Tobias Reiß
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 49. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Wir stehen sicher auch hier im Haus alle unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse in Berlin. Ich will sie an dieser Stelle gar nicht bewerten; (Beifall bei der AfD) die Reaktionen im In- und Ausland sprechen für sich. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich einige Glückwünsche aussprechen. Am 16. April 2025 konnte Kollege Jürgen Mistol einen runden Geburtstag begehen. (Allgemeiner Beifall) Am 26. April 2025 hat Kollege Kristan Freiherr von Waldenfels – ich sehe ihn im Moment nicht – einen halbrunden Geburtstag gefeiert. (Allgemeiner Beifall) Gestern hatte Kollege Franz Bergmüller einen runden Geburtstag. (Allgemeiner Beifall – Zuruf von der AfD: Bravo!) Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich alles Gute! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss auf einen Vorfall in der letzten Plenarsitzung am 9. April 2025 zurückkommen. Im Rahmen der Aussprache zu einem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER "Stromnetze vor Überlastung schützen – Bessere Steuerung der Erneuerbaren ermöglichen!" hat der Abgeordnete Stümpfig wörtlich geäußert: "Ja, wie dumm kann man denn sein, dass man jetzt genau diesen Absatz streichen will? Wie dumm kann ein Wirtschaftsminister sein, der sieben Jahre im Amt ist und immer noch nicht Zusammenhänge versteht?" Herr Abgeordneter Stümpfig, für diese Äußerung rufe ich Sie nachträglich zur Ordnung. (Zurufe von der AfD: Oh!) Diese Äußerung verletzt die Ordnung und die Würde des Landtags gemäß § 116 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags. Es handelt sich um eine persönliche Beleidigung gegenüber Herrn Staatsminister Aiwanger. Wir haben die Äußerung und auch die Konsequenz im Präsidium sehr sorgfältig abgewogen. Bei persönlichen Beleidigungen erscheint uns eine hohe Sensibilität angemessen; dass der Redner die Beleidigung in eine rhetorische Frage verpackt hat, ändert nichts an dieser Bewertung. Für den unbefangenen Zuhörer besteht kein Zweifel, dass der Abgeordnete den Herrn Staatsminister als dumm darstellen möchte. Eine solche Beleidigung ist der Würde des Hohen Hauses nicht angemessen und schadet seiner Vorbildfunktion. Die Redefreiheit des Abgeordneten überwiegt demgegenüber nicht. Die gewählte Ausdrucksweise war nicht notwendig, um den politischen Standpunkt zu verdeutlichen. Es wäre Herrn Kollegen Stümpfig ohne Weiteres möglich gewesen, scharfe Kritik am Vorhaben zu äußern, ohne persönlich beleidigend zu werden. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Er hat sich entschuldigt, und ich habe die Entschuldigung angenommen! Für mich ist es erledigt!) – Das ist eine Bemerkung des Herrn Staatsministers am Rande. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD sowie des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe nun bekannt, dass die AfD-Fraktion in ihrer Sitzung am 9. April 2025 den Abgeordneten Johannes Meier zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzen gewählt hat. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Tagesordnungspunkt 3 d, "Erste Lesung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Hierneis u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes" auf Wunsch der Initiatoren abgesetzt wurde. Die Erste Lesung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Schließlich gebe ich noch bekannt, dass die AfD-Fraktion zu Tagesordnungspunkt 10, "Eingabe – Unterbringung von Asylsuchenden im Markt Lappersdorf, Beschwerde über Landratsamt Regensburg" beantragt hat, über die Entscheidung des Ausschusses in namentlicher Form abstimmen zu lassen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER "Solide Kommunalfinanzen als Schlüssel zur Leistungsfähigkeit unserer Kommunen" Sie kennen das Prozedere. Grundsätzlich beträgt die Redezeit fünf Minuten pro Rednerin oder Redner bzw. zehn Minuten für eine Rednerin oder einen Redner. – Der erste Redner ist der Kollege Bernhard Pohl. Sie haben zehn Minuten Redezeit.
