Gerd Mannes
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Man kann die Agrarpolitik der Staatsregierung nur als Sabotage unserer heimischen Landwirtschaft bezeichnen. Leider gibt es in Bayern ein dauerhaftes Höfesterben. Jährlich geben in Bayern durchschnittlich 2.000 Landwirte ihren Betrieb auf, teils aus wirtschaftlichen Gründen, teils aber auch wegen der bürokratischen Vorgaben. Seit 2017 sind allein in der Landwirtschaft – und zwar mit Zustimmung der Staatsregierung – 174 neue Melde- und Dokumentationspflichten eingeführt worden. Die CSU gibt sich hier in Bayern so heimatverbunden. In Brüssel und Berlin stimmt sie aber fast jedem Blödsinn zu. Die grüne Agenda von Herrn Söder hinterlässt eine Spur der Verwüstung. Anders kann man es nicht sagen. In den letzten zwei Jahren haben in Bayern 7 % aller Milchviehhalter aufgegeben. Bei der Schweinezucht schaut es mit 13 % Betriebsaufgaben in zwei Jahren noch schlimmer aus. Man kann diese erschreckenden Zahlen nicht wegdiskutieren. Es ist klar, dass die Staatsregierung zusammen mit den EU-Bürokraten und den Ampel-Parteien der Totengräber der bayerischen Landwirtschaft ist. Herr Söder sollte endlich aufhören, sich als Kämpfer für die Bauern zu inszenieren. Kollegen von der CSU, Sie machen es sich oft viel zu einfach; Sie schieben alle Probleme auf die Bundesregierung und auf die EU. Fakt ist aber, dass Sie dort fast überall und fast immer mitregiert haben. Noch schlimmer aber ist das Bayerische Naturschutzgesetz. Ein solches Naturschutzgesetz gibt es nur in Bayern. Das ist der Beweis dafür, dass die Probleme nicht nur aus Berlin und Brüssel kommen. Einige Probleme für die bayerische Landwirtschaft kommen direkt von hier, von der bayerischen Regierungsbank. Ich möchte noch einmal betonen: Die Ernährungssicherheit ist eines der wichtigsten Staatsziele überhaupt. Die Staatsregierung verliert sich stattdessen in Ökoauflagen und kleinteiligen Programmen ohne echten Mehrwert. Zwei Drittel des Staatshaushalts für Landwirtschaft gehen in wie auch immer geartete Ökoprogramme. Dabei werden nur 13 % der bayerischen Flächen ökologisch bewirtschaftet. Das muss man in diesem Zusammenhang einmal sagen. Mit dieser Politik wird die bayerische Landwirtschaft eine Nischenökonomie für ökologische Produkte bleiben. In der Folge sind immer mehr Landwirte von staatlichen Subventionen und Zuschüssen abhängig. Um es noch einmal klar zu sagen: Konventionelle Landwirtschaft ist genauso gut wie ökologische Landwirtschaft. Jede hat ihr berechtigtes Marktsegment. Jetzt zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Detail: Ich sage es gern noch einmal, dass eines der unsinnigsten Bürokratiemonster in Bayern das sogenannte Naturschutzgesetz ist, das auf dem Volksbegehren "Rettet die Bienen!" basiert. Für Probleme gibt es natürlich auch Lösungen. Wir als AfD-Fraktion haben deswegen in den letzten Monaten Vorschläge zur Entbürokratisierung der Landwirtschaft eingebracht. Wir haben die Abschaffung des Walzverbotes gefordert. Wir haben einen Gesetzentwurf gegen das Mähverbot auf Grünland eingebracht. Sie haben alles abgelehnt und sich gegen die bayerischen Landwirte gestellt. Heute bringen wir einen neuen Gesetzentwurf ein. Es ist Zeit, das Verbot der flächenhaften Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünlandflächen aufzuheben. Wir wollen die rückständigen Regelungen zur Unkrautbekämpfung dem Stand der Technik anpassen. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben sind veraltet und benachteiligen unsere Landwirte. Die Liste Ihres politischen Versagens ist in diesem Zusammenhang ziemlich lang. Der Bayerische Bauernverband hat schon 2022 die überzogenen Vorschriften zum Drohneneinsatz kritisiert. Diese Technik hat das Potenzial, unsere Landwirtschaft auf ein neues technologisches Niveau zu heben. Ich möchte da zwei Dinge unterscheiden. Erstens. Der Einsatz von Drohnen zur direkten Feldarbeit und zur Ausbringung von Saat- und Pflanzenschutzmitteln kann zielführend sein. Zweitens. Hier geht es um den Einsatz von Drohnen zur Bildaufnahme und zur Weiterverarbeitung in klassischen Feldgeräten. Ich möchte das ein bisschen erläutern. Sie, die Staatsregierung, benachteiligen mit Ihren Gesetzen Bayern gegenüber anderen Bundesländern sogar. Es kann doch nicht sein, dass moderne, drohnenbasierte Verfahren in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen, in Bayern aber verboten sind. Noch einmal zur Erklärung. Es gibt zugelassene Systeme zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die mit Kamera ausgestattet sind und Pflanzenschutzmittel punktgenau ausbringen. Es gibt andere Verfahren, mit denen eine handelsübliche, kostengünstige Pflanzenschutzspritze verwendet werden kann. Diese sind in Bayern auf Dauergrünland wegen des Naturschutzgesetzes nicht zulässig, obwohl damit Pflanzenschutzmittel genau über den Unkräutern aufgebracht werden können. Bei solchen Verfahren werden auch nicht mehr Pflanzenschutzmittel als bei der Einzelpflanzenbekämpfung eingesetzt. Das Verfahren ist aus meiner Sicht sehr wirtschaftlich und sehr, sehr ökologisch. Ich erinnere also noch einmal daran: Ökologisch sensible Lebensräume und Arten werden doch schon durch EU- und Bundesrechtsvorgaben ausreichend geschützt. Warum muss Bayern auf diese überzogenen EU- und Bundesregelungen noch eins draufsetzen? – Wir brauchen das hier in Bayern wirklich nicht. (Beifall bei der AfD) Dieses strikte Verbot im Bayerischen Naturschutzgesetz, das Sie sich da ausgedacht haben, zeigt doch: Die Bürokraten der Staatsregierung haben kein Verständnis für betriebliche Zusammenhänge. Das Verbot der flächenhaften Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünland hat dazu geführt, dass Landwirte nur mit Einzelpflanzenbekämpfung agieren können. Das ist ungünstig für den wirtschaftlichen Einsatz. Ich sage Ihnen, was wir brauchen: Wir brauchen keine starren Verbote, sondern mehr Vertrauen in unsere Landwirte. Diese unsinnige Benachteiligung bayerischer Landwirte muss sofort beendet werden. Jeder Praktiker, der hier anwesend ist, soll jetzt diesem Gesetzentwurf rückhaltlos zustimmen. Das ist ein einfacher Verwaltungsakt, mit dem jedem Betriebsinhaber hier in Bayern, der größere Grünlandflächen bewirtschaftet, die Arbeit unheimlich erleichtert wird. Dieses pauschale Verbot zur flächenhaften Ausbringung muss beendet werden. Wir brauchen mehr Innovation für die bayerische Landwirtschaft und nicht weniger. Diese rückständige Gesetzgebung, wie sie im Bayerischen Naturschutzgesetz drinsteht, taugt nichts, weil wir durch sie von technischen Innovationen abgeschnitten werden, wie sie zum Beispiel in Baden-Württemberg möglich ist. Stimmen Sie also unserem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Ich erteile Herrn Kollegen Alexander Flierl von der CSU-Fraktion das Wort.
