Ferdinand Mang
Herr Kollege, Sie haben ausdrücklich gesagt, dass auch die Neutralität Bestandteil dieses Vertrags sei. Ich schaue mir jetzt § 26 an, insbesondere Absatz 2. Ich kann ihn kurz einmal vorlesen: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen." Alles schön und gut, klingt super. Aber es fehlt ein wichtiges Wort: Neutralität. Das hat man bewusst draußen gelassen, weil man so nämlich schön zum Beispiel eine Meinung der AfD unterdrücken kann. (Toni Schuberl (GRÜNE): So ein Quatsch!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Ludwig, bitte.
