Dr. Thadäus Rudolf König
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Wogawa. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Möchte sich die Landesregierung zu Wort melden? Das ist nicht der Fall. Dann möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, da es um eine Aktuelle Stunde geht, die sich auf die Landtagsverwaltung bezieht, auch eine kurze Stellungnahme abzugeben. Die von der AfD-Fraktion initiierte Aktuelle Stunde schließt an von der Fraktion erhobene Vorwürfe an, die Landtagsverwaltung habe über lange Jahre sehenden Auges die Rechte der Opposition verletzt. Ich möchte klarstellen, nach unserer verfassungsgemäßen Ordnung ist die Verwaltung an Gesetz und Recht strikt gebunden. Im Lichte dieser Vorgabe wiegt der erhobene Vorwurf fortgesetzten Verfassungsbruchs besonders schwer. Als Landtagspräsident und damit als Dienstherr aller Beschäftigten der Landtagsverwaltung ist es mir wichtig, dass solch schwerwiegende Vorwürfe nur dann erhoben werden, wenn sie auch begründet sind.
(Beifall CDU, BSW)
Dabei geht es mir nicht darum, Kritik an oder Fehler der Verwaltung unlauter abzuwehren; wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler und diese müssen aufgeklärt werden. Das steht außer Frage. Doch die Fürsorgepflicht als Dienstherr gebietet es, Behauptungen entgegenzutreten, die unzutreffend bzw. belegbar falsch sind. Es ist mir auch ein persönliches Anliegen, mich in solchen Fällen vom Boten bis zum Direktor Hopfe schützend vor die Verwaltung zu stellen, die täglich mit großem Einsatz für uns, für dieses Parlament,
(Beifall CDU, BSW, SPD)
für seine Gremien, für ausnahmslos alle Fraktionen und Abgeordneten arbeitet. Wir alle wissen, wie wichtig die beständige organisatorische und inhaltliche Unterstützung durch die Verwaltungsbeschäftigten ist, und deshalb erlauben Sie mir an dieser Stelle, der Parlamentsverwaltung für ihre unermüdliche Arbeit zu danken.
(Beifall Die Linke)
Nun zum in Rede stehenden Vorwurf: Die zur Begründung des schwerwiegenden Vorwurfs vorgetragenen Behauptungen halten sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht einer Überprüfung nicht stand. Interne Unterlagen belegen dies, ich denke, auch die Aussprache zu dieser Aktuellen Stunde hat dies ebenfalls verdeutlicht und auch das Untersuchungsausschussgesetz selbst bestimmt zum Beispiel in § 13 Abs. 3 Satz 3, dass der Untersuchungsausschuss über die Stellungnahme der Kommission entscheiden muss, wenn sie gutachterlich bewertet, dass die Ablehnungsgründe nach Absatz 2 nicht vorliegen. Damit ist das parlamentarische Prinzip der Meinungsbildung durch Mehrheitsbeschluss durch den Gesetzgeber selbst bestätigt worden. Insofern kann eine Stellungnahme der Kommission rechtlich nicht bindend sein. Außerdem gilt es, jeden Fall einzeln zu betrachten. So viel zum vorliegenden Fall. Gestatten Sie mir noch einen Appell. Ich appelliere daher an uns alle, politische Meinungsverschiedenheiten und politischen Streit nicht auf die Bühne der Verwaltung zu schieben, sondern in Wahrnehmung unserer Verantwortung als frei gewählte Abgeordnete, gern auch in pointierter politischer Diskussion, den Diskurs hier im Hohen Haus und hier im parlamentarischen Raum zu führen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Damit schließe ich den vierten Teil der Aktuellen Stunde und damit haben wir auch die heutige Sitzung beendet. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und bis morgen früh.
