Katja Weitzel
Verehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sechster Medienänderungsstaatsvertrag – was ist das? Worum geht es? – Es ist schon viel gesagt worden. Es geht um das Medienverhalten unserer Kinder und Jugendlichen, um den Jugendmedienschutz. Zum einen soll der technische Jugendschutz gestärkt werden. Zum anderen werden bestehende Regelungen an das bestehende Jugendschutzgesetz, das es ja auch noch gibt, angepasst, um es zu harmonisieren. Es erfolgt auch eine Anpassung an EU-Regelungen, nämlich auch hier die Harmonisierung mit EU-Recht zur Regulierung der digitalen Medien. Herzstück der Neuregelung – wir haben es schon gehört – ist die Pflicht der Betreiber von Plattformen auf Social Media zur Einrichtung einer technischen Jugendschutzvorrichtung. Was sich so kryptisch anhört, ist nichts anderes als die Pflicht, Schutzvorrichtungen einzurichten, damit Kinder und Jugendliche bei der Nutzung sozialer Medien, Websites, Apps, was es auch immer Neues gibt, vor Gefahren geschützt werden. Dabei gilt: Die Anwendung dieser technischen Vorrichtungen muss transparent und einfach sein, damit die Erziehungsberechtigten damit einfach umgehen können und auch auf diese Opt-in-Lösung, die schon dargestellt wurde, reagieren können. Denn die Website ist so lange ohne Barriere nutzbar, wie diese Einrichtung nicht aktiviert worden ist. Das heißt, dieser Schritt muss noch gemacht werden. Dabei gilt – das finde ich besonders wichtig – eine Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle. Darum geht es nämlich auch in diesem Gesetz, und zwar in Form einer regulierten Selbstkontrolle durch eine Stärkung der Landesmedienanstalten und der Kommission für den Jugendmedienschutz. Also: Klar strukturierte Regelungen zum Jugendmedienschutz auch für Social Media und anderweitige digitale Medien als Reaktion auf das veränderte Medienverhalten, übrigens nicht nur von Kindern und Jugendlichen, aber hier insbesondere, sondern von uns allen. Eine Pflicht zur Schaffung transparenter und leicht bedienbarer Schutzvorrichtungen, die man den Betreibern digitaler Medien auferlegt, ist dringend erforderlich, um Kinder und Jugendliche vor so neuen Phänomenen wie Grooming, Cybermobbing, selbstgefährdendem Verhalten, exzessivem Spielen oder eben auch Kostenfallen – es ist schon erwähnt worden – oder weiteren Gefahren, die wir vielleicht noch gar nicht kennen, zu schützen. Die Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle ist keine Gängelung und schon gar keine Zensur. (Beifall bei der SPD) Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist dringend nötig, um mit der modernen Medienwelt Schritt halten zu können. Wir unterstützen die Änderungen daher als Fraktion, auch in der weiteren parlamentarischen Beratung. Ich habe noch einen Wunsch: Alles, was wir hier technisch einführen, hilft uns nur weiter, wenn wir alle Nutzerinnen und Nutzer, angefangen von den Kindern über die Jugendlichen bis hin zum Erwachsenenalter, mit der entsprechenden Medienkompetenz ausstatten, damit sie damit entsprechend umgehen können. Wenn man gut damit umgehen kann, kann man mit der rasend schnellen technischen Entwicklung in der digitalen Welt Schritt halten und muss nicht mehr Angst haben, besonderen Gefahren ausgesetzt zu sein. Deshalb noch mal ein Appell – sie ist aber gerade nicht hier – an die Kultusministerin, auf die Medienkompetenz, was Schule und Bildungseinrichtungen betrifft, von uns allen, nicht nur von Kindern und Jugendlichen, zu achten und diese weiter zu vermitteln. Wir werden das Gesetz in der weiteren parlamentarischen Beratung weiterhin positiv begleiten. (Beifall bei der SPD)
