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Katharina König-Preuss

Die Linke 18.06.2025 Sitzungen 8/19

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/ ‑ innen auf der Tribüne, ich habe … (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Da gehören Sie nicht dazu!) Das ist Ihr Problem, wenn Sie sich nicht dazu gemeint fühlen. Ich habe mal – Frau Marx hat es ja schon angedeutet, Frau Jary gerade auch noch einmal – die entsprechenden Kommentare zur Verfassung in Thüringen bzw. auch „Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern“ mitgebracht. Ich habe das mitgebracht, weil die AfD wahrscheinlich zu faul ist, sich mit den entsprechenden rechtlichen Positionen dazu zu beschäftigen. Warum? Das sind zwei der entscheidenden, relevanten Bücher für die Untersuchungsausschussarbeit. Ich bin nun vermutlich die Einzige, die in der letzten Legislatur in diesem sogenannten 7/3er-Untersuchungsausschuss als Abgeordnete der demokratischen Fraktionen war – alle anderen sind nicht mehr im Parlament – und habe deswegen das Ganze auch mitbekommen. Als Allererstes: Wir hatten die Debatte im Untersuchungsausschuss rund um Minderheitenrecht oder nicht. Es ist innerhalb dieser Debatte auf die Verfassung des Freistaats Thüringen verwiesen worden und dort konkret auf die Kommentierung auf der Seite 968. Und jetzt zitiere ich: „Das Recht zur Aktenvorlage ist nicht als Minderheitsrecht ausgestaltet.“ Und dann geht es noch weiter. Das hätten Sie selber lesen können, haben Sie nicht. Das Zweite: Glauben und Brocker – eine Kommentierung zum parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz – haben auch ganz klar festgestellt: „Der Begriff der Beweiserhebung […] ist weit zu verstehen. Er umfasst nicht nur die Beweisaufnahme in der Sitzung selbst […], „sondern [ist] funktional betrachtet auf den gesamten Prozess der Sachverhaltsaufklärung erstreckt.“ Hätten Sie wissen können, wenn Sie sich darum gekümmert hätten. Sie beschweren sich hier, dass die Verwaltung Ihnen Informationen vorenthalten hätte und dass ich Ihnen Informationen vorenthalten hätte als das Mitglied aus diesem Untersuchungsausschuss 7/3, was jetzt noch hier im Landtag ist. Ich kann Ihnen eins sagen: Ja, ich halte Ihnen Informationen vor. Das mache ich regelmäßig, das mache ich mit großer Freude und das mache ich auch aus einer politischen Überzeugung. (Beifall Die Linke) Allerdings: Die Landtagsverwaltung hat das nicht getan. Die Landtagsverwaltung hat Informationen zur Verfügung gestellt und hat genau darauf verwiesen, dass es einen rechtlichen Streit rund um Minderheiten- und Mehrheitsrechte gibt. Nur haben Sie den Streit nicht da geführt – das ist der Klassiker bei Ihnen –, wo er zu führen gewesen wäre, sondern Sie haben „Skandal, Skandal!“ gerufen und machen jetzt hier großes Mimimi. Das machen Sie jetzt schon seit – weiß ich nicht –, den ganzen Tag hier vermutlich und folgen wahrscheinlich Ihrer ideologischen Überzeugung, die Verwaltung habe dem Führer zu folgen und entgegenzuarbeiten, so wie es im Dritten Reich mal war. Das ist heute nicht so. (Unruhe AfD) Zum Glück! Die Verwaltung hat nicht nur den Untersuchungsausschuss 7/3, sondern genauso den Untersuchungsausschuss 7/1, 7/2, 7/4, aber genauso auch den Untersuchungsausschuss 6/1, 6/2 und 6/3 genau über diese Problematik der unterschiedlichen Rechtsauffassungen aufgeklärt. An einer Stelle – muss ich jetzt allerdings eingestehen – haben wir als Linke dann doch der AfD indirekt mit zugearbeitet. Aber Vorteil: Die lesen ja keine Akten, die beschäftigen sich ja gar nicht mit den Sachen, die in Untersuchungsausschüssen beigezogen werden, denn wir haben die Akten des Untersuchungsausschusses 5/1 und 6/1 – das sind die beiden NSU-Untersuchungsausschüsse –, alle Akten, alle Unterlagen standen dem Untersuchungsausschuss 7/3 zur Verfügung. Und Teil dieser Akten, Teil dieser Unterlagen ist das Gutachten, die Stellungnahme gewesen, die damals die Kolleginnen unserer Fraktion, Martina Renner und Dieter Hausold, erstritten haben, nämlich dass es sehr wohl möglich ist, dass auch Beweisbeiziehungsanträge von dem Minderheitenrecht umfasst sind, also auch die Aktenvorlage. Das haben Sie nicht gemacht. Das haben Sie einfach nicht gemacht. Sie haben weder Akten gelesen, die vorlagen, in denen diese Stellungnahme drin war, noch haben Sie die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, genutzt, um ein Minderheitenrecht durchzusetzen, noch haben Sie sich darum bemüht, sich mal mit den rechtlichen Kommentaren, der rechtlichen Einordnung auseinanderzusetzen. Überhaupt nichts! Und das ist das, was von Ihnen in diesen Untersuchungsausschüssen genauso wie in anderen Ausschüssen übrigens grundsätzlich erfahrbar ist, nämlich an erster Stelle eine – ich würde es als eine Form der Arbeitsverweigerung beschreiben, wenn keine Öffentlichkeit dabei ist, die man für Skandalisierung, für Polarisierung oder – wie Frau Jary es auch gesagt hat – nutzen kann, um Diskreditierung durchzuführen. Die Landtagsverwaltung arbeitet in den Untersuchungsausschüssen den Mitgliedern der Untersuchungsausschüsse wirklich umfassend zu. Und zumindest für die Fraktion Die Linke kann ich ein ganz klares Danke an die Landtagsverwaltung sagen, an alle Akteure und Akteurinnen, dass sie da eben sozusagen in der Beratungsfunktion, aber auch in der Hilfsfunktion außerordentlich für die Untersuchungsausschüsse tätig ist. Herzlichen Dank. Vielleicht gehen Sie nach Hause und weinen unter der Bettdecke. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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