Dorothea Marx
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Minderheitenrechte in unserer Demokratie: Wurden rechtliche Vorgaben zum Nachteil der parlamentarischen Opposition in Thüringen ausgehebelt?“
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast hätte ich Ihnen, Herr Mühlmann, noch ein Taschentuch angereicht, aber da waren Sie jetzt schon weg.
(Beifall CDU)
Mal Folgendes: Erstens haben Sie damit angefangen, das ist so ein großes Geheimnis, diese Entscheidung der Kommission, die es im Untersuchungsausschussgesetz von Thüringen gibt, die den ersten NSU-Untersuchungsausschuss in der 5. Wahlperiode beraten hat. Das sei für Sie gar nicht zugänglich, weil Sie ja da noch gar nicht im Landtag gewesen sind, und das seien ja im Zweifel alles geheime Dokumente, die überhaupt nicht digital recherchierbar seien. Hier ist schon mal der erste Fehler, denn der Ablauf, dass hier die Kommission angerufen wurde und welches Ergebnis das hatte, ist dokumentiert im Abschlussbericht des 5. Untersuchungsausschusses, der bis heute im Netz sehr leicht zu finden ist – im sogenannten Verfahrensteil. Da waren Sie noch nicht im Landtag – das ist richtig –, aber das hätten Sie finden können. Vor allen Dingen waren Sie ja dann im Untersuchungsausschuss 6/1, also in dem Untersuchungsausschuss in der 6. Wahlperiode, der den NSU-Ausschuss fortgesetzt hat. Da waren Sie dann vertreten und es hätte ja auch nahegelegen, dass Ihre Mitarbeiter, die Sie dort beschäftigt haben, sich dann vielleicht auch mal informieren, was im ersten NSU-Untersuchungsausschuss gelaufen ist. Dann hätten Sie diesen Verfahrensteil ganz einfach selbst aufgefunden. Jetzt sagen Sie, dass Sie dann falsch beraten worden wären. Jetzt muss ich Ihnen mal sagen: Die Demokratie besteht auch aus der Unabhängigkeit von Justiz und Juristen. Da gehören Sie doch nicht selbst dazu, aber da hat der Herr Möller auch immer hier sehr gern argumentiert als Jurist. Da gibt es immer verschiedene Rechtsmeinungen. Diese verschiedenen Rechtsmeinungen, wie diese Minderheiten- oder Mehrheitsrechte auszulegen sind, existieren bis heute. Die gutachterliche Stellungnahme der Kommission ersetzt kein Gerichtsurteil und war deswegen eine Beratung für den Untersuchungsausschuss 5/1 damals in der 5. Legislaturperiode, der sich der Ausschuss dann angeschlossen hat. Und noch mal für die, die sich nicht so genau in den Paragrafen auskennen: Da gibt es den § 13 im Untersuchungsausschussgesetz, der behandelt die Zeugenvernehmung. Da steht ausdrücklich drin, das ist ein Minderheitenrecht. Dann kommt der Artikel 14 und da steht noch was drin von Aktenbeiziehung. Da wird das Wort „Minderheitenrecht“ nicht erwähnt, weshalb es, sagen wir mal, mit dem ersten Durchlesen sehr plausibel erscheint, dass man sagt, wenn bei zwei aufeinanderfolgenden Paragrafen – bei einem steht das Minderheitenrecht drin und beim zweiten ist das Minderheitenrecht nicht erwähnt, dass es dann wohl nicht gewollt sein soll. Diese Auffassung hatte ich auch als Leiterin des Untersuchungsausschusses 5/1 in der 5. Legislatur und habe deswegen einen Antrag der Linken per Minderheitenrecht auf Akteneinsicht zurückgewiesen, was die Linken sich nicht gefallen lassen wollten und die dann erfolgreich diese Kommission angerufen haben, deren Ergebnis, wie gesagt, wir dann auch noch mal hätten ablehnen können, mit dem dann folgenden Ergebnis, dass ihr dann damals zum Verfassungsgericht noch hättet gehen müssen. Darauf haben wir aber verzichtet. Jetzt ist auch eine weitere Fake News, dass diese Rechtslage Ihnen nicht mitgeteilt worden wäre. Und wenn Herr Poschmann auf der Literaturmeinung weiter beharrt, die bis heute in den Kommentaren von Juristen zum Untersuchungsausschussrecht vertreten wird, dass es sich eben doch um kein Minderheitenrecht handeln solle, dann hätten Sie das rechtlich überprüfen lassen können. Das machen Sie doch sonst, Sie rennen doch auch sonst ständig zum Verfassungsgericht wegen jedem. Und wenn Sie sagen, Sie haben es versucht mit der Kommission und die hat gesagt, sie sei überlastet und könne das nicht annehmen, dann gibt es doch einen Grund mehr dafür. Der Erklärungsbedarf liegt doch dann bei Ihnen, warum Sie es nicht haben überprüfen lassen. Also bis heute ist diese gutachterliche Stellungnahme der Kommission aus der 5. Wahlperiode überhaupt nicht rechtsverbindlich und es gibt immer noch ein freies Hauen und Stechen zwischen verschiedenen Juristenmeinungen, darin sind wir Anwälte ja Spezialisten. Deswegen ist Ihr ganzer Tränenfluss hier schon wirklich erbärmlich. Dass es in der 7. Wahlperiode da angeblich keine Beratungen gegeben hat und ich Ihnen da sozusagen auch noch Ihre Rechte persönlich vorenthalten hätte: Ich war in dem Untersuchungsausschuss 7/3 überhaupt nicht drin, wo es um Minderheitenrecht oder nicht gegangen wäre. Also für Ihre eigenen Versäumnisse – und das müssen Sie sich jetzt hier noch mal deutlich und klar ins Stammbuch schreiben lassen – können Sie hier nicht andere Fraktionen verantwortlich machen und schon gar nicht die Landtagsverwaltung und erst recht nicht die Landesregierung, weil ein Untersuchungsausschuss – noch mal eine kleine Nachhilfe in Gewaltenteilung – eine Selbstverwaltungsangelegenheit des Parlaments ist. Jetzt lächeln Sie und im Grunde sind Sie ja tieftraurig, aber wenn Sie Ihre Hausaufgaben nicht machen, dann …
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich la-
che darüber, wie Sie sich als Demokratin bezeichnen können!) Als Demokratin – es gibt unterschiedliche Rechtsansichten. Das ist einem künftigen Möchtegerndiktator wahrscheinlich fremd, aber es ist halt so und
(Unruhe AfD)
daran ändern Sie auch nichts.
(Beifall Die Linke, SPD)
