Beate Meißner
Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)
Danke für Ihre Nachfrage, Frau König-Preuss, dann kann ich an der Stelle noch mal das wiederholen, was ich im Ausschuss schon berichtet habe. Im Rahmen der Landesbezahlkarte ist es möglich, dass monatlich über den Einzelhandel ein Bargeldbetrag von 50 Euro ausgezahlt werden kann. Wir haben aber Formulierungen gefunden, dass es in begründeten Ausnahmefällen in den Kommunen davon auch höhere Beträge geben soll. Im Gespräch mit dem Landkreistag kann ich Ihnen aber sagen, dass ein Großteil der Landkreise gesagt hat, dass sie mit diesen 50 Euro hinkommen,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Die Landkreise vielleicht!) und dass diejenigen, die eine höhere Notwendigkeit für Barauszahlungen sehen, das im Rahmen der jetzt gefundenen Formulierung der Rahmenvereinbarung auch umsetzen können. Das heißt, dieser Fragestellung, die Sie formuliert haben im Hinblick auf die Barzahlung des öffentlichen Personennahverkehr, oder es wird auch manchmal die Klassenfahrt genannt oder Ähnliches, dem kann Rechnung getragen werden durch Einzelfallentscheidungen in den Kommunen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Aber das Personal fehlt doch!) Und ich weiß, dass die Kommunen davon auch in den letzten Monaten schon Gebrauch machen. Das heißt, diese Diskriminierung, die Sie hier ansprechen, findet in den Landkreisen nicht statt und die Rahmenvereinbarung gibt Möglichkeiten, um dieser auch nicht Vorschub zu leisten.
