Matthias Vogler
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen der scheindemokratischen Einheitspartei Deutschlands, kurz: SED 2.0, liebe Kollegen meiner AfD und geschätzte Besucher auf der Besuchertribüne! Heute wird in Erster Lesung die sechste Änderung medienrechtlicher Staatsverträge behandelt. Gut ist, dass der Schutz von Jugendlichen und Kindern hier einen besonderen Fokus erhält, wenn dieser auch einen ernsten und unvoreingenommenen echten Schutz unserer Jugend zum Ziel haben sollte. So ist die Kennzeichnungspflicht für nicht geeignete Programme für die entsprechenden Altersstufen grundsätzlich gut. Es ist gut, wenn diese mit den technischen Möglichkeiten beschränkt werden, um Heranwachsende vor übermäßiger Gewalt oder ungeeigneten Ü18-Inhalten zu schützen. Auch ist, wie es im neuen § 5 Absatz 1 Satz 2 heißt, der Schutz vor Risiken "für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen, insbesondere Risiken durch Kommunikations- und Kontaktfunktionen, durch Kauffunktionen, durch glücksspielähnliche Mechanismen, durch Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens, durch die Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte sowie durch nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien" grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch sollen, wie es in den Angaben zu § 12 heißt, auch Betriebssysteme – also Windows, iOS, Android usw. – mit aufgenommen werden, gegen welche dann vorgegangen werden darf, wie es im neuen § 2 Absatz 1 Sätze 5 und 6 heißt: "Maßnahmen gegen Anbieter von Telemedien oder Betriebssystemen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind auf Grundlage dieses Staatsvertrages zulässig, wenn die Maßnahme 1. zum Schutz […] bb) die Bekämpfung der Verunglimpfung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität, […] dd) die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen, b) der öffentlichen Gesundheit" sowie "2. ein bestimmtes Telemedium oder Betriebssystem betrifft, das die unter Nummer 1 genannten Schutzziele beeinträchtigt oder eine ernsthafte und schwerwiegende Gefahr einer Beeinträchtigung dieser Ziele darstellt, […]" Das ist zwar alles recht hölzern, allerdings heißt es dann vielleicht, dass alle Bürger, die sich rational verhalten und das Faktum nennen, also ihre Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes ausüben und klar sagen, dass es zum Beispiel nur zwei Geschlechter gibt – Mann und Frau, was auch sonst –, oder die sich weiterhin die schönen Karl-May-Filme mit Indianern angucken, welche zu Ostern wieder einmal Thema von linksradikalen Kreisen waren, dann vielleicht als angebliche Rassisten diffamiert und gesperrt werden und das gar nicht mehr äußern können, weil sie dann technisch nicht mehr die Möglichkeit dazu haben. Das heißt vielleicht, dass die Wahrheit über die überproportionale Ausländerkriminalität zum Beispiel im Vergleich zur Bevölkerungszahl als Fake News gecancelt wird, deren Nationalität nicht genannt werden darf, oder dass dann alle plötzlich Deutsche sind, wobei es in der Statistik schon einen Unterschied macht, ob es ein Deutscher mit oder ohne Migrationshintergrund war, um die Probleme auch weiterhin benennen und dagegen vorgehen zu können. Denken wir nur an die Corona-Zeit, in der sich die Staatsregierung mit ihrem gottgleichen Ministerpräsidenten vor Ekstase mit Einschränkungsorgien gar nicht mehr zurückhalten konnte. Zum Glück gab es etliche mutige Bürger und auch Jugendliche, die sich dem entgegengestellt hatten, was völlig richtig war, was auch im Nachhinein herauskam, wie es die RKI-Protokolle auch zeigten. Das alles darf dann, wenn es nicht schon vielleicht im vorauseilenden Gehorsam gelöscht wurde, mit diesem neuen Staatsvertrag mit Druck auf die Betriebssystemhersteller weiter eingeschränkt werden. Ist damit auch die Kritik von der Jugend – denn diese ist die Zukunft unseres Landes – an der Kriegsgeilheit der ehemaligen alten und vielleicht auch neuen Regierung verstummt? – Nein. Sie sagen jetzt sicher: Das ist alles Quatsch; es wird niemals dazu kommen. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Aber wie schon einst Walter Ulbricht sagte: Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten – mit dem Ergebnis, dass die Mauer kam. Laut der US-Regierung haben Sie, liebe Altparteien, aber nun die neue Brandmauer aufgebaut. Bauen Sie Ihre Brandmauer weiter und verstecken sich dahinter. Der Wähler wird es Ihnen danken und Sie auf den Müllhaufen der Geschichte befördern, wenn Sie, die einst konservative CSU, weiter so Ihre Politik betreiben. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD) – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Es geht um den Jugendschutz!) Machen Sie weiter so; uns ist das recht. Weil wir das alles nicht unterstützen und auch die Zwangsabgabe für die Regierungspropaganda à la China seit Jahren abschaffen wollen, lehnen wir die Zwangsgebühren weiterhin und auch diesen Staatsvertrag ab, weil diese Sachen einfach übergriffig sind. Wir freuen uns trotzdem auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
