Roswitha Toso
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es geht darum, ob der Nürnberger Fernmeldeturm wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Um es kurz zu machen: Die Forderung an die Staatsregierung, hier über mögliche Konzepte und Gesamtkosten Auskunft zu geben, ist sinnlos, da sich der Turm, wie bereits erwähnt, nicht im Besitz des Freistaates Bayern befindet, sondern als Privatbesitz der Deutschen Funkturm GmbH gehört. Eine Besucherplattform oder ein Restaurant hoch über den Dächern von Nürnberg zu betreiben, erfordert große Investitionen. Themen wie Brandschutz und Fluchtwege sind in solch luftiger Höhe nicht unwesentliche Kostenpunkte. Zudem steht der Turm weitab des Nürnberger Zentrums, anders als beim Münchner Olympiaturm oder beim Berliner Fernsehturm am Alexanderplatz. In den Achtzigerjahren haben die vergangenen Pächter ihre Erfahrungen bereits gemacht. Ein profitables Konzept konnte nicht gefunden werden. Aufgrund dessen ist der Turm auch seitdem geschlossen. Wie im Antrag dargelegt, wurde das Bauwerk 2021 in die Liste der bayerischen Denkmäler aufgenommen. Dies mag ein Schritt dahin sein, die Attraktivität für Investoren zu erhöhen. Bestimmt würde sich die Eigentümerin, die Deutsche Funkturm GmbH, nicht dagegen verwehren, den Turm öffentlich zu machen, wenn es für sie wirtschaftlich wäre. Damit ist auch schon alles gesagt. Ein weitergehendes Informationsbedürfnis für den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst kann ich nicht erkennen, und wie gehabt lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
