Joachim Konrad
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn sich die Sonne heute hinter Regenwolken versteckt, so scheint sie im Freistaat oft ausgiebig und mit ganzer Kraft. Die Sonne, diese einzigartige Kraftquelle für die Energieerzeugung, nicht bestmöglich zu nutzen, wäre nicht nur eine wirtschaftliche Idiotie, sondern mit Blick auf kommende Generationen auch vollkommen verantwortungslos. Bayern ist Solarland. Bayern hat mit Abstand die höchste installierte Photovoltaikleistung unter allen Bundesländern. Ende des Jahres 2023 waren es laut offiziellen Daten über 20 Gigawatt, etwa ein Drittel der gesamten PV-Leistung Deutschlands. Es gibt in Bayern über 750.000 PV-Anlagen auf Dächern von Wohnhäusern, landwirtschaftlichen und gewerblichen Gebäuden und zunehmend auf Freiflächen. Die Kraft der Sonne ist elementarer Bestandteil auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir wollen weiterhin Vorreiter bei der Nutzung dieser unerschöpflichen Energiequelle sein. Deshalb gilt im Freistaat eine Photovoltaikpflicht für alle staatlichen Gebäude sowie eine PV-Pflicht für alle Nichtwohngebäude, entweder bei einem Neubau oder bei der Erneuerung der kompletten Dachhaut. Eine Pflicht für Wohngebäude besteht im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie zum Beispiel unseren Nachbarn in Baden-Württemberg, ausdrücklich nicht. Was der heutige Antrag der AfD wohlweislich verschweigt, ist Folgendes: Von der Verpflichtung auf Errichtung einer PV-Anlage bei Nichtwohngebäuden können Ausnahmen erteilt werden, nämlich bei unbilligen Härten: Wenn zum Beispiel klar ist, dass die Nutzungsdauer einer Gewerbehalle nur noch wenige Jahre beträgt, sowie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, unter anderem bei Dachflächen bis 50 m² auf Garagen, Nebengebäuden usw. Damit haben wir in der Bayerischen Bauordnung eine Regelung geschaffen, die auf der einen Seite den Ausbau der erneuerbaren Energien fördert und sich auf der anderen Seite als absolut verhältnismäßig darstellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es trifft zu, dass die Anbringung von PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden zunächst eine Mehrausgabe bedeutet. Der Antrag der AfD-Fraktion verkennt aber, dass sich dieser Mehraufwand gerade bei Nichtwohngebäuden in der Regel nach kurzer Zeit amortisiert. Dem anfänglichen Mehraufwand stehen durch den erzeugten Strom Einsparungen durch Eigennutzung oder Einnahmen durch die Einspeisung ins öffentliche Netz gegenüber. Schon allein deshalb ist die Installation von PV-Modulen auf einem Gewerbegebäude oder auf einem staatlichen Bauwerk ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. Was die staatlichen Gebäude betrifft, so sind wir der Meinung, dass wir als Staat mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen weiteren wichtigen Aspekt in die Debatte einbringen, und zwar die zunehmende Konkurrenzsituation von Freiflächenphotovoltaik zur Landwirtschaft. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen ist durch Versiegelung, Ausgleichsflächenverordnungen und konkurrierende Nutzungen bereits enorm. Wenn jetzt noch viele Hektar durch Freiflächenphotovoltaik der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, dann wird es langsam eng mit der Nahrungsmittelversorgung unserer Bevölkerung. (Beifall bei der CSU) Jedes Kilowatt erzeugter Sonnenstrom auf dem Dach reduziert die Notwendigkeit der Erzeugung auf der freien Fläche. Dies ist schon lange die Forderung der Vertreter der landwirtschaftlichen Verbände. Wir tragen mit der Regelung in der Bayerischen Bauordnung zur Nutzung von Gewerbe- und Staatsdachflächen diesem Aspekt Rechnung. Heute sehe ich leider Kollegen Stadler von der AfD nicht, der sich hier im Plenum immer als Robin Hood der Landwirtschaft aufspielt. Das erfolgt zwar ohne Sachverstand, aber dafür sehr laut und oft ziemlich unverschämt. Vielleicht können Sie Herrn Stadler ausrichten, dass er diesen Antrag in Ihrer Fraktion normalerweise hätte verhindern müssen; denn mit diesem Antrag erweist die AfD den Bäuerinnen und Bauern im Freistaat einen Bärendienst. (Beifall bei der CSU) Ich fasse zusammen: Die Modifizierung der Bayerischen Bauordnung ist mit Blick auf die Photovoltaik auf Dächern von staatlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden vernunftorientiert, aus wirtschaftlichen und klimapolitischen Gesichtspunkten heraus geboten und absolut verhältnismäßig. Der Antrag der AfD-Fraktion ist weder sachgerecht noch vernünftig. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Huber von der AfD-Fraktion vor.
