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Alex Dorow

CSU 06.05.2025 Sitzungen 19/49

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach so einer Rede fällt es schwer, ernst und sachlich zu bleiben. Ich werde trotzdem versuchen, beides zu sein. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD) Lieber Kollege Mang, ich hatte bisher den Eindruck, dass wir selbst bei diesem Thema im Wissenschaftsausschuss relativ vernünftig miteinander reden konnten. Das ist spätestens heute ad absurdum geführt. Wenn man die Medien als Gegenstand für eine Comic-Darstellung, wie Sie das hier im Parlament getan haben, hernehmen möchte, (Zuruf von der SPD: Genau!) dann haben Sie gerade eben grandios bewiesen, dass das zum Scheitern verurteilt ist. Das war eine unterirdische Vorstellung, die Sie gerade gegeben haben. Es tut mir leid, dass ich das so klar sagen muss. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der SPD) Selbst wenn wir die Form und die Wortwahl außen vor lassen, geht es um etwas ganz anderes. Das, was Sie gerade hier geliefert haben, könnte man auch als "Themaverfehlung" bezeichnen. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Es geht in erster Linie um Strukturen. Es geht um Kosten und dann natürlich auch um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin meinerseits sehr froh, dass wir Schritt für Schritt vorankommen und nicht nur darüber reden, dass Verbesserungen notwendig sind, sondern dass wir uns für diese vehement einsetzen und diese auch mit diesem Staatsvertrag voranbringen. Ich bin ehrlich: Es ist schade, dass es diesen politischen Druck geben muss, dass wir manchmal so ins Detail gehen müssen, weil nicht alle Möglichkeiten von allen Verantwortlichen genutzt wurden. Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die sinkende Akzeptanz der Beiträge waren und sind schon immer nicht zu übersehen und zu überhören. Kollege Mang, der große Unterschied zwischen Ihnen und uns ist aber: Wir stehen ganz eindeutig hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir setzen uns maßgeblich dafür ein, dass er erhalten bleibt und die nötigen Mittel zur Verfügung hat, um Verbesserungen durchzusetzen. Aber nun sind die Anstalten am Zug. Sie müssen für die Einsparungen sorgen, die vorgesehen sind. Da es nicht ausgereicht hat, Möglichkeiten zur Einsparung zu schaffen, müssen wir diese Verschlankung nun verpflichtend durchführen. Ich möchte auf wichtige Änderungen eingehen, die aus unserer Sicht bzw. aus der Sicht meiner Fraktion für diesen Staatsvertrag wesentlich sind. Der Auftrag wird quantitativ begrenzt. Das heißt, dass die Zahl der Spartenprogramme und der Hörfunkkanäle reduziert werden soll. Das wird staatsvertraglich vorgegeben. Staatsminister Herrmann hat das gerade schon gesagt. Künftig sollen ARD und ZDF zwei Programme mit dem Schwerpunkt auf "Information, Bildung und Dokumentation" sowie drei Programme mit dem Schwerpunkt "Kinder, Jugendliche und jüngere Menschen" anbieten. Aktuell unterhalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Fernsehbereich zehn Sparten- und Partnerkanäle, nämlich ARD One, ZDFneo, funk, KiKA, Tagesschau24, ARD alpha, ZDFinfo, Phoenix, 3sat und Arte. Ab 2027 fallen drei Kanäle weg. Spätestens ab dem Jahr 2033 – das ist ein wichtiger Punkt – sollen die verbleibenden Programme in reine Onlineangebote überführt werden. 3sat und Arte bleiben erhalten. Bei ihnen wird nichts "Minder-Wokes" weggespart, Kollege Mang, sondern es wird sinnvoll ineinander integriert. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Die Inhalte von 3sat werden perspektivisch in Arte sowie in das Hauptprogramm von ARD und ZDF überführt werden. Das ist ein gewaltiger Unterschied zu dem, was Sie hier gerade unterstellt haben. Arte soll zudem zu einem gemeinsamen europäischen Kulturkanal ausgebaut werden. Falls Sie an unserer Reise nach Straßburg teilgenommen haben – ich weiß nicht, ob Sie bei der Reise dabei waren –, hätten Sie etwas lernen können. Da ist sehr deutlich geworden, dass die europäischen Kulturkanäle hier eine hervorragende Entsprechung gerade auch im öffentlich-rechtlichen Bereich finden. Auch die Zahl der Radioprogramme soll begrenzt werden – das betrifft die terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme in der ARD –; künftig kann jede Landesrundfunkanstalt mit bis zu vier Hörfunkprogrammen beauftragt werden. Außerdem wäre ein weiteres Programm pro sechs Millionen Einwohnern im Sendegebiet möglich. Was heißt das? – Das heißt, dass in der Summe eine signifikante Reduktion der ARD-Hörfunkprogramme von 69 auf 53 und somit um 23 % erreicht wird. Doppel- und Mehrfachangebote werden so abgebaut. Für den Bayerischen Rundfunk bedeutet dies eine maximale Anzahl von sechs terrestrischen Hörfunkprogrammen. Deren Beauftragung ist durch Anpassung der entsprechenden Regelung im Bayerischen Rundfunkgesetz bis zum 1. Januar 2027 neu zu regeln. Die Folge ist: Mit der Reduzierung der Spartenkanäle und der Hörfunkwellen werden inhaltliche Redundanzen abgebaut. Dem Vorwurf eines ausufernden öffentlichrechtlichen Rundfunks wird entgegengewirkt. Mit der Überführung in Onlineangebote wird der zunehmenden On-demand-Nutzung von Medien vor allem bei der jüngeren Generation Rechnung getragen. Ich denke, dass dieser Schritt ein wichtiges Zeichen ist, weil er auch außen wahrgenommen wird. – Da war leider kein Applaus – ich hätte mich gefreut –, sondern stattdessen wurde gestempelt. (Heiterkeit) Ebenfalls ein wichtiges Zeichen sind die Regelungen zu den Sportübertragungsrechten, die in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit oft thematisiert wurden. Darauf möchte ich noch kurz eingehen. Die Ausgaben von ARD und ZDF für Sportübertragungsrechte dürfen ein angemessenes Verhältnis zum Gesamtaufwand nicht überschreiten. Sie werden künftig auf 5 % des anerkannten Gesamtaufwands pro Periode reduziert. Bei der Vergütung der Mitarbeiter sollen außertarifliche Verträge auf das notwendige Maß beschränkt werden. Es soll ein verbindliches Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit außertariflich Beschäftigten eingeführt werden, dessen Vergütungen einschließlich Versorgungsleistungen, Nebenleistungen etc. angemessen und mit dem öffentlichen Sektor vergleichbar sind. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, was die Vergütung anbelangt. Weitere Aspekte der Reform in aller Kürze: Das bestehende Verbot von presseähnlichen öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten wird weiter konkretisiert und geschärft. Eigene Portale und Telemedien auf Drittplattformen müssen im Schwerpunkt durch Bewegtbild oder durch Ton gestaltet sein. Schließlich wird für Angebote eigener und eigenständiger Onlineportale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch eine besondere Rechtfertigungspflicht eingeführt, ob tatsächlich alle Angebote, Apps, Mediatheken, Websites notwendig sind, um das Zielpublikum zu erreichen. Der Entwurf des Reformstaatsvertrages kann sich aus unserer Sicht sehen lassen. Er muss nun aber auch zügig verabschiedet und dann vor allem umgesetzt werden. Die Anstalten müssen und sollen konstruktiv daran mitarbeiten und umsetzen, damit dieser Prozess erfolgreich sein kann. Auch der Kritik an Defiziten, an Qualität sowie an Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt in den Programmangeboten kann man nicht ohne, sondern nur mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk begegnen. Deshalb freuen wir uns, wenn die Reformen zügig umgesetzt werden, und setzen darauf, dass dieser Staatsvertrag bald seine Umsetzung findet. Digitalisierung und soziale Medien allein führen für sich noch nicht zu Qualität und Vielfalt der Informationsangebote. Wir bekennen uns zur dualen Rundfunkordnung mit einem starken funktionsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und daneben wettbewerbsfähigen, vielfältigen privaten Medien. Hier leistet der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag aus unserer Sicht klare zukunftsträchtige Konzepte. Jetzt sollten wir zügig für seine Umsetzung sorgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dorow. – Die nächste Rednerin ist Sanne Kurz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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