zu streichen; aber in einem Punkt haben Sie natürlich recht: Am besten wäre, man würde es komplett streichen. Dafür wären wir nämlich von Anfang an gewesen. Jetzt sage ich noch etwas anderes: Sie haben hier einen sachlich völlig falschen Vortrag gehalten. (Barbara Fuchs (GRÜNE): Was ist denn das für eine Frage? – Das ist doch keine Frage!) Es wird nicht mehr gebraucht, und in Baden-Württemberg, wenn ich über die Grenze fahre, ist dieses Verfahren auch erlaubt. Ich erkläre es Ihnen noch einmal: Die Drohne erfasst, wo die Unkräuter sind, und es wird nur da gespritzt, wo die Unkräuter sind. Jetzt sage ich noch etwas anderes: Ich habe nämlich bei den Ministerien angerufen. Im bayerischen Landwirtschaftsministerium wäre man durchaus dafür; aber blockiert hat es das bayerische Umweltministerium. Was sagen Sie denn dazu? – Versuchen Sie doch einmal, – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Herr Mannes. Ihre Redezeit ist zu Ende.
Gerd Mannes AfD
– einem vernünftigen Vorschlag hier auch zuzustimmen.
Alexander Flierl CSU
Lieber Herr Kollege Mannes, wer hier völlig neben der Spur ist, das sind wohl Sie, und zwar wie bei allen Ihren Vorschlägen, die im Bereich der Landwirtschafts- und Umweltpolitik (Gerd Mannes (AfD): Nein! Sie haben keine Ahnung!) von Ihnen vorgebracht wurden. – Sie haben keine Ahnung; denn die Einzelpflanzenbekämpfung ist weiterhin möglich, auch mit diesen Bestimmungen. Deswegen ist dieses drohnenbasierte Verfahren möglich. (Widerspruch des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) – Sie haben keine Ahnung von dem, worüber Sie reden. Das ist unser Hauptproblem. Sie reden an den Problemen unserer Bäuerinnen und Bauern vorbei. (Beifall bei der CSU) Seien Sie lieber still. Machen Sie vernünftige Vorschläge. Diese Vorschläge sind auf keinen Fall tragfähig. Deswegen können wir sie auch nicht mittragen. Wir werden sie ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Flierl. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Mia Goller für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Mia Goller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei so einem Gesetzentwurf fragt man sich schon, für wen dieser Gesetzentwurf eigentlich gemacht worden ist; sicher nicht für die Bäuerinnen und Bauern in Bayern. Dieser Gesetzentwurf geht komplett an der Lebensrealität unserer Landwirte und Landwirtinnen vorbei. Wer heute einen Betrieb führt, der achtet auf seine Grasnarbe. Wenn Lücken entstehen, wird nachgesät und nicht gespritzt. Einzelbehandlungen bei Problemunkräutern sind schon heute möglich, und das wissen die Leute auch ganz genau. Hinzu kommt: Dieser Gesetzentwurf unterläuft ganz offen den Willen von über 1,7 Millionen Menschen, die sich beim Volksbegehren "Rettet die Bienen!" für mehr Artenvielfalt ausgesprochen haben. Das war nicht irgendein ideologischer Wunsch, sondern das war ganz einfach gelebte Demokratie in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN) Nun zu der Sache mit der Drohne: Ihr beantragt doch keinen Drohnenflug. Der Satz dazu in Ihrem Gesetzentwurf führt ja nicht zu Einzelmaßnahmen mit Drohnen. Vielmehr geht es hier um Drohnen, die großflächig spritzen sollen. Eine moderne Landwirtschaft braucht aber Präzision und Verantwortung, keine flächige Ausbringung von Chemie, auch nicht mit der Drohne. Dadurch würden wir nicht nur die Artenvielfalt in Bayern, sondern auch das Vertrauen der Gesellschaft verlieren. Nachhaltigkeit und Sparsamkeit, auch bei Spritzmitteln, sind die Voraussetzung für wirtschaftliches Überleben. Was die Betriebe bei uns wirklich brauchen, sind faire Preise, Planungssicherheit und gezielte Förderungen. Sie brauchen sicherlich keine rückwärtsgewandte Symbolpolitik. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren, wir alle brauchen gesundes Essen, eine gesunde Natur und mehr Artenschutz in Bayern – für uns hier, für die Leute draußen und für unsere Enkelinnen und Enkel. Wir wollen keine flächige Chemie auf unseren Wiesen, sondern mehr Leben auf dem Land. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf natürlich ab. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Kollegin Goller, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor, und zwar von Frau Abgeordneter Christin Gmelch von der AfD-Fraktion.
Christin Gmelch AfD
Praxis schafft Erfahrung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es so nicht mehr weitergeht. Handlungsbedarf besteht. Lassen Sie sich das von einer Landwirtin sagen.
Mia Goller GRÜNE
Was ist die Frage? Ich warte auf die Frage.
Christin Gmelch AfD
Die Digitalisierung der Landwirtschaft. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Damit ist die Zwischenbemerkung beendet. Danke, Frau Gmelch. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Marina Jakob für die FREIEN WÄHLER.
Marina Jakob FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, warum wir uns heute erneut mit einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes beschäftigen und aufhalten. Auch Sie, liebe AfD, haben zusammen mit dem kompletten Hohen Haus vor wenigen Wochen einem Antrag der FREIEN WÄHLER zugestimmt, mit dem eine Evaluation der Auflagen durch das Volksbegehren gefordert wurde. Dabei haben wir das Umweltministerium unter anderem aufgefordert, das Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Grünland zu prüfen und zu evaluieren. Auch Sie haben damals mitgestimmt und gesagt: Das ist ein kritischer Punkt; wir müssen überprüfen, ob sich das in den letzten fünf Jahren in der Praxis bewährt hat oder nicht. – Deswegen ist es absolut unnötig, jetzt einen Gesetzentwurf einzubringen. Ja, die Einzelflächenbekämpfung im Grünland ist möglich und funktioniert zum Beispiel beim Ampfer hervorragend. Lassen Sie sich auch das von einer Landwirtin sagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Der überbetriebliche Einsatz beim Ampfer kostet ungefähr 50 Euro inklusive Spritzmittel, was für den Landwirt gut leistbar ist; denn er hat damit nicht die Arbeit. Probleme gibt es – das gebe ich zu – bei der Bekämpfung des Wasser-Kreuzkrautes. Da ist es nicht so einfach, die Bekämpfung fachgerecht durchzuführen. Deswegen fordern wir eine Überprüfung dieser Maßnahmen, zum Beispiel, ob in einzelnen Jahren Ausnahmen vom Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln möglich sind. Die Praxis sagt: Wir müssen uns das vor Ort genau anschauen. Wir brauchen aber definitiv keine pauschale Erlaubnis für den flächenhaften Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Das ist auch nicht nötig. Jeder vernünftig arbeitende Landwirt hat vermutlich in den letzten 20 Jahren keinen flächenhaften Einsatz von Pflanzenschutzmitteln praktiziert. Als die Strukturen noch kleiner waren, sind die Landwirte durchgegangen und haben den Ampfer mit der Hand herausgestochen. Das war die schonendste Art und Weise. Heute ist das leider aufgrund der Betriebsstrukturen nicht mehr möglich und durchführbar. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf klar ab. Er ist zur jetzigen Zeit einfach unnötig. Er zerstückelt außerdem das Naturschutzgesetz. Das brauchen wir nicht. Wir warten die Evaluierung ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mannes von der AfD.
Gerd Mannes AfD
Frau Jakob, das war sehr aufschlussreich. Sie haben sich um die konkrete Sachfrage gedrückt. Natürlich haben Sie recht, dass man im Dauergrünland Unkräuter mit einer Einzelpflanzenbehandlung bekämpfen kann. Ich möchte aber noch einmal versuchen darzustellen, worum es geht: Die Drohne ist in der Lage, jedes einzelne Unkraut zu identifizieren, aufzuzeichnen und zu filmen. Diese Information kommt in die Spritze. Dann fährt der Traktor genau dahin, wo sich das einzelne Unkraut befindet, und lässt nur dort einen Spritzer ab. Dieses Verfahren der Einzelpflanzenbekämpfung ist in Baden-Württemberg gängig. Bei großflächigem Grünland ist eine Anwendung dieses Verfahrens aber schwierig. Warum ist dieses Verfahren in Baden-Württemberg zulässig und gängig, aber in Bayern nicht erlaubt? Das müssen Sie mir jetzt einmal erklären.
Marina Jakob FREIE WÄHLER
Ich darf eine Gegenfrage stellen: Wo steht das in Ihrem Gesetzentwurf? Steht da drin, dass dieses Verfahren erlaubt werden soll? Ich kann das nicht erkennen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Jakob. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Anna Rasehorn für die SPD-Fraktion.
Anna Rasehorn SPD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! (Lachen bei der AfD) – Sie von Rechtsaußen springen auch jedes Mal über dieses Stöckchen, wenn ich es Ihnen hinhalte. Das ist wirklich erstaunlich. Lerneffekt gleich null! (Beifall bei der SPD) Sie könnten sich doch als demokratische Fraktion angesprochen fühlen. Es ist bezeichnend, dass Sie sich hier immer wieder selbst entlarven. Rechtsaußen versucht weiterhin, unsere Umwelt zu zerstören und stattdessen Hass und Hetze zu säen. Es ist schon das dritte Mal, dass wir uns hier im Hohen Haus mit kleinsten Änderungsanträgen zum Naturschutzgesetz befassen müssen. Wollen Sie, dass wir uns auch noch zum siebten, achten oder neunten Mal damit beschäftigen? Das ist nicht nur ein Angriff auf den Naturschutz, den wir uns hart erarbeitet haben, sondern das ist auch ein frontaler Angriff auf unsere Demokratie; denn 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben das erfolgreichste Bürgerbegehren Bayerns unterzeichnet. Daraufhin haben wir uns auf diesen Weg gemacht. Das Verbot, das seit dem 1. Januar 2022 gilt, ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Umsetzung dieses Volksbegehrens. Es dient dem Schutz unserer Biodiversität; denn die Grünlandflächen gehören noch zu den artenreichsten Flächen Bayerns. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne irgendwelche Regelungen ist eine der Hauptursachen dafür, dass die Biodiversität in Agrarlandschaften abnimmt. Die Rechtsextremen behaupten, dass dieses Verbot die bayerischen Landwirte benachteilige. Das ist eine leicht zu durchschauende Fake News; denn das Gegenteil ist der Fall. Dafür darf ich den Freistaat auch loben. Bayern hat sich zum Vorreiter im Ökolandbau entwickelt. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wurde bis 2022 um 19 % reduziert und der Risikoindex halbiert. Zur Wahrheit gehört auch: Pestizide schaden der Gesundheit unserer Landwirt:innen sowie deren Familien. Pestizideinsatz kann nicht nur kurzfristig akute Vergiftungen zur Folge haben, sondern auch langfristig das Auftreten chronischer Krankheiten wie Parkinson und Leukämie im Kindesalter begünstigen. Auch Krebserkrankungen wurden mittlerweile festgestellt und damit in Verbindung gebracht. Nicht ohne Grund beschäftigt sich der Landwirtschaftsausschuss in dieser Woche mit der Frage: Welche Ursachen hat das häufige Auftreten von Parkinson in der Landwirtschaft, und wie können wir dem entgegentreten? Wenn der AfD aber schon der Naturschutz nicht am Herzen liegt, könnten Sie zumindest für die Gesundheit derjenigen eintreten, für die Sie vermeintlich eintreten. Das ist jedoch nicht Ihr Interesse. Sie wollen nur Hass und Hetze betreiben. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rasehorn. – Nächster Redner ist Herr Kollege Michael Hofmann für die CSU-Fraktion.
Michael Hofmann CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt innerhalb weniger Wochen das dritte Mal, dass wir uns über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes unterhalten. Im Februar und März haben wir uns über das Walzverbot und die Mahd unterhalten. Jetzt reden wir über Pflanzenschutzmittel. Wenn es Ihnen um die Sache ginge, hätte man das alles in einen Gesetzentwurf packen können. Ich habe den Eindruck, dass es der AfD in dieser Hinsicht nicht mehr um die Sache geht, sondern schlicht und ergreifend um das Aufhalten des politischen Parlamentsbetriebs. Es handelt sich jeweils um drei einzelne Maßnahmen. Deswegen sage ich in aller Deutlichkeit: Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen. Wir respektieren, dass Sie in diesem Zusammenhang eine andere Meinung haben. Das bedeutet aber nicht, dass man als Parlamentarier nicht effektiv arbeiten darf. Sie sollten an dieser Stelle keine Vorführung veranstalten. Sehr geehrter Herr Präsident, deswegen beantrage ich, den Gesetzentwurf heute nicht zu überweisen, sondern direkt im Anschluss an die Erste Lesung eine Abstimmung durchzuführen. Ich bitte um Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wie eben gehört, hat die CSU-Fraktion beantragt, den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes gemäß § 51 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung abzulehnen. Ich lasse gemäß § 51 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung zunächst über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf auf Drucksache 19/6208 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt, und eine Verweisung in den Ausschuss unterbleibt damit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bereits zu Beginn unserer Sitzung bekannt gegeben, entfällt der Tagesordnungspunkt 3 d. Wir fahren deshalb mit den Tagesordnungspunkten 4 und 5 fort, Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags. Im Hinblick auf diese beiden Tagesordnungspunkte hat die AfD-Fraktion wieder eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und einer Schriftführerin im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Jörg Baumann als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie dabei bitte dafür Sorge, dass für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:03 bis 17:07 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Ramona Storm als Kandidatin vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist bekannt. Für den Wahlvorgang stehen zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:08 bis 17:10 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Damit ist die Wahl beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmen Sie wieder Platz. Sollten Sie Gesprächsbedarf außerhalb der Tagesordnung haben, so bietet sich der Senatssaal oder der Steinerne Saal dafür an. Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, möchte ich noch Folgendes bekannt geben: Die AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Christin Gmelch als neues Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz benannt. Darüber hinaus hat die AfD-Fraktion für den ausgeschiedenen Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn den Abgeordneten Ralf Stadler als neues Mitglied im Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten benannt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung hier: Abschaffung des Solardach-Zwangs (Drs. 19/4405) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. – Erster Redner ist Herr Abgeordneter Johannes Meier für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Johannes Meier AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfes sprechen wir erneut über Artikel 44a der Bayerischen Bauordnung. Dieser verpflichtet dazu, dass bei staatseigenen Gebäuden sowie gewerblichen Neubauten oder auch bei einer vollständigen Dachsanierung eine Installation von Solaranlagen vorgeschrieben wird. Wohngebäude hingegen unterliegen einer sogenannten Soll-Vorschrift. Was bedeutet diese Soll-Vorschrift eigentlich? – Darauf gehe ich noch einmal ein. Sie verlangt eine bestimmte Maßnahme, gewährt aber einen theoretischen Ermessensspielraum. Für Ausnahmen findet dieser aber praktisch nicht statt. Er ist kaum größer als bei einer verpflichtenden Vorschrift. In der Ersten Lesung sprach Kollege Eberwein von der CSU davon, diese Pflicht gelte nur, wenn Solaranlagen sinnvoll und wirtschaftlich seien. Sie amortisierten sich in der Regel innerhalb weniger Jahre. Kollege Behringer von den FREIEN WÄHLERN sagte: Photovoltaikanlagen sind ein Motor für Innovation und Wohlstand. Wer sich gegen die Solardachpflicht – hier haben wir wieder das Wort "Pflicht" – stellt, verwehrt sich wirtschaftlichen Vorteilen. Wenn das stimmt, dann frage ich erneut: Wozu brauchen wir die Soll-Vorgabe? Wozu benötigen wir denn eine Pflicht, wenn es so attraktiv ist? Wozu eine Soll-Vorschrift? Lassen Sie uns doch bitte die Nachteile und die Risiken nicht aus dem Blick verlieren. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft spricht davon, dass beim Gewerbebau Kostenerhöhungen von circa 15 bis 20 % anstünden. Der bayerische Energie- und Wasserwirtschaftsverband warnt aufgrund des Fachkräftemangels bei Planung und Installation vor fehlenden Kapazitäten. Selbst bei niedrigen Stromentstehungskosten entstehen zusätzliche Systemkosten, gegebenenfalls für Speicher, Reservekraftwerke, den Netzausbau, und die trägt am Ende der Verbraucher. In der Zeitung "DIE WELT" gab es hierzu einmal einen spannenden Artikel. Eine echte Amortisation ist keineswegs garantiert. Besonders spannend war am Ende eine Aussage des Kollegen Eberwein. Er kündigte in der Ersten Lesung bereits an, den Artikel 44a auf den Prüfstand stellen zu wollen, sobald Berlin verlässliche Planung und Förderung biete. Wenn nicht einmal die eigentlichen Befürworter final überzeugt sind, warum halten wir dann stur an einer Pflicht oder dieser Soll-Vorschrift fest? Meine Damen und Herren, eine Soll-Vorschrift, die sich in der Praxis wie ein Zwang verhält, darf nicht zur Regel werden. Deswegen bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Stimmen Sie für Freiheit statt Zwang! (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Kollege Joachim Konrad.
Joachim Konrad CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn sich die Sonne heute hinter Regenwolken versteckt, so scheint sie im Freistaat oft ausgiebig und mit ganzer Kraft. Die Sonne, diese einzigartige Kraftquelle für die Energieerzeugung, nicht bestmöglich zu nutzen, wäre nicht nur eine wirtschaftliche Idiotie, sondern mit Blick auf kommende Generationen auch vollkommen verantwortungslos. Bayern ist Solarland. Bayern hat mit Abstand die höchste installierte Photovoltaikleistung unter allen Bundesländern. Ende des Jahres 2023 waren es laut offiziellen Daten über 20 Gigawatt, etwa ein Drittel der gesamten PV-Leistung Deutschlands. Es gibt in Bayern über 750.000 PV-Anlagen auf Dächern von Wohnhäusern, landwirtschaftlichen und gewerblichen Gebäuden und zunehmend auf Freiflächen. Die Kraft der Sonne ist elementarer Bestandteil auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir wollen weiterhin Vorreiter bei der Nutzung dieser unerschöpflichen Energiequelle sein. Deshalb gilt im Freistaat eine Photovoltaikpflicht für alle staatlichen Gebäude sowie eine PV-Pflicht für alle Nichtwohngebäude, entweder bei einem Neubau oder bei der Erneuerung der kompletten Dachhaut. Eine Pflicht für Wohngebäude besteht im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie zum Beispiel unseren Nachbarn in Baden-Württemberg, ausdrücklich nicht. Was der heutige Antrag der AfD wohlweislich verschweigt, ist Folgendes: Von der Verpflichtung auf Errichtung einer PV-Anlage bei Nichtwohngebäuden können Ausnahmen erteilt werden, nämlich bei unbilligen Härten: Wenn zum Beispiel klar ist, dass die Nutzungsdauer einer Gewerbehalle nur noch wenige Jahre beträgt, sowie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, unter anderem bei Dachflächen bis 50 m² auf Garagen, Nebengebäuden usw. Damit haben wir in der Bayerischen Bauordnung eine Regelung geschaffen, die auf der einen Seite den Ausbau der erneuerbaren Energien fördert und sich auf der anderen Seite als absolut verhältnismäßig darstellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es trifft zu, dass die Anbringung von PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden zunächst eine Mehrausgabe bedeutet. Der Antrag der AfD-Fraktion verkennt aber, dass sich dieser Mehraufwand gerade bei Nichtwohngebäuden in der Regel nach kurzer Zeit amortisiert. Dem anfänglichen Mehraufwand stehen durch den erzeugten Strom Einsparungen durch Eigennutzung oder Einnahmen durch die Einspeisung ins öffentliche Netz gegenüber. Schon allein deshalb ist die Installation von PV-Modulen auf einem Gewerbegebäude oder auf einem staatlichen Bauwerk ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. Was die staatlichen Gebäude betrifft, so sind wir der Meinung, dass wir als Staat mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen weiteren wichtigen Aspekt in die Debatte einbringen, und zwar die zunehmende Konkurrenzsituation von Freiflächenphotovoltaik zur Landwirtschaft. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist durch Versiegelung, Ausgleichsflächenverordnungen und konkurrierende Nutzungen bereits enorm. Wenn jetzt noch viele Hektar durch Freiflächenphotovoltaik der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, dann wird es langsam eng mit der Nahrungsmittelversorgung unserer Bevölkerung. (Beifall bei der CSU) Jedes Kilowatt erzeugter Sonnenstrom auf dem Dach reduziert die Notwendigkeit der Erzeugung auf der freien Fläche. Dies ist schon lange die Forderung der Vertreter der landwirtschaftlichen Verbände. Wir tragen mit der Regelung in der Bayerischen Bauordnung zur Nutzung von Gewerbe- und Staatsdachflächen diesem Aspekt Rechnung. Heute sehe ich leider Kollegen Stadler von der AfD nicht, der sich hier im Plenum immer als Robin Hood der Landwirtschaft aufspielt. Das erfolgt zwar ohne Sachverstand, aber dafür sehr laut und oft ziemlich unverschämt. Vielleicht können Sie Herrn Stadler ausrichten, dass er diesen Antrag in Ihrer Fraktion normalerweise hätte verhindern müssen; denn mit diesem Antrag erweist die AfD den Bäuerinnen und Bauern im Freistaat einen Bärendienst. (Beifall bei der CSU) Ich fasse zusammen: Die Modifizierung der Bayerischen Bauordnung ist mit Blick auf die Photovoltaik auf Dächern von staatlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden vernunftorientiert, aus wirtschaftlichen und klimapolitischen Gesichtspunkten heraus geboten und absolut verhältnismäßig. Der Antrag der AfD-Fraktion ist weder sachgerecht noch vernünftig. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Huber von der AfD-Fraktion vor.
Martin Huber AfD
Herr Kollege, das ist der Unterschied zwischen Ihrer und unserer Partei: der Zwang. Warum bedarf es eines Zwanges? – Sie haben immer gesagt, dass man die Bürokratie abschaffen soll. Wenn – und das habe ich schon einmal gesagt – der Markt das hergibt, dann wären die Betriebe doch dumm, wenn sie keine Photovoltaikanlage installieren würden. Ich habe selber eine Dachflächenanlage. Warum? – Weil es günstig ist; aber warum muss ein Gesetz erlassen werden? – Freilich muss der Staat ein Vorbild sein; aber wenn es die Lage des Daches nicht hergibt, dann sagen Sie: Der Betrieb muss keine Anlage installieren. Dafür muss er einen Antrag stellen. Das ist wieder Bürokratie. Ihr sagt: Bürokratie wird abgebaut; aber ihr beschließt dieses Gesetz. Lasst doch den Betrieben ihre Freiheit. Lasst doch den Menschen ihre Freiheit. Photovoltaikanlagen sind super. Darüber brauchen wir uns gar nicht zu unterhalten; aber immer wieder Gesetze und Verbote reindrücken, das ist genau der Punkt und der Unterschied. Das müsst ihr noch lernen, dass es ein bisschen mehr Freiheit bedarf, aber ihr lernt das nicht. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Herr Huber, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Martin Huber AfD
Denkt einmal darüber nach! (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Konrad, bitte.
Joachim Konrad CSU
Lieber Kollege Huber, ich kann nur noch einmal das betonen, was ich vorher schon ausgeführt habe: Bei normalen Nichtwohngebäuden gibt es überhaupt keine Pflicht. Bei Gewerbegebäuden stellt es sich so dar, dass in der Vergangenheit zu wenig gemacht wurde. So war es ganz einfach, da beißt die Maus keinen Faden ab. Bei staatlichen Gebäuden gehen wir mit gutem Beispiel voran. Ausnahmen sind ganz problemlos möglich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Konrad. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ursula Sowa für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ursula Sowa GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einen anderen Aspekt in diese Debatte reinbringen. Vor wenigen Tagen, nämlich am 26. April, jährte sich die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zum 39. Mal – eine Tragödie, die uns allen in Erinnerung bleiben sollte. Noch heute leiden Mensch und Umwelt unter den Folgen. Dieses historische Ereignis mahnt uns: Wir brauchen eine sichere, nachhaltige und dezentrale Energieversorgung. Die Solarenergie gehört selbstverständlich dazu. In diesem Zusammenhang ist es mehr als befremdlich, dass die AfD einen Gesetzentwurf vorlegt, der diese Strömung und dieses Ziel regelrecht torpediert; denn gerade in Zeiten von Energiekrisen, Klimawandel und weltweiten Umbrüchen brauchen wir mehr Investitionen in sichere, erneuerbare Energien und nicht weniger. Die Solarenergie ist dabei ein wichtiger Faktor und Gott sei Dank eine Erfolgsgeschichte. Auch Sie finden Solarenergie ja super; das haben Sie gerade gesagt. Seit März 2023 gilt in Bayern eine Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude. Seit Juli gilt das auch für andere Nichtwohngebäude. Seit Januar 2025 greift sie bei Dachsanierungen. Das dient natürlich dazu, die Solarenergie zu fördern. Das ist doch auch klar. Eine Pflicht ist etwas, was alle machen müssen. Ich kann jetzt noch aus dem Blickwinkel einer Architektin sagen, dass es sehr einfach, gut und unbürokratisch ist, wenn es dieses Reglement gibt. Dann gibt es nämlich kein Wenn und Aber und keine Nachbarn, die gegen eine Solaranlage sind; denn es ist Pflicht. Denken Sie mal aus diesem Blickwinkel über diese Pflicht nach. Von wegen, es sei ein Zwang: Es ist eine Pflicht, und bei Wohngebäuden ist es eine Empfehlung, eine Soll-Vorschrift, die das Leben aus Sicht derjenigen, die eine Solaranlage installieren wollen, wesentlich erleichtert. Das gebe ich freimütig zu. Aber eine Pflicht wäre in dem Fall sogar noch aktivierender. Das können wir GRÜNE uns sogar vorstellen. Dass das Ganze so brummt, ist tatsächlich durchaus der alten Regierung zu verdanken. Da nenne ich sehr gerne – und ich freue mich auf Ihre Resonanz, wenn ich diesen Namen nenne – Robert Habeck. Er hat einen ganz wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass die Solarpflichten in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg auch noch wesentlich verschärft wurden. Das ist eine sehr gute Richtung, die man natürlich auch in Bayern hätte einschlagen können. (Beifall bei den GRÜNEN) Es gibt auch Grund zur Zuversicht: Weltweit fließen deutlich mehr Investitionen in erneuerbare Energien als in Atomkraft. In der EU hat sich die Stromerzeugung aus Erneuerbaren in den letzten 15 Jahren Gott sei Dank verdoppelt. Sie hat den Atomstrom längst überholt. Auch Deutschland hat die Atomkraft hinter sich gelassen. Selbst Markus Söder, der sie im Wahlkampf noch lautstark zurückforderte, hat sich offiziell davon verabschiedet. Kein anderes Bundesland hat allerdings in der Vergangenheit so viel Atomstrom produziert. Ich erinnere daran: Wir wissen nicht, wohin mit dem Müll. Das wird ausgesessen. Hier wird zwar feige eine Endlagersuche propagiert, aber wir sind noch weit davon entfernt, ein Endlager gefunden zu haben. Wir sagen: Schluss mit der Rückwärtsgewandtheit! Statt die Solarpflicht abzuschaffen, brauchen wir sogar mehr Solarpflichten. Wenn es von alleine geht, wie Sie sagen, ist das umso besser, aber die Pflicht schadet natürlich überhaupt nicht. Ich lade Sie sehr gerne ein: In München läuft zurzeit für über zwei Tage die Solarmesse. Sie werden staunen, wie inzwischen weltweit Photovoltaikmodule entwickelt werden. Auch an Fassaden ist das natürlich selbstverständlich möglich und auch energetisch immer noch effizienter. Hier boomt es also. Natürlich kann man eines Tages, wenn das selbstverständlich ist, über die Abschaffung der Pflicht reden. Aber jetzt ist sie ein wunderbarer Katalysator, den wir nicht missen wollen. Deswegen ist ganz klar: Ihren Gesetzentwurf lehnen wir entschieden ab. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Huber, AfD-Fraktion.
Martin Huber AfD
Liebe Kollegin, noch mal zum Verständnis: Wenn die Politik die Rahmenbedingungen schafft, dass das für die Betriebe auch wirtschaftlich ist, dann machen sie es. Sie wären ja dumm, wenn sie es nicht machen würden. Das ist der Punkt eins. Der Punkt zwei ist: Sie haben gesagt, dass das eine sichere Energiequelle ist. Das stimmt nicht. Wenn die Sonne nicht scheint, gibt es keinen Strom. Das ist also schon mal falsch, was Sie sagen. Wir sind doch nicht gegen die Solarenergie, sondern wir sind gegen die Verpflichtung. Wir sind gegen den Zwang. Schaffen Sie oder die jetzige Regierung die Rahmenbedingungen, dass das attraktiv ist, dann machen die Bürger und die Firmen das von alleine. Bitte stellen Sie es nicht immer so dar, dass wir dagegen wären, im Gegenteil. Ich muss mich nur ärgern, wenn das Wetter schön ist und sie mich wieder abschalten, weil die Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind. Darüber muss ich mich ärgern, und darüber ärgern sich noch mehr Leute. Verstehen Sie mich also bitte nicht verkehrt. Die Rahmenbedingungen stimmen nicht. Macht das attraktiv, dann brauchen wir den Zwang nicht. Wir sollten doch freier sein. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Herr Huber. – Frau Sowa, bitte.
Ursula Sowa GRÜNE
Ich verbinde Ihre Fraktion mit der Forderung nach Atomkraft. Deswegen habe ich meine Worte bewusst gesetzt. Diese Fans von Solarenergie kenne ich aus Ihrer Ecke überhaupt nicht. Vielleicht sind Sie eine schöne Ausnahme, wunderbar. Aber ich sage es jetzt noch mal: Diese Pflicht dient dazu, tatsächlich auch die bürokratischen Hürden zu minimieren. Wenn jemand eine große Anlage installieren will, dann gibt es keine Nachbarn, die dagegen klagen können, sondern die Pflicht ist einfach dazu da, das durchzusetzen. Das müsste dann auch ganz in Ihrem Sinne sein, da Sie ja so gerne Solar verbreiten wollen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Sowa. – Nächster Redner ist Herr Kollege Martin Behringer für die FREIEN WÄHLER.
Martin Behringer FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank, Kollegin Sowa, dass Sie auch noch mal den Atomzwischenfall angesprochen haben. Ich glaube, das allein zeigt schon, dass man mit voller Entschlossenheit entsprechend Stellung zu diesem Antrag beziehen muss. Der heutige Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung der Solardachpflicht ist wieder einmal ein solcher Moment. Ich sage ganz deutlich: Diesem Antrag fehlt es nicht nur an Weitblick; er basiert auch auf falschen Behauptungen und groben Fehleinschätzungen. Die zentrale These des Antrags, dass Solardachpflicht die Ursache für den Rückgang der Bautätigkeit ist, ist schlichtweg falsch. Der Rückgang liegt an völlig anderen Faktoren: Stark gestiegene Zinsen, hohe Baukosten, teure Baustoffe und die durch die abgewählte Ampel-Regierung ausgelöste Konjunkturflaute bremsen einfach den Bau. Die AfD aber lenkt davon ab, schafft ein Scheinproblem und zeigt damit einmal mehr, dass sie die realen wirtschaftlichen Herausforderungen unseres Landes nicht versteht und bewusst ignoriert. Ja, eine Photovoltaikanlage kostet in der Anschaffung Geld, aber ihr stehen stabile Einnahmen aus der Einspeisevergütung gegenüber, über 20 Jahre hinweg. In den meisten Fällen ist eine Dach-PV-Anlage wirtschaftlich tragfähig. Wenn sich der Betrieb im Einzelfall tatsächlich nicht lohnt – das hat Kollege Konrad auch schon erklärt –, greift Artikel 44a Absatz 5 der Bayerischen Bauordnung. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Pflicht etwa bei unzumutbarer Härte entfallen kann – und nicht nur das: Für Wohngebäude gibt es ohnehin keine Verpflichtung. Es handelt sich hier um eine Soll-Vorschrift. Das bedeutet keinen Zwang, sondern eine klare Empfehlung. Das Gesetz unterscheidet also sehr wohl zwischen einer echten Pflicht bei gewerblichen Bauten und einer Ermunterung bei Wohnhäusern. Wer wie die AfD diesen Unterschied unter den Tisch kehrt, führt Menschen ganz bewusst in die Irre. Die Solardachpflicht verfolgt ein klares Ziel: die Nutzung ohnehin versiegelter Flächen unserer Dächer, anstatt weitere landwirtschaftliche Flächen zu verbrauchen. Wir haben in Deutschland ein riesiges Potenzial an Dachflächen: Fast 7.000 Quadratkilometer entsprechen in etwa der Fläche von Oberfranken. Natürlich ist nicht jedes Dach geeignet, das stimmt, aber wer ernsthaft behauptet, wir könnten dieses Potenzial ignorieren, handelt einfach verantwortungslos. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ein weiteres Argument gegen diesen Gesetzentwurf: Das europäische Recht sieht ohnehin vor, dass ab 2027 neue öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Ab 2030 gilt das auch für Wohngebäude. Selbst wenn wir die Pflicht heute abschaffen würden, müssten wir sie morgen auf Grundlage des EU-Rechts wieder einführen. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist also nicht nur falsch, sondern auch völlig zukunftsblind. Was die AfD als Zwang bezeichnet, ist in Wahrheit ein Investitionsmotor. Der AfD-Kollege hat erwähnt, dass ich das letzte Mal schon gesagt habe: Solardachpflicht schafft auch Arbeitsplätze. Ich stehe nach wie vor dazu, dass sie das Handwerk vor Ort einfach stärkt, unsere Wirtschaft fördert und dementsprechend unsere Unternehmen auch wettbewerbsfähiger werden. Sie ist ein Beitrag zur Energieunabhängigkeit – in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten ein unschätzbarer Vorteil. Wir dürfen nicht vergessen: Bayern und Deutschland haben sich zur Klimaneutralität bekannt. Dieses Ziel ist nicht mit Lippenbekenntnissen zu erreichen, sondern nur durch konkretes Handeln. Die Solardachpflicht ist ein solcher Schritt. Wer sie abschaffen will, stellt sich gegen die ökologische und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ich möchte auch auf die in den Ausschüssen durchgeführten Beratungen eingehen. Auch dort konnte die AfD-Fraktion weder neue Erkenntnisse vorlegen noch überzeugende Argumente präsentieren. Die Diskussionen haben vielmehr deutlich gemacht, dass es für diesen Antrag keine tragfähige Begründung gibt: weder juristisch noch wirtschaftlich noch umweltpolitisch. (Lachen des Abgeordneten Martin Huber (AfD)) Wir stehen vor der Entscheidung: Folgen wir den rückwärtsgewandten Forderungen der AfD, oder gestalten wir unsere Energiepolitik aktiv und verantwortungsvoll? Für mich ist klar: Die Solardachpflicht ist kein Hindernis, sondern ein Fortschritt. Sie schützt unsere Umwelt, sie nutzt vorhandene Ressourcen, sie entlastet langfristig die Bürgerinnen und Bürger, und sie ist wirtschaftlich sinnvoll. Deshalb werden wir als FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion diesen Antrag ablehnen und weiterhin auf eine innovative, faktenbasierte und zukunftsorientierte Energiepolitik setzen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Sabine Gross. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sabine Gross SPD
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Präsidium! Dem Gesetzentwurf der AfD wird die SPD-Fraktion auch dieses Mal nicht zustimmen. Die Solardachpflicht für Gewerbe- und Industriegebäude und für weitere Nichtwohngebäude greift seit März bzw. Juni 2023 bei Neubauten und kompletten Dachhauterneuerungen. Bei bis zu 50 m² müssen hier 30 % der nutzbaren Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden, es sei denn, städtebauliche Vorschriften, technische Gründe oder wirtschaftliche Gründe stehen dagegen. Wirtschaftliche Gründe liegen vor, wenn die Anschaffungskosten so hoch sind, dass sie sich nicht während der üblichen Nutzungsdauer amortisieren. Bei Wohngebäuden gibt es überhaupt keinen Zwang. Die seit Januar 2025 geltende Soll-Vorschrift ist lediglich eine Empfehlung. Die Anbringung von Solarmodulen auf Dächern ist sinnvoll. Das Argument, eine Pflicht sei überhaupt nicht notwendig, wenn die Installation doch wirtschaftlich und sinnvoll ist, klingt oberflächlich zunächst überlegenswert, ist es aber nicht. Jeder weiß mittlerweile, dass das Tragen von Sicherheitsgurten bei einem Unfall Leben retten kann. Trotzdem bedurfte es der Einführung einer sogar strafbewehrten Gurtpflicht, um das Tragen von Sicherheitsgurten durchzusetzen. 1996 hat man mal gemeint, der Markt werde schon für ausreichend bezahlbaren Wohnraum sorgen, staatliches Eingreifen sei nicht mehr notwendig. Heute fehlen in Bayern 200.000 Sozialwohnungen, und die Mieten explodieren in den Ballungsräumen. Gebäude benötigen viel Energie: Etwa 40 % des deutschen CO -Ausstoßes sind auf den Gebäudesektor zurückzuführen. Die Nutzung von geeigneten Dachflächen zur Erzeugung von Solarstrom ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040, die immer noch Staatsziel ist. Photovoltaikanlagen auf Dächern haben darüber hinaus eine viel größere Akzeptanz bei der Bevölkerung als Freiflächenanlagen und benötigen auch keine Ausgleichsflächen. Ja, dem Bauherrn entstehen höhere Kosten. Diese Kosten amortisieren sich in der Regel aber innerhalb von 8 bis 15 Jahren. Danach bekommt der Bauherr für die restliche Nutzungszeit billigen Strom und Einspeisevergütung. Die Krise in der Branche hat nichts mit der Einführung der Solardachpflicht zu tun. Die Krise in der Baubranche geht auf die ansteigenden Finanzierungskosten, den Fachkräftemangel, gestiegene Baukosten und vor allem auf den Rückgang im privaten Wohnungsbau zurück. Von dem wissen wir ja, dass es überhaupt keine Pflicht für die Anbringung von Photovoltaikanlagen gibt. Die Begründung für die Abschaffung der sogenannten Solardachpflicht im Antrag der AfD-Fraktion hält daher einem Faktencheck nicht stand. Wir brauchen einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur für unser Klima, sondern auch um unabhängig in der Energieerzeugung zu werden, um nicht von Staaten wie Russland abhängig zu sein. Atomkraftwerke sind hier völlig ungeeignet: Die Kosten für ihren Bau sind astronomisch, die Bauzeit beträgt regelmäßig Jahrzehnte, und der Rückbau verschlingt wiederum Unsummen. Das Problem der Endlagerung ist bis heute nicht gelöst. Lasst uns doch das Sinnvolle tun, und wenn es für einen Zeitraum einer Pflicht bedarf, ist das in einem solchen Fall auch hinzunehmen. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat nun der Abgeordnete Martin Huber, AfD-Fraktion, das Wort.
Martin Huber AfD
Werte Kollegin, noch eine Zwischenbemerkung. Ihre Partei war jahrelang in der Regierung. Die Leitungen sind gar nicht da. (Anna Rasehorn (SPD): Wir sind immer noch in der Regierung!) – Jetzt passen Sie einmal kurz auf. Wissen Sie, was die Leute zu mir sagen? Sie investieren, und wenn das Wetter schön ist, werden die Anlagen abgeschaltet. Ist es nicht irgendwie komisch, dass Sie jetzt wieder ein Gesetz machen, aber die Rahmenbedingungen noch gar nicht da sind? Die Leitungen sind nicht da. Die Anlagen der Leute werden teilweise abgeschaltet. Die Speicherung schafft das auch noch nicht. (Doris Rauscher (SPD): Sie wiederholen sich!) Wäre es nicht besser, dass man zuerst einmal den Rahmen bildet, das heißt, die Leitungen macht, und dann machen wir das Gesetz? Das ist eine Frage ganz nebenbei. Das widerspricht sich doch. Von Atomenergie wird gar nicht gesprochen. Wir sagen nur, dass das kein Zwang sein soll. Sie sind doch in der Regierung gewesen; warum haben Sie es nicht gemacht?
Sabine Gross SPD
Wir hätten es ja gemacht. Sie müssen überlegen, wie lange es gedauert hat, dass man auch in Bayern eingesehen hat, dass man Leitungen braucht, wie lange es gedauert hat, dass man auch gegen konservative Kräfte zur Einsicht kam, dass Solarenergie und erneuerbare Energien sinnvoll sind. Sie wissen doch ganz genau, dass wir den Umschwung erst wirklich geschafft haben, nachdem wir im Ukrainekrieg die Energiekrise erlebt haben, also reden Sie doch nicht so ein Zeug. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/4405 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die CSU-Fraktion, die FREIEN WÄHLER, die SPD-Fraktion sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf damit abgelehnt. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Jörg Baumann entfielen 27 Ja-Stimmen und 136 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich 1 Abgeordneter. Damit hat der Abgeordnete Jörg Baumann nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5 bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden auch hier Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 162 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf die Abgeordnete Ramona Storm entfielen 25 Ja-Stimmen und 135 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Damit hat Frau Abgeordnete Ramona Storm nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht, und der Tagesordnungspunkt 5 ist damit ebenso erledigt. Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes hier: Schutz des Waldes im Freistaat Bayern vor Windkraftanlagen (Drs. 19/4556) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Abgeordnete Harald Meußgeier für die AfD-Fraktion. Bitte. (Beifall bei der AfD) Sie haben das Wort.
Harald Meußgeier AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Heute beraten wir wieder einmal über die Zukunft unserer liebenswerten bayerischen Wälder. Der Wald muss im Interesse des Artenschutzes vor der Industrialisierung durch Windkraftanlagen geschützt werden. Deutschland beherbergt aktuell rund 31.000 Windkraftanlagen, die sich von 8.760 Stunden im Jahr nur circa 2.500 Stunden bewegen. Der Steuerzahler finanziert die Ausfälle. Bedenken sollte man auch die jährliche Tötung von bis zu 60.000 Fledermäusen, zahlreichen Insekten und unzähligen Vogelarten. Diese Anlagen benötigen nicht nur ausgedehnte Bau- und Zufahrtswege, sondern zerstören auch die natürlichen Lebensräume vieler geschützter Arten. Die Biodiversität wird dadurch erheblich gestört. Auch in Bayern erleben wir derzeit einen verstärkten Ausbau der Windenergie, vor allem im Staatswald. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Bayerischen Staatsforsten wurden eigentlich zum Schutz des Waldes errichtet. Aktuell haben wir bereits 101 Windenergieanlagen in Betrieb genommen und planen, diese Zahl bis 2030 auf 500 zu erhöhen. Allein im Jahr 2024 wurden mehrere neue Windparks in Oberfranken, Oberbayern und Mittelfranken initiiert. Dabei geht mir ein Projekt ganz besonders nah: der Rennsteig im Frankenwald. Der soll mit bis zu 30 Windrädern bestückt werden. Aber was geschieht zum Beispiel, wenn sich der Wind durch den Klimawandel verändert? Es stimmt bedenklich, dass trotz der Warnungen von 22 anerkannten Wissenschaftlern vor dem Bau von Windenergieanlagen in unseren Wäldern weiterhin Projekte in sensiblen Gebieten vorangetrieben werden. Dabei ist bekannt, dass schon ein einziges Windkraftprojekt den Reproduktionsraum unserer heimischen Wildkatze erheblich einschränken kann. Viel wichtiger ist aber der Umstand, dass unsere Wälder auch als natürlicher Speicher von 1.000 bis 3.000 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar fungieren. Und damit nicht genug: Sie liefern auch einen entscheidenden Beitrag zu einem angenehmen Lokalklima, indem sie kühlend auf die Umgebung einwirken. Durch die Industrialisierung unserer Wälder wird diese wichtige Funktion gefährdet: Höhere Temperaturen, fehlende Feuchtigkeit und irreversible Bodenverdichtungen senken den Wasserspiegel. Das ist fatal, gerade in Anbetracht der Trockenheit der vergangenen Jahre, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Selbst Naturschutzverbände sowie grüne Organisationen stehen Windkraftanlagen in Wäldern mittlerweile kritisch gegenüber. Das ist angesichts der jahrelang erfolgten Klimapropaganda doch bezeichnend. Der Wind geht, die Sonne scheint, Strom wird produziert, und alles ist gut. – Eben nicht, meine Damen und Herren! Der Stromausfall in Spanien, Portugal und in Teilen Frankreichs in der vergangenen Woche hat klar gezeigt, dass wir ohne einen vernünftigen Energiemix keinen grundlastfähigen Strom bekommen werden. Die AfD in Bayern steht für den Schutz unserer natürlichen Lebensräume und lehnt den Ausbau von Windkraftanlagen in Wäldern und ganz besonders im Staatswald entschieden ab. Daher fordern wir erstens: keine Windkraftanlagen in Staatswäldern und Schutzgebieten. Der Erhalt unserer Wälder hat oberste Priorität. Zweitens. Die 10-H-Regelung muss wieder aktiviert werden. Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung muss gewahrt bleiben. Statt nur auf Windkraft zu setzen, wollen wir einen breiten Energiemix, der Versorgungssicherheit gewährleistet, Blackouts verhindert und die Umwelt schont. Lassen Sie uns gemeinsam für den Erhalt unserer Natur und der Biodiversität und für eine zukunftsfähige Energiepolitik eintreten. Deshalb bitte ich Sie heute dem Wald zuliebe um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Danke schön. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Thorsten Schwab CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal lohnt es sich, in den Plenarprotokollen nachzulesen, was da in den Sitzungen zuvor gesprochen worden ist. Deswegen, Herr Kollege Meußgeier: Das war fast wortwörtlich das gleiche Abgelesene wie im Landwirtschaftsausschuss. (Zuruf von der AfD) Das war inhaltlich bis auf den Stromausfall in Spanien und Portugal absolut das Gleiche. Im Prinzip stehen im Gesetzentwurf zwei maßgebliche Punkte: Erstens wollen Sie keine Windkraftanlagen im Staatswald. Zweitens sollen in den restlichen Gebieten keine Wälder für den Wegebau für Windkraftanlagen im Kommunalwald und im Privatwald gerodet werden. Das ist ein ganz einfacher Sachverhalt. Da hätte ein einfacher Antrag an den Landtag gereicht. Aber es wird ein Gesetzentwurf geschrieben. Ich bin schon am 30. Januar bei der Ersten Lesung hier gestanden und habe dazu gesprochen. Am 26. Februar haben wir im Landwirtschaftsausschuss darüber gesprochen. Am 10. April ist im Verfassungsausschuss darüber beraten worden. Heute stehen wir zur Zweiten Lesung wieder hier. Das ist natürlich eine ganz andere Sache: So wird dieses Thema viermal im Bayerischen Landtag beraten, wenn man einen Antrag stellt, nur einmal. Aber vom Sachverhalt her ist es absoluter Käse zu sagen, wir brauchen überhaupt keine Windräder mehr, und pauschal aus dem Landtag heraus für das ganze Land zu entscheiden, wo Windräder zu stehen haben und wo nicht. Unsere Haltung ist ganz einfach: Die Regionen sollen es entscheiden. Das habe ich mittlerweile aber schon zum dritten Mal erzählt. Die Regionen, organisiert in 18 Regionalen Planungsverbänden, haben die Hoheit darüber, Vorranggebiete für Windkraftanlagen und Verbotszonen für Windkraftanlagen auszuweisen. Sollen es doch die 18 Planungsregionen entscheiden! Das brauchen wir nicht vom Plenum in München aus zu entscheiden; denn in die Planungsregionen gehört die Entscheidung hin. Windenergie trägt nun einmal auch zur Stromversorgung bei. Es ist unbestritten: Solarenergie, Photovoltaik und andere Formen erneuerbarer Energien werden gebraucht. Deswegen sind wir entschieden gegen ein pauschales Verbot im Staatswald. Das haben auch alle anderen Fraktionen im Bayerischen Landtag so gesehen. Nur die AfD-Fraktion hat immer dem eigenen Gesetzentwurf zugestimmt. Alle anderen lehnen das ab. So lehnen wir es heute auch ab. (Zuruf von der AfD: Wie immer!) Wir haben das viermal im Landtag beraten. Das hat viel Zeit gekostet. Wir haben immer wieder das Gleiche gehört. Deswegen schenke ich die sechs Minuten verbleibende Redezeit dem Plenum jetzt zurück. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist Herr Kollege Martin Stümpfig für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesen Gesetzentwurf auch in der Zweiten Lesung ablehnen. Allein juristisch ist es in der Form nicht machbar, das im Waldgesetz zu verankern. Herr Meußgeier von der AfD hat gefordert, die 10-H-Regelung sollte wieder eingeführt werden. Mit 10 H hat man in Bayern die Situation erzeugt, dass man Windkraftanlagen eigentlich nur noch in großen Wäldern bauen konnte, weil der Abstand zur Wohnbebauung so groß sein musste. Also war das nur noch dort möglich. So gesehen hakt Ihre Argumentation hier zum zweiten Mal. Gerade in den Bayerischen Staatsforsten haben wir gut ausgebaute Waldwege. Sie haben gesagt, wir müssten dort neue Waldwege bauen. Das trifft auch nicht zu. Dann haben Sie noch gesagt, der Klimawandel – – Das verwundert mich. Sie sagen doch immer, es gebe keinen Klimawandel, aber jetzt ist es ein Argument für Sie, dass der Wind mit zunehmendem Klimawandel nachlassen wird. Davon hat man noch nie gehört, aber vielleicht wissen Sie das besser und haben dafür irgendwelche Quellen, die Sie selbst erfinden. Zum Abschluss noch kurz: Sie haben den Rennsteig hervorgehoben. Wenn Sie in der Region Kulmbach wohnen, sollten Sie vielleicht einmal einen Spaziergang im "Wald" machen, nachdem der Wald dort oben bei Ihnen vom Borkenkäfer total aufgefressen wurde. In weiten Bereichen steht dort kein einziger Baum mehr. Vielleicht haben Sie es noch nicht erkannt, aber das liegt daran, dass wir massive Trockenheit haben, wovon der Borkenkäfer profitiert. Wetterextreme nehmen mit der Klimakrise zu. Das sind die Probleme unseres Waldes und nicht, dass man drei Windräder gut platziert an einen Wegrand bauen kann. Abschließend noch etwas zum Naturschutzgesetz. Dieses haben wir heute in Erster Lesung beraten. Dabei haben Sie dafür plädiert, dass man großflächig Pestizide auf Wiesen und Dauergrünland sprühen kann. So viel zu Ihrer Glaubwürdigkeit, wenn Sie sich jetzt hierhinstellen und der Biodiversität das Wort reden. Das ist mehr als lächerlich! Wir lehnen den Gesetzentwurf grundlegend ab. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Dazu hat Herr Abgeordneter Harald Meußgeier, AfD-Fraktion, das Wort. Bitte schön.
Harald Meußgeier AfD
Herr Stümpfig, eines möchte ich klarstellen: Der Rennsteig liegt nicht in der Nähe von Kulmbach, sondern im Landkreis Kronach. Das ist ein bisschen weiter oben.
Martin Stümpfig GRÜNE
Das ist ein wenig weiter oben, aber dort sieht es auch nicht viel besser aus.
Harald Meußgeier AfD
Ja, das ist kein Thema. Dann möchte ich dazu sagen, dass sich die Windverhältnisse ändern können. Es gibt eine Studie, dass sich durch den Klimawandel – – Zum Thema Klimawandel: Wir haben nie gesagt, dass wir den Klimawandel leugnen. Den Klimawandel kann man nicht leugnen, weil sich das Klima auf dieser Erde schon seit Millionen von Jahren ändert. Das geht rauf und runter, es wird kalt und warm. Dagegen kann man nichts unternehmen. (Lachen des Abgeordneten Arif Taşdelen (SPD)) Natürlich gibt es einen bestimmten Prozentsatz, der hier vielleicht vom Menschen gemacht ist, ja, aber dieser wird die Welt nicht beeinflussen. Deutschland wird schon gar nicht die Welt retten können. Dann möchte ich noch eines erwähnen: Mittlerweile gibt es Waldbauern, die Windräder am Waldrand aufgestellt haben und jetzt ein Problem damit haben, dass die Böden austrocknen und die Bäume vertrocknen. Diese werden braun. Was sagen Sie dazu?
Alexander Hold
Bitte, Herr Kollege Stümpfig.
Martin Stümpfig GRÜNE
Noch einmal zum ersten Punkt: Wir haben in Bayern eine Klimaerwärmung. Vor 100 Jahren hatten wir eine Durchschnittstemperatur von 7,5 Grad. Jetzt sind wir bei knapp 10 Grad angelangt. Das sind die Änderungen. Dazu gibt es Tausende von Messwerten, die wir über die Jahre haben. Das wird alles weggeschoben. Natürlich gibt es auch eine gewisse Trockenheit. Dadurch, dass wir im Durchschnitt 2,5 Grad mehr haben, gibt es eine gewisse Korrelation mit der Trockenheit in den Böden. Sie führen diese auf die Windräder zurück. Hier dichten Sie sich irgendetwas herbei, das nicht stimmt. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Marina Jakob für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Marina Jakob FREIE WÄHLER
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den Gesetzentwurf auch diesmal ab. Ich glaube, wir haben die Argumente dazu schon lange weitgehend ausgetauscht. Es ist klar, dass die Leute vor Ort entscheiden, wo sie Windkraft haben wollen und wo nicht. Mit dem Gesetz haben wir die Möglichkeit dafür geschaffen, Windkraftanlagen auch in einem Staatswald zu errichten. Ich glaube, dass der Wald der perfekte Ort ist, um Windkraftanlagen zu errichten. Sie sind dort in der Regel weit weg von jeglichen Gebäuden und stören nicht, auch nicht die Vögel. Grüße an den Kollegen im Bundestag: Es sind nicht die Windräder, sondern die Autos, die die Vögel stören. Deswegen glaube ich, dass wir hier wieder vergeblich diskutieren. Es gibt keinen Grund, über Windkraft im Wald zu reden und uns weiterhin darüber auszutauschen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Christiane Feichtmeier SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir als SPD-Fraktion lehnen den Gesetzentwurf ab; denn er sieht für uns ein faktisches Verbot von Windkraftanlagen im Staatsforst vor und schränkt deren Bau in Körperschafts- und Privatwäldern massiv ein. Dabei wird hier nicht fachlich argumentiert. Stattdessen bedient sich die AfD eines bekannten Repertoires von Begriffen wie Klimahysterie und imaginärer Klimaschutz. Das ist nicht nur unwissenschaftlich, es ist auch gefährlich. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Dieser Gesetzentwurf ist ein Rückschritt für den Klimaschutz und die Energieversorgung in Bayern. Erstens blockiert er die Energiewende, verhindert eine dezentrale Stromerzeugung und zementiert unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Damit untergräbt er auch die energiepolitische Souveränität Bayerns. Zweitens schadet er dem Wirtschaftsstandort. Die Windkraft ist längst ein Wachstumsmarkt. Sie sichert Arbeitsplätze, schafft regionale Wertschöpfung und bietet auch für Waldbesitzer eine wirtschaftliche Perspektive. All das wird durch pauschale Verbote zunichtegemacht. Drittens verkennt er die Realität. Die Standortwahl für Windkraftanlagen in Bayern ist bereits heute streng geregelt. Es gibt umfassende Prüfungen, insbesondere auch in Bezug auf Naturschutz und Artenvielfalt. Wer hier mit pauschalen Verboten operiert, ignoriert diese Verfahren bewusst aus rein ideologischen Motiven. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Klimaschutz braucht Mut, Verantwortung und Zukunftsorientierung, keine politischen Nebelkerzen. Deswegen lehnen wir als SPD-Fraktion den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/4556 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die CSU-Fraktion, die FREIEN WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Aufhebung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes - Entlastung der bayerischen Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Drs. 19/4699) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Gerd Mannes für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Bitte schön, Sie haben das Wort.
Gerd Mannes AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Unter dem Deckmantel der angeblichen Rettung des Klimas werden ständig neue Abzocksteuern eingeführt. Gleichzeitig verliert die Regierung jede Kontrolle über die Staatsausgaben. Hunderte Milliarden verschwinden jährlich in fragwürdigen Projekten, in der Entwicklungshilfe, in der Migrationsindustrie und im Klimairrsinn, und das ohne einen konkreten Nutzen für den Steuerzahler. Über den europäischen Emissionshandel nimmt der Staat bereits sechs Milliarden Euro jährlich ein. Seit 2021 müssen Bürger und Unternehmen zusätzlich die nationale CO -Abgabe zahlen. Die Versprechen, dass die Einnahmen über ein Klimageld wieder zurückgezahlt werden, sind gebrochen worden. Stattdessen stopft die CO -Steuer die Löcher des Bundeshaushalts. Dort versickern die Milliarden in nutzlosen Projekten. Was wir jeden Tag sehen, sind steigende Heizkosten und der teure Sprit an den Tankstellen. Um es noch einmal klar zu sagen: Wir haben es hier mit einer direkten staatlichen Abzocke durch Klimasteuern zu tun. Das ist nichts anderes. Mit dem neuen Artikel 143h missbrauchen die Regierungsparteien auf Bundesebene zusammen mit den GRÜNEN sogar das Grundgesetz für noch mehr Klimaausgaben. Mit dieser Planwirtschaft bremsen sie die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes einfach aus. Laut Ifo-Institut kostet uns die grüne Regulierung jährlich fast 150 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung. Deswegen befinden wir uns seit nunmehr drei Jahren in einer Rezession. Das ist eine Zerstörung der Wirtschaft durch die eigene Regierung. Die gesamte Verwaltung unserer Gemeinden wird durch immer neue Vorschriften gegängelt. Kommunen müssen Ladesäulen bauen, Heizungen austauschen und Wärmenetze planen. Das Bayerische Klimaschutzgesetz setzt diesem Irrsinn noch die Krone auf. Niemand braucht einen Klimarat, eine Beratungsinstanz, die die Ministerien in Dingen beraten soll, über die sie eigentlich schon genau informiert sind. Man braucht auch keinen Koordinierungsstab Klimaschutz, der aus der Staatskanzlei und den Staatsministerien besteht. Sie sollten sich lieber um die positive Entwicklung der Wirtschaft kümmern. Das wäre viel wichtiger. (Zuruf des Abgeordneten Arif Taşdelen (SPD)) Herr Minister Glauber berichtet dem Ministerrat jährlich, damit er sich selber auf die Schultern klopfen kann. Das ist nicht notwendig. Öffentlichkeitswirksam lobt man außerdem noch den Bayerischen Klimaschutzpreis aus. Der interessierte Zuschauer fragt sich: Wozu das alles eigentlich? Der schlimmste Passus im Klimaschutzgesetz ist und bleibt das weltfremde Ziel, dass Bayern bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein soll. Liebe Kollegen von der CSU und der anderen Fraktionen, merken Sie sich eines: Bayern hat keinen Einfluss auf das Weltklima. Punkt! Das ist so. (Beifall bei der AfD) Ganz im Gegenteil: Die Welt nimmt einen ganz anderen Kurs. Die USA haben das Pariser Klimaabkommen beerdigt. Die Chinesen bauen ein Kohlekraftwerk nach dem anderen. Es sind Hunderte Kohlekraftwerke. (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Es ist höchste Zeit, dass wir hier in Bayern die weltfremde Gesetzgebung der Realität anpassen. Anders kann man es nicht sagen. Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir daher die Abschaffung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Dieses Gesetz war schon damals, als es eingeführt wurde, insgesamt unseriös. Es war ein Marketingtrick des Ministerpräsidenten Söder, als die grüne Politik noch im Trend war. Heute sehen wir, dass unserem Land mit der Klimaideologie furchtbarer Schaden zugefügt wurde. (Beifall bei der AfD) Für Infrastrukturmaßnahmen, die auch Teil des Klimaschutzgesetzes sind, braucht man kein Klimaschutzgesetz. Man kann das in andere Gesetze packen. Das ist kein Problem. Wir sind der Meinung, der Klimairrsinn hat schon genügend Schaden angerichtet. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, und entsorgen Sie mit uns gemeinsam das sinnlose Bürokratiemonster. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Der nächste Redner ist der Kollege Alexander Flierl für die CSU-Fraktion. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Alexander Flierl CSU
Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mannes, Sie haben mehr als die Hälfte Ihrer Redezeit darauf verschwendet und uns Lebenszeit gestohlen, indem Sie über bundesgesetzliche oder europarechtliche Vorgaben gesprochen haben, nämlich über die CO -Bepreisung und Wärmepläne etc. Für all dies besteht für den Bayerischen Landtag keine rechtliche Kompetenz, das heißt, keine rechtliche Zuständigkeit. Wir reden in dieser Debatte über das Klimaschutzgesetz, das Sie aufgeben wollen bzw. streichen wollen. Sie wollen es "beerdigen" – so nennen Sie das. Sie verkennen aber eindeutig – dabei reihen Sie sich eindeutig in die Riege der Klimaleugner und Negierer des Klimawandels in Ihren Reihen ein –, dass die zentralen globalen Herausforderungen, vor denen wir stehen, auch aufgrund des Klimawandels tagtäglich erkennbar sind. Besonders in den vergangenen Jahren gab es lange Dürrephasen, teilweise Extremwetterereignisse, Überschwemmungen und Starkregenereignisse. All diese Phänomene zeigen doch eindeutig, wie notwendig es ist, dass wir Maßnahmen ergreifen, um das Klima zu schützen, dass wir aber auch uns an den Klimawandel anpassen müssen und Anpassungsstrategien ergreifen müssen. Wir müssen handeln. Wir müssen ins Handeln kommen. Deswegen hilft es uns auch nichts, wenn andere Länder auf einem Irrweg sind. Sie haben diese Länder angesprochen, die einen völlig anderen Weg gehen. (Zurufe der Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD) und Oskar Lipp (AfD)) Es hilft uns leider Gottes nichts, wenn man, um einen Vergleich heranzuziehen, sagt: Es ist alles schön und gut, wenn die Nachbarskinder eine Sechs haben und unsere nur eine Fünf haben. Nein, ich glaube, wir haben eine Vorbildfunktion. Wir haben eine Vorreiterrolle. Es ist auch ganz klar: Wenn wir Technologien entwickeln, die das Klima schützen und eine Anpassung an den Klimawandel ermöglichen, wird das auch ein Exportschlager. Dann wird das auch in wirtschaftlicher Hinsicht Erfolge erzielen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Ich komme zum Inhalt Ihrer Gesetzesinitiative. Wir wollen an unserem Klimaschutzgesetz festhalten, weil es die Grundlage für unser Bayerisches Klimaschutzprogramm bildet. Es gibt angemessene 150 Maßnahmen, die auch Anpassungsstrategien enthalten, die wir dringend brauchen. Dadurch werden wir unserer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen gerecht, weil wir Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und soziale Verträglichkeit damit kombinieren. (Ferdinand Mang (AfD): Das klappt bisher super! Das klappt super!) Das geht nur durch eine kluge Politik. Das geht nicht durch das Leugnen des Klimawandels und nicht durch das Streichen von Gesetzen, sondern nur dadurch, dass wir die Gesetze mit Leben erfüllen und das Programm immer wieder zielgerichtet punktuell an die Herausforderungen, vor denen wir stehen, anpassen. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Dafür bildet das Klimaschutzgesetz einen verlässlichen Rahmen, den wir weiterhin aufrechterhalten wollen. Natürlich ist uns bewusst, dass wir als Bayern und als Bundesrepublik Deutschland diese globale Herausforderung nicht allein meistern können. Aber – ich habe das vorher schon betont – wir können vorausgehen und durch diese gesetzlichen Maßgaben unseren Beitrag leisten. (Zuruf des Abgeordneten Oskar Lipp (AfD)) Wir können zu einem Vorbild werden. Ja, es ist auch richtig: Dafür braucht es bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorgaben. Aber unser Klimaschutzgesetz ist flankierend und daneben mit dafür da, dass wir unseren Beitrag leisten können, um die Ziele, die wir uns gesetzt haben, zu erreichen. Wie gesagt, wir setzen hier auf Technologieoffenheit. Sie ist für uns ein zentraler und wesentlicher Punkt. Wir wissen ganz genau, dass wir die großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, nur zusammen mit den Menschen und nur zusammen mit einer stabilen Wirtschaft erreichen können. Dafür stehen wir. (Zuruf des Abgeordneten Oskar Lipp (AfD)) Dafür brauchen wir dieses Klimaschutzgesetz weiterhin. Eine isolierte Aufhebung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes würde gar nichts bringen und wäre sogar, wie ich dargelegt habe, fatal. Daher werden wir Ihre Gesetzesinitiative wie auch schon bei der Ersten Lesung und in der Ausschussberatung ablehnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Alexander Hold
Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich dem Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion das Wort.
Gerd Mannes AfD
Herr Flierl, Sie haben es richtigerweise auch so gemacht wie ich: Sie haben das Bayerische Klimaschutzgesetz mit EU-Regularien und dem Bundesrecht in Verbindung gebracht. Wenn man es erläutern will, dann ist das notwendig. Ich glaube, Sie gestehen mir das in Zukunft auch zu, weil Sie es ebenso gemacht haben. Nun aber zu meiner Frage. Sie haben gesagt, wir müssen mit einer Vorbildfunktion vorangehen, das sei der größte Exportschlager. – Ich glaube, dass der größte Exportschlager die deutsche Wertschöpfung und die deutsche Industrie sind. Für sie entwickelt sich das aber gerade fatal. Sie haben gesagt, Sie wollen trotzdem am Klimaschutz festhalten. Sie wollen anscheinend die Welt retten. Für 1,8 oder 1,9 % des weltweiten CO -Ausstoßes sind wir verantwortlich. Auf Bayern entfallen davon vielleicht etwa 0,4 %. Können Sie mir ganz genau sagen, und zwar messbar, welchen Effekt diese Einsparungen, die wir in Bayern vornehmen, weltweit haben? Können Sie das beziffern? Gibt es dafür irgendwelche Zahlen? (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Herr Kollege Flierl, bitte schön.
Alexander Flierl CSU
Ja, ganz klar, die europarechtlichen und auch bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen müssen entsprechend gesetzt werden, damit wir weiter vorankommen und unsere Klimaziele erreichen können. Das ist doch aber auch nur logisch: Wenn eine der größten Volkswirtschaften weltweit, die Bundesrepublik Deutschland, es schafft, einen wesentlichen Beitrag zu Klimaanpassungsmaßnahmen und zum Klimaschutz zu erbringen, dann hat das eine Vorbildwirkung auf andere Länder. Andere Länder schauen auf uns. (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) Deswegen wäre es fatal, wenn wir uns von diesem Weg verabschieden würden. Dazu trägt Ihr Vorschlag in keiner Art und Weise bei und bringt uns nicht weiter. Sie vernebeln nur. Sagen Sie doch ganz klar, dass Sie den menschengemachten Klimawandel leugnen. Dann sind Sie wenigstens authentisch und ehrlich. Verbrämen Sie es aber nicht, indem Sie ausführen und sagen, Sie wollten die bayerische Wirtschaft schützen. Im Gegenteil: Wir gehen den Weg, dass wir Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit mit dem Klimaschutz kombinieren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD))
Alexander Hold
Danke schön. – Die nächste Rednerin ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Laura Weber. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Laura Weber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da sich Rechtsextremismus und Klimaschutz grundsätzlich ausschließen – wir bekommen das auch oft bestätigt –, (Ulrich Singer (AfD): Intelligenz und Klimaschutz passen nicht zusammen!) wundert es mich nicht, dass die AfD diesen Antrag stellt: Das Klimaschutzgesetz soll abgeschafft werden – und zwar nicht, weil es falsch ist, es herrscht ganz klar wissenschaftlicher Konsens darüber, dass wir Klimaschutz brauchen –, sondern weil es stört. Es stört Rechtsextremisten, wenn auf der Grundlage von Fakten und im demokratischen Konsens der Verantwortung Politik gemacht wird; (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) denn Ihnen geht es nie um eine verantwortungsvolle Politik. Verantwortung würde bedeuten, so schnell wie möglich gegen die Klimakatastrophe anzugehen. Verantwortung würde auch bedeuten, die erneuerbaren Energien, die Speicher und die Netze auszubauen, Hitzeschutzmaßnahmen voranzubringen, Moore zu renaturieren und Wasserknappheit anzugehen. Das alles würde eine verantwortliche Politik bedeuten. Aber ich weiß, dass das alles für Sie nicht zählt. Diese Fakten und diese Tatsachen sind Ihnen egal. Vielleicht zählt aber der finanzielle Aspekt. Keinen Klimaschutz zu betreiben wird extrem teuer. Auch darüber herrscht wissenschaftlicher Konsens. Allein die Flutkatastrophe im Ahrtal hat 40 Milliarden Euro gekostet. Durch den menschengemachten Klimawandel werden diese Katastrophen mehr und mehr, und wenn wir keinen Klimaschutz betreiben, wird uns das Studien zufolge sechsmal teurer kommen. Der AfD geht es um Störung, um Trennung, um Verunsicherung. Ihr Ton scheint dabei sachlich, aber Sie zielen auch hier wieder auf unser gesellschaftliches Fundament, auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Jede wissenschaftliche Erkenntnis wird ins Lächerliche gezogen, und unser Grundverständnis von verantwortungsvoller Politik wird angegriffen. Ihre Absicht dabei ist klar: Sie setzen auf Verantwortungslosigkeit, auf Spaltung und nicht auf Klimaschutz, sondern am Ende auf Putins Gas und auf die Feinde Europas. (Zuruf von der AfD) Wir halten hier klar dagegen. Wir widersprechen, und wir lehnen ab. Wir lehnen die Gesetzesänderung, die Absenderpartei, die Absicht, den Rechtsextremismus und Ihr menschenfeindliches System, das daraus wachsen soll, ab. Ich habe es in der Ersten Lesung schon ausführlich erläutert, weil Sie die Wirtschaft und die Industrie ansprechen. Sie sprechen an, was uns das koste, wie es in China sei und dass China vor allem auf Kohle setze. Schauen Sie einmal, was der Bund der Deutschen Industrie sagt. Er möchte Planungssicherheit und hat einen Appell an die künftige Bundesregierung gerichtet, dass gerade beim Klimaschutz klar vorangegangen werden muss, weil es dazu keine Alternative gebe. China baut innerhalb von einem Jahr mehr Photovoltaik aus als wir in 20 Jahren und setzt voll auf erneuerbare Energien und auf Wasserstoff. Was das Geld angeht: Hätten wir in den letzten Jahren nicht so viele erneuerbare Energien ausgebaut, dann wäre, wie manche sagen, der Strompreis um bis zu einem Viertel teurer. Vielleicht betrachten Sie diese Argumente einfach auch einmal. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Frau Kollegin, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Dafür erteile ich dem Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion das Wort.
Gerd Mannes AfD
Sie haben gerade ausgeführt, was Sie stört. Jetzt sage ich, was uns hier stört.
Laura Weber GRÜNE
Die Frage bitte!
Gerd Mannes AfD
Das ist die Zerstörung der deutschen Industrie. Was die freiheitliche demokratische Grundordnung betrifft, ist Meinungsfreiheit die Basis, und wir haben hier eben eine andere Meinung.
Laura Weber GRÜNE
Das sieht man hier im Parlament.
Gerd Mannes AfD
Das hat mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überhaupt nichts zu tun.
Laura Weber GRÜNE
Aber was ist Ihre Frage?
Alexander Hold
Frau Kollegin Weber, jetzt hat Herr Mannes das Wort.
Gerd Mannes AfD
Die anderen machen es anders. Sie haben China genannt. Nein, China hat einen ganz anderen Mix als wir. Wir haben weltweit den teuersten Strompreis.
Laura Weber GRÜNE
Das stimmt nicht!
Gerd Mannes AfD
Die Chinesen bauen zwar auch Solar, aber im Verhältnis viel weniger; sie setzen auf andere Energieformen. Jetzt frage ich Sie: Wir stoßen 1,9 % an CO aus. Das ist relativ gering; bei anderen gibt es ein unheimliches Wachstum. Welchen Einfluss hat das konkret auf das Weltklima? Können Sie das beziffern? Das ist meine Frage.
Alexander Hold
Bitte, Frau Kollegin Weber, jetzt sind Sie dran.
Laura Weber GRÜNE
Es ist ganz klar: 2 % CO -Ausstoß nur durch das kleine Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern ist prozentual ganz schön viel. Das ist das Erste. Das Zweite ist: Wir müssen da weltweit vorangehen, und viele Länder auf der Erde – ich habe es mit China ausgeführt – gehen auch mit großen Schritten voran. Selbst wenn klar ist – das habe ich auch in der Ersten Lesung schon ausgeführt –, dass noch Kohlekraftwerke gebaut werden, müssen wir weltweit vorangehen, und da können wir, wie es Herr Flierl gesagt hat, unsere Industrie und unsere Wirtschaft voranbringen, indem wir auf Innovation und Technik setzen und das dann auch verkaufen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Benno Zierer. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Benno Zierer FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg ganz klar zu sagen: Die Aufhebung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ist für uns überhaupt keine Option. Bei den Beratungen im Ausschuss wurde deutlich, dass die Ideen und der Antrag der AfD ins Leere laufen würden. Der Antrag ist substanzlos und bringt nichts. Das Bayerische Klimaschutzgesetz ist ein Rahmengesetz. Es legt die grundlegenden Klimaschutzziele gesetzlich verpflichtend fest, und das ist gut so. Die konkreten Maßnahmen, die von der AfD als zu bürokratisch, zu teuer und als nutzlos kritisiert werden, sind zu Recht im Bayerischen Klimaschutzprogramm festgelegt. Eine Aufhebung des Gesetzes hätte nicht automatisch einen Stopp dieser Maßnahmen zur Folge; so viel zur formalen Bewertung. Wir, die FREIEN WÄHLER, und der Rest dieses Hauses stehen ganz klar dazu, dass wir in Bayern unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten sollen und müssen, um so die Klimaveränderung einzudämmen und zu drosseln, sodass die Folgen eventuell beherrschbar bleiben. Sollten wir nichts tun, würden die Folgekosten die Kosten eines wirksamen Klimaschutzes bei Weitem übersteigen. Deshalb halten wir daran fest, dass Bayern klimaneutral werden soll. Ob man dafür 2040, 2045 oder ein anderes Jahr als Zielmarke setzt, kann man selbstverständlich diskutieren. Demgegenüber kann man nicht darüber diskutieren, den Klimaschutz und die Energiewende komplett aufzugeben. Da gibt es keine Diskussion. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Ich fasse mich kurz – Sie können dann über Dinge nachdenken, die vielleicht sinnvoller sind –: Wir von den FREIEN WÄHLERN werden diesen Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen.
Alexander Hold
Herr Kollege Zierer, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Dazu hat wiederum der Abgeordnete Gerd Mannes von der AfD-Fraktion das Wort.
Gerd Mannes AfD
Herr Zierer, es war jetzt ein wenig kurz, und ich muss nachfragen, weil die Kommunikation der Fraktion der FREIEN WÄHLER und Herrn Aiwangers manchmal nicht gleich ist. Sie haben gemerkt, dass wir nicht der Meinung sind, dass dieser CO -Ausstoß – unabhängig davon, ob das jetzt auf das Klima einen Einfluss hat oder nicht – vernachlässigbar ist. Wie ist Ihre Position dazu? Ich kann mich erinnern, dass Herr Aiwanger im Wirtschaftsausschuss den menschengemachten Klimawandel über das CO zumindest infrage gestellt hat. Jetzt verraten Sie mir, ob Sie, die FREIEN WÄHLER, glauben, dass es etwas bringt, wenn das kleine Bayern oder das kleine Deutschland seinen CO -Ausstoß deutlich verringert. Hat das für das Weltklima eine Folge? Ja oder nein?
Alexander Hold
Bitte, Herr Kollege Zierer.
Benno Zierer FREIE WÄHLER
Selbstverständlich würde das etwas bringen. Herr Kollege, Sie kennen den Spruch: "Der stete Tropfen höhlt den Stein", und wenn wir Ihren Tropfen noch dazugeben, dann geht es ein wenig schneller. Dann halten wir uns auch nicht mit Dingen auf, die sinnlos und nutzlos sind, und wir halten uns nicht mit Anträgen auf, die uns Lebenszeit stehlen und für das Klima, für Bayern, für unsere Industrie und für das Gewerbe nichts bringen. Wenn Sie mit Wirtschaftsführern sprechen, werden Sie feststellen, dass sie genau das vertreten, was wir sagen: machtvoll voranschreiten, klare Linien definieren und einhalten, klare Ziele definieren und dann auch dabei bleiben, ständig dazulernen und besser werden. Wir machen das; ihr habt diesen Weg noch vor euch. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege Zierer. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Anna Rasehorn für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Anna Rasehorn SPD
Wir üben es noch einmal. – Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! (Lachen bei der AfD) – Ja, wir wissen es. – Erneut stiehlt uns die AfD Lebenszeit; denn Sie möchten jetzt das Klimaschutzgesetz nicht wie bei den letzten Versuchen kleinteilig verändern; nein, Sie wollen es einfach ganz abschaffen und beweisen wieder einmal, dass Sie wirtschaftlich kurzsichtig und sozial ungerecht sind. Unser Ausschussvorsitzender hat es schon gut ausgeführt. Wir wollen bis 2040 klimaneutral werden. Das ist eine wichtige Aufgabe, wobei man hier auch fragen kann: Söder hat das Ziel ja infrage gestellt. Glauber hat gesagt, wir schaffen es, bis 2040 klimaneutral zu werden. Mich würde schon interessieren, was wir jetzt eigentlich wollen. Wir sehen es jedes Jahr, auch wenn Sie es infrage stellen. Ich hatte ja ein bisschen gehofft, dass Sie mit dem Weggang von Herrn Hahn zumindest einmal Wetter und Klima auseinanderhalten können. Aber auch jetzt schaffen Sie es nach wie vor, vor den Dürren, die wir haben, vor dem Hochwasser, das wir haben, immer noch die Augen zu verschließen und zu sagen, dass wir keinen Klimawandel haben. Stattdessen müssen wir doch eigentlich unsere Hausaufgaben machen. Wir wissen, dass wir 2023 83,5 Millionen Tonnen CO -Äquivalente ausgestoßen haben. Da können wir uns übrigens ein bisschen auf die Schulter klopfen: Das waren 3,4 % weniger als letztes Jahr. Aber wir stehen erst am Anfang, und wir wissen, dass ein Drittel dieser CO -Äquivalente, die wir ausstoßen, über den Verkehr zustande kommen. Studien legen nahe, dass da, wo schlechte Infrastruktur vorherrscht, leider auch braun-blau gewählt wird. Das heißt, auch aus einem Demokratiegedanken heraus sollten wir von den 500 Milliarden Euro, die wir jetzt vom Bund frei zur Verfügung haben, so viel wie möglich nach Bayern holen, um die Infrastruktur voranzubringen und um auch hier etwas für das Klima tun zu können. Sie haben vorhin in einem Punkt gesagt, alle anderen Länder machten sich auf andere Wege; das sei das Ende des Abendlandes. – Ich weiß, Sie interessieren sich nicht für unsere Industrie. Aber wir demokratischen Fraktionen gehen in die Industrie und in dieses Gewerbe. MAN hat uns zum Beispiel letzte Woche sehr klar gesagt, die Technologie ist da, sie ist reif. Sie gehen da auch gerne an den Markt; aber sie brauchen klare Ansagen, dass wir in erneuerbare Energien investieren wollen. Das heißt: "Made in Bavaria", wir sind schon da, unsere Technologien sind schon da. Wir müssen das Pferd auf den Weg bringen, und da muss es auch ein klares Bekenntnis der Politik geben. Lasst uns deswegen weiterhin an dem Klimaschutzgesetz festhalten, lasst uns weiter dafür kämpfen. Dass Sie da einfach ein totes Pferd reiten, wissen wir. Deswegen lehnen wir ab. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/4699 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (Drs. 19/4760) - Zweite Lesung - Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen das Abkommen auf Drucksache 19/4760 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention auf Drucksache 19/6395 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über das gesamte Abkommen erfolgen. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt einstimmig Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung. Wer dem Abkommen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Dann ist dem Abkommen hiermit zugestimmt worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Eingabe Unterbringung von Asylsuchenden im Markt Lappersdorf Beschwerde über Landratsamt Regensburg EB 0306.19 Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich in seiner 22. Sitzung am 26. März 2025 mit der Eingabe befasst und beschlossen, diese gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die AfD-Fraktion hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen und über die Entscheidung des Ausschusses in der Vollversammlung zu beraten und zu beschließen. Die Abstimmung findet auf Wunsch der AfD-Fraktion in namentlicher Form statt. – Zur Berichterstattung erteile ich nun zunächst dem Herrn Kollegen Dr. Stefan Ebner, CSU-Fraktion, das Wort. Bitte schön.
Stefan Ebner CSU
Geschätzter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Ich berichte heute zur Petition von Herrn Dr. Jürgen Vetter aus der Gemeinde Lappersdorf im Landkreis Regensburg. Es geht um ein Haus, das vom Landratsamt Regensburg zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt wird. Der Petent wohnt mit seiner Ehefrau direkt neben dem besagten Gebäude. Beide sind schwerbehindert und gesundheitlich stark eingeschränkt. Sie fühlen sich durch die Nutzung in ihrer Lebenssituation stark beeinträchtigt. Als Berichterstatter im Ausschuss möchte ich Ihnen kurz darlegen, welche Vorwürfe der Petent erhebt. Der Petent wirft der Behörde vor, das Einfamilienhaus willkürlich in eine Unterkunft für bis zu 27 Personen umgewandelt zu haben, ohne Rücksicht auf das Wohnumfeld. Er vermutet, dass dabei baurechtliche Vorschriften umgangen wurden, und spricht auch von einem möglichen Schwarzbau. Durch diese Maßnahme droht dem Petenten als direkt betroffenem Nachbarn eine faktische Heimatvertreibung. Was fordern die Petenten? – Erstens die Rücknahme der Nutzungsänderung und eine Rückkehr zur ortsüblichen Wohnnutzung; zweitens den Stopp der Umbaumaßnahmen und den Rückbau in den ursprünglichen Zustand; drittens den Schutz ihrer Grundrechte, insbesondere als Menschen mit Behinderung, und ein transparentes Verfahren mit Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Der Petent äußert deutliche Kritik am Vorgehen des Landratsamtes, insbesondere an der Landrätin Tanja Schweiger. Er bemängelt, dass Entscheidungen ohne ausreichenden Dialog mit der Nachbarschaft getroffen worden seien. Mehrfache Gesprächsanfragen seien ignoriert oder unter Verweis auf Urlaubszeiten abgelehnt worden. Zudem bezweifelt der Petent die Darstellung, dass es sich um eine dezentrale Unterkunft zur Förderung der Integration handelte. Aus seiner Sicht bringt die Einrichtung vielmehr neue Risiken in das Wohngebiet. Er verweist auf konkrete Sicherheitsbedenken, Gewaltvorfälle, Lärm, unsachgemäße Müllentsorgung und dergleichen. Die unklare Identität der Bewohner sorgte bei vielen Anwohnerinnen und Anwohnern für ein Gefühl der Unsicherheit. So viel zu den Anmerkungen des Petenten. Ein paar Infos zu dem betroffenen Haus selbst: Es handelt sich um knapp 400 m Wohnfläche. Es gibt 13 Zimmer, 3 Küchen und 4 Bäder. Theoretisch könnten dort 27 Personen leben. Nach dem letzten mir bekannten Stand sind es 21 Personen. Zu der betroffenen Gemeinde: Die Gemeinde Lappersdorf im Landkreis Regensburg hat 13.500 Einwohner. Schon vor der Nutzung gab es 68 Plätze in dezentralen Unterkünften und 42 Plätze in einem Übergangswohnheim. Das wären umgerechnet 0,8 % der Bevölkerung. Die Aufnahmekapazität liegt hier also bei 0,8 %. Kämen diese weiteren 27 Personen dazu, um die es jetzt geht, läge die Quote bei 1,0 %. Im Landkreis Regensburg liegt sie insgesamt im Durchschnitt bei 1,5 %. Das Gebäude wurde ursprünglich als Wohnhaus mit Einliegerwohnung genehmigt. Ministerielle Hinweise und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom Mai 2015 deuten darauf hin, dass die derzeitige Belegung keine deutliche Überschreitung der Belegungsdichte darstellt und somit keine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegt. Die baurechtlichen Prüfungen ergaben, dass die Räumlichkeiten hinsichtlich des Brandschutzes, der Rettungswege und der allgemeinen Sicherheitsaspekte ausreichend sind. Das Ministerium erklärt auch, dass aus verwaltungsrechtlicher Sicht keine Fehler beim Vorgehen des Landratsamtes erkennbar sind. Neben der Petition wurden auch separate Dienstaufsichtsbeschwerden vom Petenten eingereicht, in denen insbesondere das Verhalten der Landrätin kritisiert wird. Vorwürfe umfassen Verstöße gegen das amtseidliche Gewissen und das Wahrhaftigkeitsgebot, mangelnde Bereitschaft zum Dialog und ein Vorgehen, das vom Petenten als totalitär und willkürlich wahrgenommen wird. Meine Damen und Herren, ich darf meine Berichterstattung zusammenfassen: Aus baurechtlicher sowie sicherheits- und verwaltungsrechtlicher Sicht liegt kein Fehlverhalten des Landratsamtes vor. Die getroffenen Maßnahmen sind zur Bewältigung der Unterbringungskrise notwendig. Die Berichterstattung im zuständigen Ausschuss hatte ich, die Mitberichterstattung hatte Frau Kollegin Fehlner von der SPD. Im Ausschuss gab es die Empfehlung der Fraktion der AfD, die Eingabe der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. Das wurde gegen die Stimmen der AfD und im Übrigen einstimmig abgelehnt. Die Eingabe wird schließlich aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung gemäß § 80.4 BayLTGeschO für erledigt erklärt – gegen die Stimmen der AfD, im Übrigen einstimmig. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Dr. Harald Schwartz. Bitte schön.
Harald Schwartz CSU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Da stehe ich also wieder hier, um zu einem Sachverhalt zu berichten und zu sprechen, den wir so oder so ähnlich schon öfter hatten. Warum ist das der Fall? – Weil eine Fraktion meint, daraus politisch Kapital schlagen zu können, indem man schwierige Fragen, die wir angemessen und mit großer Ernsthaftigkeit zu regeln und zu lösen haben, hierhertransportiert und Fehler sucht; Fehler in einem System, das natürlich angestrengt ist, weil wir Probleme lösen, die wir uns selber nicht ausgesucht haben, für die wir nicht verantwortlich sind, (Lachen bei der AfD) die wir aber mit Augenmaß und menschlich lösen – etwas, das Ihnen fremd zu sein scheint. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der AfD: Lesen Sie mal das Grundgesetz!) Wir haben hier eine Situation, in der die kommunalen Mandatsträger vor Ort gefordert sind. Der Kollege Ebner hat eigentlich alles bereits völlig richtig dargestellt. In Lappersdorf hat man im Wesentlichen 21 Personen in einer Immobilie untergebracht, die bis zu 27 Plätze bietet. 21 Personen waren es übrigens deswegen, weil da vorher Familien untergebracht wurden. Vor Ort gibt es praktisch keine Probleme. Keine Frage, es gibt überall Herausforderungen. Es gibt einen, der sich aufregt. Wie ich höre, steht er Ihnen besonders nahe. (Benjamin Nolte (AfD): Guter Mann!) Sie versuchen jetzt, Streit dorthin zu tragen, wo es im Augenblick keinen gibt. Ich habe mich vor Ort erkundigt. Mir wurde gesagt, man habe keine Beschwerden. Vor Ort gibt es dieses Problem nicht. Ich glaube aber, Sie brauchen wieder Instagram-Posts, Sie brauchen Facebook-Bilder, Sie brauchen irgendwelche Textfragmente, die Sie dann nutzen können, um Ihr Klientel zu befrieden. (Volkmar Halbleib (SPD): Hört, hört!) Ich würde mich freuen, wenn Sie sich ernsthaft an der Lösung von Problemen beteiligen würden. Aber darum scheint es Ihnen nicht zu gehen. (Zuruf von der AfD: Haben wir doch!) Wir haben die fachlichen Fragen geprüft. Die Baunutzungsverordnung sieht vor, dass bei der Quadratmeteranzahl pro Person, die dort untergebracht ist, noch nicht einmal eine neue Baugenehmigung beantragt werden müsste. Ich bin froh, dass sich das Landratsamt vor Ort bemüht hat. Natürlich kann man immer darüber nachdenken, ob man hier den idealen Platz gewählt hat. Ich sage es ganz offen: Für mich wäre es auch die bessere Lösung, wenn wir diese Einrichtungen nicht bräuchten. Wir haben aber auch eine humanitäre Verpflichtung. Wir werden ihr gerecht. (Zuruf von der AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns intensiv mit den Sachfragen beschäftigt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es nichts gibt, was es rechtfertigen würde, die Entscheidungen, das Verhalten, das Vorgehen der zuständigen Behörde gemäß § 80.3 BayLTGeschO zu würdigen. Behandlung gemäß § 80.4 BayLTGeschO war, ist und bleibt die richtige Entscheidung. So werden wir heute auch votieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Daniel Halemba. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)
Daniel Halemba AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Wieder und wieder müssen wir uns hier mit einem leidigen Thema beschäftigen, (Martin Wagle (CSU): Müssten wir nicht!) mit Asylanten- und Flüchtlingsunterkünften sowie mit den Menschen, deren Lebensqualität gemindert und deren Sicherheit gefährdet wird, mit den Menschen, die unter solchen Einrichtungen leiden. Kollege Dr. Schwartz hat es sogar einmal geistreich gefunden, diesen Umstand mit den Worten "Und täglich grüßt das Murmeltier" zu kommentieren. Ihnen kommen also alle diese Petitionen gleich vor, sie langweilen Sie. Ist es das, was Sie uns damit sagen wollen? – Das ist blanker Zynismus. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist Zynismus, Herr Halemba, das ist Zynismus!) Nein, diese Petitionen sind nicht alle gleich. Sie sind so verschieden wie die Menschen, die sie eingereicht haben. Hinter jeder einzelner dieser Eingaben stehen Menschen, Schicksale, Ängste und Sorgen. (Michael Hofmann (CSU): Bei der Kälte, mit der Sie reden, fehlt jede Spur von Humanität!) – Diese Menschen haben mehr verdient als Ihren Zynismus, Herr Hofmann. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Von wegen! Ihre Kälte ist es!) Die Eingabe, über die wir heute zu entscheiden haben, erreicht uns aus dem beschaulichen Markt Lappersdorf. Es sind zwei Herrschaften schon vorgerückten Alters, chronisch krank und auch behindert, die hier von Lärmbelästigung Tag und Nacht berichten. Sie berichten auch von dem Müll, den sie jeden Tag in ihrem Garten finden, weil ihn die rund 25 Flüchtlinge einfach aus dem Fenster werfen. Sind das etwa keine Probleme, Herr Dr. Schwartz, wie Sie vorhin behauptet haben? Sehen Sie das etwa als nicht problematisch an? – Aber Sie hören hier ja nicht einmal zu, Sie halten dieses Thema für nicht wichtig genug, (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch! Er hört selbstverständlich zu! Was machen Sie für Kommentare hier! Ohne Ahnung von der Sache, also wirklich!) Sie ignorieren diese Bürger und spielen lieber am Handy. Das ist doch bezeichnend. Dann berichten die Petenten auch noch von ihrer großen Angst vor Gewalt und allen Formen von Kriminalität; nicht deswegen, weil sie sich das nur einbilden, nein, sie haben schlicht und einfach, wie sie kommentieren, den letzten Jahresbericht der Bundespolizei gelesen. Dort steht, dass Gewaltdelikte um über 10 %, Sexualdelikte um knapp 15 % zugenommen haben. (Dr. Harald Schwartz (CSU): In Lappersdorf?) Der Polizeilichen Kriminalstatistik ist zu entnehmen, dass rund 41 % (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) dieser Tatverdächtigen über keinen deutschen Pass verfügen. (Volkmar Halbleib (SPD): Von Kriminalität verstehen Sie etwas, Herr Kollege!) Nun wollen diese Menschen wegziehen, (Michael Hofmann (CSU): Welche Menschen wollen wegziehen?) aber sie können nicht; denn sie finden keinen Käufer für ihr Grundstück. (Michael Hofmann (CSU): Aha!) Das, was sich zwei Menschen in einem langen arbeitsreichen Leben aufgebaut haben, ist entwertet, weil kein Mensch neben einer Flüchtlingsunterkunft leben möchte. Ja, aber wofür das alles? (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Menschenverachtend!) – Sie kennen sich damit gut aus, liebe Kollegin von der CSU. – Um aus der Fremde Menschen hierherzuholen, die in großer Zahl ein Leben lang Leistungsbezieher bleiben werden. Zumindest ist es eine gute Sache, dass die Staatsregierung dazu verpflichtet ist, zu jeder dieser Petitionen Stellung zu nehmen. Wir wollen also hören, was ach so Tröstliches die Staatsregierung den betroffenen Menschen hier zu sagen hat. Zum Beispiel dies: Auf 13.500 Einwohner beherbergt Lappersdorf rund 135 Flüchtlinge. – Macht eine Quote von 1 %. Dazu der Hinweis der Staatsregierung, es gebe sogar Landkreisgemeinden mit einer Quote von fast 4 %. Herr Staatssekretär Kirchner, Sie sind ja anwesend. Sie haben hier namens der Staatsregierung Stellung genommen. Was wollen Sie denn den Petenten damit sagen? Etwa, regen Sie sich nicht so auf? Räumen Sie einfach den fremden Müll aus Ihrem Garten, woanders ist es ja noch viel schlimmer? (Beifall bei der AfD) Werte Damen und Herren der Regierungsparteien, vermutlich langweilen Sie diese Petitionen zu Flüchtlingsunterkünften einfach aus einem Grund: Für Sie sind diese betroffenen Menschen nur gesichtslose Zahlen und Teil einer Statistik. (Roland Weigert (FREIE WÄHLER): Pfui! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Gesichert rechtsextrem – hier merkt man es mal wieder!) Wie wenig Ihnen an den betroffenen Menschen liegt, konnte man schon bei der Einrichtung der Unterkunft in Lappersdorf sehen. (Volkmar Halbleib (SPD): Politikschauspieler!) Obwohl Ihre eigenen baurechtlichen Hinweise zu Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderungen vorsehen, wenn die Belegungsdichte gegenüber der vorherigen deutlich zunimmt, haben Sie keine Nutzungsänderung genehmigen lassen. Ist die Belegung eines Einfamilienhauses mit bis zu 27 Asylanten etwa keine deutliche Zunahme der Belegungsdichte? (Dr. Harald Schwartz (CSU): Sie wissen gar nicht, wie viele da drin sind!) Verehrte Kollegen der Regierungsparteien, wissen Sie, wie der Hauptdarsteller in dem Film "Und täglich grüßt das Murmeltier" seiner lähmenden Routine entkommt? – Er legt seinen Zynismus ab, Herr Dr. Schwartz, und lernt zu lieben. Lernen auch Sie, unsere bayerische Heimat, unser deutsches Vaterland (Volkmar Halbleib (SPD): Rechtsextremismus!) und auch Ihre Mitbürger in Lappersdorf zu lieben, (Volkmar Halbleib (SPD): Sie sind Verfassungsfeinde!) und unterstützen Sie diese Petition. – Danke. (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Menschenverachtend!)
Alexander Hold
Danke schön. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Abgeordnete Josef Lausch. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser doch – ich muss sie scherzhaft fast so bezeichnen – pathetischen Rede mit Heimatliebe usw., (Volkmar Halbleib (SPD): Verfassungsfeinde!) die vor Scheinheiligkeit nur so tropfte, muss ich echt sagen: Ihr seid keine Patrioten, Ihr seid Vaterlandsverräter. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Unruhe und Widerspruch bei der AfD – Richard Graupner (AfD): Lüge, Lüge! – Christoph Maier (AfD): Nehmen Sie das sofort zurück! – Toni Schuberl (GRÜNE): Da schreien Sie immer gleich "Rüge"!) Äußert euch zu Trump! Äußert euch zu Putin! Wie steht ihr dazu? (Unruhe – Glocke des Präsidenten – Weitere Zurufe) Zur Sache: Die Eingabe ging um die baurechtliche Genehmigung und um das Gebäude selbst. Diese Genehmigung war und ist nicht zu beanstanden. Das zuständige Landratsamt hat hier keinen Fehler gemacht. Was ich aber – ich war nicht vor Ort – aus eigener Erfahrung nicht von der Hand weisen kann und möchte: Es kann für die Nachbarn durchaus Probleme kleinerer und größerer Art geben. (Unruhe bei der AfD) Das ist menschlich. Die Menschen sind anders sozialisiert. Es sind Jugendliche dabei. Auch unsere Jugendlichen benehmen sich durchaus einmal daneben. Ich habe selber drei Jugendliche im Haus, die es mit der Ordnung nicht immer so haben. Auch das ist menschlich. Ich möchte das nicht gutheißen. Ich verstehe voll und ganz die Anlieger, die damit Probleme haben. Auch das ist nachvollziehbar und menschlich. Hier besteht Handlungsbedarf. Für uns ist seit dem Jahr 2015 auch klar, dass es hier Fehlentwicklungen gegeben hat. Auch das ist offen anzusprechen und wurde sogar von Unionspolitikern angesprochen. Hier besteht Handlungsbedarf. Die neue Bundesregierung muss dieses Problem einer Fehlentwicklung lösen. Wir müssen der AfD das politische Futter entziehen. Dann braucht man euch nicht zu verbieten, sondern kann euch kleinregieren. (Widerspruch bei der AfD) Wir schließen uns der Entscheidung des Petitionsausschusses an. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Dazu hat nun der Abgeordnete Daniel Halemba von der AfD-Fraktion das Wort.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Ich freue mich schon.
Daniel Halemba AfD
Herr Kollege, es ist doch bezeichnend, wie wenig Sie hier jetzt tatsächlich inhaltlich zur Sache zu sagen hatten: Erst sprechen Sie über Putin. (Unruhe) Gut, wenn Sie Ihren Putin-Fetisch hier im Parlament ausleben wollen, dann soll Ihnen das geschenkt sein. (Volkmar Halbleib (SPD): Bedenken Sie erst einmal Ihr Verhältnis zur Verfassung!) Ansonsten –
Alexander Hold
Ich bitte um etwas mehr Ruhe.
Daniel Halemba AfD
– kommentieren Sie nur die Bundespolitik. Auf die Petition gehen Sie nur lapidar damit ein, dass das Landratsamt keine Fehler gemacht hätte. Aber wenn es denn so wäre: Warum existiert dann dieser Petitionsausschuss als Kontrollgremium eigentlich, (Michael Hofmann (CSU): Nachhilfe! Da braucht ihr mal Nachhilfe!) wenn wir einfach nur lapidar in die Stellungnahme der Staatsregierung schauen und das Wording des Landratsamtes übernehmen? Wir müssen doch genauer hinschauen. Wir müssen doch auch die Behörden und das Verwaltungshandeln kontrollieren, wie auch hier in diesem konkreten Fall. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich doch ein bisschen mehr auch mit der Sache beschäftigt hätten. Das würde zumindest auch den Bürgern, dem Petenten hier, Genüge tun. So ist es eigentlich (Zuruf) wirklich beschämend und zeigt eigentlich nur Ihre Abgehobenheit und Ihr Desinteresse für die Anliegen der Bürger. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Bitte, Herr Kollege Lausch.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Es ist heute schon mehrfach die Äußerung gefallen, dass uns die AfD durchaus Lebenszeit stiehlt. Ich wollte mir diesen Schuh nicht anziehen. Meine Vorredner, Herr Schwartz und Herr Ebner, sind darauf eingegangen. Sie wissen, wie das System hier funktioniert: Es gibt Berichterstatter und Mitberichterstatter, die die Sachlage eingehend erläutert haben, und dann ist es mühselig, wenn ich das wieder und wieder wiederhole, wie die AfD, die im Hamsterrad immer wieder dieselben kruden Argumente vorbringt und dann trotzdem nichts zur Sache beiträgt. (Zuruf des Abgeordneten Martin Huber (AfD)) Ich brauche es nicht noch dreimal zu wiederholen. Die Sachlage ist klar, und vor Ihnen brauche ich mich erst recht nicht zu rechtfertigen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Gülseren Demirel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Gülseren Demirel GRÜNE
Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute hier im Plenum wieder mit einer Petition, bei der wir als Ausschussmitglieder eigentlich davon ausgegangen sind, dass wir das im Ausschuss sehr ausführlich und detailliert besprochen haben und auch ein Ergebnis haben. Vorweg ist es mir wichtig, eines zu erwähnen: Jede Petition, die den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden erreicht, wird ernst genommen. Jedes Begehr von Bürgerinnen und Bürgern, das uns, dem Ausschuss, vorliegt, wird mit dem notwendigen Respekt und der notwendigen Wertschätzung behandelt. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Das heißt aber nicht, dass jedes Begehr von Bürgerinnen und Bürgern auch positiv und einstimmig unterstützt wird; denn das würde der Realität wirklich nicht entsprechen. Ich komme jetzt zu dieser konkreten Petition. Dafür gilt das Gleiche: Die Petition wurde sehr genau geprüft; aber: Wenn eine Fraktion sich hierhinstellt und weder dem Ministerium noch dem Landratsamt noch dem Oberbürgermeister vor Ort Glauben schenken will – wir reden über Fakten, die vorliegen –, dann, glaube ich, hat das nichts damit zu tun, dass diese Fraktion das Anliegen des Bürgers ernst nimmt, sondern das ist ein Beleg dafür, dass Sie durch das Ölgießen ins Feuer politischen Mehrwert ausschöpfen wollen. Herr Halemba, vom Gegenteil werden Sie mich nicht überzeugen; (Zuruf von der AfD) denn wir haben im Ausschuss sehr genau über die Nutzungsänderung geredet. Das Landratsamt hat sogar das Gebäude angeschaut, was gar nicht unbedingt notwendig gewesen wäre. Wir haben heute über Entbürokratisierung in der kommunalen Verwaltung geredet. Wir haben bei den Petitionen zu anstehenden Unterkünften sogar eine Mehrbelastung für unsere Kommunalverwaltung, weil sie nämlich versuchen, wirklich alle Anliegen zu überprüfen, damit sie den Bürgerinnen und Bürgern, die, berechtigt oder nicht berechtigt, Sorge und Angst haben, die notwendigen Informationen zukommen lassen können. Genau dasselbe ist hier auch passiert. Das Landratsamt hat sich das Gebäude vor Ort angeschaut und eruiert, ob eine Nutzungsänderung notwendig ist, weil sie die Bürgerinnen und Bürger informieren wollten. Da hätte auch eine Prüfung am Schreibtisch gereicht; das haben Sie aber nicht gemacht, und dann stellen Sie sich hierhin und sagen: Petent:innen werden nicht ernst genommen. – Das ist eine Frechheit gegenüber unserer Arbeit, die wir im Ausschuss leisten. Das ist eine Frechheit gegenüber den Mitarbeitenden beim Landratsamt und in der Stadtverwaltung. (Beifall bei den GRÜNEN) Und das andere ist: Sie stellen sich hierhin und behaupten Sachen. Das ist genau das: Ich habe ausgeführt, an welche Fakten Sie nicht glauben wollen. Das Innenministerium sagt im Ausschuss: Da liegen keine relevanten Probleme vor. – Da sagen Sie: Das glaube ich nicht. – Das Landratsamt sagt: Uns sind keine Probleme bekannt, die so konfliktträchtig sind. – Da sagen Sie: Das glaube ich nicht. – Der Oberbürgermeister sagt: Ich habe die Bürgerinnen und Bürger ausführlich informiert und bin offen, wenn Beschwerden kommen, und möchte mich darum kümmern. – Da sagen Sie: Das glaube ich nicht. – Das ist Ihre Art von Politik, weil Sie nur das glauben, was Ihrer Stammtischkultur der politischen Arbeit entspricht. Daher sehen wir hier überhaupt keine Untätigkeit bei der Petition und werden auch an dem Ergebnis im Ausschuss gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag festhalten. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Frau Kollegin, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Für eine Zwischenbemerkung erteile ich dem Abgeordneten Dieter Arnold für die AfD-Fraktion das Wort.
Dieter Arnold AfD
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich habe heute extra nichts zu dem Thema gesagt, weil ich 200 m von einer Unterkunft wohne. Sonst hätten Sie wieder gesagt: Die AfD macht Rambazamba, hin und her, und alles klar. – Ich weiß, wie es da abgeht, und ich weiß, was da abgeht. Ich weiß, wie die Bürger von der Landrätin hereingezogen worden sind. Sechs oder sieben Anrainer haben sich beschwert – und und und. Den ganzen Zirkus habe ich am eigenen Leib mitbekommen und habe einfach stillgehalten; aber dann sehe ich, dass so viel Schmarrn darüber geredet wird. Das zerreißt mir wirklich – – Ich weiß nicht mehr, was ich sagen soll. (Martin Wagle (CSU): Nichts!) Beim Kollegen Lausch habe ich nur noch das Gockelkostüm vermisst, das er an Fasching getragen hat. Also: Seien Sie mir nicht böse. Was hier läuft, ist ganz klar: Dieser Bürger wird einfach unter Verweis auf das Baurecht abgestellt. Das war damals ein ganz normales Einfamiliengebäude mit einer Gewerbeeinheit, –
Alexander Hold
Für Ihre Zwischenbemerkung haben Sie eine Minute Zeit.
Dieter Arnold AfD
– das für 27 Leute niemals ausgelegt war. Es ist eine Frechheit, dies zu behaupten und das Gebäude umzubauen.
Alexander Hold
Bitte, Frau Kollegin Demirel.
Gülseren Demirel GRÜNE
Ich sage: Ich habe Sie am Anfang akustisch nicht verstanden; aber wenn Ihre Aufregung dem geschuldet ist, dass dieses Einfamilienhaus keine Nutzungsänderung bekommen hat, (Zuruf des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) dann kann ich wieder nur auf das Baurecht verweisen, wonach das Gebäude im kommunalen Hoheitsgebiet liegt. Die kommunale Behörde hat das überprüft; aber Sie wollen ja immer noch nicht glauben, (Widerspruch des Abgeordneten Dieter Arnold (AfD)) was unsere Institutionen sagen. Da, wo Geflüchtetenunterkünfte Probleme ausgelöst haben und wo ernsthafte Fakten vorlagen, haben wir als Petitionsausschuss uns darum gekümmert. Wir haben sogar vor Ort Besichtigungen durchgeführt und versucht, zwischen dem Landratsamt und den Initiativen zu vermitteln. Dabei waren wir oft erfolgreich. Auch das ist ein Beleg dafür, dass uns die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig sind. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Bevor wir zur nächsten Rednerin kommen, möchte ich Sie alle bitten, aus Respekt vor jedem Redner Ihre Hintergrundgespräche einzustellen. Herzlichen Dank dafür. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Fehlner für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort, und zwar nur Sie.
Martina Fehlner SPD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Petition vom 9. Juli 2024 richtet sich gegen die Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als Unterkunft für Asylbewerber in der Marktgemeinde Lappersdorf. Dazu ist zu sagen, dass es sich hier um eine dezentrale Unterkunft des Landratsamts Regensburg mit einer theoretischen Maximalbelegung von 27 Personen handelt. Untergebracht sind dort derzeit Familien mit Kindern, insgesamt 21 Personen. Die Gemeinde Lappersdorf hat insgesamt 13.500 Einwohner. Ziel der Petition ist die wirksame Rücknahme der Nutzungsänderung und die weitere Nutzung des Wohnhauses in einer im Wohngebiet üblichen Belegungsdichte. Der Petent sieht zudem als betroffener Anwohner und als Mensch mit Behinderung seine Grund- und Persönlichkeitsrechte verletzt. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden haben wir die Petition am 26. März sorgsam beraten und mehrheitlich beschlossen, sie mit der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Unsere Aufgabe im Ausschuss ist es allein, individuell zu prüfen und zu bewerten, ob möglicherweise sachliche und fachliche Verfahrensfehler vorliegen und ob die Regierung von Niederbayern und das Landratsamt Regensburg alle Vorgaben rechtskonform umgesetzt haben. Aus unserer Sicht wurde plausibel und nachvollziehbar dargelegt, warum der Petent nicht recht hat und die Einwände zurückzuweisen waren. Einige Punkte möchte ich kurz aufgreifen: Die Leitlinien zu Größe, Ausstattung und Art von dezentralen Unterkünften für Geflüchtete sind aktuell außer Kraft gesetzt, das heißt, selbst wenn sie noch gelten würden, wäre im vorliegenden Fall sogar die vorgesehene Personendichte von mindestens 7 m² für Wohn- und Schlafräume pro Bewohner erfüllt. Auch die Bauaufsichtsbehörde hat die Unterkunft im Hinblick auf die geplante Nutzung geprüft und die Räumlichkeiten für geeignet befunden. Das bedeutet, auch im Hinblick auf die Bauordnung und die Sicherheitsanforderungen in Bezug auf den Brandschutz und auf die Rettungswege gab es keinerlei Beanstandungen. Seit der Nutzung gibt es keine Mängel, keine Probleme, keine Ausschreitungen, keine Lärmbelästigung oder sonstige Beeinträchtigungen. Der Bürgermeister und einige Gemeinderäte, die in einer Entfernung von 50 m Luftlinie von der Unterkunft wohnen, haben mir erklärt, die Lage vor Ort sei entspannt und ruhig. Anlass für besondere Sicherheitsmaßnahmen oder zur Besorgnis gebe es derzeit nicht. Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen und dafür danken, dass unsere Kommunen bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen eine hervorragende Arbeit leisten. Das verdient unser aller Respekt. (Beifall bei der SPD) Uns allen muss wichtig sein, dass keine künstlichen Aufgeregtheiten geschürt, sondern gute und gangbare Lösungen gesucht und gefunden werden. Daran werden wir uns weiterhin halten. Das ist unsere Pflicht und unsere Verantwortung. Die Forderung, diese Petition hier noch einmal zu behandeln, orientiert sich allerdings daran leider nicht. Aber, meine Damen und Herren, wen wundert das schon? (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Alexander Hold
Frau Kollegin, mir liegt noch die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Hierzu hat Herr Abgeordneter Daniel Halemba von der AfD-Fraktion das Wort.
Daniel Halemba AfD
Frau Kollegin, Sie haben gerade das Anliegen der Petenten als "künstliche Aufgeregtheiten" bezeichnet. Würden direkt neben Ihnen 25 Asylbewerber einziehen, die Ihren Garten jeden Tag vollmüllen würden, würden Sie das auch als "künstliche Aufgeregtheiten" bezeichnen und einfach so hinnehmen, oder würde Sie das auch ein bisschen stören?
Martina Fehlner SPD
Hätten Sie zugehört, wüssten Sie, dass ich nicht den Petenten meinte. Ich habe meine Aussage an eine andere Stelle adressiert. Wenn Sie das nicht erkennen, dann sei’s drum. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Volkmar Halbleib (SPD): Gute Antwort!)
Alexander Hold
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Nach dem Bayerischen Petitionsgesetz und der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 unserer Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die Vollversammlung stimmt also nun darüber ab, ob der Entscheidung des Ausschusses entsprochen werden soll. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 18:55 bis 18:58 Uhr) Die drei Minuten sind abgelaufen. Ich schließe die Abstimmung, und wir warten kurz, bis das Ergebnis vorliegt. In diesem Fall ist es nicht möglich, das Abstimmungsergebnis später bekannt zu geben. Sollte der Entscheidung des Ausschusses nicht entsprochen werden, müsste das Plenum über diese Eingabe selbst entscheiden oder sie an den Ausschuss zurückverweisen. (Unterbrechung von 18:59 bis 19:00 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe nun das Ergebnis der soeben durchgeführten namentlichen Abstimmung bekannt. Wir haben über die Eingabe betreffend "Unterbringung von Asylsuchenden in Markt Lappersdorf – Beschwerde über das Landratsamt Regensburg", Petitionsnummer 0306.19, abgestimmt. Mit Ja haben 134, mit Nein 28 Abgeordnete gestimmt. Es gab 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Entscheidung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entsprochen worden. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen und die Gespräche einzustellen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Antrag der Abgeordneten Ferdinand Mang, Benjamin Nolte, Ulrich Singer und Fraktion (AfD) Bericht über die Planungen und Fortschritte zur weiteren Nutzung des Nürnberger Fernmeldeturmes (Drs. 19/4896) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem ersten Redner für die AfD-Fraktion das Wort, nämlich Herrn Abgeordneten Ferdinand Mang. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Ferdinand Mang AfD
Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Debatte geht es um einen Antrag der AfD-Fraktion zum höchsten Baudenkmal in Bayern, dem Nürnberger Fernsehturm oder, wie man in Franken sagt: das Nürnberger Ei oder, urfränkisch, das Nernberscher Gagala. So nett die Einleitung, umso ärgerlicher, welche Nummer ein Söder dazu einmal wieder abgezogen hat. Uns geht es darum, erneut darzulegen, wie man uns Bürgern stets alles Mögliche verspricht und nach kurzem Blitzlichtgewitter einfach nichts mehr passiert, wenn sich für ein Projekt nicht die richtigen Geschäftspartner finden. Vor vier Jahren wurde dieser Fernmeldeturm in Nürnberg als Baudenkmal eingestuft. In diesem Zusammenhang gab es auf dem Turm mit allem Pomp einen Pressetermin mit dem Ministerpräsidenten Söder und dem damaligen Staatsminister Sibler. Es gab schöne Aufnahmen mit strahlend blauem Himmel, mit der Stadtkulisse Nürnbergs tief im Hintergrund, und Söder inszenierte sich einmal wieder als der Macher. So sollten Fördertöpfe zur Verfügung stehen mit dem schon oft von Söder gebrochenen Versprechen, den Fernsehturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nachdem die Bürger weitere vier Jahre nichts mehr gehört haben und uns fränkische Abgeordnete Fragen der Bevölkerung über den weiteren Fortgang dieses Projekts erreichten, haben wir von der AfD einen Antrag gestellt, um zu erfahren, wie der aktuelle Stand in Bezug auf das höchste Gebäude Bayerns sei. Was bekamen wir im Ausschuss zu hören? – Der Fernmeldeturm gehört gar nicht dem Freistaat, sondern befindet sich im Privatbesitz. Man könne gar nichts machen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Das war die Begründung, weshalb seit diesem gelungenen Pressetermin auf dem Nürnberger Ei einfach nichts passiert ist. Gar nichts. Wir haben nachgefragt. Es gab nicht einmal Gespräche mit der Eigentümerin. Keiner konnte uns konkrete Angaben machen, außer, man habe angeblich ein paar Investorengespräche ohne belastbares Ergebnis geführt. Weitergehende Informationen: Fehlanzeige! Das Argument des Privatbesitzes ist dabei schon besonders bemerkenswert. Beim Nürnberger Zukunftsmuseum, das auch nicht dem Staat gehört, war vieles möglich. Insgesamt mehr als eine Viertelmilliarde Euro können möglich sein, wenn Söder wirklich will. Dieses Museum befindet sich auch in privater Hand. Das zeigt, dass dieses Argument nichts anderes als eine faule Ausrede ist. Eine Ausrede, weil Söder anscheinend den Turm selbst besuchen wollte, sich dort in schönen familiären Erinnerungen erging, aber der Turm für die nicht erlauchte Öffentlichkeit weiterhin komplett geschlossen bleibt. Man muss eben schon Ministerpräsident sein, um den Turm besuchen zu dürfen. Der gemeine Pöbel, der muss draußen bleiben. Das ist die vaterländische, heimatverbundene Politik eines CSU-Ministerpräsidenten Söder. – Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Abgeordneter Franc Dierl. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Franc Dierl CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich aussuchen, ob das jetzt ein Schaufensterantrag, ein Pseudoantrag, ein Scheinantrag ist oder ob Sie uns hier wieder einmal, wie es heute schon öfter gefallen ist, wertvolle Zeit stehlen. Sie wissen ganz genau, dass wir dieses Thema im Wissenschafts- und Kunstausschuss eingehend beleuchtet haben. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Sie stellen es jetzt so dar, als wenn es mir nichts, dir nichts ginge, über Privateigentum zu verfügen. Nein, so einfach ist es nicht. Dieser Turm ist Privateigentum. Die Deutsche Funkturm GmbH ist Eigentümerin, und wir hatten insofern nur mitzureden, weil wir das Ganze zum Denkmal erklärt haben. Das wird diesem Turm gerecht. Als das höchste Bauwerk in Bayern hat dieser Turm Bedeutung. Der Turm wird von den Nürnbergerinnen und Nürnbergern geliebt. Er wird liebevoll als das Nürnberger Ei bezeichnet. Viele Menschen würden sich sicherlich wünschen, diesen Turm zu erklimmen und hinaufzufahren; aber es wären Millionen Euro an Investitionen notwendig, um allein den Aufzug wieder in Betrieb zu setzen und um das Brandschutzkonzept auf den Weg zu bringen. Es ist bemerkenswert, wie Sie hier einen Sachverhalt verdrehen. Es ist doch von Vorteil, wenn Aufmerksamkeit geschenkt wird; aber wir können niemanden zwingen, Investitionen vorzunehmen. Wir können, und das müssten Sie eigentlich wissen, wenn Sie sich hier rühmen, Landespolitiker zu sein, Gespräche vermitteln. Wir können Türen öffnen; aber wir können kein Privateigentum sanieren. Das geht nicht. Ich weiß, Sie wollen die Aufmerksamkeit, und Sie wollen wie immer den Eindruck erwecken, der Anwalt des kleinen Mannes zu sein. Mit fadenscheinigen Argumenten wollen Sie den Nürnbergern ermöglichen, dass sie auf diesen Fernsehturm hinauffahren können. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren der AfD, so geht es nicht. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Insofern brauchen wir keine weitere Begründung. Es ist Privateigentum. Ministerpräsident Markus Söder hat dem Turm Aufmerksamkeit geschenkt, indem er den Wissenschaftsminister Bernd Sibler bei der Aufnahme des Turms in die Denkmalliste begleitet hat. Darum ging es nämlich, und dass ein Politiker dann natürlich den Wunsch äußert und sagt, es wäre toll, wenn hier etwas entstehen könnte, ist nachvollziehbar. Viele von uns, die bei Einweihungen unterwegs sind, machen sich Gedanken, was passieren kann. So muss es funktionieren. Wenn es andersherum gewesen wäre und der Ministerpräsident würde dem Thema überhaupt keine Aufmerksamkeit schenken, dann würden Sie hier vorne stehen und sagen: Markus Söder ignoriert den Fernsehturm. In der Debatte mit Ihnen kann man nur verlieren. Sie wollten diesen Schaufensterantrag, Sie haben ihn bekommen. Deswegen möchte ich nicht länger hier stehen und verschenke meine restlichen Minuten. Wir lehnen den Antrag natürlich ab. (Beifall bei der CSU)
Alexander Hold
Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu hat der Abgeordnete Ferdinand Mang von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte.
Ferdinand Mang AfD
Ein paar Sekunden müssen Sie mir leider doch noch opfern. Ich möchte nur eines wissen: Was gab es für Gespräche mit der Eigentümerin? Ja, der Turm ist in privater Hand, das ist richtig; aber das ist kein Hindernis. Es wurde in der Presse so dargestellt, als ob man etwas unternehmen wolle, dass es vorangehe und man den Turm der Öffentlichkeit wieder zugänglich machen wolle. Was hat man konkret mit der Eigentümerin besprochen? Welche Projekte hat man geplant? Davon haben wir allesamt nichts gehört. Es gab nur vage Andeutungen. Ich vermute einmal, es ist gar nichts passiert; aber Sie können uns jetzt belehren und sagen, welche konkreten Maßnahmen getroffen wurden, welche Gespräche wann mit der Eigentümerin geführt wurden und welche Pläne man damals hatte.
Franc Dierl CSU
Sehen Sie, das unterscheidet Sie von solider Politik. (Lachen des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Sie stellen Mutmaßungen an. Diese Mutmaßungen ziehen Sie hier hoch, dann nehmen Sie Unterstellungen vor, und aufgrund von Unterstellungen machen Sie Meinung. (Widerspruch des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Und die Menschen draußen sollen Ihnen das abkaufen? – Nein, so läuft Politik nicht, nicht mit Mutmaßungen und Vermutungen. (Widerspruch bei der AfD) Ein Privateigentümer muss niemand Auskunft geben, was er mit seinem Privateigentum vorhat, welche Diskussionen er zur Vermietung führt oder was er mit diesem Turm vorhat. Wenn Ihr Nachbar bei Ihnen an der Haustür klingelt und fragt, wann Sie Ihr Wohnzimmer neu streichen, dann werden Sie das natürlich freudig erzählen.
Alexander Hold
Danke schön. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Dr. Sabine Weigand. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Sabine Weigand GRÜNE
Sehr geehrtes Präsidium, Hohes Haus! Wir haben es schon gehört: Der Fernsehturm wird in meiner Heimatstadt gern das Nürnberger Ei genannt. Deshalb habe ich vor ein paar Wochen im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest gemutmaßt, die AfD hätte völlig unerwartet ihren Sinn für Humor entdeckt und diesen Antrag als launigen Osterspaß auf die Tagesordnung des Wissenschaftsausschusses gebracht. Dort wurde er aus guten Gründen abgelehnt; denn wer ein bisschen recherchiert, braucht diese Fragen eigentlich gar nicht zu stellen; aber gut, reden wir noch einmal darüber. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 1980 steht der Turm. Mit fast 300 Metern ist er das höchste Bauwerk in Bayern. Wie viele Nürnbergerinnen und Nürnberger war ich selber schon dort oben. Der Blick war schön, die Preise hoch, das Essen mäßig; aber mit der Herrlichkeit war es bald vorbei: Als der Turm im Jahr 2021 in die Denkmalliste aufgenommen wurde, war er längst nur noch eine tote Hülle. Das Restaurant musste 1992 schließen, ebenso die Aussichtsplattform. Die Technik ist marode, die öffentlichen Flächen sind entkernt, die Aufzüge nicht mehr benutzbar, der Brandschutz ist nicht mehr gegeben. Die Deutsche Funkturm GmbH als Eigentümerin hält das Gebäude noch als funktionelle Einrichtung instand, nicht mehr und nicht weniger. So schaut es aus. Jetzt sehen wir uns doch einmal an, was eine Sanierung kosten würde. Im Jahr 2021 beziffert eine Machbarkeitsstudie, die Sie sich gerne auch hätten besorgen können, die Sanierungskosten auf über 37 Millionen Euro. Inzwischen kämen noch einmal ein paar Milliönchen dazu. Also würden weit über 40 Millionen Euro an öffentlichen Geldern dafür anfallen, dass man wieder hochfahren und oben nett Kuchen essen kann. Ist das euer Ernst? – Wir reden hier nicht über eine notwendige Infrastrukturmaßnahme, sondern über ein Freizeitangebot, noch dazu über eines, das sich kaum einer leisten kann. Schauen wir einmal nach Berlin. Da kostet die Fahrt nach oben pro Nase schlanke 27,50 Euro. Darin ist noch nicht einmal ein Tässchen Kaffee enthalten. (Zurufe von der AfD) Genau deswegen hat sich das Drehrestaurant in Nürnberg auch nicht gelohnt. Nicht umsonst hat die Stadt Nürnberg – das hätten Sie auch wissen können – trotz intensiver Suche 30 Jahre lang keinen Betreiber mehr gefunden. Ich verwette einen Haarschnitt, es würde sich auch in Zukunft keiner finden. War Ihnen das nicht klar? Haben Sie diese ganzen Zahlen, diese ganzen Informationen nicht gekannt? Recherchieren Sie Ihre Anträge immer so schlampig? Oder war Ihnen das einfach egal und Sie wollten sich wie gewohnt aus populistischen Gründen als Retter des Fernsehturms stilisieren, wie – da haben Sie schon recht – unser aller geliebter Ministerpräsident auch? (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Was? Was war das?) Tatsächlich hat die Deutsche Funkturm GmbH 2021 nach der Eintragung des Turms in die Denkmalliste noch einmal einen Anlauf unternommen, weil man analog zu Hamburg und Dresden gedacht hat, wenn der Turm unter Denkmalschutz steht, lassen sich Bundesmittel generieren. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Sie hätten auch gerne einmal bei der Stadtverwaltung in Nürnberg anrufen können. Die winkt nämlich auf die Frage, ob sie da noch etwas investieren würde, auch ab. Verständlich. Nürnberg hat eh seine liebe Not, auch bloß die kommunalen Pflichtaufgaben zu stemmen, darunter Projekte wie der aus der Zeit gefallene Ausbau des Frankenschnellwegs oder die laut Machbarkeitsstudie für Nürnberg maximal ungeeignete Magnetschwebebahn. Meine Damen und Herren von der rechtsextremen AfD, was wollen Sie eigentlich mit dem Antrag erreichen? Wie wollen Sie den Menschen erklären, dass irgendjemand über 40 Millionen Euro Steuergelder in Ihr österliches Eierprojekt versenken soll, (Beifall bei den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) während es da draußen marode Schulgebäude gibt, zu wenig Kitas, keine bezahlbaren Wohnungen, während Krankenhäuser schließen, während Kinder nicht beim Schulausflug mitfahren können und immer mehr Menschen an den Tafeln anstehen? (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Wegen Ihrer schlechten Politik!) Ich weiß schon, dass viele am Fernsehturm hängen. Auch ich hätte nichts dagegen, mal wieder hochzufahren. Aber wir als Politikerinnen und Politiker haben die Aufgabe, verantwortlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen. Politische Verantwortung ist Ihnen als rechtsextremer Partei natürlich fremd. Das bedeutet auch, Nein zu sagen, wenn der Preis zu hoch ist, und nicht ewig nachzukarten und Berichtsanträge zu stellen, mit denen man uns die Zeit klaut. Wir wissen jedenfalls, was unsere politische Pflicht und Aufgabe ist, nämlich sinnlose politische und völlig überflüssige Anträge, die die Welt nicht braucht, abzulehnen. Genau das tun wir hiermit. Noch ein kleiner Vorschlag zum Schluss: Schicken Sie doch einfach noch einmal eine Delegation nach Moskau, –
Alexander Hold
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.
Sabine Weigand GRÜNE
– Frau Roon und Herr Singer kennen sich da ja bestens aus, und bitten Sie Ihren guten Freund Putin um eine kleine Spende für den Nürnberger Fernsehturm. Vielleicht wird es dann ja was, und ich würde mich freuen, –
Alexander Hold
Frau Kollegin, Sie müssen bitte zum Ende kommen.
Sabine Weigand GRÜNE
– wenn wir in nicht allzu ferner Zukunft dort oben das Verbot der AfD feiern könnten. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Alexander Hold
Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung. Dazu erteile ich Herrn Abgeordneten Ferdinand Mang von der AfD-Fraktion das Wort.
Ferdinand Mang AfD
Ja, das war ja mal wieder wunderschön viel Polemik, viel Whataboutism-Rhetorik, (Anna Rasehorn (SPD): Damit kennen Sie sich ja aus!) um mal wieder ein bisschen Framing und AfD-Bashing zu betreiben. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie sind rechtsextrem!) Sie wedeln hier mit diesen Kosten rum. Uns stört – das ist der eine Punkt, den Sie mit einem Satz angesprochen haben –, dass der Ministerpräsident auf der Turmspitze mal wieder ein Blitzlichtgewitter abgeliefert hat, um sich als Retter darzustellen. Das kritisieren wir. Wenn man solche Versprechen macht, dann muss man sich auch daran messen lassen. Ich möchte auch noch auf das angebrachte Argument mit dem Geld eingehen. Bezüglich dieser Machbarkeitsstudien und dieser ganzen Brandschutzbestimmungen kann man nämlich auch überlegen, inwieweit diese Kosten in dieser Form notwendig sind. Man kann auch darüber nachdenken, inwieweit hier Ausnahmegenehmigungen und dergleichen möglich sind. Aber das wollte man gar nicht. Man hat nicht einmal angefangen. Man hat das Gespräch mit der Eigentümerin überhaupt nicht gesucht. Wir kritisieren, dass hier immer viel versprochen, aber nichts gehalten wird. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Womit wir uns hier beschäftigen müssen!)
Alexander Hold
Bitte, Frau Kollegin.
Sabine Weigand GRÜNE
Ach wissen Sie was, Herr Mang, ich will das einfach abkürzen. Es ist mir schon klar, dass es Sie als Experten für Populismus schmerzt, wenn der Herr Ministerpräsident genau das Gleiche macht. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Aber letztendlich ist es so, wie es ist. Das müssen Sie aushalten. Ich leide mit Ihnen, aber nichtsdestoweniger war dieser Antrag so überflüssig wie ein Kropf. Ich glaube, wir können das Ei jetzt getrost beerdigen und zum nächsten Punkt übergehen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Die nächste Rednerin ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Frau Kollegin Roswitha Toso. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Roswitha Toso FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es geht darum, ob der Nürnberger Fernmeldeturm wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Um es kurz zu machen: Die Forderung an die Staatsregierung, hier über mögliche Konzepte und Gesamtkosten Auskunft zu geben, ist sinnlos, da sich der Turm, wie bereits erwähnt, nicht im Besitz des Freistaates Bayern befindet, sondern als Privatbesitz der Deutschen Funkturm GmbH gehört. Eine Besucherplattform oder ein Restaurant hoch über den Dächern von Nürnberg zu betreiben, erfordert große Investitionen. Themen wie Brandschutz und Fluchtwege sind in solch luftiger Höhe nicht unwesentliche Kostenpunkte. Zudem steht der Turm weitab des Nürnberger Zentrums, anders als beim Münchner Olympiaturm oder beim Berliner Fernsehturm am Alexanderplatz. In den Achtzigerjahren haben die vergangenen Pächter ihre Erfahrungen bereits gemacht. Ein profitables Konzept konnte nicht gefunden werden. Aufgrund dessen ist der Turm auch seitdem geschlossen. Wie im Antrag dargelegt, wurde das Bauwerk 2021 in die Liste der bayerischen Denkmäler aufgenommen. Dies mag ein Schritt dahin sein, die Attraktivität für Investoren zu erhöhen. Bestimmt würde sich die Eigentümerin, die Deutsche Funkturm GmbH, nicht dagegen verwehren, den Turm öffentlich zu machen, wenn es für sie wirtschaftlich wäre. Damit ist auch schon alles gesagt. Ein weitergehendes Informationsbedürfnis für den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst kann ich nicht erkennen, und wie gehabt lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist für die SPD-Fraktion Herr Kollege Arif Taşdelen. Bitte, Sie haben das Wort.
Arif Taşdelen SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Wir Nürnbergerinnen und Nürnberger lieben unser Ei. Damit nicht der Eindruck entsteht, dass der Fernmeldeturm nur schön zum Anschauen ist: Der Fernmeldeturm ist für die Fernmeldetechnik normal im Einsatz und ein wichtiges technisches Bauwerk für die Deutsche Funkturm GmbH, also auch sehr nützlich. Man hat Ihnen von der AfD am 26. Februar deutlich gemacht, dass sich dieser Fernmeldeturm in Privatbesitz befindet. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Deswegen richtet sich dieser Antrag an den falschen Adressaten. Die SPD-Fraktion lehnt diesen Antrag deshalb ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Anna Rasehorn (SPD): Alles perfekt erklärt!)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist dieser Antrag hiermit abgelehnt. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 12 auf: Antrag der Abgeordneten Benjamin Nolte, Ferdinand Mang, Ulrich Singer und Fraktion (AfD) Zurück zu Deutsch als Wissenschaftssprache (Drs. 19/5097) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Abgeordnete Benjamin Nolte für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Benjamin Nolte AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs war Deutsch weltweit die führende Sprache in der Wissenschaft, insbesondere in Disziplinen wie Chemie, Physik, Medizin und Philosophie. Das hatte unterschiedliche Gründe, zum einen die wissenschaftliche Exzellenz in Deutschland. Deutsche Universitäten galten weltweit in den genannten Disziplinen als führend. Zum anderen lag es am Bildungssystem an deutschen Universitäten, das gemäß dem Humboldt-Modell Forschung und wissenschaftliche Freiheit betonte. Ein weiterer Grund, warum das Deutsche weltweit als Sprache der Wissenschaft geschätzt wurde, ist die Tiefe, die Flexibilität und die Präzision unserer Sprache. Nun, die Zeiten, in denen deutsche Universitäten weltweit führend waren, sind leider schon lange vorbei. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das stimmt nicht!) Deutsch als Sprache der Wissenschaft gerät gegenüber dem Englischen selbst im eigenen Land zunehmend ins Hintertreffen. Bayern nimmt hier eine negative Vorreiterrolle ein. Der Anteil der rein englischsprachigen Masterstudiengänge hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. An der TU München finden von 111 Masterstudiengängen 70 ausschließlich oder überwiegend auf Englisch statt. Das ist mehr als die Hälfte. Die TU München nennt sich auch ganz weltmännisch "The Entrepreneurial University" – keine Ahnung, wer sich so etwas ausdenkt. Interessant wäre mal, wie groß der Anteil der Studenten an der TU München ist, die dieses Wortungetüm überhaupt aussprechen können. Als "Entrepreneurial University" braucht man übrigens auch keine Fakultäten mehr. Diese heißen an der TU München schlicht "Schools" – zumindest hier dürfte es keine Probleme mit der Aussprache geben. Noch schlimmer sieht es mit der University of Technology Nuremberg aus. Dort wird auf die deutsche Sprache komplett verzichtet. Ob es für die Qualität von Lehre und Forschung besonders förderlich ist, wenn sich deutschsprachige Professoren und Dozenten vor deutschsprachigen Studenten mit einer für beide Seiten fremden Sprache herumplagen müssen, darf bezweifelt werden. Aber nicht nur das: Einheimische Studenten werden auch im eigenen Land gegenüber Gaststudenten aus englischsprachigen Ländern benachteiligt. Eine Studie aus Australien aus dem Jahr 2023 belegt, dass Studenten, deren Muttersprache Englisch ist, enorme Vorteile selbst denjenigen gegenüber haben, die Englisch als Fremdsprache sehr gut beherrschen. Es kann doch nicht Sinn und Zweck des internationalen Austausches an Universitäten sein, dass Gaststudenten die Sprache des Gastlandes nur dann erlernen müssen, wenn sie nach dem Studium auch in Deutschland arbeiten wollen. Möchten sie es nicht, gibt es für Gaststudenten vielfach keinen Grund mehr, die deutsche Sprache zu erlernen. Für einheimische Studenten sind rein englischsprachige Studiengänge weniger attraktiv. Sie entscheiden sich im Zweifel für ein Studium an einer Universität, an der sie das gewünschte Studienfach auch in ihrer Muttersprache absolvieren können. Auch besteht die Gefahr, dass die Akzeptanz von Wissenschaft und Forschung in der Bevölkerung leidet, wenn die Universitäten eine andere Sprache sprechen als die breite Mehrheit der Bevölkerung. Denn der Großteil der Menschen in Deutschland spricht nach wie vor Deutsch, ob es Ihnen nun gefällt oder nicht. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch!) Ein Grund, weswegen sich Deutsch als Sprache der Wissenschaft einst durchgesetzt hat, ist, wie bereits erwähnt, die Präzision unserer Sprache – die Präzision, die gerade in der Grundlagenforschung entscheidend ist, in der es darum geht, Forschungsgegenstände und Sachverhalte präzise zu definieren. Diese Möglichkeit bietet das Englische vielfach nicht. Hier wird für mehrere unterschiedliche Dinge ein und dasselbe Wort verwendet. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Das gibt es bei uns auch!) Es bleibt das Argument, dass ja in der internationalen Forschung größtenteils auf Englisch publiziert wird. Das ist zwar richtig, aber erstens strebt nicht jeder Student gerade in technischen Fächern nach seinem Studium eine internationale Forschungskarriere an und zweites wird das Deutsche international auch nicht an Bedeutung gewinnen, wenn die deutsche Sprache selbst im eigenen Land an den eigenen Universitäten verdrängt wird. Die Verdrängung der eigenen Sprache ist kein Ausdruck von Weltgewandtheit, die Verdrängung der eigenen Sprache ist ein Ausdruck mangelnden Selbstbewusstseins. Wir wollen wieder Humboldt statt möchtegern-weltmännischen Humbug an unseren Universitäten. Wir wollen wissenschaftliche Exzellenz im eigenen Land, mit der eigenen Sprache, statt intellektueller Fast-Food-Kultur. Daher sagen wir Ja zu Deutsch als Wissenschaftssprache an bayerischen Hochschulen. Wir bitten um Zustimmung. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Danke schön. Bleiben Sie bitte am Rednerpult, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat der Abgeordnete Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Nolte, in Wikipedia steht, Ihr Spitzname sei "Bananen-Nolte". (Unruhe bei der AfD) Können Sie erklären, wie es dazu kam?
Benjamin Nolte AfD
Ich weiß jetzt nicht, was das mit dem Antrag zu tun hat. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Nächster Redner ist der Abgeordnete Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Stephan Oetzinger CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Es ist schon spannend, mit welchen Anträgen wir uns gegen Ende der Tagesordnung heute befassen müssen, obwohl sie eigentlich im Ausschuss schon erschöpfend behandelt wurden. In dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion fordern die Kollegen dieser Fraktion das Auslaufen von rein fremdsprachigen Studiengängen und das Einstellen der Planungen zur Errichtung von englischsprachigen Studiengängen an unseren Hochschulen. Wörtlich fordern Sie mit Ihrem Antrag die Staatsregierung auf, sich gegen die "Anglisierung der Wissenschaftssprache an bayerischen Hochschulen" zu stellen und dafür zu sorgen, "dass die Anwendung der deutschen Sprache wieder zum Standard" an Hochschulen wird. Meine Damen und Herren, dieser Antrag der AfD-Fraktion läuft vollständig an den Bedürfnissen und an den Interessen der bayerischen Hochschulen und Universitäten, der Studentinnen und Studenten, aber auch der hochschulpolitischen Aktivitäten dieses Hohen Hauses in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten vorbei. Mehr noch: Er ist ein weiteres Zeugnis Ihrer hochschulpolitischen Ahnungslosigkeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der SPD) Bereits bei dem neuen Hochschulinnovationsgesetz, das der Landtag im Jahr 2022 auf den Weg gebracht hatte, haben wir intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulgemeinde diskutiert, lieber Winfried Bausback, mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulleitungen, aber auch mit Studentinnen und Studenten und Wissenschaftlern. Wir haben damit eben ganz bewusst eine Weichenstellung durchgeführt, die grundständige englischsprachige und fremdsprachige Studiengänge an unseren bayerischen Hochschulen und Universitäten ermöglicht. Konkret ist damit die Verpflichtung weggefallen, dass es zu jedem englischsprachigen oder fremdsprachigen Studiengang auch einen deutschsprachigen Zwillingsstudiengang geben muss. Diese Regelung bezieht sich dabei generell, Herr Nolte, nicht nur auf die englische Sprache, sondern auf alle Fremdsprachen an unseren bayerischen Hochschulen und Universitäten. Diese Neuregelung ist Teil der Stärkung und des nachhaltigen Ausbaus der Internationalisierung an unseren Hochschulen. Damit wollen wir ganz bewusst unsere bayerischen Hochschulstandorte und die Hochschullandschaft insgesamt im internationalen Wettbewerb stärken; stärken insbesondere mit Blick auf den Wettbewerb um die besten Köpfe für unsere eigenen Universitäten und Hochschulen. Gerade vor dem Hintergrund der zurückgehenden Geburtenzahlen, gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Gewinnung von Fachkräften für unser Land ist es eminent wichtig, dass wir gerade an unseren Hochschulen und Universitäten die Internationalisierung weiter vorantreiben. Auch für den Austausch unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch für den Austausch von Studentinnen und Studenten ist diese Internationalisierung ein ganz wichtiger Eckpfeiler, wenn wir diese auf eine solide Zukunft vorbereiten wollen. Wer wie Sie nun dieses Rad zurückdrehen möchte, der schadet am Ende nicht nur der Wissenschaftslandschaft in Bayern, sondern auch der bayerischen Wirtschaft, weil es nämlich darum geht, Wissenschaftler auch aus anderen Ländern hier anzuwerben, hier auszubilden und am Ende des Tages zu den Fachkräften von morgen zu machen. Es ist eben Teil der Freiheit von Forschung und Lehre, dass Hochschulen im Rahmen der Autonomie auch die Fach- und Unterrichtssprache in jedem einzelnen Studiengang selbst festlegen können. Gerade weil wir diese Frage auch mit den unterschiedlichen Akteuren der Hochschullandschaft intensiv diskutiert haben, haben wir uns ganz bewusst nicht nur dafür entschieden, dass es grundständige fremdsprachige Studiengänge geben darf, sondern die CSU-Landtagsfraktion hat sich auch dafür starkgemacht, im Dialog die Forderungen des Arbeitskreises Deutsch als Wissenschaftssprache bewusst zu übernehmen und im Hochschulinnovationsgesetz eben auch das Ziel festzuschreiben, dass Studentinnen und Studenten im Studium in Bayern auch hinreichende Deutschkenntnisse erwerben müssen, damit wir die Bindekraft für Studentinnen und Studenten aus dem Ausland in der Bundesrepublik, aber auch in Bayern stärken, damit dieser Klebeeffekt, der gerade auch für unsere mittelständischen Unternehmen im Freistaat von zentraler Bedeutung ist, eine noch größere Wirkung entfalten kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zudem ist auch eine Entwicklung zu sehen – und das kann man nicht gesetzlich verordnen –, in welche Richtung sich Wissenschaftssprache entwickelt. Das tut die Wissenschaft selbst. Gerade mit Blick auf die MINT-Fächer ist eine Entwicklung ganz deutlich, nämlich der Trend hin zum Englischen als Wissenschaftssprache. Schauen wir uns die Veröffentlichungen im Bereich der Naturwissenschaften an: Der Prozentsatz der Publikationen in deutscher Sprache ist mittlerweile auf unter 1 % der Gesamtzahl der Veröffentlichungen gesunken. Ihr Antrag zeigt auch, lieber Herr Nolte: Man muss sich halt auch damit beschäftigen, worüber man redet und wozu man Anträge stellt. Schaut man sich die Kritik an der Technischen Universität in Nürnberg an, muss man lesen, was man dieser neuen Universität ins Stammbuch geschrieben hat. Es steht nämlich ganz klar drin, dass diese neue Universität eine internationale Ausrichtung haben soll. Die Bezeichnung der Universität in englischer Sprache ist lediglich der Zweitname, übrigens keine Seltenheit, sondern eine Bezeichnung, die man in der gesamten deutschen Hochschullandschaft und auch im Ausland, beispielsweise in der Schweiz, immer wieder findet. Die Behauptung, dass es eine rein englischsprachige Universität sei, ist schon mit dem Blick in das Errichtungsgesetz widerlegt. Dort ist nämlich klar definiert, dass die Technische Universität Nürnberg Studiengänge überwiegend in englischer Sprache anbieten sollte. Wenn es rein englischsprachig wäre, müsste dort stehen: rein englischsprachiges Angebot. Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Antrag erneut der Versuch ist, einfache Antworten auf komplexe Fragen zu geben. Er ist ein weiterer Ausdruck Ihres wissenschaftspolitischen Irrlichterns. Wir lehnen den Antrag wie auch im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Herr Kollege, zu einer Zwischenbemerkung hat der Abgeordnete Benjamin Nolte, AfD-Fraktion, das Wort.
Benjamin Nolte AfD
Herr Kollege Dr. Oetzinger, zu Ihren Ausführungen zur, nennen wir sie mal, Technischen Universität Nürnberg: Ich habe mich auf der Internetseite der Universität schlaugemacht. Ich habe keinen einzigen Studiengang gefunden, der auf Deutsch angeboten wird. Können Sie mir einen nennen? (Zuruf)
Stephan Oetzinger CSU
Schauen Sie, Herr Nolte, es gilt der alte Grundsatz – ich zitiere Staatsminister Florian Herrmann –: Der Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis. – Schauen Sie in das Errichtungsgesetz. Da steht ganz klar drin, dass es überwiegend englischsprachige Studiengänge sein sollen. (Volkmar Halbleib (SPD): Das macht der nicht!) Wenn Sie sich wirklich mit der Technischen Universität Nürnberg auseinandergesetzt hätten, wüssten Sie auch, dass es aktuell gerade einmal 47 Studentinnen und Studenten gibt, weil diese Universität erst in der Aufbauphase ist. Das heißt, richtig beschäftigen, nicht nur einmal kurz googeln, sondern wirklich in die Tiefe gehen, dann funktioniert das auch, dass man politisch richtige Anträge stellt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Verena Osgyan. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Verena Osgyan GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Stephan Oetzinger hat im Großen und Ganzen schon richtig eingeordnet, was von solchen Planungen zu halten ist, fremdsprachige Studiengänge in Bayern komplett einzustellen. Ich möchte das noch ergänzen: Deutsch war vor über 100 Jahren um 1900 herum tatsächlich eine der führenden Wissenschaftssprachen, wenn nicht die Wissenschaftssprache der Welt. Davon zeugen auch heute noch beispielsweise deutsche Begriffe in der japanischen Wissenschaftsterminologie. Das hat sich seitdem nun einmal geändert. Viele Faktoren wie die Vertreibung der jüdischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, der Zweite Weltkrieg und der Aufstieg der USA zur führenden Leitnation im Kalten Krieg haben dazu geführt, dass ab Mitte des 20. Jahrhunderts – das ist ja auch schon eine Weile her – Englisch die Lingua franca in der Wissenschaft geworden ist. Das zurückdrehen zu wollen, ist weltfremd. Es wurde bereits genannt: Gerade in den MINT-Fächern ist Englisch die führende Sprache. Weniger als 1 % der Publikationen sind auf Deutsch. Das kann man natürlich aus nostalgischen oder auch aus gerechtfertigten sprachpolitischen Gründen beklagen, aber aus praktischer Sicht ist nun einmal ein nationaler Sonderweg kaum möglich und sinnvoll. Es gibt einfach keine kritische Masse an deutschsprachigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mehr, die das noch drehen könnten. Es wäre deshalb ein Weg in die nationale Isolierung gerade in dem Moment, wo es nicht unwahrscheinlich ist, dass mehr internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Weg nach Deutschland finden, weil sie hier eben eine Wissenschaftsfreiheit finden, die ansonsten weltweit unter Druck gerät. Dass man jetzt umschwenkt und nur noch Deutsch als Wissenschaftssprache fordert, funktioniert halt einfach nicht. Man muss natürlich auch sagen: Aus der individuellen Perspektive gerade junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellt sich schon die Frage, ob sie im Zuge ihrer Karriereplanung die Publikation tatsächlich in einer Sprache wählen sollen, die eben wenig zitiert wird und weltweit wenig verstanden wird. Man kann es bedauern, dass es wieder wie im Mittelalter heißt: Germanica non leguntur. In vielen Forschungsfeldern ist es aber nun einmal weder möglich noch sinnvoll, sich gegen den Trend zum Englischen zu stellen. Zu glauben, man könnte durch das Streichen fremdsprachiger Studiengänge Deutsch wieder zum Standard machen, ist, glaube ich, eine sehr verfehlte Annahme. So schießt man sich im Zweifel nur selbst ins Abseits. (Beifall des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Dennoch ist eine Stärkung von Deutsch als Wissenschaftssprache möglich und wünschenswert; das schließt sich auch gar nicht aus. Sinnvolle Vorschläge dazu – das haben wir vorhin auch schon gehört – unterbreitet hier zum Beispiel der Arbeitskreis Deutsch als Wissenschaftssprache, der sich für eine differenzierte Mehrsprachigkeit einsetzt. Das beginnt damit, die Sprachenzentren zu stärken und sicherzustellen, dass bestimmte Studiengänge nicht nur auf Englisch, sondern wahlweise auch auf Deutsch angeboten werden. Da bin ich mit Herrn Oetzinger vielleicht nicht ganz auf einer Wellenlänge, aber nichtsdestoweniger: Man kann an der Stelle vieles Weitere machen, um unter anderem deutschsprachige Publikationen zu fördern. Ich hätte als Vorschlag zum Beispiel eine Förderkulisse für die Übersetzung von Lehrwerken und Monografien sowie die Verdolmetschung auf Wissenschaftstagungen, alles Dinge, die machbar sind. Letztlich ist es auch für internationale Studierende wichtig, während des Studiums verhandlungssichere Deutschkenntnisse zu erwerben, wenn sie als Absolventinnen und Absolventen in Deutschland bleiben und auf dem hiesigen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen. Es gibt außerhalb des akademischen Bereichs schließlich nur wenige rein englischsprachige Arbeitgeber. Auch deshalb braucht es vermehrte Investitionen in Sprachkurse, unabhängig davon, ob die Studiensprache Deutsch oder Englisch ist. An all diesen Vorschlägen könnte man sich orientieren; das haben Sie aber nicht getan. Die starren Vorgaben, die Sie machen wollen, nämlich fremdsprachige Studiengänge einfach auszuschließen, führen nur zu einer nationalstaatlichen Verzwergung der Wissenschaft in Deutschland. Das können wir nicht wollen. Ich fasse zusammen: Deutsch als Wissenschaftssprache zu fördern, ist ein legitimes Anliegen. Das teilen wir hier im Hohen Haus, glaube ich, alle. Hier wird aber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Es geht zum einen gegen die Interessen der Studierenden und Lehrenden, es ist zum anderen unrealistisch und zumindest so, wie es die AfD vorschlägt, nicht umsetzbar, und es ist ein typischer Schaufensterantrag, wie wir ihn von Ihnen nur allzu gut kennen. Deshalb ist der Antrag abzulehnen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht nun Herr Prof. Dr. Michael Piazolo. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns doch alle einig, dass es in einer globalisierten Welt und gerade in der Wissenschaft sinnvoll ist, dass auf Englisch unterrichtet wird – nicht überwiegend, sondern selbstverständlich in Deutschland, und das ist immer noch der Fall, überwiegend auf Deutsch. Das heißt, es gibt Studiengänge auf Deutsch, und es gibt Studiengänge auf Englisch. Jetzt lassen Sie uns doch einfach mal überlegen: Wäre es sinnvoll, dass das bayerische Parlament den Universitäten vorschreibt, welche Studiengänge sie auf Deutsch und welche sie auf Englisch durchzuführen haben? – Das ist doch bar jeder Realität. Deswegen haben wir doch vernünftigerweise gesagt: Wir haben eine Autonomie der Hochschule. Dort sind die Präsidenten, die Dekane, dort sind die Fachleute. Die bestimmen vor Ort: Wird der jeweilige Studiengang auf Englisch oder auf Deutsch angeboten und ausgeführt? Das entscheidet man anhand der Fachrichtung, anhand der Studierenden und anhand dessen, was dieser Studiengang sein soll. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist gut so. Deshalb belassen wir es so. Deshalb gehen wir im Moment in die richtige Richtung. Deshalb geht der Antrag in die falsche Richtung. Deshalb haben wir das im Hochschulausschuss intensiv miteinander diskutiert und die Argumente ausgetauscht. Das waren übrigens, wen verwundert es, die gleichen Argumente, die heute genannt werden. Deshalb kann man nur noch bestätigen, was dieser gute Ausschuss entsprechend beschlossen hat.
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Sehr gute Rede!) Nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Weitzel für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Katja Weitzel SPD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, heute das letzte Wort haben zu dürfen. (Heiterkeit) Ist dieser Antrag wirklich im Interesse der Wissenschaft? Entspricht dieser Antrag der Hochschulautonomie? – Wohl kaum. In seiner Unbedingtheit und vor allen Dingen Undifferenziertheit ist dieser Antrag nicht zustimmungsfähig. Der Antrag zeugt von Unwissenheit über das Funktionieren der freien Wissenschaft und ist maximal naiv. Ich frage mich, ob der hochschulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion jemals im engen fachlichen Austausch mit den bayerischen Hochschulen und Universitäten, mit den dort lehrenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit den Forschenden oder auch nur mit der Studierendenschaft gestanden hat. – Angesichts dieses Antrags wohl nicht. Denn sonst wüssten Sie, dass eine progressive, innovative und erfolgreiche Wissenschaft, Forschung und Lehre auf Internationalität angewiesen ist und nur so Motor für die bayerische Wirtschaft sein kann. Die Welt verändert sich und mit ihr auch die Sprache der Wissenschaft. Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit. Diesem Antrag können wir deshalb nicht zustimmen. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Richtig, Frau Kollegin: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Aber wir kommen immerhin noch zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der CSU. Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist mir eine Freude, Ihnen einen schönen Abend zu wünschen. Wir sind am Ende der Tagesordnung. Danke schön. (Schluss: 19:42 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/49 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss Anträge 1. Antrag der Abgeordneten Sabine Gross, Ruth Müller, Florian von Brunn u.a. SPD Keine Verzögerung bei Sanierung des Schienennetzes! Drs. 19/5020, 19/6400 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A ENTH Z 2. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen: Wegfall der Wohnungsgeberbestätigung Drs. 19/5030, 19/6172 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 3. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten I: Plattform mit bayernweit einheitlichen Standards zur Aktenversendung Drs. 19/5031, 19/6173 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/49 4. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten II: Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Antrag auf Beschäftigungsverhältnis streichen Drs. 19/5032, 19/6174 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 5. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten III: Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis digitalisieren Drs. 19/5033, 19/6175 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 6. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten IV: Bei befristeten Aufenthaltstiteln auf Passdaten verzichten Drs. 19/5034, 19/6177 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 7. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten V: Biometriedaten zur Verlängerung befristeter Aufenthaltstitel sichern Drs. 19/5035, 19/6179 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z 8. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Barbara Fuchs u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Offensive „Unternehmensnachfolge Bayern“ Drs. 19/5085, 19/6389 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/49 9. Antrag der Abgeordneten Thomas Huber, Kerstin Schreyer, Bernhard Seidenath u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Zukunft der Sozialwirtschaft II: Digitalbonus auch für Unternehmen der Sozialwirtschaft Drs. 19/5104, 19/6186 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 10. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner, Daniel Halemba u.a. und Fraktion (AfD) LKW-Führerschein für die Mitglieder der Blaulichtfamilie vereinfachen! Drs. 19/5188, 19/6399 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 11. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Hanna-Krahl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anerkennung ausländischer Physiotherapie-Abschlüsse in Bayern Drs. 19/5209, 19/6392 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 12. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Hanna-Krahl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weiterbildung in der pädiatrischen Pflege voranbringen Drs. 19/5391, 19/6393 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z Protokoll 19/49 13. Antrag der Abgeordneten Ramona Storm, Oskar Atzinger, Markus Walbrunn und Fraktion (AfD) Für eine fundierte und verantwortungsvolle Aufklärung der nächsten Generation I: Lehrpläne im Fach Biologie anpassen – Wissenschaftspropädeutische Aufklärung über Pubertätsblocker und Transitionstherapien an bayerischen Schulen Drs. 19/5453, 19/6075 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 14. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u.a. und Fraktion (AfD) Für eine fundierte und verantwortungsvolle Aufklärung der nächsten Generation II: Psychische und physische Gesundheit im Kontext von Pubertätsblockern und Transitionstherapien an bayerischen Schulen Drs. 19/5454, 19/6224 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 15. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u.a. und Fraktion (AfD) Für eine fundierte und verantwortungsvolle Aufklärung der nächsten Generation III: Integration der wissenschaftlich fundierten Aufklärung über Pubertätsblocker und Transitionstherapien in der generalistischen Pflegeausbildung Drs. 19/5455, 19/6394 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/49 16. Antrag der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr, Nicole Bäumler, Holger Grießhammer u.a. SPD Schulleitungen in Bayern wirksam entlasten! Drs. 19/5481, 19/6499 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A ENTH Z Z Anlage 2 zum Protokoll 19/49 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 06.05.2025 zum Dringlichkeitsantrag; Unterbringung von Asylsuchenden im Markt Lappersdorf; Beschwerde über Landratsamt Regensburg; EB 0306.19 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin Eberwein Jürgen X Aigner Ilse Dr. Ebner Stefan X Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute X Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann X Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole X Fehlner Martina X Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg X Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen Freller Karl X Baur Konrad X Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara X Fuchs Barbara Dr. Behr Andrea X Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin X Gotthardt Tobias Böltl Maximilian X Graupner Richard X Bozoglu Cemal X Grießhammer Holger X Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine X Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar X Deisenhofer Maximilian Halemba Daniel X Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef X Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian X Dremel Holger X Herrmann Joachim Dünkel Norbert X Hierneis Christian Högl Petra X Protokoll 19/49 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin X Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna X Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias Jakob Marina X Rinderspacher Markus Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian Schießl Werner X Kohler Jochen X Schmid Franz Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim X Schmidt Gabi X Kraus Nikolaus X Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha X Kurz Sanne X Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie Lipp Oskar X Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf X Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald X Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian X Mistol Jürgen X Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone X Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth X Müller Ulrike X Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen X Protokoll 19/49 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth Weber Laura X Dr. Weigand Sabine X Weigert Roland X Weitzel Katja X Widmann Jutta Winhart Andreas Zellmeier Josef X Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix X Zöller Thomas X Zwanziger Christian X Gesamtsumme 134 28 1
