Tobias Reiß
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) (Drs. 19/6195) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich erneut Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Ersten Lesung beantrage ich für die Bayerische Staatsregierung die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Dies ist der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im März erfolgte die Unterzeichnung des Reformstaatsvertrags durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder im Umlaufverfahren. Bayern hat am 18. März 2025 unterzeichnet. Um präzise zu sein: Es handelt sich dabei nicht um einen, sondern um mehrere Staatsverträge, die an die Erfordernisse eines zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks angepasst werden, also den Medienstaatsvertrag, den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Er enthält hingegen keine Anpassung des Rundfunkbeitrags und keine Regelungen für ein neues Finanzierungsverfahren im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Hinter dem Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbirgt sich ein umfassendes Reformpaket für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, der eine stark bayerische Handschrift trägt; denn Bayern hat sich im Reformprozess vor allem als Treiber für mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingebracht. Das Ziel der Reform liegt auf der Hand: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest aufzustellen. Dies bedeutet, insbesondere den Auftrag qualitativ zu stärken, ihn aber auch quantitativ zu begrenzen und die Zusammenarbeit zwischen den Anstalten sowie Kooperationen mit den Privaten weiter zu verstärken. Insgesamt – das ist mir immer besonders wichtig zu betonen – findet das Ganze im Lichte der großen Wertschätzung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk statt. Diejenigen, die die Reform betreiben, tun dies, weil sie an die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserer Zeit glauben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört zur DNA der Nachkriegsordnung in unserem Land. Seit ungefähr vierzig Jahren gehört die private Säule zum dualen System dazu, auch als starker, leistungsfähiger Rundfunk. Dies erfordert, dass sich beide miteinander ins Verhältnis setzen und dass auch aufseiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der beitragsfinanziert ist, die notwendigen Reformen durchgeführt werden. Dies ist das Kernanliegen des sogenannten Reformstaatsvertrags. Ich konzentriere mich – die meisten, die mit der Diskussion befasst sind, die Expertinnen und Experten unter Ihnen wissen das – deshalb auf die für Bayern besonders relevanten Regelungen, die auch in der Beratung der Ministerpräsidentenkonferenz für unseren Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder besonders wichtig waren. Es gibt deutliche Einsparungen. Die Spartensender werden von 10 auf 6 reduziert. 16 Hörfunkprogramme werden gestrichen. Die Overheadkosten werden durch stärkere Kooperation reduziert. Die Versuche anderer Länder einer Zentralisierung der ARD konnten abgewehrt werden. Bei presseähnlichen Angeboten wird zugunsten der Verleger nachgeschärft. Dies bedeutet, dass das öffentlich-rechtliche Textangebot keine Konkurrenz zu privaten Verlagen sein darf. Ein Kooperationsgebot wird für mehr Kooperation mit privaten Public-Value-Anbietern sorgen. Dies stärkt das duale System. Das sogenannte Embedding, die Integration von öffentlich-rechtlichen Inhalten auf privaten Plattformen, wird im Reformstaatsvertrag konkret genannt. In der Protokollerklärung zum Staatsvertrag ist – auch auf Hinwirken Bayerns – der Auftrag an die Anstalten festgehalten, die Anzahl der Klangkörper im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisch zu analysieren und ein Konzept zur möglichen Reduktion vorzulegen. Wer die Debatte verfolgt, dem ist bekannt, dass in diesem Staatsvertrag keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags enthalten ist; denn Bayern und andere Länder lehnen dies weiterhin entschieden ab. Der Reformstaatsvertrag enthält auch kein neues Finanzierungsverfahren. Bayern wird den entsprechenden Achten Medienänderungsstaatsvertrag bekanntermaßen nicht unterschreiben, ebenso wie Sachsen-Anhalt und Sachsen. Für uns gilt weiterhin die bayerische Protokollerklärung, dass die Unterzeichnung nur bei Rücknahme der Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF erfolgt. Wir haben dies hier schon vor einigen Wochen erörtert. Für Bayern war von Anfang an klar: Zuerst müssen die Reformen kommen und wirken, bevor über die neue Finanzierung entschieden werden kann. Die Rundfunkanstalten haben – diese Kritik sei erlaubt – die Zeichen der Zeit in bestimmten Bereichen offenbar nicht erkannt. Sie haben bei der aktuellen Anmeldung ihres Finanzbedarfs für den 25. KEF-Bericht die zentralen Einspareffekte des Reformstaatsvertrags nicht berücksichtigt, wie medial bereits berichtet wurde. Der 25. KEF-Bericht, also der Bericht, in dem der Finanzierungsbedarf von der unabhängigen Expertenkommission KEF dargestellt wird, umfasst auch den Zeitraum ab 2027, für den die konkreten Maßnahmen des Reformstaatsvertrags, wie zum Beispiel die Reduktion der Sparten- und Hörfunkkanäle, Wirkung zeigen werden. Die Anstalten sollten die Verantwortung gegenüber den Beitragszahlern daher ernst nehmen und die wirtschaftlichen Effekte der Reformen bereits jetzt bei ihrer eigenen Anmeldung gegenüber der KEF berücksichtigen. Das Warten auf das Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags zum 01.12.2025 ist ein sehr formalistischer Standpunkt; denn der Reformstaatsvertrag steht kurz vor der Umsetzung. Wir beraten ihn hier in unserem Landtag, die anderen Landtage beraten ihn ebenfalls. Mit Zustimmung ist zu rechnen; denn die Reform wollen alle Länder. Also sind die Pläne allen längst bekannt und könnten umgesetzt werden. Um es noch deutlicher zu sagen: Die Reduktion der Spartenkanäle ist sogar schon seit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, also seit 2023, über die sogenannte Flexibilisierung möglich. Dies zeigt wiederum: Es geht nicht um das rechtliche Können, sondern es geht um das tatsächliche Wollen. Hier gilt es, mit den Finanzen und dem Geld, das die Beitragszahler zur Verfügung stellen, verantwortungsbewusst umzugehen, so, als ob es der Staat wäre, der mit Steuergeldern umgeht. Alles in allem sind wir mit diesem Reformstaatsvertrag ein sehr großes Stück weitergekommen. Man kann auch – ich betone dies als jemand, der ein echter Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist – sagen, dass wir damit die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit und die Beitragsstabilität schaffen. Beides ist wichtig, um Vertrauen zu gewinnen und zurückzugewinnen, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur braucht, sondern, liebe Kolleginnen und Kollegen, das er auch verdient hat. Deshalb danke ich für die Beratungen im Anschluss, freue mich auf die Zweite Lesung und bitte am Ende um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
