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Martina Fehlner

SPD 06.05.2025 Sitzungen 19/49

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Siebten Medienänderungsstaatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer im März dieses Jahres unterschrieben. Nach seiner Ratifizierung in den Länderparlamenten soll er am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Der Reformstaatsvertrag ist weitreichend und bringt entscheidende Impulse, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß, fit für die Zukunft, fit für die digitale Welt und für das sich verändernde Nutzerverhalten zu gestalten. Um die gesamte Gesellschaft besser erreichen zu können, werden ARD, ZDF und Deutschlandradio breiter aufgestellt. Damit soll auch dem Generationenabriss entgegengewirkt werden. Auch geht es darum, Kompetenzen zu bündeln und Mehrfachstrukturen abzubauen. Das ist richtig, und das begrüßen wir. In den vergangenen Monaten haben wir uns immer wieder mit den wichtigen, notwendigen Reformen und strukturellen Veränderungen vor allem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk befasst. Dabei wurde uns klar, dass wir in der Medienpolitik vor ganz großen Aufgaben und Herausforderungen stehen, leben wir doch in einer sich rasant verändernden, äußerst komplexen und immer schwieriger einzuschätzenden Medienwelt. Darauf gilt es sich entsprechend einzustellen. Ich möchte daher einige für uns wesentliche Punkte und Maßnahmen des Reformpaketes kurz erläutern und zusammenfassen. Zukünftig wird es weniger ARD-Hörfunkkanäle und weniger Spartensender von ARD und ZDF geben. Dies betrifft auch den Bayerischen Rundfunk. Hier sollen drei von insgesamt neun Hörfunkwellen eingestellt werden. Ob diese Konzentration und Verschlankung tatsächlich zu spürbaren Einsparungen führen wird, bleibt abzuwarten. Hier kommt unter anderem auch vom Deutschen Journalistenverband Kritik. Er sagt: Einsparungen Ja, aber nicht auf Kosten eines breiten, vielfältigen und anspruchsvollen Programms. Auch beim Fernsehen sind Einschnitte geplant. Auch aus unserer Sicht ist es nicht zwingend notwendig, die vier Dokumentationskanäle Phoenix, tagesschau24, ARD alpha und ZDFinfo wie bisher nebeneinander zu betreiben. Auch im Bereich Kultur soll nur noch eines der beiden Programme 3sat und Arte erhalten bleiben. Ein weiteres wichtiges Thema ist die vorgesehene Verschärfung beim Verbot der Presseähnlichkeit für öffentlich-rechtliche Internetangebote. Konkret bedeutet dies weniger Text-, mehr Video- und Audioangebote. Zeitungsverleger kritisieren schon seit Längerem, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinem Onlineangebot zu presseähnlich sei. Wir brauchen hier ein konstruktives Miteinander von Verlegerinnen und Verlegern mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist aber auch klar: Es sind die Big-Tech-Plattformen wie Google, Meta, Amazon und X, die wir stärker in den Blick nehmen müssen. Hier werden jeden Tag fatale Desinformationen verbreitet, die unsere Demokratie untergraben und gefährden. Deshalb sind Qualitätsjournalismus und unabhängige vielfältige Medienangebote unabdingbar und unverzichtbar für unsere Demokratie. Sie gilt es dauerhaft zu sichern. Wir brauchen deshalb auch in Zukunft einen starken, unabhängigen öffentlichrechtlichen Rundfunk mit einer gesicherten Finanzierung, über die im Landtag weiter zu beraten sein wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Anna Rasehorn (SPD): Eine gute Rede!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Fehlner. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 c auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 19/6208) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es zehn Minuten Redezeit für die AfD-Fraktion. Ich eröffne zugleich die Aussprache. – Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mannes, AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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