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Rainer Ludwig

FREIE WÄHLER 06.05.2025 Sitzungen 19/49

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren gerade den Entwurf des Siebten Medienänderungsstaatsvertrags. Dabei handelt es sich aus meiner Sicht um die wichtigste und vielleicht tiefgreifendste Reform seit Bestehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dessen Programmauftrag ist auch im Grundgesetz verankert, und er spielt deshalb in unserer Medienlandschaft eine wahrlich tragende Rolle. Dieser Reformstaatsvertrag bietet jetzt die Chance, den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu modernisieren, ihn leistungsfähiger, schlanker, effizienter und damit auch zukunftsfähig zu gestalten, ihn aber auch digital noch besser aufzustellen, um damit dem Generationenwechsel und den veränderten Hör- und Sehgewohnheiten gerecht zu werden. Ich verweise auf den verfassungsrechtlichen Kernauftrag für Vielfalt und Grundversorgung. Garant hierfür sind journalistische Grundsätze einer unabhängigen, ausgewogenen, objektiven, neutralen und faktenbezogenen Berichterstattung. (Ferdinand Mang (AfD): Neutral steht nicht drin!) Diese ist – hören Sie zu, Herr Mang! – gerade auch im Kampf gegen rechtspopulistische Strömungen und Tendenzen in unserer Gesellschaft ein zentrales Element. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gilt somit auch als Bollwerk gegen Fake News und bietet Schutz vor Hass, Hetze und Desinformation. Er hat damit eine zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft und für unsere Demokratie. Qualitätsjournalismus ist heute wichtiger denn je. Meine Damen und Herren, ich bin zunächst froh und dankbar, dass die Länderchefs bei den Reformbemühungen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags erst einmal auf Eis gelegt haben, somit die Beitragsstabilität wahren und stattdessen den Fokus auf die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit richten. Dazu bekennen wir uns. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat meines Erachtens nämlich kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Wir FREIEN WÄHLER begrüßen deshalb die gesetzten Reformschwerpunkte. Erster Punkt ist die Bündelung und die Konzentration von Sparten-, Partner- und Hörfunkprogrammen. Wir haben schon gehört, dass ARD und ZDF bisher 10 Programme unterhalten. Künftig werden es nur noch 2 Programme mit klarem inhaltlichen Akzent sein, nämlich auf Information, Bildung und Dokumentation, und 3 weitere Programme mit Konzentration auf Kinder und Jugendliche. Im Bereich Kultur werden die Inhalte von 3sat und Arte in das ARD- und ZDF-Hauptprogramm überführt und integriert. Auch die Zahl der Hörfunkprogramme soll signifikant gesenkt werden, von 69 auf 53. Für den Bayerischen Rundfunk bleiben 6 terrestrische Hörfunkprogramme. Gleichzeitig wird der Wandel hin zu einer digitalen Mediennutzung forciert. Die Programme werden schrittweise in Onlineangebote überführt. Zweiter Kernpunkt der Reform ist, Auftrag und Angebote qualitativ zu stärken. Alle Anstalten werden zu einer internen methodischen Leistungsanalyse verpflichtet mit dem Ziel, dass festgelegte Kriterien wie qualitative und quantitative Angebotsvielfalt und deren Nutzung erfüllt werden, ebenso die Bewertung nach Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit. Dritter zentraler Baustein der Reform ist die stärkere Zusammenarbeit im öffentlichrechtlichen Rundfunksystem selbst, also eine enge Kooperation zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio, und das auf allen Ebenen. Vierter Schwerpunkt: Die Reform soll auch das duale System weiter stärken, also die Zusammenarbeit mit den privaten, meist stark regional verwurzelten Medien, insbesondere mit Public-Value-Anbietern. Beispiel wäre die Verlinkung von öffentlich-rechtlichen Inhalten und privaten Plattformen. Solch ein Kooperationsangebot trägt den Anforderungen einer konvergenten Medienlandschaft Rechnung. Meine Damen und Herren, die Reform modernisiert schließlich Organisation, Leitungsaufsicht und Kontrollstrukturen der Rundfunkanstalten. Durch das sogenannte Federführerprinzip werden, zentral gesteuert, Entscheidungswege klarer strukturiert, ohne die föderale und dezentrale Struktur zu gefährden. Neben den Redaktionen werden auch administrative Strukturen gebündelt, also Verwaltung, Orga, Technik oder IT. Ich denke, all diese Maßnahmen dienen dazu, um Ressourcen optimal zu nutzen, Synergieeffekte zu erhöhen, Kosten zu sparen und die Effizienz der Organisationen zu steigern. Genau darauf kommt es uns an. Last, but not least geht es noch um den verstärkten Einsatz Künstlicher Intelligenz und um Datenschutz. Ein Fazit, meine Damen und Herren: Der Reformstaatsvertrag ist ein wegweisender Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachhaltig zu stärken. Die Reform wird unter den Gesichtspunkten – ich wiederhole mich – Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Beitragsstabilität ambitioniert vorangetrieben, um damit auch Vertrauen und eine breite Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung zu garantieren. Die Unabhängigkeit der Anstalten sowie klare Maßnahmen für Qualität, Effizienz und Transparenz stehen dabei im Fokus. Gleichzeitig wird der Bildungs- und Kulturauftrag gestärkt, und die duale Zusammenarbeit mit den Privaten wird ausgebaut. Die Vielfalt unserer unabhängigen, breiten- und systemrelevanten Medien bleibt damit ein wichtiger Garant für Meinungsvielfalt und Meinungspluralismus. Der Öffentlich-Rechtliche mit seiner langen Erfolgsgeschichte behält so eine zentrale Bedeutung für unser demokratisches Gesellschaftsprinzip. Dazu stehen wir FREIEN WÄHLER. Ich danke sehr herzlich. Wir stimmen dem Reformstaatsvertrag zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Ludwig. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mang, AfD-Fraktion.

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