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Steffen Schütz

18.06.2025 Sitzungen 8/19

Frage des Abgeordneten denbach (AfD) Lau

Also ich komme dem gern nach, Frau Kollegin. Wir haben uns in den letzten Monaten wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sie nennen es Desaster. Ich kann Ihnen dazu folgende Informationen geben: Grundsätzlich gibt es einen Staatsvertrag. In diesem Staatsvertrag ist die Rolle des Freistaats Thüringen aus meiner Sicht – sagen wir mal – suboptimal geregelt. Das hat dazu geführt, dass Thüringen – und die „Thüringer Allgemeine“ beispielsweise hat zuletzt auch darüber berichtet – mehr oder weniger gefühlt am Katzentisch saß. Wir haben dann festgestellt, dass erst ein Generalunternehmer in Sachsen beauftragt wurde, dass es aber bereits eine Vorgeschichte gegeben hat wie bei solchen Projekten immer – und ich habe lange in Berlin gelebt, da können Sie sich vorstellen, da kennt man dann so einiges. Das war hier auch der Fall, also der Baugrund zum Beispiel in ZwickauMarienthal, ehemaliges Bahngrundstück usw. Das hat auch zu Stilblüten geführt, dass beispielsweise ein Generalunternehmer beauftragt worden ist und dann festgestellt hat: Nein, eigentlich bin ich dazu gar nicht in der Lage, das so zu leisten. Dann hat man den gewechselt. Dann hat der alte geklagt. Das läuft jetzt auch. Da geht es um 6 Millionen. Im Prinzip haben wir dieses Projekt mehr oder weniger übernommen. Da kann man jetzt natürlich trefflich sagen: Ja, also wir können eigentlich nichts dafür. Das ist aber nicht unser Ansatz. Doch, wir können natürlich was dafür, denn wir sind gewählte Vertreter dieses Landes. Und mein Ansatz war der, zu gucken – und da bin ich den Staatssekretären sowohl in meinem Haus, Herrn Dr. Knoblich, als auch Herrn Klein im Justizministerium sehr dankbar, dass sie gemeinsam mit Sachsen versucht haben, eine schnelle und gute Lösung für dieses Projekt zu finden. Die steht unter drei Prämissen. Erstens, wir haben gesagt, wir müssen die Baukosten deckeln. Zweitens, wir haben ganz klar Wert darauf gelegt, dass in einer Zusatzvereinbarung zu diesem Staatsvertrag die Rolle Thüringens anders geregelt ist, nämlich gleichberechtigt. Drittens haben wir vereinbart, dass es einen Termin geben muss, und der ist Ende 2029. Wenn diese drei Dinge geregelt sind, dann muss man sich jetzt natürlich fragen – und da bin ich Frau Große-Röthig wiederum dankbar, mit der ich auch darüber gesprochen habe –, was denn passiert, wenn die Sachsen jetzt, also wenn wir weiterbauen und dann während der Bauzeit gesagt wird: Nein, das haben wir jetzt doch nicht geschafft. Also da müssen wir natürlich in der Lage sein, auch die rote Karte zu ziehen. Und das tun wir. Ich habe heute Morgen erfahren, dass es dazu am heutigen Tag noch eine Telefonkonferenz gegeben hat. Die Vereinbarung liegt auf dem Tisch. Wir diskutieren noch über einige Dinge. Aber ich gehe davon aus, dass diese Justizvollzugsanstalt jetzt unter diesen Prämissen errichtet wird, weil – da möchte ich an das anschließen, was die Kollegin gerade gesagt hat – die Alternative nicht wirklich gut aussieht. Natürlich haben wir die überprüft. Natürlich haben wir verschiedene Szenarien gehabt. Es wird auch immer wieder Hohenleuben ins Spiel gebracht. Erstens, wir haben dort überhaupt kein Grundstück. Zweitens, wir haben eine Bauzeit – wir müssen Planfeststellungen machen etc. –, die weit über 2029 hinausgehen würde. Wenn ich die Zahl jetzt nicht ganz falsch im Kopf habe, reden wir dann von 700 Millionen Euro, die wir aufwenden müssten – Minimum. Das heißt, wir haben höhere Kosten, längere Bauzeit. Abgesehen davon ist das Geld, das wir als Freistaat bereits investiert haben – das sind 106 Millionen Euro – ehrlich gesagt auch passé. Deshalb, bin ich der Meinung, haben wir richtig gehandelt, haben wir wirtschaftlich gehandelt, haben wir auch im Interesse des Steuerzahlers gehandelt, um dieses, wie Sie es nennen, „Desaster“ nicht zu einem wirklichen Desaster werden zu lassen und das, was gebaut worden ist, jetzt nicht abreißen zu müssen und völlig neu anfangen zu müssen. Denn das wäre die Alternative gewesen.

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