Tobias Reiß
Vielen Dank, damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Enthaltungen? – Jeweils keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 a auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag) (Drs. 19/6194) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser heutigen Ersten Lesung beantrage ich für die Bayerische Staatsregierung die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 12. Dezember 2024 den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen und im März im Umlaufverfahren unterzeichnet. Bayern hat am 18. März 2025 unterzeichnet. Der Staatsvertrag soll am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Der Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags, insbesondere der Titel, mag auf den ersten Blick und auch für diejenigen, die nicht Expertinnen und Experten für den Staatsvertrag und den Rundfunk sind, vielleicht etwas sperrig daherkommen. Wir sollten uns aber nicht täuschen lassen; die Inhalte sind für uns alle, sind für unsere Gesellschaft, sind auch für unseren gesellschaftlichen Diskurs wichtig; denn es geht um wichtige Änderungen im Bereich des Jugendmedienschutzes. Die Reform ist notwendig geworden, weil im Internet entwicklungsgefährdende Inhalte wie Pornografie, Gewalt, Hass, Hetze und Falschinformationen immer leichter zugänglich sind. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Nutzung von Smartphone und Internet für mehr als 90 % der Jugendlichen ein fester Bestandteil des Alltags ist. Das wird uns nicht überraschen. Gleichzeitig berichtet ein Viertel der befragten 12- bis 19-Jährigen aber von ungewolltem Kontakt mit pornografischen Inhalten. Mehr als die Hälfte, fast 60 %, geben an, dass sie im letzten Monat beleidigenden Kommentaren begegnet sind. Das muss uns eine dringende Warnung sein, insbesondere mit Blick auf Jugendliche. Das ist unter Erwachsenen schon schwierig, aber bei Jugendlichen, die noch in ihrer geistigen Entwicklung stecken, sind negative Einflüsse besonders prägend. Wir haben eine besondere Herausforderung, eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung haben wir ganz generell, auch im analogen Leben, und deshalb umso mehr in dem Bereich, der die Menschen noch viel direkter erreicht und viel unerwarteter erreicht, nämlich im digitalen Bereich. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Herzstück des Staatsvertrags ist ein neuer, passwortgeschützter Jugendschutz-Button. Das muss man sich ähnlich vorstellen wie den Flugmodus-Button beim Smartphone. Durch eine neue technische Jugendschutzvorrichtung auf der Ebene des Betriebssystems soll künftig ein Klick auf den Button genügen, um ein Endgerät, wie zum Beispiel das Handy des Kindes, auf eine bestimmte Altersstufe einzurichten. Das ist eine deutliche Erleichterung für Eltern, die für Kinder und Jugendliche verfügbaren Inhalte so zu steuern, dass nur altersgerechte Inhalte ausgespielt werden. Nach der Aktivierung des Buttons werden nur noch solche Apps gezeigt, die der Altersstufe entsprechen, und der Browser kann nur noch in der sogenannten sicheren Suche genutzt werden. Mit erweiterten Rechtsdurchsetzungsbefugnissen der Landesmedienanstalten wollen wir außerdem dafür sorgen, dass diese effektiver gegen unzulässige Angebote, vor allem im Internet, vorgehen können. Nach dem vor allem im Bereich des Glücksspielrechts bewährten Prinzip – nämlich "Follow the Money" – können Landesmedienanstalten zukünftig Kreditinstituten die Mitwirkung am Zahlungsverkehr bei unzulässigen Angeboten untersagen. Dadurch können sie die wesentlichen Zahlungsströme von unzulässigen Angeboten unterbrechen. Zusätzlich erhalten sie die Möglichkeit, auch inhaltsgleiche Ausweich-Domains, sogenannte Mirror Domains, einfacher zu sperren. Dadurch können Sperrverfügungen nicht mehr durch eine geänderte Internetadresse umgangen werden. Zusätzlich wird es vor Beginn von Filmen, Serien und Spielprogrammen in Telemedien weitere Hinweispflichten auf die Alterseinstufung geben, und zwar für Angebote nach Altersstufen 6, 12, 16, 18. Bisher war das nur für Angebote mit einer Alterseinstufung ab 16 verpflichtend. Fazit: Mit den Änderungen wird der Jugendmedienschutz zukunftsfähig und zeitgemäß ausgestaltet. Wir beginnen mit der heutigen Ersten Lesung die Beratungen, anschließend auch in den Ausschüssen. Ich bitte das Hohe Haus aber schon heute um Zustimmung; denn es geht um unsere gemeinsame Verantwortung für den Jugendschutz, insbesondere den Jugendmedienschutz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
