Beate Meißner
Frage des Abgeordneten (CDU) Bühl
Tatsächlich ist mir auch Anfang dieser Woche diese Versammlungsanmeldung zur Kenntnis gegeben worden. Ich will meinen Ausführungen vielleicht vorwegschicken, dass ich das Versammlungsrecht natürlich respektiere, selbst wenn dort eine Meinung vertreten wird, die nicht unbedingt meine ist. Von daher ist es natürlich das Recht der Anmelder, eine Versammlung durchzuführen. Richtigerweise ist es aber so, dass das in unmittelbarer Nähe zu einer Justizvollzugsanstalt zu erheblichen Sicherheitsproblematiken führt. Es gibt eine Kartei der Sofortmaßnahmen für Justizvollzugsanstalten. Entsprechend dem, was da erwartet wird, würden wir für die JVA einen sogenannten Alarmfall ausrufen müssen, der verschiedene Konsequenzen hat. Die wohl einschneidendste Konsequenz – die ich auch in diesem Zusammenhang offen und ehrlich erwähnen möchte – ist die für die Gefangenen selbst. Denn an dem 5. Juli, für den diese Veranstaltung geplant ist, wäre regelmäßiger Besuchstag, der aufgrund dieser besonderen Situation entweder nicht stattfinden kann oder erheblich eingeschränkt wird. Hinzu kommen auch weitere Einschränkungen im Tagesablauf der Gefangenen. So wird an diesem Tag dann wahrscheinlich der Haftaufschluss reduziert werden. Das heißt, die Gefangenen werden dann an dem Tag schon 15.30 Uhr in ihre Zellen verbracht werden, obwohl sie noch mehrere Stunden hätten außerhalb sein können. Alles in allem wird das den regulären Betrieb schon beeinträchtigen und führt auch zu erhöhten Sicherheitsaufwänden, was zusätzliches Personal betrifft, was zusammengeholt werden muss. Dass das Versammlungsgeschehen aufgrund der geplanten Lautsprecher auch akustisch auf die Strafgefangenen einwirken wird, das sei dazu nur noch am Rande erwähnt.
