Stefan Ebner
Geschätzter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Ich berichte heute zur Petition von Herrn Dr. Jürgen Vetter aus der Gemeinde Lappersdorf im Landkreis Regensburg. Es geht um ein Haus, das vom Landratsamt Regensburg zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt wird. Der Petent wohnt mit seiner Ehefrau direkt neben dem besagten Gebäude. Beide sind schwerbehindert und gesundheitlich stark eingeschränkt. Sie fühlen sich durch die Nutzung in ihrer Lebenssituation stark beeinträchtigt. Als Berichterstatter im Ausschuss möchte ich Ihnen kurz darlegen, welche Vorwürfe der Petent erhebt. Der Petent wirft der Behörde vor, das Einfamilienhaus willkürlich in eine Unterkunft für bis zu 27 Personen umgewandelt zu haben, ohne Rücksicht auf das Wohnumfeld. Er vermutet, dass dabei baurechtliche Vorschriften umgangen wurden, und spricht auch von einem möglichen Schwarzbau. Durch diese Maßnahme droht dem Petenten als direkt betroffenem Nachbarn eine faktische Heimatvertreibung. Was fordern die Petenten? – Erstens die Rücknahme der Nutzungsänderung und eine Rückkehr zur ortsüblichen Wohnnutzung; zweitens den Stopp der Umbaumaßnahmen und den Rückbau in den ursprünglichen Zustand; drittens den Schutz ihrer Grundrechte, insbesondere als Menschen mit Behinderung, und ein transparentes Verfahren mit Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Der Petent äußert deutliche Kritik am Vorgehen des Landratsamtes, insbesondere an der Landrätin Tanja Schweiger. Er bemängelt, dass Entscheidungen ohne ausreichenden Dialog mit der Nachbarschaft getroffen worden seien. Mehrfache Gesprächsanfragen seien ignoriert oder unter Verweis auf Urlaubszeiten abgelehnt worden. Zudem bezweifelt der Petent die Darstellung, dass es sich um eine dezentrale Unterkunft zur Förderung der Integration handelte. Aus seiner Sicht bringt die Einrichtung vielmehr neue Risiken in das Wohngebiet. Er verweist auf konkrete Sicherheitsbedenken, Gewaltvorfälle, Lärm, unsachgemäße Müllentsorgung und dergleichen. Die unklare Identität der Bewohner sorgte bei vielen Anwohnerinnen und Anwohnern für ein Gefühl der Unsicherheit. So viel zu den Anmerkungen des Petenten. Ein paar Infos zu dem betroffenen Haus selbst: Es handelt sich um knapp 400 m Wohnfläche. Es gibt 13 Zimmer, 3 Küchen und 4 Bäder. Theoretisch könnten dort 27 Personen leben. Nach dem letzten mir bekannten Stand sind es 21 Personen. Zu der betroffenen Gemeinde: Die Gemeinde Lappersdorf im Landkreis Regensburg hat 13.500 Einwohner. Schon vor der Nutzung gab es 68 Plätze in dezentralen Unterkünften und 42 Plätze in einem Übergangswohnheim. Das wären umgerechnet 0,8 % der Bevölkerung. Die Aufnahmekapazität liegt hier also bei 0,8 %. Kämen diese weiteren 27 Personen dazu, um die es jetzt geht, läge die Quote bei 1,0 %. Im Landkreis Regensburg liegt sie insgesamt im Durchschnitt bei 1,5 %. Das Gebäude wurde ursprünglich als Wohnhaus mit Einliegerwohnung genehmigt. Ministerielle Hinweise und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom Mai 2015 deuten darauf hin, dass die derzeitige Belegung keine deutliche Überschreitung der Belegungsdichte darstellt und somit keine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegt. Die baurechtlichen Prüfungen ergaben, dass die Räumlichkeiten hinsichtlich des Brandschutzes, der Rettungswege und der allgemeinen Sicherheitsaspekte ausreichend sind. Das Ministerium erklärt auch, dass aus verwaltungsrechtlicher Sicht keine Fehler beim Vorgehen des Landratsamtes erkennbar sind. Neben der Petition wurden auch separate Dienstaufsichtsbeschwerden vom Petenten eingereicht, in denen insbesondere das Verhalten der Landrätin kritisiert wird. Vorwürfe umfassen Verstöße gegen das amtseidliche Gewissen und das Wahrhaftigkeitsgebot, mangelnde Bereitschaft zum Dialog und ein Vorgehen, das vom Petenten als totalitär und willkürlich wahrgenommen wird. Meine Damen und Herren, ich darf meine Berichterstattung zusammenfassen: Aus baurechtlicher sowie sicherheits- und verwaltungsrechtlicher Sicht liegt kein Fehlverhalten des Landratsamtes vor. Die getroffenen Maßnahmen sind zur Bewältigung der Unterbringungskrise notwendig. Die Berichterstattung im zuständigen Ausschuss hatte ich, die Mitberichterstattung hatte Frau Kollegin Fehlner von der SPD. Im Ausschuss gab es die Empfehlung der Fraktion der AfD, die Eingabe der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. Das wurde gegen die Stimmen der AfD und im Übrigen einstimmig abgelehnt. Die Eingabe wird schließlich aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung gemäß § 80.4 BayLTGeschO für erledigt erklärt – gegen die Stimmen der AfD, im Übrigen einstimmig. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
