Marina Jakob
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, warum wir uns heute erneut mit einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes beschäftigen und aufhalten. Auch Sie, liebe AfD, haben zusammen mit dem kompletten Hohen Haus vor wenigen Wochen einem Antrag der FREIEN WÄHLER zugestimmt, mit dem eine Evaluation der Auflagen durch das Volksbegehren gefordert wurde. Dabei haben wir das Umweltministerium unter anderem aufgefordert, das Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Grünland zu prüfen und zu evaluieren. Auch Sie haben damals mitgestimmt und gesagt: Das ist ein kritischer Punkt; wir müssen überprüfen, ob sich das in den letzten fünf Jahren in der Praxis bewährt hat oder nicht. – Deswegen ist es absolut unnötig, jetzt einen Gesetzentwurf einzubringen. Ja, die Einzelflächenbekämpfung im Grünland ist möglich und funktioniert zum Beispiel beim Ampfer hervorragend. Lassen Sie sich auch das von einer Landwirtin sagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Der überbetriebliche Einsatz beim Ampfer kostet ungefähr 50 Euro inklusive Spritzmittel, was für den Landwirt gut leistbar ist; denn er hat damit nicht die Arbeit. Probleme gibt es – das gebe ich zu – bei der Bekämpfung des Wasser-Kreuzkrautes. Da ist es nicht so einfach, die Bekämpfung fachgerecht durchzuführen. Deswegen fordern wir eine Überprüfung dieser Maßnahmen, zum Beispiel, ob in einzelnen Jahren Ausnahmen vom Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln möglich sind. Die Praxis sagt: Wir müssen uns das vor Ort genau anschauen. Wir brauchen aber definitiv keine pauschale Erlaubnis für den flächenhaften Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Das ist auch nicht nötig. Jeder vernünftig arbeitende Landwirt hat vermutlich in den letzten 20 Jahren keinen flächenhaften Einsatz von Pflanzenschutzmitteln praktiziert. Als die Strukturen noch kleiner waren, sind die Landwirte durchgegangen und haben den Ampfer mit der Hand herausgestochen. Das war die schonendste Art und Weise. Heute ist das leider aufgrund der Betriebsstrukturen nicht mehr möglich und durchführbar. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf klar ab. Er ist zur jetzigen Zeit einfach unnötig. Er zerstückelt außerdem das Naturschutzgesetz. Das brauchen wir nicht. Wir warten die Evaluierung ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mannes von der AfD.
