Beate Meißner
Frage der Abgeordneten stedt (AfD) Rott
Ja, sehr geehrte Frau Rottstedt, dann frage ich mich, ob Sie in den letzten Monaten mal Zeitung gelesen haben oder vielleicht auch hier im Plenum ordentlich zugehört haben, denn – ich glaube – gerade was das Thema „Abschiebung“ betrifft, hat das Justiz- und Migrationsministerium in den letzten Wochen sehr deutlich gegengelenkt. Es ist so, dass eine meiner ersten Amtshandlungen im Ministerium war, dass wir uns um das Thema der Einrichtung eigener Abschiebehaftplätze in Thüringen gekümmert haben. Und ich kann mit Stolz sagen, dass es uns bis Ende Juli gelingen wird, diese zu schaffen, und das ohne den Bau, der viele Jahre dauert und viele Millionen verschlingt, sondern unter Ausnutzung von Kapazitäten mit dem Ziel der kurzfristigen Schaffung von Abschiebehaftkapazitäten in Thüringen, die es bisher nicht gab. Das ist ein zentrales Instrument, um dem Sicherheitsbedürfnis der Thüringerinnen und Thüringer Rechnung zu tragen. Deswegen muss ich Sie an der Stelle korrigieren. Aber ich nutze die Möglichkeit gern, um den Richtungswechsel in der Migrationspolitik der Thüringer Landesregierung an der Stelle auch noch mal zu verdeutlichen. Mit der Schaffung eigener Abschiebehaftplätze kommen wir dem großen Bedarf der kommunalen Ausländerbehörden nach, dass wir Ausreisepflichtige auch nach Recht und Gesetz festhalten können, damit sie erfolgreich einer Abschiebung zugeführt werden können. Durch die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten in § 62 Aufenthaltsgesetz und im Übrigen auch in folgenden Paragrafen im Hinblick auf das Ausreisegewahrsam wird es zukünftig möglich sein, Abschiebungen tatsächlich auch durchzuführen und damit das Sicherheitsbedürfnis der Thüringerinnen und Thüringer zu stärken.
