Katharina König-Preuss
Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)
Genau. Frau Meißner, ist Ihnen denn bekannt, dass es Landkreise in Thüringen gibt, in denen beispielsweise die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bezahlt werden muss, und es keine alternativen Optionen gibt und insofern die Bargeldgrenze, die abgehoben werden darf, durch die Landesbezahlkarte eine Diskriminierung darstellt? Und ich frage mich, wie das unter anderem aufgehoben werden soll, genauso wie bei Menschen, die gegebenenfalls Kleidung an anderen Stellen kaufen möchten, die auf Märkten einkaufen gehen wollen im Hinblick auf eine eher vielleicht auch gesunde Versorgung und Ähnliches mehr. Insofern: Inwieweit beinhaltet die Landesbezahlkarte Diskriminierungen, und was ist vorgesehen, um den individuellen Schutzbedarfen, die ja auch schon gerichtlich festgelegt wurden, Rechnung zu tragen im Hinblick auf die Festlegung von 50 Euro?
