Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, an diesem warmen Sommertag heiße ich Sie herzlich willkommen zur 9. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne,
(Beifall Die Linke)
die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Hoffmann und Frau Abgeordnete Stark betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Ministerin Boos-John, Herr Minister Gruhner und Herr Ministerpräsident Voigt. Zunächst möchte ich noch einige allgemeine Hinweise geben. Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich für Frau Pauline Rudolf, Redakteurin beim Verein Radio LOTTE, einem Bürgerradio mit Sitz in Weimar, und Frau Juliane Maier-Lorenz, Redakteurin beim Mitteldeutschen Rundfunk, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die Dauer der 8. Wahlperiode eingewilligt. Für die heutige, die morgige und die Plenarsitzung am Freitag habe ich für Frau Melina Claudia Eis, Redakteurin beim SRB, einem Bürgerradio mit Sitz in Saalfeld an der Saale, Herrn Marcel Siepmann, Redakteur beim Mitteldeutschen Rundfunk, Herrn Marcus Zahn, Kameramann beim Mitteldeutschen Rundfunk, und Herrn Tariku Krause, Redakteur beim Verein Radio LOTTE, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingewilligt. Ich möchte noch zwei Hinweise zu Ausstellungen geben, die hier im Haus stattfinden. Einladen möchte ich Sie, sich mit der Plakatausstellung „Vom Aufbruch bis zum Ende“ der Mühlhäuser Museen vertraut zu machen, die Sie noch bis zum Freitag dieser Woche hier im Landtag besuchen können. Die Ausstellung steht im Zusammenhang mit der Thüringer Landesausstellung „freiheyt 1525 – 500 Jahre Bauernkrieg“. Das auf dem Fußboden angebrachte Plakat, das man auch „Ground Poster“ nennt, ist Ihnen sicherlich bereits aufgefallen. Wenn nicht, haben Sie noch die Gelegenheit, dass es Ihnen auffällt. Des Weiteren möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir eine weitere Ausstellung hier im Haus zu Flora und Fauna haben. Die Ausstellung nennt sich „Feldraine, Bienen und ihre Bedeutung“ und „Thüringer Imker und Landwirte im Dialog“. Sie finden sie in der ersten Etage hier im Funktionsgebäude. Die Direktorin und der Vorsitzende – nochmals zu den Mühlhäuser Museen – des Zweckverbands Mühlhäuser Museen und ihr Team stehen am Rande der morgigen Plenarsitzung an einem Informationsstand im Foyer für Ihre Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus lade ich Sie herzlich dazu ein, mich morgen gegen 13.00 Uhr beim Besuch des Informationsstands zu begleiten. Also morgen haben Sie Gelegenheit, mit der Direktorin und dem Vorsitzenden des Zweckverbands Mühlhäuser Museen in Kontakt zu treten und Ihre Fragen zu stellen, aber vielleicht auch interessante Einblicke zu bekommen. Am Ende meiner Vorbemerkungen möchte ich noch auf das Thema „Parlamentarische Freundeskreise“ zu sprechen kommen. Die Pflichtaufgaben des Landtags ergänzend gehört es seit Jahrzehnten zur guten Tradition des Hohen Hauses, auch Außenbeziehungen zu pflegen, insbesondere zu den Staaten des Weimarer Dreiecks, aber auch darüber hinaus. Die einst begonnene Tradition soll auch in dieser Wahlperiode Fortsetzung finden. Darüber ist Übereinkunft erzielt worden. Dazu habe ich mich in den zurückliegenden Sitzungen des Ältestenrats konzeptionell und verfahrensmäßig mit den Ältestenratsmitgliedern ausgetauscht. Auf dieser Grundlage werden in den kommenden beiden Tagen folgende parlamentarische Freundeskreise gebildet, zu deren jeweils erster Sitzung Sie herzlich eingeladen sind, also die Einladung ergeht an die Abgeordneten: Die konstituierende Sitzung des Freundeskreises „Litauen/Polen“ wird morgen 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Sitzungssaal F 104 durchgeführt. Die konstituierende Sitzung des Freundeskreises „Frankreich“ findet morgen 5 Minuten nach dem Ende der Plenarsitzung im Sitzungssaal F 104, frühestens jedoch um 19.00 Uhr statt. In der Mittagspause der Plenarsitzung am Freitag treten zwei parlamentarische Freundeskreise zusammen. 5 Minuten nach dem Beginn der Mittagspause kommt der Freundeskreis „Israel“ im Sitzungssaal F 104 zusammen, 15 Minuten nach Beginn der Mittagspause wird die Konstituierung des Freundeskreises „Uruguay“ durchgeführt, ebenfalls im Sitzungssaal F 104. So viel zu den ergänzenden Hinweisen. Kommen wir nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Heute wird als Erstes der Tagesordnungspunkt 40, die Aktuelle Stunde, aufgerufen. Nach den ersten drei Themen zur Aktuellen Stunde wird die Aktuelle Stunde unterbrochen und der Tagesordnungspunkt 39, also die Regierungsbefragung, aufgerufen. Danach wird der Tagesordnungspunkt 40 mit der Aussprache zu den verbliebenen Themen zur Aktuellen Stunde fortgesetzt. Die Punkte 7 b, 12 und 13 werden von der Tagesordnung abgesetzt. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Hinsichtlich der Frage, welche Wahlen geheim und mit Stimmzetteln durchgeführt werden sollten, wurde seitens der Fraktion der AfD im Vorfeld zur heutigen Sitzung mitgeteilt, dass die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37 geheim durchgeführt werden sollen. Zur Steigerung der Effizienz der Beratung werden die beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam aufgerufen. Damit wird es genügen – also es geht schneller für uns –, dann nur einmal zur Wahlkabine und zur Wahlurne zur gehen. Das ist einfach im Ablauf eine Effektivierung. Zu Tagesordnungspunkt 38 liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion des BSW in der Drucksache 8/1342 vor. Weitere Vorschläge für die noch zu besetzenden Stellvertretungspositionen liegen dagegen nicht vor. Die Fraktion des BSW hat signalisiert, dafür werben zu wollen, die Wahl nicht in der morgigen Plenarsitzung durchzuführen, sondern in der Plenarsitzung am Freitag nach der Mittagspause. Wenn sich dazu kein Widerspruch erhebt, wird die Wahl zu Tagesordnungspunkt 38 am Freitag nach der Mittagspause durchgeführt. Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Dann ist diese Verschiebung bestätigt. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.
Vielen Dank. Wir haben noch einen Antrag zu Tagesordnungspunkt 11. Hierfür beantragen wir den Aufruf am Freitag als vorletzten Punkt und dazu beantragen wir zudem, dass unser Antrag zur Erledigung des Wahlprüfungsausschusses direkt im Anschluss als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Weiterhin beantragen wir die Absetzung des Tagesordnungspunkts 35 und für den Tagesordnungspunkt 9 beantragen wir, diesen am Freitagvormittag aufzurufen.
Vielen Dank. Ich möchte für meine Fraktion beantragen, dass der Antrag unter TOP 28 aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs mit TOP 4 a und b gemeinsam behandelt wird.
Vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich noch mal zusammenfasse. Und zwar geht es auf Antrag von Frau Abgeordnete Jary für die Fraktion der CDU darum, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 11 am Freitag als vorletzten Punkt aufzurufen und den Tagesordnungspunkt zum Wahlprüfungsausschuss als letzten Tagesordnungspunkt am Freitag aufzurufen. Jetzt habe ich den TOP nicht genau vernommen. Frau Jary, können Sie es noch mal konkretisieren?
Der Antrag auf Erledigung des Wahlprüfungsausschusses befindet sich noch nicht auf der Tagesordnung, weil wir den Antrag erst nach letztem Freitag stellen konnten.
Okay. Sie stellen also einen Antrag auf Aufnahme. Gut, dann bitte ich zunächst um Abstimmung über den Antrag, den Tagesordnungspunkt 11 am Freitag als vorletzten Punkt zu platzieren. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Enthaltungen? Wer der Aufnahme des Tagesordnungspunkts zum Wahlausschuss als letzten Tagesordnungspunkt am Freitag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit auch einstimmig aufgenommen. Tagesordnungspunkt 35 wird vonseiten der CDU von der Tagesordnung abgesetzt. Tagesordnungspunkt 9 soll am Freitagvormittag beraten werden. Wer auch dieser Platzierung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist diese Platzierung auch aufgenommen. Ich habe gerade noch den Hinweis bekommen: Die Absetzung von Tagesordnungspunkt 35 müssen wir doch abstimmen. Wer der Absetzung von Tagesordnungspunkt 35 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen die Absetzung? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD. Kommen wir nun zum Antrag aus der Fraktion der AfD, den Tagesordnungspunkt 28 zusammen mit den Tagesordnungspunkten 4 a und b zu beraten. Wer der gemeinsamen Beratung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen des BSW und der AfD. Wer stimmt gegen die gemeinsame Beratung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus den Fraktionen von CDU und SPD. Damit ist der gemeinsamen Beratung mehrheitlich zugestimmt. Damit haben wir alle Anträge zur Tagesordnung abgearbeitet, die ich hiermit feststelle. Ich rufe Tagesund den ersten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1205 Ich eröffne die Aussprache und rufe Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU auf.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, vor wenigen Tagen erlebten wir einen Tiefpunkt im politischen Diskurs. Eine führende Vertreterin der Grünen Jugend präsentierte sich kürzlich öffentlich mit der Parole „ACAB“, einer Botschaft, die jeden anständigen Demokraten erschüttern sollte. Hier geht es nicht um jugendlichen Übermut oder politische Provokation, es geht im Kern um die systematische Verunglimpfung einer ganzen Berufsgruppe, die täglich ihr Leben für unsere Sicherheit riskiert. Erst gestern Abend mussten wir dies wieder erleben. Von dieser Stelle aus die besten Genesungswünsche an den angeschossenen Polizisten von Luisenthal.
(Beifall AfD, CDU, BSW, SPD)
Die Entgleisung dieser jungen Politikerin mit dem ACAB-Pullover ist symptomatisch für eine besorgniserregende Entwicklung, die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber staatlichen Institutionen und denjenigen, die sie verkörpern. Wir sagen klar: Wer alle Polizisten pauschal diffamiert, greift das Fundament unserer Rechtsordnung an. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Als CDU-Fraktion senden wir deshalb heute eine Botschaft des Respekts, der Anerkennung und der Solidarität mit unseren Polizistinnen und Polizisten. Denn während andere diffamieren, wollen wir würdigen. Jeden Tag verlassen in Thüringen Tausende Polizistinnen und Polizisten ihre Familien, um für fremde Menschen einzustehen. Sie fahren zu häuslichen Gewaltfällen, wo Gefahr und Verzweiflung herrschen. Sie ermitteln in Missbrauchsfällen, die sie selbst mitunter traumatisieren. Sie stehen Demonstranten gegenüber, die sie beschimpfen oder auch bespucken, und sie verfolgen Kriminelle, die keine Skrupel kennen. All das tun sie nicht für Applaus und Anerkennung, sie tun es aus Pflichtbewusstsein, aus der Überzeugung heraus, dass eine Gesellschaft nur dann funktioniert, wenn es Menschen gibt, die bereit sind, die Regeln durchzusetzen, auf die wir uns alle geeinigt haben. Als CDU-Fraktion haben wir in den vergangenen Jahren gezeigt – und ich grüße an dieser Stelle meinen ehemaligen Kollegen Raymond Walk –, dass wir es ernst meinen mit der Unterstützung unserer Polizei, und wir haben gehandelt. Wir haben die rechtlichen Grundlagen zur Einführung der Bodycam maßgeblich noch in Oppositionszeiten vorangetrieben. Die elektronische Fußfessel, für die wir sehr handfeste und verfassungsrechtlich abgesicherte Grundlagen schaffen werden, die hilft dabei, Stalker von ihren Opfern fernzuhalten. Und die erweiterte Videoüberwachung, auf die wir gesetzt haben und die wir durchsetzen konnten, macht unsere Innenstädte sicherer. Diese Erfolge sind kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Politik, die Sicherheit eben nicht als Nebensache behandelt, sondern als Kernaufgabe des Staats begreift. Die nun anstehende Reform des PAG, des Polizeiaufgabengesetzes, bietet uns eine große Chance, unsere Sicherheitskräfte auch in das aktuelle Jahrhundert zu bringen. Denn die Kriminalität hat sich gewandelt, sie ist digitaler und internationaler geworden, und wir müssen uns dem anpassen. Die Polizei braucht eine technische Ausstattung auf dem neuesten Stand, personelle Verstärkung und sie braucht – das ist wichtig – den Rückhalt der Politik nicht nur an guten Tagen, sondern auch dann, wenn es schwierig wird. Zudem sehen wir eine Verrohung der Gesellschaft, die sich auch gegen unsere Einsatzkräfte richtet. Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt kontinuierlich. Die Brutalität nimmt zu, und das können und werden wir nicht akzeptieren. Es geht um eine Haltung, um die klare Botschaft, dass diejenigen, die unsere Sicherheit gewährleisten, unseren uneingeschränkten Respekt verdienen. Die Grüne Jugend mag „ACAB“ propagieren, wir setzen dem entgegen: „All Cops are Heroes“,
(Beifall CDU, BSW, SPD)
nicht, weil die Polizisten unfehlbar wären, auch sie sind Menschen, sondern weil sie jeden Tag aufs Neue bereit sind, für Werte einzustehen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten: Recht, Ordnung, Schutz der Schwachen, Durchsetzung des Gesetzes. Und in einer Zeit, in der Populisten versuchen, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben, ist es uns wichtiger denn je, dass wir Demokraten zusammenstehen, dass wir denen, die uns schützen, zeigen: Ihr seid nicht allein, wir stehen hinter euch. Die CDU-Fraktion wird diesen Kurs konsequent fortsetzen. Wir werden weiter für starke Sicherheitsgesetze kämpfen. Wir wollen eine Zukunft, in der Recht und Ordnung herrschen, in der sich Bürger sicher fühlen können und in der diejenigen, die für diese Sicherheit sorgen, den Respekt erhalten, den sie verdienen. Und noch einmal, deswegen bleiben wir dabei: All Cops are Heroes. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Hande für die Fraktion Die Linke auf.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, manchmal erkennt man den politischen Zustand eines Parlaments daran, wofür Aktuelle Stunden beantragt werden und wofür eben nicht. Die CDU will in diesem Plenum über Baumwolle und Polyester reden. So soll es morgen um eine Pflicht zum Hissen von Flaggen gehen und heute um die problematische Pulloverauswahl einer Person 300 Kilometer entfernt vom Thüringer Landtag in einem anderen Bundesland, in einem anderen Parlament. Und so könnte man natürlich auch die Prioritäten anders wählen. Um es einmal unmissverständlich zu sagen: Tausende Polizistinnen und Polizisten leisten jeden Tag eine unverzichtbare Arbeit für unsere Sicherheit hier in Thüringen und dafür gilt ihnen natürlich unser Dank und auch unser Respekt. Das bekräftigen wir auch immer wieder mit Taten, zum Beispiel durch bessere Ausbildungsbedingungen an der Polizeischule in Meiningen, durch ein modernes Personalvertretungsgesetz, durch bessere Beförderungsbedingungen und höhere Schichtzulagen, durch Offensiven bei der Digitalisierung und bessere Schutzausrüstung. Das alles haben wir in den letzten Jahren im Übrigen gemeinsam mit den Grünen in Thüringen umgesetzt, ebenso natürlich auch mit der SPD. Dass die Parole „ACAB“ deplatziert ist, ich glaube, darüber brauchen wir hier nicht reden. Seit über zehn Jahren gibt es sogar prominente Papiere in der sogenannten radikalen Linken mit den Titeln – ich zitiere – „warum-a-c-a-b-Scheiße-ist“. Sogar die Rote Hilfe, eine Organisation, vom Verfassungsschutz als vermeintlich linksextremistisch markiert, ruft seit 2012 in Flyern dazu auf, solche stumpfen Parolen zu unterlassen, und ordnet die damit verbundene Entwertung von Polizisten entsprechend ein. Der Diskurs um eine Parole, die im Übrigen spektrenübergreifend auch im Fußball stattfindet, läuft schon eine ganze Weile. Die CDU tauscht nun den Buchstaben B aus und verklärt Polizisten umgekehrt zu Helden. Das kann man machen, das sollte man ehrlicherweise aber auch für Lehrerinnen und Lehrer tun, für Menschen in der Sozialarbeit, für Menschen in der Pflege und viele andere,
(Beifall Die Linke)
die auf das gleiche Podest gehoben werden sollen, denn sie sind unsere Alltagshelden. Oder einfach: Statt dem „H“ für Heroes ein „H“ für Humans besetzen und zudem verdeutlichen, Polizisten sind – und Herr Kollege Urbach, das sagten Sie ja auch – genauso Menschen, Menschen aus unserer Gemeinschaft mit einer Menschenwürde und Menschen, die nicht unfehlbar sind, sondern – wie wir alle eben auch – Fehler begehen. Daher sollte man den Respekt nicht mit kritiklosem Beifall verwechseln. Denn während die CDU ihre Aktuelle Stunde mit „Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten“ überschreibt, blockiert sie zeitgleich Initiativen der Linken im Innenausschuss, wo wir entsprechend die Verhältnismäßigkeit von Ermittlungen gegen Polizeipersonalräte und Einsatzkräfte im Raum Saalfeld angesprochen haben. Heute Morgen erst hat zum Beispiel der MDR berichtet, dass laut Landgericht Gera erste Telefon- und Durchsuchungsbeschlüsse von Polizisten gegen Polizisten rechtswidrig waren. Daher braucht es eine Fehlerkultur und wir müssen aus diesen Fehlern eben lernen. Und solche Fehler passieren auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern außerhalb dieser Struktur. Wenn wir also wollen, dass Menschen weniger Parolen wie „ACAB“ verwenden, dann sollten wir auch hinterfragen, welche Einstellungen dadurch begünstigt werden. Wenn in Sonneberg friedliche Sitzblockierer auf einer Straße mit Pfefferspray eingenebelt werden oder in Gera an einem 1. Mai stundenlang auch unbescholtene Menschen eingekesselt und mit Repressalien überzogen werden,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
400 Leute!) dann kann darin ebenso ein Baustein liegen, den wir kritisch aufarbeiten müssen. Man kann solchen Parolen jedenfalls professionell den Wind aus den Segeln nehmen. Das funktioniert, das hat zum Beispiel am Wochenende die Landespolizeiinspektion Jena gemeinsam mit der Thüringer Bereitschaftspolizei durch ihre äußerst besonnene Einsatzführung gezeigt – ein Paradebeispiel dafür, wie man auch in herausfordernden Lagen verschiedene Rechtsgüter sorgsam gegeneinander abwägen kann und auch muss. Und nein, Kritik an repressiven Tendenzen in Gesetzen ist nicht sachfremd, wie es die CDU in ihrem Antrag jetzt hier darlegt. Der Gesetzentwurf zum PAG, wohin Sie ja offensichtlich mit dieser Aktuellen Stunde den Bogen zu spannen versuchen, enthält Regelungen, die tiefgreifend in Grundrechte eingreifen. Mit Blick auf die Uhr möchte ich auf die einzelnen Details im PAG nicht eingehen. Ich glaube, wir werden in naher Zukunft dazu dann noch ausreichend Gelegenheit haben. Aber wenn wir aufrecht über das PAG reden wollen, dann nicht nur über den Schutz von Frauenrechten, sondern eben auch über den Rest, der im Entwurf versteckt ist. Lassen Sie uns gern gemeinsam für eine bürgernahe Polizei kämpfen und das Vertrauen nach innen und außen stärken. Lassen Sie uns die Befugnisse so ausgestalten, dass sie verhältnismäßig sind und sich nicht allein an einer einzelnen Perspektive ausrichten. Wir brauchen alle Perspektiven: die Polizeipraktiker, die Verfassungsrechtler und auch die Zivilgesellschaft. So kommen wir weiter und so machen wir Thüringen in einem weiteren Schritt sicherer. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Küntzel für die Fraktion des BSW auf.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Rängen und am Livestream, die Äußerungen der Grünen Jette Nietzard zur Polizei stehen dabei im Raum und führen uns zur Verantwortung von Politik und zur politischen Kultur. Das ist Thema unserer Aktuellen Stunde. Es läuft gerade so viel falsch, dass die Worte nicht klar genug sein können. Die Thüringer Polizei steht Tag für Tag an vorderster Front, wenn es um die Sicherheit und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger geht. Sie begegnet Herausforderungen wie zunehmender Gewalt, gesellschaftlichen Spannungen oder Extremismus mit Professionalität und Engagement. Wer unsere Polizei pauschal als Problem bezeichnet, der bevormundet und belehrt die Bürger, denn er stellt wissentlich ihr hohes Vertrauen in die Beamten in Abrede. Er verkennt zudem, dass in einem Rechtsstaat die Polizei nicht für den Staat allein da ist, sondern für die Gesellschaft. Er weiß nicht, dass Polizei und Bürger von gegenseitigem Respekt leben. Die verirrte Wahrnehmung der Polizei als Sicherheitsproblem steht dabei im krassen Widerspruch zu den täglichen Erfahrungen der Bürger. Aber wer möchte in einer Gesellschaft leben, in der Kriminalität und Gewalt ungehindert um sich greifen können? Wer die Polizei verunglimpft, trägt nicht zur Lösung gesellschaftlicher Aufgaben bei, sondern zeigt unserem Zusammenhalt und unserem Gemeinwesen respektlos seine Missachtung.
(Beifall CDU, BSW)
Politische Verantwortung bedeutet, Vertrauen zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern. Wer Institutionen wie die Polizei pauschal verunglimpft und medienwirksam spaltet, handelt verantwortungslos.
(Beifall CDU, BSW)
Diese Polarisierung zerstört Vertrauen in den Staat und untergräbt das Fundament unseres Gemeinwesens. Provokationen helfen niemandem. Gebraucht werden Verlässlichkeit, Respekt und Orientierung. Das BSW steht für eine Politik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Mittelpunkt stellt. Ein jahrelanges Handlungsvakuum, verursacht von Parteien, die der Polizei mit strukturiertem Misstrauen entgegentreten, hat auch in Thüringen zu einem Respekt- und Autoritätsverlust geführt. Ja, es ist Aufgabe der Politik, die Polizei zu kritisieren, wo es nötig ist, aber immer konstruktiv, differenziert und darauf bedacht, nach vorn zu denken und Konflikte zu lösen. Dabei ist ausdrücklich anzuerkennen, dass sich in den letzten Jahren in Thüringen viel Positives getan hat. Der Personalaufbau bei der Polizei schreitet voran und die technische Ausstattung wurde spürbar modernisiert. Moderne Einsatzmittel, verbesserte Schutzausrüstung, zeitgemäße Fahrzeuge und insbesondere auch mobile Endgeräte für den Streifendienst tragen dazu bei, dass die Beamtinnen und Beamten schneller auf Informationen zugreifen können, effizienter arbeiten können und damit ihre anspruchsvollen Aufgaben noch besser erfüllen können.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das hat
Rot-Rot-Grün gemacht, da gab es noch kein BSW!)
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ihr ganz al-
lein!) Ja, das muss man aber auch mal anerkennen. Diese Fortschritte bei der Ausstattung bedeuten nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch eine wichtige Arbeitserleichterung im oftmals belasteten Einsatzalltag. Dies verdient Anerkennung und muss konsequent fortgeführt werden. Die Vorfälle sind auch nur ein Symptom für ein tiefer liegendes Problem. Immer häufiger treten Populismus und laute Parolen an die Stelle von sachlicher, lösungsorientierter Politik. Das schadet nicht nur dem Ansehen der Politik, sondern untergräbt das Vertrauen der Menschen in unseren Staat. Es braucht mehr Qualität in der politischen Debatte. Politikerinnen und Politiker müssen sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, nicht an kurzfristigen Schlagzeilen wie ACAB oder persönlicher Profilierung. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ihre Sorgen ernst genommen werden, dass ihnen zugehört wird, dass Lösungen erarbeitet werden, die wirklich helfen, und nicht, dass sich Politik in Symboldebatten und gegenseitigen Schuldzuweisungen verliert. In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist die Polizei kein Gegenüber, sondern ein Teil der Gemeinschaft. Sie schützt nicht nur die öffentliche Ordnung, sondern ist Garant für die Freiheitsrechte aller. Sie ist verantwortlicher Vermittler zwischen Freiheit und Sicherheit. Ihr Auftrag ist es, unserer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen. Sie verteidigt das Grundgesetz und damit die Würde, die Rechte und die Freiheit jedes Einzelnen. Eine Polizei, die mit Augenmaß, Respekt und Transparenz handelt, verdient das Vertrauen unserer Menschen. Bürger, die wissen, dass ihre Rechte geschützt werden, begegnen der Polizei mit Respekt und Unterstützung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Küntzel. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Mühlmann für die Fraktion der AfD auf.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst erst mal ein kurzer Hinweis, das ist die Aktuelle Stunde der CDU. Sie sind nicht wirklich gut vertreten, so sehr bringen Sie also den Polizisten gegenüber Respekt zum Ausdruck, okay.
(Beifall AfD)
Unserer Polizei gebührt tatsächlich Respekt für die geleistete Arbeit. Das sage ich ganz bewusst, auch wenn die Polizei bei den krassen Grundrechtseinschränkungen während Corona keine gute Rolle gespielt hat. Das wurde auch im Übrigen in der Öffentlichkeit überwiegend so wahrgenommen. Die Verantwortung dafür weise ich jedoch in erster Linie mit allem notwendigen Nachdruck den politisch Verantwortlichen zu. Die Landesregierung, hier vorn dran der SPD-Innenminister, und auch der Ministerpräsident der Linken hat unter schamloser Ausnutzung der Unterstellungsverhältnisse die eigene politische Ideologie mit der Polizei gegen die Bevölkerung durchgedrückt.
(Beifall AfD)
Jedoch insbesondere die kleinen Dienstränge in der Polizei und auf der Straße machen eine gute Arbeit und haben sich auch, in Teilen zumindest, während Corona eben nicht missbrauchen lassen. Das rechne ich ihnen hoch an und genau deshalb gilt auch insbesondere diesen Leuten der ausgesprochene Dank und die wichtige Anerkennung.
(Beifall AfD)
Wenn Sie, liebe CDU, jetzt aber die radikale und nach meinem Verständnis in Teilen auch extremistische Jugend der Grünen für die Kritik an dem schon viele Jahre verwendeten Slogan „ACAB“ heranziehen, dann sollten Sie sich einfach mal ehrlich machen. Vor einigen Jahren war es der Fall, dass sich hinter mir, ca. zehn Meter entfernt, vor dieser Mauer die Fraktionsvorsitzenden der rot-rot-grünen Regierung, also SPD, Linke und auch die Grünen – haben fotografieren lassen und dann digital in den Hintergrund „ACAB“ reingemacht haben. Das war ein Statement von den Fraktionsvorsitzenden. Insofern braucht die Vertreterin von der SPD, die wir gleich möglicherweise noch hören werden, hier gar nicht vorgehen.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Doch!)
Wenn Sie, liebe CDU, die Kritik an diesem Spruch „ACAB“ tatsächlich ernst meinen, dann lassen Sie uns gemeinsam ausloten, was wir auf Bundesebene erreichen können, um „ACAB“ als solches als Propagandamittel im Sinne des § 86a StGB zu erheben. Das bringt gleich mehrere Vorteile mit sich. Beispielsweise wird einerseits der zumeist menschenverachtenden Verwendung des Spruchs tatsächlich die notwendige Strafbarkeit mitgegeben. Andererseits kann dann jede derartige Äußerung durchaus genauso pauschal links zugeordnet werden, als Propagandadelikt wohlgemerkt, wie heute viel zu oft selbst auf unsere Wahlplakate geschmierte Hakenkreuze bei unbekannten Tatverdächtigen einfach mal rechts zugeordnet werden – also durchaus eine Win-win-Situation. Und seien wir doch trotzdem mal auch weiterhin ehrlich, das, liebe CDU, ist nicht in Ihrem Interesse. So viel Ehrlichkeit in der Statistik, die ist nicht in Ihrem Interesse und das sagt alles über die Motivation der CDU zu dieser Aktuellen Stunde. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Vielen Dank, Herr Mühlmann. Sie haben es ja schon angekündigt – als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist ja schon eine besondere Ehre, wenn eine rechte Fraktion hier in diesem Haus von vornherein sagt, ich soll doch besser nicht hier vorgehen. Aber hier bin ich jetzt trotzdem. Zu diesem ACAB-Schriftzug, der vor einigen Jahren nachträglich digital in eine Aufnahme gewichtelt wurde: Dafür haben sich alle Betreffenden entschuldigt, das war keine schöne Sache. Das ist aber aufgearbeitet. Aufgearbeitet ist auch vieles andere. Wir sind uns hier im Haus wirklich alle einig – und deswegen fragt sich vielleicht die eine oder der andere hier oben auch auf den Rängen –, dass also eine verallgemeinerte Verballhornung bzw. Verächtlichmachung oder Beschimpfung von Polizisten natürlich grob unangemessen ist und überhaupt nicht infrage kommt.
(Beifall CDU, BSW)
Ich kann hier andererseits aber wirklich auch behaupten, dass, glaube ich, die Anzahl der Mandatsträger bei den Grünen, die sich mittlerweile schärfstens von dieser Pullover-Aktion distanziert hat, schon weit größer ist als die Anzahl der Menschen, die sich gerade hier im Raum befindet, weil es wirklich halt überhaupt nicht geht. Warum landet das trotzdem hier als Aktuelle Stunde? Die Frage hat sich die CDU zu stellen. Dennoch, es ist wichtig, dass wir uns selber vergewissern, dass solche Parolen keinen Platz haben, weil natürlich – das ist schon mehrfach gesagt worden und wird auch noch mehrfach gesagt werden – die Polizei ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzes unserer Rechtsgüter ist. Die Polizisten sind dafür da – und dazu leisten sie auch ihren Amtseid –, das jeweils geltende Recht dann natürlich auch umzusetzen und sich dafür einzusetzen. Das braucht man nicht als eine ungebührliche Last zu verballhornen oder zu leugnen, das ist einfach normal in diesem Job. Wir freuen uns, dass wir nicht nur die Polizei im letzten Jahr verstärken konnten, sondern auch die Qualifikationen weiter verbessert haben und den Einstellungskorridor breit erweitern konnten, sodass wir jetzt auch sehr viele junge Nachwuchskräfte haben und auch die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber wieder massiv zugenommen hat, was lange nicht der Fall gewesen ist. Darüber freuen wir uns, daran arbeiten wir hier eigentlich mit den demokratischen Parteien die ganzen Jahre traditionell auch gemeinsam und da brauchen wir uns hier persönlich nichts vorwerfen zu lassen. Ich möchte übrigens mal meinen Minister für eine Aktion loben, die er schon selber fast vergessen hatte. Nämlich vor vier Jahren fuhr er ständig an einem ACAB-Schriftzug vorbei, bis er sich entschlossen hat, den kurz mal eben selbst zu übermalen. Man hatte ihm vorhergesagt: Lass das mal, der wird gleich wieder da sein. Ich habe ihn eben gerade gefragt – er ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Also auch so kann man den unsäglichen Beschimpfungen mal begegnen und vielleicht auch mal selber Hand anlegen, um Diffamierungen zu beseitigen. Ich freue mich, wie gesagt, sehr darüber, dass wir hier gemeinsam die Interessen von Polizistinnen und Polizisten an einer guten Bezahlung, an einer guten Ausbildung vertreten und auch die Einsatzbedingungen verbessern wollen, für das, was sie tagtäglich für uns hier in unserem Land erledigen. Kollege Küntzel vom BSW hat richtigerweise darauf hingewiesen, Provokationen und auch die Benutzung von Diffamierungen, da sollte uns allen daran gelegen sein, dass so was aus dem politischen Alltag verschwindet. Das hat allerdings auch bei Jungpolitikerinnen und -politikern aller Fraktionen durchaus Tradition – und so erinnere ich mich jetzt auch mal selber, weil ich ja auch schon so alt bin, an einen Vorfall in den 90er-Jahren aus dem Bundesland Hessen, als eine Jungpolitikerin mal gesagt hat: Wenn das Asylgrundrecht verändert wird, werde ich meinen Hund verbrennen. Es geschah, was geschehen musste, die bundesweite Popularität war ihr sicher, und das ist auch im Fall der Dame so, deren Name ich jetzt hier nicht noch mal nennen muss. Gemeinsam arbeiten wir hoffentlich hier sachlich weiter zusammen an der Verbesserung der Lage der Menschen, die sich für unsere Sicherheit einsetzen, eben auch aller anderen Retterinnen und Retter – wir haben ja auch die „#RespektdenRettern“-Kampagne nicht umsonst. Wie gesagt, alles in Ordnung. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Für die Regierung meldet sich Innenminister Maier zu Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, um das gleich mal klarzustellen: Als ich den Schriftzug übermalt habe, habe ich natürlich vorher mit dem Hauseigentümer gesprochen, dass ich das darf. Ich bin also nicht nachts mit dem Farbtopf durch die Gegend gezogen und habe die Schriftzüge übermalt. Aber es hat gewirkt, tatsächlich, bis heute ist er weg. Also man sieht: Es hat Wirkung erzielt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Stand heute leisten 6.792 Frauen und Männer bei der Thüringer Polizei ihren Dienst für unsere Sicherheit. Die gute Botschaft ist: Es werden täglich mehr. Das macht sehr deutlich, dass der Beruf, Polizist oder Polizistin zu sein, weiterhin sehr begehrt ist. Das ist auch ein wichtiger Beruf, der stiftet sehr viel Sinn für diejenigen, die ihn ausüben. Aber es ist eben auch kein normaler Beruf, sondern ein extrem herausfordernder Beruf. Diese Aktuelle Stunde bietet jetzt auch mal die Gelegenheit, näher draufzugucken und den Kolleginnen und Kollegen der Polizei unsere Wertschätzung und unseren Respekt zuteilwerden zu lassen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Denn das, was die Kolleginnen und Kollegen leisten, kann sich wirklich sehen lassen. Vorgestern war der bayerische Innenminister hier auf Einladung der CDU und hat mal sehr selbstbewusst, wie es die Art und Weise der Bayern ist, vorgeführt, wie es um die Kriminalitätsbelastung in Bayern bestellt ist. Ich will es gleich vorweg sagen: Sie ist gut in Bayern, aber sie ist eben auch gut in Thüringen. Jedes Jahr kommt es zu knapp 160.000 Straftaten und diese Straftaten werden zu 61 Prozent von den Kolleginnen und Kollegen der Polizei aufgeklärt. Diese Aufklärungsquote ist eine sehr gute und liegt über dem Bundesdurchschnitt, nicht ganz so gut wie in Bayern, aber wir arbeiten daran. Was aber besser ist als in Bayern: Was Tötungsdelikte anbelangt, ist die Aufklärungsquote 100 Prozent. Das macht noch mal sehr deutlich, wie gut die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ist, gerade auch bei der Kriminalpolizei.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Aber unsere Polizei, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist viel mehr als das – Verbrechensbekämpfung, Gefahrenabwehr. Stichwort „Verkehrserziehung“: Schon die Kleinsten kommen in Kontakt mit der Polizei in der Schule, teilweise auch schon im Kindergarten, um von der Polizei zu lernen, wie man sich zum Beispiel im Straßenverkehr verhält. Dann bekommen sie von Kolleginnen und Kollegen der Polizei, der Verkehrspolizei, ganz stolz ihren Fahrradführerschein überreicht. Und da fängt es schon an – sage ich mal –, dass gerade auch bei Kindern, bei Jugendlichen der Eindruck wächst: Das ist eine sinnvolle Einrichtung, die machen das gut – nicht nur in diesem Bereich, auch bei gesellschaftlichen Anlässen, auch sportlichen Anlässen, Fußballspielen. Wir hatten letztes Jahr die Europameisterschaft im Land. Viele Volksfeste werden durch die Polizei abgesichert, und das ist wichtiger denn je. Mir kommt es jetzt darauf an, nicht nur zu sagen, was uns stört, wenn – sage ich mal – diese vier Buchstaben verwendet werden. Das stört uns natürlich und das lehne ich natürlich auch sehr stark ab. Aber es geht auch darum, was wir tun können, um die Polizei zu stärken. Es liegen große Aufgaben vor uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, die ich gern mit Ihnen angehen möchte. Ich habe das jetzt schon mehrfach ausgeführt. „Horizont 2029“ ist der Überbegriff. Ich will, dass die Polizei 2029 eine der modernsten und bestausgerüsteten in Deutschland ist.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Das fängt bei der persönlichen Schutzausrüstung an. Die ist modern, aber sie muss schon wieder erneuert werden, denn zum Beispiel auch die ballistischen Westen und Helme haben ein Ablaufdatum. Und ich kann hier nicht spekulieren und sagen: Das hält schon noch. Nein, ich möchte, dass das ersetzt wird. Wir müssen auch leider über Waffen reden. Wir haben jetzt eine Mitteldistanzwaffe angeschafft, eine sehr gute. Wir müssen über neue Pistolen reden, weil auch die in die Jahre gekommen sind. Ja, wir müssen das in den Blick nehmen. Es ist leider so. Die Kolleginnen und Kollegen müssen bewaffnet sein. Gerade gestern hat man in Luisenthal gesehen, dass es wieder einmal dazu kommen kann, dass auch eine Schusswaffe eingesetzt werden muss – Gott sei Dank nur zu einem Warnschuss. Natürlich wünsche ich dem verletzten Polizisten alles Gute und gute Besserung. Die Verletzung ist nicht so gravierend, nichtsdestotrotz ist er durch eine Schusswaffe verletzt worden.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, helfen Sie mit, dass die Kolleginnen und Kollegen auch auf gesicherter rechtlicher Basis agieren können. Wir müssen das Polizeiaufgabengesetz gemeinsam modernisieren. Es ist viel passiert, seit das zuletzt geändert wurde. Und das haben sie eben auch verdient: dass sie auf einer gesicherten rechtlichen Basis agieren können. Das wollen wir gemeinsam machen. Die Struktur der Polizei ist auch in die Jahre gekommen. Wir sollten schauen, dass Polizei von Verwaltungsaufgaben entlastet wird, dass mehr Kolleginnen und Kollegen tatsächlich auch auf der Straße ihren Dienst verrichten können, weil sie es auch wollen. Sie sind zur Polizei gegangen, um das zu tun, und nicht – sage ich mal –, um Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Diese wichtigen Aufgaben möchte ich, wie gesagt, mit Ihnen gemeinsam angehen. Der Bildungscampus in Meiningen ist noch mal ein weiteres Stichwort, auch eine große Aufgabe. Dort gibt es viel zu tun. Ich werde morgen dort sein, um den Vorgang weiter voranzutreiben, damit es uns gelingt, auch die jungen Kolleginnen und Kollegen entsprechend auszubilden und auch die schon im Dienst befindlichen weiterzubilden. Das führt mich zu einem Stichwort, das eben angeklungen ist: Fehlerkultur. Das ist ein wesentlicher Bestandteil in der Ausbildung, in der Weiterbildung und muss gelebt werden. Und ja, es gibt momentan eine Diskussion über die Arbeit der internen Ermittler. Die internen Ermittler sind ein wesentlicher Bestandteil der Fehlerkultur, weil Polizistinnen und Polizisten auch Fehler machen, und darum müssen sich teilweise auch Polizistinnen und Polizisten kümmern. Aber das müssen sie natürlich verhältnismäßig machen. Deswegen begleite ich das, was gerade geschieht – auch durch Presseberichterstattung und auch in der Diskussion im Ausschuss –, sehr eng. Ich kann Ihnen versichern: Wenn es zu Fehlern gekommen ist, auch bei den internen Ermittlern, werden wir unsere Schlüsse daraus ziehen. Das ist Fehlerkultur. Aber pauschal vorweg zu sagen, die internen Ermittler wären unverhältnismäßig gewesen, das lasse ich auch nicht zu. Außerdem gibt es viele Entscheidungen, die nicht auf Basis der internen Ermittler getroffen wurden. Staatsanwaltschaft und Gerichte sind da genauso mit im Boot. Fehlerkultur, ein wichtiges Stichwort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir haben eine Kampagne lanciert: „Respekt den Rettern“. Ich trage heute einen entsprechenden Pin. Damit wollen wir einen Gegenakzent setzen – gegen die Verunglimpfung. Wir wollen Ihnen und allen Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen die Möglichkeit geben, das zum Ausdruck zu bringen, was oft verbal gemacht wird, auch sichtbar zu machen: Respekt den Rettern. Dazu gehören nicht nur Polizistinnen und Polizisten, natürlich auch Feuerwehrleute, natürlich auch Rettungsdienst, Bergwacht, DLRG – und du vergisst immer jemanden, wenn du das aufzählst. Mit dieser Kampagne wollen wir unseren Beitrag dazu leisten. Ich habe ganz viele von den Pins dabei, die, wer möchte, von mir heute gern kostenlos haben kann. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „‚All Cops are Heroes‘ – Wir stehen hinter allen Polizistinnen und Polizisten – Respekt und Anerkennung für die, die uns schützen“
Vielen Dank, Herr Minister Maier. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zum ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil auf Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1207 Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Küntzel für die Fraktion des BSW das Wort.
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, was sich im Gazastreifen seit Monaten abspielt, ist eine humanitäre Tragödie historischen Ausmaßes. Über 50.000 Tote, darunter Zehntausende Frauen und Kinder. Das sind keine abstrakten Zahlen – es sind Namen, Gesichter, Familien. Sie verhungern, sie verdursten, sie sterben unter Trümmern, nicht durch Naturkatastrophen, sondern durch gezielte Bombardierungen, Blockaden, politische Entscheidungen. Und Deutschland? Genehmigt weiterhin Waffenexporte nach Israel, trotz dieser Lage. Das ist nicht zu rechtfertigen – nicht politisch, nicht völkerrechtlich und auch nicht moralisch. Wir als Bündnis Sahra Wagenknecht sagen klar: Das Recht auf Selbstverteidigung darf kein Freibrief für Vertreibung sein. Natürlich verurteilen wir den Terror der Hamas vom 7. Oktober aufs Schärfste, aber dieser Terror rechtfertigt nicht die systematische Zerstörung eines ganzen Lebensraums und dessen Menschen. Wer Waffen liefert, trägt Verantwortung für das, was mit diesen Waffen geschieht. Wer politisch absichert, darf nicht schweigen, wenn Tausende unschuldige Kinder sterben.
(Beifall BSW)
Das ist keine außenpolitische Randfrage, es ist eine Frage von Mitmenschlichkeit, von Maß und Mitte. Ich stelle mir dabei die Frage: Wie kann man sich zu Menschenrechten bekennen und gleichzeitig Waffen liefern, die in dicht besiedelten Gebieten eingesetzt werden? Wie kann man das Völkerrecht beschwören und gleichzeitig zusehen, wie es ignoriert wird? Diese Doppelmoral untergräbt Vertrauen, international und in der eigenen Bevölkerung. Und ja, auch Thüringen trägt Verantwortung. Wir sind kein außenpolitischer Akteur, aber wir sind Teil dieses Landes, Teil seiner Kultur und Teil seiner Haltung. Wir sind Heimat für Jüdinnen und Juden, für Palästinenserinnen und Palästinenser, für Menschen mit familiären Wurzeln in dieser Region. Und sie alle erleben diesen Krieg nicht nur auf dem Bildschirm, sondern in ihrem Alltag mit Angst, mit Ohnmacht, mit Schmerz. Thüringen steht nicht abseits. Auch wenn wir außenpolitisch keine Entscheidungen treffen, tragen wir Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Innern, für eine klare Haltung in Zeiten der Verrohung, für Menschlichkeit als politisches Prinzip. In Schulen, in Vereinen, in Nachbarschaften erleben Menschen mit familiären Wurzeln in Israel und Palästina diesen Krieg ganz unmittelbar, mit Angst, mit Ohnmacht und oft, ohne gehört zu werden. Es ist unsere Aufgabe, diesem Schweigen etwas entgegenzusetzen: Aufklärung statt Polarisierung, Mitgefühl statt Zynismus, Haltung statt Gleichgültigkeit. Thüringen muss ein Ort sein, an dem Menschenrechte gelten – nicht selektiv, sondern für alle – und wo jedes Leben zählt, jedes Leben eines Kindes, jedes Leben eines Erwachsenen unabhängig von seiner Herkunft. Unsere Solidarität gilt allen zivilen Opfern, jüdischen wie palästinensischen. Wir stehen für friedliche Konfliktlösungen, für Diplomatie, für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts – ohne Ausnahmen, ohne politische Schablonen. Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich einen Künstler zitieren, der mit einfachen Worten eine unbequeme Wahrheit trifft. Der Künstler Dieter Hallervorden schreibt in seinem Gedicht „Gaza Gaza“: „Was haben denn die zarten [F]ingerchen den Herren Generälen getan?“ Das ist kein Urteil, das ist ein Ruf nach Mitgefühl, nach Verantwortung, nach Anstand. Es ist Zeit für ein Innehalten, für eine klare Haltung, Zeit für eine Politik, die das Leben schützt, auch von Thüringen aus. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Küntzel. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Höcke für die Fraktion der AfD auf.
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, der Nahostkonflikt gehört zu den komplexesten Konflikten der Weltpolitik, er ist nicht in 5 Minuten abzuhandeln. Der Kampf zwischen Christentum, Judentum und Islam um die religiöse Vorherrschaft polarisiert die Menschen dort seit unzähligen Generationen. Das hegemoniale Ringen um die wichtigsten Erdöl- und Erdgaslagerstätten der Welt hat zu grausamen Interventionen geführt und die innerislamischen Kriege destabilisieren die Region bis heute. Schauen wir auf Israel. Israel ist ein selbstbewusster Staat. Israel verfügt über ein an Geburt und Religion geknüpftes Volk und eine Gründungserzählung. Israel ist bereit, für seine Interessen Kriege auch unabgesprochen und präventiv zu führen und diejenigen in die Pflicht zu nehmen, die das Existenzrecht Israels zu ihrer eigenen Sache gemacht haben. Die Selbstverständlichkeit, mit der Israel zu den Waffen greift, ist abgesichert durch eine exzellente Lobbyarbeit in den militärisch entscheidenden Ländern, allen voran den USA. Ich will vor dem Hintergrund der skizzierten und angedeuteten Komplexität und vor allen Dingen als deutscher Politiker eines festhalten: Ich habe keinen israelischen, keinen palästinensischen, keinen iranischen, ich habe einen deutschen Standpunkt zu formulieren,
(Beifall AfD)
der an deutsche Interessen und Möglichkeiten angelegt ist. Die AfD ist deshalb die Alternative für Deutschland, weil sie als einzige Partei einen dezidierten deutschen Standpunkt formulieren kann und will. Was denken Sie, sehr geehrte Kollegen, wie sieht ein deutscher Standpunkt aus – nicht auf ewig festgeschrieben, sondern in dieser konkreten Lage –? Es geht immer um Interessenpolitik, um die Steigerung der wirtschaftlichen Potenz unserer Nation, um Grenzschließung und Remigration. Es geht darum, die Souveränität Deutschlands zurückzugewinnen. Es geht darum, geschichtspolitisch nicht mehr erpressbar zu sein und nicht in Konflikte hineingezogen zu werden, die nicht unsere sind. Es geht darum, das Wohl der eigenen Nation, des eigenen Volkes zu mehren, und es geht darum, Handlungsspielraum zu gewinnen für uns und kommende Generationen.
(Beifall AfD)
Sie hören indirekt die Schlüsselfragen, die ich formuliert habe – ich habe meine Rede ganz bewusst auf einer übergeordneten Ebene aufgesetzt –: Woran beteiligt man sich, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, um etwas für die eigene Nation herauszuholen? In welchem Krieg positioniert man sich? Was lässt man sich bieten und was verbittet man sich? Einen deutschen Standpunkt einzunehmen heißt: kühl abzuwägen. Deutschland braucht Handlungsspielraum, Deutschland muss in deutschem Interesse entscheiden können, nicht pauschal, nicht historisch und moral-politisch befangen, sondern im Hier und Jetzt. Diese Entscheidung kann auch bedeuten, dass man in einem Krieg keinen Standpunkt bezieht, denn nicht jeder Krieg ist der eigene und manchmal, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, ist jede Seite die falsche.
(Beifall AfD)
Was ich jedenfalls nicht tun werde, nicht heute und auch nicht in Zukunft nicht, ist, Lippenbekenntnisse abzugeben, die Konjunktur haben. Das ist nicht meine Sache. Verantwortungsvolle Politik für Deutschland ist etwas ganz anderes. Sie ist das langsame und entschiedene Bohren harter Bretter, die am Ende des Tages belastbar sein müssen. Die Voraussetzung dafür ist, die Lage nicht nur schwarz oder weiß zu sehen. Verstehen zu können, wie die Welt funktioniert und wo Deutschland seine Interessen auf welche Weise zu wahren hat, diese Aufgaben, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, kann nur der bewältigen, der einen deutschen Standpunkt hat. Die AfD hat diesen Standpunkt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höcke. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Bühl für die Fraktion der CDU auf.
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Höcke, ich will nur einen Satz sagen. Ich habe jetzt von Ihnen keine Position dazu vernommen, wie Sie zu diesen Situationen in Israel stehen, und ich finde es traurig, wenn man aus Deutschland heraus keine Position zu Israel erkennen lässt. Das ist traurig. Das muss ich an der Stelle jetzt erst mal feststellen.
(Beifall CDU, BSW)
Im Krieg gewinnt oft nicht der, der die Wahrheit sagt, sondern der, der Bilder kontrolliert, und das ist in diesem medial sehr stark begleiteten Krieg einmal mehr so. Der Konflikt in Israel, der Konflikt in Gaza ist deswegen vor allen Dingen auch ein Informationskrieg. Umso mehr gilt für uns: Wir halten uns an das, was zweifelsfrei feststeht. Wer am 7. Oktober ein Massaker verübt, wer Babys enthauptet, wer Frauen verschleppt, tot oder lebendig, vergewaltigt, Menschen verbrennt, der hat sich aus jeder zivilisatorischen Gemeinschaft verabschiedet.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Die Hamas führt Krieg gegen Israel und gegen das Prinzip der Menschlichkeit selbst. Israel hat das Recht und die Pflicht, sich und seine Bürger zu verteidigen.
(Beifall CDU)
Alle Geiseln müssen freigelassen werden, und das fordern wir als deutscher Staat und als Gebot der Menschlichkeit,
(Beifall CDU, BSW, SPD)
auch wenn wir wissen, von der Hamas ist kein Sinn für Menschlichkeit zu erwarten. Als Demokraten bleibt unser erster Kompass die Diplomatie. Doch wer jede jüdische Koexistenz ablehnt und auf Vernichtung setzt, entzieht sich selbst dem Dialog. Die Hamas selbst steht für Gewalt. Die Freiheit aber darf nicht entwaffnen, wo Terror aufrüstet. Israel verteidigt sich gegen die geistigen Erben eines Adolf Eichmanns oder Heinrich Himmlers. Ziel ist, den Terror der Hamas zu beseitigen. Das ist aus unserer Sicht legitim und völkerrechtlich gedeckt. Solange die Hamas existiert, gibt es keinen Frieden, nicht für Israel, nicht für Juden, nicht für Palästinenser und auch nicht für den Nahen Osten. Dieser Krieg endet, wenn die Hamas nicht mehr in der Lage ist, ihn zu führen. Die Hamas will keinen ZweiStaaten-Frieden. Sie will keinen Staat neben Israel. Sie will keinen Staat mit Israel. Sie will keinen Staat Israel. Das Leid, das dieser Krieg über die Region bringt, erschüttert zutiefst. Zerstörte Familien, ausgelöschtes Leben, verstummte Zukunft. Die Hamas hat diesen Krieg begonnen, mit Kalkül und mit dem Ziel, möglichst viele Juden zu töten, und sie eskaliert, und das ganz bewusst, indem sie sich hinter Zivilisten verschanzt, Infrastruktur als Schutzschild missbraucht und das eigene Volk gefährdet. Doch so sehr die Verantwortung bei der Hamas liegt, das humanitäre Leid ist real. Es muss auch im Sinne Israels sein, den Maßstab des Völkerrechts nicht nur zu kennen, sondern stets ernsthaft zu prüfen, ob das militärisch Notwendige und das moralisch Vertretbare im Einklang stehen. Nun mit Blick auf das BSW: Das BSW, mit dem wir in Thüringen die Regierung tragen, das aber außenpolitisch fundamental andere Ansichten hat, spricht von staatlich organisierter Zerstörung und meint damit Israel. Das ist aber keine Kritik aus unserer Sicht, sondern das ist eine Opfer-Täter-Umkehr.
(Beifall Die Linke)
Kritik an der israelischen Regierung ist legitim, kann aber nicht zur pauschalen Verurteilung Israels führen. Wenn aus Kritik an der Kriegsführung eine pauschale Anklage gegen Israel wird, wird aus moralischem Überschwang ein Einfallstor für antisemitische Denkmuster. Wer Israel dämonisiert, öffnet dem Antisemitismus die Tür. Wenn man jetzt mal schaut, was sich auch hier in Thüringen seit dem 7. Oktober 2023 zugetragen hat, so muss man feststellen, dass antisemitistische Angriffe massiv zugenommen haben. Die Synagoge in Erfurt wurde beschmiert, ein mit Israel solidarischer Hochschullehrer in Jena angegriffen, am Campus wurden Flugblätter mit gefälschten Bildern „Murdered by Israel“ verteilt, in Weimar hing ein Plakat mit gefälschten Bildern aus Gaza. All das zeigt, wie glaubwürdig eine Haltung ist, die Israel das Recht auf Selbstverteidigung abspricht und zugleich den moralischen Zeigefinger hebt. Für uns ist an dieser Stelle klar: Antisemitismus hat viele Fratzen, aber es gibt keine Entschuldigung. Wir werden ihn nicht verharmlosen – aus keiner Richtung –, und das insbesondere mit dem Blick darauf, was wir gerade in Thüringen sehen. Wir sehen, dass seit dem 7. Oktober 2023 ganz viele neue Fälle aufgetreten sind, insbesondere aus einer linken Richtung. Da brauchen wir ein klares Bekenntnis – ein klares Bekenntnis gegen Antisemitismus, ein klares Bekenntnis für den Staat Israel –, bei aller Kritik, die zum Schluss auch berechtigt bleiben muss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke auf.
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
„Am Yisrael Chai!“ – „Israel lebt!“, und das ist gut. Wir haben die Aktuelle Stunde des BSW und ich muss ehrlich sagen, ich bin sowohl nach dem Redebeitrag des Abgeordneten des BSW als auch nach dem Redebeitrag der Rechtsaußenfraktion am Fragen: Wie sinnvoll ist es überhaupt, hier über dieses Thema zu sprechen? Zum einen ist festzustellen, dass wenig Wissen vorhanden ist – oder keins. Es ist festzustellen, dass Antisemitismus ausgeblendet wird – auch als Motivation der Terrororganisation Hamas, nicht erst am 7. Oktober 2023 –, ebenso, dass zumindest in Teilen antisemitische Ressentiments gerade auch hier in der Rede des Rechtsaußen zu hören waren. Es werden teilweise Phrasen in den Raum geworfen, ohne dass Wissen über den Nahostkonflikt vorhanden zu sein scheint. Das ist übrigens eines der größten Probleme innerhalb des Nahostkonflikts: dass alle meinen, Stellung beziehen zu können, sich äußern zu müssen, und die wenigsten beschäftigen sich mit dem, was in der Region stattfindet – und die Region geht über Israel und über Gaza hinaus –, was passiert, was versucht wurde, welche Relevanz die umliegenden Staaten haben, von denen zumindest sehr viele Israel am liebsten auslöschen würden. All das spielt hier keine Rolle. Und so, wie ich den Redebeitrag aus dem BSW verstanden habe, scheint auch im Vorfeld keine Beschäftigung damit stattgefunden zu haben. Christa Wolf hat ein Buch geschrieben – „Kassandra“ – und lässt in diesem Buch die troianische Seherin fragen: „Wann der Krieg beginnt, wissen wir, aber wann beginnt [eigentlich] der Vorkrieg?“ Das BSW thematisiert heute hier die schlimme Katastrophe, die im Gazastreifen vor sich geht. Was Sie nicht thematisieren, ist die Katastrophe des 7. Oktober 2023 für Israel, und zwar nicht nur für die jüdische Bevölkerung. Ganz im Ernst: Beschäftigen Sie sich bitte mal etwas mehr damit! Jüdisch und palästinensisch gleichzusetzen, macht sehr deutlich, wie viel Unkenntnis Sie haben. Israelis und Palästinenser wären sozusagen das Äquivalent, wenn es um den 7. Oktober 2023 geht und die Menschen, die dort ermordet wurden, die Frauen, die vergewaltigt wurden, die Kinder, die entführt wurden. Dann müssten Sie auch über Menschen reden, die als sogenannte Arbeitsmigrantinnen in Israel gelebt haben – aus allen möglichen Ländern. Dann müssten Sie aber auch – und das ist dann wieder etwas an diese Rechtsaußenfraktion – über deutsche Staatsbürger reden, die entführt wurden. Das machen Sie alles nicht. Ihre Einseitigkeit entlarvt am Ende vor allem eins, nämlich Ihre Doppelmoral. Sie sind in der Lage, solch einen Antrag zu bringen, wenn es um Israel geht. Sie sind nicht in der Lage, rund um den 7. Oktober einen solchen Antrag zu bringen. Sie sind aber auch nicht in der Lage, den Standard, den Sie hier formuliert haben, beispielsweise im Kontext der Ukrainer anzuwenden. An der Stelle kann ich Ihnen nur sagen: Das ist Doppelmoral, die Sie hier versuchen. Zumindest wir weisen die entschieden zurück, weil wir als Linke für einen Frieden eintreten, der sich nicht auf eine einzelne Region beschränkt, der auch nicht versucht, auszublenden, was Ursache und was Wirkung ist, und der auch nicht versucht, Antisemitismus zu ignorieren, Antisemitismus wegzusprechen.
(Beifall Die Linke)
Das sage ich auch deswegen, denn wenn wir über Gaza sprechen, müssen wir über den – in Anführungszeichen – Vorkrieg sprechen, der Jahrzehnte vorher beginnt. Wir müssen aber auch über die Vernichtungspropaganda sprechen, die von der Hamas, die aber auch aus dem Iran, die vom PIJ, vom Islamischen Staat, von ganz vielen Gruppierungen in dieser Region verbreitet wird. Und wir müssen auch auf dem Schirm haben, was Debatten hier für Auswirkungen haben – Herr Bühl hat schon darauf hingewiesen –: der steigende Antisemitismus, die steigende Gefährdung von Menschen, die sich offen zu ihrem jüdischen Glauben bekennen. Wir wollen, dass diese humanitäre Katastrophe im Gazastreifen endet. Wir wollen aber auch, dass die Bedrohungssituation für Israelis, für Juden und Jüdinnen endet, und zwar nicht nur dort, sondern auch hier vor Ort. Und dafür braucht es mehr als einen Antrag, der mit Phrasen, mit Doppelmoral und ohne Wissen versucht,
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Frau Abgeordnete König-Preuss, bitte kommen Sie zum Ende.
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
– ja, die letzten zwei Worte –, hier einen Punkt zu setzen, den wir für falsch halten. Herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke)
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Vielen Dank, Frau König-Preuss. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf.
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke ich sehr dem Kollegen Bühl und der Kollegin König-Preuss für ihre mitfühlenden und differenzierten Worte. Die Hamas hat sich auf ihren unfassbaren Terrorangriff auf Israel nach eigenem Bekunden zwei Jahre lang vorbereitet. Sie hat genaue Pläne erstellt, wo und wie sie möglichst viele Menschen in Israel ermorden kann, hilflose Menschen. Sie hat Pläne erstellt, wie diese zu entführen, zu foltern, zu misshandeln sind. Dabei ging es auch insbesondere um Frauen, wie man sie vergewaltigt, wie man sie an Geschlechtsteilen verletzt, wie man sie massakriert. Das Ganze hat stattgefunden unter Mitnahme von Bodycams, also man wollte nicht etwa diese unfassbaren Verbrechen geheim halten, im Gegenteil, man wollte sich damit brüsten. Man hat damit Reklame gemacht und hat so eine Art Livestream hergestellt. Und dann wurde noch gesagt: Wir würden das jederzeit wieder so machen. Und dann hat Israel – was hat Israel dann zu tun? Man muss sich natürlich verteidigen – zum Krieg gegen die Hamas aufgerufen, der nicht sehr geteilt wird in der Region. Golda Meir hat 1968 schon den Satz gesagt, der leider immer noch wahr ist: „Wir wollen am Leben bleiben. Unsere Nachbarn wollen uns tot sehen. Das ist keine Frage, die viel Spielraum für Kompromisse lässt.“ So ist es leider auch heute noch. Natürlich kann die Entgleisung der Bodenoffensive, wie wir sie mittlerweile in Gaza sehen, niemanden menschlich unberührt lassen und kaltlassen. Übrigens ist in Israel selbst ein Antrag in der Knesset nur knapp gescheitert, jetzt endlich mal zur Wiederwahl zu kommen, die eigentlich schon überfällig wäre in Israel, weil natürlich auch Präsident Netanjahu mit seinen rechtsextremen Mitgliedern im Kabinett viele Dinge macht, die auch auf Widerstand in der israelischen Bevölkerung stoßen.
(Beifall SPD)
Aber wenn Sie vom BSW als Begründung für Ihre Aktuelle Stunde schreiben: „Die Frage, ob man auf das Verbrechen eines Terrorangriffs mit flächendeckender militärischer Gewalt reagieren darf, stellt sich auch aus Thüringer Sicht“, kann ich nur sagen: Die Frage, ob man auf das Verbrechen der Hamas mit flächendeckender militärischer Gewalt reagieren darf, stellt sich insofern nicht, als darauf in dieser Weise reagiert werden muss, weil es keine andere Möglichkeit gab, die Geiseln zu befreien oder die Hamas in irgendeiner Weise einzugrenzen. Und weil jetzt immer an tote Kinder in Gaza erinnert wird – das finde ich auch richtig –, möchte ich doch einfach mal den Rest meiner kleinen Redezeit dazu nutzen, auch mal an die Opfer zu erinnern, die an diesem 7. Oktober 2023, der bei Ihnen keine wirkliche Rolle spielt, ermordet wurden, und einige Namen verlesen: Angelyn Aguirre, 32, philippinische Staatsbürgerin, ermordet im Kibbuz Alumim; Mapal Adam, 27 – es sind übrigens weibliche Ermordete –, aus Tel Aviv, ermordet beim Supernova-Musikfestival; Michal Admoni, 51, aus dem Kibbuz Kfar Aza, ermordet in ihrem Haus; Gili Adar, 24, aus Lapid, ermordet beim Supernova-Musikfestival; Ziva Ovitz, 77, aus dem Moschaw Ami‘oz, ermordet in ihrem Haus; Chan Oudom, 24, kambodschanische Staatsbürgerin, ermordet im Kibbuz Karmia; Sylvia Ohayon aus dem Kibbuz Be‘eri, ermordet in ihrem Haus; Eden Liz Ohayon, 24, aus Tirat Carmel, ermordet beim Supernova-Musikfestival; Yonat Or, 50, aus dem Kibbuz Be‘eri, ermordet in ihrem Haus; Liraz Asulin, 37, aus Kirjat Mal‘achi, ermordet beim Supernova-Musikfestival; Noa Englander, 23, aus Kirjat Bialik, ermordet beim Supernova-Musikfestival; Bilha Epstein, 84, aus dem Kibbuz Kfar Aza, ermordet in ihrem Haus; Or Akuni, 32, aus dem Moschaw Netif HaAzara, ermordet in ihrem Haus; Ruti Akuni aus dem Moschaw Netiv HaAsara, ermordet in ihrem Haus; Ayelet Arnin, 22, aus Atzmon, Journalistin, ermordet beim Supernova-Musikfestival; Sahar Ashuan, 22, aus Netanja, ermordet beim Supernova-Musikfestival; Prabeash Bhandari, nepalesische Staatsbürgerin, ermordet im Kibbuz Nirim; Carolin Bohl, 22, deutsche Staatsbürgerin – und sie war nicht die einzige –, ermordet im Kibbuz Nir Oz; Celine Rachel Ben David Nagar, 32, aus Holon; Hadar Berdichevsky, 30, aus dem Kibbuz Kfar Aza, ermordet in ihrem Haus, rettete dabei ihre elf Monate alten Zwillinge; Shiraz Brodash, 23, aus dem Moschaw Ramot Meir, ermordet durch Raketenangriff auf ihr Auto; Shoshana Brosh, 75, aus dem Kibbuz Nahal Oz, ermordet in ihrem Haus; Stav Barazani, 23, aus Gan Ner, ermordet beim Supernova-Musikfestival. Ich habe hier eine Liste, es sind 70 Seiten, ich habe Ihnen jetzt nicht mal drei vorlesen können. Da können Sie vielleicht ermessen, dass es sehr wohl in deutschem Interesse ist, einem solchen Gemetzel Einhalt zu gebieten, wo immer es stattfindet. Und deswegen: An unserer Unterstützung für Israel soll kein Zweifel bestehen. Es ist unsere Aufgabe.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Welche Aktivitäten kann Thüringen entfalten, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen und humanitäre Hilfe für die Palästinenser im GazaStreifen zu ermöglichen?“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist auch nicht der Fall. Dann schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1281 Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordneter Maurer für die Fraktion Die Linke das Wort.
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Christopher Street Day in Thüringen: Für mehr Vielfalt und Akzeptanz“
Guten Tag, sehr geehrter Herr Präsident, herzlich willkommen, liebe Gäste oben auf der Zuschauertribüne, wir möchten heute über die CSDs in Thüringen und auch deutschlandweit sprechen. Vor zwei Tagen habe ich in der Presse folgenden Satz gelesen: „Trotz stärker werdendem Gegenwind will das Organisationsteam ein Zeichen setzen.“ Da ging es um das Organisationsteam rund um den Christopher Street Day in Jena, das sich mit Angriffen gegen die CSDs auseinandersetzen muss – gegen die Organisatoren und gegen die Teilnehmenden. Und ehrlich gesagt stieß mir der Begriff „Gegenwind“ auf, weil er ein bisschen suggeriert, es würde sich bei Gegenwind um irgendwas wie eine legitime Kritik oder so was handeln – ja, so ein bisschen Gegenwind halt. Dieses Herabsetzen von realer Gefahr, das Kleinreden von Ängsten, das ist etwas, das mir bei CSDVeranstaltungen ganz oft passiert. Das ist etwas, das ich ganz oft erlebe, wenn ich mit Menschen rede. Einerseits sind da Menschen, die ganz klar ihre Sorgen artikulieren. Die sagen: Ich habe Angst um mein Leben. Ich habe das Gefühl, ich muss mich in der Öffentlichkeit anpassen. Ich darf nicht sein, wer ich bin. Ich habe Angst, dass ich keinen Job bekomme, wenn ich mich als Transperson oute. Ich werde auf Social Media angegriffen. Und andererseits sind da Leute, die behaupten, CSDs wären irgendwie Partys, die sagen, dass es irgendwelche woken Events wären, irgendwas, bei dem es total legitim wäre, dagegen zu sein. Deshalb will ich voranstellen, was dieser sogenannte Gegenwind denn eigentlich ist. Ich will das mal in den Kontext setzen, was das allein in diesem Jahr bedeutet: Zehn bis 15 vermummte Neonazis stürmen ein Demokratiefest mit Quarzhandschuhen und Teleskopschlagstöcken. Beim CSDProtest wird ein Teilnehmer von einem Passanten ins Gesicht geschlagen. In Wernigerode bedroht ein Mann den CSD mit einem Anschlag. Bei ihm werden später Munition und eine Waffe gefunden. Die Polizei nahm die Bedrohung zunächst nicht ernst. In Pößneck attackieren Menschen wie selbstverständlich verbal aus ihrer Haustür heraus die Teilnehmenden der CSD-Demonstration. Das ist vor wenigen Wochen gewesen. Im letzten Jahr hat die Kampfsportgruppe Knockout 51 – den meisten dürfte sie bekannt sein, vor allen Dingen die AfD kennt sie ganz gut – gegen den CSD in Eisenach mobilisiert. Der III. Weg mobilisierte gegen queere Menschen durch verachtende, hasserfüllte Flugblätter, die sie überall verteilten. Das alles ist kein Gegenwind, das alles ist Gewalt. Die Amadeu Antonio Stiftung hat 2024 55 gezielte Angriffe durch Rechtsextreme auf CSDs und ihre Teilnehmenden gezählt. Mit diesem Wissen im Hintergrund ist allen Organisatorinnen und Organisatoren von CSDs einfach nur ehrlich zu danken.
(Beifall Die Linke)
Ich glaube, mit dieser Angst im Hintergrund ist es eine gewaltige Leistung, sich trotzdem zu organisieren und diese Proteste auf die Beine zu stellen. Warum tun sie das? Warum ist in diesem Jahr ihr Motto „Nie wieder still!“? Weil es bei den Pride-Protesten nicht einfach nur um die Sichtbarkeit von queeren Menschen geht. CSD-Proteste sind vor allen Dingen Orte der Demokratie, Orte der Vielfalt. Ich bin davon überzeugt und will das an dieser Stelle sehr klar sagen: Wer queeres Leben angreift, der greift uns alle an.
(Beifall Die Linke)
Der greift unser Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben an, der greift die Zivilgesellschaft an und vor allen Dingen greift er die Demokratie als Ganzes an. Ich habe Ihnen eine Zahl genannt: 55 Angriffe hat die Stiftung 2024 gezählt. Ich will Ihnen aber auch sagen, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches größer ist, weil Menschen wissen, dass ihre Sichtbarkeit, die Sichtbarkeit ihres ganz normalen queeren Lebens für sie auch eine potenzielle Gefahr sein kann. Sich zu outen, das ist eine ganz persönliche Entscheidung. Sie wird aber zu einem gesellschaftlichen und auch zu einem politischen Thema, wenn sich Menschen aus Angst nicht trauen, ihr Leben frei und offen zu leben. Wenn Menschen Angst haben, in der Öffentlichkeit zu sein, wer sie sind, und zu lieben, wen sie wollen, dann ist das kein privates Problem, dann ist das politische Aufgabe, sich gegen die zu stellen, die diese Freiheit nehmen wollen. Deswegen will ich an dieser Stelle schon auch noch sagen, dass mich die Debatten rund um den Bundestag bestürzen. Es erschreckt mich schlicht und einfach, dass sich die Bundestagspräsidentin hinter vermeintlicher Neutralität versteckt, wenn es um das Hissen einer Pride-Flagge geht und wenn es um die Teilnahme am Berliner CSD geht. Das ist aus meiner Sicht ein politischer Rückzug, denn queere Menschen nehmen das sehr wohl zur Kenntnis. Sie nehmen zur Kenntnis, der Bundestag versteckt sich, er wird leiser. Deswegen ist das Motto des diesjährigen CSD „Nie wieder still!“ leider genauso passend und deswegen auch die Aktuelle Stunde meiner Fraktion, denn auch wir sagen: „Nie wieder still!“.
(Beifall Die Linke)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Christopher Street Day in Thüringen: Für mehr Vielfalt und Akzeptanz“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, jährlich versammeln sich allein hier in Erfurt ca. 3.000 Menschen und es werden immer mehr, um sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung queerer Personen einzusetzen und um für Akzeptanz, Respekt und gleiche Rechte auf die Straße zu gehen. Damit und mit all den anderen weiteren CSD-Kundgebungen sind wir in Thüringen nur ein sogar relativ kleiner Teil von über drei Millionen Menschen in Deutschland, die jedes Jahr für Gleichberechtigung aller Menschen demonstrieren. Besonders für Jugendliche ist der CSD wirklich eine wichtige Plattform. Er bietet Raum, neue Kontakte zu knüpfen, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und für eigene Überzeugungen einzustehen. Dass sich junge Menschen aktiv für Toleranz und Offenheit engagieren, finde ich, ist ein total ermutigendes Signal und ein Gewinn für unser aller gemeinsame Zukunft. Gerade angesichts wachsender Gewalt gegenüber queeren Personen – wir haben es ja gerade gehört – ist es umso wichtiger, geschützte Räume zu schaffen, Orte, an denen Entfaltung möglich ist, wo Freiheit und Vielfalt nicht nur toleriert, sondern gelebt werden können. Und wir in Thüringen, so glaube ich, stehen eigentlich seit Jahrhunderten für Vielfalt. Es ist quasi unsere DNA. Allein im kulturellen Bereich haben wir hier in den letzten Jahrhunderten Maßstäbe gesetzt und diese Vielfalt wirkt bis heute nach. Ich glaube, allein deshalb sollten wir auch alles dafür tun, Vielfalt zu verteidigen und zu leben. Aber ich weiß natürlich auch, dass Vielfalt und Gleichstellung viele – und ich rede jetzt nicht von den sogenannten alten weißen Männern – auch als Bedrohung ansehen. Deswegen möchte ich einfach mal ein Gedankenexperiment aufrufen und sagen: Was ist denn das Gegenteil davon, von Vielfalt? Meiner Meinung nach ist das Uniformität, es ist Gleichschaltung und es ist, um es vielleicht auch in Farben zu sagen, oftmals eine graue Einheitsnormierung. Ich glaube, wenn man sich das vor Augen führt, dann wird ganz schnell sichtbar, dass Vielfalt einfach die bunte Essenz des Lebens und damit auch das Grundgesetz des Lebens oder auch des Überlebens ist. Sie bedeutet Weiterentwicklung hin zu mehr Offenheit und Respekt für alle. Deshalb gilt es auch für uns Thüringer Parlamentarier, Vielfalt und natürlich damit auch verbunden die Gleichstellung und Freiheit aller Menschen zu verteidigen und zu stärken, gerade in heutiger Zeit. Wir hatten gerade das Thema. Weltweit gibt es mehr Hass, mehr Gewalt, mehr Ängste als je zuvor. Gerade deshalb ist jetzt auch der Moment im Kleinen, um bei uns zu beginnen. Gerade deshalb müssen CSD-Veranstaltungen weiterhin unterstützt und geschützt werden. Denn diese Veranstaltungen, sie schaffen Sichtbarkeit, sie schaffen Schutzräume für Begegnungen, für Austausch und sie setzen ein klares Zeichen für eine Gesellschaft, die niemanden ausschließt, für eine Gesellschaft, die stolz ist auf ihre Vielfalt und – ja – die das eben mit Pride auch feiert. Aber damit ist natürlich auch klar, es reicht nicht nur, an ein paar Tagen – wir haben ja nachher, glaube ich, oder morgen noch das Thema „Flaggenhissung“ – einfach nur die Regenbogenflagge zu hissen, sondern es braucht auch nachhaltig politische Maßnahmen. Wir brauchen eine konsequente Erfassung und Verfolgung queerfeindlicher Straftaten. Wir brauchen mehr Aufklärung und Bildung in Schulen, in der Polizei, in der Verwaltung. Wir brauchen sichere Anlaufstellen und Beratungsangebote für Betroffene und wir brauchen ein gesellschaftliches Klima, das Vielfalt als Bereicherung, als Teil unserer europäischen Identität, als Teil des Menschseins im wahrsten Sinne versteht. Ich danke deshalb ebenfalls im Namen meiner Fraktion, der SPD, allen Ehrenamtlichen, allen Vereinen, Initiativen und allen Engagierten, die den CSD in Thüringen jedes Jahr auf die Beine stellen. Denn Ihrer aller Arbeit, die ist nicht selbstverständlich und sie ist nicht leicht, aber sie ist von unbezahlbarem Wert für uns alle. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Christopher Street Day in Thüringen: Für mehr Vielfalt und Akzeptanz“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Anwesende, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Welt um uns herum ist gekennzeichnet von einer Zeit der Kriege und Krisen. Unser eigenes Land befindet sich in einer Phase des allumfassenden Niedergangs, und wenn es so weitergeht, werden vielleicht in 50 oder 100 Jahren die Historiker einmal von der Spätphase der Bundesrepublik sprechen, wenn sie sich mit unserer Epoche befassen, so wie es heute geschieht, wenn von den letzten Jahren der DDR die Rede ist. Aus Sicht der Linken ist dies scheinbar nun genau der richtige Zeitpunkt, um wieder einmal eines ihrer Lieblingsthemen aufzugreifen, den Christopher Street Day und die Toleranz gegenüber sogenannten queeren Menschen. Warum Sie Ihre Forderungen nun ausgerechnet gerade hier aufstellen, weiß ich allerdings nicht, hat doch der deutsche Staat und damit auch Thüringen in den letzten Jahren beinahe alle diesbezüglichen Wünsche erfüllt: Ehe für alle, jährliche Änderung des jeweils gerade bevorzugten Geschlechts usw. Intolerantes Verhalten gibt es hauptsächlich aus den Reihen der muslimischen Zuwanderer und so wäre es doch angebracht, dass Sie einmal dort Ihr Engagement zum Einsatz bringen. Unter Umständen erreichen Sie ja mehr, wenn Sie Ihre Forderungen in einem islamischen Kulturzentrum oder in einer der Großmoscheen in Berlin, Hamburg oder Köln vortragen.
(Beifall AfD)
Vielleicht wird es dann solche kuriosen Bilder wie am letzten Maiwochenende in Dresden nicht mehr geben, wo sich die CSD-Szene auf dem Altmarkt versammelte und ihre Party hinter kriegstauglichen Straßenabsperrungen und unter dem Schutz ganzer Hundertschaften schwer bewaffneter Polizisten feierte. Und „Party“ scheint dafür die richtige Bezeichnung zu sein, wie mir ein Parteifreund als Augenzeuge der Veranstaltung berichtete, der das Ganze mit der Loveparade verglich und meinte, neun von zehn der oft sehr jungen Teilnehmer wollten ganz offensichtlich einfach nur feiern, tanzen, sich verkleiden, Spaß haben. Nehmt das Ganze nicht so ernst und noch weniger politisch, empfahl er mir und fügte hinzu, lasst den Jugendlichen ihre Freude, solche Dinge kommen und gehen. Die Dresdener Stadtverwaltung sah dies übrigens im Vorfeld genauso, wie in der erbosten TAZ zu lesen war. Dort nämlich schrieb man im vergangenen Jahr: „Die Imbiss- und Verkaufsstände lüden laut Versammlungsbehörde ‚zum Verweilen‘ ein und sorgten für ‚Zerstreuung‘ – so wie auf ‚jedem Straßenfest‘. Darüber hinaus habe die CSD-Veranstaltung einen ‚kommerziellen Charakter‘, es herrsche ‚übergreifende Partystimmung‘, politische Botschaften rückten in den Hintergrund. Rund um die Bühne habe es ‚keinerlei Transparente und Schilder‘ gegeben. In dem Papier heißt es weiter, dass die Besucher:innen und Besucher des CSDs ‚nicht überwiegend Angehörende der Szene‘ seien, sondern ‚vergnügungswillige Einwohnende‘ und Tourist:innen ‚auf der Suche nach Unterhaltung‘. Eine ‚innere Verbundenheit in Bezug auf ein gemeinsames politisches Gedankengut‘ sei nicht wahrzunehmen.“ Vielleicht sollten wir uns diese realistische Sicht auf das Ganze ein gutes Stück weit zu eigen machen und sagen: Lasst den Jugendlichen ihren Partyspaß und den Linken ihre gesellschaftspolitischen Fantasien, und vor allem, nehmt beide nicht so ernst.
(Beifall AfD)
Es gibt wichtige Probleme in unserer Zeit, und die zu lösen, dafür sind wir in dieses Haus gewählt worden. Gerade die junge Generation und damit auch die Masse der Besucher jedes CSDPartyevents erwartet dies von uns, wenn sie abgeschminkt und umgezogen wieder zu ihren echten Alltagsproblemen zurückkehren. Um aber zum Schluss noch einmal auf den Inhalt dieser Aktuellen Stunde einzugehen: Wer wo was und mit wem macht, ist sein gutes Recht und aber auch seine Privatsache. Diese gehört ins Private und nicht auf die Straße und schon gar nicht vor die Augen von Kindern.
(Beifall AfD)
Das übrigens scheinen auch viele der echten Schwulen und Lesben so zu sehen, denen Sie und die Handvoll CSD-Funktionäre mit ihrem Queerund LSBTQ-Brimborium alles andere als einen Gefallen tun und – mit Verlaub – auf die Nerven gehen. Anders lässt sich diese dankenswerte Zustimmung von 25 bis 30 Prozent für unsere Partei in dieser Bevölkerungsgruppe jedenfalls nicht erklären. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Christopher Street Day in Thüringen: Für mehr Vielfalt und Akzeptanz“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Steinbrück.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
So schwer war das mit dem Gendern gar nicht!) Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Croll für die Fraktion der CDU auf.
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Christopher Street Day in Thüringen: Für mehr Vielfalt und Akzeptanz“
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Formen des Zusammenlebens und des Zusammenliebens sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Sie verdienen Anerkennung, Respekt und Wertschätzung. Vielfalt und Zusammenhalt machen unsere Gesellschaft stärker und menschlicher. Gleichzeitig treten wir denen entschieden entgegen, die das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, egal in welcher Form, hat bei uns keinen Platz. Ganze Generationen mutiger Menschen sind für ein Leben in Freiheit und Würde ohne Diskriminierung und sogar staatliche Verfolgung auf die Straße gegangen. Sie haben durch das Erheben ihrer Stimme mit Mut und unter dem Symbol der Regenbogenflagge für ihre Rechte und gegen Unrecht gekämpft. Ihr Stolz auf die errungenen Freiheiten und Fortschritte ist berechtigt und verdient Anerkennung, denn die Vielfalt, in der wir heute leben, ist eine Errungenschaft.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Am Christopher Street Day erinnern Menschen in ganz Thüringen, Deutschland und vielen anderen Teilen der Welt gemeinsam an diesen langen Weg der Emanzipation. Es ist ein Tag des politischen Protests für Freiheit und Gleichstellung. Gleichzeitig vergegenwärtigt er uns bestehende gesellschaftliche Herausforderungen, die es auch immer noch gibt. Regenbogenfahnen sind schon lange ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft – zumindest in einer aufgeklärten, toleranten und modernen Gesellschaft. Die Bundestagspräsidentin hat gesagt: Es ist schön, wenn diese von den Menschen getragen wird,
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Die gibt es
seit 1525!) die müssen nicht unbedingt an den Fahnenmasten hängen, sondern die Menschen können sie auch tragen. Auch wir als CDU stehen zu dem Grundsatz: Geschlechtliche Minderheiten müssen respektiert, toleriert und unterstützt werden. Für uns als CDU ist es selbstverständlich, klare Kante gegen Homophobie zu zeigen.
(Beifall CDU)
Leider braucht es immer noch Demos, Veranstaltungen oder auch den Christopher Street Day, um auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Die Übergriffe gegen lesbische, schwule und Transmenschen nehmen immer mehr zu. Die Zahlen steigen bundesweit an. Laut Bundeskriminalamt ist die Zahl eben dieser Übergriffe seit 2010 um mehr als das Zehnfache gestiegen. Die Dunkelziffer ist aber noch viel höher, weil viele Betroffene die Straftaten gar nicht zur Anzeige bringen. Menschen mit anderer sexueller Orientierung müssen immer häufiger – wir haben ja auch Beispiele gehört – mit Beleidigungen, Gewalttaten, Nötigung und Bedrohung umgehen. Das ist besorgniserregend und nicht zu akzeptieren. In einer demokratischen Gesellschaft sollen Menschen, die so sind, wie sie sind, und lieben, wie sie lieben, friedlich leben können und keine Angst vor Ausgrenzung, Hass, Hetze und Gewalt haben müssen. Straftaten müssen konsequent verfolgt werden. Als Demokratinnen und Demokraten müssen wir gemeinsam gegen Diskriminierung, Hass und Gewalt zusammenstehen und Betroffene wirkungsvoll vor Straftaten schützen. Unser Grundgesetz ist das Fundament einer vielfältigen und offenen Gesellschaft. Dies gilt es gemeinsam zu verteidigen. Die CDU-Fraktion steht hinter allen Menschen, deren sexuelle Orientierung in oder eben auch nicht in das klassische Familienmodell passt. Wir respektieren die Vielfalt sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Einen ideologischen Genderbegriff und alles, was dazugehört, lehnen wir hingegen konsequent ab. Und es gibt Grenzen. Ich persönlich finde es schwierig, wenn Menschen sich als Tiere, Gegenstände oder übernatürliche Kreaturen identifizieren. Allerdings muss der Umgang mit den Menschen eben an erster Stelle stehen. Die Menschenwürde steht auch in Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Zusammenfassend ist also noch mal zu sagen: Wir treten jeder Form von Ausgrenzung, Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegen. Thüringen sollte ein weltoffenes und vielfältiges Bundesland sein. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, SPD)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Christopher Street Day in Thüringen: Für mehr Vielfalt und Akzeptanz“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der Linken hat eine Aktuelle Stunde zum Christopher Street Day in Thüringen beantragt und wir als BSW-Fraktion begrüßen ausdrücklich, dass über dieses Thema gesprochen wird. Denn Vielfalt, Respekt und ein friedliches Miteinander sind die Grundpfeiler jeder funktionierenden Gesellschaft auch und gerade hier in Thüringen. Der Christopher Street Day ist mehr als eine Parade oder ein buntes Straßenfest. Er ist Ausdruck von jahrzehntelangem Engagement gegen Diskriminierung für die Gleichberechtigung von Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität. Dass wir heute in einer Gesellschaft leben, in der queere Menschen Sichtbarkeit und Raum einfordern können, das ist ein Verdienst vieler. Und dieser Verdienst, der verdient Anerkennung. Ich sage das nicht nur als Politiker, sondern ich sage das auch ausdrücklich als Vater und als Freund, denn ich habe queere Freunde, ich habe eine Tochter, die trans ist. Ich weiß also aus erster Hand, was Menschen erleben müssen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen. Ich weiß, was es bedeutet, sich erklären zu müssen, sich rechtfertigen zu müssen im Alltag, im Beruf, auf der Straße. Diese Erfahrungen sind real und sie sind – das kann ich Ihnen versichern – verletzend. Sie zeigen uns, wie wichtig es ist, an einer respektvollen, offenen Gesellschaft zu arbeiten. Aber – das ist uns als BSW-Fraktion wichtig – zur Anerkennung gehört auch Ehrlichkeit. Wir dürfen eben nicht den Fehler machen, gesellschaftliche Vielfalt zur politischen Folklore verkommen zu lassen. Wir müssen das Thema mit dem gebotenen Ernst, aber auch mit Augenmaß behandeln. Ja, es ist besorgniserregend, dass laut Bundeskriminalamt im Jahr 2023 über 1.700 queerfeindliche Straftaten in Deutschland verzeichnet wurden. Auch Thüringen ist hiervon nicht ausgenommen. Wir alle hier im Landtag tragen Verantwortung dafür, dass kein Mensch, egal welcher Identität, Angst davor haben muss, offen zu leben, offen zu lieben oder sich auszudrücken. Gleichzeitig plädieren wir für einen respektvollen, einen sachlichen Umgang mit dem Thema in der öffentlichen Debatte. Denn wir erleben auch, dass sich Teile der Bevölkerung zunehmend überfordert oder sogar moralisch belehrt fühlen. Das öffnet freilich Tür und Tor für Polarisierung, etwas, was unserer Gesellschaft in dieser Zeit ganz sicher eben nicht guttut. Was wir brauchen, ist keine ideologische Zuspitzung, sondern eine vernunftgeleitete Politik der sozialen Sicherheit, der gegenseitigen Achtung und der echten Teilhabe. Das bedeutet auch, den CSD nicht nur als Symbolveranstaltung zu verstehen, sondern ihn zum Anlass zu nehmen, über reale Lebensbedingungen zu sprechen: Diskriminierung am Arbeitsplatz, psychische Belastung, mangelnde Ansprechstrukturen im ländlichen Raum. Und ein vielleicht ambitionierter, aber richtungsweisender Gedanke an dieser Stelle noch: Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, den CSD eines Tages überflüssig zu machen,
(Beifall BSW)
nicht, weil wir die Vielfalt nicht mehr feiern wollten, sondern weil sie dann so selbstverständlicher Teil unseres gesellschaftlichen Alltags ist, dass niemand mehr dafür demonstrieren muss. Das wäre ein echter Fortschritt, wenn niemand mehr für Anerkennung kämpfen muss, weil alle als gleichwertiger Teil unserer Gesellschaft geachtet werden. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagen wir als BSW-Fraktion ganz klar, ja, zu Akzeptanz und Vielfalt, aber mit Bodenhaftung und ohne moralisierenden Überbau. Wir stehen für eine Gesellschaft, in der Vielfalt ihren Platz hat, in der Vielfalt Normalität ist und in der gleichzeitig alle Menschen das Gefühl haben, mitgenommen zu werden, unabhängig davon, ob sie in Jena, Greiz oder in Sonneberg leben. Lassen Sie uns diese Debatte heute auch nutzen, um nicht nur Betroffenheit zu zeigen, sondern um konkrete Maßnahmen in Bildung, auch schon in der Schule, um Sicherheit, Prävention und Beratung zu fördern. Lassen Sie uns also – mit einem Wort – an Lösungen arbeiten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Christopher Street Day in Thüringen: Für mehr Vielfalt und Akzeptanz“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Quasebarth. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage die Landesregierung: Möchte sie zu dieser Aktuellen Stunde sprechen? Ich sehe, das ist der Fall. Herr Staatssekretär Möller.
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Christopher Street Day in Thüringen: Für mehr Vielfalt und Akzeptanz“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher, ich danke Ihnen für die Gelegenheit, in dieser Aktuellen Stunde einige grundsätzliche Gedanken zum Christopher Street Day und seiner Bedeutung für unser Land vorzutragen. Der Christopher Street Day erinnert an die Stonewall-Aufstände, die am 28. Juni 1969 in der New Yorker Christopher Street ihren Ursprung hatten. Damals wehrten sich Mitglieder der LSBTIQ-Gemeinschaft, insbesondere Dragqueens und transsexuelle Personen, gegen polizeiliche Willkür und Diskriminierung. Der Christopher Street Day wurde zu einem Symbol für den Widerstand gegen Willkür und Diskriminierung. Dieses historische Datum mahnt uns bis heute, dass Freiheit, Gleichheit und der Schutz der Menschenwürde keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern Grundpfeiler jeder demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft. Auch in Thüringen ist der CSD längst Teil des gesellschaftlichen Lebens. Der erste Christopher Street Day fand hier im Jahr 1990 in Erfurt statt und hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend etabliert. In diesem Jahr wird er in 14 Orten unseres Landes begangen, so vielen wie nie zuvor. Das zeigt: Thüringen ist ein Land, in dem Menschen in Vielfalt zusammenleben und sich sichtbar für die Grundrechte jedes Einzelnen einsetzen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser so einfache und doch ungeheuer kraftvolle Satz steht nicht ohne Grund unserem Grundgesetz voran. Er verpflichtet uns unmissverständlich dazu, die Würde des Menschen nicht nur zu achten, sondern sie auch zu schützen. Das gilt für jede Bürgerin und jeden Bürger ohne Unterschied. Es ist Aufgabe von Politik und Gesellschaft gleichermaßen, sicherzustellen, dass niemand wegen seiner Herkunft, seiner Überzeugung, seiner Religion oder seiner persönlichen Lebensweise diskriminiert wird. Diese Aufgabe ist das Fundament unseres freiheitlichdemokratischen Rechtsstaats. Ich sage das auch deshalb so deutlich, weil wir gestern des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 gedacht haben. Meine Damen und Herren, die jüngsten Zahlen zu Übergriffen und Anfeindungen gegen LSBTIQ-Personen machen deutlich: Respekt und friedliches Zusammenleben sind keine Selbstläufer, sie brauchen Aufmerksamkeit, klare Regeln und die Bereitschaft, Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen, wo sie bedroht ist. Dabei gilt für uns als Landesregierung, dass der Schutz jedes Einzelnen vor Gewalt und Hetze eine Kernaufgabe bleibt. Der Staat ist verpflichtet, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und Straftaten mit der ganzen Härte unseres Rechtsstaats konsequent zu verfolgen. Zugleich bleibt es unsere gemeinsame Verantwortung, ein gesellschaftliches Klima zu pflegen, in dem Respekt voreinander selbstverständlich ist. Der Christopher Street Day ist in diesem Sinne ein sichtbarer Ausdruck unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Jeder Mensch hat das Recht, ohne Angst und in Würde zu leben. Zugleich sieht der Rechtsstaat vor, dass dieses Recht in dem Rahmen unserer geltenden Gesetze eingebettet bleibt, sodass öffentliche Ordnung und das friedliche Miteinander jederzeit gewahrt sind. Das seit 2018 bestehende Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt hat in diesem Sinne dazu beigetragen, Diskriminierung abzubauen und das Bewusstsein für die Rechte queerer Menschen zu stärken. Es ermöglicht Beratungsangebote, Bildungsprojekte und Anlaufstellen, wie die Koordinierungsstelle in Jena oder das Queere Zentrum in Erfurt. Auch ein Modellprojekt zur Anti-Gewalt-Arbeit wurde Anfang dieses Jahres gestartet. Meine Damen und Herren, unsere Demokratie lebt davon, dass sie verschiedene Meinungen zulässt, aber klare Grenzen zieht, wo Hass, Hetze und Gewalt beginnen. Wer unsere gemeinsamen Werte angreift, der wird auf den entschlossenen Widerstand des Rechtsstaats stoßen. Deshalb appelliere ich an uns alle, an Regierung, Parlament und Gesellschaft: Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Thüringen ein Land bleibt, in dem die Würde des Menschen geachtet wird, in dem Rechtsstaatlichkeit gelebt wird und in dem Vielfalt und gesellschaftlicher Frieden Hand in Hand gehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Christopher Street Day in Thüringen: Für mehr Vielfalt und Akzeptanz“
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Möller. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit schließe ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde. Gemäß § 93 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung wird die Aktuelle Stunde nun unterbrochen und wir kommen zur Durchführung der Regierungsbefragung. Die Aussprache zu den weiteren Themen der Aktuellen Stunde wird wie bei den letzten Sitzungen auch im Anschluss an die Regierungsbefragung durchgeführt. Tagesordnungspunkt 40 wird jetzt unterbrochen. Bevor wir mit der Regierungsbefragung starten, möchte ich noch zwei Bitten äußern. Die eine bezieht sich auf das Telefonieren hier im Plenarsaal. Wir hatten in einer der Ältestenratssitzungen darüber gesprochen, dass hier keine Telefonbenutzung zum Telefonieren gestattet ist. Ich bitte die Abgeordneten, sich daran zu halten. Und noch ein weiterer Hinweis: Auch wenn die Temperaturen heute sommerlich sind, bitte ich, auch daran zu denken, dass die Würde des Hauses auch entsprechende Kleidung vorsieht. Das heißt, den Plenarsaal bitte nicht mit kurzen Hosen betreten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was
sind denn kurze Hosen?) Ich meine, heute kann man sich vielleicht nicht mehr umziehen, aber für morgen ist es vielleicht nicht nur an die Abgeordneten, sondern auch an die Mitarbeiter ein ganz angebrachter Hinweis.
(Beifall CDU)
Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 39 Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner, und der Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz, die Fragen der Abgeordneten beantworten werden. Wir haben 90 Minuten für die Regierungsbefragung vorgesehen – das ist vielleicht interessant für die Schülerinnen und Schüler auf der Besuchertribüne – und es gibt die Möglichkeit einer Vorbemerkung. Die soll allerdings nicht länger als 5 Minuten dauern. Und die Minister müssten sich dann verständigen, wie sie die Zeiten aufteilen. Ich frage Frau Ministerin Meißner und Herrn Minister Schütz: Wollen Sie von der Möglichkeit einer Vorbemerkung Gebrauch machen? Das ist der Fall. Ich sehe beide nicken. Dann würde ich sagen: Ladies first. Frau Ministerin Meißner, beginnen Sie mit Ihrer Vorbemerkung.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, gern nutze ich die Möglichkeit, ein paar kurze Worte vor der Regierungsbefragung hier auszusprechen. Ich versuche mich knapp zu halten, damit auch noch was übrig bleibt für den Kollegen. Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass wir allesamt jetzt ein knappes halbes Jahr im Amt sind und ich sehr dankbar bin, dass ich im Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz sehr herzlich empfangen worden bin. Ich habe dort ein gut funktionierendes und strukturiertes Haus vorgefunden, mit motivierten Mitarbeitern, die mit mir gemeinsam jetzt die Herausforderungen in diesem Zuständigkeitsbereich anpacken. Auch wenn der Einzelplan mit 4,6 Prozent nur einen geringen Teil des gesamten Volumens des Haushalts des Freistaats Thüringen ausmacht, so ist er doch einer der wichtigsten. Im Themenbereich Justiz geht es um nichts weniger als um die dritte Staatsgewalt und damit um den Rechtsstaat. Wir haben da viele Herausforderungen zu meistern, die auch viel Geld kosten, wobei ich auf die Unterstützung des Haushaltsgesetzgebers setze. Im zweiten Bereich, der Migration, sind wohl die Erwartungen der Bevölkerung am größten. Auch hier hat sich die Landesregierung vieles vorgenommen, was ich jetzt im ersten halben Jahr schon versucht habe anzupacken. Im Bereich Verbraucherschutz geht es natürlich um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die wir durch verschiedene Maßnahmen, beispielsweise aber auch über die Verbraucherschutzzentrale, unterstützen. Auch hier geht es letztendlich um eine auskömmliche Finanzierung und deswegen bin ich auf die Unterstützung des Haushaltsgesetzgebers angewiesen und bin gespannt auf Ihre Fragen. Danke.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz
Vielen Dank, Frau Ministerin Meißner. Ich erteile nun Herrn Minister Schütz das Wort für seine Vorbemerkung. Es ist noch genügend Zeit.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, natürlich auch am Livestream, Sie sehen hier einen Ungeduldigen. Das ist eine menschliche, liebenswerte oder weniger liebenswerte Besonderheit bei mir. Als Minister bin ich ungeduldig. Ich komme aus der Wirtschaft, das ist bekannt, und mir gehen Dinge nicht schnell genug. Das ist chronisch. Dafür kann ich nichts. Ich bin, das gestehe ich, in dieses Ministerium gegangen und habe gedacht: Wie funktioniert denn Verwaltung? Da habe ich als Unternehmer, als Bürger gedacht: Na ja, Verwaltung – was man so für ein Bild hat. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe mein Urteil gründlich revidiert.
(Beifall Die Linke)
Das habe ich tollen, wirklich tollen Mitarbeitern, bei denen ich mich manchmal entschuldigen muss, weil ich zu ungeduldig bin, zu verdanken und ich habe das Gefühl, das sind Menschen, die genauso wie ich nach Hause gehen abends und sagen: „Mensch, was hast du geschafft? Was hast du noch vor dir?“, und unzufrieden sind und ungeduldig sind, und zwar zu Recht. Und ja – für Sie auf der Tribüne –, Digitalisierung ist das dickste Brett. Aber neben dieser Digitalisierung haben wir so wichtige Themen wie Wohnungsbau, wie Brücken. Ich sage nur Carolabrücke, wo sich kein Mensch vorstellen will, was passieren würde, wenn das in Erfurt, Weimar oder Eisenach oder an irgendeinem anderen Ort passieren würde – was tun wir da? Wir haben das Thema „Entschlackung“. Wir haben das Thema „Entbürokratisierung“. Wir haben das Thema „Prozesse“. Wir alle haben einen digitalen Personalausweis. Der kostet eine Menge Geld. Ich weiß nicht, wer von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, den schon mal benutzt hat, ich jedenfalls nicht. Das würde ich gern ändern, und zwar ganz schnell. Wir haben das Thema „Bauen“, wir haben das Thema „Mieterschutz“, wir haben das Thema „Deutschlandticket“, wo Politik ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wir müssen das in Ordnung bringen. Wir haben das Thema „Reaktivierung von Strecken“. Wir haben das Thema „ITF – Integraler Taktfahrplan“, Mobilitätsnetzwerk. Und wir haben das heute schon mehrfach gehört: mitgenommen. Die Leute, die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, wollen sich mitgenommen fühlen. Wie sollen sie das machen, wenn der Bus nicht mehr hält oder nicht mehr fährt? Deswegen muss ich mich darum kümmern und ich tue das sehr gern, weil ich dieses Amt als Ehre betrachte. „Dekarbonisierung“ ist das Stichwort. Lassen Sie uns vernünftig dekarbonisieren, lassen Sie uns unideologisch dekarbonisieren. Wenn der Geschäftsführer der Erfurter Bahn für ein Fahrzeug – und er hat 100 von den Triebwagen, die mit umweltfreundlichem Diesel fahren – 4 Millionen Euro aufwenden muss und er jetzt schon weiß, dass ihn Dekarbonisierung 100 Fahrzeuge zu je 8 Millionen Euro – Elektrofahrzeuge – kostet, dann sollten wir hier in diesem Hohen Haus nachdenken, und das tun wir auch im TMDI. Deshalb freue ich mich jetzt auf Ihre Fragen – ich hoffe, ich kann sie alle beantworten – und möchte noch mal ausdrücklich unsere neue Staatssekretärin begrüßen, eine junge Frau aus Thüringen, die mir helfen wird, Digitalisierung noch schneller zu machen, sie ist auch ungeduldig. Ich danke Ihnen allen fürs Zuhören.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Frau Beate Meißner Minister für Digitales und Infrastruktur, Herr Steffen Schütz
Vielen Dank, Herr Minister Schütz. Sie haben etwas überzogen, aber ich habe es Ihnen nachgesehen, weil Sie Ihre Staatssekretärin auch noch mit vorstellen wollten. Von daher, denke ich, war es in Ordnung, dass wir Ihnen 5:45 Minuten gegeben haben – den beiden Ministern. Ich eröffne nun die Regierungsbefragung Die erste Frage stellt die Fraktion der AfD, hier ist gemeldet Herr Abgeordneter Laudenbach.
Herr Präsident! Frau Ministerin, Frau Meißner, im April 2014 unterzeichnete die CDU-geführte Landesregierung einen Staatsvertrag mit Sachsen über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt bei Zwickau. Das Projekt hat sich zu einem Debakel entwickelt, die Fertigstellung wurde um Jahre nach hinten geschoben und die Baukosten haben sich verdoppelt. Eine weitere Verdoppelung wird laut Presseberichten befürchtet. Laut Medienberichten gibt es in der Landesregierung Überlegungen zu einem Ausstieg aus dem Projekt und es wurden Nachverhandlungen mit Sachsen angekündigt. Werden Sie dieses Desaster beenden, und wenn ja, wie sehen die Pläne dafür aus?
Herr Laudenbach, vielen Dank für die Anfrage. In gewisser Weise habe ich sie vorhergesehen. Ich kann gern versuchen, darauf zu antworten, muss allerdings gestehen, dass die Zuständigkeit bei diesem Thema eher beim Kollegen Schütz liegt. Dennoch werde ich versuchen, den Teil abzuarbeiten, der die Justiz betrifft. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, als dieser Vertrag unterzeichnet wurde. Ich war damals schon Mitglied des Thüringer Landtags und kann sagen, dass es damals große Notwendigkeiten gab, diese Vereinbarung so zu treffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass die Notwendigkeit immer noch gegeben ist, denn man muss wissen, die Justiz als Nutzer dieser geplanten gemeinsamen Justizvollzugsanstalt hat großen Bedarf an Haftplätzen. Das liegt daran, dass wir unter anderem auch die Einzelunterbringung in Thüringen gewährleisten müssen und nicht genügend Einzelhaftplätze zur Verfügung stehen. Deswegen ist das Interesse der Thüringer Justiz in erster Linie daran gelegen, diese Plätze schnellstmöglich zur Verfügung gestellt zu bekommen. Jetzt wissen Sie, wie das ist: Wenn man neu baut, gibt es gewisse Dinge, die man nicht planen kann. So ist das in Sachsen gekommen. Wie gesagt, zu den Details kann ich jetzt keine Ausführungen machen, aber Fakt ist eines: Wir müssen schauen, dass wir jetzt schnellstmöglich zu Haftplätzen kommen. Deswegen ist das letztendlich ein Vorhaben, das wir vor diesem Hintergrund betrachten müssen. Die Verhandlungen und die Gespräche, die jetzt in den zuständigen Häusern geführt werden, sollten vor diesem Ziel betrachtet werden. Mir ist es wichtig, dass es dabei zu einer Einigung kommt mit einem – im besten Fall – konkreten Datum, zu dem der Thüringer Justiz zusätzliche Haftplätze zur Verfügung stehen. Ich gehe davon aus, dass es dazu in Kürze Neuigkeiten gibt, und hoffe, dass wir, wie gesagt, vor dem Hintergrund des großen Bedarfs, den wir haben, dabei auch zu einer Einigung kommen. Aber unabhängig von der Frage, ob man aussteigt oder ob man drinbleibt: Selbst wenn Thüringen selbst bauen würde, wären gewisse Risiken damit verbunden, unabhängig von der Frage, was das finanziell kosten würde. Aber mein Interesse als Justizministerin ist die Zusicherung, schnellstmöglich neue Haftplätze zu bekommen. Alles Weitere kann vielleicht der Kollege Schütz an der Stelle ergänzen.
Danke. Da würde ich die Nachfrage vielleicht gleich an Herrn Schütz stellen. Nach unseren Kenntnissen gibt es im Umfeld der jetzt schon in unserem Besitz befindlichen JVAs ausreichend Flächen, sodass wir die Möglichkeit hätten, unsere JVAs selbst zu renovieren, in Ordnung zu bringen und dort auch Kapazitäten zu errichten.
Also ich komme dem gern nach, Frau Kollegin. Wir haben uns in den letzten Monaten wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sie nennen es Desaster. Ich kann Ihnen dazu folgende Informationen geben: Grundsätzlich gibt es einen Staatsvertrag. In diesem Staatsvertrag ist die Rolle des Freistaats Thüringen aus meiner Sicht – sagen wir mal – suboptimal geregelt. Das hat dazu geführt, dass Thüringen – und die „Thüringer Allgemeine“ beispielsweise hat zuletzt auch darüber berichtet – mehr oder weniger gefühlt am Katzentisch saß. Wir haben dann festgestellt, dass erst ein Generalunternehmer in Sachsen beauftragt wurde, dass es aber bereits eine Vorgeschichte gegeben hat wie bei solchen Projekten immer – und ich habe lange in Berlin gelebt, da können Sie sich vorstellen, da kennt man dann so einiges. Das war hier auch der Fall, also der Baugrund zum Beispiel in ZwickauMarienthal, ehemaliges Bahngrundstück usw. Das hat auch zu Stilblüten geführt, dass beispielsweise ein Generalunternehmer beauftragt worden ist und dann festgestellt hat: Nein, eigentlich bin ich dazu gar nicht in der Lage, das so zu leisten. Dann hat man den gewechselt. Dann hat der alte geklagt. Das läuft jetzt auch. Da geht es um 6 Millionen. Im Prinzip haben wir dieses Projekt mehr oder weniger übernommen. Da kann man jetzt natürlich trefflich sagen: Ja, also wir können eigentlich nichts dafür. Das ist aber nicht unser Ansatz. Doch, wir können natürlich was dafür, denn wir sind gewählte Vertreter dieses Landes. Und mein Ansatz war der, zu gucken – und da bin ich den Staatssekretären sowohl in meinem Haus, Herrn Dr. Knoblich, als auch Herrn Klein im Justizministerium sehr dankbar, dass sie gemeinsam mit Sachsen versucht haben, eine schnelle und gute Lösung für dieses Projekt zu finden. Die steht unter drei Prämissen. Erstens, wir haben gesagt, wir müssen die Baukosten deckeln. Zweitens, wir haben ganz klar Wert darauf gelegt, dass in einer Zusatzvereinbarung zu diesem Staatsvertrag die Rolle Thüringens anders geregelt ist, nämlich gleichberechtigt. Drittens haben wir vereinbart, dass es einen Termin geben muss, und der ist Ende 2029. Wenn diese drei Dinge geregelt sind, dann muss man sich jetzt natürlich fragen – und da bin ich Frau Große-Röthig wiederum dankbar, mit der ich auch darüber gesprochen habe –, was denn passiert, wenn die Sachsen jetzt, also wenn wir weiterbauen und dann während der Bauzeit gesagt wird: Nein, das haben wir jetzt doch nicht geschafft. Also da müssen wir natürlich in der Lage sein, auch die rote Karte zu ziehen. Und das tun wir. Ich habe heute Morgen erfahren, dass es dazu am heutigen Tag noch eine Telefonkonferenz gegeben hat. Die Vereinbarung liegt auf dem Tisch. Wir diskutieren noch über einige Dinge. Aber ich gehe davon aus, dass diese Justizvollzugsanstalt jetzt unter diesen Prämissen errichtet wird, weil – da möchte ich an das anschließen, was die Kollegin gerade gesagt hat – die Alternative nicht wirklich gut aussieht. Natürlich haben wir die überprüft. Natürlich haben wir verschiedene Szenarien gehabt. Es wird auch immer wieder Hohenleuben ins Spiel gebracht. Erstens, wir haben dort überhaupt kein Grundstück. Zweitens, wir haben eine Bauzeit – wir müssen Planfeststellungen machen etc. –, die weit über 2029 hinausgehen würde. Wenn ich die Zahl jetzt nicht ganz falsch im Kopf habe, reden wir dann von 700 Millionen Euro, die wir aufwenden müssten – Minimum. Das heißt, wir haben höhere Kosten, längere Bauzeit. Abgesehen davon ist das Geld, das wir als Freistaat bereits investiert haben – das sind 106 Millionen Euro – ehrlich gesagt auch passé. Deshalb, bin ich der Meinung, haben wir richtig gehandelt, haben wir wirtschaftlich gehandelt, haben wir auch im Interesse des Steuerzahlers gehandelt, um dieses, wie Sie es nennen, „Desaster“ nicht zu einem wirklichen Desaster werden zu lassen und das, was gebaut worden ist, jetzt nicht abreißen zu müssen und völlig neu anfangen zu müssen. Denn das wäre die Alternative gewesen.
Gibt es Nachfragen aus der Mitte des Plenums? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich den nächsten Fragesteller auf. Das ist Herr Abgeordneter Bühl für die Fraktion der CDU. Ich möchte noch mal ganz kurz den Hinweis geben, wir haben ja keine Begrenzung bei den Antworten der Minister. Wir haben jetzt bei diesem sehr umfangreichen Thema ca. 10 Minuten für die Beantwortung gebraucht und ich bitte auch darum, die Antworten möglichst prägnant zu nennen. Wie gesagt, das war jetzt ein sehr, sehr wichtiges Thema. Wenn wir die 10 Minuten hochrechnen, würden ja nur neun Fragesteller drankommen. Deswegen da noch mal der kurze Hinweis. Herr Abgeordneter Bühl.
Herzlichen Dank. Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Meißner. Ich mache mir große Sorgen, weil angekündigt ist, dass am 5. Juli eine Demonstration der Organisation „Seebrücke“ in meinem Landkreis stattfinden soll, nämlich an der JVA Arnstadt gegen die Abschiebehaft. Es sind 300 Teilnehmer angekündigt. Ich mache mir mit Blick auf die Sicherheitslage dieser Einrichtungen Sorgen. Deswegen meine Frage: Frau Ministerin, wie bewerten Sie die zusätzliche Belastung und die mögliche Gefährdungslage für den Justizvollzug in Arnstadt? Was bedeutet diese Demonstration für eine Sonderbelastung für die JVA?
Tatsächlich ist mir auch Anfang dieser Woche diese Versammlungsanmeldung zur Kenntnis gegeben worden. Ich will meinen Ausführungen vielleicht vorwegschicken, dass ich das Versammlungsrecht natürlich respektiere, selbst wenn dort eine Meinung vertreten wird, die nicht unbedingt meine ist. Von daher ist es natürlich das Recht der Anmelder, eine Versammlung durchzuführen. Richtigerweise ist es aber so, dass das in unmittelbarer Nähe zu einer Justizvollzugsanstalt zu erheblichen Sicherheitsproblematiken führt. Es gibt eine Kartei der Sofortmaßnahmen für Justizvollzugsanstalten. Entsprechend dem, was da erwartet wird, würden wir für die JVA einen sogenannten Alarmfall ausrufen müssen, der verschiedene Konsequenzen hat. Die wohl einschneidendste Konsequenz – die ich auch in diesem Zusammenhang offen und ehrlich erwähnen möchte – ist die für die Gefangenen selbst. Denn an dem 5. Juli, für den diese Veranstaltung geplant ist, wäre regelmäßiger Besuchstag, der aufgrund dieser besonderen Situation entweder nicht stattfinden kann oder erheblich eingeschränkt wird. Hinzu kommen auch weitere Einschränkungen im Tagesablauf der Gefangenen. So wird an diesem Tag dann wahrscheinlich der Haftaufschluss reduziert werden. Das heißt, die Gefangenen werden dann an dem Tag schon 15.30 Uhr in ihre Zellen verbracht werden, obwohl sie noch mehrere Stunden hätten außerhalb sein können. Alles in allem wird das den regulären Betrieb schon beeinträchtigen und führt auch zu erhöhten Sicherheitsaufwänden, was zusätzliches Personal betrifft, was zusammengeholt werden muss. Dass das Versammlungsgeschehen aufgrund der geplanten Lautsprecher auch akustisch auf die Strafgefangenen einwirken wird, das sei dazu nur noch am Rande erwähnt.
Frau König-Preuss, zunächst hat der Fragesteller noch mal die Möglichkeit einer Nachfrage, aber ich habe Ihre Wortmeldung registriert und würde Sie dann im Anschluss drannehmen. Herr Abgeordneter Bühl.
Gerade mit Blick auf die Einschränkungen, die für die Gefangenen entstehen – ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne der Organisatoren dieser Demonstration ist, dort Einschränkungen für die betroffenen Gefangenen zu erzielen –, ist meine Nachfrage, ob man den Organisatoren noch mal mitteilen kann, was das für Auswirkungen gerade mit Blick auf die Gefangenen hat, damit gegebenenfalls das Veranstaltungsgeschehen, was den Veranstaltungsort betrifft, noch mal überdacht werden kann.
Es ist so, dass wir schon seit längerer Zeit in enger Absprache mit der Landrätin des Landkreises stehen, die derartige Versammlungen auch schon befürchtet hatte. Deswegen haben wir ihr schon frühzeitig zugesichert, dass wir in solchen Fällen in enger Abstimmung mit dem Ministerium unter die Arme greifen und schauen, wie wir da zu Lösungen kommen. Das versuchen wir jetzt auch in dieser Situation, das heißt, in Absprache mit der Leiterin des Ordnungsamts werden wir in Kontakt treten, um mit den Veranstaltern der geplanten Versammlung Lösungen zu finden, inwieweit man durch Absperrungen des JVA-Vorgeländes vielleicht eine Einigung hinbekommt oder was die Frage der Zeiten, der Teilnehmerzahl und der Führung des geplanten Zuges betrifft, was man da vielleicht noch für Veränderungen vornehmen kann. Wie gesagt, der Versammlungsanmelder soll zu seinem Recht kommen. Aber es wäre hilfreich, wenn wir da Lösungen fänden, damit die Einschränkungen für die Justizvollzugsanstalt so gering wie möglich sind.
Genau. Ich würde die Ministerin, die ja auch Ministerin für Justiz ist, fragen, ob sie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das natürlich auch im Umfeld einer Justizvollzugsanstalt gilt, vertritt, und davon ausgehend, ob es dann auch die Option gibt, wie übrigens in vielen anderen Bundesländern, dass sowohl eine Versammlung vor einer JVA stattfinden kann als auch parallel Besuche bei den Inhaftierten bzw. auch der Aufschluss, um gegebenenfalls im Freien unterwegs zu sein, und dass das eine nicht gegen das andere ausgespielt werden muss.
Ich habe versucht, das mit meiner Eingangsbemerkung zu verdeutlichen. Aber bei grundrechtseinschränkenden Maßnahmen ist es so, dass Grundrechte manchmal gegeneinander abgewogen werden müssen. Wenn jeder sein Recht durchsetzt, kommen wir nicht zu einem Kompromiss. Ich finde, an der Stelle sollte man wirklich nach Möglichkeiten suchen, wie man zum einen das Versammlungsrecht wirksam werden lassen kann, aber es zum anderen zu so wenig wie möglich Einschränkungen im Ablauf des Justizvollzugs kommen kann, wo ja auch Strafgefangene sind, die Rechte haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Minister Schütz, lieber Steffen Schütz, der Landtag hat 2021 die Landesregierung aufgefordert, eine zentrale Videokonferenzlösung für die Landesverwaltung und für die Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese Lösung sollte sowohl die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung als auch der IT-Sicherheit erfüllen. Wie ist hier der Umsetzungsstand? Danke schön.
Lieber Kollege Wogawa, vielen Dank für die Frage. ThMeet stellt mit OpenTalk eine digital souveräne Videokonferenzlösung zur Verfügung. Ich will gleich einräumen, dass es innerhalb der Landesverwaltung, auch bei den Kommunen – dazu muss man wissen, dass wir bei den Kommunen alle E-Governance-Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung stellen – gegen diese Lösung Vorbehalte gibt. Ich halte sie für unbegründet. Ich will auch sagen, warum. Jeder, der mit Zoom oder mit Webex operiert, hat seine Erfahrungen – ich meistens keine guten und ich halte mich für internetaffin. Deswegen bin ich froh, dass es das gibt, was wir haben. Ich glaube, dass es auch wichtig ist, dass wir vor allen Dingen eine digital souveräne Lösung anbieten. Digitale Souveränität – wenn man auf die politische Landkarte Richtung USA guckt – wird ein Thema sein, was uns in den nächsten Jahren wirklich noch richtig umtreibt und übrigens auch eine Menge Geld kosten wird. Den Roll-out für OpenTalk hat es im März 2024 gegeben. Was wir seitdem erlebt haben, kann sich wirklich sehen lassen: 30.000 erfolgreiche Videokonferenzen. Im Monat haben wir ungefähr einen Umsatz von 1.000, habe ich mir sagen lassen. Wir haben über 11.000 Beschäftigte der Landesverwaltung, die mit dieser Lösung arbeiten, und 50 Kommunen sind angeschlossen mit 4.000 Beschäftigten, die das nutzen. Ich finde, das kann sich sehen lassen, und ich finde, dafür kann man dann auch mal dankbar und darauf stolz sein. Wichtig dabei ist, dass wir sehen, dass wir Dinge auch noch besser machen wollen. Ich finde es zum Beispiel ein ermutigendes Zeichen, dass die Polizei jetzt OpenTalk einführt und übernimmt. Wir wollen das weiter stärken und das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten auch tun. Danke.
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Dan-
ke!)
Ich habe jetzt ein Dankeschön gehört, keine weitere Nachfrage. Gibt es aus dem Rund noch weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Fragestellerin: von den Linken Frau Katharina König-Preuss. Bitte, Frau Abgeordnete.
Herzlichen Dank. Das bei dem Thüringer Infrastrukturministerium angesiedelte Landesamt für Bau und Verkehr ist unter anderem für die Vertragsabwicklung mit Sicherheitsunternehmen zuständig, die landeseigene Liegenschaften und Einrichtungen bewachen, darunter auch besonders sensible Bereiche. Es ist in den letzten Jahren schon bekannt geworden, dass es extrem rechte Akteure in privaten Sicherheitsunternehmen gibt, und es stellt sich die Frage, was das Ministerium diesbezüglich macht, und vor allem, dass auch keine öffentlichen Gelder an diese fließen. Also konkret: Wie wird bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen durch das TLBV, Infrastrukturministerium oder andere nachgeordnete Stellen sichergestellt, dass sowohl Unternehmen als auch eingesetztes Personal keine rechtsextremistischen Bezüge aufweisen, und welche Konsequenzen gibt es gegebenenfalls bei nachträglich bekannt gewordenen Verbindungen?
Ja, Frau Kollegin, ich habe von diesem Sachverhalt offen gestanden gestern früh um 7.06 Uhr gehört, offensichtlich gibt es eine Investigativrecherche zu diesem Thema. Ich kann Ihnen dazu nur Folgendes sagen: Ich habe da eine sehr klare, eine sehr dezidierte Haltung. Demokratiefeinde dürfen an dieser Stelle selbstverständlich nicht tätig sein und ich werde dafür Sorge tragen, dass das im Innenministerium – und das habe ich auch schon angeordnet – bzw. auch im TLBV entsprechend untersucht wird. Ich werde Sie gern – auch hier im Hohen Haus – darüber unterrichten, welches Ergebnis das hat. Aber es gibt ganz und gar keinen Zweifel – und das, hoffe ich, nehmen Sie mir hier ab –, dass solche Dinge – das hat mich einigermaßen überrascht – gerade zu dem von Ihnen geschilderten Zweck hier keinen Raum greifen dürfen. Das steht für mich jedenfalls außer Zweifel.
Das war jetzt keine Nachfrage, aber ich nehme an, damit ist die Frage erschöpft. Gibt es denn zu dieser Thematik noch eine Nachfrage an den Minister? Das sehe ich nicht. Damit kommen wir zum nächsten Fragesteller. Herr Haseloff von der AfD, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an Frau Ministerin Meißner: Anschwärzportale wie HateAid überziehen die Menschen in Thüringen mit KI-unterstützten Strafanzeigen zu vermeintlichen Straftaten wie dem geschaffenen Majestätsbeleidigungsparagrafen. Die Staatsanwaltschaften ächzen unter der Last und wichtige Verfahren leiden. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese institutionellen Anzeigen, hinter denen keine Betroffenen stehen, zügig einzustellen, und sind Sie bereit, willens und fähig, diesem Wahnsinn ein Ende zu setzen?
Wenn ich das so leicht könnte, würde ich das tun. Aber ich befürchte, dass da von Thüringen die wenigsten Möglichkeiten bestehen und das eine Frage ist, die man bundespolitisch angehen und klären muss. Ich greife aber die Anregung gern auf, dass wir da im Rahmen der nächsten Justizministerkonferenz auch einen Akzent setzen. Fakt ist aber auch eines, man wird so etwas nicht vermeiden können. In Zeiten von Fake News und verschiedenen anderen missbräuchlichen Verhalten in Social Media wird man wahrscheinlich auch bei allem technischen Fortschritt so etwas nicht vermeiden können. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang, dass wir natürlich unsere Justiz und insbesondere die Staatsanwaltschaften und Gerichte personell so ausstatten, dass sie auch vor solchem missbräuchlichen Verhalten geschützt sind. Dazu gehört natürlich technische Ausstattung im Sinne von Software, aber auch neuen Projekten und Modellen, auch im Hinblick auf KI, und letztendlich auch personell, personell in der Stärkung der Richterschaft, der Staatsanwälte, aber auch im mittleren und gehobenen Dienst. Gerade was Richter und Staatsanwälte angeht, können Sie Ihre Unterstützung in dem Bereich ja in der morgigen Sitzung beweisen.
Meine Frage richtet sich primär auch an die Justizministerin Frau Meißner, hat vielleicht auch ein bisschen Bezug zum Bauministerium. Es geht mir um den Bauzustand unserer Gerichte in Thüringen. In der letzten Legislaturperiode haben wir im Ausschuss und an verschiedenen Stellen immer wieder über das Thema „Landgericht Erfurt“ gesprochen. Da gab es Verzögerungen, da gab es auch Investitionssteigerungen, auch das Ausweichgebäude war Thema. Mir geht es hier ganz konkret auch um die vielen anderen Gerichtsgebäude, die mitunter hinsichtlich ihres Bauzustands in die Jahre gekommen sind. Deshalb würde ich gern um die Beantwortung folgender Frage bitten: Welche finanziellen Belastungen erwartet die Landesregierung durch Sanierungs- und auch Neubauvorhaben bei Gerichtsgebäuden in den nächsten Jahren, auch unter Einbeziehung der laufenden Projekte? Herzlichen Dank.
Meine Antwort auf diese Frage lässt sich nicht auf eine Zahl reduzieren, weil sich eigentlich täglich neue Baustellen im wahrsten Sinne des Wortes ergeben. Ich will aber vornewegschieben, dass alle unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften adäquat untergebracht sind. Das heißt, auch an dieser Stelle funktioniert der Rechtsstaat. Dennoch gibt es nach 20 bis 30 Jahren, die manches damals selbst neu gebaute Gebäude existiert, jetzt den einen oder anderen Punkt, an dem man nachbessern muss. Es gibt also zunehmend einen Sanierungsbedarf vor dem Hintergrund von Brandschutz und Barrierefreiheit. Auch die Frage „feuchter Keller“ ereilt die Gerichte, was im Hinblick auf die Lagerung von Akten auch nicht unerheblich ist. Im Hinblick auf die Sanierung des Landgerichtsgebäudes Erfurt kann ich sagen, dass ich das ja auch als Abgeordnete im Justizausschuss in den letzten Jahren begleiten konnte. Anhand dieses Beispiels wird so richtig deutlich, was es kostet, wenn man ein Gerichtsgebäude neu baut. Beim Landgericht Erfurt planen wir mit einer Fertigstellung Ende 2030/Anfang 2031. Das Investitionsvolumen dieser Baumaßnahme beläuft sich auf 64 Millionen Euro. Das ist nur dieser Standort, aber es sind laufend weitere. Ich will an dieser Stelle auch noch einen Aspekt herausgreifen, nämlich die Frage von großen Verhandlungssälen. Momentan mieten wir diese an, einfach weil es keine anderen Möglichkeiten gibt. Diese Notwendigkeiten kommen aber auch auf uns zu, wenn man den Bedarf an Staatsschutzsachen bzw. großen Rechtsverfahren mit vielen Beteiligten sieht, sodass man da auch einen Bedarf sehen könnte, wenn man alles zusammenrechnen will, was man decken könnte. Aber die finanziellen Mittel des Freistaats sind begrenzt, von daher werden wir uns auf das Notwendigste reduzieren. Deswegen kann ich da jetzt auch keine konkrete Zahl sagen. Ich kann aber sagen, dass der bauliche Investitionsbedarf in den nächsten Jahren von Jahr zu Jahr steigen wird, weil einfach die Gebäude ins Alter kommen und sich damit auch immer wieder neue Baustellen ergeben.
Herzlichen Dank erst mal für die Beantwortung bis dahin. Mir geht es in diesem Zusammenhang auch um neue Möglichkeiten in den Gerichten und hier insbesondere auch um die digitalen Termine, die seit einiger Zeit bei Gerichtsverfahren möglich sind. Ich glaube dennoch, dass wir auch im herkömmlichen Sinn weiter den Platz für die Durchführung von Gerichtsverfahren brauchen – quasi analog. Aber die digitalen Termine erfordern natürlich auch neue Technik etc. Können Sie hier vielleicht einschätzen oder sagen, wie es da aktuell mit den Möglichkeiten aussieht, solche Termine flächendeckend durchführen zu können?
Es ist so, dass in den vergangenen Jahren und jetzt auch aktuell daran gearbeitet wird, die Sitzungssäle der Gerichte mit Videotechnik auszustatten. Dazu werden auch mobile Videokonferenzanlagen genutzt, die audiovisuelle Verhandlungen ermöglichen. Ziel ist es, dass das an jedem Gericht möglich ist. Deswegen wollen wir in den Jahren 2026 und 2027 bei Zurverfügungstellung der notwendigen finanziellen Mittel auch je Gericht einen Sitzungssaal mit Videotechnik ausstatten. Bis dahin versuchen wir, mit mobiler Technik natürlich so viel wie möglich Videoverhandlungen anbieten zu können. Es ist momentan noch nicht überall möglich. Ich weiß, dass auch da, wo es derzeit möglich ist, die Technik nicht immer funktioniert. Aber wir werden besser und unser Ziel ist klar. In jedem Falle wird natürlich diese Technik die Verhandlungen in Präsenz nicht ersetzen können. Ich glaube, gerade Präsenz trägt auch manchmal dazu bei, dass eine schnellere Einigung teilweise herbeigeführt werden kann.
Danke schön. Gibt es zu dieser Thematik noch Nachfragen, vielleicht auch noch an den anderen Minister? Das sehe ich nicht. Gut, dann würden wir diesen Komplex auch schließen. Die nächste Fragestellerin ist Frau Rottstedt von der AfD. Sie haben schon beim Mikro Platz genommen. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich auch an Frau Ministerin Meißner. Die Bürger in Thüringen beklagen zunehmend eine gestiegene Anzahl von Gewaltdelikten, insbesondere in Ballungszentren und vor allem auch oft mit der Beteiligung ausländischer Täter. Gleichzeitig werden Polizeibeamte und Justizpersonal chronisch überbelastet. Ich frage Sie daher: Wie rechtfertigen Sie es als Ministerin, seit Ihrem Amtsantritt keine erkennbaren strukturellen Maßnahmen ergriffen zu haben, um konsequent und schneller die Abschiebung krimineller Ausländer voranzutreiben?
Ja, sehr geehrte Frau Rottstedt, dann frage ich mich, ob Sie in den letzten Monaten mal Zeitung gelesen haben oder vielleicht auch hier im Plenum ordentlich zugehört haben, denn – ich glaube – gerade was das Thema „Abschiebung“ betrifft, hat das Justiz- und Migrationsministerium in den letzten Wochen sehr deutlich gegengelenkt. Es ist so, dass eine meiner ersten Amtshandlungen im Ministerium war, dass wir uns um das Thema der Einrichtung eigener Abschiebehaftplätze in Thüringen gekümmert haben. Und ich kann mit Stolz sagen, dass es uns bis Ende Juli gelingen wird, diese zu schaffen, und das ohne den Bau, der viele Jahre dauert und viele Millionen verschlingt, sondern unter Ausnutzung von Kapazitäten mit dem Ziel der kurzfristigen Schaffung von Abschiebehaftkapazitäten in Thüringen, die es bisher nicht gab. Das ist ein zentrales Instrument, um dem Sicherheitsbedürfnis der Thüringerinnen und Thüringer Rechnung zu tragen. Deswegen muss ich Sie an der Stelle korrigieren. Aber ich nutze die Möglichkeit gern, um den Richtungswechsel in der Migrationspolitik der Thüringer Landesregierung an der Stelle auch noch mal zu verdeutlichen. Mit der Schaffung eigener Abschiebehaftplätze kommen wir dem großen Bedarf der kommunalen Ausländerbehörden nach, dass wir Ausreisepflichtige auch nach Recht und Gesetz festhalten können, damit sie erfolgreich einer Abschiebung zugeführt werden können. Durch die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten in § 62 Aufenthaltsgesetz und im Übrigen auch in folgenden Paragrafen im Hinblick auf das Ausreisegewahrsam wird es zukünftig möglich sein, Abschiebungen tatsächlich auch durchzuführen und damit das Sicherheitsbedürfnis der Thüringerinnen und Thüringer zu stärken.
Vielen Dank. Frau Ministerin Meißner, Ihre Antwort muss doch erstaunen, wenn Frau Rottstedt die wesentliche Untätigkeit des Justizministeriums feststellt und Sie dann sagen, Sie haben eine Sache in Angriff genommen, die jetzt noch überhaupt gar nicht umgesetzt ist, sondern erst in Zukunft umgesetzt werden wird. Die Problematik der Gewalttaten, des Anstiegs der Gewalttaten, geht ja wohl sehr viel weiter, als dass wir über Abschiebehaftplätze diskutieren. Ist das wirklich alles, was das Justizministerium im letzten halben Jahr gemacht hat?
Natürlich nicht, Frau Muhsal. Aber ich bin mit der Frage nach Abschiebungen gefragt worden und darauf habe ich geantwortet. Wenn Sie nach Gewaltkriminalität fragen, dann müssen Sie warten, bis die nächste Regierungsbefragung von Herrn Maier dran ist, weil dafür das Innenressort zuständig ist. Ich kann Ihnen aber gern weitere Maßnahmen der Migrationspolitik aus dem ersten halben Jahr benennen, die ich eingeleitet habe. Zum Beispiel habe ich am 2. April veranlasst, dass in Thüringen nur noch diejenigen auf die Kommunen verteilt werden, die auch tatsächlich ein Bleiberecht haben.
(Beifall CDU, BSW)
Das ist eine Zeitenwende im Zusammenhang mit dem, was in den letzten Jahren hier in Thüringen gemacht wurde. Denn dadurch wird gewährleistet, dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, die also auch ausreisepflichtig sind, schnellstmöglich abgeschoben werden können. Ich kann Ihnen aber auch eine weitere Maßnahme im Zusammenhang mit der Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde in Thüringen nennen. Auch die kann man nicht von einem Tag auf den anderen initiieren, aber uns ist es gelungen, im ersten halben Jahr das Personal im Landesverwaltungsamt so zu strukturieren, dass die Ausgangsvoraussetzungen dafür geschaffen sind, dass wir im Rahmen einer zentralen Ausländerbehörde effektiver arbeiten können. Das heißt, dass wir beide Seiten der Migrationspolitik in Thüringen besser bearbeiten können. Das ist zum einen die Frage „Wie schaffen wir es, Fachkräfte und Arbeitskräfte in Thüringen schnell und besser zu integrieren?“, aber auf der anderen Seite auch die Frage „Wie schaffen wir es, schneller zurückzuführen, wie schaffen wir es, bei besonders gefährlichen Asylbewerbern besser zu reagieren?“ und vieles Weitere. Auch dafür kann der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen des nächsten Doppelhaushalts seinen Anteil bringen, denn dafür wird Personal notwendig sein. So können Sie dann auch dazu beitragen, dass die Migrationspolitik in den nächsten Monaten hier weiterhin erfolgreich umgesetzt wird.
Danke. Damit ist diese Fragerunde auch geschlossen und wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Das ist Frau Dorothea Marx von der SPD-Fraktion. Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Auch ich richte mich an Frau Ministerin Meißner. Wie wirkt sich denn die bisher nicht erfolgte Besetzung des Richter- und Staatsanwaltswahlausschusses auf die Arbeit in der Rechtspflege aus?
Zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht richtig, aber in den nächsten Monaten werden sich die ersten Probleme ergeben, weil wir momentan noch die Einstellungen abarbeiten, die der vorhergehende Richterwahlausschuss in großem Umfang getätigt hat. Das heißt also, in der letzten Legislatur wurden Entscheidungen getroffen, die wir jetzt mit der Ernennung von Richtern und Staatsanwälten vollzogen haben. Da der Bedarf an neuen Richtern und Staatsanwälten in Thüringen aber enorm ist, dürfen wir diese Einstellungen nicht abreißen lassen. Im Gegenteil, wir müssten sogar einen kleinen Puffer schaffen, denn uns droht in den nächsten Jahren ein Generationswechsel und eine Ruhestandswelle. Das bedeutet, dass wir auf jeden Fall dringend neue Richter und Staatsanwälte brauchen, die nur diese beiden Gremien beschließen/ernennen können. Deswegen brauchen wir auch schnellstmöglich eine Sitzung, um neue Richter und Staatsanwälte zu ernennen, die beispielsweise ganz akut in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften benötigt werden. Ich hatte erst gestern ein Gespräch mit den mit Asyl befassten Richtern in meinem Ministerium. Und es ist auch durch die Öffentlichkeit bekannt geworden, dass es gerade in diesem Bereich unheimlich große Aufwüchse an Verfahren geben wird, die wir nur bewältigen können, wenn wir zusätzliches Personal bei der Richterschaft, aber auch im mittleren und gehobenen Dienst einstellen. Ebenso brauchen wir für Strafverfahren mehr Staatsanwälte, weil wir nicht nur einen unheimlich verstärkten Eingang von neuen Verfahren haben, sondern weil die Verfahren auch im Umfang erheblich zugenommen haben als in den Jahren zuvor. Letztendlich sollte uns alle hier im Haus ein Gedanke gemeinsam tragen: der eines funktionierenden Rechtsstaats und dass Bürgerinnen und Bürger in unserem Land schnell zu ihrem Recht kommen. Deswegen trägt auch jeder Abgeordnete in diesem Haus Verantwortung dafür, dass die dafür notwendigen Gremien des Richterwahlausschusses und des Staatsanwältewahlausschusses schnell besetzt werden können.
Frau Ministerin, eine Nachfrage: Können Sie ausschließen, dass es durch die verzögerte Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen zu Einstellungen von Verfahren oder zu Haftentlassungen von U-Häftlingen kommen muss?
Na ja, etwas auszuschließen ist ein starkes Wort. Also, ich möchte es ausschließen und mir ist auch noch nichts davon zu Ohren gekommen, dass es derartige Situationen gab. Aber ich weiß, dass unsere Richter und Staatsanwälte an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, um das zu vermeiden.
Danke schön. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Fragestellerin, für die Fraktion des BSW Frau Nina Behrendt. Sie haben das Wort.
Meine Frage geht an Herrn Minister Schütz. Wir haben ja hier in unseren Kommunen leider einen Digitalisierungsstau. Deshalb würde ich gern wissen: Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen, um diesen Stau zu beheben?
Zunächst vielen Dank für die Frage. Ich habe schon Angst gehabt, dass ich gar nicht mehr drankomme. Jetzt kann die Kollegin mal durchatmen. Wo erleben Bürgerinnen und Bürger, ob der Staat funktioniert? Zuallererst in den Kommunen. Deshalb habe ich als Allererstes, als ich ins Amt gekommen bin, den sogenannten Kommunaldialog ins Leben gerufen und deutlich gemacht, dass mir die Kommunen wichtig sind und dass ich ganz ehrlich davon überzeugt bin, dass Digitalisierung zuallererst in den Kommunen erfolgreich sein muss. Und ja, Sie haben recht, wir haben da einen erheblichen Innovationsstau, auch einen Investitionsstau. Und wir haben ganz viele Hemmnisse, damit Verwaltung bürgernah, effektiv und vor allem kosteneffizient laufen kann. Ich möchte an der Stelle, weil es mir persönlich wirklich wichtig ist und ich inzwischen ganz viele Verwaltungen kennengelernt habe und viele Menschen, die dort arbeiten, auch mal klar und deutlich zum Ausdruck bringen: Die Menschen, die dort sitzen, das sind keine Innovationsbremser oder das sind auch keine Zauderer. Die wünschen sich auch von uns smarte Lösungen und eine smarte Politik. Deswegen, finde ich, haben wir die Aufgabe, genau das zu tun. Wir haben das aber nicht nur in Erfurt, Jena, Weimar oder Eisenach, sondern ich habe vergangene Woche einen Brief aus der Verwaltungsgemeinschaft Greußen bekommen. Dieser Brief war kein Brief, er war ein Hilferuf. Und es gibt ganz, ganz viele. Wir merken einfach – ich war am Wochenende in Bad Salzungen, da läuft es besser, auch im Wartburgkreis läuft es –, es läuft aber auch noch nicht so, wie es laufen könnte und laufen müsste. Und sich dorthin zu stellen und dann zu sagen, ja, wir wollen digitalisieren, heißt für mich, dass wir uns zuallererst mal mit den Prozessen beschäftigen müssen, und zwar gemeinsam mit den Kommunen. Deshalb habe ich einen sehr engen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ich rede auch mit Oberbürgermeistern, ich rede mit Landräten regelmäßig über das Thema. Ich rede mit der KIV, ich kenne die Vorbehalte gegen die KIV. Ich weiß, dass unsere Kommunen mitunter – ich habe neulich ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister von Suhl gehabt, der arbeitet mit den Sachsen zusammen. Es gibt welche, die arbeiten mit den Hessen zusammen. Wir haben da echt ein dickes Brett zu bohren. Das liegt aber daran, dass wir manchmal mehr übereinander als miteinander reden. Und für mich ist der Punkt deshalb wichtig gewesen, dass die kommunalen Spitzenverbände mit in den Digitalbeirat kommen und dort auch gearbeitet wird. Darüber hinaus brauchen wir gemeinsame Standards. Ich habe schon deutlich gemacht, wir als Land werden digitales Nehmerland. Die Kommunen werden digitale Nehmerkommunen. Das heißt, wenn das so ist, dann müssen wir uns einfach mal klar und deutlich sagen, es gibt keine Zeit und vor allen Dingen, die Finanzministerin sitzt hier, auch kein Geld für Protektionismus und für eigenständige Regelungen, die weit über das hinausgehen, was wir brauchen. Wir müssen uns über gemeinsame Standards verständigen und wir müssen uns die Prozesse angucken. Dazu besteht die Bereitschaft bei den kommunalen Spitzenverbänden. Ich mache es mal ganz ehrlich: Wer von Ihnen hier im Hohen Haus möchte kein Kindergeld? Ich kenne niemanden. Wieso ist es in unserem Land möglich, dass ein Neugeborenes innerhalb von fünf Tagen vom Bundeszentralamt für Steuern eine Steuernummer bekommt, aber keinen Brief „Herzlich willkommen! Schön, dass du da bist. Wir freuen uns. Der Freistaat Thüringen braucht dich und hier ist dein Kindergeldbescheid.“ Wir wissen, dass wir digital Kindergeld beantragen können. Wir wissen das alles. Aber wir müssen uns auch über andere Prozesse verständigen. Wir dürfen nicht nur einfach sagen, okay, jetzt digitalisieren wir alles, sondern wir müssen eben auch hingucken: Wie läuft Verwaltung? Wie können wir zuvor Prozesse optimieren? Denn ein schlechter Verwaltungsprozess digitalisiert wird ein schlecht digitalisierter Verwaltungsprozess. Genau das brauchen wir nicht. Das bedeutet auch, dass wir die Kommunen mehr unterstützen müssen: mehr Beratung, mehr ITDienstleister. Wir wollen von denen KI. Wir wollen, dass die innovativ sind. Dann müssen wir denen auch helfen und müssen auch Lehrgänge anbieten, Schulungen anbieten. Was mir aber auch wichtig ist: digitale Souveränität. Ich habe es eben schon gesagt. Das TLRZ leistet da einen hervorragenden Job, übrigens auch einen, um den uns die Österreicher offensichtlich beneiden. Also, es ist nicht so, dass Thüringen in allen Punkten hintenansteht, übrigens auch die KIV. Das bedeutet, dass wir uns auch über zentrale Finanzierung Gedanken machen müssen, zentrale Finanzierung zum Beispiel von Kommunikationsplattformen, und wir werden in den nächsten beiden Jahren mindestens die OZG-Leistungen, die wir jetzt anbieten, verdoppeln. Auch das geht mir nicht schnell genug, deswegen habe ich DiDaT beauftragt, eine Markterkundung durchzuführen und zu schauen, welche – digitales Nehmerland – Leistungen wir zum Beispiel aus Schleswig-Holstein, aus Baden-Württemberg, aus anderen Ländern einführen können. Ich möchte – last, but not least – aber noch etwas Wichtiges sagen. Es gibt ein Recht auf analoges Leben, und auch wenn ich Digitalminister bin, möchte ich klarmachen, dass mir das am Herzen liegt und dass wir als politisch Verantwortliche eine Verantwortung für alle Menschen in Thüringen haben, nicht nur für die, die sich so wie ich freuen, dass sie mit dem Handy bezahlen können. Es gibt Menschen, die davor Angst haben, und wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte und die werden wir als Digitalministerium anschieben und anführen. Es war ein bisschen länger, aber ich wollte es gern erklären.
(Beifall SPD)
Es war ein bisschen länger und es hat insgesamt drei Nachfrageanzeigen gegeben, aber nicht von der Fragestellerin selbst. Wir haben aus dem Rund nur eine Möglichkeit. Ich habe zunächst Herrn Schubert gesehen. Sie sind auch die Oppositionsfraktion, deswegen würde ich Ihnen gern das Wort geben. Frau Tasch, es tut mir leid, das sind unsere Regeln. Ich würde Sie dann bitten, das dann vielleicht bilateral zu klären, und Herrn Quasebarth gleichermaßen. Herr Schubert hat das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben davon gesprochen, dass es durchaus Unterschiede gibt, wo Kommunen jetzt Mitglied geworden sind, in der KIV oder beim KISA. Meine Heimatstadt ist zum Beispiel in beiden Mitglied. Was würden Sie denn heute mit dem Stand der Erkenntnisse von jetzt sagen, um die OZG-Leistungen in Thüringen – wir haben auch sehr viele regionale Unterschiede – schneller abrufbar zu machen? Was würden Sie denn heute einer Kommune empfehlen, wo sie sich sozusagen anschließen soll? Ist es aus Ihrer Sicht noch notwendig, Mitglied des KISA zu werden, oder haben wir im KIV das komplette Programm, um dort allen Bedingungen, die die Kommunen brauchen, Rechnung tragen zu können?
Also, Herr Schubert, wir kennen uns mittlerweile so gut und so lange, dass Sie wissen, wie meine Antwort ausfällt. Ich wünschte, ich könnte Ihnen sagen, dass die KIV als alleiniger Partner taugt. Ich glaube, dass die KIV das will und dass wir die KIV auch dahin gehend unterstützen. Ich war zuletzt beim Digitalgipfel der KIV. Der Ministerpräsident, ich, andere haben sich sehr klar in diese Richtung geäußert, dass die KIV wachsen muss. Dass sie leistungsfähiger sein muss, wissen wir auch. Allerdings möchte ich noch mal ganz klar sagen, wir haben zwei Bezugsquellen. Wir haben einerseits die OZG-Leistungen, ich sage mal, die EFA-Leistungen, die wir zukaufen oder die wir einführen, die bekommen wir vom Bund. Ich glaube, dass wir da einen echten Nachholbedarf haben. Ich werde demnächst mit meinen Digitalministerkollegen auch insbesondere in Schleswig-Hoststein, in Hamburg, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern sicherlich Vereinbarungen vorbereiten, damit das schneller geht. Das andere ist natürlich das, was wir bei der KIV bzw. im OZG-Bereich selber auf die Beine stellen. Da müssen wir auch schneller werden. Ich habe aber den Eindruck – ich sage es mal, weil wir hier unter uns sind –, der Leidensdruck ist relativ groß. Ich bin sehr zuversichtlich, dass man das allenthalben verstanden hat. Wir haben uns auf jeden Fall vorgenommen, da nicht nachzulassen. Ich bin auch sehr froh, dass wir mit den beiden Digitalisierungsabteilungen, die wir haben – und wir reden von Haushaltsverhandlungen und von einer Menge Geld, die das kostet –, da auch – da brauche ich dann letztlich auch die Unterstützung von Ihnen allen – tatsächlich vorwärtskommen. Meine Empfehlung wäre KIV, aber KIV mit Druck.
Danke, Frau Präsidentin. Ich glaube, ich habe nicht das Wort, sondern nur das Recht zur Frage, aber dafür danke ich auch. Frau Ministerin Meißner, es gibt einige Landkreise in Thüringen – das wissen wir –, die haben mit der Bezahlkarte eine Vorreiterfunktion in ganz Deutschland. Was wir auch wissen, ist, dass diese Bezahlkarte mit großem Erfolg dazu führt, dass eben das Geld nicht zweckfremd in die Herkunftsländer geleitet wird. Leider ist es aber wie immer so, dass es Leute gibt, die versuchen, diese Wirkung außer Kraft zu setzen, indem sie Gutscheinumtauschprogramme oder Ähnliches inszenieren.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Gute Sa-
che!) Deshalb ist die Frage: Inwieweit haben Sie Pläne – oder sind die Pläne gediehen –, diese Bezahlkarte landesweit einzuführen, und wenn das dann landesweit eingeführt wird im Konkreten, wird das dann gleich – in Anführungsstrichen – mitbedacht, um das zu verhindern?
Herr Dr. Weißkopf, danke für die Frage, denn auch das gibt mir die Möglichkeit, einen Baustein der Migrationspolitik des ersten halben Jahres meiner Tätigkeit darzulegen, danach hatte ja Frau Muhsal gefragt. Ich kann vermelden, dass die Rahmenvereinbarung zur Umsetzung einer landesweiten Bezahlkarte am 4. Juni durch die kommunalen Spitzenverbände und mich unterzeichnet wurde. Natürlich gab es da auch gewisse Vorarbeiten der letzten Landesregierung, aber diese konnten jetzt erfolgreich beschleunigt und zum Ende geführt werden. Ich bin dankbar, dass es uns in einem guten Miteinander mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen und dem Thüringischen Landkreistag gelungen ist, eine Rahmenvereinbarung zu formulieren, die es uns jetzt ermöglicht, schnellstmöglich das Modell der Bezahlkarte auf das ganze Land Thüringen auszuweiten. Das hat sich wirklich als Erfolgsmodell erwiesen. Insbesondere im Landkreis Greiz, der da als Spitzenreiter bei der Verteilung von Bezahlkarten vorangeschritten ist, hat es sich als Mittel bewährt, Missbrauch auszuschließen und letztendlich einen Weg zu finden, der das sichert, was die Bezahlkarte soll, nämlich das Existenzminimum über die Auszahlung der Leistungen, die Asylbewerbern zustehen. Ich kann Ihnen sagen, was jetzt den weiteren Ablauf betrifft, dass ich hoffe, dass sich viele Landkreise daran schnellstmöglich beteiligen. Wir haben auch dazu vergangene Woche eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Der Plan ist, dass wir jetzt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl mit einem sogenannten Roll-out an 80 Asylbewerber diese Karten ausgeben, die dann mit Verteilung auf die Landkreise das Ganze erweitern. Parallel dazu sollten die Landkreise jetzt die Möglichkeit nutzen, gegebenenfalls umzustellen, was aber aus meiner Sicht nicht sehr problematisch werden dürfte, da über die Hälfte sogar den gleichen Bezahlkartenanbieter haben wie den, den wir jetzt für das ganze Land genutzt haben, und manche noch gar nicht am Start sind. Von daher glaube ich, dass das unproblematisch möglich sein könnte, dass der Start in den Landkreisen und kreisfreien Städten vollzogen wird und wir deswegen schnell zu einer flächendeckenden Umsetzung der Landesbezahlkarte kommen. Was die angesprochenen Missbrauchsmöglichkeiten betrifft, so muss ich sagen, dass es schwer möglich ist, das auszuschließen. Aber ich kann davon berichten, dass ich mich mit meinen Ministerkollegen anderer Bundesländer unterhalten habe, die am Anfang diese Umtauschaktion auch bei sich hatten und die mir berichteten, dass das über die Zeit abgeflaut ist, weil einfach die Kapazitäten und Möglichkeiten weniger wurden. Darauf setze ich auch in Thüringen. Ansonsten, was die Inhalte der Rahmenvereinbarung betrifft, kann ich gern auch weiter informieren. Aber ich glaube, der Kompromiss, den wir gefunden haben, ist im Sinne aller Beteiligten.
Genau. Frau Meißner, ist Ihnen denn bekannt, dass es Landkreise in Thüringen gibt, in denen beispielsweise die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bezahlt werden muss, und es keine alternativen Optionen gibt und insofern die Bargeldgrenze, die abgehoben werden darf, durch die Landesbezahlkarte eine Diskriminierung darstellt? Und ich frage mich, wie das unter anderem aufgehoben werden soll, genauso wie bei Menschen, die gegebenenfalls Kleidung an anderen Stellen kaufen möchten, die auf Märkten einkaufen gehen wollen im Hinblick auf eine eher vielleicht auch gesunde Versorgung und Ähnliches mehr. Insofern: Inwieweit beinhaltet die Landesbezahlkarte Diskriminierungen, und was ist vorgesehen, um den individuellen Schutzbedarfen, die ja auch schon gerichtlich festgelegt wurden, Rechnung zu tragen im Hinblick auf die Festlegung von 50 Euro?
Danke für Ihre Nachfrage, Frau König-Preuss, dann kann ich an der Stelle noch mal das wiederholen, was ich im Ausschuss schon berichtet habe. Im Rahmen der Landesbezahlkarte ist es möglich, dass monatlich über den Einzelhandel ein Bargeldbetrag von 50 Euro ausgezahlt werden kann. Wir haben aber Formulierungen gefunden, dass es in begründeten Ausnahmefällen in den Kommunen davon auch höhere Beträge geben soll. Im Gespräch mit dem Landkreistag kann ich Ihnen aber sagen, dass ein Großteil der Landkreise gesagt hat, dass sie mit diesen 50 Euro hinkommen,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Die Landkreise vielleicht!) und dass diejenigen, die eine höhere Notwendigkeit für Barauszahlungen sehen, das im Rahmen der jetzt gefundenen Formulierung der Rahmenvereinbarung auch umsetzen können. Das heißt, dieser Fragestellung, die Sie formuliert haben im Hinblick auf die Barzahlung des öffentlichen Personennahverkehr, oder es wird auch manchmal die Klassenfahrt genannt oder Ähnliches, dem kann Rechnung getragen werden durch Einzelfallentscheidungen in den Kommunen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Aber das Personal fehlt doch!) Und ich weiß, dass die Kommunen davon auch in den letzten Monaten schon Gebrauch machen. Das heißt, diese Diskriminierung, die Sie hier ansprechen, findet in den Landkreisen nicht statt und die Rahmenvereinbarung gibt Möglichkeiten, um dieser auch nicht Vorschub zu leisten.
Danke schön. Eine weitere Nachfrage ist leider nicht möglich. Deswegen gehen wir in die nächste Runde. Wir haben jetzt Herrn Schlösser von der AfD. Sie haben schon Ihr Mikro gefunden. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich an die Justizministerin. Frau Justizministerin, halten Sie es für legitim und notwendig, dass wir als Thüringer Landtagsabgeordnete so wie heute zu Israel auch zu geopolitischen Entwicklungen Stellung nehmen, wenn diese mittelbar oder unmittelbar Auswirkungen auf Thüringen haben, etwa durch Migrationsbewegungen oder wirtschaftliche Folgen? Oder es gab heute einen Bericht eines SPD-Mitglieds, das in der „WELT“ davor warnte, dass Mullah-Spione einsickern könnten.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Aber Ihre Partei arbeitet doch mit dem Mullah-Regime zusammen!)
Also wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann geht sie in die Richtung, wie ich parlamentarisches Verhalten einschätzen soll. Und ich muss ganz ehrlich sagen, als Landesregierung steht es mir nicht zu, mich über parlamentarische Abläufe zu äußern. Ich denke, dafür gibt es ein Parlamentspräsidium, was über die Zulässigkeit von Anträgen berät, und ansonsten die Freiheit des Abgeordneten und der Fraktionen.
Es ist eben nicht so, es betrifft ganz klar eine Rechtsfrage, die Frage der Indemnität. Deswegen meine Nachfrage: Warum verfolgt die dem Justizministerium unterstellte Staatsanwaltschaft Mühlhausen Björn Höcke wegen einer politischen Rede über Russland mit dem Argument, außenpolitische Aussagen seien für einen Landtagsabgeordneten nicht mandatsbezogen? Anders gefragt: Warum dürfen wir heute hier unbehelligt über Israel reden, aber nicht in Gera über Russland? Das ist eine Frage der Indemnität. Und es konnte heute jeder sehen, dass diese Fragen für Thüringen von Bedeutung sind, so international sie auch gewesen sein mögen.
Das ist möglich, weil wir uns hier in einem Rechtsstaat befinden und die Staatsanwaltschaft nicht eine mir untergeordnete Behörde ist, der ich in jederlei Hinsicht Weisungen erteilen kann und will. Deswegen bekommt hier jeder sein rechtsstaatliches Verfahren, und das findet auch in den von Ihnen genannten Fällen statt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich komme jetzt zum Minister Schütz. Mit der Verabschiedung des Landeshaushalts wurde der Altschuldenfonds für kommunale Wohnungsunternehmen beschlossen. Wie soll der konkrete Haushaltsvollzug für die Mittel aus dem Altschuldenfonds in welcher Zeitschiene stattfinden? Insbesondere, wie soll die Richtlinie für die Mittelvergabe ausgestaltet werden hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Mittel für betroffene Kommunen konkret zur Verfügung stehen?
Ich kann Ihnen dazu noch keine abschließende Antwort geben, weil wir daran noch arbeiten. Ich gehe aber davon aus, dass das binnen der nächsten 14 Tage abgeschlossen sein wird und ich dann diese Antwort nachreichen kann.
Das heißt, Sie arbeiten gerade an einer Richtlinie, so wie ich das verstanden habe, wie die Mittel ausgereicht werden sollen. Ist man denn da mit den kommunalen Wohnungsunternehmen im Gespräch?
Ja, wir stehen grundsätzlich nicht nur mit den kommunalen Wohnungsunternehmen, sondern auch mit der Wohnungswirtschaft in Kontakt, um generell das Thema „Wohnungsbau“, „Sozialer Wohnungsbau“, „Geförderter Wohnungsbau“, übrigens auch „Genossenschaftlicher Wohnungsbau“ voranzubringen.
Sie haben eben schon eine gehabt. Das passiert manchmal im Eifer des Gefechts. Vielleicht möchte jemand anderes aus dem Rund noch eine Nachfrage stellen? Bitte schön, Frau Große-Röthig.
Entschuldigung, ich musste mich erst mal ein bisschen durchdrängeln. Inwiefern soll 2025 und 2026/2027 eine Mittelvergabe zur Altschuldenhilfe erfolgen?
Auch das befindet sich momentan in der Klärung. Wir haben uns innerhalb der Landesregierung auf Eckwerte für den Haushalt verständigt. Sie kennen die angespannte Haushaltslage. Ich kann Ihnen auch hier noch keine abschließende Antwort geben, weil wir noch in den Haushaltsverhandlungen stecken. Ich kann Ihnen aber sagen, dass das Ministerium und der Minister das Thema „Wohnen“, das Thema „Bauen“, das Thema „ÖPNV und Digitalisierung“ priorisieren, und das auch finanziell.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an Herrn Minister Schütz. Herr Minister, Sie hatten ja zu Beginn schon gesagt gehabt, dass Sie sehr ungeduldig sind, es Ihnen nicht schnell genug geht. Das hat auch der Thüringer Rechnungshof festgestellt, denn er hat bemängelt, dass in Ihrem Digitalministerium mehrfach auf ordnungsgemäße Stellenausschreibungen verzichtet wurde und parteinahe Personen bevorzugt eingestellt wurden. Daher: Wie rechtfertigen Sie diese Missachtung der Grundprinzipien von Transparenz und Chancengleichheit? Ist das bereits politische Selbstbedienung oder war das Zufall?
Also das heißt, der Thüringer Rechnungshof hat bemängelt, dass im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur BSW-Personal eingestellt wird und das nicht ausgeschrieben wird. Ist das der Vorwurf?
Das wundert mich, dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Ich war, wenn ich nicht falsch liege, vor zwei Wochen beim Landesrechnungshof. Sie war, glaube ich, eben gerade auch hier im Saal, wir haben fast zwei Stunden miteinander gesprochen. Erstaunlicherweise wurde dieses Thema nicht angesprochen und es ist mir auch nicht bekannt. Mir ist übrigens – mit Ausnahme meines persönlichen Referenten – auch niemand bekannt, der an Ausschreibungen vorbei aus dem BSW eingestellt worden sein soll. Und mir ist auch nicht bekannt, dass wir da keine Ausschreibungen durchführen. Das würde mich, ehrlich gesagt –
(Zwischenruf Abg. Wolf, BSW: Außerdem ha-
ben wir noch gar nicht so viele Mitglieder!) Sehr schöner Hinweis. Wir hatten bisher noch nicht so viele Mitglieder, dass da auch so viele dabei gewesen wären. Aber ich meine, ich möchte da mal ganz deutlich klarstellen, ich bin jemand, der für bestimmte Grundprinzipien steht, und eines davon ist Transparenz – tatsächlich.
bevor ich auf die zweite Frage eingehe, sagen: Ich habe nicht gesagt, dass es BSW-Mitglieder waren. Ich habe gesagt: parteinahe. Das können auch Personen sein, die nicht der Partei zugehören. Meine zweite Frage bezieht sich darauf: Wie erklären Sie sich, dass genau diese Verstöße wiederholt ausgerechnet in Ministerien auftreten, die von Regierungsneulingen oder parteinahen Netzwerken geführt werden? War es fehlende Fachkompetenz, bewusste Intransparenz oder schlicht der Wille, mit dem Ministeramt Machtbasis und Einflussbereich auszubauen?
Zunächst mal danke ich Ihnen für die Frage, weil sie mir die Möglichkeit gibt,
(Zwischenruf Abg. Wolf, BSW)
Ihnen ganz klar zu sagen, ich bin jetzt etwa 150 Tage im Amt. Mir ist kein Fall bekannt – und wenn Sie einen wissen, dürfen Sie ihn mir gern sagen –, dass während der Zeit, in der ich Verantwortung trage, etwas Derartiges passiert sein sollte. Was ich Ihnen definitiv sagen kann, ist, dass ich nicht jemand bin, der, aus welchen Gründen auch immer – Sie verzeihen mir den Begriff –, Partei-Apparatschiks in dieses Ministerium holt, um die eigene Machtbasis zu stärken. Was meine Machtbasis ist, ist hoffentlich Kompetenz und keine Seilschaften.
Damit sind Ihre Nachfragen erschöpft. Gibt es noch weitere Nachfragen zu diesem Komplex? Das sehe ich nicht. Damit möchte ich Frau Tasch von der CDU als nächste Fragestellerin aufrufen.
Vielen Dank. Ich habe eine Frage an Herrn Minister Schütz. Herr Minister Schütz, am 22. Juli 2024 wurde das Thüringer Mobilitätsnetzwerk gegründet. Mich würde interessieren, welche Etappenziele bisher erreicht worden sind und was die nächsten Schritte sind. Dann hätte ich noch die Nachfrage: Bei der Vorbereitung und Gründung im letzten Jahr war der Ausschuss für Infrastruktur durch die Vorsitzende beteiligt und die damalige Ministerin, Frau Karawanskij, hatte zugesagt, dass auch zukünftig der zuständige Ausschuss – Minister sind ja jetzt Sie, das hat ja gewechselt – in dem Mobilitätsnetzwerk beteiligt wird. Ist das schon passiert oder werden Sie das noch tun?
Ich fange mal von hinten an. Ich kenne natürlich nicht die Zusagen, die meine Amtsvorgängerin gemacht hat. Allerdings kennen Sie mich. Ich pflege einen kooperativen Arbeitsstil, warum auch nicht. Im Gegenteil, dieses Thema ist so wichtig, dass ich dankbar bin und diese Einladung hiermit ausspreche, natürlich soll der AfDI entsprechend vertreten sein. Zum Mobilitätsnetzwerk: Für mich ist das Mobilitätsnetzwerk – und Sie waren im März bei dem ersten Mobilitätsgipfel dabei – wirklich mehr als ein Impulsgeber, es soll Schrittmacher werden. Ich finde, in der Zeit hat es sich ganz gut dahin entwickelt. Es soll die Mobilitätswende in Thüringen gestalten. Ich erinnere mich beispielsweise an den Bürgermeister von Blankenburg, der dort einen glühenden Vortrag gehalten hat. Ich habe das zum Anlass genommen, auch zu sagen, wir gucken eben nicht nur nach Erfurt, Gera, Weimar, Jena, obwohl wir beispielsweise in Gera tatsächlich hingucken müssen, da haben wir gerade eine Beschaffung, in Nordhausen auch, sondern wir müssen auch nach Mengersgereuth-Hämmern, nach Stedtfeld oder in die kleinen Gemeinden gucken. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Meilensteine, die bis jetzt erreicht worden sind, vier Arbeitsgruppen möglich gemacht haben, die wirklich gute Arbeit leisten. Die erste beschäftigt sich mit der Infrastruktur, das ist natürlich das wichtigste Thema. Bei der zweiten spielt die Ausweitung des VMT rein. Ich bin der Meinung, das sollten wir dringend machen und ich werde auch dort dafür werben, wo es noch weiße Flecken gibt. Ich glaube, wir brauchen einen einheitlichen Verkehrsverbund in Thüringen. Bei der Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs und des SGV, also des Schienengüterverkehrs, entscheidet für mich maßgeblich, ob wir Strecken reaktivieren können. Das halte ich für eine ganz wichtige Geschichte, da sind wir auch dran. Der straßengebundene ÖPNV mit dem ITF, also mit dem Integralen Taktfahrplan, finde ich, ist ein hochinnovatives Projekt. Wir sind jetzt im Saale-Orla-Kreis und in Saalfeld-Rudolstadt. Wir wollen das ausweiten. Dafür, dass wir 2029 da sind, dass sich die Bürger wirklich mitgenommen fühlen, machen die einen guten Job. Auch da, muss ich sagen, haben wir aber einen Wermutstropfen, das ist der Radverkehr. Ich glaube, dass wir in Thüringen tatsächlich mehr für den Radverkehr tun müssen. Das versuche ich, da bin ich derzeit in Gesprächen. Was ganz wichtig ist: Ich möchte, dass damit aufgehört wird, verschiedene Verkehrsträger gegeneinander auszuspielen. Deshalb wollen wir eine multimodale Integration der Verkehrsträger und wir brauchen übrigens auch, was die letzte Meile betrifft, einen neuen Anlauf. Ich weiß nicht, ob Sie es in der Presse gesehen haben, andere Länder sind viel weiter beim autonomen Fahren. Ich glaube, wir brauchen einen neuen Anlauf und Tarif- und Ticketkooperationen. Was mir wichtig ist, ist – deswegen ist es gut, dass das Digitalministerium gleichzeitig das Verkehrsministerium ist, weil wir so viel einfacher KI und digitale Lösungen hineinbringen können. Das möchte ich auch gern tun. Was mir auch wichtig ist, ich werde – und ich hoffe, das wird Sie jetzt persönlich freuen, weil Sie mich eingeladen haben – eine Sommertour machen, die nicht einfach nur nett Hände schüttelt und nette Grüßaugust-Termine mit der Presse macht, sondern die Bürgerinnen und Bürger und gern auch die Abgeordneten dürfen bestimmen, wo es langgeht. Ich werde eine Woche quer durch Thüringen ÖPNV fahren, von Nord nach Süd, von Ost nach West. Ich werde genau gucken, wie die Züge ausgelastet sind, wo wir was machen können. Ich finde, es wird Zeit, ich kriege jeden Tag Post von Menschen, die mir sagen: Ich halte es bald nicht mehr aus, ich muss jeden Tag mit diesen Zügen fahren, ich muss jeden Tag mit diesen Bussen fahren; sie enden an Stellen, wo ich sie nicht enden haben wollte. – Deswegen müssen wir auch eines tun: Frau Behrendt hat mich eben nach den Kommunen gefragt und das werde ich auch forcieren, dass wir zum Beispiel kommunales Verkehrsmanagement, wo wir Lehrgänge anbieten, die wir gemeinsam mit Sachsen und Sachsen-Anhalt machen, im Rahmen des Mobilitätsnetzwerks verstärken werden, damit diese Hilfe dort ankommt und wir besser, schneller und mobiler werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, ich bin regelmäßiger Nutzer des SPNV in Thüringen und habe festgestellt, dass sich Zugausfälle genauso wie überfüllte Züge häufen. Vor dem Hintergrund will ich an unsere Debatte zum Haushalt erinnern, als wir darauf hingewiesen haben, dass die Einnahmen von den Strafzahlungen/Pönalen abgesenkt wurden. Weil Sie als Haus ganz optimistisch waren, gab es Mitarbeiter, die uns da geantwortet haben: Das brauchen wir gar nicht mehr, weil wir natürlich in Zukunft eine viel höhere Fahrplantreue bekommen. Jetzt stellt sich mir vor dem Hintergrund der aktuellen Situation, die Sie jetzt schildern, was Sie an Briefen bekommen, und die ich aus meiner eigenen täglichen Erfahrung bestätigen kann, die Frage: Was ist denn durch die Landesregierung, konkreter durch Ihr Ministerium, in diesem Jahr getan worden, um die Fahrplantreue der Dienstleister, die wir beauftragt haben, zu erhöhen und auch die notwendige, dem Bedarf angepasste Gefäßgröße der Transportmittel dort zur Verfügung zu stellen, also Züge, in denen ausreichend Platz für die mitfahrenden Zuggäste einschließlich zum Beispiel Rollatoren, Fahrräder, Kinderwagen etc. ist? Da habe ich, ehrlich gesagt, die Frage, ob das alles in Zukunft erst passiert, oder haben Sie dieses Jahr schon Maßnahmen eingeleitet?
Ja, ich habe bereits Maßnahmen eingeleitet, weil, wie gesagt, diese Briefe und – übrigens, ich bin ja viel unterwegs – neben dem, was Sie mir schon im Ausschuss gesagt haben, höre ich das außerhalb des Ausschusses an allen Ecken und Enden. Das hat dazu geführt, dass ich laufend mit den EVUs Gespräche führe. Ich habe zuletzt mit der Deutschen Bahn gesprochen, weil wir das Problem haben, wir haben natürlich stehende Verträge, das wissen Sie auch, und mit diesen stehenden Verträgen ist es so, dass ich manchmal – ich weiß, vielleicht sollte ich das an der Stelle nicht so sagen – das Gefühl habe, dass diese Pönalen mehr oder weniger so hingenommen werden. Mich fragen Menschen beispielsweise: Warum hängt ihr denn nicht noch einen zusätzlichen Waggon dran? Das ist ein wesentliches Problem. Was wir gemacht haben, ist, dass ich die zuständige Abteilung in meinem Haus gebeten habe, zu gucken, wo ist es möglich, wo ist es sinnvoll, wie können wir überhaupt reagieren, vor allen Dingen auch bei den baulichen Gegebenheiten. Ich erinnere mich an einen Fall in Ostthüringen, wo zum Beispiel ein Bahnsteig verlängert werden müsste. Ich finde, was wir als Allererstes tun müssen, ist, wir reden hier über Strafzahlungen. Wir können jetzt einerseits sagen: Na ja, dann zahlen die eben Strafe. Das ist aber nicht mein Politikansatz, sondern ich möchte, dass die Leistung für die Menschen besser wird, deswegen mache ich unter anderem diese Tour, deswegen rede ich mit den Unternehmen und deswegen mache ich eine Taskforce. Ich weiß, es wird immer so gesagt: Wenn du nichts kannst und nichts weißt, dann bildest du einen Arbeitskreis. Das ist nicht mein Ansatz, aber ich habe gesagt, bis zum Jahresende möchte ich einen Aktionsplan haben, damit wir wirklich wissen, an welchen Stellen wir kurz-, mittel- und langfristig Stellschrauben drehen können. Und – vielleicht kann ich Ihnen das auch noch sagen – ich habe letzte Woche mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn im Rahmen der Sachsen-Franken-Magistrale gesprochen. Es gibt große Wünsche auch seitens der Bahn, die Pönalen zum Beispiel zu senken, weil Infrastruktur nicht funktioniert usw. Sie kennen die Debatte, glaube ich, das brauche ich Ihnen nicht zu erläutern. Ich bin der Meinung, wir brauchen hier eine Gesamtvereinbarung und die muss mindestens mehr Qualität für die Fahrgäste erzielen. In diesem Sinne werde ich mich weiter engagieren und wir werden dazu auch mit Sicherheit ein tragfähiges Konzept vorlegen. Eines muss ich allerdings auch sagen: Als ich das Ministerium übernommen habe, gab es diese Probleme auch schon. Ich finde, wir müssen da auch tatsächlich mehr Fahrt reinkriegen, im wahrsten Sinne des Wortes. Das tun wir ja übrigens auch im Ausschuss und dafür bin ich auch dankbar.
Herzlichen Dank für die Beantwortung. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass die Antworten kurz sein sollten, denn wir möchten viele Fragen schaffen. Wir sind jetzt mit dieser Fragerunde durch. Die nächste Fragestellerin ist Frau Wirsing vom BSW.
Herr Minister Schütz, das Onlinezugangsgesetz von 2017 ist ein bundesweites Großprojekt zur Digitalisierung der Verwaltung. Ich frage Sie, Herr Minister: Inwieweit ist es im Bereich Wohngeld im Freistaat Thüringen umgesetzt?
Okay, ich mache es kurz: aus vielerlei Gründen nicht so, wie es sein sollte. Thüringen ist Mitglied der sogenannten Wohngeldallianz. Wir nutzen hier eine EfA-Dienstleistung. Ich hatte das eben schon gesagt, es gibt zwei Bezugsquellen: die eine ist ThAVEL, das ist unser digitales Thüringer Auftragssystem, und das andere ist EfA: „Einer für Alle“. Wir haben hier offensichtlich eine Lösung aus Schleswig-Holstein übernommen, die ist seit dem III. Quartal 2023, glaube ich, verfügbar. Es gab und gibt offensichtlich zu meiner größten Verwunderung ernsthafte Besorgnisse seitens des IT-Sicherheitsverantwortlichen der Landesverwaltung oder der Sicherheitsverantwortlichen der Landesverwaltung. Das hat zu Verunsicherungen bei den Kommunen geführt und das hat auch dazu geführt, dass wir bisher nach meiner Kenntnis lediglich in Erfurt und in Greiz eine entsprechende digitale Lösung anbieten. Das muss sich natürlich ändern. Deswegen werden wir weiter daran arbeiten und auch zeitnah dafür sorgen, dass es ein Roll-out für Thüringen geben kann, weil III. Quartal 2023 und jetzt – ich denke mal, das sind dann zwei Jahre –, das sollte Zeit genug sein. Was ich aber ergänzen möchte, die langen Bearbeitungszeiten, die wir in Thüringen haben, sind nicht allein dem Umstand geschuldet, dass wir in der Digitalisierung etwas nicht zuwege gebracht haben. Sie sind eben auch den komplizierten Verfahren geschuldet und beispielsweise, dass wir Bescheide haben. Ich habe neulich mit jemandem gesprochen, der hat mir gesagt: Ich habe jetzt den Bescheid bekommen, den habe ich vor einem Jahr gestellt mit einer Bescheiddauer, mit einer Bewilligungsdauer oder einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Das heißt, am Tag nach der Bescheidung wusste er, er muss einen neuen Antrag stellen – also völlig gaga.
(Zwischenruf Abg. Schuster, Die Linke: Büro-
kratieabbau!) Deshalb wollen wir nicht nur die Behörden entlasten durch eWoG, also das elektronische Wohngeld, sondern wir wollen auch dazu beitragen, dass sich gesetzliche Rahmenbedingungen, also regulatorische Rahmenbedingungen ändern. Das werden wir tun. Gleichzeitig möchte ich auch noch darauf verweisen, dass wir durch KI viele Möglichkeiten haben und die auch nutzen werden, zum Beispiel standardisierte Texte und Bescheide schneller rauszugeben, schneller zu erstellen. Das steht bei uns auch auf der Tagesordnung.
Sie haben keine weitere Nachfrage. Gibt es weitere Nachfragen aus dem Rund? Das sehe ich nicht. Dann komme ich zum nächsten Fragesteller, Herr Erfurth von der AfD-Fraktion. Sie haben das Wort oder das Mikro, wie auch immer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an Frau Ministerin Meißner. Die Landesregierung beabsichtigt beispielsweise das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „DenkBunt“ und das Landesprogramm „Akzeptanz und Vielfalt“ weiterzuentwickeln, obwohl viele dieser Projektnehmer dem linken und linksradikalen Spektrum zuzuordnen sind.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist eine Unterstellung!) Meine Frage richtet sich an Sie als Person und als Ministerin: Wie erklären Sie es konservativen Wählern, dass Sie damit als CDU-Ministerin bereitwillig und wissentlich politisch nicht neutralen Vereinen Ihre Unterstützung zutragen?
Ich gehe davon aus, Sie fragen mich als Ministerin, denn als Person würden Sie mich an der Stelle nicht fragen können. Ich kann Ihnen dazu als Ministerin keine Antwort geben, denn dieses Landesprogramm befindet sich in Zuständigkeit der Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit. Deswegen bitte ich Sie, diese Frage dann an Frau Schenk zu stellen.
Sehr geehrter Herr Minister Schütz, die Wirtschaft, insbesondere die Bauwirtschaft, beklagt bürokratische Hürden und wünscht eine Harmonisierung der Landesbauordnung. Wie steht die Landesregierung dazu? Und noch eine Nachfrage: Könnte die vereinfachte Vorlageberechtigung zum Beispiel auch ein wichtiger Baustein für die Entbürokratisierung in diesem Bereich sein?
Auf den letzten Teil der Frage eine ganz schnelle Antwort: Ja, sehr wohl. Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass auch die AfD-Fraktion mich diesbezüglich angesprochen hat. Ich glaube, dass wir grundsätzlich darüber nachdenken müssen, wie wir die LBO weiter vereinfachen, entbürokratisieren. Deshalb habe ich der Bauwirtschaft und übrigens nicht nur der Bauwirtschaft, sondern – ich habe es der Kollegin eben gesagt – auch der Wohnungswirtschaft den Vorschlag gemacht, dass wir das tun, was ein Bauministerium tun sollte, nämlich ein Paket vorzulegen mit vielleicht 10, mit 20 Punkten – wir sind jetzt, glaube ich, bei 20 Punkten –, und zwar dazu, was wir tun können, damit sich die Kräne wieder drehen, was wir tun können, damit Bauen schneller, effektiver und einfacher wird. Da haben wir ganz, ganz viel. Ich habe dazu – dafür bin ich sehr dankbar – meine Kollegin Boos-John angesprochen und den Prof. Müller-Grune von der Hochschule in Schmalkalden bzw. die Architektenkammer und auch die Planer, weil ich der Meinung bin, wir brauchen hier wirklich eine breite Allianz. Denn eins ist mal klar – das, finde ich, muss man auch wertschätzen –: Die Vorgängerregierung hat eins gemacht, sie hat die Bauordnung novelliert und hat das aus meiner Sicht auch gut gemacht. Die haben wirklich gemacht, was möglich war, was zu dem Zeitpunkt möglich war, und das hat Thüringen bereits ganz nach vorne gebracht. Wir sind nämlich ziemlich nah – ich weiß, da gibt es auch Bedenken bei der Bauwirtschaft – an der MBO, also an der Musterbauordnung. Dennoch, bin ich der Meinung, haben sich die Zeiten geändert. Wir wissen, dass die Bürokratie uns hemmt, und deshalb müssen wir große Anstrengungen vollbringen. Ich sage mal Hamburger Modell, ich sage mal Gebäudetyp E. Ich bin auch der Meinung, wir haben in diesem Land ein echtes Thema mit Schulbau. Das liegt mir persönlich am Herzen. Was wir unseren Kindern da antun, das ist wirklich unerträglich. Ich war neulich in Mühlhausen und habe eine Schule gesehen. Ich habe so etwas wirklich nicht für möglich gehalten. Da bin ich der Meinung, das können wir nicht machen. Das können wir aber auch deshalb nicht machen, weil wir teilweise viel zu lang sind, weil wir zu aufwendig sind und weil wir das Rad ständig neu erfinden. Das möchte ich entbürokratisieren. Und das heißt für mich übrigens auch, dass wir über dieses Baupaket und über die LBO hinaus ein Paket brauchen, mit dem wir sagen, wie können wir Standards so vereinheitlichen, dass wir uns nicht mit jeder Schule, die wir da bauen, oder mit jeder Turnhalle ein Denkmal setzen, sondern das tun, was die Kinder brauchen und erwarten können, nämlich gute Bedingungen. Das heißt, dass wir uns dann manchmal auch bescheiden müssen, übrigens auch im Straßenbau. Da haben wir 4.000 Straßenkilometer und ich habe heute den Bericht gesehen, der uns allenfalls bescheinigt, dass wir in der Daseinsvorsorge zumindest dahin gehend einen guten Job gemacht haben, dass die Straßenverwaltung den Status quo erhalten, leicht verbessert hat.
Ich möchte den Hinweis geben, die 90 Minuten sind um. Herr Abgeordneter Schubert, ich würde Ihnen dennoch die Möglichkeit für eine Nachfrage geben. Sie haben sich ja präpariert, wie ich sehe.
Herr Präsident, ich weiß gar nicht, wie ich Ihnen dafür danken soll. Das ist schön, dass wir noch diese Nachfragemöglichkeit eingeräumt bekommen. Herr Schütz, vielleicht können Sie hier sagen, wie dicht dran wir denn in Thüringen an der Acht-Wochen-Genehmigungsfiktion sind, die aus der Fraktion des Fragestellers, auch in persona des jetzigen Fraktionsvorsitzenden, in den letzten Monaten immer wieder propagiert wurde. Da können Sie uns bestimmt mal eine aktuelle Einschätzung geben: Ab wann, glauben Sie denn, sind wir denn mit dem Tag unterwegs, wo diese Acht-Wochen-Fiktion in Thüringen greift?
Ich würde Ihnen jetzt gern den Tag sagen. Also ich sage mal 3. Oktober. Das wäre ein Feiertag, da würde ich das gern fertig machen. Aber ich kann Ihnen eins sagen: Wir sind dieser Fiktion deutlich nähergekommen, sodass ich davon ausgehe, dass dieses Ziel tatsächlich noch in diesem Jahr erreicht wird. Das ist so. Ich glaube auch, ehrlich gesagt, wir können uns gern mal darüber austauschen, was da Ihr Bild ist. Aber mein Bild ist so, dass ich sagen kann: Ich war beeindruckt, was ich gehört habe, als ich nachgefragt habe. Ich kann Ihnen dazu auch einiges zukommen lassen. Ich glaube, da sind wir besser aufgestellt, als Sie vielleicht noch denken.
Vielen Dank für die Möglichkeit. Meine Frage geht an Minister Schütz. Ist Ihnen bekannt, dass die Einführung einer kleinen Bauvorlageberechtigung bereits in der 7. Legislatur von der AfD gefordert wurde? Möglicherweise können Sie von uns abschreiben.
Ich schreibe grundsätzlich nicht ab, sondern mache mir schon gern auch meine eigenen Gedanken. Ich glaube, das dürfen die Wählerinnen und Wähler erwarten. Ja, das ist mir bekannt, denn ich habe mit Ihrem Vorsitzenden Herrn Höcke darüber gesprochen. Er hat mich darauf aufmerksam gemacht. Er hat mir auch ein Papier weitergegeben. Dieses Papier habe ich in die Fachabteilung gegeben. Insofern, nein, schreiben wir nicht ab. Aber falls Sie darauf abstellen, zum Thema „Abschreiben“: Ich finde ja, von anderen Bundesländern zu lernen, ist auch manchmal ganz hilfreich. Und in diesem Fall stellen Sie wahrscheinlich auf Sachsen-Anhalt ab, die das ja eingeführt haben. Ich pflege das so zu handhaben, dass ich mit denen, die es letzten Endes trifft oder die die Auswirkungen zu spüren haben, spreche. Das tue ich gerade. Ich tue das auch mit der Bauwirtschaft, aber ich bin zuversichtlich, dass wir auch da eine sehr gute Lösung, die nicht abgeschrieben ist und vielleicht sogar noch ein Stück besser wird als gedacht, finden werden.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich hatte eben schon angedeutet, die 90 Minuten für die Regierungsbefragung sind vorbei, sogar überschritten worden. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 39. Ich bedanke mich bei Frau Ministerin Meißner und Herrn Minister Schütz für die ausführlichen Antworten auf die gestellten Fragen und entlasse Sie hiermit aus der Regierungsbefragung. Ich komme laut unserer Geschäftsordnung zum Wiederaufruf des Tagesordnungspunkts 40, Fortsetzung der Aktuellen Stunde Hier der vierte Teil Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1303 Zu dieser Aktuellen Stunde möchte ich noch einige rechtliche Hinweise geben. Ausweislich der Begründung zu dieser Aktuellen Stunde soll insbesondere zu einer Verfahrensfrage aus Untersuchungsausschüssen vergangener Wahlperioden öffentlich verhandelt werden. Die Durchführung einer öffentlichen Plenarsitzung als Ort des Austauschs von Argument und Gegenargument bemisst sich danach, ob Argument und Gegenargument aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen. Das kann mit Blick auf Untersuchungsausschüsse nur teilweise der Fall sein. Nach Artikel 64 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 10 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes erheben Untersuchungsausschüsse die Beweise in öffentlicher Sitzung. In Abgrenzung dazu sind die Beratungen der Untersuchungsausschüsse gemäß Artikel 64 Abs. 3 Satz 5 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 10 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes nicht öffentlich. Über nicht öffentliche und vertrauliche Sitzungen dürfen Außenstehende nur nach den Vorgaben des § 25 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes unterrichtet werden. Das gilt auch für die Beratungsgegenstände, den Beratungsverlauf und die Beratungsergebnisse der Untersuchungsausschüsse. In der Aussprache zu der Aktuellen Stunde bitte ich, die genannten Grenzen ausreichend zu würdigen. Das heißt, es darf nur berichtet werden aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen der Untersuchungsausschüsse und nicht aus den nicht öffentlichen Teilen. Und ich werde da hinschauen und dann gegebenenfalls Hinweise geben, wenn diese Maßgabe überschritten wird. Vielen Dank. So viel zu den Hinweisen. Ich rufe als ersten Redner Abgeordneten Mühlmann für die Fraktion der AfD auf.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, stellen Sie sich vor, in einem Untersuchungsausschuss beantragt eine Fraktion, beweiserhebliche Akten beizuziehen und die Mehrheit sagt einfach „Nein“. Nein, nicht weil der Antrag etwa nicht zulässig wäre oder weil etwa die notwendige Minderheit nicht gegeben wäre, sondern einfach nur, weil er von der falschen Fraktion kommt. Genau das ist hier im Landtag offenbar über Jahre geschehen, und nicht nur im Untersuchungsausschuss, aber das ist eine andere Geschichte. Das jedenfalls, was ich gerade beschrieben habe, ist die Vorgeschichte zu dieser Aktuellen Stunde. Und laut Pressemeldung der Landtagsverwaltung – ich fasse das mal betont kurz zusammen – wurden auch in der 7. Legislatur des Landtags die Minderheitenrechte der AfD angeblich gewahrt und die Verwaltung hätte ausreichend beraten. Nun, das sehen wir anders. Beispielsweise meint die Landtagsverwaltung, dass die Rechtsfrage um Minderheitsanträge nicht beraten wurde und daher kein Beratungsbedarf bestand. Also sorry, aber das ist schon frech. Soll ich Ihnen mal raussuchen, Herr Hopfe, wie oft ich das Thema mit Herrn Poschmann hier auf den Landtagsfluren und auch in seinem Büro mehrfach diskutiert habe, und meinen Sie, dieser als hochrangig zu bezeichnende Vertreter der Verwaltung hätte dabei auch nur an einer Stelle auf das frühere Gutachten der Kommission hingewiesen, was dem entgegensteht, was er zu jeder Zeit mutmaßlich in Ihrem Auftrag gegen unsere Fraktion vertreten hat? Hat er eben nicht. Aus heutiger Sicht muss ich sogar davon ausgehen, dass Herr Poschmann sehr wohl dieses Gutachten kannte. Das, Herr Hopfe, im Zusammenhang mit Ihrer Pressemeldung ist mindestens perfide.
(Beifall AfD)
Dann behaupten Sie auch noch, dass von einer Beschneidung der Verfahrens- und Oppositionsrechte der Fraktionen in der letzten Legislatur überhaupt gar keine Rede sein kann. Herr Hopfe, haben Sie eigentlich mitbekommen, dass meine Fraktion in der letzten Legislatur mehrfach vergeblich versucht hat, die Kommission anzurufen? Die jedes Mal ablehnende Antwort war, dass die beiden Vorsitzenden Richter der Strafsenate angezeigt haben, dass sie wegen Überlastung verhindert sind
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Woran liegt das?) und die Kommission deshalb überhaupt gar nicht erst gebildet werden kann oder unser Antrag gar nicht bearbeitet werden kann. Ihnen ist also ganz bewusst, dass die linke Landesregierung hier mit voller Absicht nicht mal den Versuch gemacht hat, die Minderheitenrechte der politischen Opposition zu wahren. Das ist tatsächlich ein Skandal.
(Beifall AfD)
Jetzt werden wir aber hier in den folgenden Minuten mindestens von der SPD und den Linken noch hören, dass die AfD doch selbst schuld sei. Erstens hätte sie das Gutachten der Kommission in der 5. Legislatur selbst einsehen können. Im Übrigen waren wir da noch nicht im Landtag. Zweitens hätten wir uns um Rechtsschutz beim Thüringer Verfassungsgerichtshof kümmern können. Zu erstens: Die Unterlagen des UA 5/1 sind nicht öffentlich und selbst für Mitglieder des Landtags nicht ohne Weiteres einfach so einsehbar geschweige denn möglicherweise sogar digital recherchierbar. Zu zweitens, wir hätten das einklagen können: Sie haben schon mitbekommen, dass es hier um Verfassungsrecht geht. Der Ablauf ist nicht: Wir verweigern erst mal alles, was in der Thüringer Verfassung steht, einfach weil wir es mit unserer Mehrheit können, und die AfD kann sich das später einklagen. So funktioniert Verfassungsrecht nicht. Sie erkennen das Problem an der Stelle und wieder zeigt sich, wem die freiheitlich-demokratische Grundordnung tatsächlich was wert ist und wer diese nur zur Durchsetzung der eigenen politischen und ideologischen Ziele missbraucht.
(Beifall AfD)
Bleibt noch die Art und Weise des Umgangs der schon länger hier sitzenden Abgeordneten mit der Sache zu thematisieren. Frau Marx, Frau KönigPreuss, Sie wussten schon seit Beginn der UA der 7. Legislatur, dass unsere Anträge nicht einfach mehrheitlich abgelehnt werden sollten, sind aber trotzdem diesen Weg gegangen, weil man auf diesem Weg die verhasste Opposition einfach leichter einhegen kann. Auch hier bietet sich noch mal der dringende Verweis auf das Verfassungsrecht als Grundlage dessen an. Also rettet man die Demokratie vor der AfD, indem man das schärfste Schwert der Demokratie fast vier Jahre lang sabotiert, damit die Ergebnisse manipuliert, indem man nach vier Jahren Arbeit und 1 Million Euro Steuergeld einfach das Ergebnis des Ausschusses in die Tonne tritt durch diese Maßnahmen, durch das, was Sie getan haben: Es ist ja für die gute Sache, es geht ja gegen die AfD. Sie wollen mir tatsächlich was von Demokratie erzählen? Sie wollen ernsthaft behaupten, Sie seien Demokraten und andere Abgeordnete nicht und Sie wüssten vor allem als Einzige, wer demokratisch und demokratischer Abgeordneter ist oder wer nicht. Also wenn es noch eines Nachweises bedurfte, dass Sie sich wie Feinde der Demokratie verhalten,
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Herr Abgeordneter Mühlmann, bitte zum Ende kommen!
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
dann haben wir diesen Nachweis nun schwarz auf weiß. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Ich rufe als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast hätte ich Ihnen, Herr Mühlmann, noch ein Taschentuch angereicht, aber da waren Sie jetzt schon weg.
(Beifall CDU)
Mal Folgendes: Erstens haben Sie damit angefangen, das ist so ein großes Geheimnis, diese Entscheidung der Kommission, die es im Untersuchungsausschussgesetz von Thüringen gibt, die den ersten NSU-Untersuchungsausschuss in der 5. Wahlperiode beraten hat. Das sei für Sie gar nicht zugänglich, weil Sie ja da noch gar nicht im Landtag gewesen sind, und das seien ja im Zweifel alles geheime Dokumente, die überhaupt nicht digital recherchierbar seien. Hier ist schon mal der erste Fehler, denn der Ablauf, dass hier die Kommission angerufen wurde und welches Ergebnis das hatte, ist dokumentiert im Abschlussbericht des 5. Untersuchungsausschusses, der bis heute im Netz sehr leicht zu finden ist – im sogenannten Verfahrensteil. Da waren Sie noch nicht im Landtag – das ist richtig –, aber das hätten Sie finden können. Vor allen Dingen waren Sie ja dann im Untersuchungsausschuss 6/1, also in dem Untersuchungsausschuss in der 6. Wahlperiode, der den NSU-Ausschuss fortgesetzt hat. Da waren Sie dann vertreten und es hätte ja auch nahegelegen, dass Ihre Mitarbeiter, die Sie dort beschäftigt haben, sich dann vielleicht auch mal informieren, was im ersten NSU-Untersuchungsausschuss gelaufen ist. Dann hätten Sie diesen Verfahrensteil ganz einfach selbst aufgefunden. Jetzt sagen Sie, dass Sie dann falsch beraten worden wären. Jetzt muss ich Ihnen mal sagen: Die Demokratie besteht auch aus der Unabhängigkeit von Justiz und Juristen. Da gehören Sie doch nicht selbst dazu, aber da hat der Herr Möller auch immer hier sehr gern argumentiert als Jurist. Da gibt es immer verschiedene Rechtsmeinungen. Diese verschiedenen Rechtsmeinungen, wie diese Minderheiten- oder Mehrheitsrechte auszulegen sind, existieren bis heute. Die gutachterliche Stellungnahme der Kommission ersetzt kein Gerichtsurteil und war deswegen eine Beratung für den Untersuchungsausschuss 5/1 damals in der 5. Legislaturperiode, der sich der Ausschuss dann angeschlossen hat. Und noch mal für die, die sich nicht so genau in den Paragrafen auskennen: Da gibt es den § 13 im Untersuchungsausschussgesetz, der behandelt die Zeugenvernehmung. Da steht ausdrücklich drin, das ist ein Minderheitenrecht. Dann kommt der Artikel 14 und da steht noch was drin von Aktenbeiziehung. Da wird das Wort „Minderheitenrecht“ nicht erwähnt, weshalb es, sagen wir mal, mit dem ersten Durchlesen sehr plausibel erscheint, dass man sagt, wenn bei zwei aufeinanderfolgenden Paragrafen – bei einem steht das Minderheitenrecht drin und beim zweiten ist das Minderheitenrecht nicht erwähnt, dass es dann wohl nicht gewollt sein soll. Diese Auffassung hatte ich auch als Leiterin des Untersuchungsausschusses 5/1 in der 5. Legislatur und habe deswegen einen Antrag der Linken per Minderheitenrecht auf Akteneinsicht zurückgewiesen, was die Linken sich nicht gefallen lassen wollten und die dann erfolgreich diese Kommission angerufen haben, deren Ergebnis, wie gesagt, wir dann auch noch mal hätten ablehnen können, mit dem dann folgenden Ergebnis, dass ihr dann damals zum Verfassungsgericht noch hättet gehen müssen. Darauf haben wir aber verzichtet. Jetzt ist auch eine weitere Fake News, dass diese Rechtslage Ihnen nicht mitgeteilt worden wäre. Und wenn Herr Poschmann auf der Literaturmeinung weiter beharrt, die bis heute in den Kommentaren von Juristen zum Untersuchungsausschussrecht vertreten wird, dass es sich eben doch um kein Minderheitenrecht handeln solle, dann hätten Sie das rechtlich überprüfen lassen können. Das machen Sie doch sonst, Sie rennen doch auch sonst ständig zum Verfassungsgericht wegen jedem. Und wenn Sie sagen, Sie haben es versucht mit der Kommission und die hat gesagt, sie sei überlastet und könne das nicht annehmen, dann gibt es doch einen Grund mehr dafür. Der Erklärungsbedarf liegt doch dann bei Ihnen, warum Sie es nicht haben überprüfen lassen. Also bis heute ist diese gutachterliche Stellungnahme der Kommission aus der 5. Wahlperiode überhaupt nicht rechtsverbindlich und es gibt immer noch ein freies Hauen und Stechen zwischen verschiedenen Juristenmeinungen, darin sind wir Anwälte ja Spezialisten. Deswegen ist Ihr ganzer Tränenfluss hier schon wirklich erbärmlich. Dass es in der 7. Wahlperiode da angeblich keine Beratungen gegeben hat und ich Ihnen da sozusagen auch noch Ihre Rechte persönlich vorenthalten hätte: Ich war in dem Untersuchungsausschuss 7/3 überhaupt nicht drin, wo es um Minderheitenrecht oder nicht gegangen wäre. Also für Ihre eigenen Versäumnisse – und das müssen Sie sich jetzt hier noch mal deutlich und klar ins Stammbuch schreiben lassen – können Sie hier nicht andere Fraktionen verantwortlich machen und schon gar nicht die Landtagsverwaltung und erst recht nicht die Landesregierung, weil ein Untersuchungsausschuss – noch mal eine kleine Nachhilfe in Gewaltenteilung – eine Selbstverwaltungsangelegenheit des Parlaments ist. Jetzt lächeln Sie und im Grunde sind Sie ja tieftraurig, aber wenn Sie Ihre Hausaufgaben nicht machen, dann …
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich la-
che darüber, wie Sie sich als Demokratin bezeichnen können!) Als Demokratin – es gibt unterschiedliche Rechtsansichten. Das ist einem künftigen Möchtegerndiktator wahrscheinlich fremd, aber es ist halt so und
(Unruhe AfD)
daran ändern Sie auch nichts.
(Beifall Die Linke, SPD)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx.
(Unruhe AfD)
Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Jary für die Fraktion der CDU auf. – Ich bitte um Ruhe.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, inhaltlich haben wir uns ja mit dem Sachverhalt jetzt schon intensiv auseinandergesetzt. Herzlichen Dank an die Kollegin Marx dafür. Ich möchte nun den Bogen etwas weiter spannen und die Frage beantworten, was die AfD mit dieser Aktuellen Stunde des Selbstmitleids eigentlich bezwecken will. Und ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, wir von der CDU wiederholen uns hier permanent, doch mittlerweile wird das Vorgehen der AfD auch immer offensichtlicher. Somit können wir gar nicht anders als das, diese Systematik, diese Strategie der AfD auch immer wieder hervorzuheben und eindeutig zu benennen. Denn ja, es hat System und wir dürfen gespannt sein, was als Nächstes kommt. Den ersten Akt ihrer Inszenierung „Opfermythos“ startete die AfD in dieser Legislaturperiode bereits in der Stunde null, während unserer konstituierenden Sitzung und der Wahl des Landtagspräsidenten. Mit dem Vorgehen Ihres Alterspräsidenten Treutler haben Sie die Wahl des Landtagspräsidenten hinausgezögert und versucht ins Chaos zu stürzen und damit eine Außenwirkung erzielt, die jeden überrascht oder, besser gesagt, entsetzt hat – und das bis heute nachhallt.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)(Unruhe AfD)
Ein Landtagspräsident der AfD wurde letztlich jedoch nicht gewählt. Das Einzige, was Ihnen gelungen ist: Sie haben dem Thüringer Landtag in beschämender Weise Schaden zugefügt und den gesamten Freistaat zum wiederholten Male bundesweit in ein schlechtes Licht gerückt.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sie haben das Parlament vorgeführt, und zwar mit voller Absicht und mit klarem Plan.
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Das machen
Sie doch selbst!) Das hat weder dieses Hohe Haus noch Thüringen verdient. Es ist allein der Landtagsverwaltung und dem entschlossenen Einschreiten der übrigen Fraktionen zu verdanken, dass weiterer Schaden vom Landtag und vom Freistaat abgewendet werden konnte. Doch damit nicht genug: Im zweiten Akt Ihrer Inszenierung „Opfermythos“ revanchierten Sie sich und haben versucht, den Verfassungsgerichtshof zu delegitimieren, indem Sie einen Richter und den Präsidenten mit Anzeigen überzogen haben. Am Ende sind Sie jedoch auch mit diesem Manöver gescheitert.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Das Ver-
fahren läuft doch noch!) Im dritten Akt blockieren Sie mit permanenter Absicht die Besetzung des Staatsanwälte- und Richterwahlausschusses mit dem einzigen Ziel, die Justiz im Freistaat handlungsunfähig zu machen und unseren Staat zu schwächen. Doch hier, Frau Muhsal, hier bröckelt Ihre Inszenierung des Opfermythos, denn Ihrem Wahlvorschlag hat die Mehrheit dieses Landtags Folge geleistet. Nun, in einem weiteren Akt, nehmen Sie die Landtagsverwaltung ins Visier. Und auch diese Aktuelle Stunde reiht sich ein in eine Kampagne gegen den Freistaat, gegen seine Verfassungsorgane, gegen seine Institutionen und – ja – auch gegen seine Beamten. Wer Verwaltungsmitarbeiter angreift, weil er in Gremien nicht durchdringt, betreibt keine Aufklärung, sondern Einschüchterung. Und wer das Minderheitenrecht nicht nutzt, um aufzuklären, sondern um in der Öffentlichkeit zu skandalisieren, zeigt, dass es ihm nicht um Kontrolle, sondern um Zerstörung geht. Sie scheuen sich nicht, leitende Beamte öffentlich anzugreifen und gezielt zu delegitimieren. Sie geben sich in der Öffentlichkeit als die unterdrückte Opposition aus, die angeblich Missstände innerhalb der Landtagsverwaltung aufklärt. Doch in Wirklichkeit geht es Ihnen doch nur um eins: Destruktion und Skandalisierung, um den Menschen das Vertrauen in unsere Institutionen zu nehmen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ob das Stellen eines Beweisantrags in Untersuchungsausschüssen ein Minderheitenrecht ist oder nicht, ist, wie wir gehört haben, eine strittige juristische Frage. Wer jedoch aus einer Stellungnahme ein Gerichtsurteil macht, weiß entweder selber ganz genau, dass er lügt, oder versteht schlichtweg den Unterschied nicht.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Sie wollen keine Verantwortung. Sie streben nach Unruhe. Sie wollen nicht mitgestalten. Ihr Plan ist Destruktion. Sie wollen keine Arbeit an der Sache. Ihre Strategie ist die Empörung. Wir sind uns hingegen sicher, Demokratie funktioniert trotz und wegen ihrer Institutionen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke auf.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/ ‑ innen auf der Tribüne, ich habe …
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Da gehören
Sie nicht dazu!) Das ist Ihr Problem, wenn Sie sich nicht dazu gemeint fühlen. Ich habe mal – Frau Marx hat es ja schon angedeutet, Frau Jary gerade auch noch einmal – die entsprechenden Kommentare zur Verfassung in Thüringen bzw. auch „Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern“ mitgebracht. Ich habe das mitgebracht, weil die AfD wahrscheinlich zu faul ist, sich mit den entsprechenden rechtlichen Positionen dazu zu beschäftigen. Warum? Das sind zwei der entscheidenden, relevanten Bücher für die Untersuchungsausschussarbeit. Ich bin nun vermutlich die Einzige, die in der letzten Legislatur in diesem sogenannten 7/3er-Untersuchungsausschuss als Abgeordnete der demokratischen Fraktionen war – alle anderen sind nicht mehr im Parlament – und habe deswegen das Ganze auch mitbekommen. Als Allererstes: Wir hatten die Debatte im Untersuchungsausschuss rund um Minderheitenrecht oder nicht. Es ist innerhalb dieser Debatte auf die Verfassung des Freistaats Thüringen verwiesen worden und dort konkret auf die Kommentierung auf der Seite 968. Und jetzt zitiere ich: „Das Recht zur Aktenvorlage ist nicht als Minderheitsrecht ausgestaltet.“ Und dann geht es noch weiter. Das hätten Sie selber lesen können, haben Sie nicht. Das Zweite: Glauben und Brocker – eine Kommentierung zum parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz – haben auch ganz klar festgestellt: „Der Begriff der Beweiserhebung […] ist weit zu verstehen. Er umfasst nicht nur die Beweisaufnahme in der Sitzung selbst […], „sondern [ist] funktional betrachtet auf den gesamten Prozess der Sachverhaltsaufklärung erstreckt.“ Hätten Sie wissen können, wenn Sie sich darum gekümmert hätten. Sie beschweren sich hier, dass die Verwaltung Ihnen Informationen vorenthalten hätte und dass ich Ihnen Informationen vorenthalten hätte als das Mitglied aus diesem Untersuchungsausschuss 7/3, was jetzt noch hier im Landtag ist. Ich kann Ihnen eins sagen: Ja, ich halte Ihnen Informationen vor. Das mache ich regelmäßig, das mache ich mit großer Freude und das mache ich auch aus einer politischen Überzeugung.
(Beifall Die Linke)
Allerdings: Die Landtagsverwaltung hat das nicht getan. Die Landtagsverwaltung hat Informationen zur Verfügung gestellt und hat genau darauf verwiesen, dass es einen rechtlichen Streit rund um Minderheiten- und Mehrheitsrechte gibt. Nur haben Sie den Streit nicht da geführt – das ist der Klassiker bei Ihnen –, wo er zu führen gewesen wäre, sondern Sie haben „Skandal, Skandal!“ gerufen und machen jetzt hier großes Mimimi. Das machen Sie jetzt schon seit – weiß ich nicht –, den ganzen Tag hier vermutlich und folgen wahrscheinlich Ihrer ideologischen Überzeugung, die Verwaltung habe dem Führer zu folgen und entgegenzuarbeiten, so wie es im Dritten Reich mal war. Das ist heute nicht so.
(Unruhe AfD)
Zum Glück! Die Verwaltung hat nicht nur den Untersuchungsausschuss 7/3, sondern genauso den Untersuchungsausschuss 7/1, 7/2, 7/4, aber genauso auch den Untersuchungsausschuss 6/1, 6/2 und 6/3 genau über diese Problematik der unterschiedlichen Rechtsauffassungen aufgeklärt. An einer Stelle – muss ich jetzt allerdings eingestehen – haben wir als Linke dann doch der AfD indirekt mit zugearbeitet. Aber Vorteil: Die lesen ja keine Akten, die beschäftigen sich ja gar nicht mit den Sachen, die in Untersuchungsausschüssen beigezogen werden, denn wir haben die Akten des Untersuchungsausschusses 5/1 und 6/1 – das sind die beiden NSU-Untersuchungsausschüsse –, alle Akten, alle Unterlagen standen dem Untersuchungsausschuss 7/3 zur Verfügung. Und Teil dieser Akten, Teil dieser Unterlagen ist das Gutachten, die Stellungnahme gewesen, die damals die Kolleginnen unserer Fraktion, Martina Renner und Dieter Hausold, erstritten haben, nämlich dass es sehr wohl möglich ist, dass auch Beweisbeiziehungsanträge von dem Minderheitenrecht umfasst sind, also auch die Aktenvorlage. Das haben Sie nicht gemacht. Das haben Sie einfach nicht gemacht. Sie haben weder Akten gelesen, die vorlagen, in denen diese Stellungnahme drin war, noch haben Sie die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, genutzt, um ein Minderheitenrecht durchzusetzen, noch haben Sie sich darum bemüht, sich mal mit den rechtlichen Kommentaren, der rechtlichen Einordnung auseinanderzusetzen. Überhaupt nichts! Und das ist das, was von Ihnen in diesen Untersuchungsausschüssen genauso wie in anderen Ausschüssen übrigens grundsätzlich erfahrbar ist, nämlich an erster Stelle eine – ich würde es als eine Form der Arbeitsverweigerung beschreiben, wenn keine Öffentlichkeit dabei ist, die man für Skandalisierung, für Polarisierung oder – wie Frau Jary es auch gesagt hat – nutzen kann, um Diskreditierung durchzuführen. Die Landtagsverwaltung arbeitet in den Untersuchungsausschüssen den Mitgliedern der Untersuchungsausschüsse wirklich umfassend zu. Und zumindest für die Fraktion Die Linke kann ich ein ganz klares Danke an die Landtagsverwaltung sagen, an alle Akteure und Akteurinnen, dass sie da eben sozusagen in der Beratungsfunktion, aber auch in der Hilfsfunktion außerordentlich für die Untersuchungsausschüsse tätig ist. Herzlichen Dank. Vielleicht gehen Sie nach Hause und weinen unter der Bettdecke.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete König-Preuss. Als Nächstes rufe ich Herrn Dr. Wogawa für die Fraktion des BSW auf.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, zum Sachverhalt der Aktuellen Stunde: Die AfD-Fraktion behauptet, dass ihr in zurückliegenden Legislaturen, Ausgangspunkt sind Ereignisse aus dem Jahr 2012, unter einer anderen Regierung und bei anderen Mehrheiten Minderheitenrechte in Untersuchungsausschüssen verwehrt wurden, insbesondere das Recht auf Beweiserhebungen. Es ist jetzt schon einiges gesagt worden von den Rednerinnen und Rednern, die vor mir dran waren. Ich möchte trotzdem noch mal darauf hinweisen, die AfD beruft sich auf eine ältere gutachterliche Stellungnahme, die von einer Kommission stammt, die aus erfahrenen Vorsitzenden Richtern verschiedener Thüringer Gerichte besteht. Diese Kommission wird angerufen, wenn in einem Untersuchungsausschuss ein als Minderheitenrecht privilegierter Beweisantrag abgelehnt wird. Das ist der Ausgangspunkt. Wir sind schon der Ansicht, dass diese Kommissionsentscheidung ein wichtiges Indiz ist, aber anders als von der AfD medial dargestellt und auch heute hier im Plenum dargestellt, halten wir sie für keine abschließende Klärung der ihr zugrunde liegenden Rechtsfrage. Als BSW, das möchte ich ganz deutlich hervorheben, erkennen wir die fundamentale Bedeutung von Minderheitenrechten in einer parlamentarischen Demokratie an und wir fordern sie ein. Ich denke, wir machen hier auch deutlich, dass wir sie im Parlamentsbetrieb auch leben.
(Beifall CDU, BSW)
Die Rechte der Opposition, daran besteht kein Zweifel, haben Verfassungsrang und sie bilden einen Grundpfeiler unseres demokratischen Systems. Ihre Gewährung ist Voraussetzung für das Vertrauen in die Legislative und damit in den Staat. BSW-Position ist auch, dass nur dann, wenn die Chancengleichheit der Opposition gewahrt ist, die Bürgerinnen und Bürger vollständig repräsentiert sind. Es ist uns deshalb ein Grundanliegen, dass parlamentarische Rechte, Prozesse und Abläufe nicht beschnitten werden. Die Demokratie lebt von der Achtung ihrer Verfahren. Zur Achtung der Verfahren gehört aber auch, dann den richtigen Weg zur Klärung von Rechtsfragen zu beschreiten, ihn auszuschöpfen und die notwendigen Schritte zu beachten. Hierfür gibt es Verfahren auch außerhalb der parlamentarischen Debatte. Diese Wege stehen der AfD-Fraktion offen, ohne dass Ihre parlamentarische Arbeit, meine Damen und Herren, dadurch gelähmt wird. Erstaunlich ist für uns deshalb die heutige Adressatenwahl in Ihrer Aktuellen Stunde, nämlich den im vergangenen Jahr gewählten Landtag. Diese Kritik, meine Damen und Herren, geht aus unserer Sicht fehl. Sie geht deshalb fehl, weil Ihr Minderheitenrecht bei Beweisanträgen gerade im durch Sie selber initiierten Untersuchungsausschuss 8/2 selbstverständlich und ungefragt zur Grundlage gemacht worden ist. Es gilt in jedem Fall für das BSW und seine Koalitionspartner und für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/2, dass diese Rechte selbstverständlich gewahrt bleiben. Ich möchte auch klarstellen, wir sind als BSW eine neue politische Kraft, wir sind erstmalig im Thüringer Landtag und wir nehmen für uns nicht in Anspruch, die Verfahrensweise in zurückliegenden Legislaturperioden beurteilen, bewerten zu wollen. Das ist im Moment nicht unsere Aufgabe. Wir sind im Parlament aufgefordert, nach vorn zu blicken, die vielen drängenden Aufgaben, die es fraglos gibt, anzupacken und konkrete Lösungen für die Menschen zu erreichen. Wir als BSW sind angetreten, um Pragmatismus statt Ideologie zu praktizieren und um Gräben in der Gesellschaft zu überwinden. Und wir glauben, dass auch das gesamte Parlament einen gemeinsamen Fokus darauf richten sollte, konstruktiv an Lösungen für die Zukunft zu arbeiten. Die Menschen in Thüringen erwarten von uns nicht endlose Debatten über Verfahrensfragen der Vergangenheit, sondern konkrete Maßnahmen, die ihr Leben verbessern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Wogawa. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Möchte sich die Landesregierung zu Wort melden? Das ist nicht der Fall. Dann möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, da es um eine Aktuelle Stunde geht, die sich auf die Landtagsverwaltung bezieht, auch eine kurze Stellungnahme abzugeben. Die von der AfD-Fraktion initiierte Aktuelle Stunde schließt an von der Fraktion erhobene Vorwürfe an, die Landtagsverwaltung habe über lange Jahre sehenden Auges die Rechte der Opposition verletzt. Ich möchte klarstellen, nach unserer verfassungsgemäßen Ordnung ist die Verwaltung an Gesetz und Recht strikt gebunden. Im Lichte dieser Vorgabe wiegt der erhobene Vorwurf fortgesetzten Verfassungsbruchs besonders schwer. Als Landtagspräsident und damit als Dienstherr aller Beschäftigten der Landtagsverwaltung ist es mir wichtig, dass solch schwerwiegende Vorwürfe nur dann erhoben werden, wenn sie auch begründet sind.
(Beifall CDU, BSW)
Dabei geht es mir nicht darum, Kritik an oder Fehler der Verwaltung unlauter abzuwehren; wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler und diese müssen aufgeklärt werden. Das steht außer Frage. Doch die Fürsorgepflicht als Dienstherr gebietet es, Behauptungen entgegenzutreten, die unzutreffend bzw. belegbar falsch sind. Es ist mir auch ein persönliches Anliegen, mich in solchen Fällen vom Boten bis zum Direktor Hopfe schützend vor die Verwaltung zu stellen, die täglich mit großem Einsatz für uns, für dieses Parlament,
(Beifall CDU, BSW, SPD)
für seine Gremien, für ausnahmslos alle Fraktionen und Abgeordneten arbeitet. Wir alle wissen, wie wichtig die beständige organisatorische und inhaltliche Unterstützung durch die Verwaltungsbeschäftigten ist, und deshalb erlauben Sie mir an dieser Stelle, der Parlamentsverwaltung für ihre unermüdliche Arbeit zu danken.
(Beifall Die Linke)
Nun zum in Rede stehenden Vorwurf: Die zur Begründung des schwerwiegenden Vorwurfs vorgetragenen Behauptungen halten sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht einer Überprüfung nicht stand. Interne Unterlagen belegen dies, ich denke, auch die Aussprache zu dieser Aktuellen Stunde hat dies ebenfalls verdeutlicht und auch das Untersuchungsausschussgesetz selbst bestimmt zum Beispiel in § 13 Abs. 3 Satz 3, dass der Untersuchungsausschuss über die Stellungnahme der Kommission entscheiden muss, wenn sie gutachterlich bewertet, dass die Ablehnungsgründe nach Absatz 2 nicht vorliegen. Damit ist das parlamentarische Prinzip der Meinungsbildung durch Mehrheitsbeschluss durch den Gesetzgeber selbst bestätigt worden. Insofern kann eine Stellungnahme der Kommission rechtlich nicht bindend sein. Außerdem gilt es, jeden Fall einzeln zu betrachten. So viel zum vorliegenden Fall. Gestatten Sie mir noch einen Appell. Ich appelliere daher an uns alle, politische Meinungsverschiedenheiten und politischen Streit nicht auf die Bühne der Verwaltung zu schieben, sondern in Wahrnehmung unserer Verantwortung als frei gewählte Abgeordnete, gern auch in pointierter politischer Diskussion, den Diskurs hier im Hohen Haus und hier im parlamentarischen Raum zu führen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Damit schließe ich den vierten Teil der Aktuellen Stunde und damit haben wir auch die heutige Sitzung beendet. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und bis morgen früh.