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Gerd Mannes

AfD 06.05.2025 Sitzungen 19/49

Frau Jakob, das war sehr aufschlussreich. Sie haben sich um die konkrete Sachfrage gedrückt. Natürlich haben Sie recht, dass man im Dauergrünland Unkräuter mit einer Einzelpflanzenbehandlung bekämpfen kann. Ich möchte aber noch einmal versuchen darzustellen, worum es geht: Die Drohne ist in der Lage, jedes einzelne Unkraut zu identifizieren, aufzuzeichnen und zu filmen. Diese Information kommt in die Spritze. Dann fährt der Traktor genau dahin, wo sich das einzelne Unkraut befindet, und lässt nur dort einen Spritzer ab. Dieses Verfahren der Einzelpflanzenbekämpfung ist in Baden-Württemberg gängig. Bei großflächigem Grünland ist eine Anwendung dieses Verfahrens aber schwierig. Warum ist dieses Verfahren in Baden-Württemberg zulässig und gängig, aber in Bayern nicht erlaubt? Das müssen Sie mir jetzt einmal erklären.

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