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Dr. Thadäus Rudolf König

18.06.2025 Sitzungen 8/19

Frage des Abgeordneten (CDU) Worm

Vielen Dank, Herr Minister. Ich hatte eben schon angedeutet, die 90 Minuten für die Regierungsbefragung sind vorbei, sogar überschritten worden. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 39. Ich bedanke mich bei Frau Ministerin Meißner und Herrn Minister Schütz für die ausführlichen Antworten auf die gestellten Fragen und entlasse Sie hiermit aus der Regierungsbefragung. Ich komme laut unserer Geschäftsordnung zum Wiederaufruf des Tagesordnungspunkts 40, Fortsetzung der Aktuellen Stunde Hier der vierte Teil Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1303 Zu dieser Aktuellen Stunde möchte ich noch einige rechtliche Hinweise geben. Ausweislich der Begründung zu dieser Aktuellen Stunde soll insbesondere zu einer Verfahrensfrage aus Untersuchungsausschüssen vergangener Wahlperioden öffentlich verhandelt werden. Die Durchführung einer öffentlichen Plenarsitzung als Ort des Austauschs von Argument und Gegenargument bemisst sich danach, ob Argument und Gegenargument aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen. Das kann mit Blick auf Untersuchungsausschüsse nur teilweise der Fall sein. Nach Artikel 64 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 10 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes erheben Untersuchungsausschüsse die Beweise in öffentlicher Sitzung. In Abgrenzung dazu sind die Beratungen der Untersuchungsausschüsse gemäß Artikel 64 Abs. 3 Satz 5 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 10 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes nicht öffentlich. Über nicht öffentliche und vertrauliche Sitzungen dürfen Außenstehende nur nach den Vorgaben des § 25 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes unterrichtet werden. Das gilt auch für die Beratungsgegenstände, den Beratungsverlauf und die Beratungsergebnisse der Untersuchungsausschüsse. In der Aussprache zu der Aktuellen Stunde bitte ich, die genannten Grenzen ausreichend zu würdigen. Das heißt, es darf nur berichtet werden aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen der Untersuchungsausschüsse und nicht aus den nicht öffentlichen Teilen. Und ich werde da hinschauen und dann gegebenenfalls Hinweise geben, wenn diese Maßgabe überschritten wird. Vielen Dank. So viel zu den Hinweisen. Ich rufe als ersten Redner Abgeordneten Mühlmann für die Fraktion der AfD auf.

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