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Beate Meißner

18.06.2025 Sitzungen 8/19

Frage des Abgeordneten (CDU) Bühl

Ich habe versucht, das mit meiner Eingangsbemerkung zu verdeutlichen. Aber bei grundrechtseinschränkenden Maßnahmen ist es so, dass Grundrechte manchmal gegeneinander abgewogen werden müssen. Wenn jeder sein Recht durchsetzt, kommen wir nicht zu einem Kompromiss. Ich finde, an der Stelle sollte man wirklich nach Möglichkeiten suchen, wie man zum einen das Versammlungsrecht wirksam werden lassen kann, aber es zum anderen zu so wenig wie möglich Einschränkungen im Ablauf des Justizvollzugs kommen kann, wo ja auch Strafgefangene sind, die Rechte haben.

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