Martina Fehlner
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Petition vom 9. Juli 2024 richtet sich gegen die Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als Unterkunft für Asylbewerber in der Marktgemeinde Lappersdorf. Dazu ist zu sagen, dass es sich hier um eine dezentrale Unterkunft des Landratsamts Regensburg mit einer theoretischen Maximalbelegung von 27 Personen handelt. Untergebracht sind dort derzeit Familien mit Kindern, insgesamt 21 Personen. Die Gemeinde Lappersdorf hat insgesamt 13.500 Einwohner. Ziel der Petition ist die wirksame Rücknahme der Nutzungsänderung und die weitere Nutzung des Wohnhauses in einer im Wohngebiet üblichen Belegungsdichte. Der Petent sieht zudem als betroffener Anwohner und als Mensch mit Behinderung seine Grund- und Persönlichkeitsrechte verletzt. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden haben wir die Petition am 26. März sorgsam beraten und mehrheitlich beschlossen, sie mit der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Unsere Aufgabe im Ausschuss ist es allein, individuell zu prüfen und zu bewerten, ob möglicherweise sachliche und fachliche Verfahrensfehler vorliegen und ob die Regierung von Niederbayern und das Landratsamt Regensburg alle Vorgaben rechtskonform umgesetzt haben. Aus unserer Sicht wurde plausibel und nachvollziehbar dargelegt, warum der Petent nicht recht hat und die Einwände zurückzuweisen waren. Einige Punkte möchte ich kurz aufgreifen: Die Leitlinien zu Größe, Ausstattung und Art von dezentralen Unterkünften für Geflüchtete sind aktuell außer Kraft gesetzt, das heißt, selbst wenn sie noch gelten würden, wäre im vorliegenden Fall sogar die vorgesehene Personendichte von mindestens 7 m² für Wohn- und Schlafräume pro Bewohner erfüllt. Auch die Bauaufsichtsbehörde hat die Unterkunft im Hinblick auf die geplante Nutzung geprüft und die Räumlichkeiten für geeignet befunden. Das bedeutet, auch im Hinblick auf die Bauordnung und die Sicherheitsanforderungen in Bezug auf den Brandschutz und auf die Rettungswege gab es keinerlei Beanstandungen. Seit der Nutzung gibt es keine Mängel, keine Probleme, keine Ausschreitungen, keine Lärmbelästigung oder sonstige Beeinträchtigungen. Der Bürgermeister und einige Gemeinderäte, die in einer Entfernung von 50 m Luftlinie von der Unterkunft wohnen, haben mir erklärt, die Lage vor Ort sei entspannt und ruhig. Anlass für besondere Sicherheitsmaßnahmen oder zur Besorgnis gebe es derzeit nicht. Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen und dafür danken, dass unsere Kommunen bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen eine hervorragende Arbeit leisten. Das verdient unser aller Respekt. (Beifall bei der SPD) Uns allen muss wichtig sein, dass keine künstlichen Aufgeregtheiten geschürt, sondern gute und gangbare Lösungen gesucht und gefunden werden. Daran werden wir uns weiterhin halten. Das ist unsere Pflicht und unsere Verantwortung. Die Forderung, diese Petition hier noch einmal zu behandeln, orientiert sich allerdings daran leider nicht. Aber, meine Damen und Herren, wen wundert das schon? (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
