Ringo Mühlmann
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, stellen Sie sich vor, in einem Untersuchungsausschuss beantragt eine Fraktion, beweiserhebliche Akten beizuziehen und die Mehrheit sagt einfach „Nein“. Nein, nicht weil der Antrag etwa nicht zulässig wäre oder weil etwa die notwendige Minderheit nicht gegeben wäre, sondern einfach nur, weil er von der falschen Fraktion kommt. Genau das ist hier im Landtag offenbar über Jahre geschehen, und nicht nur im Untersuchungsausschuss, aber das ist eine andere Geschichte. Das jedenfalls, was ich gerade beschrieben habe, ist die Vorgeschichte zu dieser Aktuellen Stunde. Und laut Pressemeldung der Landtagsverwaltung – ich fasse das mal betont kurz zusammen – wurden auch in der 7. Legislatur des Landtags die Minderheitenrechte der AfD angeblich gewahrt und die Verwaltung hätte ausreichend beraten. Nun, das sehen wir anders. Beispielsweise meint die Landtagsverwaltung, dass die Rechtsfrage um Minderheitsanträge nicht beraten wurde und daher kein Beratungsbedarf bestand. Also sorry, aber das ist schon frech. Soll ich Ihnen mal raussuchen, Herr Hopfe, wie oft ich das Thema mit Herrn Poschmann hier auf den Landtagsfluren und auch in seinem Büro mehrfach diskutiert habe, und meinen Sie, dieser als hochrangig zu bezeichnende Vertreter der Verwaltung hätte dabei auch nur an einer Stelle auf das frühere Gutachten der Kommission hingewiesen, was dem entgegensteht, was er zu jeder Zeit mutmaßlich in Ihrem Auftrag gegen unsere Fraktion vertreten hat? Hat er eben nicht. Aus heutiger Sicht muss ich sogar davon ausgehen, dass Herr Poschmann sehr wohl dieses Gutachten kannte. Das, Herr Hopfe, im Zusammenhang mit Ihrer Pressemeldung ist mindestens perfide.
(Beifall AfD)
Dann behaupten Sie auch noch, dass von einer Beschneidung der Verfahrens- und Oppositionsrechte der Fraktionen in der letzten Legislatur überhaupt gar keine Rede sein kann. Herr Hopfe, haben Sie eigentlich mitbekommen, dass meine Fraktion in der letzten Legislatur mehrfach vergeblich versucht hat, die Kommission anzurufen? Die jedes Mal ablehnende Antwort war, dass die beiden Vorsitzenden Richter der Strafsenate angezeigt haben, dass sie wegen Überlastung verhindert sind
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Woran liegt das?) und die Kommission deshalb überhaupt gar nicht erst gebildet werden kann oder unser Antrag gar nicht bearbeitet werden kann. Ihnen ist also ganz bewusst, dass die linke Landesregierung hier mit voller Absicht nicht mal den Versuch gemacht hat, die Minderheitenrechte der politischen Opposition zu wahren. Das ist tatsächlich ein Skandal.
(Beifall AfD)
Jetzt werden wir aber hier in den folgenden Minuten mindestens von der SPD und den Linken noch hören, dass die AfD doch selbst schuld sei. Erstens hätte sie das Gutachten der Kommission in der 5. Legislatur selbst einsehen können. Im Übrigen waren wir da noch nicht im Landtag. Zweitens hätten wir uns um Rechtsschutz beim Thüringer Verfassungsgerichtshof kümmern können. Zu erstens: Die Unterlagen des UA 5/1 sind nicht öffentlich und selbst für Mitglieder des Landtags nicht ohne Weiteres einfach so einsehbar geschweige denn möglicherweise sogar digital recherchierbar. Zu zweitens, wir hätten das einklagen können: Sie haben schon mitbekommen, dass es hier um Verfassungsrecht geht. Der Ablauf ist nicht: Wir verweigern erst mal alles, was in der Thüringer Verfassung steht, einfach weil wir es mit unserer Mehrheit können, und die AfD kann sich das später einklagen. So funktioniert Verfassungsrecht nicht. Sie erkennen das Problem an der Stelle und wieder zeigt sich, wem die freiheitlich-demokratische Grundordnung tatsächlich was wert ist und wer diese nur zur Durchsetzung der eigenen politischen und ideologischen Ziele missbraucht.
(Beifall AfD)
Bleibt noch die Art und Weise des Umgangs der schon länger hier sitzenden Abgeordneten mit der Sache zu thematisieren. Frau Marx, Frau KönigPreuss, Sie wussten schon seit Beginn der UA der 7. Legislatur, dass unsere Anträge nicht einfach mehrheitlich abgelehnt werden sollten, sind aber trotzdem diesen Weg gegangen, weil man auf diesem Weg die verhasste Opposition einfach leichter einhegen kann. Auch hier bietet sich noch mal der dringende Verweis auf das Verfassungsrecht als Grundlage dessen an. Also rettet man die Demokratie vor der AfD, indem man das schärfste Schwert der Demokratie fast vier Jahre lang sabotiert, damit die Ergebnisse manipuliert, indem man nach vier Jahren Arbeit und 1 Million Euro Steuergeld einfach das Ergebnis des Ausschusses in die Tonne tritt durch diese Maßnahmen, durch das, was Sie getan haben: Es ist ja für die gute Sache, es geht ja gegen die AfD. Sie wollen mir tatsächlich was von Demokratie erzählen? Sie wollen ernsthaft behaupten, Sie seien Demokraten und andere Abgeordnete nicht und Sie wüssten vor allem als Einzige, wer demokratisch und demokratischer Abgeordneter ist oder wer nicht. Also wenn es noch eines Nachweises bedurfte, dass Sie sich wie Feinde der Demokratie verhalten,
