Alexander Flierl
Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat verfolgt die AfD bereits zum dritten Mal mit einer Gesetzesinitiative das Ziel, dass eine Einzelbestimmung aus Artikel 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, die im Übrigen durch das Volksbegehren "Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen" eingeführt worden ist, angegriffen, aufgehoben und gestrichen werden soll. Neben den anderen Beispielen, die schon genannt worden sind, soll also diesmal das Verbot aufgehoben werden, auf Grünland flächendeckend Pflanzenschutzmittel auszubringen. Dieser Punkt wird herausgegriffen, wird stilisiert, ich sage sogar: hochstilisiert, als ob dies die Herausforderungen, vor denen unsere Landwirte stehen, die Schwierigkeiten, die sie zu bewältigen haben, lösen würde. Das geht doch an der Sache vorbei. Wir wissen doch ganz genau, worauf es jetzt ankommt. Herr Kollege, Ihre Rede und Ihr Vorschlag gehen am Gesetzesvorschlag, den Sie selber gemacht haben, vorbei; denn das ist nicht wirklich das Problem. Wir alle kennen doch die Probleme, vor denen unsere Bäuerinnen und Bauern stehen, die Herausforderungen und die bürokratischen Hürden. Deswegen bin ich sehr dankbar und froh, dass jetzt mit einer neuen Bundesregierung, mit Alois Rainer als Bundeslandwirtschaftsminister und mit den Parlamentarischen Staatssekretärinnen Silvia Breher und Martina Englhardt-Kopf, endlich wieder eine ideologiebefreite Landwirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Einzug hält, um die Herausforderungen anzugehen, vor denen unsere Landwirtschaft steht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Aber ich komme zurück zu Ihrem Gesetzesvorschlag. Es wird wieder einmal versucht – und es ist, wie üblich und wie immer, ein untauglicher Versuch –, ein vermeintliches Problem zu benennen, herauszugreifen und daran letztendlich die Herausforderung in der Landwirtschaft aufzuhängen. Dieses Problem, das genannt wird, ist in der Realität keines. Es geht völlig an der Wirklichkeit vorbei, auch an der Bewirtschaftungs- und Lebenswirklichkeit unserer Bäuerinnen und Bauern. Zudem ist Ihr Vorschlag unnötig und auch, leider Gottes, wie immer fachlich und sachlich eindeutig falsch. Diese Regelung, die im Bayerischen Naturschutzgesetz aufgenommen ist, stellt nämlich die gebotene Güterabwägung zwischen verständigem Naturschutz auf der einen Seite und den notwendigen Produktionserfordernissen, vor denen unsere Landwirte stehen, auf der anderen Seite sicher. Sie übersehen, dass es bei der Vorgabe nur darum geht, dass nicht flächendeckend und nur auf Grünland keine Pflanzenschutzmittel aufgebracht werden sollen. Deswegen wäre es vernünftiger gewesen, Sie hätten in dieser Frage lieber geschwiegen – gerade auch Ihre Begründung, dass drohnenbasierte Verfahren nicht möglich sein sollten. Ganz im Gegenteil: Die sind möglich, und die Einzelbekämpfung ist auch weiterhin möglich. Wir in Bayern setzen darauf und fördern innovative Verfahren, auch unter dem Einsatz Künstlicher Intelligenz, dass wir hier, in der Agrartechnik, entsprechend weiterkommen. Deswegen ist Ihr Argument schon völlig daneben. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Zudem ist es sinnvoll, auf Grünland nicht flächendeckend Pflanzenschutzmittel auszubringen. Das ist zum Beispiel zum verstärkten Erhalt der Artenvielfalt, zur Förderung von Bestäubern, aber auch dafür notwendig, um die Bodengesundheit und das Bodenleben zu erhalten und zu stärken. Es ist also naturschutzfachlich sinnvoll und geboten, nicht zu viel Pflanzenschutzmittel auszubringen, um zum Beispiel weniger Eintrag in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser sicherstellen zu können. Aber auch und gerade für unsere Bäuerinnen und Bauern gibt es gute Gründe, neben der Imagebildung und natürlich auch einer höheren Akzeptanz in der Gesellschaft, auf eine flächendeckende Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Grünland zu verzichten. Zum einen ist es deswegen sinnvoll, um weniger Resistenzbildung zu riskieren; Pflanzen und auch Schädlinge können durch verstärkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln natürlich Resistenzen bilden. Zum anderen ist es auch ganz klar und liegt auf der Hand: Es ist auch eine Frage der Kostenersparnis. Pflanzenschutzmittel kosten natürlich Geld. Deswegen ist es sinnvoll, sie so effektiv und effizient wie möglich einzusetzen, ungeachtet dessen, dass natürlich auch Produktionsmittel und Maschinenzeiten eingespart werden können. Deswegen unterstreicht unser Vorgehen zum einen mit dieser Vorgabe, zum anderen aber auch durch Unterstützung, durch Förderung, durch die Bereitschaft, unseren Landwirten entgegenzukommen, ganz klar unseren Grundsatz des Vorranges von Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht; denn uns ist allen klar – gerade die regierungstragenden Fraktionen stellen dies auch immer wieder deutlich heraus und tragen mit dazu bei, dass wir uns ganz klar dazu bekennen –, dass wir nur etwas für Biodiversität, für Artenschutz und für den allgemeinen Naturschutz erreichen können, wenn wir hier zusammen mit den Bäuerinnen und Bauern, im Schulterschluss mit der Landwirtschaft, vorgehen, um alle Ziele zu erreichen. Wir müssen die Versorgungssicherheit, die Lebensmittelsicherheit gewährleisten können, aber genauso auch etwas für unsere Natur und Umwelt erreichen können. Da haben wir die vielfältigsten Fördermittel aufgelegt: im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm, in den Ökoregelungen, die auch durchaus respektable und wichtige Mittel zur Verfügung stellen, durch das Vertragsnaturschutzprogramm, bei der Anlage von Biodiversitätsstreifen, und auch, ganz neu, mit einer Maßnahme aus dem Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern, der sogenannten Maßnahme K24. Damit kann man eine gesonderte Förderung für Weiden und Wiesen erhalten, wenn man auf Pflanzenschutzmittel verzichtet. Ich glaube, dass dieser Weg der richtige ist. Wir sorgen für einen Gleichklang von Natur- und Artenschutz, aber auch dafür, dass die produktionsnotwendigen Maßnahmen von unseren Bäuerinnen und Bauern ergriffen werden können. Dies ist der richtige, dies ist auch der bayerische Weg. Deswegen lehnen wir ganz klar Ihren Gesetzesvorschlag ab. Der trägt nicht, der taugt nicht, und der führt uns auch nicht weiter. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion.
