Johannes Meier
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfes sprechen wir erneut über Artikel 44a der Bayerischen Bauordnung. Dieser verpflichtet dazu, dass bei staatseigenen Gebäuden sowie gewerblichen Neubauten oder auch bei einer vollständigen Dachsanierung eine Installation von Solaranlagen vorgeschrieben wird. Wohngebäude hingegen unterliegen einer sogenannten Soll-Vorschrift. Was bedeutet diese Soll-Vorschrift eigentlich? – Darauf gehe ich noch einmal ein. Sie verlangt eine bestimmte Maßnahme, gewährt aber einen theoretischen Ermessensspielraum. Für Ausnahmen findet dieser aber praktisch nicht statt. Er ist kaum größer als bei einer verpflichtenden Vorschrift. In der Ersten Lesung sprach Kollege Eberwein von der CSU davon, diese Pflicht gelte nur, wenn Solaranlagen sinnvoll und wirtschaftlich seien. Sie amortisierten sich in der Regel innerhalb weniger Jahre. Kollege Behringer von den FREIEN WÄHLERN sagte: Photovoltaikanlagen sind ein Motor für Innovation und Wohlstand. Wer sich gegen die Solardachpflicht – hier haben wir wieder das Wort "Pflicht" – stellt, verwehrt sich wirtschaftlichen Vorteilen. Wenn das stimmt, dann frage ich erneut: Wozu brauchen wir die Soll-Vorgabe? Wozu benötigen wir denn eine Pflicht, wenn es so attraktiv ist? Wozu eine Soll-Vorschrift? Lassen Sie uns doch bitte die Nachteile und die Risiken nicht aus dem Blick verlieren. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft spricht davon, dass beim Gewerbebau Kostenerhöhungen von circa 15 bis 20 % anstünden. Der bayerische Energie- und Wasserwirtschaftsverband warnt aufgrund des Fachkräftemangels bei Planung und Installation vor fehlenden Kapazitäten. Selbst bei niedrigen Stromentstehungskosten entstehen zusätzliche Systemkosten, gegebenenfalls für Speicher, Reservekraftwerke, den Netzausbau, und die trägt am Ende der Verbraucher. In der Zeitung "DIE WELT" gab es hierzu einmal einen spannenden Artikel. Eine echte Amortisation ist keineswegs garantiert. Besonders spannend war am Ende eine Aussage des Kollegen Eberwein. Er kündigte in der Ersten Lesung bereits an, den Artikel 44a auf den Prüfstand stellen zu wollen, sobald Berlin verlässliche Planung und Förderung biete. Wenn nicht einmal die eigentlichen Befürworter final überzeugt sind, warum halten wir dann stur an einer Pflicht oder dieser Soll-Vorschrift fest? Meine Damen und Herren, eine Soll-Vorschrift, die sich in der Praxis wie ein Zwang verhält, darf nicht zur Regel werden. Deswegen bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Stimmen Sie für Freiheit statt Zwang! (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Kollege Joachim Konrad.
