thueringer-landtag.de ↗

Plenarprotokoll 7/117

14.09.2023 · 191 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (18)CDU (17)AfD (13)FDP (10)SPD (5)GRÜNE (4)fraktionslos (4)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und ebenfalls die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Laudenbach, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Herr Minister Maier zeitweise sowie Herr Minister Stengele entschuldigt. Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung sind wir übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 12 vor dem Tagesordnungspunkt 8 und damit beide Tagesordnungspunkte heute auf jeden Fall aufzurufen. Als erste Punkte werden heute die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b aufgerufen. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 16 eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/6804, zu Tagesordnungspunkt 24 eine zweite Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/7140, zu Tagesordnungspunkt 28 ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8733 und zu Tagesordnungspunkt 29 eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/8363. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 6 in den Teilen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8595 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 6 a gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 6 b gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgen Beratungen im Zusammenhang mit dem Haushalt grundsätzlich in langer Redezeit. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur grundsätzlichen Halbierung der Redezeit steht für die gemeinsame Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten zweimal die einfache Redezeit zur Verfügung. Sehr geehrte Damen und Herren, das Wort hat Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung. Frau Taubert, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist mein Vorrecht als Finanzministerin, heute vermutlich den letzten Entwurf eines Haushaltsgesetzes in den Thüringer Landtag einzubringen – freilich in dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine voreilige Freude auf bestimmten Rängen! – Denn die Landtagswahl findet im kommenden Jahr am 1. September statt und es wird deshalb kaum mehr gelingen, einen Etatentwurf für das Jahr 2025 hier im Landtag einzubringen, denn er würde vermutlich der Diskontinuität anheimfallen. Nichtsdestotrotz hat sich die Landesregierung vorgenommen, auch diesen Haushalt vorzubereiten und einen Entwurf für 2025 zu erarbeiten. Aber kommen wir zurück auf den Haushaltsentwurf 2024. Nach schwierigen Jahren 2020/2021, bedingt durch die Pandemie, nach einem schwierigen Jahr 2022 durch den Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine spüren wir die Auswirkungen beider Krisen deutlich. Sie beeinflussen die globalen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen und sind Grund für eine dauerhaft hohe Zahl an Geflüchteten. Angesichts der stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklungen ist es Zeit, dass auch die Finanzpolitik des Freistaats Thüringen eine Neujustierung erfährt. Lassen Sie mich deshalb kurz auf die Ausgangslage bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2024 schauen. Gemeinsam mit dem Bund ist es uns besser als anderen Staaten in Europa, aber auch besser als so manch anderem Land innerhalb der Bundesrepublik gelungen, durch die Krisen zu kommen. Wir haben unsere in besseren Zeiten angesparten Rücklagen klug eingesetzt. So war Thüringen eines der ersten Länder, das mit dem Instrument des Sondervermögens die Voraussetzungen geschaffen hat, schnell an der Seite der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger zu stehen und dort Unterstützung bereitzuhalten, wo gegebenenfalls Unterstützung notwendig sein könnte. Dieses Sondervermögen war so gut ausgestattet und so gut bewirtschaftet, dass es uns auch noch als Grundstock zur Bewältigung der Energiekrise als Folge des Kriegs in der Ukraine dienen konnte und bis heute dient. Wir konnten dort helfen, wo Hilfe notwendig war und ist. Wichtig dabei ist, dass das nur in dem Umfang getan wurde, der auch aus Sicht des Landeshaushalts und mithin kommender Generationen vertretbar war und ist. Die Zuführungen an das Sondervermögen und der Ausgleich vor allem im Jahr 2020 einbrechender Einnahmen sind uns dabei nur dank unserer Rücklage gelungen. Gleiches gilt für die Kreditaufnahme. Wir hatten aufgrund einer Krisensituation 2020 mit dem Nachtragshaushalt und dem Haushalt 2021 die grundgesetzliche und landesrechtliche Möglichkeit für eine Kreditaufnahme. 1,56 Milliarden Euro hätten wir aufnehmen können, 1,2 Milliarden Euro haben wir schlussendlich aufgenommen – und auch das nur im Jahr 2020. Wir haben also so sparsam wie möglich von der Möglichkeit der Neuverschuldung Gebrauch gemacht. Damit befinden wir uns richtigerweise nicht im Geleitzug mit dem Bund und vielen anderen Ländern, die zum Teil – das sage ich ausdrücklich – überbordende und mit der Krisenbewältigung nicht zu rechtfertigende überjährige Kreditermächtigungen geschaffen haben, die sie in ihren zukünftigen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für viele Jahre einschränken werden. Meine Damen und Herren, wir haben finanzpolitisch nachhaltig agiert und darauf bin ich stolz. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stolz, weil es mit Blick auf die Zukunft unseres Landes richtig ist. Es darf nicht nur durch übermäßige Schuldenaufnahme belastet werden, sondern im Gegenteil: Es sollte durch kontinuierliche Schuldentilgung entlastet werden – und auch das, meine Damen und Herren, haben wir getan. Lassen Sie mich an zwei Beispielen sagen, wie unser finanzpolitischer Blick in diesen beiden Legislaturperioden unter Rot-Rot-Grün passiert ist. Am 31.12.2014 hatte der Freistaat Thüringen einen haushaltsmäßigen Schuldenstand von 15,86 Milliarden Euro. Ende 2024 werden es – so der Haushalt 2024 an dieser Stelle wie eingebracht beschlossen wird – 15,5 Milliarden Euro sein, und das trotz der angesprochenen pandemiebedingten Notkreditaufnahme in 2020 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Als ich Ende 2014 im Finanzministerium eintraf, war praktisch keine Rücklage mehr vorhanden. Erst durch meine Entscheidung, den Griff meines Vorgängers in die Rücklage rückgängig zu machen, entstanden geringe Spielräume. Sie können sich entsinnen. – Ja, ist doch gut. Herr Prof. Voigt, Sie werfen uns immer vor, dass wir nichts übrig lassen. (Heiterkeit CDU, Gruppe der FDP) Also insofern sollten wir doch mal in Erinnerung rufen, was damals war, und ich habe es auch – also Entschuldigung mal. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe Sie gar nicht angesprochen. Warum Sie sich so angesprochen fühlen, weiß ich jetzt nicht. Mein Vorgänger ist auch bei Ihnen sehr umstritten gewesen, wenn ich mich entsinne. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So viel Gedächtnis sei mir erlaubt. Meine Damen und Herren, wir haben also trotz Krisen mehr Landesschulden getilgt als Kredite aufgenommen, und wir wollen die Pro-Kopf-Verschuldung trotz rückläufiger Einwohnerzahlen bis Ende 2024 weitgehend stabil halten. Die Landesregierung beachtet die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und trägt unter anderem durch die gleichmäßige Rückführung der coronabedingt aufgenommenen Kredite Sorge dafür, dass der verbindliche Tilgungsplan eingehalten wird. Damit, meine Damen und Herren, vermeiden wir zugleich, dass die Haushalte der kommenden Jahre übermäßig und in nicht tragbarer Weise belastet werden. Denn eines steht fest: 2029 müssen die 1,2 Milliarden Euro vollständig getilgt sein. Alles in allem ein durchaus beachtlicher bilanzpolitischer Erfolg, meine ich, der im Ländervergleich mitnichten selbstverständlich ist. Im Gegenteil! Wer dieses Handeln als finanziellen Kontrollverlust bezeichnet, der redet verantwortungslos und hat große Erinnerungslücken bezüglich des eigenen Handelns in der Vergangenheit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erinnern wir uns, wir haben von der vorherigen Landesregierung zwei schuldenbehaftete Sondervermögen übernommen. Das Versprechen der CDU aus Anlass einer Landtagswahl führte zu einem Sondervermögen, Sie erinnern sich. Wasserver- und Abwasserentsorgung mit einem maximalen Schuldenstand Ende 2017 von 445 Millionen Euro und zweitens das Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ mit einem Stand von 2017 in Höhe von 132 Millionen Euro. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Mil- lionenbeträge …!) Nun ist nur noch das Wassersondervermögen über – ja, das haben wir so nicht hinbekommen – und weist Ende 2022 einen Schuldenstand von 225 Millionen aus. Insgesamt aber – das müssen Sie anerkennen – sind das 352 Millionen Euro weniger. Auch das ist ein Verdienst der jetzigen rot-rot-grünen Landesregierung und der tragenden Parteien. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ob Sie es hören wollen oder nicht, die finanziellen Spielräume, die uns das ermöglicht hat, die haben wir weitsichtig genutzt, und deswegen ist das absolut kein finanzieller Kontrollverlust. Im Übrigen ist das ja eine geklaute Formulierung. Ich habe mich informiert. Also, ich weiß nicht, ob das jetzt in der CDU immer so gesagt wird. Kontrollverlust ist ein schönes Wort. Aber ich glaube nicht, dass das der Demokratie dient, wenn Sie solche Formulierungen nutzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ist so!) Meine Damen und Herren, es ist eine alte und auch hier im Hause schon oft vorgetragene Weisheit: Man kann auf Dauer nur das ausgeben, was man einnimmt. (Beifall Gruppe der FDP) Und das sage ich auch ganz ehrlich – zu meinem Leidwesen –, daraus habe ich auch nie einen Hehl gemacht: Wir haben in den letzten Jahren und auch mit dem Haushalt 2024 nicht das erreicht, was ich mir als Finanzministerin gewünscht und auch gefordert habe. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir helfen Ihnen dabei!) Na, das will ich mal sehen. Also mal ein kurzer Einschub: Sparen durch Mehrausgaben hat nie funktioniert. Ich habe es schon öfter gesagt, und momentan erscheint es so, dass Sparen durch Mehrausgaben an vielen Stellen der Vortrag ist, den man uns vorhält, dass wir das nicht täten. Ja, meine Damen und Herren, wir haben im Haushalt 2024 ein strukturelles Defizit. Das heißt, wir geben mehr Geld aus, als wir in den laufenden Einnahmen haben, und da eine Kreditaufnahme sowohl rechtlich nicht möglich, als aber auch von uns nicht gewollt ist, bleibt der Rückgriff in die Rücklage. Und das, meine Damen und Herren, finden wir, ist auch angezeigt. Alle meine Kolleginnen und Kollegen im Kabinett haben bei mir eine Vielzahl an durchaus sinnvollen Projekten und Maßnahmen für 2024 angemeldet. Vieles davon wurde bereits in den Vorjahren auf den Weg gebracht, vieles davon entspringt auch – das will ich an alle sagen – aus diesem Hause. Am Ende lagen mir Bedarfe von oberhalb der für 2024 erwarteten Einnahmen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro vor. (Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Milliarden!) Milliarden, Entschuldigung. Ja, die 1,8 Millionen hätten wir hinbekommen, Herr Tiefensee, danke schön. 1,8 Milliarden Euro, meine Damen und Herren. Nun sind die Mehrforderungen nicht homogen und auch nicht durchweg von der Hand zu weisen. Sie umfassen zum Beispiel Mehrbedarfe aufgrund bundes- und landesgesetzlicher oder auch vertraglicher Verpflichtungen. Es betrifft massive Verpflichtungen aus Vorbindungen früherer Jahre, es betrifft aber auch politische Projekte, auch solche, die hier im Haus beraten wurden. Das, meine Damen und Herren, war die Ausgangslage. Wir haben dann mit den Kabinettsmitgliedern in zwei, drei und auch mehr Runden um diese Haushaltsanmeldungen gerungen und verhandelt, und am Ende steht ein Kompromiss, wie so häufig, wenn man Wünschenswertes mit dem Möglichen verbinden muss. Und genau das ist der heute einzubringende Landeshaushaltsentwurf 2024. Es ist ein Kompromisshaushalt, von meiner Seite ein durchaus schmerzhafter Kompromiss und – so denke ich – auch von anderer Seite, aber einer, der für das kommende Jahr trägt. Klar ist auch, dass wir nach momentaner Lage nicht wissen, ob wir 2025 wieder so einen Kompromiss hinbekommen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Vielleicht sind einige nicht mehr dabei!) Wer war denn das? Kann ja sein, dass manche nicht mehr dabei sind, ja, ist gut, aber trotzdem gibt es einen Thüringer Landtag und es wird eine Thüringer Landesregierung geben, also sind wir trotzdem kollektiv im Boot. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es ist so, wenn sich der Einzelne ein bisschen zu wichtig nimmt, dann muss man da einspringen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einen signifikanten Überschuss, wie wir ihn im Jahr 2022 im Vollzug hatten, kann ich 2023 nicht erwarten. Das liegt natürlich daran, dass der Anstieg der Steuereinnahmen auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland an Dynamik verloren hat. Aber, meine Damen und Herren, ich will auch das ganz genau sagen: Deutschland ist nicht der kranke Mann Europas und wir sind es in Thüringen auch nicht. Die gestrige Diskussion zu diesen drei Aktuellen Stunden hat sehr deutlich gemacht, dass man auch Prophezeiungen wahr werden lassen kann, wenn man nur lange genug sagt, dass es wahr wird. Und wir wissen, wie sensibel die Wirtschaft ist, deswegen sollte man da gerade von Parteien, die sich immer nah an der Wirtschaft meinen, ein kleines bisschen vorsichtiger sein und nicht nur auf den kurzen politischen Erfolg setzen. (Beifall DIE LINKE) Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht wurden in bester Absicht vormals freiwillige Leistungen in gesetzliche verhärtet, es wurden Leistungsversprechen ausgeweitet und es wurden Verpflichtungsermächtigungen in zu großem Umfang ausgebracht. (Beifall Gruppe der FDP) Es wurden auch Neueinstellungen beim Personal vorgenommen. – Ja, da waren Sie auch mit dabei. Also es ist nicht so, dass niemand dabei war. Wer jetzt klatscht, der weiß, dass er auch mit dabei war. Aber, meine Damen und Herren, all das führt nun in Summe dazu, dass sich das Ausgabe-Ist dem Ausgabe-Soll annähert und selbst beim besten Willen in den Haushaltsverhandlungen nicht alle Mehrbedarfe durch Einsparung an anderer Stelle ausgeglichen werden konnten. Es ist daher die dringende Aufgabe der Landesregierung und des Landtags, der Verfestigung des Landeshaushalts keinen weiteren Vorschub zu leisten, mögen die politischen Projekte auch noch so wünschenswert sein. Gewinnen wir nicht ein Stück weit Flexibilität in der Gestaltung des Landeshaushalts zurück, wird es in den kommenden Jahren nur noch mit Leistungskürzungen, Einstellungsstopp oder dem Auslaufen von Projekten möglich sein, einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Dieses schmerzhafte Unterfangen, das muss ich ehrlich sagen, sollten wir uns ersparen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, 1 Milliarde Euro waren am Ende notwendig, um den Haushaltsausgleich herzustellen. Im Übrigen könnte man die Haushaltsrede heute auch abkürzen, indem man sagt, wir nehmen den Haushalt 2023, der schon mit einer Rücklageentnahme von 752 Millionen Euro belastet war, und legen die Mehrausgaben im Partnerschaftsgrundsatz und im Kommunalen Finanzausgleich von 270 Millionen Euro drauf. Dann sind wir schon bei dieser Milliarde Euro und das wäre schon die ganze Geschichte dieses Haushalts. Aber es ist natürlich so, mich beunruhigt das schon eingedenk der Tatsache, dass wir natürlich auch für die kommenden Jahre schauen müssen, wie wir den Haushaltausgleich hinbekommen. Wir haben den Haushalt wirklich fristgerecht eingebracht, auch wenn sich mancher zumindest so ausgedrückt hat, dass er zu spät gekommen wäre. Mir ist aber durchaus bekannt, dass die meisten tatsächlich im August noch im Urlaub waren und man das nur unter das Kopfkissen gelegt, aber nicht hineingeschaut hätte, also insofern rechtzeitig eingebracht. Wir hoffen, dass er hier im Landtag jetzt auch rechtzeitig vor Jahresende nach der Beratung verabschiedet werden kann und sich alle, die von diesem Haushalt abhängig sind – und das sind wirklich sehr viele –, auch sicher sein können, dass es im nächsten Jahr geordnet weitergeht. Gestatten Sie mir bitte ein paar inhaltliche Anmerkungen. Im Wesentlichen ist der Haushaltsentwurf – ich habe es gesagt – die Absicherung von Maßnahmen, die schon in früheren Jahren eingeleitet, neu aufgesetzt oder erweitert worden sind und in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 verankert wurden. Es kommen natürlich Ausgabenaufwüchse dazu. Da ist die verpflichtende und aus meiner Sicht auch nicht disponible Wiederaufnahme der Tilgung der Coronakredite in Höhe von 157,7 Millionen Euro im Jahr 2024. Wir haben in erheblichem Umfang Vorsorge für mit hoher Wahrscheinlichkeit wachsende Personalausgaben aufgrund bevorstehender Tarifverhandlungen treffen müssen, und unsere Zahlungen an die kommunale Familie – ich hatte es erwähnt – sind letztlich um mehr als 300 Millionen innerhalb und außerhalb des KFA gestiegen, und das nur im engeren Sinne. Allein diese drei Positionen erklären den weit überwiegenden Teil des Aufwachsens. Da der Kommunale Finanzausgleich ein gewichtiges Volumen in unserem Gesamthaushalt hat, lassen Sie mich noch einige Worte zu dem gleichzeitig mit dem Haushalt 2024 eingebrachten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sagen. Dieser Gesetzentwurf stellt sicher, dass der aktuell geltende Partnerschaftsgrundsatz ausreichende Finanzmittel bereitstellt. Wir haben also den Partnerschaftsgrundsatz nicht neu erfunden, sondern in bewährten Regelungen fortgeschrieben. Dabei fanden die erheblichen Preissteigerungen insbesondere im Bereich der Energie- und Personalkosten bei der Überprüfung umfassend Berücksichtigung. Die über den Partnerschaftsgrundsatz regelgebundene bestimmte Höhe der Finanzausgleichsmasse I reicht mit den weiteren seitens des Landes zur Verfügung gestellten Finanzmitteln, den sogenannten Anlage-3-Mitteln, aus, um die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises in einem Ausmaß zu finanzieren, das eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung seitens der Gesamtheit der Kommunen sicherstellt. Die von den kommunalen Spitzenverbänden geäußerte Kritik lässt wirklich außer Acht, dass neben den unbestrittenen Kostensteigerungen vor allem bei Energie und Personal auch erhebliche Steuermehreinnahmen gerade aufgrund der inflationären Entwicklung auf kommunaler Ebene zu verzeichnen sind. Das heißt, den steigenden Kosten stehen auch steigende Steuereinnahmen gegenüber. Die eigenen Steuereinnahmen sind für die Finanzierung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises einzusetzen. Dem Land obliegt in diesem Bereich über den KFA nur die ergänzende Finanzierung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2024 auf insgesamt 2,86 Milliarden Euro und damit um 270 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2023 steigen. Allein 85 Millionen Euro des Anstiegs vollziehen sich dabei in der FAG-Masse II – das ist der sogenannte Mehrbelastungsausgleich für staatliche Aufgaben, die übertragen wurden –, mit der die Mehrbelastungsausgleichspauschalen des übertragenen Wirkungskreises finanziert werden. Meine Damen und Herren, noch bevor der Haushaltsentwurf im Detail vorlag, ist er natürlich – wie das oft so ist – von allen kritisiert worden. Es sind diejenigen, denen (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe nichts Schlimmes gesagt! Ich war es nicht!) es für bestimmte Politikbereiche nicht genug Geld ist. Dann gibt es die anderen, die finden, dass wir viel zu viel Geld ausgeben und damit Hürden für die kommenden Jahre aufstellen. Und schlussendlich gibt es diejenigen, die beides wollen, nämlich die Rücklage unangetastet lassen und zugleich mehr Geld ausgeben. Vertreter aller Richtungen finden sich natürlich auch hier bei uns im Hause. Deswegen bin ich auf diese Diskussion im Thüringer Landtag sehr gespannt. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine kleine Textaufgabe zum Schluss. Sie können das dann auch nachlesen und vielleicht auch mal berechnen, die jungen Leute, die auf der Galerie sitzen: Im Thüringer Haushaltsentwurf sind ca. 48.000 Stellen ausgebracht, davon sind zum Stichtag 30.06.2023 44.000 mit Beschäftigten besetzt. Das Thüringer Finanzministerium berechnet die Personalkosten, indem die Ist-Kosten aus dem Vorvorjahr zugrunde gelegt und voraussichtliche gesetzliche und tarifliche Steigerungen hinzugerechnet werden. Eine Gruppe im Landtag möchte die Personalkosten massiv senken und im Sinne eines schlanken Staats 20.000 Stellen streichen. Die damit eingesparten Mittel möchte sie für ihre eigenen Projekte in Form neuer Zuschüsse und Steuersenkungen ausgeben. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Für Mountainbikes!) Die drei stellenstärksten Ministerien haben im Stellenplan folgende Stellen ausgewiesen: Da ist zum einen der Einzelplan 03 – das ist Innere Sicherheit, Polizei – mit 9.289 Stellen, dann sind im Einzelplan 04 – wir nennen ihn Bildungshaushalt – 22.082 Stellen ausgewiesen und im Einzelplan 05 – Justiz, Verbraucherschutz, Migration – sind 4.321 Stellen ausgebracht. Nun meine Fragen, die zu beantworten wären: Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Stellen in den Einzelplänen 03, 04 und 05 an der Anzahl der Gesamtstellen im Haushaltsentwurf 2024? Zweitens: Wie hoch ist der absolute Anteil an Stellen in den Einzelplänen 03, 04 und 05 an der Anzahl der Gesamtstellen im Haushaltsentwurf 2024? Frage 3: Wie verteilen sich die 20.000 einzusparenden Stellen auf die Einzelpläne 03, 04 und 05 sowie den restlichen Haushalt 2024, wenn der prozentuale Anteil der jetzigen Verteilung der Stellen im Haushaltsentwurf 2024 zugrunde gelegt wird? Und Frage 4 als Denkaufgabe: Welche Aufgaben des Staats will die Gruppe streichen? Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich die Aussprache eröffne, noch ein kleiner Hinweis: Ich habe vor, kurz vor 11.00 Uhr unsere Sitzung zu unterbrechen. Sie alle wissen, dass uns um 11.00 Uhr ein Alarmsignal erreichen wird, und um zu vermeiden, dass wir alle einen Ordnungsruf bekommen, werde ich kurz vor 11.00 Uhr unterbrechen. Wir setzen dann aber gleich kurz nach 11.00 Uhr wieder fort. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält für die CDU-Fraktion Abgeordneter Prof. Dr. Voigt, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Mario Voigt CDU

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht wäre das Alarmsignal mal vor 9.00 Uhr nötig gewesen, Frau Taubert. Ich darf Ihnen sagen, erst mal Ihnen und stellvertretend all denjenigen, die versucht haben, in den Ministerien einen vernünftigen Haushalt aufzustellen, zumindest Dank für den Einsatz für Ihre Arbeit. Eine finanzpolitische Vision oder eine inhaltliche Vision für dieses Land habe ich jetzt heute hier nicht gehört. Trotzdem herzlichen Dank für Ihren Einsatz, Frau Taubert! (Beifall CDU) Wenn wir auf die politische Lage blicken, dann blicken wir – das machen die Bürger in diesem Land hoffentlich genauso wie Regierungsverantwortliche – auf das Thema „Krieg“, wir blicken auf das Thema „Teuerung“, wir blicken auf das Thema „Wirtschaftskrise“. Wir haben reale Kaufkraftverluste bei der Bevölkerung von 200 bis 300 Euro im Monat. Wir haben eine Situation, in der wir hohe Energiepreise haben. Das führt dazu, dass die Menschen diese schwierige politische Lage spüren, den Gürtel enger schnallen und sich aufs Wesentliche konzentrieren. Die sehen die Herausforderungen dieser Zeit. Was wir heute hier diskutieren, ist ein Landeshaushalt, wo eine Landesregierung nicht nur neun Jahre Regierungsverantwortung trägt, sondern wir sehen einen Landeshaushalt, der all das, was die normalen Bürger in diesem Land machen, nämlich sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, nicht macht. Dieser Landeshaushalt ist nichts anderes – das will ich gleich am Anfang sagen – als ein Haushalt der Verantwortungslosigkeit, ein Haushalt, der ein finanzpolitischer Offenbarungseid ist und der im Prinzip eines offenbart, es ist die Bankrotterklärung einer Regierung, die keine Idee mehr hat, wo dieses Land hingehen soll. (Beifall CDU) Ich weiß, Sie regen sich dann immer auf, zu harte Urteile, jetzt höre ich wieder Kontrollverlust und was auch immer. (Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Das haben Sie gesagt!) Ja, weil wir genau das in diesem Haushalt ablesen können. Sie haben neun Jahre Verantwortung für dieses Land gehabt. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei) Herr Ramelow, Herr Hoff, Sie können gern weiter dazwischenrufen, ich weiß, dass das ein Zeichen dafür ist, wie nervös Sie sind. (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Ich habe überhaupt nichts gesagt!) Das erlebe ich auch bei Ihren Eskapaden. (Beifall CDU) Herr Hoff hatte was dazwischengeredet, aber ich merke, dass Sie es jetzt auch machen. Sie haben eine Regierung übernommen, die 330 Millionen Euro Rücklage auf der hohen Kante des Landes hatte. Und jetzt, zum Ende Ihrer Amtszeit, hinterlassen Sie eine Reserve von 48,85 Euro und ein jährliches Haushaltsloch, ein strukturelles Defizit von 1 Milliarde Euro. Das ist Ihre finanzpolitische Bilanz. (Beifall CDU) Die 48,85 Euro reichen nicht mal für eine Tankfüllung und schon gar nicht für einen Familieneinkauf. Das ist die Reserve. Aber ab 2025 gibt es ein strukturelles Defizit – Sie haben es selbst vorgetragen, Frau Taubert – von dauerhaft mehr als 1 Milliarde Euro. Fast jeder zehnte Euro fehlt. Man gewinnt fast den Eindruck, dass Ihnen das alles hier egal ist so nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“, weil es Sie nichts mehr angeht. Aber ich sage Ihnen eins: Sie haben zu Recht gesagt, wir sitzen alle in einem Boot. Ja, wir sitzen im Boot dieses Landes. Und das, was Sie hier vorlegen, ist etwas, das ein Offenbarungseid ist, und man muss es hier wiederholen. (Beifall CDU) Das wäre alles nicht so schlimm, wenn man zumindest den Eindruck hätte, dass man sich dieses Problems annimmt. Aber wir haben die steuerstärksten Jahre, die der Freistaat jemals hatte, nicht dafür genutzt. Sie haben die wesentlichen Fragen dieses Landes verstreichen lassen. Sie haben nicht in Zukunft investiert. Was ist übrig geblieben? Jetzt steht der Freistaat mit leeren Kassen da in einer heraufziehenden Wirtschaftskrise, in einer Situation, in der wir das Gefühl haben und die Menschen es zu Recht auch spüren, dass wir echt den Gürtel enger schnallen müssen. Aber was haben wir? In Ihrer Regierungszeit, Herr Ramelow, sind das verlorene Jahre für Thüringen, weil das Haushaltsloch groß ist, die Reformen nicht passiert sind und die Rücklage weg ist. Das ist die Situation, die wir mit dem Haushalt 2024 erleben. (Beifall CDU) Ich bin der Finanzministerin und dem Innenminister ja dankbar. Sie haben Anfang des Jahres ein Papier vorgelegt, in dem Sie deutlich gemacht haben: Das müssten eigentlich die Rahmenbedingungen für einen Landeshaushalt sein. Orientierung am Haushalt 2022/2023, die Fragestellung auch, wo wir hingehen – aber nichts davon ist übrig geblieben. 700 Millionen Euro aus dem Haushaltsvolumen kommen jetzt aus der Rücklage. Wir setzen keine Prioritäten. Und wenn man mal die Lebenswirklichkeit der normalen Thüringerinnen und Thüringer entwickeln will – meine Großmutter hat mir immer gesagt, ja, wir müssen für die schwierigen Zeiten sparen, man muss sich auf die schlechten Situationen vorbereiten mit Umsicht, mit Bedacht, mit Weitsicht. All das lassen Sie hier vermissen, und das in einer Zeit, in der wir vor einer maximalen Wirtschaftskrise stehen. Ich glaube, das ist eine große Schwierigkeit, mit der Sie uns hier alleinlassen. Und wer zahlt denn die Zeche dafür? Wer zahlt denn die Zeche für diese 1 Milliarde Euro strukturelles Defizit? Das sind doch am Ende unsere Kinder. Das ist unethisch, was Sie hier machen, ich kann Ihnen das nicht anders sagen. Es ist absolut unethisch, was Sie hier betreiben, (Beifall CDU) weil Sie sich auf Kosten der kommenden Generationen im Prinzip noch einmal einen letzten Haushalt vollmachen. Das ist das, was Sie betreiben. Und im Kern ist meiner Meinung nach … (Zwischenrufe von der Landesregierung) Ja, die Tilgung. Wollen wir mal darüber reden, über die Tilgung? Dann gucken wir uns gern mal den Rechnungshofbericht von 2023 an. Soll ich mir das Zitat mal raussuchen, in dem drinsteht, dass Sie in den steuerstärksten Jahren, die Thüringen jemals hatte, nicht den Weg in die Tilgung gefunden haben? Sollen wir darüber mal reden? Das ist ein Zitat. (Zwischenrufe von der Landesregierung) Wenn ich mir anschaue – das ist nicht falsch, das steht da so drin –, Sie haben Steuereinnahmen gehabt, die höchsten, die es jemals gab, und trotzdem haben Sie neun Jahre in Folge einen Haushalt vorgelegt, der mehr Ausgaben hatte als Einnahmen, die dieser Freistaat besessen hat. Das haben Sie nur damit ausgeglichen, dass jedes Mal mehr Wachstum kam und es mehr Steuereinnahmen gab und Sie weniger Investitionen getätigt haben, als eigentlich nötig gewesen sind. Sie haben quasi den Maßstab, dass man nur das ausgeben kann, was man auch tatsächlich zur Verfügung hat, in jedem der neun Jahre gerissen. Das ist die Realität. (Beifall CDU) Wenn wir uns anschauen, was andere Länder in dieser finanzpolitischen Situation machen – gucken wir nur mal nach Sachsen-Anhalt. Die beginnen jetzt gerade, den Gürtel enger zu schnallen, die sagen, ja, Konzentration auf das Wesentliche, auf Lehrer und auf Polizisten, aber ansonsten Einstellungsstopp in der Bürokratie. Die sagen: Wir müssen den finanzpolitischen Gürtel enger schnallen. Die Sachsen, die eine deutlich bessere Pro-KopfVerschuldung als das Land Thüringen haben, auch die versuchen, sich am Riemen zu reißen. Aber Sie produzieren den Rekordausgabenhaushalt, den Thüringen jemals gesehen hat. Das ist doch die Realität. (Beifall CDU) Natürlich, es geht um Prinzipien in der Finanzpolitik. Prinzip eins ist doch bitte schön: Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht dauerhaft übersteigen, weil alles andere unsolidarisch und unethisch ist. Das ist auf Kosten der nächsten Generation. Das zweite Prinzip ist doch, dass der Bürger nicht übermäßig belastet werden darf. Aber mit hohen Steuern, mit Höchststeuern, rauben Sie den Menschen eigentlich das, was ihrer Früchte Arbeit ist. Das dritte Prinzip ist: Ein Landeshaushalt sollte sich dadurch auszeichnen, dass die Ausgaben effizient eingesetzt werden. Aber da kann ich Ihnen nur sagen: Auch das findet in diesem Landeshaushalt nicht statt. Was wir hier erleben, ist doch nichts anderes, als eine Abschlussbilanz von neun Jahren Regierungsverantwortung unter Rot-Rot-Grün. Und wie liest die sich denn? Gucken wir uns das Thema „Bürokratie“ an. Mittlerweile fließen bis zu 75 Prozent eines Fördereuros in die Verwaltung. 75 Prozent, das ist genau die Bürokratie, die Sie geschaffen haben. Das Geld kommt nicht draußen an, da, wo es eigentlich hinmüsste. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ach, das ist doch nicht wahr!) Und wo sind wir mittlerweile? Wir haben den zweithöchsten Personalbesatz in der Landesverwaltung nach dem Saarland. Das führt dazu, dass wir für Dinge Gelder ausgeben, die wir gar nicht haben. Wenn ich mir jetzt eines anschaue, Sie wollen in dem nächsten Landeshaushalt 550 neue Stellen einfach obendrauf packen – ohne Sinn und Verstand. Sie schauen gar nicht danach, dass wir auf ein vernünftiges Maß kommen, das wir uns auch leisten können. Nein, Sie geben einfach weiter aus. Das sind weitere Versorgungsposten für Rot-RotGrün. (Beifall CDU) Gucken Sie sich doch den Rechnungshofbericht an! Da geht es um die Frage „Kosten für politische Führung“. Da erreichen wir in Thüringen mittlerweile doppelt so viel wie der Durchschnitt der anderen Flächenländer. Der Gemeinde- und Städtebund hat es berechnet. 300 Millionen Euro jedes Jahr geben Sie mehr aus als der Durchschnitt. Das ist Geld, das nicht in Kindertagesstätten, das nicht in Schulen, das nicht in den Kommunalen Finanzausgleich fließt, weil Sie sich Personal leisten wollen. Das ist der falsche Weg für dieses Land. (Beifall CDU) Dasselbe gilt auch – Stichwort „Wirtschaftspolitik“. Wir haben gestern schon intensiv darüber diskutiert, aber ich kann es Ihnen nicht ersparen, weil das die zentrale Frage dieses Landes ist. Weil, wenn wir uns zukünftig selbst mit Einnahmen stärken wollen, dann werden wir das nur dadurch erreichen, dass wir eine florierende Wirtschaft haben. Aber die Realität ist: 2014 war Thüringen noch Vizemeister im Wirtschaftswachstum aller deutschen Länder. Neun Jahre in Folge unter Ihrer Regierungsägide ist Thüringen im Wirtschaftswachstum sogar hinter den Schnitt der neuen Bundesländer gefallen. Das heißt, wir holen nicht nur gegenüber dem Westen nicht auf, nein, wir fallen auch noch gegenüber dem Rest der östlichen Länder zurück. Um daran mal eine Zahl zu packen: Das entgangene Wirtschaftswachstum, wenn wir es nur auf dem Niveau der ostdeutschen Länder gehabt hätten, hätte 15 Milliarden Euro in den Taschen der Unternehmen und Bürger dieses Landes bedeutet. Das ist Geld, das verloren gegangen ist, weil Sie durch Bürokratie und Gängelung Dinge produziert haben, die unsere Wirtschaft schwächen. So darf es nicht weitergehen. (Beifall CDU) Oder nehmen wir das Thema „Kommunale Finanzierung Flüchtlingspolitik“: Sie lassen die Kommunen bei der Unterbringung der Flüchtlinge im Stich. Statt partnerschaftlich mit denen die Probleme zu diskutieren und zu lösen, müssen die Kommunen die Ansprüche, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist doch falsch!) die sie haben, vor Gericht einklagen. Das ist die Realität in diesem Land. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist doch falsch! Der Wartburgkreis hat dieses Jahr 3 Millionen übrig. Die packen das in die Rücklage rein!) Wir waren doch bei dem Flüchtlingsgipfel beteiligt. Das war ein Offenbarungseid, was Sie da geliefert haben – keine Aussagen zur Finanzierung. Die Kommunen müssen jetzt einklagen. Das ist kein gemeinsames Miteinander zwischen kommunaler Familie und der Landespolitik. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die Kommunen machen damit Gewinn! Das ist die Wahrheit!) Oder nehmen wir doch das Thema „Gesundheitspolitik“: Wo ist denn der Krankenhausplan? Seit zwei Jahren ist er überfällig. Er liegt nicht vor. Jetzt können Sie sagen: Ja, wir diskutieren mal nett. Wir haben mittlerweile lange Wartezeiten auf Arzttermine. Wir haben nicht genügend Fachpersonal, das wir eigentlich brauchten. Woran liegt das im Übrigen? Das ist jetzt eine Anfrage von der Linken im Deutschen Bundestag, die ich zitiere: Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beim medizinischen Fachpersonal? Bundesweiter Durchschnitt sind 77 Tage. Wie lange dauert es in Thüringen? 225 Tage. Das ist Schlusslicht, rote Laterne. Das ist Maßstab Ihrer Politik und das ist das, was die Leute aufregt. (Beifall CDU) Oder nehmen wir die Bildungspolitik. Mittlerweile verlassen 10 Prozent der Thüringer Schüler die Schulen ohne einen Abschluss. Das ist doch ein Skandal für ein modernes Land! Noch viel schlimmer: Mittlerweile fällt jede zehnte Unterrichtsstunde in diesem Land aus. Sie sind mal gestartet, Herr Ramelow, mit der Aussage: Wir wollen nichts anders, aber vieles besser machen. Mittlerweile ist es so: Wir haben mehr Schüler in den Thüringer Schulen, aber wir haben weniger Lehrer vor der Klasse; insgesamt 2.415 Lehrer fehlen Ihnen, 1.000 Lehrerstellen sind unbesetzt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Aber woran liegt das denn?) Das ist die Realität, das kostet unseren Kindern Zukunft. Das ist Ihre Bilanz und damit müssen Sie sich auseinandersetzen. (Beifall CDU) Im Kern geht es doch um ein Politikverständnis. Das wird offenbar mit diesem Landeshaushalt. Will politische Führung Menschen überzeugen und sie für die Zukunftsaufgaben gewinnen, dann muss sie selbst entschlossen diese Aufgaben angehen. Nehmen Sie es mir nicht übel, Frau Taubert, ich finde, Sie haben eine sehr vernünftige Rede gehalten, die die finanzpolitische Buchhaltung dieses Landes zu kaschieren versucht. Aber was die Idee dieses Landeshaushalts ist, wo es hingehen soll, wo das Gewinnen der Menschen für die Aufgaben, die wir eigentlich angehen müssten, ist, davon war nichts zu hören. Im Kern, im Durchschnitt – das könnte beides das Gleiche sein – geht es um die Frage, dass wir im Durchschnitt aller deutschen Bundesländer eher ein älteres Bundesland sind. Das heißt, wir haben bestimmte Entwicklungslinien, was die Demografie angeht, viel früher als andere Länder. Wir haben die steuerstärksten Jahre gehabt. Wir wissen, dass wir in eine Wirtschaftskrise hineinlaufen. Und Sie müssen sich doch die Frage stellen, was Sie dafür getan und geleistet haben, dass Thüringen für diese Entwicklung fit ist. Ich glaube, was wir in diesem Haushalt sehen, ist: Sie denken nur in Verteilungswirklichkeiten von Einzelgruppen, aber Sie haben keine Idee davon, wo Thüringen eigentlich im Jahr 2030 oder 2035 stehen soll. Das rächt sich, weil wir jetzt in eine Phase kommen werden, in der wir den Gürtel einfach auch schon durch die wirtschaftliche Entwicklung enger schnallen müssen, und wir die Strukturreformen, die nötig gewesen wären, nicht in der Zeit angegangen sind. Ich sage es Ihnen sehr klar: Wir werden bis zum Jahr 2030 40 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Jobverhältnisse in Thüringen in den Ruhestand gehen sehen. Die Führungsaufgabe wäre gewesen, Thüringen in den steuerstärksten Jahren dieses Landes fit für diese Zukunft zu machen. Das haben Sie nicht gemacht, und wir werden diese Scherben zusammenkehren müssen, denn der Haushalt ist ein finanzpolitischer Offenbarungseid. (Beifall CDU) Es geht doch um die wesentlichen Fragen. Es geht um die Fragen: Wie senken wir den Unterrichtsausfall? Wie sichern wir flächendeckende medizinische Versorgung ab? Wie wird Energie wieder bezahlbar? Wie schaffen wir Sicherheit für unsere Bürger? Und es geht vor allen Dingen um die Frage: Wie investieren wir in Zukunft? Im Kern geht es doch darum, dass wir das Leben der Menschen wieder einfacher machen müssen. (Beifall CDU) Die Belastung und die bürokratischen Hürden, die Sie in den letzten Jahren aufgebaut haben, spüren sie beim Bau eines Hauses, bei der Terminvergabe beim Arzt oder auch beim Besuch und Stundenausfall in der Schule. Das sind die Realitäten: Bürokratie, Bevormundung, Belastung. Die CDU-geführte Landesregierung wird das Leben der Thüringerinnen und Thüringer wieder einfacher machen, denn es geht im Kern darum, dass sich die Menschen in einem Land wohlfühlen und stolz darauf sind, hier zu leben, und keine Probleme dadurch haben, dass es politische Führung gibt, die ihnen Steine in den Weg legt. (Beifall CDU) Was heißt das konkret? Wir sorgen dafür, dass der Thüringer Wirtschaftsmotor wieder rundläuft. Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik stärkt Produktivität und dadurch natürlich auch die Finanzkraft eines Landes. Ausbildungsberufe attraktiver machen, Meisterbonus ausweiten, wohnortnahe Berufsschulnetzplanung, Anwerbung ausländischer Fachkräfte dort, wo nötig, eine Fachkräfteagentur, die tatsächlich auch eine schnelle Vergabe und eine schnelle Integration ermöglicht, Vereinfachung von Dokumentationspflichten und von Bürokratie. Das Zweite ist: Wir entlasten Menschen, beispielsweise durch die Senkung der Grunderwerbsteuer. Das ist doch der Unterschied zu Ihnen. Sie wollen den Menschen erst das Geld wegnehmen, um es ihnen dann über Bürokratie wieder zurückzugeben. Wir sagen: Es ist besser in den Händen der Bürgerinnen und Bürger, weil die selbst entscheiden können, wie sie mit ihrem Geld umzugehen haben. Das ist doch die Frage. (Beifall CDU) Das Dritte ist: Wir geben den Menschen in Thüringen wieder eine echte Stimme. Es kann doch nicht sein, dass ein Großteil der Bevölkerung gegen unsinnige Regelungen auf Bundesebene protestiert. Und trotzdem haben wir eine Landesregierung, die zulässt, dass Gesetze, die die Menschen belasten, einfach in Berlin durchgewinkt werden. Das Leben der Menschen einfacher machen bedeutet auch, dass die Landesregierung wieder die Interessen der Thüringerinnen und Thüringer in Berlin vertritt. Das Heizungsgesetz würde bei uns keine Zustimmung finden, und das ist eine Belastung für die Thüringerinnen und Thüringer, die sie real spüren. (Beifall CDU) Das Vierte ist: Wir wollen, dass Thüringen Heimat für die Fleißigen ist, die etwas erreichen wollen, die etwas leisten wollen. Und an diesem Punkt, ich kann es Ihnen nicht ersparen: Bürgergeld ist eine Unterstützungsleistung für diejenigen, die tatsächlich krank sind, die nicht arbeiten können. Aber diejenigen, die arbeiten könnten, die müssen auch tatsächlich arbeiten, denn das ist auch Teil eines Sozialstaatsversprechens, und auch das würde eine CDU-geführte Landesregierung anders machen als das, was Sie hier machen. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Das Fünfte: Wir würden uns auf die wesentlichen Fragen dieses Landes konzentrieren und nicht auf irgendwelche Nischenprojekte oder ‑ themen. Ich will nicht wieder Lastenfahrräder anbringen, ist ja mittlerweile raus aus dem Haushalt. Aber ich sage Ihnen eines: Das ist doch nichts, was ein Steuerzahler querfinanzieren muss. Was der Steuerzahler will, ist Investition in Bildung, Sicherheit, medizinische Versorgung und die Infrastruktur dieses Landes und dass es egal ist, ob ich in Stadt oder Land lebe. Die wollen Lebensqualität, aber bitte schön keine Subventionsprogramme für irgendwelche Lastenfahrräderkäufe. (Beifall CDU) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Sechste, was wir machen würden: Wir würden volle Konzentration darauf legen, dass wieder Lehrer vor der Klasse stehen – es ist kein Zustand, dass unsere Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen –, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hätten Sie mit einem Satz sagen können!) und genau aus dem Grund wieder Unterrichtsausfall bekämpfen, Ausbildungskapazitäten steigern und dafür Sorge tragen, dass unsere Hochschulen und auch die Schulen die Unterstützung erfahren, die nötig ist. Das Siebte: Jeder Thüringer muss, egal ob in Stadt oder Land, die gleichen Lebenschancen haben. Für uns ist Thüringen ein 20-Minuten-Land. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet, in 20 Minuten beim Arzt, in 20 Minuten bei der Apotheke, in 20 Minuten bei der Schule oder im Kindergarten. Das ist ein Wertversprechen, und genau darum geht es, dass die Menschen wieder das Gefühl haben, dass sie nicht nur entlang einer Städtekette, sondern egal, wo sie leben, tatsächlich die Unterstützung einer Landesregierung erfahren. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Für Sie ist doch Thüringen ein Billiglohnland!) Wir würden achtens Ordnung in die Flüchtlingspolitik bringen, weil wir ganz klar sagen, Sachleistungsprinzip statt Geld, und wir würden auch ganz klar sagen, diejenigen, die mittlerweile ausreisepflichtig wären, würden auch tatsächlich wieder zurückgebracht werden. Wir brauchen keine Sonderprogramme für die Aufnahme, wir brauchen Sonderprogramme für die Rückführungen. Das wäre auch eine Frage, die es nötig macht in diesem Land. (Beifall CDU) Das Neunte ist: Wir geben eine Garantie für unsere Kommunen ab. Wir haben mit Ihnen über die Frage von Strukturreformen diskutiert. Es war nicht möglich, den Kommunalen Finanzausgleich zu reformieren. Aber eines muss klar sein: Für uns als CDU gilt Konnexität. Und die kommunale Familie in Thüringen bekommt das Geld, was sie nötig hat, von uns garantiert, so lange, bis die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs abgeschlossen ist. (Beifall CDU) Wir geben eine kommunale Garantie ab in diesem Land. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das war aber unter Dieter Althaus anders!) Und das Zehnte: Wir legen Haushalte mit soliden Finanzen vor, weil wir glauben, dass mit der Konzentration auf Bildung, Wirtschaft, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitspolitik die Dinge geleistet sind, die die Menschen in diesem Land am stärksten brauchen. Keine Einzelinteressen mehr von den Ministerien, von einzelnen Ministern oder Nischenprogramme, sondern das Wesentliche im Blick zu behalten, das ist das moderne Bild von Thüringen, das sind die klaren Prinzipien. Was wir von Ihnen erleben, ist ein schweres Erbe. Wir erleben leere Kassen, wir erleben Plünderung der Rücklage, wir erleben ein strukturelles Defizit von 1 Milliarde Euro. Das ist die Realität, mit der wir heute hier in die Diskussion einsteigen. Jetzt werden Sie wieder sagen: Herr Voigt, Sie reden doch das Land schlecht. Nein, das ist genau nicht der Punkt. Aber was ich jetzt sage: Ich kritisiere diese Landesregierung, weil die Menschen in diesem Land stärker sind als die Landesregierung, die ihnen vorsteht, und deswegen muss sich in diesem Land etwas ändern. Das ist ganz simpel. (Beifall CDU) Denn wir lieben unsere Heimat, wir sind stolz auf das, was die Menschen hier in diesem Land leisten, aber sie brauchen eine Regierung, die auch Ermöglicher ist und ihnen nicht einen olympiareifen Hürdenlauf von neuen Bürokratien und Belastungen vorlegt. Das ist der entscheidende Punkt. Und jetzt werde ich es wieder erleben, Herr Dittes wird in den Ring steigen und sich wieder 25 Minuten an der CDU und an mir abarbeiten. Das können Sie alles machen, Herr Dittes, es zeigt am Ende nur Ihre Hilflosigkeit, es zeigt nichts anderes als das, was Sie eigentlich sind: Sie sind mittlerweile entlarvt. Der Landeshaushalt zeigt das auch ganz deutlich. Sie werden sagen: Sie als CDU, Sie haben doch in den drei Jahren mitgemacht. Das können Sie alles machen, ist alles in Ordnung, damit kann ich umgehen. Ich sage Ihnen aber, warum ich damit umgehen kann, weil ich mir nämlich gern vorwerfen lasse, dass wir staatspolitische Verantwortung übernommen haben für Dinge, die wir eigentlich so nie machen würden. Aber wir werden auch dafür kämpfen, dass sich in diesem Land etwas ändert, weil es offensichtlich geworden ist, dass Sie für die großen Aufgaben, die in diesem Land nötig sind, nicht die Kraft haben, dass Sie vor allem auch nicht die Visionen haben, dass Sie nicht die Ideen haben, dass Sie am Ende Menschen auseinanderführen, spalten und polarisieren statt zusammenzuführen. Sie können noch so viele Hindenburg-Sharepics oder noch so viele diabolische Vergleiche machen, das stört mich gar nicht und das stört uns als CDU auch gar nicht, weil das nur zeigt, dass Sie mittlerweile in Ihrem Schwanengesang sind, weil Sie natürlich Angst haben, dass wir mit Ideen überzeugen, (Beifall CDU) dass wir draußen mit Dingen bei Menschen punkten. Das ist der entscheidende Punkt. Die Fokussierung auf die wesentlichen Themen dieses Landes, die Konzentration, mit Menschen, die tatsächlich das Gespür dafür haben, Politik zu machen, was in diesem Land abgeht, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kommt da irgendwann noch mal was, was Sie wollen?) das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt. Aus diesem Grund freue ich mich auf die finanzpolitische Debatte. Aber ich freue mich vor allen Dingen auf die inhaltliche Auseinandersetzung, weil eines wohl klipperklar ist: Rot-Rot-Grün hat fertig mit diesem Haushalt, und das ist auch das, was wir mit dem Landeshaushalt diskutieren werden. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Dittes das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Vielen Dank für Ihren Beifall zur Ankündigung meines Redebeitrags, Herr Voigt. Das ist der Zettel, den ich mir hingelegt habe, um mir Notizen zu Ihrer Rede zu machen, auf die ich gegebenenfalls reagieren kann, nämlich zu den Redebestandteilen, die ich nicht habe erwarten können und die ich nicht kannte. Ihre Rede kenne ich nun wirklich, habe ich in diesem Sommer dreimal gehört, einmal im Sommerinterview in Versatzstücken, dann haben Sie noch mal eine Pressekonferenz gegeben und Ihr Grundsatzpapier vorgetragen, das habe ich dann auch noch mal nachgelesen, und bei Ihrem Sommerempfang haben Sie auch nichts anderes erzählt. Mich wundert nur, dass Sie die Rede damit beenden, Sie freuen sich auf die inhaltliche Debatte, und eine Rede halten, die Sie offensichtlich zu einem Zeitpunkt geschrieben haben, zu dem der Haushalt noch gar nicht vorlag. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Insofern, Herr Voigt, ich freue mich, dass Sie ankündigen, mit uns inhaltlich über den Haushalt zu reden, aber dann tun Sie es doch endlich auch mal, heute wäre eine Gelegenheit. Ich habe gestern aber auch schon öffentlich erklärt, mit dieser Einbringung hier im Thüringer Landtag durch die Landesregierung und wenn die Fraktionsvorsitzenden ihre Redemanuskripte zusammenräumen, beginnen dann wirklich auch mal die Auseinandersetzungen hier im Landtag und dann wird es konkret, Herr Voigt, wie sich denn Ihre staatspolitische Verantwortung für Thüringen an diesem Haushaltsentwurf tatsächlich entlang abarbeitet und auch wirklich mal darstellt, wo Sie mehr Geld ausgeben wollen – da haben Sie viele Punkte heute in Ihrer Rede genannt –, wie Sie die finanzieren wollen und wo Sie sparen wollen, da haben Sie eben nicht so viel genannt, Sie haben nur gesagt, es muss 1 Milliarde Euro gespart werden. Dann wird es nämlich mal konkret und dann sind wir doch gern bereit, mit Ihnen auch mal die Vorschläge, die Sie auf den Tisch legen, zu diskutieren. Eine Verweigerungshaltung, wie Sie sie in den letzten Jahren oftmals bei den Haushaltsberatungen zugrunde gelegt haben, finden Sie jedenfalls bei uns nicht, denn es ist Gesamtverantwortung des Parlaments und der können Sie sich auch nicht entledigen, um diesen Haushalt auf den Weg zu bringen. Da will ich einfach mal den DGB vom gestrigen Tag zitieren, der sich an uns alle richtet, wenn er formuliert: „Die demokratischen Fraktionen im Thüringer Landtag seien in der Pflicht, in unsicheren Zeiten soziale Sicherheit und Verlässlichkeit zu schaffen. ‚Öffentliche Einrichtungen und die Daseinsvorsorge müssen sicher ausfinanziert sein.‘“ Dazu haben Sie in Ihrer Rede überhaupt kein Wort verloren, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu sozialer Sicherheit, zu öffentlicher Sicherheit, zu Bildung, zu Sicherung der Daseinsvorsorge. Stattdessen haben Sie versucht, sich in 25 Minuten an der Landesregierung abzuarbeiten. Ich habe schon gewartet, wann es so weit ist, dass Sie der Landesregierung die Halbleiterinitiative vorwerfen, weil die auch nichts Ganzes zustande bringt. Also es war ein Sammelsurium von politischen Vorwürfen, das wirklich jeder Sachgrundlage entbehrt. Deswegen lassen Sie uns natürlich auch über den Haushalt und die Rahmenbedingungen, in denen dieser Haushalt erarbeitet worden ist, reden. Meine Damen und Herren, natürlich habe auch ich die Stirn gerunzelt, als ich den Haushaltsentwurf gelesen und gesehen habe, die Rücklagen werden mit dem Haushaltsentwurf 2024 vollständig aufgebraucht. Aber ich wäre ein schlechter Politiker und würde meiner Aufgabe und meiner Verantwortung nicht gerecht werden, wenn ich es bei dieser Feststellung belasse und die Bewertung des Haushalts allein an diesem Eckdatum festmache. Denn wir müssen uns auch schon die konkreten Rahmenbedingungen angucken, die zu diesem Haushaltsentwurf geführt haben. Deswegen will ich es auch ganz deutlich sagen. Sie haben hier so lapidar die Rede der Finanzministerin kritisiert. Ich will auch mal deutlich sagen: Aus diesem Haushaltsentwurf – das ist dann eben auch Ausdruck der Einbringungsrede der Finanzministerin – wird bezeugt, dass die Landesregierung in schwierigen Zeiten verantwortungsvoll mit den öffentlichen Finanzen umgeht. Die Zeiten sind schwierig für öffentliche Haushalte. Sie haben Sachsen erwähnt, und deswegen will ich es Ihnen auch mal sagen, weil Sie immer nur mit dem Finger auf diese Landesregierung zeigen und das, was eigentlich im Land derzeit passiert, in den öffentlichen Haushalten, aber auch in der wirtschaftlichen Entwicklung völlig außer Acht lassen. Sachsen, mit Ihrem Duzfreund Ministerpräsident Kretschmer, dem Sie gerade in ausländerpolitischen Fragen gern nacheifern, hat im Sächsischen Landtag einen Haushalt eingebracht und dann auch beschließen lassen, der erstens die Grunderwerbsteuer erhöht und zweitens die Rücklagen nahezu vollständig aufbraucht, weil die öffentlichen Haushalte in einer tatsächlichen Krise sind. Ich will Ihnen auch sagen: Warum sind denn die öf­ fentlichen Haushalte in der Krise? Da haben wir als erstes Kostensteigerung durch Inflation bei Energie. Dann tun wir in diesem Land so, als ob das irgend ­ wie über uns gekommen ist, als ob wir nichts dafür könnten und als ob Politik auch nicht verantwortlich wäre, da eventuell einzugreifen. Und da machen Sie das, was Sie uns immer vorwerfen: Sie sagen, es müssen öffentliche Gelder in die Hand genom ­ men werden, um die zu entlasten, die diese hohen Energiepreise zahlen. – Aber ich sage Ihnen mal zwei Zahlen aus dem Jahr 2022. Die Bundesrepublik Deutschland hat bei Energieund Mineralölsteuer im Jahr 2022 3,5 Milliarden Eu ­ ro weniger eingenommen. Weniger eingenommen! Sie rennen rum und sagen: Wir müssen die Steu ­ ern senken in diesem Bereich. – Ich sage: In 2022 3,5 Milliarden Euro weniger, die im öffentlichen Haushalt fehlen. In derselben Zeit hat allein RWE 2,6 Milliarden Euro zusätzlichen Gewinn obenauf gemacht über die Gewinne, die sie bereits in den Vorjahren erzielt haben. Das heißt, es gibt Verant ­ wortliche, die diese Preissteigerung dafür genutzt haben, um ihre Gewinne zu maximieren. Insofern ist es keine Preisinflation, sondern eine Gewinnin ­ flation. Wenn wir tatsächlich die Belastung der Menschen in diesem Land senken wollen, reicht es nicht aus, öffentliche Gelder zu nehmen, um die Menschen zu entlasten, sondern man muss dort ansetzen, wo Gewinne zulasten der Menschen in diesem Land erzeugt werden, und das ist bei den Verursachern dieser Gewinninflation. (Beifall DIE LINKE) Natürlich ist doch auch klar, dass diese Preissteigerung auch in den öffentlichen Haushalten ankommt. Sie tun immer so, als ob Preissteigerungen die Kommunen betreffen, die privaten Haushalte, aber den Landeshaushalt nicht. Gucken Sie mal in den Haushalt, was dort in der Titelgruppe 5 an Steigerung zur Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden enthalten ist. Das sind doch Kostensteigerungen, die auch den Landeshaushalt betreffen. Die müssen auch getätigt werden. Es ist auch selbstverständlich und gerechtfertigt, dass die Tarifpartner höhere Löhne aushandeln, damit sich die Menschen, die arbeiten gehen, tatsächlich noch die Lebensmittel, die Unterhaltungskosten für Miete und Energie leisten können. Das macht sich natürlich auch im Haushalt des Landes bemerkbar. 200 Millionen Euro an Tarifsteigerungen, die eingeplant worden sind, aber natürlich auch zusätzliche Leistungen bei der Beihilfe, die aus den Verpflichtungen aus den Pensionären heraus entstehen. Die belasten natürlich auch den Haushalt. Das sagen Sie nicht. Sollen wir die einsparen? Das sagen Sie nicht. Sie kritisieren, dass die Kosten hinzukommen, aber sagen kein Wort zur Ursache, zur Begründung und zur Rechtfertigung dieser Ausgaben. Dann haben wir natürlich noch die Preissteigerung bei Investitionen, die sich in diesem Haushalt auch bemerkbar machen. Deswegen – da haben wir auch einen politischen oder ideologischen Unterschied mit der SPD – sage ich: Es ist vollkommen unvernünftig, nicht darüber nachzudenken, Investitionen nicht über Kredite zu finanzieren. Denn die Investitionen, die wir vor zwei Jahren mit Krediten finanziert hätten, wären aus heutiger Betrachtung billiger gewesen, als wenn wir sie heute aus dem Haushalt finanzieren würden. Und sie wären vor allem auch billiger für künftige Generationen gewesen, wenn wir sie getätigt und nicht die fehlende Investition nachfolgenden Generationen überlassen hätten. Das wäre wirklich Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen, (Beifall DIE LINKE) und nicht aus einem falsch verstandenen betriebswirtschaftlichen Verständnis, das auf öffentliche Haushalte überhaupt nicht anzuwenden ist, auf Investitionen zu verzichten und damit die Investitionslast in der Zukunft den Kindern und Enkeln zu übertragen. Natürlich, Herr Voigt, gilt das, was ich für die privaten Haushalte, für die Kommunen, für den Landeshaushalt gesagt habe, auch für die Zuwendungsempfänger des Landes Thüringen. Auch die leiden unter den Kostensteigerungen bei Energie, bei den allgemeinen Preisen, aber natürlich auch durch die Lohnsteigerungen, die getätigt werden müssen. Und auch die stehen hier beim Land Schlange und sagen: Wir brauchen diese Unterstützung des Landes, um unsere Arbeit für die Menschen in diesem Land fortzusetzen. Damit Sie es auch mal in Zahlen verstehen, weil Sie immer sagen, der Haushalt darf nicht ansteigen, der muss konstant bleiben oder sogar absinken: Gehen Sie mal davon aus, dass wir 2022 ein Ist – bereinigt um die Rücklagenzuführungen – von ungefähr 12 Milliarden Euro hatten. Wenn Sie jetzt eine Inflationsrate 2022 bis 2024 zugrunde legen, sind im Jahr 2024 diese 12 Milliarden Euro aus dem Jahr 2022 nur noch 10,6 Milliarden Euro wert. Das heißt, wir haben einen Verlust an Leistungen von 1,4 Milliarden, wenn wir den Haushalt konstant halten würden. 1,4 Milliarden Verlust an Leistungen, an öffentlichen Leistungen, aber auch an Leistungen, die viele Kommunen, die viele Träger erbringen, wäre eine Katastrophe für das Land. Und diese Katastrophe fordern Sie von hier vorne ein. Herr Voigt, das kann nicht Ihr Ernst sein, so können Sie dieser Verantwortung, die Sie für das Land wahrnehmen, nicht entsprechen wollen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann sage ich Ihnen noch eines zu Ihrer Rede: Sie sagen hier, man muss den Gürtel enger schnallen, und legen gar keinen Vorschlag vor, aber Sie machen gleichzeitig Vorschläge, wo der Gürtel nicht enger geschnallt werden wird, sondern wo dem Haushalt im Prinzip noch mal Geld entzogen wird – die Grunderwerbsteuer, wir werden heute Nachmittag noch mal ausführlich darüber diskutieren. Mit Ihrer Bemerkung, wir würden den Menschen über die Steuern ihr Geld wegnehmen, um es dann in einem bürokratischen Verfahren zurückzugeben, offenbaren Sie tatsächlich einen politischen Unterschied zwischen Ihrer Partei und meiner Partei und machen ihn sehr deutlich. (Unruhe CDU) Ja, den machen Sie deutlich, ich will es Ihnen auch erklären, am Beispiel der Grunderwerbsteuer haben Sie das genannt. Die Grunderwerbsteuer bezahlen Unternehmen, Immobilienspekulanten, aber natürlich auch Private sowie Familien, die sich Investitionen von 300.000 bis 500.000 Euro leisten können. Wir diskutieren heute noch mal ausführlicher dazu. Diese Steuereinnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt und gehen natürlich über Leistungen des öffentlichen Haushalts in freiwillige Aufgaben zur sozialen Betreuung, zur Gesundheitsversorgung, auch in zusätzliche Bildungsangebote. Damit werden Leistungen für alle in diesem Land bezahlt. Und da sagen Sie: Nein, wir wollen gar nicht die Leistungen für alle bezahlen, wir wollen uns den Umweg „Steuern einnehmen und Leistungen für alle erbringen“ sparen, indem wir den Leuten das Geld gleich lassen. – Aber wem lassen Sie das Geld? Eben nicht allen Menschen in diesem Land, Sie lassen es den Unternehmen, die Immobilien kaufen, Sie überlassen es den Immobilienspekulanten und Sie überlassen es denen, die sich in diesem Land – so wie wir und viele andere hier in diesem Haus – tatsächlich auch Investitionen in Wohneigentum leisten können. Das ist klassische Umverteilung. Die Leute, die auf öffentliche Leistungen angewiesen sind, bezahlen diese Entlastung von Menschen, die sich Investitionen leisten und mit Eigentum spekulieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will es Ihnen noch mal sagen – auch da haben wir unterschiedliche Auffassungen, Herr Tiefensee, beim Wachstumschancengesetz –: 6 Milliarden Euro ist diese Entlastung jährlich für Unternehmen von Steuern auf bereits erzielte Einkommen. Und diese 6 Milliarden Euro im Haushalt des Bundes werden fehlen. Wir alle haben diskutiert, wir diskutieren es bei der Arbeitsmarktförderung, wir diskutieren es bei der Integration, wir diskutieren es bei der Bildung, dass viele Ausgaben durch den Bund nicht mehr getätigt werden können und viele Ausgaben, die notwendig sind, gekürzt werden, und zwar radikal gegenüber früheren Zeiten, und das eben auch, weil unter anderem durch das Wachstumschancengesetz Steuern auf bereits erzielte Einkommen von Unternehmen nicht mehr eingenommen werden. Jetzt frage ich Sie – das ist eine ganz einfache Rechnung –: Wenn ich in diesen Bereichen Arbeitsmarktförderung, Integration, Bildung und soziale Betreuung kürze, um diesen Verlust an Steuern zu finanzieren, wer bezahlt denn dann den zusätzlichen Gewinn der Unternehmen, den die durch diese Steuerentlastung haben? Wiederum die Leute in diesem Land, die auf die Leistungen der öffentlichen Haushalte angewiesen sind, weil sie nicht wie wir in der Lage sind, sich notwendige Leistungen für Bildung, Kultur und Gesundheit mit ihrem Einkommen zusätzlich zu den staatlichen Leistungen einfach zu erkaufen, sondern darauf angewiesen sind, dass die Grundversorgung passt. Sie werden benachteiligt, weil wir andere entlasten, die bereits hohe Einkommen erzielen. (Beifall DIE LINKE) Meine Damen und Herren, Herr Voigt, das ist wirklich ein ideologischer Unterschied, den wir beide in dieser Form haben, und ich danke Ihnen dafür, dass Sie das deutlich gemacht haben. Ich muss zu den Eckdaten des Haushalts nicht viel sagen. Ich will aber eines deutlich machen: Es wird … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ma- chen Sie es doch mal!) Wenn Sie mich so auffordern, Herr Voigt, dann gern. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ich würde gern mal die Schwerpunkte hören!) Sie haben gesagt: Rekordausgaben – 13,76 Milliarden. Das stimmt, ohne Zweifel richtig. Was mich immer wundert, ist, dass keiner schreibt: Dieser Haushalt ist auch der Haushalt mit den Rekordeinnahmen Thüringens. Noch nie waren die Steuereinnahmen so groß, wie in diesem Haushalt beschrieben – (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Gibt es gar nicht!) ein Haushalt mit Rekordeinnahmen. Der Haushalt ist auch ausgeglichen, Herr Voigt. Ja, der Haushalt ist auch ausgeglichen. Einen anderen Haushalt hätte die Landesregierung gar nicht vorlegen dürfen, der Haushalt ist ausgeglichen. Aber es ist auch der Haushalt mit den Rekordeinnahmen. Und warum reichen die nicht aus? – Das habe ich eben versucht darzustellen. Dann haben wir gesagt, ungefähr 600 Millionen mehr als im letzten Jahr. Frau Taubert ist darauf eingegangen: 320 Millionen für die Kommunen, 160 zusätzlich an der Tilgung, 200 Millionen für die Personalkosten, ich bin darauf eingegangen. Das allein deckt schon die 600 Millionen ab. Und das zum Haushalt, den Sie hier 2023 mit uns verhandelt haben, mit uns geeint haben, mit uns im Haushaltsund Finanzausschuss auch beschlossen haben. Im Landtag zogen Sie es dann vor, die Hälfte der Fraktion nach Hause zu fahren und sich zu enthalten. Das müssen Sie mit sich selbst ausmachen, aber das ist das Ergebnis Ihrer Verhandlungen und unserer Einigung. Jetzt sagen Sie mal, wo die Differenz liegt, wo jetzt an dieser Stelle praktisch der Kürzungsvorschlag ist. Ich habe ihn noch nicht gehört. Ich will vorgreifen: Sie machen Vorschläge zur Kürzung, in der Tat. Ich habe mir das mal angehört, Sie haben im MDR-Sommerinterview Bürokratiekosten genannt und meinen damit die Titelgruppe 5. Das sind 1,28 Milliarden – Titelgruppe 5, ein beachtlicher Betrag. Da sind aber auch die 260 Millionen Tilgung enthalten, und dann sind wir bei ungefähr noch 1 Milliarde. Und wenn man das mal vergleicht mit dem Haushaltsansatz 2023 – wie gesagt, den Sie mit beschlossen, mit verhandelt haben –, dann ist da in der Tat eine Steigerung bei diesen ganzen Ausgaben – ich hatte es gesagt: Reisekosten, Fortbildung, Energie, Gebäudeunterhaltung – von 4,5 Prozent bei diesen Kosten. Das ist unterhalb der Inflation, unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Ich weiß nicht, wo Sie da jetzt noch – was haben Sie gesagt, 250 Millionen wären einsparbar? Ich bin interessiert, diesen Vorschlag … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie können weiter Ihre eigenen Rechnungen erzählen!) Im Sommerinterview haben Sie gesagt, 130 Millionen wollen Sie da sparen. Dann haben Sie im zweiten Satz gesagt, die wurden noch gar nicht ausgegeben. Ich sage Ihnen: Wenn man 130 Millionen Euro spart, die man nicht ausgegeben hat, hat man am Ende null Euro gespart. (Beifall und Heiterkeit DIE LINKE, SPD) Aber diese Logik habe ich noch nicht verstanden. Dann sagen Sie als Nächstes – das haben Sie heute hier gesagt: Für politische Führung gibt das Land zu viel aus, 300 Millionen. Ich habe mal nachgeguckt, ich kann den Plan jetzt holen, politische Führung, wir haben so schöne Übersichten, Funktionsgruppen: 399 Millionen. Da sparen Sie 300 Millionen ein. Ich bin gespannt auf Ihren Vorschlag. Wenn Sie dann noch mal sagen, na ja, wir müssen auch tatsächlich sparen und die CDU hat auch ein verantwortungsvolles Papier vorgelegt – Frau Taubert ist darauf bereits eingegangen –, dann will ich es Ihnen noch mal vorrechnen. Sie lassen sich letzte Woche nach der Landespressekonferenz zitieren: Die Rücklage muss 1 Milliarde Euro betragen. Das heißt, der Haushalt muss um 1 Milliarde sinken – ganz einfach übersetzt. Dann sagen Sie, wir haben ein Papier vorgelegt als CDU, das heißt: Verantwortung für Thüringen, Handlungsfähigkeit für Land und Kommunen, für einen verlässlichen Übergangshaushalt 2024. Da fordern Sie, sagen wir mal, rund 900 Millionen Mehrausgaben – 900 Millionen Mehrausgaben. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie behaupten immer das Falsche!) Na ja, ich habe es Ihnen doch öffentlich geschrieben, habe Sie eingeladen, das richtigzustellen, meine Rechnung, das haben Sie nicht gemacht. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das macht es nicht besser!) Sie können es doch richtigstellen. Wenn ich 1 Milliarde einspare, 900 Millionen auch zusätzlich ausgeben will, muss ich insgesamt 1,9 Milliarden einsparen. Wissen Sie, Herr Voigt, so kann man nicht wirklich ernsthaft über Haushalt reden, (Beifall DIE LINKE) weil der Teil der freiwilligen Aufgaben, über den wir wirklich selbstständig hier im Thüringer Landtag entscheiden können, weniger als 1,9 Milliarden ist. Aber Entschuldigung, wir müssen aufhören – und dazu lade ich Sie noch mal ein. Das ist hier das politische Schaufenster unserer Parteien heute – diese erste Beratung. Das weiß ich, ich mache das auch, darauf haben Sie ja hingewiesen. Sie haben sich 25 Minuten an der Landesregierung, 1 Minute an mir abgearbeitet, ich arbeite mich ein paar Minuten an Ihnen ab. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es waren 15!) Das gehört praktisch zur politischen Folklore dazu, das weiß ich. Aber wir müssen doch jetzt mal beginnen, von diesen Plattitüden und dieser Schaufensterpolemik wegzukommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen rein in den konkreten Haushalt. Und dann bin ich bereit, mir Ihre Sachen tatsächlich auch mal anzuschauen. Dann haben Sie eine Pressemitteilung angegeben, Pressestatement der CDU-Fraktion, am 09.08. Das war, als Sie mitbekommen haben, dass es ein strukturelles Defizit im Thüringer Landtag gibt. Lassen Sie mich dazu noch eines sagen. Sie waren entsetzt, als Sie gehört haben, wie groß das strukturelle Defizit ist. Ich weiß nicht, ob Sie die letzten Jahre einmal in die Mittelfristige Finanzplanung reingeguckt haben. Als wir das erste Mal den Haushalt für 2021 miteinander beschlossen haben, gab es auch eine Mittelfristige Finanzplanung. Da war das strukturelle Defizit für das Jahr 2023 800 Millionen Euro – 800 Millionen Euro. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist eine Aufforderung, das einzusparen!) Dass Sie jetzt 2023 das erste Mal in die Mittelfristige Finanzplanung gucken und entsetzt sind – geschenkt. Was mich aber wundert, ist, dass Ihre Leute, auf die Sie sehr viel Wert legen, praktisch damals in diese Mittelfristige Finanzplanung nicht reingeschaut haben. Wir haben – deswegen kann ich es Ihnen nicht ersparen – drei Jahre lang gemeinsam einen Haushalt verabschiedet: drei Jahre, drei Haushalte. Sie werfen der Landesregierung vor, nicht in die Zukunft investiert zu haben, das strukturelle Defizit nicht im Blick gehabt zu haben und jetzt einen Offenbarungseid zu leisten. Soll ich Ihnen mal sagen, was in den drei Jahren rauskam, nachdem ich, Herr Hey, Astrid Rothe-Beinlich und früher Susanne Hennig-Wellsow mit Ihnen den Haushalt verhandelt haben? 700 Millionen Euro Mehrausgaben gegenüber dem Entwurf der Landesregierung von Rot-Rot-Grün. Diese Landesregierung, die Sie als unverantwortlich in der Haushaltspolitik bezeichnet haben, hat in den letzten drei Jahren Ihnen und uns als Parlament Haushalte mit insgesamt 700 Millionen Euro weniger Ausgaben vorgelegt. Nachdem wir mit Ihnen zusammengesessen haben, wurden es 700 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben. Deswegen, Herr Voigt, ich werfe Ihnen das gar nicht vor. Sie hatten gute Gründe, politische, manchmal auch fachliche, diese Forderung von Mehrausgaben zu stellen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU) (Heiterkeit DIE LINKE) Sie hatten manchmal gute fachliche und politische Gründe, diese Forderungen zu stellen, aber dann zeigen Sie doch bitte nicht mit dem Finger auf die Landesregierung, denn die Verantwortung für diese 700 Millionen Euro tragen Sie, die diese Verhandlungen geführt haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das sind die Projekte gewesen, die Sie alle nicht umgesetzt haben!) Jetzt haben Sie mir mit dem Zwischenruf auch ein Stichwort geliefert – danke Ihnen –, um wieder auf Ihre Pressemitteilung zurückzukommen. Weil Sie hier sagen, wir haben so ein verantwortungsvolles Papier vorgelegt für die Zukunft Thüringens, haben Einsparvorschläge unterbreitet und dann haben Sie drei Ursachen ausgemacht für das strukturelle Defizit. Sie haben vom „fehlenden Personalentwicklungskonzept“, der „immer wieder verschleppten KFA-Reform“ und vom „Thüringer FörderprogrammDschungel“ gesprochen. Dann erwähnen Sie die 65 Cent von jedem Fördereuro für Verwaltungskosten. Das ist, glaube ich, in einem wirklich ein Kleinstförderprogramm. Ich bin mir sicher, es ist wahrscheinlich noch ein Förderprogramm, was Sie beantragt haben, (Heiterkeit DIE LINKE) denn Sie haben ja jedes Jahr – Janine Merz lacht jetzt auch – in den Verhandlungen mit uns eine Liste von Kleinstförderprogrammen hingelegt, was Sie nicht alles gefördert haben wollten. Der Ministerpräsident lobt das 24-Stunden-Dorfladen-Förderprogramm, aber das wollten Sie unbedingt haben. Sie haben einfach völlig außer Acht gelassen, dass wir eine Förderrichtlinie zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raums haben, wo die Förderung von 24-Stunden-Dorfläden bereits möglich war. Sie wollten praktisch ein zusätzliches neues Förderprogramm haben, nicht nur das Förderprogramm, sondern das Etikett in der Pressemitteilung. Ich kann noch mehr: Museumspass, Defibrillatoren für die Kommunen. Sie haben jedes Jahr eine Liste kleinteiliger Förderprogramme beantragt, weil Sie eine Pressemitteilung schreiben wollen, und dann (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie wissen doch selbst nicht, was Sie erzählen!) im vierten Jahr beschweren Sie sich, dass es zu viele kleinteilige Förderprogramme gibt. Das nehme ich Ihnen nicht mehr ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann sagen Sie: Das Ausgabevolumen – 13,76 Milliarden Euro – ist deshalb so groß, weil wir die KFAReform verschleppt hätten. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habe ich nicht gesagt!) Doch, doch! Ihre – ich habe es doch hier vor mir liegen –: „Jetzt rächt sich“ usw., dass die Reformen, die Sie eingefordert haben, verschleppt worden sind, unter anderem die KFA-Reform. Wenn Sie es nicht finden: 09.08.2023 auf Ihrer Homepage. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was heißt denn das – habe ich überlegt –, verschleppte KFA-Reform als Ursache dafür, dass so viel Geld ausgegeben wird? Wollen Sie etwa den KFA so reformieren, dass wir den Kommunen weniger geben? (Heiterkeit DIE LINKE) Es ist eine ernst gemeinte Frage. Was wollen Sie eigentlich damit zum Ausdruck bringen? Dass die Kommunen zu viel Geld haben und den Landeshaushalt zu viel belasten? (Unruhe CDU) Oder wollen Sie einfach nur was sagen, das sich wie Kritik anhört, aber keine sachliche Grundlage hat? (Beifall DIE LINKE) Das Nächste, was Sie hier als Drittes genannt haben: Personalentwicklungskonzept. Erstens gibt es ein Personalentwicklungskonzept. Das haben Sie heute auch wieder genannt und gestern wurde es auch genannt, dass Thüringen zu viele Beschäftigte und Bedienstete hat, und dann beziehen Sie sich immer auf den Benchmarkvergleich, der Ihnen vorliegt. Und dann frage ich mich immer: Warum schaut eigentlich keiner in diesen Benchmarkvergleich hinein und überprüft mal, was Sie sagen und was Sie da einfordern? Deswegen sage ich Ihnen mal zwei Beispiele. Wir haben in den Schulen des Landes 97,8 Beschäftigte pro 10.000 Einwohner. Der Benchmarkvergleich, auf den Sie sich immer beziehen, sagt: Im Durchschnitt der Flächenländer – im Durchschnitt, lediglich im Durchschnitt – sind es 87,2. Das heißt für Thüringen, wir hätten bei dem, wenn man ernst nehmen würde, was Sie hier immer sagen, 2.226 Lehrer zu viel. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) Und wenn man das bei der Polizei, Herr Walk, umrechnet, was der Fraktionsvorsitzende immer einfordert, den Benchmarkvergleich ernst zu nehmen und den Einsatz zu nehmen … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Hier, Rechnungshofbericht, das ist es! Sie legen sich die Statistik zurecht!) Ja, ja. Sie können es doch richtigstellen. Um mit Ihren Worten zu sprechen: Ich habe mir das von meinen Leuten mal aufschreiben lassen. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei der Polizei gibt es auch den Benchmarkvergleich auch vom Landesrechnungshof, können Sie auch nachlesen. Dann hätten wir 567 Polizistenstellen zu viel. Das ist das, was Sie hier immer sagen, wenn Sie auf diesen Benchmarkvergleich zurückgreifen und sagen, wir hätten in Thüringen zu viel. Und da sage ich Ihnen ganz ehrlich: Ich mache nicht dabei mit, Stellen im Bildungsbereich und bei der öffentlichen Sicherheit zu streichen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir auch nicht!) sondern es geht darum, dass wir tatsächlich hier ausgewogen an den Bedürfnissen des Landes Thüringen Schulen mit entsprechendem Personal, aber auch mit der entsprechenden Technik ausstatten. Dasselbe gilt natürlich auch für die Thüringer Polizei. Weil ich gerade bei der Polizei bin: Als der Haushalt noch gar nicht veröffentlicht wurde, aber schon Eckdaten öffentlich begründet und dargestellt worden sind, gab es eine Pressemitteilung von Ihrem finanzpolitischen Sprecher Herrn Kowalleck. Dort heißt es zu 200 zusätzlichen Personalstellen: „Offenbar versucht die Ramelow-Regierung kurz vor Toresschluss, zahlreiche weitere Versorgungsposten zu schaffen.“ (Beifall CDU) Herr Voigt, klatschen Sie ruhig. Ich finde das ungeheuerlich. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ni- veaulos!) Das sind Personalstellen, die zur Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags gelten, dass die 300 jährlich einzustellenden Polizeianwärter auch auf Polizeistellen kommen, und damit wir den von Ihnen verursachten Rückgang beim Personal ab nächstem Jahr das erste Mal wieder ausgleichen und aufbauen. Was Sie machen mit dieser Formulierung: 60 Polizeibeamtenstellen, 10 Stellen im Bereich LKA zur Verfolgung von Kriminalität, unter anderem Kinderpornografie, 10 Stellen zum Katastrophenschutz sind bei diesen 200 Stellen beinhaltet, das bezeichnet Ihre Fraktion in einer Pressemitteilung als Versorgungsposten der Ramelow-Regierung. Das ist eine Missachtung der Menschen, die diese wichtige Arbeit in Zukunft für Thüringen leisten. Es ist vor allen Dingen eine Verleumdung dieser Menschen. Ich finde es wirklich eine Frechheit! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann sage ich in diesem Zusammenhang auch noch: Sie wehren sich dagegen, dass Sie das Land schlechtreden. Sie haben selbst auf die Demografie hingewiesen. In zehn Jahren – stellen Sie sich einfach vor, die zehn Jahre wären morgen vorbei –, morgen würden auf einen Schlag 140.000 Leute in Thüringen nicht mehr zur Arbeit gehen. Das betrifft alles: Polizei, Lehrer, Verwaltung, Ministerien, die Fraktionen hier, Betriebe, alle, 140.000 Menschen in Thüringen. Der Rückgang in einzelnen Landkreisen bei erwerbstätig Beschäftigten wird bis zu einem Drittel, sogar bis zu 37 Prozent, in einzelnen Landkreisen und in einer kreisfreien Stadt auch bis zu 40 Prozent betragen. Das heißt, Sie haben in dem Punkt recht, man muss über Strukturen reden. Aber über Strukturen in vielen Bereichen wollen Sie ja gar nicht reden, weil Sie ins Land gehen und sagen: Es kann alles so bleiben, wie es ist. Das ist Ihre Botschaft. Es kann nicht so bleiben, wie es ist. Wir müssen uns genau dieser Frage stellen. Aber was man auch machen muss, man darf natürlich den Leuten, die im öffentlichen Dienst in Thüringen arbeiten, nicht sagen, dass ihre Arbeit überflüssig ist, und denen, die vielleicht überlegen, in Thüringen eine Arbeit zu suchen und nach Thüringen zu kommen, darf man nicht sagen, dass wir in der öffentlichen Verwaltung, in den Schulen und bei der Polizei bereits zu viele Leute beschäftigen. Die muss man einladen, hierzubleiben, die muss man einladen, hier zu arbeiten. Das ist die Herausforderung von Politik. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was Sie machen, ist ja nicht nur, das Land schlechtzureden. Da könnte man sagen, das ist eine Petitesse oder wie auch immer, sondern das hat auch Wirkung. Ich kann es bedauern, dass mir vielleicht nur 40 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer glauben, wenn ich rede. Ihnen glauben vielleicht auch noch 30 Prozent. Aber diese 30 Prozent, denen Sie immer sagen, wir brauchen eigentlich gar keine zusätzlichen Arbeitskräfte, wir haben Arbeitskräfte zu viel, das sind die, die uns am Ende auch fehlen werden und diese Probleme noch verschärfen. Deswegen, wenn wir gerade über Beschäftigte reden, weil es mir auch als linker Politiker wichtig ist, Sie haben hier schon wieder so eine Bürgergelddebatte eingestreut – das hat mit dem Haushalt gar nichts zu tun, das ist nicht unser Haushalt – und sagen im Prinzip, dass wir Leute finanzieren, die nicht arbeiten wollen, deswegen muss sich das verändern. Ich habe mir die Zahlen mal angeguckt. Sie haben das auch bei der Veranstaltung hier bei einer Podiumsdiskussion mit den Fraktionsvorsitzenden gesagt. Sie haben gesagt, wir bezahlen mit dem Bürgergeld 3,9 Millionen Menschen, die nicht arbeiten. Herr Voigt, das ist eine Lüge und es ist eine Unverschämtheit gegenüber den Leuten, die Bürgergeld empfangen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 58 Prozent der Bürgergeldempfänger gehen entweder arbeiten und verdienen nicht so viel, dass sie überhaupt das Existenzminimum erreichen, gehen in eine Ausbildung, die gefördert wird oder nicht gefördert wird, oder können nicht arbeiten, weil sie Verantwortung in der häuslichen oder familiären Pflege übernehmen und damit auch den Sozialstaat entlasten. Diese Menschen – 58 Prozent, das sind mehr als 2 Millionen Menschen – diskreditieren Sie und beleidigen Sie und benutzen Sie für eine Spaltung in dieser Diskussion. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Was ist denn das für ein Vergleich?) Das finde ich das Unverschämte; ich kann Sie im Prinzip nur auffordern, tatsächlich diese Politik auch zu beenden. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja!) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich zum Kommunalen Finanzausgleich auch einige Sätze sagen. Sie haben wieder gesagt: Wir lassen die im Regen stehen. Wissen Sie, Herr Voigt, ich habe mich im Sommer so amüsiert. Herr Maier, nehmen Sie es mir nicht übel, Sie haben sich hingestellt, Sie sind der Kommunalminister und haben gesagt: Wir müssen die Kommunen stärken, wir geben ihnen 320 Millionen Euro mehr. Herr Voigt hat sich dann hingestellt und gesagt: Danke, Herr Maier, dass Sie unsere Forderungen aufgenommen haben. – Ich finde es schön, ich finde diese Rhetorik schön, das unterhält mich. Aber wir haben seit 2013 einen § 3 Abs. 3a im Finanzausgleichsgesetz Thüringen. Also jeder, der wissen will, was im nächsten Haushalt für die Kommunen steht, braucht in diesen Paragrafen zu gucken. Da werden nämlich die Steuereinnahmen des Landes, die Steuereinnahmen der Kommunen für die drei vorangegangenen Jahre addiert und dann werden 37,1 Prozent ausgerechnet – vorhin hatten wir schon eine kleine Übung im Dreisatz – und das kriegen die Kommunen. Weder verspricht der eine, was er den Kommunen geben will, noch sagt der andere, dass er die Forderungen dessen erfüllt, sondern es ist gesetzliche Realität. Und wer glaubt, dass die kommunalen Finanzen, der Partnerschaftsgrundsatz, der da zum Ausdruck kommt, verändert werden müssen, der muss ein Gesetz hier in den Landtag einbringen und diese Zahl verändern. Das haben Sie auch nicht gemacht. Warum haben Sie das nicht gemacht? Weil Ihnen dieses politische Feld viel lieber ist, als wirklich konstruktiv über den Kommunalen Finanzausgleich zu reden, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie haben fast zehn Jahre den Kommunalen Finanzausgleich blockiert!) weil Sie lieber darüber reden wollen, dass das Land die Kommunen tatsächlich belastet. Deswegen sage ich Ihnen noch einmal die Zahlen: 4,658 Milliarden Euro fließen aus diesem Haushalt an die Kommunen. Das sind 35 Prozent der Gesamtausgaben dieses Haushaltsentwurfs, der an die Kommunen geht, innerhalb des Finanzausgleichs, der noch nie so hoch war wie in diesem Jahr, im kommenden Jahr 2,861 Milliarden Euro und dann noch einmal 1,797 Milliarden Euro an Zuweisungen an Gemeinden und Kommunen außerhalb des Finanzausgleichs. Dazu – das wurde auch schon angesprochen – kommen die eigenen Steuereinnahmen, auch auf Rekordniveau, von über 2 Milliarden Euro. Natürlich weiß ich, Herr Voigt, was im Durchschnitt an guter Finanzausstattung der Kommunen feststellbar ist und – auch wenn der Rechnungshof, dem Sie so viel Vertrauen schenken, Ihnen immer wieder sagt, die Kommunen haben kein Finanzierungsdefizit – dass das für die einzelnen Kommunen im Einzelfall natürlich nicht immer zutreffen mag. Deswegen müssen wir auch über Strukturen reden, deswegen müssen wir auch über Veränderungen reden – genauso wie beim Land auch auf kommunaler Ebene, weil nicht jede Problemlage, die aus diesen Strukturen erwächst, mit immer noch mehr Geld gelöst werden kann. Das ist aber Ihre Politik und das ist zum Teil auch die Politik der kommunalen Spitzenverbände. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das finde ich auch bedauerlich, weil klar ist, dass es keine Zukunftsfestigkeit, keine Zukunftsstabilität hat, weil Geld eben auch – das haben Sie ja deutlich gemacht – endlich ist. Das heißt, nicht jedes strukturelle Problem kann mit mehr Geld gelöst werden. Das gilt für das Land genauso wie für die Kommunen. Deswegen lassen Sie uns sachgerecht über den Kommunalen Finanzausgleich reden. Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, der Entwurf der Landesregierung zeigt den verantwortungsvollen Umgang mit der Lage öffentlicher Haushalte, aber er zeigt noch mehr. Er zeigt auch, wie die Landesregierung bereit ist, unter schwierigen Voraussetzungen zu gestalten. Ich bin froh, wenn ich in den Haushalt hineingucke, dass ich dort die Stabilisierung bestehender Strukturen und Aufgaben finde, weil die die Voraussetzungen dafür sind, dass wir uns auf öffentliche Leistungen, die uns allen als Menschen in diesem Land zur Verfügung stehen, auch in Zukunft noch stützen können, sei es in der Bildung, bei der sozialen Sicherung, bei der Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt, bei der Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, in der Kultur oder bei den notwendigen Aufgaben des Klimaschutzes. Deswegen will ich Ihnen vielleicht in einzelnen Punkten noch mal deutlich machen, wie qualitativ dieser Haushaltsentwurf ist und dass es nicht gerechtfertigt ist, mit so einer Rede auf diesen Entwurf zu reagieren. Mit 3,873 Milliarden Euro werden im nächsten Jahr 280 Millionen Euro mehr für die Bereiche Wissenschaft, Forschung, Kultur und vor allem Bildung ausgegeben. Das sind 30 Prozent des Landeshaushalts für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Ich könnte jetzt viel zu den einzelnen Punkten sagen, mit Blick auf die Uhr lasse ich das weg. Sie können das alles nachlesen. 1,843 Millionen und 160 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr sollen im Jahr 2024 für die soziale Sicherung, für Familie, für Jugend, für Arbeitsmarkt ausgegeben werden. Da sind viele wichtige Programme dabei, die genau die Menschen erreichen, die von den hohen Preisen besonders belastet sind und die Unterstützung der Gemeinschaft in der Gesellschaft zwingend benötigen, ob in der Familienförderung, beim solidarischen Zusammenleben der Generationen, in der Seniorenförderung, beim Behindertengeld, beim AGATHE-Landesprogramm oder bei der Förderung des Ehrenamts, die ausgebaut wird. Man kann noch ganz viel aufzählen, auch die Krankenhausinvestitionen – sicherlich nicht in der Gesamthöhe zur Zufriedenheit der Gesundheitsministerin gelöst, aber auch da wird deutlich investiert. Wenn Sie sich mal die Zahlen für den Katastrophenschutz anschauen, die sind seit den letzten Jahren, seit 2014, enorm gewachsen und die werden auch im nächsten Jahr weiter wachsen, um weitere 33 Millionen Euro im gesamten Bereich der öffentlichen Sicherheit, also Polizei, Feuerwehren und Katastrophenschutz. (Beifall SPD) Wenn Sie sich auch mal die Wirtschaftszahlen angucken: Wir sichern die Kofinanzierung vom Bundes- und Europaförderprogramm. Das ist eine wichtige Aussage in diesem Haushalt. Wenn Sie das nicht mehr wollen, kann der Haushalt sofort um mehrere Hundert Millionen gekürzt werden, aber es ist ein wichtiges Signal an die Thüringer Wirtschaft: Wir stehen dazu, unsere Verantwortung, die Kofinanzierung sicherzustellen. Ich bin auch Herrn Wirtschaftsminister Tiefensee dankbar, dass er Ihrem Rote-Laterne-Gerede mit dem Interview in dieser Woche ein Zeichen entgegengesetzt und mal Zahlen aufgelegt hat. Wie wollen Sie denn Unternehmen motivieren, in Thüringen zu investieren oder Gewerbe anzumelden und neu zu gründen, wenn Sie einfach sagen, dass hier kein Umfeld für Investitionen ist? Die Unternehmer in Thüringen beweisen Ihnen doch das Gegenteil. Wir haben mehr Gewerbeanmeldungen als in anderen Bundesländern, ich glaube, fünfter Rang sind wir. Wir haben auch in diesem Jahr schon mehr Gewerbeanmeldungen als Gewerbeabmeldungen. Das heißt, das, was Sie hier immer wieder erzählen, hat mit der Realität von Menschen, die versuchen, Unternehmen zu gründen, sich selbstständig zu machen, überhaupt nichts zu tun. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe Volkswirtschaft und nicht Betriebswirtschaft studiert, aber ich weiß und höre das auch oft in vielen Diskussionsrunden und Talkrunden im Fernsehen, dass Wirtschaftspolitik vor allem eines ist: nämlich Psychologie. Die Unternehmensentscheidung hängt nicht von 1,5 Prozent Grunderwerbsteuer ab, die hängt auch nicht von dem Wachstumschancengesetz ab, die hängt auch ein bisschen davon ab, welches politische, klimatische Umfeld herrscht und wie über Wirtschaft gesprochen wird, wie offen eine Gesellschaft auch für Unternehmertum ist. Aber wenn natürlich die größte Volkspartei jenseits rechts der Mitte wie immer signalisiert: „Es ist alles ganz schlecht, kommen Sie ja nicht her, hier herrscht ein wirklich schlechtes unternehmerisches Klima!“, dann werden Sie tatsächlich auf der Seite der Psychologie so viele Negativpunkte säen, was Sie dann an negativer Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Jahren auch ernten werden. Das ist auch unverantwortlich gegenüber den Menschen in diesem Land. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist doch nicht wirtschaftlich!) Es mag sich für Sie gut anhören, dass Sie mit dem Finger auf die Landesregierung zeigen, aber es ist schlecht für das Wirtschaftsklima und es ist auch schlecht für die Wirtschaftsentwicklung in diesem Land. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich habe ein paar Punkte zum Haushalt genannt, ich habe mich natürlich auch an der CDU abgearbeitet, so gehört sich das auch für eine ordentliche politisch-parlamentarische Rede. Ich will natürlich auch die Frage beantworten, die Sie mir noch nicht gestellt haben, aber die vielleicht Journalisten irgendwann stellen: Herr Dittes, sind Sie denn eigentlich mit diesem Haushaltsentwurf rundum zufrieden? Sie verteidigen den so und kritisieren die Kritik daran. – Dann kann ich sagen: Natürlich bin ich mit dem Haushaltsentwurf der Landesregierung nicht zufrieden. Ich wäre ein schlechter Politiker, ich wäre ein schlechter Vertreter auch der Menschen, die in Thüringen leben, wenn ich da reingucken und sagen würde: Er macht mich glücklich und ich bin damit zufrieden. Ich kann mir an vielen Stellen tatsächlich auch weitere Initiativen vorstellen. Der Haushalt, so, wie er vorgelegt ist, bildet nicht mal im Ansatz die gesellschaftlichen Herausforderungen ab, aber das kann er auch nicht und das ist auch nicht die Verantwortung der Landesregierung, sondern wir müssen, wenn wir über den Haushalt reden und auch über zukünftige Jahre, über das Missverhältnis zwischen den Finanzbeziehungen des Bundes und der Länder reden. Wir müssen darüber reden, wie immer mehr Entlastungen für Unternehmen zu Belastungen bei Leistungen für die führen, die auf Leistungen angewiesen sein werden, und wir müssen darüber reden, dass wir Investitionen, Transformationsentscheidungen in die Zukunft verlagern und damit wirklich Gefahr laufen, rote Laterne zu sein oder Lebensgrundlagen zu zerstören. Deswegen bin ich natürlich nicht zufrieden, aber wir werden es auch nicht lösen, ich weiß, wie beschränkt wir auf Landesebene sind. Ich weiß aber auch, dass wir eines nicht machen dürfen angesichts der Beschränktheit öffentlicher Haushalte: dass wir aufhören sollten, Politik für die Menschen in diesem Land zu machen. Deswegen ist es richtig, auch zum Zeitpunkt, an dem wir noch nicht zu 100 Prozent sagen können, wie wir es finanzieren können, mit dem Kindergartengesetz hier in die Debatte zu gehen, weil wir zunächst darüber reden müssen, wie wir Bildung, frühkindliche Bildung, vorschulische Bildung weiterentwickeln. Wenn wir uns darüber einig sind, dann finden wir auch einen Weg zur Finanzierung. Herr Tischner, da muss ich Ihnen ehrlich sagen, dann habe ich Ihre Pressemitteilung in die Hand bekommen. Da schreiben Sie: „Die CDU-Fraktion wird sich nicht an dieser Schaufensterpolitik beteiligen.“ – Sie meinen damit das Kindergartengesetz von Rot-Rot-Grün. – „Kindergärten und Familien dürfen nicht zum Spielball politischer Profilierungssucht werden. [...] (Heiterkeit DIE LINKE) Nur einen Tag nach dem finanzpolitischen Offenbarungseid der Ramelow-Regierung will die linksgrüne Koalition den Landeshaushalt mit zusätzlichen Ausgaben von jährlich mindestens 49 Millionen Euro dauerhaft belasten.“ Das war Ihre Kritik. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Beitrags- freiheit wollen Sie …) Das war Ihre Kritik: Man darf Kindergärten, Eltern, Entlastungen bei Kindern nicht zum Thema im Wahlkampf machen usw. und außerdem sind 49 Millionen Euro, die da vorgeschlagen sind, also praktisch ein finanzpolitischer Offenbarungseid. Einen Tag nach Ihrer Pressemitteilung habe ich diesen Brief in der Hand gehabt, den Sie an alle Kindergärten geschickt haben – einen Tag danach. Und ich lese mal vor, was Sie machen: Mehr Zeit für unsere Jüngsten – für eine gute Betreuung und Förderung. – Das ist im Prinzip der Wahlkampfslogan der CDU, steht hier schon drauf: Neue Kraft für Thüringen. Das schicken Sie an alle Kindergärten. Und wissen Sie, was Sie darin versprechen? Sie versprechen: Kurzfristig wollen wir den Betreuungsschlüssel bei den unter Dreijährigen auf eins zu sechs und bei den über Dreijährigen auf eins zu zwölf verbessern, mittelfristig streben wir bei den über Dreijährigen sogar den Personalschlüssel von eins zu zehn an. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sehr gut!) Da habe ich Fachleute bei uns in der Fraktion angerufen und gesagt: Sage mal, Torsten Wolf, wie viel kostet das eigentlich? – Über 100 Millionen! Das unterschreiben Sie, der einen Tag vorher, Herr Tischner, einen Tag vorher eine Pressemitteilung abgibt, dass man Kindergärten nicht in den Wahlkampf ziehen darf und es unverantwortlich ist, Forderungen von 49 Millionen Euro in den Raum zu stellen, um das am nächsten Tag zu machen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ihre Ex- perten!) Herr Tischner, entschuldigen Sie bitte, das ist wirklich Populismus und nicht sachgerechte Diskussion. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde es sogar noch verstehen, wenn Sie überhaupt den Gesetzentwurf in diesen Thüringer Landtag einbringen würden und wir darüber diskutieren könnten, wie wir das im Haushalt finanzieren. Aber das machen Sie nicht, Sie legen keinen Gesetzentwurf vor. Sie schreiben lieber Briefe. Auf der einen Seite versprechen Sie Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern das Blaue vom Himmel und auf der anderen Seite kritisieren Sie Rot-Rot-Grün dafür, dass sie mit einem Gesetzentwurf in die öffentliche Debatte darüber gehen, wie vorschulische Bildung weitergehen soll. Das ist unseriös, Herr Tischner, und das wissen Sie. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das kön- nen wir morgen diskutieren!) Ja, morgen, wunderbar. Das ist dann vielleicht der Übergang zu meinen letzten Sätzen, Frau Landtagspräsidentin. Also, jetzt ist wirklich das Ende, also meins, die anderen kommen noch, heute am Mittag ist das Ende des politischen Schlagabtauschs angesagt. Wir müssen rein in die sachliche Debatte, wir müssen rein in die Positionen. Wir müssen Diskussionen führen, die wehtun. Wir müssen darüber diskutieren, wo es Fehlstellen gibt. Wir müssen darüber diskutieren, was endlich ist. Aber um eines bitte ich Sie und ich lade Sie ein, insbesondere CDU und FDP, mit uns diese Sachdiskussionen im Landtag auch aufzunehmen. Die Menschen und die Institutionen in diesem Land brauchen die Finanzierungssicherheit. Es ist kein Übergangshaushalt. Es ist der Haushalt, der Arbeit und Unterstützungstätigkeit in der kompletten Infrastruktur in Thüringen sichert. Und diese Verlässlichkeit schaffen wir, wenn wir den Zeitplan, der im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen worden ist, einhalten. Ich kann Sie dazu nur einladen. Nehmen Sie die Verantwortung für Thüringen wahr. Die Landesregierung hat ihre Verantwortung wahrgenommen und uns einen Entwurf vorgelegt. Jetzt haben wir die Verantwortung, den zu diskutieren und im Dezember zu beschließen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Präsidentin legt die Reihenfolge der Rednerinnen fest. Das habe ich jetzt getan aufgrund der Redezeiten. Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, dass man eine Rede nicht unterbricht. Deshalb rufe ich jetzt für 18 Minuten – dann können wir in diese angekündigte Unterbrechung gehen – für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Kemmerich auf. Bitte, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die Zeit läuft übrigens!) Nein, erst, wenn ich spreche. Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, insbesondere auch der jungen Generation, es geht auch um eure/Ihre Zukunft und insofern ist das nicht Folklore oder was Herr Dittes hier immer behaupten will, sondern sachliche Auseinandersetzung um die bessere Idee. (Beifall Gruppe der FDP) Das will ich mal vorwegschieben, weil Sie das hier so kleinreden wollen: Es ist originäre Aufgabe von Opposition, diese Regierung zu kritisieren und nicht zu unterstützen. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann brauchen Sie hier auch nicht in einer Vorlesestunde, unsere oder die Pressemitteilungen der CDU vorzulesen. Sagen Sie, was Sie wollen, und dann werden wir uns kritisch damit auseinandersetzen. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Jetzt wollen wir mal ins Thema hineingehen, denn 18 Minuten klingen viel, sind aber wenig, und dann kommt der Alarm oder ich mache jetzt schon Alarm, das werden wir sehen. Ich will Ihnen mal ein Bild zeichnen. Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Haus bauen. Sie haben dafür eine gute Summe an Ersparnissen und nehmen einen Kredit auf. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: 1 Milliarde einsparen!) Allerdings verschwenden Sie während der Bauphase das Geld für teure Möbel, verschönern nur die Fassade, feiern Grundsteinlegung etwas üppig, Richtfest etwas üppig und am Ende gelingt es Ihnen nicht mehr, das Dach zu schließen, die Bausubstanz bleibt marode und die ersten Fassadenteile bröckeln wieder ab. Ich denke, das ist das Szenario, das wir nach neun Jahren rot-rot-grüner Regierung, nach rot-rot-grünen Haushalten beschreiben können, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber warum machen Sie dann die Fassade, wenn …?) und natürlich werde ich das auch mit Zahlen untermauern. (Beifall Gruppe der FDP) Mit jeder Haushaltseinbringung, mit jeder Diskussion haben wir zentrale Punkte gefordert, und zwar nicht nur, dass es ein Personalkonzept gibt, herzlichen Glückwunsch, nein, es sollte auch mal umgesetzt und angepackt werden. Das machen Sie in den letzten Jahren nicht, es ist gesagt worden: stattdessen 500 neue Stellen mehr. Dabei geht es nicht darum – manchmal ist es viel interessanter, nicht hier vorn, sondern den Kommentaren aus Ihren eigenen Reihen zu lauschen –, Polizeistrukturen nicht aufzubauen, Lehrerstrukturen nicht aufzubauen. Nein, es geht darum, überflüssige Strukturen zu minimieren, einzudampfen, durch Digitalisierung zu ersetzen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche denn?) Ich werde Ihnen das noch einmal in Ruhe erklären. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Bleiben Sie doch entspannt, es ist alles gut. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich bin super entspannt!) Nein, das erlebe ich bei Ihnen selten, aber das ist eine andere Sache. (Heiterkeit CDU) Wir kommen zu der fehlenden Digitalisierungsstrategie und dem weiteren – ich nehme mal das Wort vom Kollegen – Offenbarungseid in puncto Digitalisierung. OZG nicht umgesetzt, die digitale Wahrheit und Wirklichkeit im Land ist Steinzeit, und dann hilft nicht nur der Vergleich mit dem Saarland, wir haben nach dem Saarland die zweitmeisten Beschäftigten pro Kopf, das muss uns zu denken geben. Nein, es hilft eben der Blick in andere Länder, die da deutlich weiter sind, und damit meine ich nicht nur immer Estland oder Malta, sondern auch Hessen oder Niedersachsen. (Beifall Gruppe der FDP) Was wir seit Jahr und Tag einfordern, und das macht der Haushalt eben auch nicht: die Konzentration der Haushaltsmittel auf die Aufgaben, die der Staat tatsächlich wahrnehmen sollte. Das ist der Bereich Bildung. Wir müssen es wiederholen: Es fällt zu viel Unterricht aus, Bildung findet an vielen Stellen nicht statt, insbesondere im Fach Informatik fallen zu viele Stunden aus. Das ist ZukunftsDNA für unsere Gesellschaft. 10 Prozent verlassen die Schule ohne Abschluss, 25 Prozent der Viertklässler können nicht mal ausreichend lesen. Das können wir alles wegtun und Sie können sagen, was Sie alles an Geld ausgegeben haben, aber scheinbar ist es zu wenig, weil das Ergebnis nicht eintritt. (Beifall Gruppe der FDP) Infrastruktur: Fahren Sie durch das Land. An vielen Stellen ist die Infrastruktur in den letzten 30 Jahren noch nicht einmal angefasst worden und die, die wir in den letzten 30 Jahren angefasst haben, kommt natürlich in die Jahre. Sie stellen immer viele Haushaltsmittel in den Haushalt ein, aber durch die extrem verkomplizierten Vergabeverfahren, die wir an anderer Stelle wieder eindämmen wollen, durch die Langwierigkeit der Richtlinien, bevor das Geld rausgeht, bleibt das Geld liegen. Ja, das ist Prinzip Hoffnung, dass am Jahresende noch was da ist, aber das ist kein solider Haushalt. Die großen Aufgaben dieses Staats sind Polizei und Vollzug. Herr Maier, da hilft es eben nicht, nur ein paar Kartenleseterminals rauszugeben, sondern der Bedarf ist viel mehr, dass die Polizei und der Vollzug nicht nur auf Augenhöhe, sondern besser sind als diejenigen, die unseren Rechtsstaat nicht ernst nehmen, sondern sogar bedrohen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich komme noch mal auf die Genese dieses Haushalts zurück. Frau Taubert, ich habe das gern gesehen, dass Sie am 8. Februar dieses Jahres gesagt haben: Für mich wäre eine gesunde Haushaltsaufstellung – Sie haben das in Ihrer Rede auch gesagt –, wenn wir uns auf die Ausgaben des Jahres 2022 fokussieren, die bei 11,58 Milliarden Euro waren. Wenn man diese Ausgabe mal ganz einfach nimmt, weil wir jetzt nicht die Zeit und die Möglichkeit haben, das in aller Gänze zu machen, wir nehmen die Personalkosten, steigern die mit den Tarifsteigerungen, die dem öffentlichen Dienst zugrunde zu legen sind, und gleichen die Inflation für die sachlichen Kosten aus, dann kommen wir beide auf eine Rechnung, die irgendwo auf 12,5 bis 12,7 Milliarden Euro hinausläuft. Dann kam aber das Kabinett und die haben es auch schön beschrieben. Meine Damen und Herren, alle, die zuhören: 1,8 Milliarden Euro Wünsche aus dem Kabinett über dieses Ausgabenvolumen hinaus. 1,8 Milliarden Euro, als ob es kein Morgen gäbe und keine Krise wäre. (Beifall Gruppe der FDP) Jeder hier draußen weiß, was gerade los ist – energiepolitisch, inflationär, Fachkräfte, alles schlimm. Ich habe es gestern schon gesagt: Wenn wir es auch verhindern, dass die Unternehmen mit Fachkräften ausgestattet werden, können sie irgendwann ihre Steuern nicht begleichen, weil sie keine Wirtschaftsleistung mehr bringen. All das wird dann ignoriert, vielleicht nicht von Ihnen. Sie haben selber gesagt: Verstetigung von freiwilliger Leistung in Gesetzesform, all das bindet Haushaltsmittel über die Jahre, Verpflichtungserklärungen, die die Haushaltsmittel über Jahre eindämmen. Wir kommen nicht mehr an das Geld. Kompromiss war dann: Na gut, dann plündern wir die Rücklage auf die 48 Euro und ein paar Cent. Ja, und was passiert dann? Herr Dittes sagt: Ja, wir hätten den Konsolidierungsbedarf der letzten Jahre immer schon gesehen. Ja, wir haben ihn gesehen und immer angemahnt. Sie haben ihn aber immer weiter ignoriert. Aber jetzt ignorieren Sie ihn insofern, als Sie wahrscheinlich schon davon ausgehen – Gott bewahre, dass das auch so eintritt –, dass Sie nächstes Jahr keine Verantwortung mehr in diesem Land haben. Aber dann steht die nächste Regierung mit leeren Kassen und dem Defizit von über 800 Millionen Euro da, das man woher nehmen soll? (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie wollen doch gerade die Grunderwerbsteuer senken, Herr Kemmerich!) Schuldenaufnahme ist nicht erlaubt, Gott sei Dank, also ist dann die Konsolidierung anzugehen. Das ist unredlich, das einfach in die Zukunft zu verschieben. Ihre Verantwortung ist jetzt, jetzt und an keinem anderen Tag, und die nehmen Sie nicht wahr. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn Sie mit einem solchen Geschäftsentwurf vor einen Banker treten würden, der würde sagen: Gehen Sie wieder nach Hause, dafür kriegen Sie von mir keinen Kredit. (Beifall Gruppe der FDP) Ich kann nur hoffen, dass die Bürger dieses Landes das genau sehen und Ihnen auch keinen weiteren Kredit geben, sprich auch keine Wahl mehr zubilligen. Noch mal zurück zur Mittelfristigen Finanzplanung: Ich finde das viel dramatischer. Im Jahr 2025 973 Millionen, fast 1 Milliarde Euro. Im Jahr 2026 954 Millionen Euro. Frau Taubert, die Zahlen sind nicht von mir, die sind von Ihnen. Haben Sie eine Lösung, wie das im nächsten Jahr ausgeglichen wird? Ich befürchte, nein. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Grunderwerbsteuer senken!) Dazu kommen wir noch. Ich habe von Ihnen eine interessante Textaufgabe bekommen. (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Ach, Sie waren das!) Vor wenigen Minuten hat das Thüringer Landesamt für Statistik folgende Zahlen veröffentlicht – ich beziehe mich jetzt auf das Jahr 2022: öffentlicher Landesdienst insgesamt 103.245 Stellen, im Landesbereich davon 63.340 Stellen, im Kernhaushalt – das ist wahrscheinlich die Zahl, die Sie immer meinen, Herr Dittes – 45.645 Stellen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Kern- haushalt?!) Sie wissen nicht, was ein Kernhaushalt ist? (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Okay. Gehen Sie einfach auf die Seite des TLS, da steht es exakt. Damit kommen wir zu dem Modell, das ich gezeichnet habe, und jetzt machen wir mal eine Zukunftsvision. Wir erledigen viele Aufgaben wie in der Steinzeit. Das haben wir Anfang der Neunziger mal gemacht durch Hilfe von Menschen, die das in den 80er-Jahren gelernt haben. Ich nehme nur mal: Wie erstelle ich einen Pass? Ich habe das hinter mir. Mein Pass läuft aus, dann geht man zur Behörde. Man sitzt da nett und die sagt: Okay, unterschreiben Sie hier. Dann frage ich mich: Warum bin ich da hingegangen? Die guckt mir nicht in die Augen, misst nicht meine Körpergröße, gar nichts. Ich habe nur etwas unterschrieben. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Bei wel- cher Landesbehörde sind Sie jetzt?) In der modernen Welt wäre es möglich, einfach demjenigen per E-Mail zu sagen: Ihr Pass droht abzulaufen. Ich stelle folgende Frage: Haben sich die Daten verändert? Wollen Sie ein neues Bild, ja/ nein? 15,80 Euro und das Ding wird nach Hause geschickt. Das spart mir eine halbe Stunde, spart der Mitarbeiterin eine halbe Stunde. Das könnte ich endlos so fortführen für den kleinsten Fall. Deswegen sagen wir: Wenn wir die Aufgaben dieses Landes alle mal kritisch hinterfragen, wer sie warum und an welcher Stelle macht, wo wir sie digital anders machen können als heute analog, wenn ich Aufgaben, die ich im übertragenen Wirkungskreis an das Land zurückgebe, dort wieder bündele, weil da mehr Sachkompetenz ist, weil ich dort einfach eine KI hinstelle und nicht die Diskussion mit 23 Kreisen und kreisfreien Städten habe, (Beifall Gruppe der FDP) dann kann ich tatsächlich Aufwand einsparen. Wir haben im Landesdienst 4.000 unbesetzte Stellen. Wir haben in den Kommunen und Städten und Landkreisen unbesetzte Stellen. Das sind meiner Schätzung nach 8.000, genauer habe ich die Zahl nicht. Laut tbb gehen über 15.000 Menschen in der nächsten Zeit in den Ruhestand. Wenn ich das alles als Chance begreife … (Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Da sind doch aber auch Lehrer dabei!) Da sind Lehrer dabei. Ich sage ja nicht, dass Sie keinen nachbesetzen. Vielleicht sind 20.000 auch zu viel. Aber vielleicht denken wir mal über 10.000, 12.000 nach? Wir haben das Personal in der nächsten Zeit nicht mehr und deswegen müssen wir die Aufgaben revolutionieren. (Beifall Gruppe der FDP) Als ich unternehmerisch tätig geworden bin, gab es Finanzbuchhaltung in den Unternehmen, da saßen vier, fünf Leute. Dann saßen noch mal vier, fünf Leute in der Lohnbuchhaltung und die Disposition haben sie auch noch gemacht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind doch aber alles Binsenweisheiten, die Sie hier erzählen!) Heute erledigen das Computer. Das müssen wir in unserem Staatsdienst auch machen, weil die Leute in der privaten Wirtschaft bleiben müssen. Dort werden die Steuern verdient, die wir brauchen, um dieses Land zu organisieren. Der Staat muss schlanker werden. (Beifall Gruppe der FDP) Und ob das 20.000 sind oder 15 oder 12, fangen Sie endlich damit an! Was machen wir: 500 Stellen drauf. Und das ist keine Entschuldigung, dass das Polizisten sind; dann müssen Sie an anderer Stelle welche abbauen. Das ist zukunftsfähiges Handeln. (Heiterkeit DIE LINKE) Insofern haben Sie mich gefragt: Welche Aufgaben des Staats wollen Sie schleifen oder abschaffen? – Keine. Aber ich will sie einfacher erledigen, und zwar auch für die Mitarbeiter und die Bürger, sprich Kunden dieses Staats, alle wären zufrieden. (Beifall Gruppe der FDP) Also eine Win-win-Situation in jeder Form, die man da nennen kann. Zweierlei interessante Diskussionen: Sie haben, Frau Taubert – ich achte Sie wirklich sehr, aber ich weiß nicht, aber Sie müssen es hier immer so vertreten –, gesagt, der Haushalt ist nicht verspätet eingebracht. Das finde ich noch nicht mal das Hauptargument. Dann sagen Sie, hätten wir ihn im August eingebracht, dann hätten wir uns alle den nur unters Kopfkissen gelegt. Also, wenn ich so mit der politischen Opposition umgehe, dann halte ich das einfach für wirklich despektierlich und nicht angebracht. (Beifall Gruppe der FDP) Sie können es wirklich geruht mir und unseren Referenten überlassen, wann wir den Haushalt lesen. Vielleicht liest ihn sogar einer auf dem Kopfkissen, auch das wäre kein Fehler. Aber eigentlich – das ist das, was die Leute hier wissen müssen – war der Plan, dass wir den Haushalt vor der Sommerpause bekommen. Denn da ist Zeit, ihn ausreichend zu prüfen, zu besprechen. Ihr habt euch so gestritten, deshalb ging das doch nicht voran. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Jetzt haben wir da einen Zeitplan liegen, bei dem teilweise Anhörungen und deren Ergebnisse an einem Donnerstag hineinkommen, uns zur Verfügung gestellt werden, Donnerstagabend – nein, Freitagabend, Entschuldigung, freitags abends. Die nächste Beratung des HuFA ist dann dienstags. Das heißt, es bleibt ein Arbeitstag für alle Beteiligten – ein Arbeitstag! –, sich dort einzulesen. Und die Stellungnahmen sind sehr umfangreich. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Sie sind Politiker, da sollte man immer arbeiten!) Es wird an vielen Stellen kritisiert, dass die Parlamentarier nicht mehr ausreichend Zeit bekommen, um … (Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Also, sehr geehrte Kollegen, Herr Kemmerich hat hier vorne jetzt das Wort. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Da empfehle ich mal … (Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sie dürfen sich gern zurufen, aber so, dass es nicht den Redner und andere hier stört. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Es wird oftmals bemängelt, und das zu Recht, dass in vielen parlamentarischen Verfahren die Zeit zur tiefgründigen Beratung oder auch Einarbeitung in die Vorschläge von der Regierung und von vielen anderen nicht mehr möglich ist. Ich erinnere an die Auseinandersetzung bei der Haushaltsgestaltung im abgelaufenen Jahr, als uns über 600 Änderungsanträge bei Nacht und Nebel einfach auf den Tisch geklatscht wurden. Wir sind am Ende durchgekommen, da muss die CDU sich auch fragen lassen, was wir da gemacht haben, Tilgung ausgesetzt, das Haushaltsvolumen ist noch mal gestiegen. Auch diese Dinge ernten wir jetzt im negativen Sinne. Deshalb sage ich noch mal, Frau Taubert: Ja, der Haushalt ist zu spät. Und der Zeitplan, der hier vorliegt, ist unverschämt. Er lässt eine wirklich seriöse inständige Beratung nicht zu. (Beifall Gruppe der FDP) Und damit komme ich zum letzten Punkt: (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Im- mer wieder gerne!) Jetzt rennen Sie wieder durch die Lande und sagen, es wäre der Untergang Thüringens und wahrscheinlich des gesamten Abendlandes, wenn wir keinen Haushalt bekommen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Ich verweise gerne mal, meine Damen und Herren und insbesondere an die Zuhörer und Zuschauer, auf das Jahr 2015 bzw. 2014. Das erste Kabinett Ramelow hat die Verantwortung für dieses Land übernommen – ich lasse jetzt mal die Bewertung – und dann als Erstes den Haushaltsentwurf der Vorgängerregierung kassiert und hat ihn neu aufgestellt. Das ist das gute Recht der Regierung, das will ich jetzt gar nicht mal sagen. Dann kam es dazu, dass wir lange Zeit im Jahre 2015 eine vorläufige Haushaltsführung hatten. (Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Im Juli haben wir ihn beschlossen!) Im Juli haben wir ihn beschlossen. Sechs Monate ist das Land nicht untergegangen. Das muss noch rechtskräftig werden. Sechs, sieben Monate ist das Land Thüringen weitergegangen mit vorläufiger Haushaltsführung. Was macht es jetzt so schlecht, sich ausreichend intensiv zu bereden und zu beraten bis vielleicht Januar, Februar 2024? Wo ist das Problem? Also das, was Sie da aufziehen – übrigens, 2018 und 2022 war es auch verspätet, weil die Haushaltsbeschlüsse entsprechend spät kamen. Es geht also nicht unter und auch, was man so sagt, dass kein Geld mehr fließt: Alle Rechtsverpflichtungen, die der Freistaat eingegangen ist, werden weiter bedient. Das Einzige, was passiert, ist, dass man sich natürlich nicht mehr so üppig neue Lieblingsprojekte gewähren kann und das Geld weiter zum Fenster hinaus verpulvert. Und das halte ich für gut. Ich bin mir da mit Mario Voigt einig: Ein Haushaltsentwurf oder ein Haushaltsgesetz für ein Wahljahr sollte nicht dazu dienen, Wahlgeschenke zu verteilen. (Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Da sind keine drin!) Sind keine drin? Na ja, die werden wir Ihnen noch vorlegen. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: 48 Mil- lionen!) Es geht ja hier um eine Generaldebatte und eine generelle Einschätzung. Und ich sage es gern noch mal hier und vor aller Öffentlichkeit: Ja, aus dem Haushalt muss diese Rücklage wieder rausgeschwitzt werden. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ihre Vorschläge?) Ich habe an anderer Stelle auch gesagt: Vernünftig wäre vielleicht auch, zu sagen, okay, man macht einen Rückgriff auf die Rücklage von vielleicht 20 Prozent, 25 Prozent. Dann bleibt auch noch genug übrig für die Folgejahre. Und die Grunderwerbsteuersenkung ist die erste Steuerentlastung, die wir diesen Bürgern mitgeben. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Woraus bezahlen Sie die?) Die Baubranche da draußen kriselt, die Baubranche kriselt. Das ist ein Konjunkturprogramm für die Baubranche. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Kein Wahlgeschenk!) Es ist ein Zeichen an die Familien, sich Grunderwerb zu leisten. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Es ist ein Gleichziehen mit den Nachbarländern, in denen die Grundsteuer höher ist. Und Sie verweigern sich dem. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: 0,6 Prozent!) Das sind Irrlichter in ihrer vollkommenen Größe, meine Damen und Herren. (Unruhe DIE LINKE) Ausdrücklich: Wir werden diesem Haushalt in dieser Entwurfsform nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Damit unterbreche ich die Sitzung bis kurz nach dem Alarm. Ich will vielleicht noch mal darauf aufmerksam machen: Wenn Sie sich Wasser holen, nehmen Sie das, was auf dem Tisch steht, die Gläser, dazu. Dann können wir die Becher draußen ein bisschen sparen. Deswegen stehen die da. Und Tassen und Trinkgefäße gehören nicht oben auf die Tische. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Entschuldigung, Frau Präsidentin!) Also bis kurz nach 11.00 Uhr wieder hier, dann würde ich für Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aufrufen.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir möchten die Sitzung fortsetzen. Wie angekündigt erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die zumindest alle wieder im Saal sind, liebe Gäste, es ist natürlich immer ein bisschen schwierig, nach so einer Unterbrechung fortzufahren. Ich hoffe, dass meine Stimme hält, ich bin ein wenig angeschlagen, allerdings nur, was die Stimme angeht. Wir haben nun schon einiges gehört. Wir befinden uns mitten in der Haushaltsdebatte. Die Landesregierung hat fristgemäß den Haushalt eingebracht. Ich möchte mit meinem Vorredner beginnen, der zwar noch nicht hier ist, aber vielleicht kommt er ja noch, und der eben erklärt hat, es sei überhaupt gar keine Katastrophe, wenn man keinen Haushalt hätte. Das Land sei nicht untergegangen, wir hätten das beim Übergang 2014/2015 schon einmal erlebt. Das Land ist vielleicht nicht untergegangen, aber ich fürchte, dass Herr Kemmerich – jetzt ist er da, wie schön – nicht mit den vielen Vereinen und Verbänden gesprochen hat, die genau auf die sogenannten freiwilligen Leistungen angewiesen sind, denn die sind es, die nicht ausgezahlt werden in einer Zeit, in der es keinen Haushalt gibt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das betrifft sämtliche Bereiche – den Bereich Kultur, Sport, Betreuung, Integration. Sie glauben doch nicht ernsthaft – natürlich kann man sozusagen auch nur mit pflichtigen Aufgaben, also der Bezahlung von Personal etc. und der Aufrechterhaltung von öffentlichen Ämtern, überleben. Aber das gesellschaftliche, das soziale Leben lebt genau davon, dass es auch freiwillige Aufgaben gibt. Und das sind keine Ideologieprojekte oder irgendetwas, wie uns Herr Kemmerich gerade irgendwie vormachen wollte, sondern das sind ganz essenzielle Pfeiler dieser Gesellschaft, die tatsächlich für soziale Arbeit, für kulturelle Arbeit, für Teilhabemöglichkeiten, für Beratung etc. sorgen. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir einen Haushalt brauchen, davon bin ich jedenfalls zutiefst überzeugt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich bin auch davon überzeugt – das Haushaltsvolumen ist schon genannt worden, es geht um 13,756 Milliarden Euro, das ist also nicht wenig –, dass wir auch und gerade in solchen Krisenzeiten wie in einer solchen, in der wir uns gerade befinden, nicht sparen dürfen gegen die Krise, jedenfalls nicht an empfindlichen Stellen, weil Ansparen gegen die Krise ganz oft zu noch sehr viel mehr höheren Folgekosten führt. Da nicken sogar manche Haushälter, ich will das nur sehr deutlich machen. Es ist hier heute noch kaum zur Sprache gekommen, dass wir in den letzten Jahren/Monaten auch ganz besondere Zeiten hatten. Das muss man, glaube ich, schon auch immer noch mitberücksichtigen. Ich will an den furchtbaren Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine mit all seinen dramatischen Folgen, und zwar in unterschiedlichster Hinsicht, erinnern. Ich will an die Klimakrise erinnern, ich will an die Kostensteigerungen erinnern, und all das muss ein Haushalt natürlich auch abbilden. Deshalb ist es gar nicht so, dass irgendwelche zusätzlichen Wunschprojekte der Landesregierung jetzt in der Vorlage dazugekommen sind – ich habe mir tatsächlich alle Einzelpläne sehr genau angeschaut –, sondern im Prinzip sind wir mehr oder weniger beim Status quo vom letzten Jahr. Das muss man so deutlich sagen. An manchen Stellen geht es ein bisschen runter, an manchen Stellen ein bisschen höher. Das ist aber dann beispielsweise der gestiegenen Zahl von Geflüchteten geschuldet, die wir natürlich auch mitberücksichtigen und zugrunde legen müssen. Vor allem aber sind gestiegene Preise und Personalkosten aus Tarifverhandlungen, bei denen wir quasi gezwungen sind, diese auch nachzuvollziehen, und nachvollziehbare Forderungen der Kommunen abgebildet. Insofern muss man ganz deutlich sagen, dass es eben nicht um irgendwelche Wünsch-dir-was-Projekte geht oder ging, sondern dass dieser Haushalt quasi – in Anführungszeichen – gerade mal das Minimum von dem abbildet, was wir tatsächlich brauchen. Frau Taubert hat das vorhin sehr eindrücklich vorgestellt. Die Finanzministerin hat auch darauf hingewiesen, dass mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf die Haushaltsausgleichsrücklage rechnerisch vollständig aufgebraucht sein wird. Ja, das ist ein Problem, ist aber ehrlich gesagt auch kein ganz neues Problem. Die Beispiele hat Frau Taubert benannt, wo wir so was auch schon erlebt haben. Das macht es nicht unbedingt besser. Aber wie gesagt, diese Gelder sind nicht eben mal quasi zum Fenster raus verplant worden, sondern für begründete Kostensteigerungen, die sich abbilden lassen müssen. Was heute nicht zur Sprache kam, aber sonst gern von der Opposition bemüht wird, ist, dass sich – Überraschung – irgendwann Anfang bis Mitte nächsten Jahres herausstellen wird, dass Gelder, die im Jahr 2023 eingeplant waren, gar nicht verausgabt werden können. Die können wir jetzt leider nicht einfach so mit dazurechnen, aber wir wissen alle, es wird vermutlich um mehrere Hundert Millionen Euro gehen und dann wird die Regierung wieder dafür kritisiert, dass sie gar nicht das umgesetzt hat, was sie eigentlich umsetzen wollte. Wir hatten die Mittel aber auch nicht zur Verfügung. Und oft gibt es Gründe dafür: weil Ausschreibungsverfahren sehr lange dauern, weil wir Stellen nicht besetzen konnten, weil wir das Personal nicht finden. Das heißt, wir wissen alle, dass es da noch Gelder im Rücklauf geben wird, auch wenn wir die jetzt nicht einrechnen können. Das ist eine ganz schwierige Situation für uns als Haushaltsgesetzgeber/-gesetzgeberin hier im Landtag, weil wir als Fraktionen im Prinzip kaum Spiel haben, um den Haushalt substanziell zu verändern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde das problematisch. Deswegen müssen wir darüber diskutieren, was wir eigentlich tun können, weil es einfach Aufgaben gibt, die uns wichtig erscheinen und die wir auch noch auf die Spur bringen wollen, die aber im Haushalt noch gar nicht abgebildet sind. Wir sind – wie gesagt – der festen Überzeugung, dass in solchen Krisenzeiten noch über andere Möglichkeiten ernsthaft diskutiert werden muss, wie zum Beispiel Kreditaufnahmen oder auch längere Tilgungsfristen der bestehenden Kredite oder ob eine Finanzierung aus dem schon bestehenden Sondervermögen möglich ist. Außerdem will ich auf einen noch ganz wichtigen Punkt verweisen, nämlich ein Dauerproblem von sogenannten Projekten. Projekte werden immer nur einjährig gefördert – ein riesiges Problem, weil man weiß, die werden die ersten Monate des Jahres immer dafür gebraucht, um alle Unterlagen einzureichen, um die Projekte bewilligen zu lassen, dann können sie endlich ihre Arbeit aufnehmen, wenn sie einen Bewilligungsbescheid haben, und das letzte Vierteljahr ist eigentlich dafür da, dass sich die Angestellten schon wieder arbeitslos melden müssen, weil sie nicht wissen, ob eine weitere Förderung genehmigt wird. Deshalb sagen wir ganz deutlich: Wir müssen endlich in die Debatte kommen, dass wir Förderzeiträume verlängern wollen, nämlich auf in der Regel drei Jahre. Das ist – glaube ich – ein sehr guter Zeitpunkt. Das muss sich in der Landeshaushaltsordnung dann auch abbilden. Ich bin gespannt, ob wir dazu auch notwendige Mehrheiten finden, weil wir davon überzeugt sind, dass wir wegkommen müssen von dieser Projektitis, die es ganz vielen immer schwer macht zu arbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich wollen auch wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unsere Schwerpunkte in den Haushaltsberatungen deutlich machen. Es wird Sie jetzt nicht wundern, dass das Zukunftsthemen sind wie der ganze große Themenbereich „Bildung“, der Themenbereich „Klima“, „Demokratie“ – ich sage es ganz deutlich auch und gerade hier in Thüringen –, aber auch Willkommenskultur. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die letzten Monate haben uns sehr deutlich gezeigt, dass die Klimakrise nicht geschlafen hat. Wenn wir nach Libyen schauen – das ist jetzt ein Blick ein bisschen weiter weg –, aber auch uns an die extremen Wetterlagen hier in Deutschland beispielsweise erinnern, dann wissen wir alle, der Klimawandel ist längst da und wir müssen der Klimakrise entgegensteuern auch als Land, auch weil wir wissen, dass unsere eigenen Bilanzen da noch gar nicht so gut sind. Das will ich selbstkritisch durchaus sagen. Das heißt, die Probleme sind im Vergleich zu den letzten Jahren mitnichten weniger geworden und uns stehen intensive Verhandlungen bevor. Das kann aber nur gelingen, wenn man sich auch ernsthaft als demokratische Fraktionen tatsächlich an einen Tisch setzt und miteinander verhandelt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zeit für taktische Spielchen ist jetzt ganz bestimmt nicht. Dafür sind die zu treffenden Entscheidungen einfach viel zu relevant für das Land und die Bürgerinnen und Bürger und ich hoffe wirklich, dass sich auch und gerade die CDU-Fraktion ihrer Verantwortung bewusst wird. So viel Genaues habe ich da leider nicht gehört, das muss ich so deutlich sagen. Denn die polemischen Beispiele, die immer wieder gebracht werden – ich meine, Herr Voigt hat es nicht mal nötig, jetzt hier zuzuhören, schade eigentlich –, zum Beispiel die Lastenradförderung, die gar nicht im Haushalt steht, die bringen Sie nur, um bestimmte Bilder im Kopf zu bedienen, genauso das Bild von der Terminvergabe der Ärztinnen und Ärzte, als ob der Landeshaushalt auch nur irgendeinen Einfluss auf die Terminvergabe von Ärztinnen und Ärzten hatte. Das ist wirklich einfach irre. – Verzeihung! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt lassen Sie mich auf einzelne Schwerpunktthemen trotzdem eingehen. Das Erste ist – vielleicht nicht für jeden so klar – Europa, Kultur und Medien. Im nächsten Jahr sollen 272.000 Euro und damit so viel wie noch nie für Maßnahmen der Förderung der internationalen Zusammenarbeit bereitgestellt werden. Wir begrüßen das ausdrücklich, weil wir glauben, dass die Verbreitung des Europagedankens und damit auch das konsequente Einstehen für Demokratie, für Grundrechte, für Rechtsstaatlichkeit und auch der intensive Austausch mit anderen Mitgliedstaaten gerade in der jetzigen Zeit, in der die Europäische Union und deren Werte immer wieder infrage gestellt werden, schlichtweg unentbehrlich sind. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Zuschüsse für die Antidiskriminierungsarbeit sind um mehr als 100.000 Euro gekürzt worden. Unsere Erwartung ist, dass dies nicht zulasten der Projektförderung nach Integrationsvorhaben wie dem Thüringer Integrationskonzept geht und auch nicht bei der Antidiskriminierungsarbeit oder beim Queeren Zentrum beispielsweise stattfindet. Gerade wenn wir Gewalttaten und Übergriffe – im Laufe des CSD haben wir das leider auf queere Menschen immer wieder erleben müssen – wahrnehmen müssen, wissen wir, da gibt es viel zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt zum ganz großen Bereich Bildung: Der Bildungshaushalt ist insofern besonders – vielleicht für diejenigen, die das nicht wissen –, dass dieser in den Chefgesprächen nicht wirklich geeint werden konnte. Der Ansatz des Bildungsministeriums lag rund 400 Millionen Euro über den Vorgaben des Finanzministeriums. Den größten Teil machen hier übrigens Personalkosten aus. Das muss man sich auch immer wieder klarmachen. Wir brauchen mehr Lehrerinnen und Lehrer, davon sind wir alle überzeugt. Wir brauchen mehr Erzieherinnen, wir brauchen mehr Schulsozialarbeiterinnen etc. Da kann man nicht immer vom Kürzen und von Bürokratie sprechen, wenn man auf der anderen Seite weiß, dass uns an allen Ecken und Enden Personal fehlt. Die Konsequenz dieser Nichteinigung ist aber, dass sich im Haushalt beispielsweise die beiden Gesetzesnovellen, die wir im parlamentarischen Verfahren haben, das Kindergartengesetz – wir werden morgen früh darüber diskutieren – und das Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, noch gar nicht wiederfinden. Das heißt, es fehlen noch 93 Millionen Euro, die sich in diesem Haushalt noch gar nicht finden und für die wir zusätzliche Mittel finden müssen, bereitstellen müssen. Ich bin davon überzeugt, wir sind davon überzeugt, dass sich jeder Euro, den wir in Bildung investieren, vielfach rechnet, weil wir uns Folgekosten sparen, die extrem teuer sind. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber nicht mit Schulden!) Wir begrüßen die Finanzierung der Schulverwaltungsassistenten, die die Schulleitungen unterstützen sollen, auch wenn sie bislang nur ein Pilotprojekt sind. Ebenso wichtig – dafür haben wir uns auch immer ganz besonders eingesetzt – ist die Weiterfinanzierung der Programme „Vielfalt vor Ort“ und „Sprach-Kitas“. Sie wissen das. Das Land führt mit eigenen Mitteln die Bundesprogramme fort und dafür stehen im Entwurf 15 Millionen Euro. Außerdem begrüßen wir die Verbesserung in der Kindertagespflege – die haben wir hier auch gemeinsam beschlossen –, auch die Weiterfinanzierung der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieherinnen. Weitere wichtige Punkte des Einzelplans sind die Steigerung der Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige um 4,8 Millionen Euro. Das ist schlichtweg der Tatsache geschuldet, dass mehr junge Menschen zu uns kommen, genauso wie der überfälligen Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. In den anstehenden Verhandlungen wollen wir uns außerdem dafür einsetzen, dass die Arbeitszeit der Horterzieherinnen auf 100 Prozent angehoben wird. Das sind 15 Millionen Euro, die das Bildungsministerium gern wollte, das Finanzministerium hat es anders gesehen, das werden wir diskutieren müssen. Weiterhin wollen wir mit dem Kindergartengesetz Qualitätsverbesserung erreichen. Die notwendigen Kosten für das Zentrum „Frühkindliche Bildung“, da geht es um Qualität, liegen bei 300.000 Euro für das Jahr 2024. Die Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf eins zu zwölf für die Drei- bis Sechsjährigen, vor allem auch die Vereinheitlichung, wird uns etwa 35 Millionen Euro kosten. Auch die sind bisher nicht im Haushaltsentwurf enthalten. Darüber hinaus fehlen, wie auch schon angesprochen, die benötigten Mittel für das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz. Da geht es zum Beispiel um die Schulsozialarbeit. Hier, meinen wir, braucht es 11 Millionen Euro mehr für weitere 210 Stellen. Wir wissen, da sind wir noch lange nicht in allen Schulen vertreten, aber es ist ein wichtiger Schritt genau auf dem Weg dahin, und auch die Vergütung von Anerkennungspraktika. Auch hier wird also intensiv verhandelt werden müssen. Justiz und Migration: In dem Bereich liegen unsere Schwerpunkte bei der Integrationsförderung, Sozialbetreuung und Sprache. Ich will mich hier noch mal bei allen ganz herzlich bedanken, gerade auch in den Kommunen, die sich um die Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen bemüht haben. Ganz viele haben hier in Thüringen eine neue Heimat gefunden, gerade auch Geflüchtete aus der Ukraine, die vor diesem furchtbaren Krieg fliehen mussten. Selbstverständlich muss sich das aber auch abbilden, weil diese Menschen auch betreut werden müssen. Der Ansatz für Integrationsförderung im Rahmen des Integrationskonzepts ist gleich geblieben. Das ist sportlich, weil es eigentlich mehr Gelder bräuchte, um zum Beispiel die Sozialbetreuung zu gewährleisten und auch die gestiegenen Mehrkosten auszugleichen. Ebenso unverständlich, ja auch politisch sicher nicht hilfreich, meinen wir, sind Kürzungen im Bereich der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge, denn Migration, Integration genauso wie die Fachkräfteeinwanderung sind Kernaufgaben der Gegenwart und auch der unmittelbaren Zukunft. Jeder Euro, den wir hier kürzen, kostet uns im Nachhinein doppelt und dreifach. Davon sind wir fest überzeugt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil vorhin so getan wurde, als ob in dem Bereich gerade mit Blick auf die Unterstützung der Kommunen nichts passiert ist, will ich an die Flüchtlingskostenerstattungsverordnung erinnern, über die wir hier nun wirklich trefflich gestritten haben. Wir sind zu einem Paradigmenwechsel gekommen, dass endlich jeder vorgehaltene Platz und nicht mehr nur jeder besetzte finanziert wird. Das war ein ganz wichtiger Punkt, eine ganz wichtige Forderung der Kommunen und da ist es schlichtweg unredlich, wenn sich Herr Voigt hier vorn hinstellt und sagt, da wäre nichts passiert und die Kommunen würden im Regen stehen bleiben. Das Gegenteil ist der Fall, wir haben die Bundesmittel eins zu eins weitergereicht und wir haben eine neue Flüchtlingskostenerstattungsverordnung – das muss hier auch einmal genannt werden –, es kostet dann eben auch etwas mehr. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Bereich Innen und Kommunales will ich die Förderung von unabhängiger Antidiskriminierungsberatung und auch die Beratung gegen Hatespeech benennen. Wenn Sie sich einmal anschauen, was es so für Kommentare im Netz, jetzt sicherlich auch zu dieser Beratung hier im Plenum, gibt, dann werden Sie sehen, wie wichtig das ist. Die aktuellen Entwicklungen in Thüringen, geprägt von Hetzkampagnen, Diskriminierungen, rassistischen Angriffen und Antisemitismus, sind jedenfalls aus unserer Sicht extrem besorgniserregend. In dieser Zeit ist es von großer Bedeutung, dass wir uns ganz aktiv für eine sichere und inklusivere Gesellschaft einsetzen, auch im digitalen Raum, und dazu gehören Präventions- und Beratungsarbeit. Die muss auch tatsächlich untersetzt sein, genauso im digitalen Raum wie auch im Alltag, sich extrem rechten und menschenfeindlichen Narrativen entgegenzusetzen. Deshalb müssen wir in den kommenden Beratungen Mechanismen finden, um auch eine institutionelle Förderung für kompetente Initiativen zu etablieren. Zum anderen geht es auch um die umfängliche Finanzierung der Polizeibildungseinrichtungen. Die Investitionen und Förderungsmaßnahmen unserer Polizeibildungseinrichtungen sind extrem wichtig, das wissen wir alle. Wir brauchen gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten und es ist ganz entscheidend, dass wir ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für diesen anspruchsvollen Beruf begeistern. Deshalb müssen wir natürlich darüber nachdenken, wie die Polizei zukunftsfähig und attraktive Arbeitgeberin werden und auch bleiben kann. Der Ansatz des lebenslangen Lernens ist auch hier entscheidend, damit Polizistinnen und Polizisten immer wieder in die modernen Bildungseinrichtungen zurückkehren können und sich weiterbilden. Unser Ziel bleibt es, den Herausforderungen unserer modernen Gesellschaft gerecht zu werden, indem wir demokratische Werte in den Lehrplänen vertiefen und die Sensibilisierung für kulturelle, religiöse Vielfalt und auch für sexuelle Selbstbestimmung fördern. Die geplante Einführung der Bodycams – ich will es ansprechen – für die Thüringer Polizei zeigt den Willen, die Sicherheit der Polizeibeamtinnen und die Aufklärung von Straftaten zu verbessern, um die Arbeit der Polizei effektiver zu gestalten. Im kommunalen Bereich werden übrigens die Schlüsselzuweisungen für Gemeinden und Kreise gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht – hören Sie gut zu, gerade auch aus der CDU – und auch der Mehrbelastungsausgleich für die Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben steigt. Das ist immer gefordert worden mit dem lauten Wort „Konnexität“. Richtig? Selbstverständlich, wenn Aufgaben übernommen werden, müssen sie auch bezahlt werden, und das passiert. Die Landesregierung leistet also ihren Beitrag, dass die Kommunen ihren Aufgaben nachkommen können. Die Kommunen stehen allerdings – auch angesichts der Klimakrise – vor Herausforderungen, die ebenfalls finanziert werden müssen. Deshalb irritiert es zumindest uns, dass die Finanzmittel für Kur- und Erholungsorte einerseits deutlich steigen, die Zuweisungen für den Klimaschutz und dringend notwendige Maßnahmen zur Anpassung an die Klimafolgen trotz Inflation aber nur gleich bleiben. Hier wollen wir in den anstehenden Verhandlungsrunden noch einmal nachjustieren. Vor dem Hintergrund der Klimakrise stehen übrigens auch die Feuerwehren vor neuen Herausforderungen. Zugleich setzen der demografische Wandel und veränderte Lebensentwürfe auch das Ehrenamt unter Druck. Wir können uns nicht allein auf das Ehrenamt verlassen. Wir wissen, auch ein funktionierendes Ehrenamt braucht ein gut finanziertes Hauptamt. Nur das ist sozusagen im Verbund denkbar. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Mit der einmaligen Feuerwehrpauschale haben wir im letzten Haushalt die Feuerwehren tatkräftig unterstützt. Folgerichtig ist, dass die Landesregierung im Haushaltsentwurf nun auch regelmäßige Zuweisungen für die Feuerwehrhäuser, neue Fahrzeuge und auch moderne Geräte um rund 900.000 Euro auf 13,5 Millionen Euro aufstockt. Jetzt komme ich zu Soziales und Verbraucherschutz. Wir wissen alle, gerade in Zeiten der Unsicherheit ist die wichtige Arbeit der Verbraucherinnen- und Verbraucherberatung, auch der Verbraucherinsolvenzberatung ganz entscheidend. Hier dürfen die Mittel nicht gekürzt werden, wir brauchen da tatsächlich eine Verstetigung. Gerade in der krisengeschüttelten Zeit brauchen wir niedrigschwellige Zugänge zur Verbraucherenergie- und auch zur Insolvenzberatung, und zwar überall im Land transparent, barrierefrei und für jede und jeden tatsächlich gut verständlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb war und ist es auch gut und wichtig und richtig, diese Posten im Jahr aufzustocken und den Stand zu halten, wie wir das im letzten Jahr schon getan haben, um den erhöhten Beratungsbedarfen tatsächlich Rechnung zu tragen. Die Mittel für die Arbeit der im vergangenen Jahr eröffneten Beratungsstelle für Sex-Arbeitende werden erhöht. Ebenso steht die lange geforderte Erhöhung der Mittel für die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Entwurf. Erfreulich ist auch die Verbesserung der finanziellen Ausstattung von Einrichtungen nach dem Chancengleichheitsfördergesetz und der Istanbul-Konvention, zu deren Umsetzung wir uns auch verpflichtet haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit können wir die Einrichtungen im Freistaat, die von häuslicher Gewalt bedrohten Menschen Zuflucht, Unterstützung und Beratung bieten, besser finanziell ausstatten. Ebenso freut es uns, dass es auch 2024 mit dem Thüringer Drug-Checking-Projekt und dem weiteren Aufbau der „Welt der Versuchungen“, ein wichtiges Bildungsprojekt gerade im Bereich der Suchtprävention, weitergehen soll. Bedauerlich ist allerdings, dass an den Geldern für Investitionen in Tierheime gekürzt wird. Ich will das hier mit benennen, wir wissen das alle, dort herrschen zum Teil schlimme Zustände und die Vereine sind dringend auf Unterstützung angewiesen. Was die hochwertige Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen angeht, geben wir uns mit den eingestellten Mitteln zufrieden, erwarten aber auch zügig weitere finanzielle Anreize, um die Anzahl der freiberuflich und vor allem auf dem Land tätigen Hebammen zu erhöhen. Ich weiß aber, dass da auch die Ministerin im engen Kontakt ist. Zum Thema „Klima- und Umweltschutz“: Extremwetterereignisse muss ich hier nicht weiter ausführen. Wir wissen es und alle treffen uns immer wieder und immer häufiger. Die Mittel für die Niedrigwasserstrategie konnten nun auf über 1,1 Millionen Euro leicht angehoben werden. Beim Hochwasserschutz und der Gewässerunterhaltung gibt es erhebliche Aufwüchse – die sind allerdings auch erforderlich – in Höhe von 8 Millionen Euro. Für den kommunalen Klimaschutz konnten die Mittel für den Klimapakt – das sind übrigens 30 Millionen, die finden Sie im Einzelplan 17, wen das interessiert – und das Förderprogramm Klima Invest, das sind 16 Millionen, nach dem hohen Aufwuchs aus 2023 immerhin auf dem gleichen Niveau gehalten werden. Damit sind Investitionen in die Energiewende, in Klimaanpassungsmaßnahmen oder in Klimaschutzmanagerinnen vor Ort getätigt worden. Für die ThEGA sind 1,5 Millionen Euro mehr eingestellt und das dringend benötigte Beratungsangebot kann somit auch fortgeführt werden. Leider können die riesigen Herausforderungen der klimaneutralen Transformation weder mit den Mitteln aus dem Einzelplan 09 noch aus dem regulären Haushalt allein bewältigt werden. Wir bekräftigen daher unsere Forderung nach der Einführung eines Zukunftsfonds. Da erinnere ich gern noch mal an einen Beschluss hier aus dem Hohen Haus in der Drucksache 7/7916. Lassen Sie mich noch ein paar Punkte zum Verkehrsbereich sagen. Hier lässt sich vielleicht nicht immer eine ganz klare Linie erkennen mit Blick auf die Erreichung von Klimazielen. Wir haben das gestern schon in einer Aktuellen Stunde intensiv diskutiert. Besonders deutlich zeigt sich das im öffentlichen Personennahverkehr. Im Haushaltsentwurf des Ministeriums wurde der Integrierte Taktfahrplan, also die grüne Mobilitätsgarantie, mit einem engmaschig gut vertakteten Busnetz gestrichen. Das halten wir jedenfalls nicht für klug. Für 2024 war die modellhafte Umsetzung im Saale-Orla-Kreis für mehrere Millionen Euro geplant, jetzt stehen stattdessen 360.000 Euro für Verwaltungsausgaben im Zusammenhang nur mit dem Integrierten Taktfahrplan. Lang geforderte Reaktivierungen von Schienenstrecken sollen auch nicht umgesetzt werden, stattdessen sind Mittel für Studien im Haushalt eingestellt. Auch im Bereich Radverkehr gibt es leider keine Mittelaufwüchse im Vergleich zum letzten Haushalt. Damit gibt es hier leider auch – das müssen wir ehrlich sagen – keinen Fortschritt. Gleichzeitig erhält der Haushalt Millionenzuwächse für Planungsleistungen für Straßenneubauprojekte, denn klar ist und unser Fachgespräch im März hat gezeigt: Die Mittel sind für die Bestandserhaltung schon knapp und es bedarf ganz dringend einer Neupriorisierung auch und gerade im Bereich des Straßenbaus. Wir jedenfalls wollen, dass die Verkehrswende in Thüringen gelingt, und sind gespannt auf sicherlich fruchtbringende Debatten auch zu dieser Frage. Wir werden also in diesem Jahr wieder viel zu verhandeln und zu diskutieren haben, bis der endgültige Haushalt für 2024 beschlossen werden kann. Wir hoffen trotzdem, dass uns das im Dezember gelingt. Warum das so wichtig ist, habe ich eingangs schon gesagt. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt tatsächlich im Landtag ohne größere Verzögerungen zu einer guten Anhörung und Beratung, die natürlich immer passieren muss, kommen. Wir hoffen hier auf ein gutes, konstruktives Miteinander aller demokratischen Fraktionen. Wir jedenfalls sind zu intensiven Beratungen und auch zu vielleicht nicht immer nur schon mitgedachten Lösungen bereit, um uns weiter handlungsfähig und Thüringen attraktiv zu halten. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächster erhält für die Fraktion der AfD Abgeordneter Höcke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Björn Höcke AfD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, schon einige Reden sind jetzt im Rahmen der Haushaltseinbringung hier gehalten worden, leider überwiegend mit den immer selben Versatzstücken, die wir seit Jahren kennen, vor allen Dingen Herr Kollege Voigt hat sich da wieder hervorgetan. Man hat das Gefühl, da ist zu viel Konrad-Adenauer-Stiftung-Sound dabei. Man hat das Gefühl, dass der Kollege Voigt zu viel Noelle-Kommunikationsliteratur gelesen hat, ein Zuviel ist nicht gut, weil man dann irgendwann abschleift, wenn man das Ganze dann auch noch in die Praxis übersetzt. Das ist das, was ich immer denke, wenn ich mir die Reden von Herrn Kollegen Voigt anhöre. Ansonsten ist nicht viel Neues dargebracht worden. Kollegen Dittes stimme ich in einer Aussage tatsächlich ausnahmsweise mal zu: Wir müssen wegkommen von Plattitüden und Schaufensterpolitik. (Beifall AfD) Recht haben Sie, Herr Kollege. Ich will einen alternativen Blick auf den Haushaltsentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung werfen. Ich will eher systematisch analysieren, will mich weniger in konkreten Dingen verlieren, die sicherlich diskussionswürdig sind und die in den kommenden Haushaltsberatungen diskutiert werden sollten, will grundsätzlich Oppositionspolitik anhand der Haushaltspläne oder des Haushaltsplans beschreiben. Es ist in den letzten Wochen, auch von der Presse kolportiert, immer wieder das absolute Haushaltsvolumen in den Blick genommen worden – ja, das ist das höchste, das wir jemals im Freistaat Thüringen hatten. Das kann man kritisieren. Aber die Kritik ist trivial, wie zumindest die Haushälter von Ihnen wissen dürften jenseits des öffentlichen Lamentos, das darüber und damit und davon und dadurch betrieben wird. Das historisch hohe Haushaltsvolumen ist eigentlich nur deswegen interessant zu erwähnen, weil es negative Ursachen hat. Eine wichtige negative Ursache ist die galoppierende Inflation, meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten, und die Inflation hat vier große Gründe. Langfristig angelegt ist sie dadurch, dass die EZB seit 20 Jahren Staaten und Währung zu retten vorgibt, indem sie die Geldmengenausweitung betreibt. Seit der Gründung der EZB hat sich das Bilanzvolumen, die Bilanzsumme der EZB von 800 Millionen auf 8 Billionen Euro – Stand heute – verzehnfacht, obwohl sich im gleichen Zeitraum die Dienstleistungsproduktion und die Güterproduktion nur verdoppelt haben. Jeder kann sich ausrechnen, welche Inflationseffekte das nach sich zieht. Die zweite große Ursache ist die Energiewendepolitik, die Energie künstlich verknappt und damit logischerweise verteuert. Die dritte große Ursache ist die Coronamaßnahmenpolitik, die die Lieferketten kurz und klein geschlagen und einige Wirtschaftszweige nachhaltig, ich denke nur an das Gastronomiegewerbe, geschädigt hat. Die dritte große Ursache für die Inflation, die partiell zur Aufklärung des Haushaltes führt, sind die Sanktionen gegen Russland, das ist die Sanktionspolitik. Das bedeutet auch, durch diese Sanktionspolitik wurde Energie verknappt und verteuert, wurden Rohstoffe verknappt und verteuert. Das ist das Paket, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das Sie alle geschnürt haben, weil Sie mit Ihren Parteien in deren Funktion über Jahre und Jahrzehnte diese Politikansätze mit exekutiert haben. Nur die AfD steht in Opposition zu diesen inflationsdynamisierenden Politikprojekten. (Beifall AfD) Es ist Ludwig Erhard gewesen, der die Inflation mal richtig eingeordnet hat, weil sie eben kein Naturereignis ist, sondern, wie ich das gerade dargestellt habe, von Ihnen zu verantworten ist und von Ihnen angelegt worden ist. Ludwig Erhard formulierte einmal: „Die Inflation kommt nicht über uns als ein Fluch oder als ein trauriges Geschick; sie wird immer durch eine leichtfertige oder sogar verbrecherische Politik hervorgerufen.“ – Ludwig Erhard, der Vater der sozialen Marktwirtschaft. (Beifall AfD) Das Haushaltsvolumen hat sich auch deswegen erhöht, weil wieder einmal, sehr geehrte Finanzministerin Taubert, Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit in Thüringen nicht gelebt werden. Darüber will ich reden. Das ist ein wichtiger Teil meiner Rede. Darüber will ich einiges ausführen. Ich will weiterhin darüber reden, wo überall in Thüringen Geld verplempert wird, das der hart arbeitende Steuerzahler uns zur Verwaltung stellt. Und ich will darüber reden, wo dieses Geld besser investiert wäre, damit Thüringen eine gute und selbstbestimmte Zukunft haben kann. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, das sind zwei Begriffe, die in den Haushaltsdebatten gern ventiliert werden. Und es sind wichtige Begriffe. Die Landesregierung verweigert sich notorisch, diese Prinzipien zu exekutieren, genauso wie wir in vielen Bereichen des Haushaltsplans wiederholt Zuwiderhandlungen gegen das Prinzip der Annuität festgestellt haben, Frau Taubert, auch darauf will ich zu sprechen kommen. Sie tut es, dieses Nichteinhalten der Prinzipien der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, auf vierfache Art und Weise. Erstens, indem sie Einnahmen vorsichtig plant, zweitens, indem sie Ausgaben sehr großzügig plant, drittens, indem sie unrealistische, ebenfalls dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit, den ich eben erwähnte, widersprechende Investitionsquoten anstrebt, und viertens, indem sie sich auch für 2024 weigert, die gut gefüllten Sondervermögen endlich in den Kernhaushalt zurückzuholen. (Beifall AfD) Mit diesen vier – in Anführungszeichen – euphemistisch genannten Gestaltungselementen kann man Thüringen arm rechnen. Das haben Sie in den letzten Jahren wiederholt getan und das tun Sie auch dieses Jahr. So wies der Haushaltsplan des letzten Jahres ein Finanzierungsdefizit von 342 Millionen Euro aus, tatsächlich gab es dann im Jahresabschluss 2022 einen positiven Saldo von 676 Millionen Euro. Man hatte 1,1 Milliarden Euro mehr eingenommen als geplant. So geht Haushaltsplanung allerdings nicht, Frau Finanzministerin. (Beifall AfD) Mit dem Überschuss war sogar, man höre und staune, eine zusätzliche Schuldentilgung von fast 158 Millionen Euro drin und noch weitere 350 Millionen Euro waren übrig, die kurz vor Jahresschluss in das Sondersäckchen Coronasondervermögen gebucht wurden, dem man noch schnell die Zusatzfunktion „Energiekrise“ verpasste. Dieses Geld schlummert dort ungenutzt bis heute. Noch mal, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete: Nur wenn man sich 2023 nicht wieder verplant hat und sich gerade 2024 nicht wieder verplant, dann steht tatsächlich Ende 2024 die Haushaltsrücklage bei null. Dazu müssten 2023 zum Jahresabschluss 752,64 Millionen Euro und 2024 sage und schreibe mehr als 1 Milliarde Euro auf der jeweiligen Ausgabenseite stehen als auf der Einnahmenseite – mehr auf der Ausgabenseite als auf der Einnahmenseite. Das sind die nackten Fakten, sehr geehrte Frau Finanzministerin. Der Umgang mit dem Sondervermögen ist als skandalös einzuordnen, das möchte ich ganz deutlich von hier vorn so ausdrücken. Ich will die Sondervermögen – zumindest die wichtigsten Sondervermögen, nicht alle – noch einmal in den Blick nehmen. Da haben wir das Sondervermögen Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds. Die Landesregierung will, wie ich das eben schon andeutete, an dem prall gefüllten Sondergeldsäckchen Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds festhalten, in dem sich – Stand 30. Juni 2023 – 385,6 Millionen Euro befinden. Übrigens hat der HuFA am Freitag der Prolongierung des Haushaltsplans mit guten Gründen nicht zugestimmt. Man befürchtet Veruntreuung bzw. den Einsatz dieser Gelder in Projekten, in Politikansätzen, die nicht mit dem Auftrag dieses Sondervermögens in Einklang zu bringen sind. Dem Bürger sei an dieser Stelle gesagt, dass dieser Wirtschaftsplan des Sondervermögens von Beginn an keine klare Trennlinie zum Kernhaushalt hatte und in den Planungen nie klar war, welche Mittel unter anderem vom Bund kommen. Allein im ersten Halbjahr 2023 sind auf den Bundesmitteln für den Coronateil ca. 4 Millionen Euro eingegangen, obwohl Frau Ministerin Taubert null eingeplant hatte. Für den Energiehilfeteil sind aus Bundesmitteln 48 Millionen Euro eingegangen, obwohl Frau Taubert null eingeplant hatte. Nur ein Viertel der veranschlagten Ausgaben ist bis zur Jahresmitte 2023 abgeflossen und trotzdem hat diese Landesregierung, trotzdem haben Sie, Frau Taubert, im Jahr 2023 tatsächlich noch mal 50 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen gepackt. Das ist erklärungsbedürftig und hier stellt sich für die AfD tatsächlich die Frage, ob die Landesregierung die Ermächtigung aus dem Haushaltsplan nutzt, um sich im Kernhaushalt künstlich um weitere 50 Millionen Euro arm zu machen, arm zu rechnen, und sich vielleicht eine kreditfinanzierte schwarze Kasse schafft. Ich lege einfach 385,6 Millionen Euro zur Seite und jammere dann lautstark herum, dass mir das Geld fehlt. In der freien Wirtschaft, sehr geehrte Frau Finanzministerin, wäre so ein Liquiditätsmanagement undenkbar. (Beifall AfD) En passant möchte ich erwähnen, dass dieser Fonds in das Budgetrecht des Landtags eingreift, ohne dass dieser Eingriff durch den Gesetzgeber gerechtfertigt worden wäre. Das ist höchst problematisch, dass der Landtag keine substanzielle Möglichkeit der Einflussnahme auf die konkreten Ausgaben des Sondervermögens hat und hier nur der Ausschuss entscheidet. Ich sage Ihnen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete: Wer Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit will, wer vor allen Dingen Rechtssicherheit will, will die Rückführung dieses Sondervermögens in den Kernhaushalt. Das will die AfD auch in diesen Haushaltsverhandlungen anstrengen. Unterstützen Sie uns dabei! (Beifall AfD) Sondervermögen WGT, das sind die Liegenschaften der alten, abgezogenen, aufgelösten Westgruppe der Sowjetarmee im Freistaat Thüringen, die dort verwaltet werden. Wichtig ist noch mal der Hinweis darauf, dass Sondervermögen dann sinnvoll sein können, wenn die Gelder dort effizienter verwaltet werden können, als dies im Kernbereich des Haushalts möglich wäre. Auch das erkennen wir als AfD im Sondervermögen WGT nicht. Die Erträge aus den Grundstücksverkäufen, damit hat dieses Institut, dieses Instrument zu tun, diese Erlöse blieben bisher im Sondervermögen. Auf die Nachfrage meiner Fraktion, warum man dort 2021 560.000 Euro und 2022 543.000 Euro Negativzinsen anhäuft und darüber hinaus sechsstellige Verwaltungskosten hinnimmt, statt 20,4 Millionen Euro in den Kernhaushalt zu buchen, erhielt meine Fraktion die Auskunft, das sei – wörtlich – erst bei der Komplettverwertung aller Grundstücke nötig. Mit Verlaub, das ist eine absurde Behauptung. Auch hier rechnet sich die Landesregierung erneut arm. Aber was noch viel schlimmer ist: Hier wird wirklich durch die Negativzinsen und die Verwaltungskosten das Geld des Steuerzahlers, das hart erarbeitete Geld des Steuerzahlers Thüringens mit vollen Händen zum Fenster rausgeworfen und das ist skandalös. (Beifall AfD) Abschließend möchte ich – wie gesagt, ich will nicht alle Sondervermögen in den Blick nehmen, aber das möchte ich gern noch tun – das Sondervermögen Thüringer Wohnungsbauvermögen kurz reflektieren. Das Volumen beläuft sich unverplant, Frau Ministerin, auf 75,7 Millionen Euro. Dieses ungenutzte Sondervermögen verursacht 716.000 Euro Negativzinsen und jedes Jahr entstehen Verwaltungskosten im fünfstelligen Bereich. Auch hier tut die Landesregierung nichts, sondern führt – man höre und staune – weitere 5 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt diesem Sondervermögen zu. Eine krasse finanzielle Fehlentscheidung, und – noch mal – das baden die Thüringer Steuerzahler aus. (Beifall AfD) Investitionsquote – das ist auch ein beliebtes Instrumentarium, um den Haushalt aufzublähen, um das Haushaltsvolumen groß zu machen, um dann Haushaltsreste zu produzieren, die am Ende in einer Bedürftigkeitsdiskussion stehen. Auch das empfinden wir, sehr geehrte Frau Finanzministerin, als unredlich, wie Sie mit der Investitionsquote umgehen. Das halten wir für haushalterisch höchst bedenklich. Der Planansatz 2024 sieht in der Obergruppe „Baumaßnahmen“, das ist die Obergruppe 7, 282,56 Millionen Euro für Investitionen vor, was 94,6 Millionen Euro mehr sind als der Ist-Entwurf 2022, als das Ist 2022. Auch in der Obergruppe 8 „Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen“ werden ambitionierte 1,795 Milliarden Euro eingestellt, ein Plus zum Ist des Jahres 2022 von 43,6 Millionen Euro. Die Investitionsquote 2024 soll nach Vorstellung der Landesregierung nun bei 15,38 Prozent liegen. Letztmals im Haushaltsjahr 2010 – man höre – war in Thüringen die 15-Prozent-Schwelle erreicht worden. Sie wissen selbst, sehr geehrte Frau Finanzministerin, dass Sie im Bereich der Investitionsquote tatsächlich mit Fantasiezahlen hantieren und hausieren gehen. (Beifall AfD) Denn bereits 2023 lobten Sie eine Investitionsquote von 16,72 Prozent aus und stellten im selben Atemzug wörtlich fest, dass man diese aber nicht werde erfüllen können. Ja, so geht der gesetzliche Erfüllungsauftrag dahin, Frau Ministerin. Noch einmal: Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit werden in Ihrem Hause, werden von dieser rot-rot-grünen Regierung leider nicht so groß geschrieben, wie sie es eigentlich werden sollten und müssten. (Beifall AfD) Wir können an dieser Stelle dann zusammenfassen, dass hier große handwerkliche Fehler vorliegen. Ich denke, dass sie nicht unbewusst gemacht worden sind, sondern dass diese Unsystematik, dass dieser fehlende Erfüllungsauftrag, den ich skizziert habe, dass dieser mangelnde Wille zur Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit politisch genutzt wird und politisch eingespeist worden ist in Ihrer Planung. Es gibt viel Einsparpotenzial. Die Thüringer Fördermittelindustrie habe ich im letzten Jahr schon bei der Einbringung des Haushalts erwähnt. Der Landesrechnungshof hat in einem umfangreichen Sonderbericht auf die Missstände in diesem Bereich hingewiesen. Über 100 Fördermittelprogramme gibt es im Freistaat Thüringen. 20 fördermittelverausgabende Stellen kümmern sich um das Management dieser 100 Programme, 750 Millionen Euro jährlich werden dort, ja, umverteilt. Die rechtmäßige Verausgabung der Gelder ist weiterhin fraglich, Verwendungsnachweise fehlen oft komplett. Die Politik der Fördermittelausgabe trägt daher in unseren Augen deutliche Anzeichen für systematische Haushaltsuntreue. Darum, sehr geehrte Frau Finanzministerin, und weil wir Verwaltung effektiver und effizienter machen wollen, weil wir Geld des Thüringer Steuerzahlers einsparen wollen, haben wir schon seit fast einem Jahr einen Antrag als AfD-Fraktion in der Pipeline des Plenums, der aus verwaltungstechnischen Gründen immer noch nicht abgearbeitet worden ist, mit dem wir den Vorschlag einer Reform unterbreitet haben. Es ist hohe Zeit, endlich diese Vorschläge aufzunehmen, zumindest diesen Antrag dann an den Ausschuss zu übersenden, um dort gemeinsam zu einer Lösung zu kommen. Hier können wir dem Thüringer Steuerzahler viele, viele Millionen Euro Steuergeld einsparen, das Geld, das anderswo viel sinnvoller verausgabt ist. (Beifall AfD) Ich habe in meiner letzten Haushaltsrede auch schon von bürokratischem Wasserkopf geredet. Vor allen Dingen zeigt sich dieser bürokratische Wasserkopf in den Ministerien, und ich wies darauf hin, dass gleichzeitig das Personal für den Erfüllungsauftrag fehle, also das Personal, das vor Ort Kontakt mit dem Bürger hat, das vor Ort Dienstleistung am Bürger und für den Bürger erbringen muss. Und ich kann in diesem Bereich leider keine Entwarnung geben. Auch hier legt der Landesrechnungshof den Finger in die Wunde. Am 27. Juni hat er einen Jahresbericht veröffentlicht, die Seiten 66 folgende sind für diesen Aspekt sehr interessant zu lesen, die Lektüre lohnt wirklich. Mit 274,1 Vollzeitäquivalenten pro 10.000 Einwohner belegen wir unter den vom Rechnungshof verglichenen Bundesländern einen unrühmlichen vorletzten Platz. Besonders augenfällig ist die Wasserkopfbildung in der politischen Führung und der zentralen Verwaltung, da liegen wir bei 17,8 Vollzeitäquivalenten, bei einem Bundesdurchschnitt von 12. Das heißt, in Thüringen sitzen weit überdurchschnittlich viele Leute in den Ministerien und bezahlen muss das der Steuerzahler. Was wir brauchen, ist hier, sehr geehrte Frau Ministerin, eine ehrliche Aufgabenkritik, aber die verweigern Sie bis hierhin und das ist wirklich schade und traurig. (Beifall AfD) Grotesk ist auch, grotesk in meinen Augen zumindest, dass wir einerseits eine permanente Aufblähung des bürokratischen Wasserkopfs in der politischen Leitungsebene des Freistaats haben und andererseits seit 2014 die Ausgaben für die Beraterleistungen kontinuierlich angewachsen sind. Mittlerweile summieren sich diese Beraterleistungen auf 30 Millionen Euro für den von mir genannten Zeitraum. Da fragt man sich natürlich, welche Expertise in den rot-rot-grünen Ministerien eigentlich angesiedelt worden ist. (Beifall AfD) Eine bedenkliche staatspolitische Entwicklung spiegelt sich im diesjährigen Haushaltsentwurf auch deutlich wider, nämlich die Entwicklung zu einem bevormundenden Gesinnungsstaat. Und weil dieser Staat der freien Urteilsbildung seiner Bürger anscheinend nicht mehr traut, inszeniert er sich als oberster Besserwisser. Für die entsprechende Ideologieproduktion, die ich von hier vorne auch schon des Öfteren kritisiert habe, die einem demokratischen Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht steht, ist natürlich auch im Wahlkampfjahr 2024 vonseiten des Finanzministeriums gesorgt worden. Im Einzelplan 04 Kapital 04 43 steigt die Förderung der politischen Bildung in der Erwachsenenbildung von 839.000 Ist im Jahr 2022 auf ein vorgesehenes Soll von 1,4 Millionen Euro. Und im Kapitel 01 01 des EP 01 steigt die Förderung staatsbürgerlicher Bildung von 85.000 auf 226.000 Euro. Ein wenig versteckt, ja, ich gebe es zu, aber wir haben diese Positionen gefunden, diese Positionen, die nicht anders zu beschreiben sind als die Einführung eines neuen Staatsbürgerkundeunterrichts light in der bunten Republik. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Schwachsinn!) Es würde, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, den Rahmen dieser Einbringungsrede sprengen, wenn ich alle Haushaltstitel aufführen würde, mit denen in Thüringen linke und linksextreme Projekte und Vereine finanziert werden. Wir werden das alles in den nächsten Wochen aufklären, wir werden entsprechende Änderungsanträge stellen. Und wenn Sie, sehr geehrte Kollegen von der CDU, und Sie, sehr geehrte Kollegen von der FDP, noch ein wenig bürgerlichen Mumm in den Knochen haben, den ich nicht erkennen kann – aber die Hoffnung stirbt zuletzt –, dann werden wir dieser Ideologieproduktion gemeinsam den Garaus machen in Thüringen, dann werden wir den Freistaat wieder zu einem demokratischen Rechtsstaat machen (Beifall AfD) und werden hier das bunte Treiben beenden. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Was ist denn das für ein Vokabular?) Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Hunderte Millionen Euro, die der Bund noch mal zusätzlich zu den Landesprogrammen im Bereich der Ideologieproduktion zur Verfügung stellt, das kommt noch dazu. Es hat sich tatsächlich in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein neuer unproduktiver, mit Milliarden Subventionseuros gepäppelter Wirtschaftszweig entwickelt, den es, wie ich das schon ausführte, in einem wirklich funktionierenden demokratischen Rechtsstaat, der neutral unterwegs ist, nicht geben würde. Deshalb werden unter einer AfD-Regierung bunte Tagediebe auch nicht mehr von Staatsknete leben können. (Beifall AfD) Jan Fleischhauer – ein Kolumnist, den Sie alle kennen – erklärte, wie das bunte Geschäftsmodell funktioniert, und schließt seine Kolumne vom 20. August 2023, die den Titel trägt „Sie wollen Staatsgeld? Dann sagen Sie einfach, Sie kämpfen gegen Rechts“, mit folgender treffender, von mir mit kleinen Auslassungen zitierter Passage – Zitat –: „Das Schlimmste, was einem Subventionsprogramm passieren kann, ist, dass es sich selbst überflüssig macht. Würde die Kampagne gegen Rechts so wirken wie versprochen, würden die Rechten ja an Zuspruch verlieren, sodass man auch die Förderung sukzessive zurückführen müsste. Was soll dann aber aus all den Antirassismusund Antifeminismusexperten werden, die sich der Stärkung der Demokratie verschrieben haben? […] Deshalb hat die Bundesregierung zum Jahreswechsel das sogenannte Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht, dessen wesentliches Ziel es ist, die Mittel zu ‚verstetigen‘, wie es in der Beamtensprache heißt. Das ist geradezu genial: Man verzichtet nicht nur auf jede Evaluierung […]. Man sichert den Empfängern auch noch zu, dass es bei der Finanzierung bleibt, egal, wie sich die politischen Verhältnisse entwickeln. Die Menschheit hat lange vom Perpetuum mobile geträumt. Beim Kampf gegen Rechts ist diese Wundermaschine Wirklichkeit geworden.“ (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, der Staat ist seit Jahrzehnten Beute der Parteien – ein Raubzug, den wir von der AfD stoppen wollen. (Beifall AfD) Das ist ein Befund, an den man immer wieder erinnern kann und den man immer wieder aussprechen kann. Aber er ist nicht nur ein Raub der Parteien geworden, er ist auch der Raub von bunten unproduktiven Ideologieproduzenten und Berufsdenunzianten geworden. Mit einer AfD-Regierung würde dieser Raubzug in beiden Bereichen gestoppt werden. (Beifall AfD) Darüber hinaus wird das hart erarbeitete Steuergeld der Thüringer für illegale Migration und wirkungslose Klimapolitik rausgeschmissen. Art und Umfang der Geldverschwendung werden in den nächsten Wochen und Monaten von meiner Fraktion aufgeklärt werden. Ich kann an dieser Stelle aber schon betonen, dass die sogenannte Energiewende, die ein Projekt von Ihnen allen ist, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von den Altfraktionen, die Bürger teuer zu stehen kommt, vor allen Dingen die Steuerzahler, denn diese sogenannte Energiewende ist nichts anderes als ein Projekt einer grün angestrichenen Planwirtschaft. Sie ist gemessen an den Maßstäben der Vernunft bereits jetzt gescheitert, (Beifall AfD) genauso wie das Multikultiprojekt, das unsere Gesellschaft zutiefst zerrüttet und den Steuerzahler darüber hinaus auch noch Unsummen kostet. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie mal zum Haushalt reden?) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, ich will auch noch darauf zu sprechen kommen, wo Thüringen in die Zukunft und für die Zukunft investieren muss: Wie ich schon ausgeführt habe, auf gar keinen Fall in bunte Propaganda, auf gar keinen Fall in Multikulti und auf gar keinen Fall in Klimagedöns. Diese Ideologieprojekte nutzen Thüringen nichts, nein, sie schaden Thüringen, sie müssen beendet werden. Das werden wir als AfD machen, wenn wir in Regierungsverantwortung sind. Wir werden das Geld nehmen, die vielen Hunderte Millionen Euro, die jedes Jahr dann im Thüringer Haushalt frei werden, wir werden dieses Geld nehmen und wir werden dieses Geld in echten Naturschutz investieren, damit das Grüne Herz Deutschlands auch in Zukunft lebendig weiterschlagen kann. (Beifall AfD) Wir werden für die Entlastung des Mittelstands sorgen, damit unser wirtschaftliches und damit auch unser gesellschaftliches Rückgrat stark bleibt. Wir werden junge Familien substanziell fördern, damit endlich in Thüringen das umgesetzt wird, von dem seit Jahren und Jahrzehnten geredet wird, aber nichts hat sich getan, die demografische Wende. Das Kinderkriegen in Thüringen darf in Zukunft nicht mehr am Geld scheitern. Und wir werden in Remigration investieren, damit die Wohnungsnot in Thüringen behoben wird, damit Thüringen sicher wird, und ja, damit wir unsere Identität erhalten können. (Beifall AfD) Wir werden unsere Ideen in einem Haushaltsgegenentwurf zur Landesregierung präsentieren. Wir werden wieder Hunderte Änderungsanträge schreiben. Das wird ein systematischer Gegenentwurf werden, das kann ich Ihnen versprechen. Wir hoffen, dass sich die CDU dieses Mal nicht wieder im Hinterzimmer einen schlanken Fuß macht, sondern zu wirklicher Oppositionsarbeit willens ist. Die Wahlkämpfe stehen jetzt kurz bevor, vielleicht kommt ihr dann doch mal in die Puschen und macht mal richtig auf Opposition. Ich würde es euch wünschen, dieses Erlebnis noch mal zu haben. (Heiterkeit und Beifall AfD) Wir freuen uns auf die Haushaltsberatungen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne. Lassen Sie mich zum Abschluss vielleicht noch einen Gedanken hier vortragen, der wahrscheinlich ungewohnt ist. Ich erlaube mir trotzdem, diesen Gedanken vorzutragen. Wir haben jetzt in den letzten Stunden viel über Haushalt gesprochen, wir haben viel über das Einnehmen und Ausgeben von Geld gesprochen. Es gibt diesen allgemeinen Satz, dass Politikmachen vor allen Dingen bedeutet, die Möglichkeit zu haben, Geld auszugeben. Das ist mit Einschränkungen natürlich auch richtig. Aber wir erkennen, dass unser Land in einer schwierigen Lage ist. Wir erkennen nicht nur, dass das Geld fehlt, sondern dass etwas anderes verloren geht, das vielleicht viel wichtiger ist: Das immaterielle Fundament unseres Staats scheint zu erodieren. Wir als AfD haben den Blick auf dieses immaterielle Fundament. Wir wissen: Nur, wenn das immaterielle Fundament hart gegossen und gut ausgehärtet ist, dann kann das materielle Fundament auch Früchte bringen und das materielle Fundament dann den gesellschaftlichen Wohlstand erzeugen. Das immaterielle Fundament geht vor dem materiellen Fundament. Das ist ein Blick, den wir als Politiker, gerade als Haushaltspolitiker vielleicht viel zu selten mal so richten. Ich will das abschließend noch mal an zwei Beispielen konkret werden lassen. Wir haben in Thüringen und in Deutschland eine große Wohnungsnot. Diese große Wohnungsnot ist maßgeblich verursacht durch eine millionenfache illegale Einwanderung nach Deutschland – da beißt die Maus keinen Faden ab. (Beifall AfD) Deswegen bedeutet Remigration auch eine Linderung der Wohnungsnot. Sie können Milliarden, Sie können theoretisch Billionen zur Verfügung stellen, um diese Wohnungsnot zu lindern. Aber Sie werden in der Kürze nicht die Kapazitäten aufbauen können. Sie werden nicht in Kürze die Ressourcen beibringen können, um diese Millionen Wohnungen zu bauen, die dann diese Not und dieses Leid der Menschen tatsächlich lindern, die hier in Deutschland leben, in Deutschland gestrandet sind. Das ist nicht mit Geld möglich. Das ist nur auf einer Zeitlinie abbildbar, die sich weit in die Zukunft zieht. Das ist das erste Beispiel. Das zweite Beispiel ist das Bildungssystem, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Den Bildungsnotstand kriegen wir nur mit Geld nicht in den Griff. Ich habe das an anderer Stelle hier vom Rednerpult aus mal ausgeführt. Der Lehrerberuf ist mittlerweile so unattraktiv geworden, dass wir Probleme haben, entsprechenden Nachwuchs zu rekrutieren, weil der Lehrerberuf oft eine psychische Belastung darstellt. Viele Pädagogen gehen vorzeitig in den Ruhestand oder sind dauererkrankt mit Depressionserkrankungen etc. pp. Kaum noch einer traut sich in dieser Zeit, in dieser Lage, in der sich das Land befindet, Lehrer zu werden. Auch das können Sie nicht mit Geld kurieren. Das können Sie nicht mit Geld abstellen. Genau wie die Multikulturalisierung unserer Bildung natürlich dazu beiträgt – dadurch, dass es keine gemeinsame Unterrichtssprache mehr gibt, dadurch dass es ein babylonisches Sprachgewirr gibt –, dass das, was am Ende aus dem Bildungsgang herauskommt, jedenfalls an den Schulen, die schon einen hohen Migrantenanteil haben, nicht mehr das ist, was noch vor 20, 30 Jahren aus den Schulen hinten rausgekommen ist. Auch hier nutzt es nichts, hier Milliarden auf Bundesebene insgesamt, noch Billionen zu aktivieren. Wenn das immaterielle Fundament geschädigt ist, dann muss erst das immaterielle Fundament wieder geheilt werden, wieder ausgehärtet werden, bevor wir über die Generierung von materiellem Wohlstand sprechen. Das war für mich wichtig noch mal zu betonen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns einen guten Verlauf der gemeinsamen Haushaltsberatungen. Danke schön. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Als Nächstes erhält für die Fraktion der SPD Abgeordneter Hey das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Hey SPD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben eben sehr genau zugehört, hoffe ich. Mit diesen Menschen wollen Sie nachher gleich eine wichtige Gesetzesinitiative ergreifen. Eines noch vorweg: Ich habe mal in einer Runde von Medienvertretern gesagt, dass dieser Thüringer Landtag, weil es da so oft nicht vorangeht, hängt, irgendwo einer Packung „Capri Sonne“ gleicht, die keinen Trinkhalm hat. Da wisse man zwar noch, wofür sie da ist, aber wir können sie nicht mehr benutzen. Heute Morgen hat mir jemand ein Päckchen „Capri Sonne“ ohne Trinkhalm auf den Platz gelegt. Wer immer das gewesen ist, vielen Dank dafür, ein schönes Sinnbild. Aber jetzt zurück zum Thema: Endlich wieder Haushalt, ist das schön, so eine Debatte. Wir haben bereits jede Menge gehört. Ich bin der Letzte in dieser Runde durch ein paar Umstellungen auch in der Redeliste. Deswegen ist vieles schon gesagt worden. Ein paar Kleinigkeiten vielleicht noch von mir. Zunächst will ich mal darauf abstellen: Was ist das eigentlich für ein Haushalt, über den wir heute hier sprechen? Ich habe vorhin bei meinem Kollegen Mario Voigt sehr genau zugehört, der jetzt leider nicht die Zeit findet, die Entgegnung der regierungstragenden Fraktionen auch noch mal persönlich hier im Saal entgegenzunehmen. Ich habe den Eindruck gehabt, als er so über diesen Landeshaushalt gesprochen hat, es ist ein einziges Desaster. Ich habe mal ein paar seiner Dinge mitgeschrieben, die er hier vorn am Pult geäußert hat. Ich habe mir hier aufgeschrieben: „Offenbarungseid“, „Bankrotterklärung“. Sehr schön auch: Sie rauben den Menschen die Früchte ihrer Arbeit – hat er der Landesregierung Rot-Rot-Grün vorgeworfen. Oder: Die politische Führung legt den Menschen in Thüringen Steine in den Weg. Und dann kam es ganz dick: Das Ganze hier sei ja „unethisch“ und dieser Haushalt ginge auf Kosten der Kinder. Das hört sich alles markig an. Ich will Ihnen gleich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie erleben mich heute hier wirklich mal so richtig sauer. Dazu komme ich dann auch gleich noch. Ich bin normalerweise eher so ein jovialer, sehr moderater Typ. Das ist heute vorbei, auch nach diesem Auftritt, weil ich genau weiß, dieses Zahlenwerk sagt eigentlich etwas ganz anderes. Unser Haushaltsvolumen steigt auf 13,7 Milliarden Euro. Ich habe den Evergreen vermisst, der Haushalt wäre aufgebläht, hat heute noch nicht einer gesagt, war auch noch in keiner Pressemitteilung, kommt eigentlich jedes Jahr. Aber ich will Ihnen gern mal aufzeigen, woher diese Steigerungen, die auch das eine oder andere Mal vor den geöffneten Stenoblöcken der Presse und vor den Medien geäußert wurden, kommen, also ein Faktencheck. Die Kommunalfinanzen in diesem Landeshaushalt wachsen erheblich auf. Mit der Aufstockung in Höhe von fast 271 Millionen Euro wächst der Kommunale Finanzausgleich, also die FAG-Masse 1 und 2, wie die Experten sagen, auf 2,8 Milliarden Euro an. Zusätzlich stehen 1,8 Milliarden Euro für weitere Investitions- und Zuschussprogramme bereit. Das heißt, den Kommunen werden mit diesem Haushalt rund 4,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Und das sage ich auch mit einer gewissen Form der Betonung und auch ohne Bedauern und ohne Reue, weil vor Ihnen eigentlich ein Kommunalo steht. Ich bin zu Hause in einer der schönsten Kommunen dieses Landes, habe lange Zeit auch in der Stadtverwaltung gearbeitet. Aber damit es jeder noch mal hier gehört hat: Mehr als jeder dritte Euro dieses Haushalts fließt in den kommunalen Bereich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Investitionsaufgaben werden weiterhin auf einem sehr hohen Niveau gehalten. Es gibt ein leichtes Absenken, aber trotzdem haben wir mehr als 15 Prozent der Haushaltsmittel auch im Haushalt 2024 für Investitionen bereitgestellt. Zum Vergleich: Die oft viel gelobten Bayern haben nur 14 Prozent drin. Gleichzeitig steigen auch die Ausgaben des Landes für eigene Baumaßnahmen und die Ausgaben – aufgepasst, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP – für IT und Digitalisierung. Ich höre mir das immer an, das ist rückschrittlich und Digitalisierung ist ein stetes Thema, es ist ungenügend, es ist alles nicht schnell genug. Ja, aber wenn man auch da die Hand ansetzen will, kostet das eben Geld. Die Personalkosten – das ist auch vorhin schon gesagt worden – steigen weiter spürbar an, jetzt insgesamt 3,67 Milliarden Euro, die in diesem Haushalt abgebildet werden. Das sind nicht zuletzt die Besoldungsanpassungen für die Beamtinnen und Beamten, hinter denen wir natürlich auch inhaltlich stehen. Es geht auch um zu erwartende Tarifsteigerungen, die wir in 2024 auch mit einpreisen mussten. Gleichzeitig – das muss man auch mal ansprechen – hat Thüringen mit dem Eintritt in den Ruhestand von vielen Beamtinnen und Beamten natürlich auch Ruhestandsbezüge. Diese Ausgaben nehmen natürlich jetzt auch langsam, aber sicher immer mehr Fahrt auf, nicht nur in 2024, das ist fortwährend. Das wird uns die nächsten Jahre immer mehr begleiten. Wir haben viel über die Inflation in diesem Land, in Deutschland generell, natürlich auch in Thüringen gehört. Allgemeine Preissteigerungen – die treffen natürlich auch den Freistaat. Natürlich müssen die im Landeshaushalt abgebildet werden. Das geht bei uns nicht spurlos vorbei. Aber trotz allem, dieser Haushalt kommt ohne neue Schulden aus. Und durch die geplante Tilgung – hören Sie genau zu, wir tilgen – in Höhe von fast einer Viertelmilliarde, also 242 Millionen Euro, würde der Schuldenstand des Landes zum 31.12.2024 dann rechnerisch auf 15,5 Milliarden Euro sinken. Das sind gegenüber der letzten Höchstmarke – das waren im Jahr 2011 16,3 Milliarden Euro – mehr als 800 Millionen Euro weniger an Schulden, und das trotz zwischenzeitlicher Kreditaufnahme aufgrund der Steuerausfälle während Corona. Und ja, die Haushaltsrücklage wird vollständig aufgebraucht, nur 48 Komma noch etwas Euro, habe ich vorhin gehört, bleiben übrig. Das kann man geißeln. Das kann man auch zerreißen. Daran kann man sich festbeißen. Aber wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist im Landeshaushalt auch so ein bisschen wie draußen im Leben. Weshalb gibt es eigentlich eine Rücklage? Diese Frage muss man ja mal stellen dürfen. Also weshalb hat das Land so eine Art Sparstrumpf aufgelegt? Weshalb haben wir eine Milliarde Euro gespart? Damit man bei Bedarf in schlechten Zeiten auf das Ersparte zurückgreifen kann, das ist doch ganz logisch. Man muss doch hier mal die Frage beantworten, die ganz einfache Frage: Wenn alles das, was ich eben aufgeführt habe, an den Kostensteigerungen, an der Frage der Inflation, wenn alles das ohne diese Rücklage bestritten werden müsste, also die Zuführung an die Kommunen, die Personalkosten-, die Energiekostensteigerung, was wäre denn dann, liebe Kolleginnen und Kollegen? Was wäre dann? Wir sollten froh sein, dass wir eine milliardenschwere Rücklage haben, die wir jetzt einsetzen können. Natürlich stört mich das als Finanzer auch, wenn das Sparguthaben angeknabbert wird. Aber noch mal: Ohne diese Rücklage – ich sage es mal sehr salopp – könnten wir uns alle noch mal kurz um das Lagerfeuer setzen, einmal noch Stockbrot und dann ginge es nach Hause, dann würde dieses Land zahlungsunfähig sein. Sie haben viel über Rücklagen generell gesprochen, Sie haben vergessen, dass es andere Länder gibt, übrigens unionsgeführt – ich gucke mal nach Sachsen, mein Kollege Dittes hat es vorhin auch schon gesagt –, da wird auch eine milliardenschwere Rücklagenentnahme vorgenommen. Ich will Ihnen nicht sagen, wer in Sachsen regiert und dort den Finanzminister stellt, das wissen Sie selbst. Rücklagen werden immer gebildet für schlechte Zeiten. Man kann auch Projekte damit finanzieren oder Schulden tilgen oder ein Mix aus allem, aber diese angesparten Summen sollen eingesetzt werden, um in schweren Zeiten Finanzierungen sicherstellen zu können, eben auch für Inflation, Energiekosten usw. Jetzt hat Herr Voigt – oh, jetzt ist er wieder da, schön, dass Sie es einrichten konnten – gesagt, an den Menschen vorbei ist dieser Haushalt. Er würde das, was die Menschen im Lande bewegt, hier eigentlich gar nicht aufgreifen. Nächster Faktencheck: Ich habe vorhin schon darüber geredet, aber ich rufe es jetzt noch einmal auf, die Kommunalfinanzen. Seit dem Haushaltsjahr 2020 ist diese Finanzausgleichsmasse, von der alle immer reden, kontinuierlich gestiegen von 2,1 Milliarden auf 2,8 Milliarden im Entwurf jetzt 2024. Das ist ein Plus von 700 Millionen Euro. Im gleichen Zeitraum sind auch die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen um rund 850 Millionen Euro gestiegen. Zusätzlich sind die Zuweisungen an Kommunen außerhalb des KFA, also des Kommunalen Finanzausgleichs, auf konstant hohem Niveau geblieben. Jährlich standen oder stehen von 2020 bis 2024 um die 1,7 Milliarden Euro bereit – grob gerundet – und unter Rot-Rot-Grün, damit das auch alle einmal gehört haben, wurden die kommunalen Zuschüsse stetig verbessert, auch in den Landeshaushalten. Noch nie haben die Thüringer Kommunen seitens des Landes so viel Geld bekommen, wie es jetzt der Fall ist. (Beifall DIE LINKE) Gerade während der Coronapandemie wurden zahlreiche Hilfspakete über das Sondervermögen geschnürt, allein im Jahr 2020 mehr als eine Viertelmilliarde für die allgemeine und die Gewerbesteuerstabilisierungszuweisung an Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise. Deswegen noch mal die Frage: Das soll an den Menschen vorbei sein, Herr Voigt? Zweiter Punkt, den ich ansprechen muss, die sogenannte praxisintegrierte Ausbildung, im Jahr 2020 als Modellprojekt mit 250.000 Euro gestartet. Das ist dieses PiA-Projekt in unseren Kindergärten. Im Jahr 2022 konnten bereits 5,2 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Nachfrage seitens der Auszubildenden nach diesem Programm war überwältigend. Die haben uns beinahe überrannt. Dieses PiA-Projekt ist ein Erfolgsmodell und die letzten Abfinanzierungen dieses Modellprojekts werden wir jetzt in 2024 haben. Aber Dank Rot-Rot-Grün konnte ein erfolgreiches Modell langfristig für Thüringen etabliert werden, um die Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher genau in den Einrichtungen, in denen wir sie brauchen, und eben auch für die Kindergärten – und das ist im 2024er-Haushalt abgebildet – garantieren zu können. Das soll an den Menschen vorbei sein? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn es um das Thema „Bildung“ geht – ich greife mal die Hochschulfinanzierung auf. Man muss mal sagen, was alles in dem Haushalt steht. Mit den Landeshaushalten der letzten Jahre konnte jährlich eine Hochschulfinanzierung auf hohem und vor allem steigenden Niveau abgesichert werden. Es gibt diese aktuelle Rahmenvereinbarung, jetzt heißt sie V, vorher hieß sie IV: Bis zum Jahr 2025 gibt es eine jährliche Steigerung der Hochschulfinanzierung des Landes um mehr als 4 Prozent. Davon träumen andere Hochschulen in anderen Bundesländern. Für das kommende Haushaltsjahr bedeutet das noch mal eine halbe Milliarde Euro mehr aus dem Landesetat für Thüringen, für die Universitäten und die Fachhochschulen. Und das soll allen Ernstes an den Menschen vorbei sein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU? Ich gebe einen weiteren wichtigen Aspekt: die innere Sicherheit, Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr. Es ist schon einiges gesagt worden, aber man muss es noch mal sagen: Seit 2020 steigen die Aufwendungen des Landes für die Sicherheit und Gefahrenprävention von 600 Millionen Euro für Polizei, Brandschutz, Katastrophenschutz und die öffentliche Ordnung auf jetzt fast eine Dreiviertelmilliarde Euro, ein Plus von 144 Millionen Euro. Damit werden nicht etwa nur neue Stellen finanziert, also Aufwuchs in der Polizei. Darin stecken insbesondere die Anschaffungskosten für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrhäuser, die Unterstützung für freiwillig aktive Feuerwehrleute quer durch das ganze Land und auch den Katastrophenschutz. Noch mal die Frage: Das ist an den Menschen vorbei? Ich will ganz kurz weitere Schwerpunkte nennen: die Sicherung des Kitaförderprogramms „Vielfalt vor Ort begegnen“ mit 7 Millionen Euro und der SprachKitas mit 4 Millionen Euro. Da werden diese Gelder nämlich gebraucht. Bei der Jugendhilfe eine Aufstockung um 1 Million Euro. Die Digitalisierung der Jugendhilfe, die abgebildet ist mit 3,7 Millionen Euro. Und weil Sie vorhin immer über den Untergang des Abendlandes geredet haben: Die Mittel für Forschung, Technologie und Innovation, Elektromobilität, digitale Gesellschaft werden von 45 auf 63 Millionen Euro angehoben. Allein in der Breitbandinvestition in den Landkreisen kommen wir von 10 Millionen auf 40 Millionen Euro. Wir haben Zuschüsse, die steigen insbesondere auch beim Universitätsklinikum Jena um 300 Prozent auf 10 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr; Zuschüsse fürs Studierendenwerk. Und ich höre mir hier an, wie furchtbar dieser Haushalt ist, weil ich Ihnen sehr genau zugehört habe, Herr Voigt. Uns ist bekannt, dass die CDU eigene Vorstellungen für den Landeshaushalt hat. Das ist auch legitim. Wir haben deswegen im Vorfeld dieser Sitzung einfach mal aufgeführt: Was haben Sie denn eigentlich in den letzten Wochen und Monaten an Wünschen für diesen Landeshaushalt geäußert? Da haben wir mal mitgeschrieben und mal dahinter geschrieben, wie viel das kostet: mehr Schlüsselzuweisungen für die Kommunen – 300 Millionen Euro; wir kommen Ihnen da mit diesem Landeshaushalt schon sehr entgegen. Aufstockung des „Kleine-Gemeinden-Programms“ – 30 Millionen Euro, Startkapital Kommunalinvestfonds – 100 Millionen Euro, Landesprogramm „Aufholen nach Corona“ – 20 Millionen Euro zusätzlich, Hortgebührenbefreiung – da sagen Sie: kostet 16 Millionen Euro, Spielplatzpauschale – 100 Euro pro Kind im ganzen Land, Förderung Gewerbegebiet der Grund- und Mittelzentren – 100 Millionen Euro, InnoInvest – 50 Millionen Euro. Ich kann das alles aufzählen, was Sie über Pressemitteilungen nach draußen getickert haben. Wir haben es mal zusammengezählt, Herr Voigt: Das ist eine Dreiviertelmilliarde Euro an Mehrausgaben, die Sie hier fordern. Nun kommt die ganz entscheidende Frage, die ich hier vorn an diesem Pult auch mal stellen darf: Wie wollen Sie diese Wunschliste eigentlich decken? Kommen Sie mir nicht mit Lastenfahrrädern, das Programm ist längst gestrichen, das haben Sie auch festgestellt. Jetzt komme ich zu einem absolut kruden Ding, das ist so verrückt, das würde nicht mal Netflix verfilmen. Angesicht all dieser Dinge, die ich aufgezählt habe, haben Sie nicht nur noch mehr Wünsche an den Landeshaushalt, also viele Ideen für noch mehr Ausgaben. Sie wollen auch die Einnahmen vermindern. Das ist jetzt kein Scherz. Die Einnahmen dieses Landes sollen sinken. Da bin ich beim derzeitigen Lieblingskind in der CDUBetreuungsgruppe: die Senkung der Grunderwerbsteuer. Wissen Sie, was wirklich schön wäre, Herr Voigt? Wenn man einfach mal generell eine Folgenabschätzung der letzten von Ihnen vorgelegten Gesetzesvorhaben machen würde. Das gehört zwar jetzt vielleicht nicht zum Landeshaushalt, aber indirekt doch, denn es ist symptomatisch. Sie legen beispielsweise bald einen Gesetzentwurf hier vor, mit dem das Gendern in öffentlichen Einrichtungen des Landes verboten werden soll. Wissen Sie, das kann man machen. Mich interessiert: Wenn nun eine Universität, ein Schuldirektor, ein Fachschullehrer trotzdem weiter gendert, was droht dem dann? Wir haben lange überlegt. Kriegt die Uni dann weniger Zuweisungen, der Direktor eine Abmahnung, gibt es dann Zwangsgelder? Wenn sich dann jemand widersetzt, kommt er dann so lange in Beugehaft, bis er ordentlich spricht? (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie müssen sich doch mal über die Konsequenzen dieses ganzen Zinnobers hier im Klaren sein. Genauso ist das bei der Senkung der Grunderwerbsteuer. In Zeiten der Krise, der steigenden Preise, der Inflation, vermindert man da die Einnahmen? Da gibt es eine klare horizontale Kopfbewegung: Nein, das macht man nicht! Ich will in der Sache jetzt nichts sagen, meine geschätzte Kollegin Janine Merz macht das dann nachher zum entsprechenden Tagesordnungspunkt. Nur so viel: In der Sache halten wir eine Absenkung für völlig falsch, weil sie auch am Ziel völlig vorbeigeht. Jetzt will ich mal recht deutlich werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: So ein Hai kann nicht nur imposant durchs Wasser gleiten und die Rückenflosse kommt raus, der kann auch manchmal zuschnappen. Man kann doch die Auffassung vertreten, dass diese Grunderwerbsteuer zu hoch ist. Das kann man machen. Aber man müsste dann auch zwei Dinge zur Kenntnis nehmen, Herr Voigt. Erstens: Wir haben als Rot-Rot-Grün von Beginn dieser Debatte an schon immer gesagt, wir finden das vor allem zu diesem Zeitpunkt, in diesen Zeiten falsch und wir werden dem nicht zustimmen. Zweitens: Ihnen ist völlig klar, was hier nachher bei dem Aufruf Ihres Gesetzentwurfs passieren wird. Trotzdem führen Sie die Leute an der Nase herum, ich will das gern illustrieren, das macht mich wild wie ein Fuchsteufel oder wie ein Hai. Nach außen sagen Sie: Eine politische Initiative müssen wir aber auch durchziehen, wenn sie wichtig und richtig ist, da ist es egal, wie die Mehrheiten zustande kommen. Und obwohl Sie die Pressemitteilung der AfD aus dem August sehr gut kennen und die auch eindeutig ist, obwohl Sie dieses Manöver mit den Stimmen der AfD und der FDP letzten Freitag im Haushalts- und Finanzausschuss schon durchgezogen haben, will ich Ihnen diese Pressemitteilung noch mal vorlesen. Da sagt Herr Kießling im August: „Bereits in der letzten Legislaturperiode forderte die AfD-Fraktion eine Senkung der Grunderwerbssteuer auf fünf Prozent. Das hat seinerzeit auch die CDU-Fraktion abgelehnt. Daher freuen wir uns, wenn nun die CDU unsere Initiative von damals aufgreift und eine Senkung der Grunderwerbsteuer fordert.“ Und so geht das weiter. (Beifall AfD) Prima. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: AfD wirkt!) Nach innen sagen Sie wie neulich im Beisein der Medien in Thüringen bei der Landespressekonferenz, Sie können gar nicht wissen, wie die AfD stimmt. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und mal ganz ehrlich, trotz dieser Pressemitteilung muss ich Ihnen eine Frage stellen, dieser Fragesatz hat nur sieben Worte und er ist leicht zu verstehen: Für wie bescheuert halten Sie uns eigentlich? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wissen Sie, was das hier ist, Herr Voigt? Das ist der Stabilitätspakt. Das ist der Stabilitätspakt, den wir einstmals geschlossen haben. Und wissen Sie, wie der, aus dem Februar 2020, beginnt? Mit der wichtigsten Frage, die parlamentarische Verfahrensweise des Stabilitätsmechanismus, und die geht so: „Die genannten Parteien bringen parlamentarische Anträge grundsätzlich eigenständig ein. […] [Und es] wird vereinbart, die dafür erforderlichen Kompromisse nur untereinander zu suchen.“ Das war das wichtigste Gestaltungselement in diesem Stabilitätspakt: „nur untereinander“. Und warum ist das so wichtig? Weil Sie genauso wie wir der AfD keine Gestaltungsmacht geben wollten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben das damals mit unterschrieben, vielleicht aus Überzeugung, in diesem Land etwas zu tun und es aus seiner schwersten politischen Krise herauszuholen, vielleicht auch mit geballten Fäusten in der Tasche, ich weiß es nicht. Aber dieser Passus war Konsens von vier Fraktionen und der sagt aus: mit denen bitte nicht. Jetzt frage ich Sie: Und heu ­ te? Das gilt heute alles nicht mehr? Warum eigent ­ lich? Warum? Können Sie uns das hier vorn glaub ­ haft und schlüssig erklären, weshalb das heute al ­ les anders sein soll? Weil die AfD gemäßigter ge ­ worden ist? Weil sie so ein wenig abgerückt ist von ihren völkischen Ansichten? Weil die Radika inskis l jetzt vielleicht nicht nach ganz vorn, sondern eher in die zweite Reihe gedrängt wurden oder weil da euerdings so viel herumgeschwurbelt wird, man n müsse doch aber zumindest in den Kommunalpar ­ lamenten miteinander reden oder vielleicht auch mal im Landtag, wenn es um die Sache geht, und dass das Schlagloch doch in der Kommune kei ­ ne Parteifarbe trägt oder weil Herr Maaßen in Ihren Reihen immer noch herumirrlichtern kann und von neuen politischen Kräften salbadert? (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Hild- burghausen ist Ihnen doch wahrscheinlich geläufig, Herr Hey!) Warum ist das so? Wissen Sie, Herr Voigt, wir haben 42 Stimmen, Sie haben 21. Zum Zeitpunkt dieses Vertrags, den ich Ihnen eben gezeigt habe, war klar, die Stimmen der AfD wollen Sie nicht nutzen. Was ist heute anders? Und warum ich so sauer bin, das erzähle ich Ihnen jetzt auch gleich noch mal hier vorn. Wir haben Ihnen mehrfach das Angebot gemacht, über die Frage der Grunderwerbsteuer zu reden, auch über die Frage, wie Familien entlastet werden können. Die einzige Bitte, die wir hatten, geäußert von vier Fraktionsvorsitzenden unter den Augen des Ministerpräsidenten und dieser Finanzministerin in einer Sitzung, die wir gemeinsam in der Staatskanzlei hatten, war: Lassen Sie uns das Ganze im Rahmen des Haushalts diskutieren. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie haben es doch abgelehnt!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben es abgelehnt!) Nein! Nein, nein, Herr Voigt. Da geht es schon wieder los mit dieser Verdreherei. Sie müssen die Fakten zumindest kennen, bevor Sie sie verdrehen können. Und die Fakten waren die, dass wir Sie darum gebeten haben, das Ganze damit in irgendeiner Form zu diskutieren, wo es hingehört, nämlich während dieser Haushaltsdebatte. Sie haben doch allein über eine Dreiviertelmilliarde Euro mehr gefordert. Auch meine Leute haben mehr Forderungen. Das muss man doch mal zusammenlegen und zum Schluss kann man dann sagen, was denn dann zum Schluss übrig bleibt. Und was kommt als Antwort von Ihnen? Da stellt man sich breitbeinig hier vorn hin und sagt, das sei aber jetzt nun mal so. Noch vor der ersten Lesung des Haushalts, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, haben Sie im HuFA mit den Stimmen der AfD Fakten geschaffen. Es ist unvorstellbar, dass Sie den Leuten dann noch verkaufen wollen, das sei das normale politische Geschäft. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, das ist es nicht. Und um das hier noch mal klar zu sagen, Herr Voigt: Wenn das der neue politische Kompass der Union in Thüringen ist, dann sind Sie bereits jetzt, ein Jahr vor der Landtagswahl, aber so was von im Eimer, das muss man hier auch mal ansprechen können. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss mich nicht weiter aufregen, Herr Voigt, aber ich sage das ganz deutlich: Ob ich im September 2024 noch hier in diesem Landtag bin, entscheidet zunächst der Wähler in meinem Wahlkreis und vielleicht noch die Liste meiner Partei. Ich weiß es nicht. Vielleicht entscheidet es auch, weil es im Leben alles ganz anders kommen kann, der liebe Gott. Wissen Sie, ein einziger Besuch beim Facharzt kann ein Leben verändern. Ich weiß es nicht. Ich weiß nur eines: Nach dieser Wahl, die kompliziert ausfallen könnte, mit verschiedenen Farbenspielen, wird es Gremien in meiner Partei geben, die entscheiden müssen, mit welcher politischen Kraft wir in Thüringen weiter dieses Land führen wollen. Das werden die entscheiden müssen. Vielleicht sitze ich noch in diesen Gremien, vielleicht auch nicht. Aber an eins werde ich mich erinnern: an diesen heutigen Tag, an dem Sie tatsächlich vorhaben, eine zweistellige Millionensumme, die jährlich im Haushalt an Einnahmeverlusten zu Buche schlägt, mit Stimmen der AfD hier durchstimmen zu wollen. Eines will ich Ihnen deutlich sagen, daran werde ich mich erinnern: Sie stimmen lieber mit Björn Höcke, als mit Matthias Hey zu reden. Das wird bei mir hängen bleiben, lieber Herr Voigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wägen Sie gut ab, was Sie tun, wägen Sie gut ab, was Sie nach der Mittagspause tun, Herr Voigt. Bei dem Thema „Abwägen“ komme ich zum Allerwichtigsten dieses ganzen parlamentarischen Verfahrens. Das hier ist der Haushalt und der ist eigentlich nur ein Gesetzentwurf und bis zur Verabschiedung kann noch viel passieren. Bei allem Ärger übereinander, wir sind hier angehalten, diesen Gesetzentwurf zu beraten. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Dan- ke für die Einladung, aber na ja!) Wissen Sie, Herr Voigt, ich muss Sie nicht einladen, Sie haben mehrere Gesprächsangebote gehabt, das habe ich eben schon mal ausgeführt. Aber wir sind trotzdem verpflichtet, ob Sie wollen oder nicht, wir sind auch eine Schicksalsgemeinschaft hier, Herr Voigt. Wir haben die verdammte Pflicht in diesem Landtag, diesem Land einen Haushalt zu geben. Das ist unsere Pflicht, das können die Leute draußen, die Menschen in diesem Land von uns wohl mindestens erwarten. Eine Ablehnung, Herr Voigt, ist keine ernsthafte Lösung. Ich hoffe sehr, dass wir gemeinsam auf Kompromisssuche gehen, bei mir nicht mehr mit ganz so guter Laune, wie Sie gemerkt haben, das wird auch noch eine Weile andauern. Vergnüglich wird das sicher nicht, aber es wird unsere Pflicht sein. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie darauf hinweisen und auch ganz herzlich begrüßen, dass wir heute einen Gast auf der Tribüne sitzen haben: Seine Excellence Fernando Miguel López Fabregat ist heute hier, der Botschafter der Republik Östlich des Uruguay. Bienvenidos und herzlich willkommen im Thüringer Landtag! (Beifall im Hause) Ich fahre fort in der Redeliste und als Nächste erhält Abgeordnete Bergner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ute Bergner fraktionslos

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Thüringen braucht einen Haushalt, aber braucht es so einen? Die „Thüringer Allgemeine Zeitung“ brachte es bereits auf der ersten Seite auf den Punkt: „Landesregierung leert die Finanzreserve“. – Wie bitte? Die Rücklage soll also für einen weiteren, immens aufgeblähten Landeshaushalt 2024 komplett geplündert werden, auch durch Mehrausgaben in Höhe von 700 Millionen Euro zum aktuellen Haushalt. Es kann nicht sein, dass dieses Land ständig über seine Verhältnisse lebt. Das ist verantwortungslos gegenüber den Thüringern, die durch ihre Steuerzahlungen den Haushalt füllen. Die zusätzlich notwendigen 270 Millionen Euro für die kommunalen Haushalte, die 200 Millionen für Tariferhöhungen für die Angestellten und Beamten im Landesdienst und die inflationsbedingten Kostensteigerungen müssen durch Einsparungen an vielen, nicht notwendigen Lieblingsprojekten der Landesregierung erbracht werden. Einsparungspotenzial gibt es auch nach einer Analyse der nicht ausgegebenen Fördermittel oder Investitionen, die aufgrund überbordender Bürokratie nicht genutzt wurden. Vielleicht sollten Sie mal entbürokratisieren und den Thüringern mehr Vertrauen entgegenbringen. Mehr Geld für die Kommunen ist allerdings auch eine seit Langem bestehende Forderung und die avisierte Summe ist deutlich geringer, als die Kommunen eigentlich brauchten. Lassen Sie die Kommunen frei wirtschaften und selbst entscheiden, wie sie am effektivsten mit ihrem Budget umgehen. Laden Sie nicht immer mehr sinnlose verwaltungstechnische Lasten auf die Kommunen ab. Die Erstellung von kommunalen Heizungskonzepten ist nur eines von unzähligen Beispielen. Gesetze wie das Windkraftbeteiligungsgesetz, welches mehr Aufwand als Nutzen bringt, wie die Anhörung gezeigt hat, brauchen wir nicht. Es braucht eine komplette Neuregelung der kommunalen Finanzierung, und zwar eine, die nicht abhängig und erpressbar macht, sondern die die Kommunen sich in kommunaler Selbstbestimmung frei entfalten lässt. Das wäre Ihre Aufgabe in den letzten neun Jahren gewesen. Das Gegenteil haben Sie gemacht und ich frage mich, ob Sie glauben, dass es niemandem auffällt, wie Sie Wahlgeschenke an Ihre Klientel im Wahljahr 2024 als Wahlwerbung auf Kosten der Steuerzahler im Haushalt einbauen. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Sie meinen Thüringer Familien, die ihre Kinder in den Kindergarten bringen?) Auch werden von Ihnen immer wieder neu gut bezahlte Stellen im Verwaltungsbereich geschaffen, die als Konsequenz der wachsenden Bürokratie notwendig erscheinen, aber gleichzeitig Versorgungsposten für eigene Parteigänger sind. Ganze 211 neue Stellen sollen geschaffen werden, die Mehrausgaben im Haushalt von 16 Millionen Euro erzeugen. Beachten Sie bitte auch die aktuell stagnierende bzw. schrumpfende Wirtschaft in unserem Land, (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Es sollte eine freie Rede sein und nicht abgelesen werden!) die zwangsläufig zu sinkenden Einnahmen führt. Selbst die inflationsbedingten Mehreinnahmen dürfte das nicht wettmachen. Besonders pikant ist jedoch, dass der Haushaltsentwurf weitere 300 Stellen im Landesdienst aufweist, die durch die Überführung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats in das Landesverwaltungsamt frei werden. Wieso diese 300 Stellen nicht genügen, um den teilweise sicher begründeten Mehrbedarf in den Verwaltungsstellen zu decken, bleibt ein Geheimnis der Landesregierung. Sicher sind auch viele sinnvolle Dinge in dem Haushalt enthalten, die Sie, Herr Hey, vorgetragen haben. Aber ich will hier aufzeigen, wo auch falsche Impulse gesetzt werden. Dann kommen solche Gesetzentwürfe wie das neue Kita-Gesetz, das wir morgen besprechen werden. 90 Millionen Euro jährliche Mehrkosten – ja, nächstes Jahr ist es nur die Hälfte – ohne erkennbaren Nutzen und auch hier wieder nur Aufblähung des Wasserkopfs. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn es mehr Personal gibt, gibt es nicht mehr Nutzen? Waren Sie schon mal im Kindergarten?) Ganz anders verhält es sich mit dem Zuschuss für freie Schulen. Nach einstimmigem Willen dieses Parlaments sollten die Schulen in freier Trägerschaft zu 80 Prozent ausfinanziert werden und da lässt Herr Holter nach Gesetzeslücken suchen, um hier statt Mehrausgaben zu planen, das Budget für 2024 sogar zu reduzieren. Für Regelschulen in freier Trägerschaft werden die Zuschüsse von in diesem Jahr 16,8 Millionen Euro auf 13,6 Millionen Euro gesenkt. Das, obwohl die Schülerzahl an den Schulen der freien Trägerschaft stetig zunimmt, wie aus einer Kleinen Anfrage bei mir hervorgeht. Aktuell betrifft das 30.000 Schüler in Thüringen, was etwa 12 Prozent der Schüler sind. Nach Aussagen der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger sind sogar 4,7 Millionen Euro Rückzahlung eingeplant aufgrund der anderen Rechtsauffassung der Landesregierung. Hier wird zulasten der Kinder gespart und das ist weder zukunftsorientiert noch im Interesse einer guten Bildung unserer Kinder. An den wenigen Beispielen ist erkennbar, dass diese Landesregierung falsche Akzente setzt. Wenn wir den Haushalt hernehmen, sind solche falschen Prioritäten an vielen Stellen zu finden. Ministerin Taubert hat einen guten Rahmen vorgegeben, was aber vom Kabinett nicht berücksichtigt worden ist. Wie der Presse zu entnehmen war, hat Frau Taubert schon beim Stellenaufwuchs wohl offensichtlich Schlimmstes verhindert, denn die einzelnen Ressorts hatten doch tatsächlich 1.700 zusätzliche Stellen angemeldet. Doch damit werden unsere Probleme nicht gelöst und es werden damit auch keine neuen Polizisten, Lehrer, Pflegekräfte eingestellt. Die Stellen sind nur dazu da, mehr Bürokratie aufzubauen, die Menschen zu kontrollieren und weiter zu gängeln. Wir Bürger für Thüringen sind stattdessen für ein Abschmelzen der Verwaltungsstellen und deren Umsetzung in den operativen Dienst, wo sie den Thüringern tatsächlich nützlich sein können. Damit könnten auch die Mehrausgaben für Personal der Landesregierung verhindert werden, die im Sinne einer soliden Haushaltsführung auch dringend vermieden werden müssen. Der Griff in die Rücklagen Thüringens beim neuen Haushaltsentwurf macht dies sehr deutlich. Wir sprechen uns dafür aus, dass das Land eine Rücklage von mindestens 1 Milliarde Euro für unvorhergesehene Ereignisse braucht. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Wer ist denn „wir“? Sie sind hier allein auf weiter Flur!) Denn alles andere ist verantwortungslos gegenüber den Thüringern. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Als Nächster hat sich Abgeordneter Walk für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, lassen Sie mich doch noch mal zum Tagesordnungspunkt – 6 a und b, die sind zusammengefasst gewesen, Frau Präsidentin, wenn wir formal bleiben wollen – 6 b reden, nämlich zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Der eine oder andere Kollege ist bereits darauf eingegangen, insbesondere Kollege Hey. Deswegen will ich noch einmal kurz zusammenfassen: Zunächst ist eine Erhöhung der FAGMasse um in der Tat 271 Millionen Euro vorgesehen und insgesamt kommt dann der Finanzausgleich auf knapp 2,9 Milliarden Euro im nächsten Jahr. So weit, so gut, aber auch das muss hier gesagt werden, das ist keine reine freundliche Gefälligkeit der Landesregierung, sondern bestehende – wie es auch gesagt wird – Rechts- und Gesetzeslage im Rahmen des sogenannten Partnerschaftsgrundsatzes auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung. (Beifall CDU) Und die größte Stellschraube bei der sogenannten FAG-Masse ist die Schlüsselmasse. Auch die – das erkenne ich an – ist um 166 Millionen Euro auf insgesamt knapp 1,8 Milliarden Euro erhöht worden. Das bedeutet, dass für die gemeindlichen Aufgaben – jetzt geht es ins Detail – eine Erhöhung von 62 Millionen Euro und für kreisliche Aufgaben eine Erhöhung von 104 Millionen Euro vorgesehen ist. Aber – jetzt kommt der Knackpunkt – für die kreisangehörigen Gemeinden sollen laut Gesetzentwurf zwar auch knapp 47 Millionen Euro im Bereich der Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehen, aber Achtung: Unser seit drei Jahren auch in Kraft getretenes, gemeinsam beschlossenes Programm für die kleinen Kommunen, das heißt natürlich etwas anders, ist schlichtweg neu aus dem Entwurf gestrichen worden und das ist natürlich ein großer Nachteil für den ländlichen Bereich, sodass in diesem Bereich für die kreisangehörigen und gemeindeangehörigen Kommunen unterm Strich quasi nichts mehr übrig bleibt. Und das, was wir gemeinsam mit der kommunalen Familie immer gefordert haben, dass genau dieses Kommunenprogramm auch weiter im Bestand bleibt, diese Bitten der kommunalen Familien und Forderung von uns sind leider ins Leere gelaufen. Da müssen wir noch ansetzen; ich komme nachher noch dazu, wie wir von der CDUFraktion uns das vorstellen. Vielleicht noch ein Wort zur FAG-Masse I, das ist vielleicht kompliziert für die, die nicht täglich damit arbeiten. Das sind die allgemeinen Schlüsselzuweisungen, das sind die sogenannten Sonderlasten. Hier sind in Zukunft 23 Millionen an Zuweisungen mehr vorgesehen, aber die sollen aus dem sogenannten Stabilisierungsfonds genommen werden, sodass das unterm Strich also kein frisches Geld ist, was erforderlich wäre, um den Kommunen wirklich zu helfen, sondern eigenes kommunales Geld. Wenn ich das insgesamt zusammenfasse, dann ist festzustellen, dass die erhöhte FAG-Masse I – ich habe gerade beschrieben, was darunter zu verstehen ist – keine adäquate finanzpolitische Antwort ist, denn wir haben Inflationsschock, wir haben Baupreissteigerungen und wir haben – was richtig ist – aber auch im Tarifbereich Rekordabschlüsse, die die Kommunen weiter belasten. Deswegen wissen wir schon heute, dass die eingepreisten Erhöhungen in der Finanzausgleichsmasse unterm Strich nicht ausreichen werden, um die Kosten auch tatsächlich zu decken. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ist das die Rede vom letzten Jahr oder von diesem?) Ich will nur eine Zahl nennen, ein Beispiel geben: Der Revisionsbericht hat ausgesagt, dass allein die Personalausgabenentwicklung für 2024, für das kommende Jahr, um 13 Prozentpunkte steigt. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Übertragener Wirkungskreis – es ist richtig dargestellt worden von den Kollegen Dittes und Hey: Dort haben wir auch eine Anpassung, die auch in Ordnung ist, die nachvollziehbar ist, das ist auch gar nicht zu kritisieren. Wenn wir aber den Blick nach vorn richten, dann ist zum einen ein Punkt wichtig: Der bisher normierte Reformauftrag, der festgeschrieben war in § 37 Thüringer Finanzausgleichsgesetz, ist gestrichen worden und den müssen wir unbedingt wieder ins Gesetz reinbringen, damit wir auch in Zukunft für diese Veränderungen offenbleiben können. Zusammenfassend: Wir erkennen an, dass die Landesregierung sich dort bemüht hat, den Kommunen unter die Arme zu greifen, aber wir wissen – ich wiederhole mich –, dass die realen Kostensteigerungen und vor allen Dingen der Investitionsstau mit diesen Mitteln eben nicht zu bewerkstelligen sind. Damit komme ich zum Schluss. Wenn man alles, was ich gesagt habe, in zwei Punkten zusammenfassen möchte, dann erstens: Die kommunalen Handlungs- und Entscheidungsspielräume bleiben definitiv weiterhin sehr schwierig und eingeengt. Zweitens: Daraus folgt, dass wir uns noch mal gemeinsam Gedanken machen müssen, wie die Finanzausstattung für die Kommunen in Zukunft verbessert werden kann. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Seit 2017 haben wir dreistellige Millionenbeträge Überschüsse!) Herr Dittes, unser Angebot an alle im Haus, die sachlich und konstruktiv mit dem Thema umgehen wollen, sind unsere Vorschläge, die ich noch mal zusammenfasse, über die wir offen und auch konstruktiv reden wollen. Das ist unser Angebot. Über das Kleine-Kommunen-Programm sollten wir reden, über den kommunalen Investitionsfonds – der liegt ja im Unterausschuss KFA. (Beifall CDU) Da habe ich schon gehört, auch vonseiten der Linken, Kollege Hande, dass es da durchaus auch Zustimmung geben könnte. Wir müssen über den Stabilisierungsfonds, über die Schlüsselzuweisungen, letzten Endes über den Reformauftrag, der wieder zwingend in § 37 des Finanzausgleichsgesetzes verankert werden muss, reden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch das noch sagen – mein letzter Satz –: Lassen Sie uns auch ehrlich ausloten, was in diesem Bereich realistisch und was auch tatsächlich umsetzbar ist. Wir erkennen die schwierige Situation an – ich habe versucht, es deutlich zu machen –, und das ist die Basis für die Erörterungen, die Anhörungen und Beratungen im zuständigen Ausschuss. Ich freue mich auf diese Beratungen und hoffe auf eine konstruktive Einigung im Sinne unserer kommunalen Familie. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Taubert noch mal zu Wort gemeldet. Frau Präsidentin, ich will nur einige Dinge klarstellen. Eines hat schon Frau Bergner abgenommen, sie hat nämlich richtigerweise von den 211 Stellen gesprochen. Der geschätzten Aufmerksamkeit der Kollegen der CDU und auch der FDP ist offensichtlich entgangen, dass wir ca. 300 Stellen von der GFAW in den Haushalt übernehmen und damit die Personalausgaben, die vorher durch Zuwendungen in den Einzelhaushalten gestanden haben, jetzt in das Landesverwaltungsamt überführt werden. Insofern gibt es an der Stelle keinen Grund zur Aufregung, dass diese Stellen so hoch sind. Die Polizei ist schon angesprochen worden. Dann müssten natürlich die beiden Fraktionen bzw. die Gruppe auch einen Antrag stellen, dass wir an der Stelle die A9er nicht mehr einstellen können – kann man ja machen. Ich möchte was zum KFA sagen: Herr Walk, ja, es ist richtig, das ist ein Mechanismus, der Partnerschaftsgrundsatz gilt nach wie vor – ich hatte es angesprochen –, aber wir haben es auch gemacht, wir haben die 270 Millionen Euro natürlich auch, weil wir Mehreinnahmen hatten, von unseren Einnahmen weggenommen. Das kann man nicht einfach ignorieren. Ich bin ganz dabei, reden Sie über den Kommunalen Finanzausgleich, aber machen Sie das in guten wie in schlechten Zeiten. Ja, das fällt Ihnen sehr schwer, (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Mir nicht!) wir werden das sehen, wie das ist – in guten wie in schlechten Zeiten. Denn ich möchte Ihnen ein paar Zahlen nennen, weil alle sagen, es ist so furchtbar. Es ist bei manchen wirklich furchtbar, das will ich gar nicht in Abrede stellen, aber bei vielen ist es gut. Wenn wir auf den Finanzreport der Bertelsmann Stiftung 2023 schauen, dann ist rückblickend auf das Jahr 2022 festzustellen, dass alle Kommunen in Deutschland 2,4 Milliarden Euro Überschuss hatten, und wenn das pro Einwohner gewichtet ist, heißt das für Thüringen 176 Euro plus und es heißt, weil Herr Kollege Voigt auf Sachsen-Anhalt geschaut hat, da sind es nur 24. Also wir sind nach Rheinland-Pfalz, die 260 oder 240 haben, das Bundesland, in dem die kommunale Familie den höchsten Finanzierungssaldo, also den höchsten Überschuss hat. So. Und wenn wir als Land nicht dazugeben würden, dann wäre das nicht so. Ich will es auch bei den Sichteinlagen, die dort pro Einwohner aufgeführt sind, sagen. Die Kommunen haben – im Durchschnitt ist das immer, sicherlich – 859 Sichteinlagen pro Einwohner und in SachsenAnhalt sind es nur 436. Und wenn wir auf die Kassenkredite schauen – auch das ist ein Erfolg der Innenminister in den letzten Jahren –, dann haben wir bei uns kaum Kassenkredite mehr. Das haben wir auch kollektiv mit Geld gemacht. In Sachsen-Anhalt gab es da keine Verbesserungen. Mein Kollege sagt, Herr Voigt: Ich komme nur noch mit Globaler Minderausgabe aus, weil die Ansprüche so hoch sind. Also wenn man vergleicht, dann sollte man vollständig vergleichen. Ich möchte zu Frau Bergner sagen: Die kommunale Selbstverwaltung gilt in Thüringen ohne Wenn und Aber. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Für kommu- nale Selbstverwaltung müssen sie auch genug Geld haben!) Aber ich bitte Sie, Frau Tasch, möglicherweise sind Sie in einer Kommune, die nicht so viel Geld hat, das will ich gar nicht in Abrede stellen, aber Sie haben doch vorhin von Herrn Hey … (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wir müssen sparen!) Ja, wir müssen doch auch sparen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Und wir spa- ren auch!) Das sage ich auch nicht, dass ihr nicht spart. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Als würden die Gemeinden in Saus und Braus leben!) Wir brauchen doch nur keinen Straßenbau von Länderseite mehr mitfinanzieren, soweit wir das nicht müssen. Das können wir doch machen. Wir brauchen auch keine Schulbauten mehr mitfinanzieren. Das können wir doch auch machen. Dann geben wir das Geld – das ist hier auch schon diskutiert worden – einfach pauschal an die Kommunen und dann haben sie 300 Euro mehr in der Kasse und sie kommen trotzdem nicht aus und die Schule im Nachbarort, in die Ihre Kinder gehen, die ist eben auch nicht gemacht. Man kann das tun, aber man sollte überlegen, bevor man das tut. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte auch darauf verweisen, dass wir keine schwarzen Kassen haben. Sondervermögen sind keine schwarzen Kassen. Ich muss es noch mal betonen, nicht, dass das stehen bleibt und man dann sagt, die Finanzministerin hätte sich nicht dagegen gewehrt. Unsere Sondervermögen, die wenigen, die wir haben, sind außerordentlich transparent, Herr Höcke. Sonst wüssten Sie es nämlich gar nicht. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine schwarze Kasse ist was anderes. Helmut Kohl war mal darüber gestolpert, der hatte was verschwiegen. Wir verschweigen nichts. Im Übrigen, Frau Bergner, plündern wir auch nichts. Wer plündert, macht das zu seinen eigenen Gunsten. Ich weiß von Oligarchen, die natürlich auch Staatshaushalte zu ihren Gunsten plündern, aber das machen sie, um sich selbst persönlich zu bereichern. Und wir nehmen das Geld – ja, man kann da wirklich weit nach Osten gucken, dann sieht man das, wer da reich geworden ist, dem Bürger was weggenommen hat. Also das ist ganz transparent, das kann jeder nachvollziehen. Ich möchte kurz das Bild von Herrn Kemmerich aufnehmen. Bei uns ist es so, Herr Kemmerich, wo immer Sie sind, wir haben auch Nachbarn. Das ist nicht ganz der richtige Vergleich. Aber wenn wir jetzt an unseren Bundesfinanzminister denken, der freundlicherweise gesagt hat, wir machen das Wachstumschancengesetz und da fließt auch viel in die Wirtschaft – das stimmt schon –, aber um bei dem Bild zu bleiben: Es ist so ein bisschen, als ob uns der Nachbar die Dachziegeln klaut. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er klaut uns die Dachziegeln. Es wird so kommen, wenn es so verabschiedet wird. Wir müssen in den nächsten drei Jahren, also 2024, 2025, 2026, mit 230 Millionen Euro weniger rechnen und die Kommunen müssen auch mit weniger Einnahmen rechnen. Insofern ist das Bild, wenn es denn so sein soll, damit komplett. Ich möchte Herrn Voigt natürlich auch gern noch mal helfen. Er hat das Lastenrad angesprochen. Wenn Sie ein anderes Bild wollen, dann empfehle ich die Familien-App. Ich weiß nicht, welche Fraktion die eingebracht hat, (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber die Familien-App ist genau so etwas, und zwar in zweierlei Hinsicht: Einmal ist sie wirklich sehr viel Symbolpolitik gewesen, aber sie ist eben auch nicht umsetzbar, weil sie nicht durchdacht war, also der Hintergrund war mal sehr oberflächlich in zwei Sätzen beschrieben. Was sich dahinter verbirgt, das hat man uns einfach nicht mitgegeben. Man hat auch gar nicht über den Aufwand gesprochen und wer das dann mal befüllen soll. Also ich halte sie für nicht zielführend – ich muss mich hier benehmen, sonst würde ich ein anderes Wort gebrauchen. Aber sie ist natürlich auch ein gutes Beispiel dafür, dass wir als Landesregierung zwar immer vorgeworfen bekommen, wir sollen Entbürokratisierung machen, aber in dem Moment, in dem es gesagt wird, wird genau dann mit solchen Dingen die Bürokratisierung vorangetrieben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann habt doch endlich mal den Mut und sagt solche Sachen nicht, damit wir hier an der Stelle weiterkommen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächster hat sich der Ministerpräsident zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Bodo Ramelow

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beginne noch einmal mit einer deutlichen Einladung, Herr Prof. Voigt, an Sie, da wir alternativ zu der Frage der Grunderwerbsteuer über eine von Ihnen gewünschte Familienförderung als gezielte Förderung im Gespräch waren, und ich spreche die Einladung erneut aus, dass wir Familienförderung gemeinsam definieren. Ich habe kein Problem damit, dass sich die CDU dafür starkgemacht hat und dieses in einem Haushalt eingearbeitet wird, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die AfD hat es zuerst eingebracht!) sodass es einen Haushaltstitel gibt, der auch tatsächlich von den Familien in Anspruch genommen werden kann, statt ein Grunderwerbsteuergesetz vorzulegen, bei dem große Bedenken bestehen, ob es denn verfassungsrechtlich überhaupt so geht, wie Sie es jetzt vorgelegt haben. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, beginne ich mit dem Hinweis meines persönlichen Dankes an Frau Finanzministerin Taubert und an ihr Team, denn es waren ziemlich anstrengende Verhandlungen, um den Haushaltsentwurf vorzubereiten, der heute vorgelegt worden ist und zu dem die erste Diskussion heute hier stattgefunden hat. Ich verbinde das allerdings mit dem Hinweis darauf, dass das berühmte Struck‘sche Gesetz sagt: Kein Gesetzentwurf wird so bleiben, wie er eingebracht ist. Aber in der Verfassung steht, wir haben ihn vorzulegen. Wenn wir ihn nicht vorlegen würden, gäbe es hier auch keine Diskussion, wie ein Haushalt entstehen sollte. Insoweit hilft immer ein Blick in die Verfassung und auf der Basis sollten wir jetzt auch die Arbeiten im Parlament eingehen und angehen. Wir als Landesregierung sind dazu bereit, in die jeweiligen Diskussionen begleitend einzusteigen, und unsere Bitte ist – ich wiederhole das, was Frau Finanzministerin schon im letzten Jahr gesagt hat –: Falls es nachts um 3.00, um 4.00 oder um 5.00 Uhr zu Verhandlungsergebnissen kommt und das Finanzministerium gebeten würde, bei Formulierungen und Ähnlichem zu helfen, damit die Dinge aufeinander auch gut abgestimmt sein können, das Finanzministerium steht Tag und Nacht bereit, Frau Taubert steht zur Verfügung, um erfolgreich den Haushaltsbeschluss vor dem Ende des Jahres hier fertigen zu können. Es ist Ihr Königsrecht als Parlamentarier und Sie haben das Recht, sich jede Haushaltsposition anzuschauen. Wenn wir aber in die Debatte um den Haushaltsentwurf gehen und ich auf mich wirken lasse, was ich jetzt alles gehört habe, will ich noch mal den Hinweis geben: Wenn Frau Tasch sagt, die kommunale Familie braucht Geld, das ist selbstverständlich. Wenn ich aber zur Kenntnis nehme, dass das Landesamt für Statistik ausgewiesen hat, dass die gesamte kommunale Familie im vergangenen Jahr deutlich über 300 Millionen Euro Schuldenabbau netto hat garantieren können, dann ist das für mich ein Hinweis, dass Sie als Parlament und wir als Landesregierung gemeinsam in einer kritischen Phase an der Seite der Thüringer Kommunen gestanden und geholfen haben, dass die Kommunen sogar Schulden ratierlich abbauen konnten in einer höheren Art und Weise, als wir es als Land in derselben Zeit tun konnten. Ganz im Gegenteil, Sie haben es uns ermöglicht, dass wir noch mal 1,2 Milliarden Euro Kredite zur Coronapandemieabwehr und dann zur Energiekostensteigerungsabwehr haben aufnehmen können. Daran müssen wir uns messen lassen, dass sie auch wieder abgebaut werden. Deswegen hat Frau Finanzministerin darauf geachtet, dass die Tilgungsraten nicht unterdurchschnittlich von ihr vorgesehen sind. Ich erwähne das deshalb, weil alles, was wir hier haushaltsrechtlich tun, am Ende vom Deutschen Stabilitätsrat noch einmal kontrolliert wird, ob wir die Maßgaben des deutschen Haushaltsrechts insgesamt erfüllen. Denn das ist nicht ganz unwichtig, ob wir uns außerhalb von Normen bewegen, die am Ende zu ganz anderen Verwerfungen führen könnten. Deswegen danke ich auch für den Weitblick, den Heike Taubert dort immer an den Tag legt. Deswegen will ich auch noch einmal betrachten, 2014, als ich vereidigt wurde und die Verpflichtung übernommen habe, auf dieses Land auch in meinem Amt zu achten, hatten wir einen konsolidierten Schuldenstand von 16,338 Milliarden Euro. Wenn der Haushaltsentwurf, den Frau Taubert jetzt vorgelegt hat, abgearbeitet werden würde, wenn Sie ihn eins zu eins annehmen würden mit all den Maßgaben, die Frau Taubert mit eingearbeitet hat, beträgt der Schuldenstand 15,499 Milliarden Euro. Das bedeutet tatsächlich, dass in den zehn Jahren, die wir gemeinsam haushaltsrechtlich Verantwortung tragen, das Land Thüringen um 357 Millionen Euro weniger Schulden hat als das, was wir – Herr Voigt – von Ihnen übernommen haben. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das waren die steuerstärksten Jahre!) Insoweit das einfach auszublenden und dann einfach so zu tun, als wenn die Welt untergehen würde, weil Frau Kollegin Taubert Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit eingearbeitet hat, da kann ich nur sagen, 357 Millionen Euro Schuldenabbau ist eine ganz enorme Leistung, gerade wenn man weiß, dass wir zwischendrin noch einmal 1,2 Milliarden Euro dazu aufnehmen mussten. (Beifall DIE LINKE) Wenn ich dann höre, dass – ich bleibe noch mal bei der kommunalen Familie – die Frage, wer hat das denn jetzt nun gemacht – vorhin ist es ausgeführt worden: Allein bei dem Zuwachs, der jetzt eingeplant ist, der nach unseren gesetzlichen Notwendigkeiten auch unsere Verpflichtung ist, dass wir liefern, dass wir zu dem über 300 Millionen Euro Schuldenabbau, der im vergangenen Jahr von den Kommunen insgesamt in Thüringen geleistet worden ist, jetzt einen zusätzlichen Finanzrahmen von 320 Millionen Euro on top auf das, was wir an bestehenden Finanzbeziehungen haben, einbringen, dann wird deutlich, dass damit eine Breite abgesichert wird, die der kommunalen Familie hilft, ihre Haushalte abzuschließen und damit auch klarzukommen. Wenn ich darauf hinweisen darf, von 625 Kommunen, die wir in Thüringen haben, sind nur noch neun in einer Bedarfszuweisung, das heißt, diejenigen, die tatsächlich noch in einer schwierigen Lage sind, sind mittlerweile in einer so geringen Anzahl, dass ich sage, auch diese neun werden wir begleiten, bis sie wieder in einer eigenständigen Haushaltsführung sind. Das Beispiel Eisenach lässt grüßen nach der Rückeinkreisung, die nicht ganz unproblematisch war und die auch manche Schmerzen ausgelöst hat. Aber jetzt kann die Stadt Eisenach tatsächlich wieder eigenständig handeln und die Oberbürgermeisterin Frau Wolf ist froh, dass sie jetzt eigenständig auch schneller reagieren kann. Ich würde mir wünschen, wenn die gleiche Debatte, die wir damals parallel dazu in Suhl geführt haben, dort genauso geführt worden wäre, denn die Handlungsfähigkeit von Suhl könnte heute für die Südthüringer Region genauso stabil sein wie das, was in Eisenach erreicht worden ist. (Beifall DIE LINKE) Ich will jetzt noch einmal versuchen zu beschreiben – ich höre, dass sich das Haushaltsvolumen deutlich vergrößert hat. Ich habe heute Morgen im Radio gehört, Rekordhaushalt 13,76 Milliarden Euro – das stimmt, das ist ein Aufwuchs von 686,2 Millionen Euro. Das hört sich unglaublich an und man denkt, die ganzen Wahlgeschenke, von denen ich vorhin gehört habe, die seien da alle drin. Dann habe ich mich hingesetzt und mal versucht zu schauen, was denn tatsächlich in der Summe der 686,2 Millionen Euro Aufwuchs drin ist: 320 Millionen Euro zusätzlich für die kommunale Familie, 191,2 Millionen Euro sind ausschließlich die Personalkostensteigerung, die durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt worden ist, der sogenannte Lohnabstand plus die eingepreiste Tariferhöhung, weil die Landesbediensteten ihre Tariferhöhung noch nicht bekommen haben. Das zusammenaddiert gibt die 191,2 Millionen Euro. Und 163,7 Millionen Euro ist die zusätzliche Tilgung, die Frau Taubert mit eingepreist hat, die sich auf die Zusage von uns bezieht, dass wir die Coronakredite, die aufgenommen worden sind, etwas schneller und etwas deutlicher abfinanzieren, plus 9,5 Millionen Euro Zinssteigerungskosten. Ich erwähne die deshalb, weil ich persönlich mit viel höheren Zinszuwachskosten gerechnet hatte. Auch da wieder eine kluge Finanzministerin, die ständig ihre lange laufenden Kredite umschichtet, um sie so zu halten, dass möglichst niedrige Zinsen für uns zur Verfügung stehen, und das ist im Moment nicht ganz einfach. Insoweit, die vier Positionen zusammengenommen, die ich gerade genannt habe, sind 684,4 Millionen Euro. Das ist fast komplett der Zuwachs, den der Haushalt hat. Das heißt auf gut Deutsch, dass ich mit allen Ministerinnen und Ministern sehr deutlich reden musste, dass kein einziges Haus eine zusätzliche Aufgabe hat stemmen können, und der eine oder die andere fanden das nicht besonders lustig, um es freundlich zu sagen. Deswegen habe ich auch gesagt, es ist eine Zumutung, die ich dem Kabinett auch zumute, dass wir weder Lastenfahrräder noch sonstige Geschichten da drin haben, sondern da sind alle Verpflichtungen, die die ganzen Jahre über – 2023, 2022, 2021 – schon bestanden haben. Die Veränderungen, die Fachminister angezeigt haben, die durch Bundesgesetz gekommen sind, mussten im jeweiligen Fachhaushalt noch aus dem eigenen Budget finanziert werden. Das war der größte Spannungsbogen, deswegen stelle ich mich auch vor das Kabinett und sage: Es war eine schwere Herausforderung für uns, zu sagen: Wir werden keinerlei Wahlgeschenke machen, wir werden keinerlei Veränderungen machen, die am Ende dazu führen, dass uns irgendjemand vorhalten kann: Das habt ihr nur gemacht, damit es im Wahlkampf stattfindet. Das Einzige, was ich im Moment an Wahlkampfgeschenken höre, ist die Senkung der Grunderwerbsteuer, und das scheint mir ein ideologiegetriebenes Projekt zu sein. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ich bleibe ausdrücklich dabei, ich will es in aller Deutlichkeit sagen, das Angebot, eine Familienförderung als gezielte Förderung zu machen, unterbreite ich hiermit noch einmal ausdrücklich, weil ich den Denkansatz, dass Familien, die sich zum ersten Mal Eigentum bilden, eine Unterstützung kriegen sollen, richtig finde. Ich will noch auf Risiken hinweisen, weil das auch nicht unter dem Deckel gehalten werden kann. Das Wachstumschancengesetz an sich, das mir Herr Kemmerich gestern vorgehalten hat, auf das Kollege Tiefensee fachlich korrekt geantwortet hat, kann man gern begleiten. Es ist von 6 Milliarden Euro – Steffen Dittes – auf 7 Milliarden Euro erhöht worden. Es ist sogar noch 1 Milliarde Euro mehr dazugekommen, aber zwei Drittel der Kosten zahlen Kommune und Land, das sind nicht nur geklaute Dachziegel, das ist tatsächlich in die Tasche anderer Menschen gegriffen. (Beifall DIE LINKE) Ich will nicht unerwähnt lassen, dass das Land Bayern derzeit gegen den Länderfinanzausgleich klagt. Das ist ein unsolidarischer Akt auf eine sehr, sehr schwierige Form. Dieser Länderfinanzausgleich, den wir derzeit praktizieren, der den vertikalen und den horizontalen Finanzausgleich verändert hatte, wo der Bund dann gesagt hat, wir steigen stärker ein, wenn dieser Länderfinanzausgleich jetzt gekippt wird, dann stehen wir in einer ganz schwierigen Situation, weil dann die ländergemeinschaftliche Solidarität ins Rutschen kommt. Insoweit finde ich es auch schwierig, wenn zu einem Wahlkampf auf einmal deutsche Solidarität des Föderalismus infrage gestellt wird. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen, deswegen werbe ich noch mal dafür, sich den Haushaltsentwurf in Gänze anzusehen. Es sind keine Wahlkampfgeschenke in dem Haushalt versteckt, es sind keine Verpflichtungen über die in dem Haushalt stehenden Verpflichtungen drin. Es gibt keine schwarzen Kassen, sondern es gibt ein ehrliches Verfahren. Und in der Tat, ich habe die drei Punkte genannt, wir haben das Sondervermögen, das noch verteilt oder neu geregelt werden muss, wir haben die Frage des Schuldenstands und wir haben den Tatbestand der Sondertilgung. Das sind die drei beweglichen Posten. Da reden wir dann über eine Dreiviertelmilliarde, die immer noch an Finanzmitteln innerhalb der Haushaltsbandbreite drinsteckt. Die Finanzministerin hat sie nicht angefasst, sondern die Finanzministerin hat sie abgesteckt. Wenn Sie dort anfangen, Bewegung reinzubringen, müssen Sie auch verantworten, dass die Gegenposition, das Gegenbuchen auch eingebucht wird. Insoweit ist jedes Wahlkampfgeschenk, das ab heute erteilt wird, ohne dass wir uns vorher auf den Haushalt geeinigt haben, ein Wahlkampfgeschenk, das im Kern die Haushaltsfestlegung am Ende nur beschädigt. Ich bitte darum, dass wir das gemeinsam im Blick behalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung können die Fraktionen jetzt theoretisch noch auf 4 Minuten 54 Sekunden zurückgreifen. Möchte jemand davon Gebrauch machen? Keine weiteren Redebeiträge vonseiten der Abgeordneten. Dann würden wir jetzt zur Überweisung der Tagesordnungspunkte kommen. Ich gehe davon aus, dass der Haushalt mit dem Gesetzentwurf unter Punkt 6 a an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird. Gibt es weitere Überweisungswünsche? Das sehe ich nicht. Dann würden wir darüber abstimmen. Wer der Überweisung des Tagesordnungspunkts 6 a an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten und Gruppen des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht. Damit ist er überwiesen. Nun zu dem unter Tagesordnungspunkt 6 b befindlichen Finanzausgleichsgesetz. Auch hier gehe ich davon aus, dass wir den Punkt an den Haushaltsund Finanzausschuss überweisen. Gibt es noch weitere Ausschüsse, an die überwiesen werden soll? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer das Finanzausgleichsgesetz unter Tagesordnungspunkt 6 b an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Jeweils nicht. Dann ist auch das überwiesen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir treten ein in eine halbstündige Mittagspause bis 13.30 Uhr. Der Hinweis bitte, dass sich der Freundeskreis Uruguay in der Mittagspause in der F 004 trifft, Herr Worm, ca. 13.30 Uhr, also dann erst nach der Mittagspause, das ist ein bisschen schwierig. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz findet noch statt, 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 202. Wir würden nach der Mittagspause mit den Wahlen fortsetzen, danach mit der Fragestunde und danach mit dem Tagesordnungspunkt 29 und dann erst mit Tagesordnungspunkt 1, damit sich alle darauf vorbereiten können.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde sagen, wir fahren fort. Ich rufe wie vereinbart die Tagesordnungspunkte 30 und 31 sowie 34 bis 40 auf Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8710 Der Landtag hat in der 6. Wahlperiode in seiner 129. Sitzung am 28. September 2018 Herrn Dr. Peter Wurschi als Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gewählt. Herr Dr. Wurschi wurde vom damaligen Präsidenten des Landtags mit Wirkung vom 21. November 2018 für die Dauer von fünf Jahren ernannt und vor dem Landtag vereidigt. Damit endet seine Amtszeit am Montag, den 20. November 2023 um 24.00 Uhr. Gemäß § 4 Abs. 2 des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes wählt der Landtag die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder auf Vorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen. Jede Fraktion kann von Gesetzes wegen nur eine Wahlbewerberin bzw. einen Wahlbewerber vorschlagen. Gewählt ist danach, wer mindestens 46 Stimmen auf sich vereint. Nach den Sätzen 4 und 5 des § 4 Abs. 2 des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes darf die bzw. der Landesbeauftragte nicht einer Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder einem entsprechenden Organ der Europäischen Union oder einer kommunalen Vertretungskörperschaft angehören. Es ist relativ viel Unruhe hier im Haus, wenn es ein kleines bisschen leiser sein könnte, wäre das wunderbar. Sie bzw. er darf neben ihren bzw. seinem Amt kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichts- oder dem Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Die bzw. der Landesbeauftragte muss gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes für die Werte der Demokratie, des Parlamentarismus und der Rechtsstaatlichkeit jederzeit einstehen und diese überzeugend vertreten. Sie bzw. er muss die nötige Fachkunde und Erfahrung zur Erfüllung der Aufgaben besitzen. Gewählt werden kann nur, wer weder für das Ministerium für Staatssicherheit noch für deren Vorläufer- oder Nachfolgeorganisation tätig war noch anderweitig gegen Grundsätze von Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Eine herausragende Funktion in der Sozialistischen Einheitspartei, einer anderen Blockpartei, in Massenorganisationen, gesellschaftlichen Organisationen oder eine sonstige vor dem 7. Dezember 1989 erlangte herausgehobene Funktion im System der Deutschen Demokratischen Republik führt zum Ausschluss der Wählbarkeit. Die Amtszeit der bzw. des Landesbeauftragten beträgt ab dem Wirksamwerden der Ernennung fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/8710 vor. Vorgeschlagen wurde für eine weitere Amtszeit Herr Dr. Peter Wurschi. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8692 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8692 vor, vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8693 Gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Absatz 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8693 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Björn Höcke. Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 98. Sitzung des Ältestenrats am 5. September 2023 stattgefunden. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8719 Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und den parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Nachdem bislang nur eine Vertreterin aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen gewählt wurde, ist eine weitere Vertreterin bzw. ein weiterer Vertreter aus diesem Bereich zu wählen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/8719 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Anja Müller. Wird die Aussprache dazu gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8694 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8694 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Jörg Henke. Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 87. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8695 Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 den ehemaligen Abgeordneten Robert Sesselmann als Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Aufgrund von § 56 Abs. 1 Variante 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist er nach seinem Verzicht auf das Abgeordnetenmandat mit Wirkung vom 7. Juli 2023 aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden. Ebenfalls in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Landtag Herrn Abgeordneten Torben Braga als Vertreter für das Mitglied des Richterwahlausschusses Herrn Abgeordneten Stefan Möller gewählt. Mit Schreiben vom 8. August 2023 hat Herr Abgeordneter Braga schriftlich gegenüber der für Justiz zuständigen Ministerin auf seine stellvertretende Mitgliedschaft verzichtet, sodass Herr Abgeordneter Braga gemäß § 56 Abs. 1 Variante 2 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden ist. Gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist der Landtag verpflichtet, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen, die aufgrund neuer Vorschläge aus der Mitte des Landtags erfolgt. Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für die Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 7/8695 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Ein Wahlvorschlag für die Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses liegt nicht vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8696 Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 den ehemaligen Abgeordneten Robert Sesselmann als Mitglied des Staatsanwaltsausschusses gewählt. Aufgrund der von § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Variante 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist er nach seinem Verzicht auf das Abgeordnetenmandat mit Wirkung vom 7. Juli 2023 aus dem Staatsanwaltsausschuss ausgeschieden. Ebenfalls in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Landtag Herrn Abgeordneten Torben Braga als Vertreter für das Mitglied des Staatsanwaltsausschusses Herrn Abgeordneten Stefan Möller gewählt. Mit Schreiben vom 8. August 2023 hat Herr Abgeordneter Braga schriftlich gegenüber der für Justiz zuständigen Ministerin auf seine stellvertretende Mitgliedschaft verzichtet, sodass Herr Abgeordneter Braga gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Variante 2 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes aus dem Staatsanwaltsausschuss ausgeschieden ist. Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist der Landtag verpflichtet, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen, die aufgrund neuer Vorschläge aus der Mitte des Landtags erfolgt. Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die vom Landtag angehörenden Mitglieder des Staatsanwaltsausschusses und deren Vertreterin bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für die Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltsausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 7/8696 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Ein Wahlvorschlag für die Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltsausschusses liegt nicht vor. Wird hier die Aussprache gewünscht? Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8697 Gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Absatz 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat entsendet jede Fraktion und Parlamentarische Gruppe ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den Landessportbeirat, die vom Landtag gewählt werden. Die Fraktion der AfD ist derzeit noch nicht im Landessportbeirat vertreten. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8697 vor. Vorgeschlagen sind für eine zweite Wahlwiederholung als Mitglied Herr Abgeordneter Uwe Thrum und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch. Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 98. Sitzung des Ältestenrats am 5. September 2023 stattgefunden. Wird hier die Aussprache gewünscht? Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8698 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, das aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8698 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Dietrich. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf neun Stimmzettel. Pro Wahlvorschlag haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ abstimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Ich bitte noch mal um Ruhe, ich weiß, es dauert ein bisschen. Ich erinnere noch einmal an die Wahlquoren. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 30 und 36 wird jeweils eine absolute Mehrheit benötigt, also mindestens 46 Stimmen. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 31, 34, 39 und 40 wird jeweils eine einfache Mehrheit benötigt, also mehr Ja- als Neinstimmen. Für die Wahl zum Tagesordnungspunkt 35 wird eine absolute qualifizierte Zweidrittelmehrheit benötigt, also mindestens 60 Stimmen. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 37 und 38 wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt, also doppelt so viele Jastimmen im Verhältnis zur Anzahl der Neinstimmen. Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Diese Rede einzeln zitieren

Katja Maurer Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. MartinGehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mi ­ ke; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, RobertMartin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Ste ­ phan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogt ­ schmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Phi ­ lipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit zur Stimmabgabe? Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den auf. Die erste Mündliche Anfrage ist von Frau Abgeordneter Müller in der Drucksache 7/8587.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Überblick über die Leitlinien und Satzungen zur Bürger- und Einwohnerbeteiligung und zur Kinderund Jugendbeteiligung in Thüringer Kommunen In den Thüringer Gemeinden, Städten und Landkreisen können schon jetzt zahlreiche demokratische Mitgestaltungsinstrumente genutzt werden – wie zum Beispiel Einwohnerversammlung, Bürgerbefragung, Bürgerhaushalt, Einrichtung von Beiräten usw. Eine Reihe von Kommunen soll diese Instrumente mit Beteiligungsrichtlinien oder Beteiligungssatzungen bzw. Aufnahme solcher inhaltlichen Regelungen in schon bestehende kommunale Satzungen auf eine geordnete und verstetigte inhaltliche und rechtliche Grundlage gestellt haben. Durch die Änderung des § 26a der Thüringer Kommunalordnung ist für den Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung eine neue Grundlage geschaffen worden. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Kommunen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Leitlinien zur Bürger- oder Einwohnerbeteiligung? 2. Wie viele Kommunen haben eine Satzung zur Bürger- und Einwohnerbeteiligung erlassen oder entsprechende Regelungen dazu in ihrer Hauptsatzung aufgenommen? 3. Wie viele Kommunen haben entsprechend § 26a der Thüringer Kommunalordnung in ihren Hauptsatzungen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geregelt, wovon wie viele Kommunen die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen genutzt haben? 4. Wie viele Kommunen haben eine (eigenständige) Satzung zur Kinder- und Jugendbeteiligung erlassen?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Nach § 15 Abs. 1a der Thüringer Kommunalordnung soll der Gemeinderat bei öffentlichen Sitzungen den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit geben, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, die sogenannte Einwohnerfragestunde. Zum Stand der Umsetzung des § 15 Abs. 1 ThürKO gab es in diesem Jahr bereits die Kleine Anfrage 7/4072 von Ihnen und dem Abgeordneten Bilay. Aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage, die Sie in Drucksache 7/7471 finden, geht hervor, dass mit Stand vom 13. Januar 2023 in 301 Städten und Gemeinden Regelungen zur Einwohnerfragestunde in die Hauptsatzung aufgenommen wurden. Darüber hinaus liegen statistische Informationen zu Leitlinien, Satzungsregelungen zur Bürgerbeteiligung dem TMIK nicht vor. Frage 3 beantworte ich gemeinsam mit Frage 4: Auch zum Stand der Umsetzung des § 26a ThürKO, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wurde bereits in diesem Jahr die Kleine Anfrage 7/4354 des Abgeordneten Kowalleck beantwortet. Aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage in Drucksache 7/7679 geht hervor, dass mit Stand 22. Februar 2023 in 331 Thüringer Städten und Gemeinden Regelungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in die jeweiligen Hauptsatzungen aufgenommen wurden. Statistische Informationen zur Zahl von eigenständigen Satzungen für Kinder- und Jugendbeteiligungen liegen dem TMIK nicht vor. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Frau Abgeordnete Müller, eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Ja. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Antwort. Sie haben die Zahlen aus Januar 2023 und aus Februar 2023 gesagt. Nun sind auch ein paar Monate vergangen. Ist es denn möglich, dass man wirklich sehr aktuelle Zahlen noch mal bekommt, vielleicht haben die Gemeinden und Städte ja nachjustiert und, und, und.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Es ist sicherlich möglich, noch mal zu schauen, was sich in den letzten, vergangenen Monaten getan hat. Wir würden es, wenn das vorliegt bzw. recherchierbar ist, entsprechend nachreichen.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich die zweite Mündliche Anfrage auf, die von Herrn Abgeordneten Thrum in der Drucksache 7/8590.

Diese Rede einzeln zitieren

Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Zukunft der notfallmedizinischen Versorgung am Klinikstandort Pößneck Am Klinikstandort Pößneck planen die Thüringen-Kliniken umfangreiche Neustrukturierungen. Zukünftig sind lediglich ein ambulantes Operationszentrum mit einer angegliederten Klinik für Innere Medizin, Funktionsabteilungen und eine nach meiner Kenntnis nicht dauerhaft besetzte Notaufnahme vorgesehen. Für Umbaumaßnahmen wurden beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Fördermittel in Höhe von 26 Millionen Euro beantragt. Die allgemein- und unfallchirurgischen Leistungen werden in Pößneck eingestellt, die Notaufnahme soll in ihrer bisherigen Form nur noch bis zum Jahresende Bestand haben. Folglich ist die notfallmedizinische Versorgung nach meiner Ansicht im nördlichen Saale-Orla-Kreis akut gefährdet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird in welcher Form die 24-Stunden-Notaufnahme in Pößneck dauerhaft sichergestellt? 2. Was unternimmt die Landesregierung zur Sicherstellung der notfallmedizinischen Leistungen nach dem Thüringer Krankenhausplan für die betroffene Region? 3. Wie bewertet die Landesregierung die künftige Versorgungssicherheit nach der Umstrukturierung? 4. Wann ist mit einer Bescheidung der Einzelfördermaßnahme zum Umbau des Klinikstandorts zu rechnen?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Frau Ministerin Werner, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: In dem der Landesregierung vorliegenden Umstrukturierungskonzept zum Krankenhausstandort Pößneck der Thüringen-Kliniken ist die Sicherstellung der Notfallversorgung ein wichtiger Aspekt. Der Krankenhausträger hat nie beabsichtigt, die Notfallversorgung in Pößneck einzustellen. Zunächst ist festzuhalten, dass der Fachbereich Innere Medizin vollständig am Standort Pößneck verbleibt. Damit ist in Pößneck unter anderem die Versorgung kardiologischer Notfälle oder die Erstversorgung von Schlaganfällen nach wie vor uneingeschränkt und in hoher medizinischer Qualität möglich. Es ist zweitens in den ThüringenKliniken zudem vorgesehen, auch nach der Umstrukturierung die erforderliche fachärztliche Besetzung in einem sektorenübergreifenden Modell sicherzustellen, um auch in der Chirurgie für das in Pößneck anfallende Versorgungsspektrum eine medizinische Ersteinschätzung vornehmen zu können. Die nach dieser Einschätzung leicht eingestuften Fälle werden zu Präsenzzeiten in Pößneck versorgt, sonst nach Saalfeld verwiesen. Schwere Fälle werden primär durch den Rettungsdienst stabilisiert und umgehend nach Saalfeld verlegt. Dazu wird den Angaben des Krankenhausträgers zufolge am Standort Pößneck eine neue Rettungswache gebaut. Zu Frage 2: Das vorgelegte Konzept der ThüringenKliniken zur Umstrukturierung des Krankenhausstandorts Pößneck ist mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform zielführend. Bis zu dessen Umsetzung sind noch weitere Abstimmungen notwendig, beispielsweise mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen sowie den Krankenkassen. Insbesondere wird es erforderlich sein, eine sektorenübergreifende Versorgung in der Notfallaufnahme am Standort Pößneck zu etablieren, um auch im Bereich der Chirurgie das bisherige Fallgeschehen bedarfsnotwendig abdecken zu können. Die Landesregierung wird sich neben der diesbezüglichen Erledigung der Aufgaben in eigener Zuständigkeit darüber hinaus dafür einsetzen, tragfähige Lösungen zu finden, damit die Menschen in und um Pößneck auch weiterhin auf eine hervorragende und erreichbare stationäre Versorgung vertrauen können. Zudem hat der Krankenhausträger für den Standort Pößneck die Feststellung als Spezialversorger im Rahmen des G-BA-Beschlusses zur gestuften Notfallversorgung beantragt. Diese würde beinhalten, dass der Standort Pößneck nach Feststellung der Landeskrankenhausplanungsbehörde die Gewährleistung der Notfallversorgung zwingend erforderlich ist und 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche an der Notfallversorgung teilnimmt. Der Antrag wird durch die Landeskrankenhausplanungsbehörde befürwortet, da anhand der vorliegenden Leistungsdaten der Standort Pößneck für die flächendeckende Versorgung für den Bereich der inneren Medizin zwingend erforderlich ist. Zur hierfür erforderlichen Bescheiderteilung wird derzeit die Anhörung des Krankenhausträgers durchgeführt. Zu Frage 3: Die perspektivische Umstellung des Krankenhausstandorts auf einen sektorenübergreifenden Versorger im Rahmen der Umsetzung der angestrebten bundesrechtlichen Krankenhausreform, für die bereits abgestimmte Eckpunkte zwischen Bund und Ländern vorliegen, ist ausdrücklich zu befürworten, sichert dieser Schritt des Krankenhausträgers doch den Fortbestand des Krankenhauses in Pößneck und damit auch die wohnortnahe stationäre Versorgung der Bevölkerung im nördlichen Saale-Orla-Kreis. Zu Frage 4: Gemäß § 10 Abs. 1 des Thüringer Krankenhausgesetzes hat die Landesregierung zur Bearbeitung von Förderanträgen der Krankenhäuser fachliche Prüfungsverfahren im Wege der Einzelförderung einzuleiten. Im fachlichen Prüfungsverfahren werden insbesondere die krankenhausplanerische Bedarfsgerechtigkeit des Vorhabens, baufachliche Belange und speziell die Einhaltung der Grundsätze nach § 9 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz geprüft. Zuwendungen für Krankenhäuser im Rahmen der Investitionsförderung können in erster Linie nur bei Erfüllung der im Krankenhausfinanzierungsgesetz und im Thüringer Krankenhausgesetz bestimmten Voraussetzungen weiterhin nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt werden. Weiterhin hat die Landesregierung gemäß § 11 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz als Grundlage für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Fördermittel nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Krankenhausgesetz im Einvernehmen mit den für Inneres und für Finanzen zuständigen Ministerien ein Investitionsprogramm zu erstellen und jährlich auf der Grundlage des Landeshaushalts fortzuschreiben und zu veröffentlichen. Nach § 11 Abs. 2 Thüringer Krankenhausgesetz ist bei der Aufstellung des Investitionsprogramms der Krankenhausplanungsausschuss zu beteiligen. Ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in das Investitionsprogramm besteht dagegen nicht. Bewilligungen von Investitionsmaßnahmen für Krankenhäuser werden nach diesen Vorgaben durchgeführt. Demnach kann erst mit Vorliegen der Ergebnisse bzw. mit Vorliegen plausibilisierter Zwischenergebnisse des fachlichen Prüfungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz und nach Aufnahme in das Investitionsprogramm eine Bewilligung der baulichen Umstrukturierung des Krankenhausstandorts Pößneck der Thüringen-Kliniken erfolgen. Ich kann aber an der Stelle auch noch sagen, dass der Planungsaufruf an das Krankenhaus gegangen ist und somit der Prozess jetzt in Gang gesetzt wurde. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Nachfragen sehe ich nicht. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Moment!) Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Ich habe eine Nachfrage, und zwar: Wie sind die aktuellen Reaktionszeiten für die Rettungsdienste und Notärzte in Pößneck und Umgebung und wie sind die dann künftig, falls sich durch die Änderung Anpassungen am Standort Pößneck ergeben; falls es nur einzelne Fälle sind, für welche Fälle?

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Im Einzelnen kann ich das jetzt nicht beantworten. Das würden wir Ihnen schriftlich nachreichen.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Herrgott.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Herrgott CDU

Fragestunde

Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, die leider nicht ergiebig war. Zu Frage 1 sprachen Sie von Präsenzzeiten der chirurgischen Behandlung in Pößneck. Auf welcher Basis ergibt sich die Einschränkung in Präsenzzeiten und wie sollen diese Präsenzzeiten aussehen und abgesichert werden?

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Da kann ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen jetzt auch nicht mitteilen. Das würde ich auch noch mal nachfragen wollen. Es geht ja darum, dass jeder chirurgische Notfall aufgenommen wird, dann sozusagen geschaut wird, ob es ein leichter oder ein schwererer Fall ist, und dass man das zum Teil über die sektorenübergreifende Versorgung dann sicherstellen kann. Die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen würde ich Ihnen aber noch mal zur Verfügung stellen.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Damit ist das Potenzial an Zusatzfragen erfüllt. Ich rufe auf in der Drucksache 7/8592 die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Gleichmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Gleichmann Die Linke

Fragestunde

Schülerbeförderung im Landkreis Saale-HolzlandKreis Der Landkreis Saale-Holzland-Kreis beschloss zum 1. August 2023 eine neue Satzung zur Schülerbeförderung. In § 3 Nr. 6 der Satzung wurde folgende Regelung getroffen: „Bei Schülern, die auf entlegenen Gehöften beziehungsweise in abgelegenen Siedlungen und Ortschaften wohnen, die nicht von Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs angefahren werden können, besteht kein genereller Anspruch auf Einzelbeförderung. In diesen Fällen sind die Schüler vorrangig von den Eltern/Sorgeberechtigten im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht bis zur nächsten im öffentlichen Personennahverkehr eingerichteten Haltestelle zu bringen. Die Erstattung der damit verbundenen Aufwendungen erfolgt gemäß § 7 dieser Satzung.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Entspricht diese Regelung den Grundsätzen zur Schülerbeförderung, die sich aus dem Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen ergeben? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dieser Regelung im Hinblick auf den enormen Aufwand für die Familien und die daraus resultierende Benachteiligung des ländlichen Raums? 3. Sind der Landesregierung ähnliche Regelungen aus anderen Landkreisen bekannt, wenn ja, welche?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Herr Staatssekretär Speitkamp, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die erwähnte Satzungsregelung begegnet im Hinblick auf die Vorgaben des Thüringer Gesetzes um die Finanzierung der staatlichen Schulen keinen Bedenken. Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes entscheiden die Träger der Schülerbeförderung bei einer notwendigen Beförderung im Sinne des Gesetzes, ob sie die Schüler zur Schule befördern – freigestellter Schülerverkehr – oder ihnen oder ihren Eltern die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg erstatten. Das gilt natürlich nicht nur für Schüler, sondern auch für Schülerinnen. Nichts anderes ist mit der vorliegenden Satzungsregelung geschehen. Eine Verpflichtung zur Einrichtung einer Einzelbeförderung kann dem Gesetz auch bei abgelegenen Wohnorten nicht entnommen werden. Das Wahlrecht des § 4 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes steht ausschließlich dem Träger der Schülerbeförderung zu, nicht den Eltern, dazu auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 27.04.2006. Zu beachten ist darüber hinaus, dass es grundsätzlich eine Pflicht der Eltern darstellt, ihre Kinder zur Schule zu bringen. Eine staatliche Verpflichtung zur Einrichtung eines freigestellten Schülerverkehrs bzw. einer Einzelbeförderung lässt sich verfassungsrechtlich nicht herleiten. Die Ausgestaltung der freiwilligen Leistung der öffentlichen Hand nach § 4 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes unterliegt daher einem weitreichenden Gestaltungsspielraum. Es ist insofern auch nicht zu beanstanden, dass die Träger der Schülerbeförderung ihre diesbezügliche Organisationsentscheidung auch unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeits- und Kostenerwägungen treffen. Zu Frage 2: Der Landkreis, dessen Schulverwaltungsamt für die Schülerbeförderung zuständig ist, hat diese Frage bewertet und entschieden. Die Landesregierung hat diesen Vorgang mangels eigener Zuständigkeit nicht zu bewerten. Und zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Seitens der Landesregierung werden keine statistischen Übersichten über den Inhalt kommunaler Satzungen geführt, auf die zur Beantwortung der Frage zurückgegriffen werden könnte. Eine Aussage dazu, ob und welche ähnlichen Satzungsregeln im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung in anderen Landkreisen bestehen, könnte nur durch eine Abfrage bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden und eine dortige Sichtung aller einzelnen Schülerbeförderungssatzungen ermittelt werden. Das war in der für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht umsetzbar. Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Wolf.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Ihre Ausführungen eben, stehen die nicht im Widerspruch zum § 41d des Thüringer Schulgesetzes, nach dem die Schülerbeförderung 35 Minuten für Grundschüler und für Regelschüler 45 Minuten bzw. Gymnasium und Förderzentrum um die 60 Minuten betragen sollte? Und ist es da nicht ausdrücklich geregelt, dass es vom Austritt aus der Haustür bis in die Schule gemeint ist? Das besagt doch die Rechtsprechung. Es ist jetzt egal, was im Schulfinanzierungsgesetz steht, hier stehen doch die Beförderungszeiten.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn ich die Frage des Abgeordneten Gleichmann richtig verstehe, ging es hier um die Art und Finanzierung der Beförderung, vor allem der Art der Beförderung, nicht um die Zeiten. Über die Zeiten ist keine Aussage getroffen, unabhängig davon, wie abgelegen die jeweiligen Orte sind, von denen die Schüler befördert werden müssen. Und wenn jetzt Rechtsregeln miteinander kollidieren, dann wird man das auf rechtlichem Wege klären müssen. Aber dann kann ich das hier nicht quasi auf administrativem Wege klären.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Dann rufe ich in der Drucksache 7/8645 die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Reinhardt Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Immobilie des extrem rechten „Königreich Deutschland“ in Gera In einer am 29. August 2023 vom öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter „Arte“ veröffentlichten Dokumentation über die sogenannte „Reichsbürger“-Bewegung wird von einer neuen Immobilie des mehrfach wegen illegaler Geschäfte verurteilten selbsternannten Oberhaupts des Fantasiegebildes „Königreich Deutschland“ im sogenannten „Bieblacher Gut“ im Gemeindeweg in Gera berichtet. Im „neuen Staatsgebiet des Königreichs Deutschland in Gera“ sollen Wohn- und Schulungsräume entstehen und Projekte mit älteren sowie behinderten Menschen stattfinden. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein Wohnhaus der Lebenshilfe. In den auf Ende Februar 2023 datierten Aufnahmen ist das selbsternannte „Oberhaupt“ unter anderem gemeinsam mit einem aus der Szene der extrem rechten Geraer Montagsdemonstrationen bekannten „Reichsbürger“ zu sehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aktivitäten des „Königreich Deutschland“, wie zum Beispiel der Erwerb der Immobilie, Veranstaltungen, Arbeitseinsätze usw., sind der Landesregierung in Thüringen seit dem Jahr 2020 bekannt geworden – bitte einzeln nach Datum auflisten –? 2. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die am Verkauf der Immobilie beteiligten Personen, Käufer und Verkäufer, vor – bitte auf mögliche Verbindungen in die Reichsbürgerszene oder andere extrem rechte Zusammenhänge eingehen –? 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Personen, die an den Arbeiten und Aktivitäten in der Immobilie beteiligt waren – bitte auf mögliche Verbindungen in die Szene der „Reichsbürger“ oder andere extrem rechte Zusammenhänge eingehen –? 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bezüglich des Verkaufs oder gegen die seit dem Verkauf stattfindenden Aktivitäten in der Immobilie wann ergriffen – zum Beispiel Prüfung eines Vorkaufsrechts, planungs-, brand- und baurechtliche Prüfungen etc. entsprechend des „Handlungsleitfadens für kommunale Entscheidungsträger in Thüringen zum Umgang mit Rechtsextremisten“ oder darüber hinaus –?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung hat das Wort das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Es wurden im Sinne der Fragestellung folgende Aktivitäten bekannt: Im Jahr 2020 diente ein Restaurant in Saalfeld-Wöhlsdorf zeitweise als Treffpunkt, ehe es im Jahr 2021 durch die untere Gewerbeaufsicht geschlossen wurde. Hier fanden am 16. Mai ein sogenannter Antrittsbesuch und am 14. Juni eine Vortragsveranstaltung von „Königreich Deutschland“ sowie am 15. November ein Arbeitstreffen mit Vertretern der Querdenken-Gruppe statt. Neben dem Sachverhalt um das Restaurant in Saalfeld-Wöhlsdorf gab es Ende 2021 Hinweise auf ein weiteres Unternehmen im „Königreich Deutschland“. Es handelt sich um einen Onlineshop für Kaffeeprodukte, der unmittelbar dem Pächter einer Kaffeerösterei zuzurechnen war. Bereits Mitte 2022 verschwand der Hinweis auf das „Königreich Deutschland“ in der Onlinepräsenz und für die Immobilie wurde vom Betreiber selbst ein neuer Pächter gesucht. Ebenfalls in Saalfeld fielen im Februar 2022 Erkenntnisse zu einem geschäftlich genutzten Objekt an, welches dem „Königreich Deutschland“ zuzuordnen ist. Es wird suggeriert, für die Dauer der Geschäftsbeziehungen besitze der Kunde die temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat und nutze damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeiten des „Königreichs Deutschland“. Über den Telegram-Kanal „Königreich Deutschland Offiziell“ wurde weiterhin Mitte 2022 mitgeteilt, dass sich das – ich zitiere – „Kernstaatsgebiet des Königreichs Deutschland“, abgekürzt KRD, „zum 25. Januar 2022 durch Zustiftung [erweitert]“. Mit der offenkundigen Zugehörigkeit der Immobilieneigentümer gehen auch entsprechende Aktivitäten einher, wie zum Beispiel das Hissen der Flagge von Neudeutschland, also gold-rot-schwarz mit einer weiß-silbernen aufgehenden Sonne, auf dem Grundstück. Die Etablierung eines Gemeinwohldorfs ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht bekannt. Die im Ilm-Kreis angesiedelte Immobilie wird bisher auf der Homepage des KRD nicht als Standort aufgeführt. Weiterhin wurde noch Mitte 2022 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine Ferienwohnung zur Buchung angeboten, für die die ausgehangene Hausordnung darauf hinwies, dass man bereits beim Betreten der Räumlichkeiten temporär Staatsangehöriger des „Königreichs Deutschland“ sei. Aktuell ist diese Unterkunft nicht mehr buchbar. Im Jahr 2023 war für den 29. Juli zu einem Infoseminar des zum „Königreich Deutschland“ gehörigen „Team LEUCHT-TURM“ im Raum Suhl eingeladen worden. Dieses fand nicht statt. Ein weiteres Seminar ist für den 24. September im Raum Ilmenau angekündigt. Darüber hinaus sind für das alternative Gesundheitsnetzwerk des „Königreichs Deutschland“ verschiedene Gesundheitsberater tätig, von denen einzelne Thüringen zugeordnet werden können. Hingegen sind keine Aktivitäten der sogenannten Gemeinwohlkassen zur Investition eingezahlter Gelder, von denen eine auch in Jena ansässig sein soll, und der sogenannten Deutschen Heilfürsorge des KRD bekannt. Ich komme zu Frage 2: Entsprechend der derzeit vorliegenden Erkenntnislage wurde der sogenannte Käseturm im Geraer Ortsteil Bieblach von einer Angehörigen der extremistischen Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“, welche unter bundesweiter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht, erworben. Darüber hinaus liegen über die am Kauf beteiligten Personen keine Erkenntnisse vor. Ich komme zu Frage 3: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen bislang nicht vor. Ich komme zu Frage 4: Derzeit stehen die mit der Sache befassten Sicherheitsbehörden und vor Ort verantwortlichen Kommunalbehörden im Informationsaustausch. Erforderliche Maßnahmen werden im Rahmen der gesetzlich normierten Zuständigkeiten geprüft. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 von mir verwiesen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Ich sehe keine Nachfragen. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Möller in der Drucksache 7/8646 auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

Fragestunde

Vielen Dank. Reinigungs- und Hausmeisterdienste in Gemeinschafts- und Einzelunterkünften in Thüringen Die mit der Kleinen Anfrage 7/4725 abgefragte Höhe der Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterdienste in und um Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte in Thüringen, aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und Landkreisen für die Jahresscheiben von 2018 bis heute, wurde lediglich in Bezug auf wenige Kreise und hier auch äußerst lückenhaft beantwortet – Drucksache 7/8573 –. Ausweislich der entsprechenden Haushaltsbudgets in den Landeshaushalten handelt es sich hierbei aber um finanzielle Aufwendungen in beachtlicher Höhe. Es dürfte außer Frage stehen, dass die zweckentsprechende, angemessene und wirtschaftliche Verwendung dieser Mittel nicht nur im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung geprüft werden muss, sondern im Rahmen der Kontrollfunktion des Landtags auch durch Abgeordnete. Hierfür bedarf es jedoch einer entsprechenden Rückmeldung des tatsächlich entstandenen Aufwands. Das Fehlen entsprechender Informationen in der Antwort der Landesregierung selbst für bereits länger zurückliegende Jahre lässt eine erhebliche Kontrolllücke vermuten. Ich frage die Landesregierung: 1. Findet zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten einerseits sowie dem Freistaat Thüringen andererseits im Rahmen der Kostenerstattung für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eine Abrechnung oder Überprüfung der Höhe der in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterdienste statt und, wenn ja, in welcher Weise? 2. Falls Frage 1 verneinend beantwortet wird, wie wird die Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der damit verbundenen Aufwendungen durch das ressortzuständige Ministerium bzw. die Fachaufsicht überprüft?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Frau Ministerin Denstädt, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Denstädt

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Land Thüringen erstattet den kommunalen Gebietskörperschaften nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 2 Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung eine monatliche Pauschale für die Unterbringung von Geflüchteten, die in der Höhe für Landkreise und kreisfreie Städte unterschiedlich ist. Bei den Pauschalzahlungen sind Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterdienste umfasst. Eine gesonderte Abrechnung oder Überprüfung der Höhe der entstandenen Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterdienste findet im Rahmen der Kostenerstattung zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und dem Land nicht statt. Zu Frage 2: Die Landkreise und kreisfreien Städte sind im übertragenen Wirkungskreis für die Unterbringung von Personen nach § 1 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes zuständig. Daher haben sie über die Schaffung und den Betrieb der konkreten Flüchtlingsunterkünfte im jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich zu entscheiden. Maßgeblich ist dabei die Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung einzuhalten. Diese umfasst unter anderem die bedarfsgerechte Reinigung der Gemeinschaftseinrichtung und deren Flure. Was die nachgefragte Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Reinigungs- und Hausmeisterkosten anbelangt, ist davon auszugehen, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit den Haushaltsmitteln von den kommunalen Gebietskörperschaften beachtet wird. Gerade im Hinblick auf die Pauschalerstattung der Kosten sind sie gehalten, den ihnen zur Verfügung stehenden Erstattungsrahmen einzuhalten. Zudem haben die kommunalen Gebietskörperschaften geltendes Vergaberecht zu beachten und im Rahmen von Ausschreibungs- respektive Vergabeverfahren für Hausmeister- und Reinigungsleistungen werden Angemessenheits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Abgeordneter Möller hat eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

Fragestunde

Vielen Dank. Das war natürlich trotzdem relativ unbefriedigend beantwortet angesichts der Tatsache, dass Ihr Ministerium die Fachaufsicht hat. Wo findet denn nach Ihrer Überzeugung, Frau Ministerin, dann überhaupt eine Kontrolle über diese Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Reinigungs- und Hausmeisterdiensten statt? Wenn das nicht innerhalb Ihres Hauses erfolgt und auch sonst seitens der Landkreise und kreisfreien Städte nirgendwo berichtet wird, wo bitte innerhalb der Staatsorganisation wird die Kontrolle dann über diese Ausgaben ausgeübt? Dazu hätte ich gern Ihre Antwort.

Diese Rede einzeln zitieren

Denstädt

Fragestunde

Die Kommunen und kreisfreien Städte werden dort im übertragenen Wirkungskreis tätig. Das heißt, es kommt aus dem Haushalt der jeweiligen Kommunen und Städte. Genau da ist mein Ministerium nicht zuständig. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Im übertra- genden Wirkungskreis?)

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Möller, wenn Sie noch eine weitere Nachfrage haben – genau –, dann bitte am Mikro.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

Fragestunde

Also nehmen Sie es mir nicht übel, „im übertragenen Wirkungskreis“ ist Ihre Behörde sehr wohl zuständig, und zwar rechtsaufsichtlich und fachaufsichtlich. Ich bin jetzt wirklich etwas konsterniert, wie Sie darauf ... Vielleicht können Sie mir die Antwort darauf geben, warum von Ihrer Rechtsund Fachaufsicht die Kostenkontrolle nicht mit abgedeckt wird. Vielleicht können Sie mir da mal eine Rechtsgrundlage liefern.

Diese Rede einzeln zitieren

Denstädt

Fragestunde

Die liefere ich Ihnen gern schriftlich nach.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Dann rufe ich in der Drucksache 7/8661 die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie – Mittelverwendung Auf Basis der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie, die am 21. März 2023 in Kraft getreten ist, konnten Wohnungsunternehmen ungenutzten Wohnraum für wohnungssuchende Rechtskreiswechsler und nachrangig – bei drohendem Leerstand – im Einzelfall auch zur Unterbringung von Asylsuchenden bzw. Asylbewerbern herrichten. Antragsberechtigt waren Wohnungsunternehmen als Eigentümer der zu fördernden Wohnungen. Hierfür standen 12,5 Millionen Euro bereit. Antragsschluss war der 31. August 2023. Die Antworten auf die Fragen sollen der Einschätzung des Mittelabflusses und der Mittelverwendung dienen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Gesamthöhe wurden Finanzmittel auf Basis der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie beantragt und ausgereicht? 2. Wie schlüsseln sich die Mittel aus Frage 1 auf die jeweiligen Empfänger auf? 3. Welche konkreten Leistungen wurden mit Mitteln der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie erstattet? 4. Wie alt sind die Gebäude, in denen die hergerichteten Wohnungen liegen, durchschnittlich?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Staatssekretärin Schönig, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Stand 31. August 2023 wurden nach der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie Fördermittel in Höhe von 3.016.718 Euro beantragt. Vom Antragsvolumen wurden zum Stichtag 31. August 2023 2.485.942 Euro ausgezahlt. Die Bearbeitung der noch nicht verbeschiedenen und ausgezahlten Anträge erfolgt gegenwärtig. Zu Frage 2: Die zu Frage 1 angegebenen Mittel wurden mit Stand 31. August 2023 durch 64 Antragsteller beantragt. Eine Auszahlung der Mittel erfolgte zu diesem Stand bisher an 51 Antragsteller. Eine detaillierte Aufstellung nach Antragstellern bzw. Empfängern kann dem Fragesteller gern zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 3: Mit der Richtlinie werden bauliche Investitionen sowie Investitionen in die mit dem Gebäude fest verbundenen Ausstattungen zur schlichten und zweckmäßigen Herrichtung von derzeit ungenutzten Wohnungen pauschal mit bis zu 5.000 Euro pro Wohnung gefördert. Die Herrichtungsleistung stellt hierbei jedoch nicht auf konkrete Einzelmaßnahmen an Fußböden, Wänden, Fenstern, Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallationen usw. ab, sondern ist insgesamt auf die Herrichtung der Wohnung zur dauerhaften Wohnnutzung bezogen. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt dabei bereits nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und somit in der Regel vor Ausführung der konkreten einzelnen Herrichtungsmaßnahmen. Eine Erhebung und Auswertung der durchgeführten Einzelmaßnahmen kann daher erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nach Abschluss der Wohnungsherrichtung erfolgen. Eine Übersicht zur Lage und Anzahl der Wohnungen, welche zur Wohnnutzung hergerichtet werden sollen, kann dem Fragesteller gleichfalls zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 4: Die Angabe des Alters der betreffenden Gebäude ist nicht Gegenstand des Antrags-, Bewilligungs- oder Verwendungsnachweisprüfungsverfahrens nach der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie. Somit werden im Verfahren keine diesbezüglichen Daten erhoben oder erfasst und liegen daher nicht vor. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Abgeordneter Walk, Sie haben eine Nachfrage?

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Ja, danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Staatssekretärin. Möglicherweise ist durch die Technik hier ein bisschen untergegangen, die Zahlen zu Frage 1 – 3 Millionen und noch was und dann 2 Millionen und dann irgendwas nach dem Komma, vielleicht können Sie das noch mal wiederholen.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

3.016.718 Euro wurden beantragt, 2.485.942 Euro wurden ausgezahlt. Wollen Sie die Liste? Die kann ich Ihnen auch gern geben und dem Protokoll stellen wir die auch zur Verfügung. (Zuruf Abg. Walk, CDU: Das ist sehr nett!)

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann in der Drucksache 7/8662 auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank. Einmalige Hilfszahlungen an Sozialvereine sowie Tierschutzvereine und gemeinnützig organisierte Tierheime im Rahmen des Thüringer Härtefallfonds zur Bewältigung der Energiekrise für gemeinnützige Vereine Seit Anfang August 2023 können unter anderem Tierschutzvereine und gemeinnützig organisierte Tierheime Hilfszahlungen im Rahmen des Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds beantragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge in welcher Gesamthöhe sind zum aktuellen Stand im Rahmen des Thüringer Härtefallfonds zur Bewältigung der Energiekrise für gemeinnützige Vereine eingereicht worden? 2. Wie viele dieser Anträge sind zum aktuellen Stand in welcher Gesamthöhe genehmigt? 3. Wie viele der unter Frage 1 erfragten Anträge wurden von Tierschutzvereinen und gemeinnützig organisierten Tierheimen in welcher jeweiligen Höhe gestellt? 4. Wie viele der unter Frage 3 erfragten Anträge von Tierschutzvereinen und gemeinnützig organisierten Tierheimen sind zum aktuellen Stand in welcher jeweiligen Höhe genehmigt? Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage möchte ich wie folgt beantworten und zunächst voranstellen: Seit Anfang August 2023 stehen die insgesamt 3 Millionen Euro, welche für die Unterstützung von privatrechtlich organisierten, gemeinnützigen, nicht wirtschaftlich tätigen Vereinen und Organisationen zur Umsetzung des Thüringer Energiekrise- und CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes eingestellt sind, zum Abruf bereit. Die Fragen 1 und 2 möchte ich wie folgt beantworten: Bisher wurden insgesamt sechs Anträge in einer Gesamthöhe von 8.460,86 Euro bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung, welche die Bewilligung der Mittel übernimmt, eingereicht. Zum aktuellen Zeitpunkt wurden bereits fünf dieser Anträge als nicht förderfähig im Sinne des genannten Gesetzes und der festgelegten Förderkriterien abgelehnt. Der sechste Antrag wird aktuell geprüft. Zu den Fragen 3 und 4: Keiner der genannten Anträge wurde von einem Tierschutzverein oder gemeinnützig organisierten Tierheim gestellt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Frau Abgeordnete Hoffmann hat eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Hoffmann AfD

Fragestunde

Ja, eine Nachfrage mit Verweis auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 7/7113 aus dem Januar, in der ich schon nach der Veröffentlichung der Richtlinie gefragt habe. Vielleicht können Sie erklären, warum die Veröffentlichung und Erarbeitung der Richtlinie so lange gedauert hat.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Es gab verschiedene Gründe. Unter anderem lag es auch daran, dass natürlich das entsprechende Personal da sein muss, um so eine Richtlinie auch umsetzen zu können. Ansonsten würde ich die weiteren Gründe bei der Ehrenamtsstiftung noch einmal erfragen wollen und Ihnen dann zuarbeiten.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Weiteren Fragebedarf aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/8663 auf, die offensichtlich Abgeordnete Baum vorträgt.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich vertrete Herrn Montag an der Stelle. Es geht um den Handlungsbedarf bei der Umsetzung des Landtagsbeschlusses zum Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken Am 15. Juli 2022 hat der Landtag in seiner 87. Sitzung den Beschluss „Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern und Spendenbereitschaft fördern“ gefasst. Der Beschluss sieht einige konkrete Aufträge an die Landesregierung vor, um die aktuelle Situation vor allem im ländlichen Thüringen zu verbessern. Die Kleine Anfrage 7/4823 „Umsetzung des Beschlusses zum Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken in Thüringen“ wurde am 11. Juli 2023 in der Drucksache 7/8400 beantwortet. In der Antwort teilt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie nicht nur mit, dass eine Unterstützung der Frauenmilchbanken in den bestehenden Förderprogrammen nicht vorgesehen ist, sondern auch, dass das Ministerium derzeit eine Abfrage in den Thüringer Perinatalzentren zum Thema „Frauenmilchbanken“ durchführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Fragen beinhaltet die genannte Abfrage zur Evaluierung des Handlungsbedarfs? 2. Wann und an welche Empfänger wurde die Abfrage versendet? 3. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Spendenbereitschaft und möglichkeit für Frauen‑ milch im ländlichen Thüringen leiten sich für die Landesregierung aus den Antworten der Abfrage direkt ab? 4. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus den auf die Abfrage erhaltenen Antworten aus welchem Grund hinsichtlich einer lnformationskampagne sowie der Förderung des Aufbaus und Erhalts von Frauenmilchbanken in Thüringen gezogen?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Werner.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte die Anfrage wie folgt beantworten: Lassen Sie mich aber voranstellen, weil die Frage auch nach einer möglichen Förderrichtlinie hier noch mal aufgeworfen wurde: Die Förderrichtlinie muss sich natürlich auch an den Bedarfen orientieren, die es tatsächlich gibt, und dem dient unter anderem diese Anfrage bei den Geburtskliniken, um die entsprechenden Bedarfe zu eruieren und dann eben auch daraus Handlungsnotwendigkeiten abzuleiten. Zu Frage 1: Es wurden zwei unterschiedliche Abfragen an die Krankenhäuser mit der Fachrichtung Geburtshilfe versandt. Drei Krankenhäuser haben bereits bestehende Frauenmilchbanken, und 16 Krankenhäuser in Thüringen betreiben eine Geburtshilfe, aber keine Frauenmilchbank. Aus diesem Grund wurden zwei verschiedene Fragebögen versandt. Die Fragen an die Kliniken mit bestehenden Frauenmilchbanken lauten: a) Seit wann verfügt das Krankenhaus über eine Frauenmilchbank? b) Wie viele Früh- und kranke Neugeborene haben jährlich in Ihrem Haus zusätzlichen Bedarf an Spenderinnenmilch? c) Kann der Bedarf mit der eigenen Frauenmilchbank gedeckt werden? Müssen Sie auf eine weitere externe Beschaffung zurückgreifen? d) Haben Sie Kooperationsvereinbarungen mit anderen Frauenmilchbanken oder Krankenhäusern? e) Wie erfolgt die Finanzierung der notwendigen Ausstattung? f) Welche Investitionen sind für die Inbetriebnahme der Frauenmilchbank getätigt worden? g) Wie hoch belaufen sich die jährlichen Kosten für den Betrieb, den Unterhalt der Frauenmilchbank? h) Wie gewinnen Sie Spenderinnen? Die Fragen an die Kliniken ohne bestehende Frauenmilchbanken lauten: a) Sehen Sie Bedarf zur Errichtung einer Frauenmilchbank? b) Haben Sie bereits Kontakt zu bestehenden Frauenmilchbanken? Zu Frage 2: Der erste Versand erfolgte am 6. Juli 2023 mit Schluss 31. August 2023. Eine fristgerechte Rückmeldung erfolgte nur in etwa der Hälfte der Fälle. Aus diesem Grund erfolgte am 1. September 2023 eine Erinnerung mit Fristsetzung zum 8. September 2023. Zu Frage 3: Trotz einer Nachfristsetzung zum 8. September 2023 erfolgte bislang noch kein vollständiger Rücklauf der Abfragen. Telefonische Nachfragen sind geplant, wurden aber noch nicht durchgeführt. Aufgrund des unvollständigen Rücklaufs wurde bislang keine Auswertung durchgeführt. Das ist auch die Antwort zu Frage 4: Zu Frage 4: Da noch kein vollständiger Rücklauf vorliegt und eine intensive Erinnerungsphase läuft, kann die Landesregierung noch keine Bewertung und erst recht keine Schlussfolgerung mitteilen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Nachfragen? Frau Baum.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank für die Antworten. Das heißt, Sie wissen jetzt auch nicht von Initiativen in Regionen von Thüringen, wo Frauenmilchbanken gegründet werden sollen, die möglicherweise die Unterstützung des Ministeriums bräuchten?

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Das haben wir hier schon im Ausschuss beantwortet. Bei uns liegen derzeit noch keine Anträge vor. Ob es Initiativen gibt, das würden wir jetzt aus dem Rücklauf der Anfrage sicher erfahren, aber Anträge bei uns auf Investitionen für Gründung einer Frauenmilchbank gibt es noch nicht.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Weitere Nachfragen kann ich jetzt nicht erkennen. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss in der Drucksache 7/8670 auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Weitergabe von Informationen an eine extrem rechte Organisation durch die Thüringer Polizei? Am 21. August 2023 wurde die Hauptverhandlung im Prozess gegen die Gruppierung „Knockout 51“ aus Eisenach eröffnet. Der Generalbundesanwalt ermittelte gegen diese Gruppierung unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Nach Informationen, die mir vorliegen, geht aus der Anklageschrift hervor, dass Mitglieder der militanten Neonazi-Gruppierung „Knockout 51“ mehrfach Informationen über gegen sie gerichtete polizeiliche Maßnahmen von Polizeibeamten oder auch -beamtinnen der Polizeiinspektion Eisenach bekommen hätten und sie den oder die Beamten als „Kumpel“, der „einer von ihnen“ sei, bezeichneten, der bzw. die ihre Meinung teilen würden. Laut Aussage des Präsidenten des Thüringer Landeskriminalamts im Untersuchungsausschuss 7/3 waren Thüringer Polizeibehörden an keiner Stelle in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen „Knockout 51“ eingebunden. Der Fragestellerin ist weiterhin bekannt, dass mindestens ein Mitglied von „Knockout 51“ Polizeianwärter in der Thüringer Polizei war. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung seit wann über die in der Vorbemerkung erwähnte Weitergabe von Informationen durch Thüringer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an eine durch den Generalbundesanwalt als terroristische Vereinigung verdächtigte Gruppierung? 2. Welche Maßnahmen und gegebenenfalls Ermittlungsverfahren wurden aufgrund des in der Vorbemerkung beschriebenen Sachverhalts gegen wie viele Personen innerhalb der Thüringer Polizei bzw. Polizeiinspektion Eisenach aus welchen Gründen eingeleitet? 3. Ist der Landesregierung bekannt, aus welchen Gründen – zum Beispiel aufgrund von in der Anklageschrift enthaltenen Informationen – die Thüringer Polizei in die Ermittlungen und Maßnahmen des Generalbundesanwalts gegen die Gruppierung „Knockout 51“ nicht eingebunden war? 4. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Landesregierung ergriffen, um zu verhindern, dass Thüringer Polizeibeamtinnen rechte, rassistische oder antisemitische Positionen teilen bzw. Kontakte zu extrem rechten Strukturen haben?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam. Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Überprüfungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung wird von Angaben abgesehen. Ich komme zu Frage 4: Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber werden vor ihrer Einstellung in den öffentlichen Dienst gemäß Ziffer 2.1 des Grunderlasses der Thüringer Landesregierung über die Prüfung der persönlichen Eignung für den öffentlichen Dienst vom 06.12.2016 über ihre Pflicht zur Verfassungstreue belehrt und haben eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen. Außerdem ist ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Von Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst wird darüber hinaus eine Selbstauskunft zu laufenden und bereits abgeschlossenen Strafermittlungsverfahren verlangt sowie eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Ferner erfolgt im Landeskriminalamt eine Abfrage der polizeilichen Informationssysteme. Die Beamtinnen und Beamten haben im Rahmen ihrer Ernennung außerdem gemäß § 38 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz einen Diensteid zu leisten, der insbesondere eine Verpflichtung auf das Grundgesetz enthält. Darüber hinaus werden Bedienstete, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen, zuvor und auch später regelmäßig einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung nach dem Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterzogen, an dem auch das Amt für Verfassungsschutz mitwirkt. Ziel der Überprüfung ist es, die Zuverlässigkeit der Betroffenen im Hinblick auf die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit festzustellen. Die Pflicht zur Verfassungstreue, das heißt das Bekenntnis und das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verinnerlichung deren Werte bilden das Fundament einer jeden Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Daher sind bereits in den einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den Vorbereitungsdienst der einzelnen Laufbahnen entsprechende Ausbildungsinhalte vorgesehen. So ist es zum Beispiel gemäß § 3 Satz 1 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst insbesondere das gemeinsame Ziel des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes, die Kompetenzen der Auszubildenden bzw. Studierenden zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu entwickeln. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst werden daher Themen wie zum Beispiel politischer Extremismus, Fremden- oder Ausländerfeindlichkeit, interkulturelle Kompetenz oder Rassismus in verschiedenen Lehrveranstaltungen jeweils aktuell und anlassbezogen behandelt und sollen die angehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unter anderem dazu befähigen, sich selbst- und sozialkritisch mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Im Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst werden diese Themen in verschiedenen Modulen nochmals vertieft, was eine intensivere Auseinandersetzung auch vor dem Hintergrund, dass interkulturelle und multiethnische Aspekte für die Polizeiarbeit in einer zunehmend globalisierten Welt an Bedeutung gewinnen, ermöglicht. Außerdem werden in den Modulen themenbezogen auch verfassungsrechtliche Kenntnisse vertieft und erweitert. Hierbei werden die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei von der Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unterstützt. Behandelt werden die entsprechenden Themen weiterhin im Rahmen diverser fakultativer Fortbildungsveranstaltungen, die von internen Bildungseinrichtungen, der Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention sowie externen Bildungsträgern und sonstigen Organisationen angeboten werden. So gibt es speziell für Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑ vollzugsbeamte Fortbildungsseminare, zum Beispiel zu den Themen „Interkulturelle Kompetenzen“, „Stärkende Demokratie in der demokratischen Alltagskultur“, „Auseinandersetzung mit den Ideologien des Rechtsextremismus und der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“, „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Antisemitismus“, „Islamismus/Terrorismus“, „Grundseminar Extremismus“, „Rechts- und Linksextremismus“ oder „Flucht und Asyl“. Das waren alles beispielhafte Titel der Fortbildungsseminare und keine abschließende Liste. Schließlich haben sich die einzelnen Polizeibehörden sowie die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei Leitbilder gegeben. Mit der Orientierung an diesen werden bereits während der Ausbildung und später im Dienstalltag Maßnahmen ergriffen, um ein leitbildgerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen. Ziel ist dabei die Ausbildung handlungskompetenter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter auch im Hinblick auf die Achtung, Wahrung und Durchsetzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, was explizit im Leitbild des Bildungszentrums der Thüringer Polizei aufgeführt ist. Im Leitbild der Bereitschaftspolizei ist unter anderem das Eintreten für eine weltoffene, normen- und wertgebundene Polizei im demokratischen Rechtsstaat fixiert. Werden konkrete Anhaltspunkte bekannt, die den Verdacht gegen Beamtinnen und Beamte hinsichtlich eines schuldhaften Verstoßes gegen Strafrechtsnormen oder Beamtenpflichten, insbesondere der Verfassungstreue rechtfertigen, wird denen regelmäßig im Rahmen von Straf- und Disziplinarverfahren nachgegangen und nachgewiesenes Fehlverhalten entsprechend sanktioniert. Je nach Art und Schwere des Dienstvergehens kann dies zu strafrechtlichen Verurteilungen oder im Disziplinarrecht bis hin zur Entfernung des Betroffenen aus dem Beamtenverhältnis oder der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Wiederruf bzw. Probebeamtenverhältnis führen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Frau Abgeordnete König-Preuss.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie in der Antwort auf Fragen 1 bis 3 geantwortet haben, dass Sie mir das mit Verweis auf Artikel 67 Satz 3 der Verfassung nicht beantworten?

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Und mit Verweis auf die Strafprozessordnung, § 479 Abs. 1.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Also für diejenigen, ich hatte es auch nicht so im Kopf: Die Landesregierung kann die Beantwortung von Anfragen und die Erteilung von Auskünften verweigern, wenn erstens dem Bekanntwerden des Inhalts gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen oder zweitens die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung nicht nur geringfügig beeinträchtigt werden; die Ablehnung ist dem Frage- oder Antragstellenden auf deren Verlangen zu begründen. Wird mir wegen Satz 1 oder Satz 2 die Antwort verweigert? Ich hätte gern eine Begründung, warum man mir die Antworten darauf, dass eine vom Generalbundesanwalt als rechtsterroristische Gruppierung angeklagte Struktur, die vorhatte, Linke zu ermorden, und sich dafür Waffen beschafft hat, verweigert und warum der Antwort auf diese Fragen Staatsgeheimnisse, gesetzliche Vorschriften, schutzwürdige Interessen Einzelner gegebenenfalls entgegenstehen oder inwieweit die Antwort auf die Frage, dass Polizeibeamte einer rechtsterroristischen Struktur zugearbeitet haben sollen, die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung beeinträchtigt. Das möchte ich von der Landesregierung beantwortet haben und gern auch jetzt.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Ich weise darauf hin, dass es sich um Satz 1 Nr. 1 handelt. Ich habe schon ausgeführt, dass es Gegenstand strafrechtlicher Überprüfung ist, und so sehr ich quasi ihre Empörung nachvollziehen kann, ist es halt hier das Anliegen darzustellen, dass es sich um strafrechtliche Ermittlungen handelt, die noch laufen, die nicht gebremst, geschädigt oder beeinflusst werden sollen. Das ändert nichts daran, dass, wenn die Sachverhalte zutreffend sind, das natürlich durch die Landesregierung scharf verurteilt wird. Ich denke, daran haben wir auch keinen Zweifel gelassen.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Dann würde ich gern wissen, inwieweit es dem widerspricht, mir unter anderem zu beantworten, gegen wie viele Personen entsprechende Verfahren eingeleitet wurden, oder auch, warum es für ein noch laufendes Strafverfahren problematisch ist, mitzuteilen, warum die Thüringer Polizei an keiner Stelle in die Ermittlungen und Maßnahmen gegen eine vom Generalbundesanwalt als rechtsterroristisch eingestufte Gruppierung beteiligt war. Das würde ich dann gern auch wissen.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Ein laufendes Strafverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es laufend ist, und deswegen können wir nicht in dieses Laufen eingreifen, indem wir Teilinformationen oder Spekulationen zum Gegenstand von Antworten machen. Wenn das abgeschlossen ist, ist es anders zu beantworten, aber gegenwärtig kann ich nicht mehr ausführen als mit Verweis auf diesen Artikel … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LIN- KE: Das Ermittlungsverfahren gegen „Knockout 51“ ist abgeschlossen, die stehen vor Gericht!) Ja, aber deswegen ist ja trotzdem meine Ausführung, dass Sie hier keine weitere Antwort bekommen können mit Verweis auf diese beiden Punkte, die ich genannt habe, sowohl die Strafprozessordnung als auch Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Abgeordneter Bilay hat noch eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Nun ist es ja nicht üblich, dass bei Ermittlungen des Bundes die Landespolizeien außen vor bleiben. Es ist eher ein Sonderfall. Hat denn die Landesregierung beim Bund mal nachgefragt, welche Gründe vorliegen, dass die Thüringer Landespolizei in dem Verfahren außen vor geblieben ist?

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Das ist mir nicht bekannt.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Können Sie uns zusichern, dass noch mal nachgeschaut wird und dass uns die Begründung der Bundesebene mitgeteilt wird, warum die Thüringer Landespolizei in dem Verfahren außen vor geblieben ist?

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Wenn Sie eine Frage stellen, deren schriftliche Beantwortung ich Ihnen zusichern kann, was in der vorausgehenden Frage nicht der Fall war, dann sage ich Ihnen das gern zu.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Das Recht auf Nachfragen ist damit ausgeschöpft. Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 7/8671 in korrigierter Fassung auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich stelle folgende Frage oder besser gesagt erst mal die Überschrift: Abweichung von der bisherigen Verfahrensweise zur Besetzung des Präsidenten der Thüringer Landespolizeidirektion? Ich frage die Landesregierung diesbezüglich: 1. Wann – unter Angabe in Monat und Jahr – wurde der politische Beamte, Präsident der Thüringer Landespolizeidirektion, seit Gründung der Behörde im Jahr 2012 jeweils neu besetzt? 2. In welchen Zeiträumen war der heutige Präsident des Thüringer Landeskriminalamts mit der Wahrnahme welcher leitenden Positionen in der Thüringer Landespolizeidirektion und dem Thüringer Landeskriminalamt betraut – ich bitte jeweils um Monats- und Jahresangabe –? 3. Wie oft wurde seit dem Jahr 2012 das Amt des Präsidenten der Thüringer Landespolizeidirektion neu besetzt, wovon in welchen Fällen im Vorfeld ein Bewerberverfahren unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich normierten Prinzips der Bestenauslese zur Anwendung kam – auch hier Gliederung nach Jahr und Monat der Neubesetzung sowie Art des Verfahrens –? 4. Soll bei der aktuell in Rede stehenden Neubesetzung der Stelle des politischen Beamten des Präsidenten der Thüringer Landespolizeidirektion ein Verfahren ohne das verfassungsrechtlich normierte Prinzip der Bestenauslese zur Anwendung kommen, und wenn ja, wer hat diese Entscheidung in welcher dienstlichen Funktion getroffen – die Entscheidung unter Berücksichtigung früherer Bewerberverfahren hätte ich gern begründet –?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Funktion des Präsidenten der Landespolizeidirektion wurde erstmals im Oktober 2012 besetzt. Anschließend erfolgte eine Neubesetzung dieses Amts im Januar 2015. Zuletzt wurde die Funktion dann im Oktober 2018 neu übertragen. Zu Frage 2: Die hier aufgeworfene Frage scheint nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Besetzung des Dienstpostens der Präsidenten der Landespolizeidirektion zu stehen. Zur Verwendung des heutigen Präsidenten des Thüringer Landeskriminalamts kann ich mit Blick auf den Schutz der Personaldaten folgende Angaben machen: Juli 2012 bis September 2012 Leitung der neugegründeten Landespolizeidirektion, Oktober 2012 bis Dezember 2012 Wahrnahme der Dienstgeschäfte als Vizepräsident der Landespolizeidirektion, Dezember 2012 bis November 2014 Wahrnahme der Dienstgeschäfte als ständiger Vertreter des Landeskriminalamts Thüringen, November 2014 bis 30.09.2018 Übertragung der Aufgaben des Vizepräsidenten der Landespolizeidirektion, seit Oktober 2018 Präsident des Landeskriminalamts Thüringen. Zu Frage 3: Die Funktion des Präsidenten der Landespolizeidirektion wurde seit der Gründung der Landespolizeidirektion bislang insgesamt dreimal nach dem Prinzip der Bestenauslese besetzt. Bei der Besetzung im Oktober 2012 erfolgte ein entsprechendes Auswahlverfahren auf der Basis einer Ausschreibung. In den Jahren 2015 und 2018 wurde auf eine Ausschreibung verzichtet. Die Besetzungen erfolgten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Thüringer Laufbahngesetzes in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Nr. 4 des Thüringer Beamtengesetzes von Amts wegen. Zu Frage 4: Nein, es wurde ein Auswahlverfahren nach den Prinzipien der Bestenauslese durchgeführt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Ich sehe keinen Nachfragebedarf zu der Mündlichen Anfrage. Dann würde ich noch die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich in der Drucksache 7/8672 aufrufen.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Digitales Archiv des Freistaats Thüringen – Zehn Jahre Entwicklungskosten verschwendet? Gemäß der Website des Freistaats Thüringen fiel im Juni 2012 der offizielle Startschuss für das Projekt „Digitales Magazin des Freistaats Thüringen“ – kurz: ThELMA genannt –. Mit ThELMA wurde das Ziel verfolgt, digitales Archivgut dauerhaft zu sichern und interessierten Nutzern zur Verfügung zu stellen. Gemäß dem Protokoll des 64. Thüringer Archivtags war die Inbetriebnahme von ThELMA für das Jahr 2023 geplant. Nach Kenntnis des Fragestellers hat sich das für die Bereitstellung eines digitalen Archivs zuständige Ressort, die Staatskanzlei, vom Gesamtprojekt ThELMA vollständig abgewendet und beabsichtigt, sich dem Verbund Digitales Magazin – DIMAG-Verbund – anzuschließen und die bereits fertig entwickelte Softwarelösung ThELMA nicht zu nutzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass sich der Freistaat Thüringen von der seit über zehn Jahren vorangetriebenen Entwicklung eines eigenen digitalen Archivs mit dem Projektnamen ThELMA verabschiedet und sich dem DIMAG-Verbund anschließen möchte, und wenn ja, wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung auch hinsichtlich haushalterischer Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit? 2. Welche haushaltswirksamen und nicht haushaltswirksamen Kosten sind seit dem Jahr 2012 für das Gesamtprojekt ThELMA angefallen – bitte getrennt nach externen und internen Kosten, wie Personalkosten, in Jahresscheiben aufschlüsseln –? 3. Zu welchem Zeitpunkt wird die Thüringer Landesverwaltung über eine digitale Archivlösung verfügen, die mit den spezifischen Thüringer Umsystemen, unter anderem der E-Akte im Produktivmodus, interoperabel umgehen kann? 4. Wie geht die Landesregierung damit um, dass derzeit keine geeignete Lösung existiert, archivwürdige Daten der Landesverwaltung zu archivieren, obwohl das Thüringer Archivgesetz seit dem Jahr 2018 dieses fordert?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei. Herr Minister Hoff, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Der Lenkungsausschuss E-Government und IT hat am 26. Juni 2023 beschlossen, dass das Landesarchiv dem DIMAG-Verbund beitritt. Der Verbund ist ein Zusammenschluss von nunmehr zwölf Landesarchiven, mehr als 100 Kommunal- und Universitätsarchiven sowie einigen Schweizer Kantonsarchiven und dem Wiener Stadtarchiv. Die Softwarelösung wurde vom Landesarchiv Baden-Württemberg erstentwickelt und ist seit vielen Jahren produktiv. Es handelt sich hierbei um eine etablierte, praxisbegleitend entwickelte und erprobte Software, deren Weiterentwicklung von den Mitgliedern des Verbunds in Kooperation getragen wird, und dem Verbund können nur öffentliche Archive beitreten. Es wird nicht gewinnorientiert gearbeitet. Das seit 2012 von Thüringen konzipierte Projekt „Digitales Magazin“ des Freistaats Thüringen – kurz ThELMA – hat sich aus archivfachlicher Sicht als nicht zukunftssicher erwiesen. Es handelt sich um eine landesinterne Insellösung, mit der man der Aufgabe, dass digital entstandene und künftig entstehende Bestände in ihren historischen Entstehungskontexten rechtssicher überliefert werden, nicht gerecht werden kann. Bis 2022 konnte die Softwarelösung nicht produktiv gesetzt werden. Insofern verstehe ich die Frage auch als eine Frage, die Sie möglicherweise schon als eine potenzielle Nachfrage stellen, warum wir nicht früher zu der Entscheidung gekommen sind, uns von dieser Lösung abzuwenden. Weil über einen längeren Zeitraum der Eindruck vermittelt wurde, als ob man kurz vor der Etablierung steht und es auch tatsächlich eine erhebliche Kontroverse darüber gegeben hat, ob man es sich vor dem Hintergrund der Kosten, die ich Ihnen gleich nenne, Gesamtkosten von fast 800.000 Euro, leisten kann, auszusteigen oder nicht auszusteigen und zu einer DIMAG-Lösung zu wechseln. Ich sage, wir hätten früher den Schritt, den wir jetzt gehen, gehen müssen. Aus meiner Sicht muss man an einem bestimmten Punkt sagen: Selbst wenn und gerade weil schon erhebliche Mittel geflossen sind, will man, dass nicht noch mehr Mittel in eine nicht produktive Lösung gehen. Aus diesem Grunde ist an dem von mir genannten Junidatum dieses Jahres die entsprechende Entscheidung getroffen worden. Der Freistaat wäre, da er nicht Eigentümer, der Besitzer der Rechte am Schlüsselquellcode ist, an eine bestimmte Firma gebunden gewesen. Schon das spricht aus meiner Sicht dafür und, ehrlich gesagt, diese Information habe ich mir auch zu einem wahrscheinlich zu späten Zeitpunkt erst erarbeitet, dass man sagt, diese Offenheit muss man eigentlich haben und man kann sich nicht nur an eine Firma binden. Es wären weitere aktuell nicht abschätzbare, jedoch erwartbar erhebliche Aufwendungen und Kosten für die Weiterentwicklung der Software angefallen. Mit dem Beitritt Thüringens zum Verbund können überdies Lösungen für die Thüringer Kommunal- und Universitätsarchive – auch das Archiv des Thüringer Landtags – ermöglicht werden. Der Quellcode ist für DIMAG-Mitglieder frei zugänglich und kann an öffentliche Archive weitergegeben werden. Zu Ihrer Frage 2 – welche Kosten sind angefallen? –: Ich habe bereits gesagt, es sind rund 800.000 Euro – über den Gesamtprozess seit 2012 – Mittel geflossen. Landeseigene Personalkosten sind aus dem Personalbestand des Landesarchivs geleistet worden und sie konnten in der Kürze der Zeit jetzt nicht im Einzelnen ermittelt werden. Ich glaube, dass aber vor dem Gesamtkontext dann klar ist, dass wir hier über nicht unerhebliche Mittel sprechen. Für die Infrastruktur in Form von Serverhardware und Speichersystemen wurden beim Landesrechenzentrum insgesamt 42.850 Euro aufgewandt. Die Personalkosten im TLRZ sind interne Kosten, sie verteilen sich dann nach Jahresscheiben: 343 im Jahr 2015, 15.786 im Jahr 2016, 8.922 im Jahr 2017, 2018 10.981, 2019 rund 8.000, 2020 wiederum rund 10.000, 2021 20.500, 2022 14.400 und 2023 1.372 Euro. Zu Frage 3: Die Verträge zum DIMAG-Beitritt werden im Oktober unterzeichnet. Im I. Quartal 2024 wird das TLRZ mit der Implementierung von DIMAG beginnen und es wird dann bis Ende 2026 schrittweise die Übernahme der elektronischen Unterlagen erfolgen können. Und zu Frage 4: Für die Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme von DIMAG wird ein tragfähiges Vorgehenskonzept zur rechtssicheren Übernahme und Speicherung von elektronischen Daten und Medien in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten bis zum Jahresende entwickelt. Das ist auch Auftrag der Sitzung des E-Government-Ausschusses vom Juni dieses Jahres gewesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Kemmerich, Sie haben eine Nachfrage?

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

Fragestunde

Ja, bitte. Eine Nachfrage: Welche Gesamtkosten verursacht die Einführung des DIMAG-Systems bis einschließlich der Inbetriebnahme in 2026?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Das kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, würde ich nachsteuern.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich im Moment nicht. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt 41 und rufe erneut auf die Tagesordnungspunkte 30 und 31 sowie 34 bis 40, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8710 Abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 58 Jastimmen, 25 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Herr Dr. Wurschi, zu Ihrer Wahl. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Dr. Wurschi: Ja. Danke für das Ver- trauen!) Dann kommen wir nun zur Ernennung und Vereidigung von Herrn Dr. Wurschi.

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

Wahl des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur – Ernennung und Vereidigung

Sehr geehrter Herr Dr. Wurschi, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 21. November 2023 zum Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und übergebe Ihnen dazu die Ernennungsurkunde. Ich komme nun zur Vereidigung und verlese den in § 4 Abs. 4 Satz 1 des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es.“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch auszuführen, das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die Gesetze zu achten und zu wahren und zu verteidigen.“ Ich schwöre es.

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

Wahl des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur – Ernennung und Vereidigung

Ich danke Ihnen und ich gratuliere recht herzlich, wünsche alles Gute im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Thüringens für Ihre Arbeit. Herzlichen Dank. (Beifall im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Wahl des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur – Ernennung und Vereidigung

Meine Damen und Herren, die Gratulationen sind so weit durch, die ich meinerseits von dieser Stelle noch nachholen möchte, ich konnte mich jetzt gerade nicht mit anstellen. Meinen herzlichen Glückwunsch, Herr Dr. Wurschi. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8692 Abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel 0, demzufolge gültige Stimmzettel 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? (Zuruf Abg. Braga, AfD: Ja!) Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8693 Abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 58 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wieso das?) Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8719 Abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel demzufolge wiederum 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 39 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion Die Linke: Wird eine Wiederholung der Wahl mit der vorgeschlagenen Wahlbewerberin in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? (Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ja!) Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8694 Abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 49 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8695 Abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 38 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? (Zuruf Abg. Braga, AfD: Ja!) Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8696 Abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 39 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? (Zuruf Abg. Braga, AfD: Ja!) Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8697 Abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel 0, damit gültige Stimmzettel 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 41 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8698 Abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 86. Auf den Wahlvorschlag entfallen 40 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage wiederum in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? (Zuruf Abg. Braga, AfD: Ja!) Das ist der Fall. Damit schließe ich für heute diesen Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren. Bitte, Herr Abgeordneter Bühl.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Mit Blick auf die Tagesordnung und den nächsten kommenden Punkt 29 würde ich für meine Fraktion beantragen, diesen Tagesordnungspunkt zurückzuziehen, so denn auch der Alternativantrag zurückgezogen wird.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Dann stelle ich die Frage: Gilt das auch für den Alternativantrag?

Diese Rede einzeln zitieren

Torben Braga AfD

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Ja.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Jetzt muss ich trotzdem noch mal für die Klarheit nachfragen: Zurückzuziehen oder die Platzierung zurückzuziehen?

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Zurückziehen.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Gut, dann ist das geklärt. Gab es jetzt noch eine relevante Äußerung? Das ist nicht der Fall. Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zu TagesGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6813 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/8722 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8737 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

Diese Rede einzeln zitieren

Volker Emde CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf die Beschlussempfehlung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6813 vom 7. Dezember 2022, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, vortragen. Wir haben diesen Gesetzentwurf durch den Beschluss des Landtags am 3. Februar zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen bekommen. Wir haben ihn insgesamt viermal beraten und haben dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Zu dem schriftlichen Anhörungsverfahren wurde auch der später eingereichte Änderungsantrag der CDUFraktion mit angehört. Wir haben zahlreiche Zuschriften dazu erhalten, in der Folge gab es vier Befassungen, einmal auch kurz vor der Sommerpause, wo man sich nicht einigen konnte, zuletzt dann in der Sitzung nach der Sommerpause. Es ging letzten Endes um die Frage: Kann und soll man die Förderung des Wohneigentums von Ersterwerbern zusätzlich fördern? Es sollte auch das Inkrafttreten noch mal verändert werden, ursprünglich geplant war das zum 01.01.2023. Jetzt ist der 01.01.2024 geplant. Natürlich gab es auch eine Diskussion um die Frage herum, wie mit den Bedenken, insbesondere des Landesrechnungshofs, auch der Finanzministerin, umzugehen ist, wie man a) mit Mindereinnahmen umgeht und wie man b) die rechtliche Umsetzung der Förderung von Ersterwerbern gestaltet. Nach langer Diskussion gab es dann eine Beschlussempfehlung, die mehrheitlich ausfiel, nämlich sieben zu sechs. Und die Beschlussempfehlung lautet nun, wie Ihnen in der Drucksache 7/8722 vorliegt, den Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent auf 5 Prozent abzusenken und darüber hinaus ein Förderprogramm aufzulegen, das den Ersterwerb einer Wohnimmobilie unterstützt, und das Ganze mit Inkrafttreten zum Januar 2024. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Kollege Emde. Ich eröffne die Aussprache und das Wort erhält Prof. Dr. Voigt für die CDU-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Mario Voigt CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute Morgen schon über die Situation einer Rezession, hohe Energiepreise, massive Teuerungsraten, gesprochen. Wir haben darüber geredet, was jetzt wichtig ist für eine mittelständische Wirtschaft, für Handwerk, für Familien, für eine Situation, wo die Leute das Gefühl haben, dass der Monat länger ist als das, was sie im Portemonnaie haben. Genau aus dem Grund ist das, was wir heute hier zu diskutieren haben, ganz klar. Wenn man den Taschenrechner – und den braucht man dazu wahrscheinlich nicht mal – rannimmt, dann wird man feststellen, in der jetzigen Phase einer schwierigen wirtschaftlichen Belastung, in einer Phase, in der die Menschen wirklich massive Sorgen und Ängste haben, geht es darum, Familien, Mittelstand, Handwerk in diesem Land zu entlasten. Das ist die Maxime der Stunde. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Da macht eine Oppositionsfraktion genau das, wenn sie konstruktiv arbeitet: Sie unterbreitet konkrete Lösungsvorschläge und macht Sachpolitik. Das, was wir heute hier diskutieren, ist ein CDUGesetzentwurf, der zum Inhalt hat, wir senken die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent auf 5 Prozent. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage, dass die erste eigengenutzte Immobilie für junge Familien tatsächlich auch steuerfrei gestellt werden kann, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist falsch!) und wir schaffen damit die erste Steuersenkung in Thüringen seit zehn Jahren für Familien, für die Wirtschaft, für diejenigen, die in diesem Land belastet sind. Ich lade alle hier in diesem Haus ein, diesem Vorschlag zuzustimmen. (Beifall CDU) Warum ist das wichtig? Punkt 1: Rot-Rot-Grün hat 2017 die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent erhöht. Damit sind wir in der bundesweiten Spitzengruppe, wir haben den Topwert. Das ist ein Standortnachteil, wenn wir uns einfach mal nur die Nachbarländer angucken. Wir haben in Sachsen eine Grunderwerbsteuer von 5,5 Prozent, wir haben in Sachsen-Anhalt eine von 5 Prozent, wir haben in Bayern eine von 3,5 Prozent. Das ist die Situation, das sind Standortfragen, die für unser Land wichtig sind. Aber es geht noch um mehr. Es geht um die Frage, wie wir das Leben für Familien in diesem Freistaat wieder einfacher machen. Diejenigen, die in ein Eigenheim investieren wollen, diejenigen, die für das Alter vorsorgen wollen, die normalen Leute, die den Traum von den eigenen vier Wänden nachsuchen, das ist das, was heute hier zur Abstimmung steht. Die Baubranche hängt massiv durch. Das konnten wir in den letzten Tagen wieder lesen. Das ifo Institut hat eine neue Studie herausgebracht. Viele Wohnungsbauprojekte sind abgesagt worden, so viel wie noch nie, fehlende Aufträge, Projekte werden storniert. Es habe seit 1991 nichts Vergleichbares in Deutschland gegeben. Deswegen geht es jetzt genau in dieser Lage natürlich auch darum, der Bauindustrie unterstützend zur Seite zu stehen. Es braucht ein Signal für Investitionen, für die Wirtschaft, für die Bauindustrie, und das ist auch ein Teil unseres Gesetzesvorhabens von heute. (Beifall CDU) Was hören wir im Land? Wir hören breite Unterstützung. Angefangen von der Wirtschaft über Familienverbände bis zum Verband der Familienunternehmen, all diejenigen, also die, die draußen sind, die tatsächlich auch die Unterstützung brauchen, sagen: Ja, das ist der richtige Weg. Genau aus diesem Grund laden wir Sie ein: Hören Sie auf die Menschen in diesem Land, unterstützen Sie das, was wir heute hier vorgeschlagen haben! Herr Ramelow hat heute Vormittag gesagt: Ja, das sind Ideologieprojekte. Nehmen Sie es mir nicht übel, die Entlastung von Familien, die Entlastung von Mittelstand in diesem Land ist kein Ideologieprojekt, das ist das, was wir in diesem Hohen Haus eigentlich machen sollten. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Bis tief in die Mittelschicht ist es vielen Thüringern nicht mehr möglich, sich elementare Lebensträume zu erfüllen. Dazu zählt unter anderem auch die Schaffung eines Eigenheims. Sie können das alles hier immer weglächeln, aber ich sage Ihnen eines: Die Idee dieses Freistaats muss doch sein, dass wir wieder ein neues Wohlstandsversprechen abgeben, Wohlstand für alle, die sich anstrengen, die anpacken. Ich sage Ihnen eines: Wir setzen uns dafür ein, dass Thüringen ein Land der Häuslebauer und der Eigentümer ist, denn das ist Vorsorge, das ist konkret etwas, was Menschen nützt, und nicht nur Alimentation, sondern das Wichtige ist, dass wir Menschen in die Lage versetzen, ihren eigenen Lebensträumen nachzujagen. (Beifall CDU) Jetzt habe ich an vielen Ecken gehört: Ja, ja, lasst uns doch noch mal reden, das können wir doch alles machen. Ich erinnere mal daran: Vor drei Jahren haben wir als CDU hier einen Kinder-BaulandBonus eingeführt. Wir haben dafür geworben, dass junge Familien Unterstützung für die erste eigengenutzte Immobilie haben. Das ist dann auch in den Haushaltsverhandlungen mitberaten worden. Das Ende vom Lied war, es ist zwei Jahre blockiert worden. Das ist passiert mit den Vorschlägen der CDU. Das passiert, wenn Sie uns vorschlagen: Lassen Sie uns noch mal reden. Am Ende wird es nicht umgesetzt und das ist das, was uns in diesem Hohen Haus auch nervt. Wir wollen Familien in diesem Freistaat helfen! (Beifall CDU) Natürlich, die AfD sagt jetzt: Ja, ja, das haben wir alles schon mal im Antrag gehabt. Ich sage Ihnen eins: Das ist Politik der CDU von Tag 1 an gewesen. Bis zum Jahr 2017 gab es in Thüringen eine Grunderwerbsteuer von 5 Prozent, das ist CDU-Politik gewesen in diesem Land, und genau auf dieses Niveau, nicht irgendwas Exorbitantes, sondern auf das Niveau im bundesweiten Schnitt wollen wir Thüringen wieder führen, weil wir sehen, wie andere belastet sind. (Beifall CDU) Und was haben wir jetzt in den letzten zwei Jahren gemacht? Wir haben im Oktober 2021 einen Antrag eingebracht: Entschließungsantrag für familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer. Wir haben im Juni 2022 zusammen mit der FDP einen Änderungsantrag eingebracht: Familien beim Ersterwerb über Freibeträge entlasten – hat sogar die Mehrheit in diesem Hohen Haus gefunden. Aber ist was umgesetzt worden von der Landesregierung? Nein! Dann haben wir im Dezember 2022 einen Gesetzentwurf zur Absenkung der Steuer von 6,5 auf 5 Prozent geliefert, ist angehört worden schon im Februar, im März haben wir nachgelegt und gesagt, genau wie in NRW machen wir einen Änderungsantrag zum Entwurf der Einführung einer Familienkomponente. All das ist da! Sie haben genügend Zeit gehabt, auch auf die Hinweise, die wir Ihnen gegeben haben. Schlagen Sie uns doch was vor, was Ihnen wichtig ist. Es ist nie etwas Schriftliches eingegangen. Und das kann ich Ihnen sagen: Irgendwann ist dann auch Schluss. Irgendwann muss in diesem Hohen Haus auch abgestimmt werden, wenn es um die Entlastung von Familien und Mittelstand in diesem Land geht. (Beifall CDU) Ich könnte jetzt Einiges berichten. Herr Hey, es ist alles in Ordnung. Aber als christlicher Demokrat, das sage ich Ihnen ganz klar – Jakob Kaiser, Hugo Dornhofer sind nur zwei, die sowohl im Nationalsozialismus als auch bei den Kommunisten in Gestapo- oder eben in Haft gesessen haben, und deswegen lasse ich mir als christlicher Demokrat so was auch nicht absprechen. Wir wissen genau, wie unser Kompass ist. Ich glaube, wir sollten nicht in Sachfragen solche hohen moralischen Rösser bereiten. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja. Ich sehe Sharepics zu Hindenburg, ich sehe diabolische Vergleiche. Das ist nicht unser Niveau. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was soll denn das jetzt?) (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wenn Sie hier immer beklagen, dass die politische Kultur in diesem Land verroht wird, Herr Ramelow, dann kann ich Ihnen sagen, Sie treiben mit Ihren eigenen Leuten genau diese Verrohung voran. (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist nicht in Ordnung. (Beifall CDU) Und wir können nicht auf Inhalte verzichten, nur, weil Sie glauben, dass Sie uns damit erpressen können. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer erpresst denn hier wen?) Das kann ich nicht zulassen. Weil für Sie offensichtlich andere Maßstäbe gelten. Vor der Sommerpause ändern Sie den Untersuchungsauftrag für den Untersuchungsausschuss nur alleinig mit den Stimmen der AfD. Da war das für Sie okay. Und hier versuchen Sie uns etwas ins Stammbuch zu schreiben, nur, weil wir unsere Initiative verfolgen. Das ist Doppelmoral. Das kann ich nicht akzeptieren! (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir hatten eine eigene Mehrheit! Vier Leute waren nicht da!) Und um es ganz praktisch zu machen. Ich zitiere einfach mal den Bundeskanzler in einem Interview aus dem 12. August auf die Frage, wie das denn aussieht, wenn es mit den Stimmen der AfD zu einer Mehrheit kommt: „Das ist doch keine Zusammenarbeit.“ Und weiter: „Niemand sollte sich davon abhängig machen, wie die AfD abstimmt.“ Und genau der Punkt ist entscheidend. Wir stimmen hier einen Vorschlag der CDU ab, weil wir glauben, dass das für Familien, für den Mittelstand in diesem Freistaat hilft. Frau Geywitz will das auf Bundesebene genauso. Machen Sie mit! Das ist meine Einladung, weil das eine echte Hilfe für Familien ist, es ist eine echte Hilfe für den Mittelstand und vor allen Dingen ist es die richtige Sache für Thüringen. Schönen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Für welche Familien?)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Prof. Voigt. Ich möchte trotzdem bei aller Hitzigkeit, die im parlamentarischen Gebrauch auch üblich ist, zur Mäßigung aufrufen. Der Vorwurf, Sie treiben Pogrome an – (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habe ich nicht gesagt! …) Dann ist es falsch verstanden worden. Das ist in Ordnung. Okay. Es wäre grenzwertig. Dann danke ich für die Klarstellung, auch für das Protokoll, und rufe als Nächstes Abgeordneten Dittes von der Fraktion Die Linke auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Voigt, Sie haben am Ende Ihrer Rede gesagt, lassen Sie uns über Inhalte reden, deswegen will ich als Erstes über Inhalte reden, aber in einem zweiten wichtigen Teil auch über das politische Verfahren hier. Sie haben es angesprochen, Ihr Vorschlag soll Familien unterstützen. Im Übrigen, das Wort „Familie“ werden Sie in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht finden. Und zwar soll dieser Antrag den Mittelstand und die Baubranche fördern. Es geht darum, dass sich die Menschen Vorsorge für das Alter schaffen, indem sie – und das ist ja die Übersetzung – durch Wohneigentum im Alter keine Miete mehr bezahlen. Meine Damen und Herren, wer erkennt, dass Wohnungsmieten ein Armutsrisiko darstellen, der muss sich eben um soziale Mietpolitik kümmern und (Beifall DIE LINKE) der muss sich darum kümmern, dass die Leute von ihrem Lohn leben können und nicht nur von ihrem Lohn leben können, sondern dann, wenn sie über Jahre einer Erwerbsbiografie auch in die Altersvorsorge, in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter eben keinem Armutsrisiko ausgesetzt werden. Deswegen ist es keine Standortfrage für Thüringen, wie hoch die Grunderwerbsteuer ist. Es ist eine Standortfrage, wie viel die Löhne hier sind, in welcher Höhe die sind und welche Bindung an die Tarife wir in diesem Land haben. Da liegen wir weit unter dem Durchschnitt in der gesamten Bundesrepublik. Ich will Ihnen auch sagen, das hat Ihnen ja auch der Rechnungshof ins Stammbuch geschrieben: Ihre Argumentation, dass Wohneigentum, was man sich über 40 Jahre lang durch Verschuldung, die man dann abzahlt, im Prinzip zur Entlastung im Alter führt, das wird es nicht geben. Denn gerade bei dem Wechsel ins Alter, in die Rente, kommen dann eben die Sanierungskosten, kommen die Instandhaltungskosten, die dann eben nicht mehr zu stemmen sind, und dann wird Wohneigentum tatsächlich zur Belastung. (Unruhe CDU) Deswegen ist es auch eine falsche Politik zu sagen, die Leute sollen sich Wohneigentum anschaffen, sollen 40 Jahre ihre Schulden dafür abtragen, damit sie im Alter keinem Armutsrisiko ausgesetzt sind. Entschuldigung, Herr Voigt, das ist eine falsche sozialpolitische Zielrichtung Ihres Antrags. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun haben Sie gesagt, wir nehmen mal den Taschenrechner zusammen. Und nun sage ich Ihnen mal, Sie haben hier keine einzige Zahl genannt, auch im Ausschuss nicht, über wie viele Grundstücksgeschäfte wir überhaupt reden. Es gibt in Thüringen – das können Sie alles nachlesen beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – ungefähr 30.000 Grundstücksgeschäfte, 16.000 betreffen private Erwerber für bebaute Grundstücke, für baureife Grundstücke und für Wohneigentum. Im Übrigen verkaufen mehr Private an Unternehmen, als Private auf dem Wohnungsmarkt kaufen. Das heißt, es findet auch eine Unternehmerisierung von privatem Grund in diesem Bereich statt. Das ist wichtig, wenn man noch mal darüber nachdenkt, wen Sie hier eigentlich entlasten. Sie sagen, Sie wollen mit der Entlastung die Baubranche fördern. Das heißt, wir gucken uns mal an, wie viele baureife Grundstücke eigentlich verkauft werden und durch Private gekauft werden, wo dann wirklich dieser Effekt eintreten soll. Das sind 3.286 im Jahr 2022 gewesen. Also, wir reden, wenn wir über Ihre Zielstellung reden, genau über 3.286 Grundstücksverkehre im Jahr 2022. (Unruhe CDU) Wenn Sie die Baubranche fördern wollen, dann reden wir über baureife, nicht bebaute Grundstücke und die entlasten Sie bei der Grunderwerbsteuer. Und dann sagen wir mal – ich komme auf ihren zweiten Paragrafen noch mal zurück –, ein Grundstück von 1.000 Quadratmetern kostet in Thüringen ungefähr 50.000 Euro. Die Ersparnis, die sich dann nach Ihrem Gesetzentwurf entwickelt, sind 750 Euro; wenn man von Baukosten von 250.000 Euro ausgeht, also insgesamt 300.000 Euro Kosten insgesamt, ist die Ersparnis 0,25 Prozent. Darüber reden wir, Herr Voigt. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, wer seine Investitionsentscheidung in Höhe von 300.000 Euro von 750 Euro abhängig macht, dem würde ich abraten, diese Investition zu tätigen, aus guten Gründen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt komme ich aber dazu, wenn Sie immer sagen, wir entlasten Familien, Herr Voigt: Von Familien steht da nichts. Sie sagen ja: Wir entlasten für selbst genutztes Wohneigentum bis 500.000 Euro im Prinzip alle komplett von der Grunderwerbsteuer bis zu 32.000 Euro – alle. Da steht nichts von Familie, da steht nichts von Kindern, da steht: selbst genutztes Wohneigentum. Dann komme ich dazu zu sagen, wenn Sie doch immer so für Bürokratieabbau sind, was Sie da eigentlich schaffen: ein Bürokratiemonster. Sie schreiben in Ihrem Änderungsantrag: selbst genutztes Wohneigentum im Ersterwerb in Thüringen. Sie müssten also im Prinzip eine immense Bürokratie aufbauen, die erst mal fragt: Ist es selbst genutzt, was heißt das eigentlich? Auch das Zweit- oder Dritthaus, ist das auch selbst genutzt? Was heißt „Ersterwerb“ in Thüringen, Ersterwerb der Immobilie? (Unruhe CDU, Gruppe der FDP) Und Sie müssten überlegen: Wie lange ist denn eigentlich die Selbstnutzung? Das zweite Bürokratiemonster, was Sie neben dieser unerträglichen Nachweispflicht aufbauen, ist, dass Sie erst die Steuer einkassieren, um sie dann am Ende wieder auszuzahlen. Das machen Sie, weil Ihr Gesetz tatsächlich nicht rechtssicher ist. Sie haben mit dem Änderungsantrag versucht, den rechtlichen Bedenken des Landesrechnungshofs zur Hälfte zu begegnen. Die Frage der eigentlichen Gesetzgebungskompetenz beantworten Sie nicht, denn Sie schaffen hier wirklich zwei unterschiedliche Steuertatbestände und dafür fehlt dem Land tatsächlich die Kompetenz. Das ist Bundeskompetenz. Was ich zum Haushalt sagen will: Sie nehmen nicht nur dem Land 48 Millionen Euro, Sie nehmen auch den Kommunen 17 Millionen Euro weg – über den Partnerschaftsgrundsatz, das können Sie einfach ausrechnen. Heute früh haben Sie sich noch hierhingestellt und haben gesagt: Wir wollen die Kommunen unterstützen. 17 Millionen Euro kostet Ihr Vorschlag heute die Kommunen; ich bin gespannt, wie Sie denen das erklären. Was sagen Sie zur Deckung? Nichts. Sie sagen in der Begründung: „Mittel- und langfristig wird empfohlen, im Sinne des Haushaltsausgleichs den Weg zur einer Priorisierung des Landespersonals und Konsolidierung der Thüringer Fördermittellandschaft konsequent einzuschlagen.“ Was sagen Sie damit? Das soll durch Rückabwicklung von Förderprogrammen finanziert werden, also öffentliche Leistungen, die für andere gedacht sind, um Entwicklungen voranzubringen? Das ist Ihr Gegenfinanzierungsvorschlag? Der Abbau von Landespersonal ist auch ein Vorschlag, den Sie hier unterbreiten. Ihr Gesetzentwurf ist haushalterisch nicht zu verantworten, er ist rechtlich unsauber, er ist sogar in Teilen verfassungswidrig, würde ich behaupten – die Prüfung ist angekündigt – und er ist vor allen Dingen auch ein weiterer Baustein beim Bürokratieaufbau. Er ist aber vor allem auch sozialpolitisch kontraproduktiv, denn es werden nicht die Familien in diesem Land unterstützt, sondern es werden die Menschen unterstützt, Unternehmen, Immobilienspekulanten und die, die (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Immobilienspekulanten? Selbst genutztes Wohneigentum!) (Unruhe DIE LINKE) – ja, die gibt es, Herr Montag – sich Investitionen in Höhe von 300.000 bis 500.000 Euro leisten können.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Meine Damen und Herren, Abgeordneter Dittes hat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Auch wenn Sie sich mit den volkswirtschaftlichen Folgen von Steuersenkungen nicht beschäftigen wollen, empfehle ich Ihnen einen Artikel im „Merkur“ von Prof. Dr. Achim Truger, der ist Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Der hat geschrieben, Zitat – und Sie sollten den ganzen Artikel lesen –: „Ausgabenkürzungen dämpfen jedoch die Wirtschaft stärker als Steuersenkungen sie anschieben, weil staatliche Käufe, Transfers und Investitionen beschnitten und Einkommen verringert werden.“ Und er hat es auch historisch begründet. Für die Volkswirtschaft ist Ihr Vorschlag dieser Steuersenkung wirklich verantwortungslos, weil kontraproduktiv. Das sollten Sie sich auch zu Gemüte führen. Jetzt komme ich – weil wir tatsächlich nur wenig Zeit haben, man könnte das viel länger ausführen – zu der politischen Dimension Ihres Antrags. Wir müssen zurückgucken in das Jahr 2020, Herr Voigt: Wir haben zusammen nach dem 5. Februar 2020 gemeinsam verhandelt, wie es weitergeht. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ja, Neuwah- len!) Diese Regierung, die hier gebildet worden ist, RotRot-Grün, gibt es deshalb, weil es keine Mehrheit gab ohne Rot-Rot-Grün oder unter Einschluss von Rot-Rot-Grün in diesem Parlament, die dieses Land gestalten will oder eine Regierung bilden will. Das war bis heute so. Denn nun fangen Sie an, diese Mehrheit – Herr Hey ist bei der Haushaltsdebatte auch schon angetreten – aus der Opposition heraus ohne R2G zu bilden. Was heißt das denn eigentlich? Dass Sie anfangen, heute mit einem zweiten Gesetz – und das nächste Gesetz ist ja schon in der Pipeline – eine parlamentarische Gestaltungsmehrheit in der Opposition herauszubilden, die Gesetze beschließt, was in normalen Mehrheitskonstellationen üblicherweise den Regierungsfraktionen obliegt, aber in der Minderheitskonstellation ist es eben anders. (Heiterkeit CDU, AfD) Aber wenn Sie eine Mehrheit zusammenfügen, die gestaltet, die Gesetze beschließt und so einen immensen Eingriff auf den Haushalt dieses Landes nimmt, und dafür eine Mehrheit in der Opposition bilden, dann fangen Sie an, eine kleine Regierungskoalition in der Opposition unter Einschluss der AfD tatsächlich in Gang zu setzen. Das ist das, was wir Ihnen vorwerfen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nicht, dass wir hier mal gemeinsam mit denen die Hand heben, sondern, dass Sie bewusst eine Gestaltungsmehrheit in dem Parlament unter Einschluss der AfD gegen die demokratischen Fraktionen von Rot-Rot-Grün bilden. Das ist das, was wir Ihnen vorwerfen. Nun sage ich Ihnen ganz deutlich, meine Damen und Herren: Das ist möglich. Herr Voigt, Sie können das tun. Die Geschäftsordnung, die Verfassung lässt das zu. Das verstößt nicht gegen demokratische Regelungen, aber Demokratie ist mehr als nur ein Regelungssystem. Demokratie ist ein Wertesystem. Ein Demokrat ist nicht der, der die Regeln einhält, (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das sagen gerade die Richtigen!) ein Demokrat ist der, der Demokratie lebt, der die Werte verteidigt, und zwar mit jeder seiner politischen Entscheidungen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) ob im Parlament oder außerhalb des Parlaments. Es gab mal einen Spitzenkandidaten einer Partei hier im Thüringer Landtag, der hat plakatiert über sich selbst, dass er eine Glatze wäre, die aus der Geschichte gelernt hätte. Ich hoffe sehr, meine Damen und Herren in der Gruppe der FDP und in der Fraktion der CDU, dass es bei Ihnen ausreichend Abgeordnete – es müssen nicht viele sein – gibt, die das Gelernte aus der Geschichte nicht parteistrategischen Überlegungen unterordnen. Sorgen Sie also dafür, dass heute kein weiterer Stein aus der Mauer, die die Demokratie vor ihren Feinden schützen soll, mutwillig und wissentlich herausgezogen wird! Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Dittes. Für die AfD-Fraktion hat jetzt Abgeordneter Braga das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Torben Braga AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne! Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer – klingt ja eigentlich relativ unspektakulär, trotzdem eine hitzige Debatte. Ich muss, glaube ich, nicht erklären, warum. Das haben Sie alle sicherlich schon verstanden und auch der Presseberichterstattung im Vorfeld entnehmen können, welche Bedeutung die heutige Debatte und die heutige Abstimmung in diesem Freistaat haben. Gleichwohl, wir wenden uns der Sache zu. Worum geht es? Wieder einmal soll die Höhe der Grunderwerbsteuer in Thüringen angepasst werden. Dabei ist die letzte Änderung in dieser Sache gar nicht so lange her. Einige im Hause werden sich noch erinnern, ich war selbst nicht dabei. 23. September 2015, also fast genau acht Jahre ist es her, da brachte die Landesregierung, die rot-rot-grüne Landesregierung, die Mehrheitsregierung damals, ein Gesetz zur Erhöhung des Steuersatzes von 5,0 auf 6,5 Prozent gemeinsam mit dem Doppelhaushaltsgesetz für 2016 und 2017 ein. Die Begründung, wenn man sich dieses Gesetz von damals anschaut, bemerkenswert kurz, nämlich genau ein Satz, lautet: „Durch die Erhöhung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer können die Einnahmen für den Landeshaushalt um etwa 32 Millionen Euro jährlich erhöht werden.“ Das war es, das war die Begründung damals. (Beifall und Heiterkeit AfD) Immerhin, in der Schilderung des Problems und Regelungsbedürfnisses war man zu einer etwas ausführlicheren Begründung bereit, da waren es immerhin zwei Sätze: „Zur langfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts müssen zusätzliche Einnahmen generiert werden. Ohne die Erhöhung der Einnahmen ist der Haushaltsausgleich des Landeshaushalts 2017 gefährdet.“ Die vermeintliche Notwendigkeit für die Steuererhöhung ergibt sich also nach dieser Begründung ausschließlich aus den möglichen Mehreinnahmen. Sagt das nicht alles aus, was man über rot-rot-grüne Finanzpolitik wissen muss? (Beifall AfD) Nehmt dem Steuerzahler alles nur Mögliche aus der Tasche, was man kann. Wir können bis 6,5 Prozent erhöhen, dachte man sich damals, das kann nämlich die Einnahmen im Haushalt erhöhen, das muss ausreichen für diese Erhöhung. Und das hat damals auch ausgereicht, die Mehrheit hat es durchgedrückt. Schon damals war für alle Beteiligten klar – das wurde in der Debatte gesagt, wenn man sich das Protokoll anschaut, ist das nachvollziehbar –, schon damals wurde festgestellt, das hat mein Kollegen Stefan Möller damals gemacht und er hat auch richtigerweise darauf aufmerksam gemacht, dass der Landeshaushalt 2014 noch mit einem Überschuss von fast 190 Millionen Euro abgeschlossen wurde. Die also behauptete notwendige Konsolidierung, die damals als Begründung angegeben wurde, sie war also frei erfunden. Die Mehreinnahmen wollte Rot-Rot-Grün zur Finanzierung des eigenen Haushalts nutzen und genauso ist es auch gekommen. Ich habe gestern bereits in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen: Unter Rot ‑ Rot ‑ Grün sind in diesem Land die Ausgaben innerhalb von nicht einmal zehn Jahren Regierungszeit um nahezu 50 Prozent gestiegen. Natürlich sind hier die inflationsbedingten Teuerungen, Anpassungen von Löhnen und Besoldung dabei, keine Frage, steht außer Frage. Aber die Realität ist doch, dass dieser Staat schon lange keine Einnahmensorgen haben darf, sondern Ausgabenprobleme hat. Und diese Probleme hat rot-rot-grüne Haushalts- und Finanzpolitik verschärft in diesem Land. (Beifall AfD) Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum Jahre 2017 hat dem Freistaat seitdem Mehreinnahmen – wenn man das zusammenrechnet, welche Mehreinnahmen sich daraus ergeben haben, aus dieser Erhöhung – um 1,5 Prozentpunkte, mithin Mehreinnahmen im neunstelligen Bereich beschert. Das sind insgesamt etwa 360 Millionen Euro, die der Freistaat zusätzlich durch die um 30 Prozent erhöhte Grunderwerbsteuer eingenommen hat. Und wo sind sie gelandet? Die marode Infrastruktur ist geblieben, die sanierungsbedürftigen Straßen, die sanierungsbedürftigen Schulen sind geblieben. Viele Kommunen sind nach wie vor finanziell völlig überfordert. Und diesen Betrag, es war nicht der genaue Betrag, 360 Millionen Euro, aber ein sehr ähnlicher Betrag, haben wir heute schon gehört. Und der eine oder andere aufmerksame Hörer wird auch wissen von wem, nämlich vom Ministerpräsidenten. Er hat nämlich vorhin in der Debatte zum Landeshaushaltsgesetz 2024 gesagt: Um etwa diesen gleichen Betrag, 360 Millionen Euro, haben wir in zehn Jahren rot-rot-grüner Haushaltspolitik die Schulden im Freistaat reduziert. Wo ist also die Erhöhung der Grunderwerbsteuer 2017 hingeflossen? In die Schuldentilgung, nicht in die Konsolidierung des Haushalts, nicht in die Sanierung der Straßen und Schulen, nicht, nichts Konstruktives ist in diesem Freistaat aus diesen Mehreinnahmen geschehen, ganz und gar nicht. Nein, meine Damen und Herren, Herr Präsident, was damals beschlossen wurde, ist genauso wie prognostiziert eingetreten: Das Geld ist versandet, versandet in die Förderung von Lastenfahrrädern, Beispiele sind ja heute schon gefallen, versandet in sinnlose Hitzeschutzberatungsprogramme, (Beifall AfD) versandet in Meinungsüberwachungsinstitute, versandet in Danke-fürs-Impfen-Partys, versandet in marode Banken, Stichwort Greensill, versandet in institutionelle Förderung von als Arbeitsloseninitiativen getarnte Betrugsmaschen, versandet in so viele andere (Beifall AfD) Umerziehungsprojekte in diesem Land, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Klientelförderungstöpfe rot-rot-grüner Vorfeldorganisationen. Es ist also richtig und konsequent zu schauen, wo Steuern auch reduziert werden und die Bürger entlastet werden können. Nicht zuletzt deswegen hat meine Fraktion bereits im August 2018 eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum beantragt und im Januar 2022 aus Anlass einer Debatte, die die FDP-Gruppe damals angestoßen hat, diese Forderung wiederholt und einen möglichen Lösungsansatz auch präsentiert, und zwar unter Nutzung des Thüringer Wohnungsbauvermögens. Das hat mein Kollege Kießling immer wieder präsentiert und betont, dass es die Möglichkeit gäbe. 2018 und letztes Jahr waren die Kollegen der CDU-Fraktion noch streng dagegen; Herr Kowalleck wird sich erinnern, er hat nämlich dagegengesprochen. An seine Rede kann ich mich nämlich auch erinnern. Umso besser und umso schöner, dass die anstehenden Wahlkämpfe die Anträge auf Steuersenkung auch für die Union wieder charmant machen, genauso wie sie eine restriktive Flüchtlingspolitik oder eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten für den Innenminister charmant machen. (Beifall AfD) Also was anstehende Wahlen nicht alles möglich machen in diesem Land – eine Entwicklung, die auf jeden Fall zu begrüßen ist. Denn uns, meine Damen und Herren, Herr Präsident, ist es gleich, wer hier im Hause etwas Richtiges beantragt. Wir sind gern bereit, unseren Forderungen auch dann zur Verwirklichung zu verhelfen, wenn es die Vertreter einer anderen Partei sind, die dieses hier vorschlagen und zur Abstimmung stellen. Pragmatische Politik zum Wohle des Freistaats und seiner Bürger – das ist die AfD hier im Landtag, das ist AfD in Thüringen. (Beifall AfD) Beim Thema der Grunderwerbsteuersenkung hat sich in den vergangenen Jahren nämlich klar gezeigt, dass Union, FDP und AfD in die gleiche Richtung blicken. Die zwei Fraktionen und die Gruppe haben weitgehend gleichlautende Anträge in der Sache gestellt. Wir wollen eine Entlastung für diejenigen, die sich mit einem Immobilienerwerb mit Standort in Thüringen für Thüringen, für dieses Land, entscheiden. Wir sind auch der Überzeugung, dass sich Thüringen das auch leisten kann und können muss. Daher stimmen wir diesem Antrag der CDU-Fraktion zu, auch wenn er in Einzelheiten hinter unseren Forderungen bleibt, aber darüber schauen wir hinweg. Im Wesentlichen wird die Forderung umgesetzt, und das ist auch richtig so. (Beifall AfD) Eine gute Politik braucht die Stimmen der AfD nicht, ist ja immer wieder hier zu hören in diesem Plenum, aber auch in der Öffentlichkeit, die Presse ventiliert das ja immer wieder. Diese Behauptung ist in diesem Landtag leider viel zu oft gefallen. Ich denke, der Thüringer Bürger zieht ein anderes Resümee, auch aus der Debatte des heutigen Tages. 2018 und 2022 war die Senkung der Grunderwerbsteuer ein Vorstoß der AfD, dem aber nicht zugestimmt werden durfte, eben weil es ein Vorstoß der AfD war. Jetzt ist es aber eine Idee der Union – sei es drum. Auf keinen Fall darf aber die AfD zustimmen, die Stimmen sind ja vergiftet, „Pakt mit dem Teufel“ ist sogar aus der Staatskanzlei zu hören. Nein, Herr Ministerpräsident, das ist ein Pakt mit dem Wähler, ein Pakt mit dem Steuerzahler in diesem Land, (Beifall AfD) ein Pakt mit Familien, die sich in Thüringen langfristig niederlassen wollen, ein Pakt mit Unternehmen, die sich trotz einer katastrophalen rot-rot-grünen Wirtschaftspolitik für den Standort Thüringen entscheiden, und ich denke, das ist auch ein richtiger Pakt. Wenn Sie in Ihren Sonntagsreden – also, meine Damen und Herren, nicht nur der Ministerpräsident – wieder einmal den Vertrauensverlust der Bürger in politische Institutionen beklagen, dann denken Sie zurück an diese Debatte des heutigen Tages, auch die zum Haushaltsgesetz, und wie sie auch im Vorfeld geführt wurde. Mehr Pragmatismus täte uns allen gut. Nicht wer beantragt etwas, sondern was wird beantragt, nicht wer stimmt einer Sache zu, sondern wozu wird zugestimmt. Und wenn das den Interessen der Wähler entspricht, den Interessen der Steuerzahler, der Familien, der Unternehmen in diesem Land, dann ist das eine begrüßenswerte Entwicklung. (Beifall AfD) Lösungsorientierte Politik und weniger parteipolitische Farbenspiele und Zank – das wünscht sich der Bürger in diesem Land. Es wäre im Interesse aller hier Anwesenden, das endlich zu erkennen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Braga. Ich rufe für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Merz auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Janine Merz SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ein Gesetzentwurf wird nicht dadurch besser, dass er ein paar Monate liegt, wie ich es jetzt so oft hören konnte, auch schon in der Debatte im Haushaltsausschuss, wenn er nicht sauber bearbeitet wird oder eben auch ein ordentlicher Kompromiss dazu gefunden wird, um demokratische Mehrheiten zu finden. Den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU kann man mit folgenden Worten zusammenfassen – das hat auch Herr Dittes eben schon gemacht –: Er ist verfassungsrechtlich fragwürdig, haushaltstechnisch komplett unvernünftig und ordnungspolitisch verfehlt (Beifall DIE LINKE, SPD) und er ist eben nicht besser geworden in den letzten Monaten. Eine Frage aber bleibt bei mir wirklich stehen, liebe Christdemokraten, und das sage ich, lieber Herr Voigt, auch als christliche Sozialdemokratin, wenn Sie darauf so großen Wert legen: Bei welchem Ihrer vielen oft sinnlosen politischen Manöver der letzten Monate ist bitte schön der ordnungspolitische und haushaltspolitische Kompass der CDU dermaßen über Bord geflogen? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei dem, was Sie hier veranstalten, muss man sich ehrlich fragen, ob wir nicht besser zukünftig verpflichtende Kurse für Haushaltsrecht ins Abgeordnetengesetz schreiben anstatt Kulturkampfparolen in Ihr Ministergesetz. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie verkaufen hier eine Steuerkürzung, die in erster Linie Immobilien- und Bodenspekulanten, Unternehmen und Hedgefonds zugutekommt, als – in Anführungszeichen – gute Familienpolitik, (Unruhe CDU) in einem Bundesland, in dem über 50 Prozent – Herr Dittes ist auch schon darauf eingegangen – der Menschen zur Miete leben und in dem die Grundstücks- und Immobilienpreise deutschlandweit mit am günstigsten sind. Doch Ihre Mär von Familienentlastung verpufft allein schon deshalb, weil Ihr Ansatz unlogisch ist. Wenn Sie tatsächlich Familien die Steuer beim Eigenheimerwerb faktisch erlassen wollen, warum wollen Sie sie dann gleichzeitig senken? Dann kann sie auch bei 6,5 Prozent bleiben, denn die Eigenheime werden ja dann nicht besteuert, weil zum Beispiel über eine Förderung entlastet. Viele Familien zahlen sie zudem nur einmal im Leben, nämlich dann, wenn sie überhaupt ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben können. Viele Menschen zahlen diese Steuer jedoch nie, weil sie sich diesen Schritt aufgrund ihres niedrigen Einkommens überhaupt nicht leisten können. (Beifall DIE LINKE) Stattdessen nehmen Sie also im Landeshaushalt Einnahmekürzungen in Höhe von mehr als 48 Millionen Euro in Kauf, was locker einem beitragsfreien Kita-Jahr entspricht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, liebe CDU, das wäre wirklich jedes Jahr oder sogar jeden Monat eine echte finanzielle Entlastung für Familien und Kinder gewesen und nicht nur eine verdeckte Wirtschaftssubvention in Form von Steuergeschenken. Doch damit nicht genug. Sie packen auf eine pauschale Steuersenkung auch noch verfassungsrechtlich bedenkliche Rückzahlungsversprechen obendrauf, die den Freistaat noch mal roundabout 20 Millionen plus X kosten, jedes Jahr wohlgemerkt. Das macht auch der heute vorgelegte Änderungsantrag per Tischvorlage nicht besser, er ist eher eine weitere Mogelpackung. Ihr Ansinnen, eine gesetzlich verpflichtende Rückerstattung der gezahlten Grunderwerbsteuer in dieses Gesetz zu schreiben, ist die Einführung eines Freibetrags durch die Hintertür. Dieses Recht der Freibetragsregelung steht nach Artikel 105 Abs. 2a Grundgesetz jedoch nur dem Bund zu. Der Thüringer Rechnungshof hat in der Anhörung darauf hingewiesen. Die Steuergewerkschaft hat Sie darauf hingewiesen. Das Thüringer Finanzministerium hat in der Beratung mehrfach darauf hingewiesen und selbst die Finanzministerin hat Ihnen in den letzten Ausschusssitzungen, auch jetzt noch mal mit Anschreiben, diesen Punkt eindeutig vorgehalten. Und, Kollege Voigt, Sie haben erst heute in Ihrer Rede wieder mehrfach den Bürokratieabbau gefordert und wollen ihn hier wieder aufbauen mit einem weiteren Programm. Auch dazu hat Herr Dittes schon mal ganz konkret ausgeführt, was das an Verwaltungsaufwand bedeuten würde – dank der CDU. Aber Sie wollen ihn nun mal haben, diesen politischen Skalp. Das ist alles, aber keine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die Sie sich immer sehr gerne doch eigentlich blumig selber auf die Fahnen schreiben. (Beifall SPD) Ich denke nur an jede Mehrforderung im Haushalt 2024, die sich ja mittlerweile laut eigenen Pressebekundungen bei ungefähr mehr als 900 Millionen Euro bewegen. Die Inflation – auch von der hat Prof. Voigt vorhin schon gesprochen – betrifft eben auch den Landeshaushalt. Deswegen benötigen wir auch hier, so ist es nun mal, jeden Cent. Und auch das gehört zur Wahrheit dazu, wenn Sie sich auch wieder auf die Aussagen der Bundesbauministerin Clara Geywitz beziehen: Das, was im Bund gerade lange diskutiert und gefordert wird, ist die verfassungskonforme Einführung einer Freibetragsregelung für den Eigenheimerwerb, wie sie eben nur der Bund machen kann und nicht die Länder. Auch darauf haben wir Sie mehrfach im Verfahren hingewiesen – das hat Sie aber nicht interessiert. Wir müssen uns diese Doppelzüngigkeit von Ihnen tatsächlich nicht vorwerfen lassen, nur, weil Ihre Partei offenkundig von der aktuellen Rechtslage keine Ahnung hat. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Einnahmeverluste und Mehrausgaben, die die 60-Millionen-Marke im Haushalt locker sprengen. Allein schon wegen dieser Dimension hatten wir im Haushaltsausschuss noch mal gesagt: Lasst uns das gemeinsam während des Haushalts bereden, gemeinsam die Landesfinanzen ausloten. Denn diese Mindereinnahme wirkt wie gesagt nicht nur 2024, sondern alle Jahre fort und sie betrifft auch die Schlüsselzuweisungen der Kommunen. Auch die werden dank Partnerschaftsgrundsatz dann weniger bekommen. Allein das hätte jeden ernsthaften Haushaltspolitiker stutzig machen können, haben Sie aber salopp verworfen. Viele andere Themen und Debatten im Haushaltsausschuss haben Sie ignoriert. Und wir hatten bis heute tatsächlich gehofft, dass Sie diesen Antrag noch mal zurückziehen oder zu einem anderen Kompromiss kommen. Wir haben immer gesagt, lassen Sie uns über eine gemeinsame Lösung verhandeln, lassen Sie uns über echte Familienförderung reden. Aber so funktioniert es nicht. Ich beantrage die Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, damit alles zusammen mit dem Haushalt verantwortungsvoll beraten werden kann, auch vor dem Hintergrund des heutigen neuen Änderungsantrags, um weiter noch einmal die verfassungsrechtlichen Bedenken sauber aus dem Weg räumen zu können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Jetzt hat für die Gruppe der FDP Abgeordneter Kemmerich das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident, liebe Zuschauer auf der Tribüne und ich denke, eine ganze Menge schaut jetzt in das Thüringer Parlament. Schauen wir mal, zu welchem Zeitpunkt wir die Diskussion führen. Wir führen die Diskussion zu einem Zeitpunkt, an dem die Bauindustrie eingebrochen ist und wir wissen, dass der private Hausbau fast auf null gesunken ist, die Erwerbstätigkeit, also auch das Handeln von Häusern, um ein Drittel zurückgegangen ist, an dem einfach viele Dinge auf diesen Wohnungs- und Baumarkt einwirken. Da spielen allerlei Faktoren eine Rolle, aber natürlich auch Kosten, insbesondere Kosten des sogenannten Nebenerwerbs, und das ist die Grunderwerbsteuer. Nicht umsonst haben andere Bundesländer hier niedrigere Sätze. Es ist gesagt worden: Bayern 3,5 Prozent – nie angepackt –, Thüringen 6,5 Prozent – mit zwei Erhöhungen inzwischen dort gelandet –, Sachsen erhöht jetzt gerade auf 5,5 Prozent, Sachsen-Anhalt bleibt bei 5 Prozent. Das ist das Umfeld, in dem wir uns bewegen. Insofern ist das schon ein Effekt, dass wir uns hier wettbewerbsfähig stellen für Ansiedlungsfragen von mittelständischen Unternehmen in Thüringen oder in Bayern oder in Sachsen, von jungen Familien im Thüringer Land etc. pp. Ich habe nicht so viel Zeit, das auszutarieren. Deshalb, Herr Dittes, Sie gehen völlig falsch. Natürlich spielt auch eine Sanierung im Altbestand eine Rolle, dass Leute, die jetzt in einer Immobilie wohnen, sagen, ich kann, ich will sie mir nicht mehr leisten, ich will mir auch die Größe nicht mehr leisten, ich will sie verkaufen. Das setzt voraus, ich brauche einen Käufer. All das sind normale Marktgeschehen. Davon wollen Sie nie was verstehen, deshalb ist es aber ein wichtiges Signal, dass Thüringen hier diese Senkung durchführt und insofern in die Märkte hineinstrahlt. Das andere ist tatsächlich die Familienförderung. Früher hieß mal das Synonym für ein erfülltes Leben: „Oma ihr klein Häuschen“. Das stand am Ende eines Erwerbslebens, dass man sich innerhalb dieses Lebens auch mit seiner Arbeit ein Haus leisten konnte, eine Wohnung leisten konnte, um eine Alterssicherung zu haben, um einem Lebensabend zu frönen, bei dem man befreit ist zumindest von der Kaltmiete und seine übrigen Aufwendungen natürlich auch in die Sanierung und den Erhalt dieser Immobilie stecken kann und sie natürlich auch am Ende des Tages vererben möchte. Wir haben eine Landflucht. Wir können vielleicht auch damit entgegenwirken. Da geht es nicht immer um Hunderttausende, sondern das ist genau der Bereich, in dem auch anderthalb Prozent mal wehtun können, wenn es um 120.000 bis 200.000 geht, wenn es sich um größere Immobilien im ländlichen Raum handelt, auf denen man gerade sitzen bleibt, weil vielerlei Dinge, insbesondere hohe Zinsen, dem entgegenstehen. Es ist genug gute Sache an diesem Ding, das zu tun. Zu der Frage „Haushalt“: Wir wissen vom Thüringer Rechnungshof, wie viel ineffektive Förderprogramme es gibt, wie viel Geld an vielen Stellen wirklich verschleudert wird. Wir werden dezidiert in der Haushaltsberatung aufführen, wo man dieses Geld sparen kann. Aber dazu nur eines: In der Haushaltsstelle Grunderwerbsteuer standen 2022 286 Millionen Euro. Das ist nun mal auch konjunkturabhängig. Diesmal plant man mit 208 Millionen Euro. Ich weiß nicht, ob die Konjunktur am Ende hergibt, dass es eben überhaupt 208 Millionen werden. Klar, wir wollen 48 Millionen weniger. Deshalb nochmals: Es ist völlig unverantwortlich, die Haushaltsrücklage auf 0 bzw. 48,53 Euro zu plündern. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Des- wegen nehmen Sie noch Geld raus?) Das ist die Unverantwortlichkeit. Wenn Sie dann die SPD-Bauministerin versuchen zu zitieren, im Koalitionsvertrag auf Seite 72 – für alle nachzulesen – steht drin: Die Ampelkoalition hat sich verpflichtet, eine Familienförderung auf den Weg zu bringen, die genau diesen Tatbestand erfasst, nämlich die Familie zu fördern bei dem Ersterwerb einer eigengenutzten Immobilie. Das ist politischer Wille von SPD, Grünen und FDP. (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Das ist Bun- desgesetzgebung!) Deshalb stimmen Sie doch diesem Ding hier zu, dann haben wir die Diskussion nicht. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das andere ist, dass Frau Geywitz und Christian Lindner gesagt haben, dass in dieser Zeit auch eine Absenkung der Grunderwerbsteuer sehr wünschenswert wäre, eben um die Baukonjunktur, um die strauchelnde Bau- und mittelständische Industrie zu unterstützen, dass das eine wünschenswerte Sache ist. Nichts anderes schlagen wir heute in diesem Hohen Hause vor. Deshalb ist es eine gute Sache. Dann hoffen wir auch, dass das eine Mehrheit findet im Sinne der Bürger. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneten Müller auf. (Unruhe im Hause) Meine Damen und Herren, jetzt hat Abgeordneter Müller das Wort. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Der ist ja gar nicht vorne!) Sie können sich trotzdem beruhigen. Jetzt ist er vorn.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Müller GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, wir haben heute Morgen die Ausführungen der Finanzministerin zum Haushalt 2024 und zur finanzpolitischen Lage gehört. Steigende Kosten bei Energie und Personal und in anderen Bereichen führen zwingend zu Mehrausgaben in vielen Bereichen. Der Haushalt ist nur durch den Rückgriff auf die dafür angelegte Rücklage auszugleichen. In diesem Gesamtkontext wollen Sie, werte Herren und Damen von der CDU und auch von der AfD und FDP, jetzt tatsächlich ohne Not und ohne Zwang und ohne gesicherte Daten zur Wirksamkeit diesem Landeshaushalt im nächsten Jahr 48 Millionen Euro entziehen. Herzlichen Glückwunsch! Wie die Finanzierung konkret mit Blick auf den Haushalt 2024 aussehen soll, sagen Sie nicht. Meine Erwartungshaltung ist auch ziemlich gering. Der Entwurf, über den hier abgestimmt wird, stammt aus dem Dezember letzten Jahres. Dort schlagen Sie vor, die prognostizierten Mehreinnahmen aus der November-Steuerschätzung zu verwenden, mittel- und langfristig soll die Finanzierung über eine Priorisierung des Landespersonals und die Konsolidierung der Fördermittellandschaft erfolgen. Das hört sich klasse an. Ob die diesjährige Steuerschätzung die fehlenden 48 Millionen Euro abdeckt, wissen wir nicht. Wir können es nur hoffen. Andererseits muss notgedrungen bei freiwilligen Leistungen gekürzt werden. Ich nenne da nur einmal exemplarisch die Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten, die Förderung des Mittelstands oder auch des Tourismus. Was aber bitte ist unter der Priorisierung des Personals zu verstehen? Wie kann dadurch eine Einsparung erreicht werden? Diese Frage stellt sich auch bei der Konsolidierung im Fördermittelbereich. Schaut man in ein Wörterbuch, so findet man da, dass etwas in seinem Bestand gesichert oder gefestigt werden soll. Wie Sie damit die Absenkung des Steuersatzes finanzieren wollen, wissen nur Sie allein. Was Ihren Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung angeht, haben Sie offensichtlich nur den ersten Absatz der Stellungnahme des Rechnungshofs zur Gesetzgebungskompetenz gelesen. Hätten Sie umgeblättert, wäre Ihnen folgender Passung zur Kenntnis gelangt – ich zitiere –: „Die Länder haben gem. Art. 105 Abs. 2a GG lediglich das Recht zur Bestimmung des Steuersatzes. Allein die Gesetzgebungskompetenz des Bundes schließt das Recht zur Normierung der Bemessungsgrundlage und damit das Recht zur Schaffung von Freibeträgen ein. Eine sog. Länderöffnungsklausel – wenn auch seit längerem medial von verschiedenen Akteuren gefordert – besteht bis heute nicht.“ Der Rechnungshof drückt sich hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit eines Fördertatbestands im Folgenden etwas vager aus. Er stellt aber fest, dass die unmittelbare Verbindung von Förderung und gezahlter Grunderwerbsteuer höchstwahrscheinlich unzulässig ist. Wer zwischen den Zeilen lesen kann, weiß, was das bedeutet. Ähnlich zu verstehen ist auch das Schreiben der Landtagspräsidentin von gestern. Ich kann Sie also nur darum bitten, einer Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zuzustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir als Koalition hatten Ihnen angeboten, nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen eine Familienkomponente und tatsächlich eine Familienkomponente neben dem Gesetz zu schaffen, um den Eigentumserwerb von Familien mit Kindern zu fördern. Das haben Sie abgelehnt. Jetzt soll also jeglicher Grundstückserwerb gefördert werden, von sozialer Ausgewogenheit – wir haben es mehrfach schon gehört – keinerlei Spur. Auch die von Ihnen behaupteten positiven Auswirkungen auf die regionale Entwicklung ist nicht mit Zahlen zu belegen. Dass die Absenkung des Steuersatzes auch allgemein nicht in die finanzpolitische Landschaft passt, zeigt ein Blick nach Hamburg und Sachsen. Dort wurde der Steuersatz zum 1. Januar 2023 angehoben. Nur nebenbei weise ich darauf hin, dass Sachsen mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 auch seine Rücklagen vollständig auflöst. Thüringen steht also damit auch nicht so ganz allein. Der eigentliche Skandal ist aber, dass Sie nicht mal mehr den Versuch unternehmen, politische Mehrheiten ohne die AfD zu suchen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Angebot der Koalition für eine Kompromisslösung haben Sie ohne jegliche Verhandlung und Gespräche ausgeschlagen. Ihr Parteivorsitzender in Berlin wird sich freuen, denn seine Beteuerung, dass es eine Brandmauer nach rechts gebe, führen Sie hier nicht zum ersten Mal ad absurdum. (Beifall DIE LINKE, SPD) Dass Sie jetzt den verfassungswidrigen Teil rausnehmen, macht es auch nicht besser. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Müller. Jetzt erteile ich der fraktionslosen Abgeordneten Frau Dr. Bergner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ute Bergner fraktionslos

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Steuersenkungen sind selten. Die Regel sind Erhöhungen von Steuer- und Abgabenlast. Wir haben heute Vormittag lange debattiert, weil das Ausgabenbedürfnis die Einnahmemöglichkeiten aus der Thüringer Bevölkerung deutlich überschreitet. Wie passt dieser Antrag in die Situation? Mit dieser Steuersenkung wird ein politisches Ziel verfolgt, nämlich Eigentum schaffen für junge Familien, für Existenzgründer, für Mittelständler. Eigentum schafft eine gewisse Unabhängigkeit, wenn es nicht durch zu hohe Kredite finanziert wird, weil Kredite ja wieder abhängig machen. Eigentum macht selbstbewusst und schafft Freiraum zum Agieren. Und genau diese Frage entscheiden wir heute mit dem Antrag der CDU: Wollen wir selbstbewusste, produktive junge Menschen, innovative Unternehmen, die unsere Gesellschaft bereichern, oder wollen wir nur noch Menschen, die von oben gesteuert funktionieren, so wie es die Grünen-Programme anstreben? (Unruhe DIE LINKE) Mit einer hohen Grunderwerbsteuer schröpfen wir erst die Menschen, bevor sie einen Beitrag zur Gesellschaft leisten können, und verschließen ihnen Zukunftsräume. Beim Grunderwerb ist die sogenannte Grunderwerbsteuer ein maßgeblicher Kostenfaktor, zumal bei den in Ballungsgebieten beträchtlichen Immobilienpreisen. Eine Senkung eines der höchsten Sätze bundesweit entlastet sicher Familien, die sich Wohneigentum schaffen wollen. Wenn man bedenkt, dass wir in Deutschland eine im europäischen Vergleich sehr geringe Wohneigentumsquote haben, ist es auch wünschenswert, hier aufzuholen, denn einerseits verpflichtet Eigentum und andererseits geben wir den Menschen die Chance, nicht in die Abhängigkeit von Immobilienhaien getrieben zu werden, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die werden doch gerade entlastet!) wie es zum Beispiel Wolfgang Schorlau in seinem Buch „Kreuzberg Blues“ beschreibt, denn die Genossenschaften profitieren auch von solcher Senkung. Die Einsparung von 1,5 Prozent auf die Bruttokaufsumme eines Grundstücks im ländlichen Raum ist da vielleicht vernachlässigbar, in Ballungsgebieten sieht das schon anders aus. Da aber die meisten Neubauten von Bauträgern erworben werden, ist das dann schon wieder anders. Schauen wir uns doch mal im ländlichen Raum um, wie viele Immobilien nicht genutzt sind. Es wäre doch sinnvoll, dafür Käufer zu finden, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber doch nicht durch die Senkung der Grunderwerbsteuer!) die sie wieder bewirtschaften. Auch umweltpolitisch in Bezug auf Eindämmung von Flächenversiegelung ist der Erwerb von Bestandsimmobilien zu fördern, was mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer geschieht. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: 1,5 Prozent!) Da wir uns aktuell in einer Rezession befinden, in der der Erwerb einer Bestandsimmobilie attraktiver ist als ein Neubau, sollten wir diesem Prozess einen Booster verpassen und die Thüringer beim Erwerb von Bestandsimmobilien unterstützen. Kritiker mögen sagen, die Absenkung der Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der Entlastung. Aber Kleinvieh macht auch Mist. Kritiker mögen sagen, hier profitieren die Großkonzerne und Spekulanten. Da sollten kluge unbürokratische Wege gefunden werden, um das einzudämmen, zum Beispiel durch die Einführung von Spekulationsfristen. Ich stimme dem Antrag aus den hier dargelegten Gründen zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Jetzt hat sich der fraktionslose Abgeordnete Gröning zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Birger Gröning fraktionslos

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier auf den Tribünen und natürlich auch an den Endgeräten, ich bin selbst Hausbesitzer, habe mir das von Grund auf aufgebaut. Ich konnte mir das damals gerade so leisten. Wenn ich heute sehe, was für Hürden Neuhausbesitzer oder Interessenten aufbringen müssen, um sich diesen Traum zu erfüllen – ich könnte es nicht mehr. Ich könnte es nicht mehr realisieren, mir ein Haus zu leisten. Da gab es damals die Straßenausbaubeiträge, die auch noch gezogen haben. (Unruhe DIE LINKE) Da war letztlich auch die SPD, die gegen die Abschaffung gesprochen hat. Ich begrüße den Antrag der CDU, hier die Kosten runterzudrehen für die Neuhausbesitzer. Herzlichen Glückwunsch für diesen Antrag, dem werde ich auch zustimmen. Aber das kann nicht das Ende sein. Lassen Sie uns bitte hier im Thüringer Landtag noch weiter daran arbeiten, diese Steuern weiter runterzunehmen, um die Hürden zu nehmen, um dieser Rezession auch entgegenzuwirken, denn wir machen Politik nicht für die Bürger – das stört mich hier so ein bisschen an den Formulierungen –, sondern wir machen Politik für unsere Bürger hier in Thüringen. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Gröning. Damit habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst mal: Wir haben zwei Teile in diesem Gesetzentwurf und in diesem Änderungsantrag. Mir ist das vorhin aufgefallen, auch in der CDU-Fraktion fokussieren Sie sich sehr auf den Teil 2 und finden es doch absonderlich, dass hier jemand davon redet, dass auch Spekulanten von dieser Senkung der Grunderwerbsteuer profitieren. Das ist natürlich so. Wenn Sie den Steuersatz von 6,5 auf 5 nehmen, dann werden zunächst mal alle, die hier Grunderwerb … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Alle?) Alle, ja. Aber dann darf man sich natürlich nicht mokieren, wenn jemand sagt, auch Spekulanten. Mir ist ein Fall eingefallen, der mir vor ungefähr zwei Jahren zur Kenntnis gelangt ist, da hatte die Bundesregierung eine bestimmte Förderung im energetischen Bereich gestrichen gehabt – Sie können sich entsinnen – und da hat doch ein ganz gerüttelt Maß an Menschen, die zur Sicherung ihres Vermögens – und nicht zum Ersterwerb einer armen Familie – das Haus kaufen wollten, gesagt: Also, wenn das jetzt wegfällt, dann lohnt sich für mich der Erwerb dieses Eigenheims nicht mehr. Also, es ging nicht um große Blöcke. (Unruhe CDU) Was ist das, Herr Walk? – Ich will nur sagen, es gibt natürlich eine Menge Spekulation auch heute noch, weil man, wenn man doch ein großes Vermögen hat, auch schauen muss, wo man das anlegt. Und wenn man ein mittleres Vermögen hat, dann guckt man eben auch darauf, ob man nicht ein Eigenheim erwerben kann. Zunächst mal gilt es für alle und natürlich auch für die erwähnten Zweige, die sich beruflich mit Immobilienkäufen auseinandersetzen. Dieser Teil, nämlich die Senkung – auch für diejenigen, die sich damit sonst nicht beschäftigen –, wird zwischen 45 und 50 Millionen Euro Mindereinnahmen laufend im Landeshaushalt verursachen. Ich denke, ich habe da auch rechtzeitig persönlich darum gebeten, dass man das mit der Haushaltsdiskussion verbindet, denn nur dann kann man auch ganz genau sagen, wo man das Geld einsparen möchte. Sie haben jetzt manches hier ein bisschen indifferent erzählt, was man alles tun kann. Aber die Sache liegt ja in der Konkretheit. Wollen Sie tatsächlich eine laufende Förderung abschaffen, wollen Sie zum Beispiel im Krankenhausbereich weniger Investitionen machen oder wollen Sie eine bislang geförderte Frauenhausförderung abschaffen, wollen Sie andere Dinge abschaffen? Das wird dann ganz konkret. Dann kann man sich, wenn man außerhalb dieses Raumes vor den Menschen steht, nicht mehr drücken und sagen, irgendwo wird da schon gespart werden, sondern das ist ganz konkret. Das war unsere Bitte, das mit dem Landeshaushalt zu verbinden. Das ist Punkt eins. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir schauen auch da auf unsere Verfassung, Artikel 99 Abs. 3, wenn der Landtag irgendein Gesetz beschließt, dann muss er auch sagen, woher die Deckung kommt, und das kann momentan von der CDU-Fraktion und auch von den anderen Fraktionen, die zustimmen wollen, nicht gesagt werden und wird auch nicht gesagt im Antrag. Dann haben wir in dem Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf einen Teil 2, da geht es um Förderung des Ersterwerbs einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung. Hier wird ohne Befristung – also das Gesetz läuft im besten Fall dann 40 Jahre – gesagt, dass man (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU) – hier steht kein Enddatum drin, ich habe Ihren Antrag vor mir liegen –, also dass Sie forever fördern wollen, nämlich ganz eng dran, Grunderwerbsteuer, die bezahlt worden ist und angefallen ist bis zu einem Betrag von 25.000 Euro im Höchstfall, also fünfmal. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Und sonst haben Sie auch ein Datum angeführt?) Wie bitte? (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Bei den anderen Förderungen haben Sie ein Datum gehabt?) Nein, nein. Das ist ja der Unterschied. Bei Förderrichtlinien ist es immer das Jahr und dann kommt hier aus dem Rund die Frage, ob wir das nicht auf fünf Jahre mit Verpflichtungsermächtigung machen können. Das ist der Unterschied. Hier haben Sie eine gesetzliche Regelung, für die Sie kein Enddatum setzen, sondern nur ein Anfangsdatum – ganz nüchtern, was hier steht –, und sagen, also das sollte doch für mehrere Jahre sein. Wir haben und ich habe das auch der Präsidentin mitgeteilt und möchte das auch hier noch mal anführen: Zu der Drucksache 7/6813 ist Ihnen eine Vorlage zugegangen, 7/5601. Das Finanzministerium in meiner Person hat Ihnen noch mal aufgezeigt, dass wir zu diesem § 2 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken haben, und die möchte ich zumindest kurz anreißen. Es ist schon gesagt worden, wir müssen uns zunächst mal auf unser Grundgesetz beziehen, weil in Artikel 105 Abs. 2a Satz 2 einfach nur die Bestimmung des Satzes, des Prozentsatzes, das, was Sie in § 1 regeln wollen, festgelegt ist. Eine andere Kompetenz haben wir an keiner Stelle, und wenn Sie sich die vorhergehenden Anträge, also auch Ihren Ursprungsantrag, anschauen, dann sind Sie selber dabei zu begründen und zu sagen, es wäre doch aber schön, wenn man Freibeträge auch vom Bund beschließen lässt. Also das heißt, Sie wissen ganz genau, dass Sie an der Stelle nur den Hebesatz verändern können, nichts anderes, und alles andere gar nicht in unsere Kompetenz fällt. Nun kann man das ausblenden. Das ist immer Ihr gutes Recht, dass man Dinge ausblenden kann. Aber wir können es nicht ausblenden, denn wenn das Gesetz zustande kommt, dann müssen wir natürlich möglicherweise – also ich bin sehr nahe dran – in ein Normenkontrollverfahren gehen, weil Sie das eben einfach nicht einhalten. Und ich finde das schon schade, dass eine Fraktion, die schon Regierungsverantwortung hatte und das auch wieder anstrebt, sagt: Na gut, also gut, die Gesetze sind mir jetzt nicht ganz so wichtig. Das finde ich schon bedenklich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte darauf eingehen, was Sie zu dem Änderungsantrag des Änderungsantrags geschrieben haben. Ich finde das auch ein bisschen schwierig, dass Sie jetzt in dieses Schreiben, in dieses Anschreiben, so hineinmogeln: Warum hat uns der Landtag und die Landtagsverwaltung und der Wissenschaftliche Dienst nicht darauf hingewiesen? Das, finde ich, sollte man meines Erachtens nicht machen, wenn man selber weiß, wo die Sache gerade ist. Aber Sie haben auch sowohl öffentlich als auch hier noch mal zu dem Thema „Nordrhein-Westfalen“ gesprochen und haben gesagt, das ist in NordrheinWestfalen alles schon so geregelt. Und nun bleiben wir doch bei den Fakten. Was ist denn in Nordrhein-Westfalen geregelt? In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent. Die dortige Landesregierung beabsichtigt momentan nicht – also es gibt keine Hinweise darauf –, dass dieser Satz von 6,5 Prozent geändert werden soll. Also, steht so da: 6,5 Prozent, genauso wie in Thüringen. Es sind im Übrigen fünf Bundesländer, die 6,5 Prozent haben. Und dann hat diese Landesregierung, weil sie eben weiß, dass alles andere gar nicht möglich ist, weil wir als Länder die Kompetenz nicht haben, gesagt, wir machen eine Förderrichtlinie, sie nennt sich Förderrichtlinie Wohneigentum – abgekürzt –, in der sie die Dinge geregelt hat. Jetzt sagen Sie mir: Was ist identisch? Identisch ist der Maximalbetrag von 500.000 Euro. Aber der Weg dahin, der ist eben nicht identisch, und das macht es aus. Sie verkaufen den Leuten jetzt, wenn das beschlossen wird, dass wir dagegen sind, dass die Grunderwerbsteuer gesenkt wird. Aus fiskalischen Erwägungen kann ich sagen, ja, das ist so, weil Sie nicht genau benennen, wo Sie sparen wollen. Und das Zweite ist aber, Sie verschweigen natürlich der Öffentlichkeit, dass diese Kompetenz gar nicht bei uns liegt, und das, finde ich, ist schon grenzwertig. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also, ich bitte Sie, noch mal zu überlegen, was Sie heute tun, aus genau diesen Erwägungen und es wäre schön, wenn man das in die Haushaltsdiskussion verschiebt und dann eine andere Lösung findet. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, es sind auch so gut wie keine mehr möglich. Meine Damen und Herren, die Beratung hier im Haus hat ebenso wie das Schreiben und jetzt auch die Ausführungen der Ministerin vom heutigen Tage und die Stellungnahme des Rechnungshofs im Haushalts- und Finanzausschuss gezeigt, dass eine Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko bergen kann. Im gemeinsamen Interesse an einer verfassungskonformen Beschlussfassung zur Vorbereitung der Ausfertigung des Gesetzes bitte ich deshalb vor dem Hintergrund des momentanen Verfahrensstands die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zu einer Beratung in den Raum F 111. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das finde ich jetzt nicht fair!) Das ist jetzt so, Frau Kollegin. Dafür haben Sie diese Funktion. Zur Unterstützung ist auch ein Mitglied der Landesregierung zu dieser Beratung eingeladen. Ich unterbreche die Sitzung jetzt hier für 20 Minuten. Es geht 17.10 Uhr weiter. Meine Damen und Herren, die 20 Minuten sind um. Ich bitte Sie deshalb, sich wieder auf Ihre Plätze zu begeben und auch wieder etwas Ruhe einkehren zu lassen. Wir fahren fort nach der Beendigung der Aussprache, was vorhin bereits stattfand, zunächst mit der Abstimmung über den Antrag auf Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Rücküberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer ist gegen diese Rücküberweisung? Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8737. Herr Abgeordneter Bühl.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ich würde namentliche Abstimmung beantragen.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Es ist namentliche Abstimmung beantragt. So bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, sich hierhinzustellen. Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Noch nicht. Jetzt konnten demzufolge alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben. Ich bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, es gibt ein Ergebnis: Es waren anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 88, es wurden 88 Stimmen abgegeben, auf den Antrag entfallen 46 Jastimmen, 42 Neinstimmen, keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/8722 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Herr Abgeordneter Bühl.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Auch hier würde ich namentliche Abstimmung beantragen.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Es ist erneut namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte wiederum die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihres Amts zu walten. Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Ich bitte um Auszählung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben wiederum ein Ergebnis vorliegen: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 88, es wurden 88 Stimmen abgegeben, auf den Gesetzentwurf entfallen 46 Jastimmen, 42 Neinstimmen, keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist die Beschlussfassung mit Mehrheit erfolgt. Herr Abgeordneter Bühl.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ich würde gern mein Abstimmverhalten begründen, wenn ich darf.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Dann bitte ich Sie um Begründung Ihres Abstimmungsverhaltens. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr verehrter Präsident, ich habe diese Abstimmung eben mit Ja vollzogen, weil hier schon der Änderungsantrag berücksichtigt wurde und der auch die Zustimmung erhalten hat, nachdem klargestellt wurde, dass es sich um die Förderung des Ersterwerbs einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung in Form eines Zuschusses um eine Zuwendung im Sinne von § 23 Landeshaushaltsordnung handelt. Damit wurde klargestellt, dass es sich nicht um einen gesetzlichen Anspruch handelt und die Ausreichung von der Verfügbarkeit von entsprechenden Haushaltsmitteln im jeweiligen Landeshaushalt abhängig ist. Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Steuersachverhalt Grunderwerb und auf einen Maximalbetrag in Höhe von 25.000 Euro begrenzt. Deshalb konnte ich dem hier auch zustimmen, denn es handelt sich damit um ein selbstständiges Förderprogramm des Landes, was den Steuervorrang an sich völlig unangetastet lässt. Im Übrigen ist auch die Formulierung „Maßgabe des Landeshaushalts“ an verschiedensten Stellen der Thüringer Landesgesetzgebung genauso vollzogen, weshalb sich mir hier auch keine rechtlichen Bedenken bei dieser Formulierung gestellt haben. Deswegen konnte ich diesem hier zustimmen. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch mir unterlaufen Fehler, das habe ich nie bestritten. Normalerweise hätte ich das Wort nach der Schlussabstimmung erteilen müssen. Ich gebe ja auch Fehler zu – ganz ruhig. Deswegen, Frau Kollegin Marx, würde ich mit Ihrer Zustimmung darum bitten, das nach der Schlussabstimmung zu machen. Wir kommen damit jetzt zur Schlussabstimmung. Es ist ein unruhiger Tag, da unterläuft auch mal was. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz und dann zur Schlussabstimmung!) Nein. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Bei welcher Abstimmung sind wir?) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Fra- gen Sie den Präsidenten!) Einen Augenblick! Der sitzungsleitende Präsident wartet gerade die kurze Erläuterung ab, die bilateral stattfindet. Das trägt zum reibungsloseren Ablauf bei. Das Problem ist damit jetzt geklärt. Wir kommen nun zu dem dritten Punkt, nämlich zum Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, erhebt sich jetzt bitte von den Plätzen. Danke schön. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der Fraktion der AfD (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man hat immer eine Wahl!) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Der Rechtsstaat hat verloren und niemand anderes!) und der fraktionslosen Abgeordneten. Wir sind jetzt mitten in der Schlussabstimmung und ich bitte doch mal, ein bisschen die Ruhe zu wahren. Jetzt erheben sich bitte von den Plätzen die Gegenstimmen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Enthaltungen dürfte es jetzt eigentlich keine geben. Das ist auch der Fall. Damit, meine Damen und Herren, ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Jetzt erteile ich Frau Ministerin Taubert für eine Protokollnotiz der Landesregierung das Wort. Frau Marx habe ich jetzt noch übersehen. Entschuldigung, Frau Kollegin Marx, jetzt erst mal Sie mit der Erklärung zum Abstimmungsverhalten, dann Frau Ministerin.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Der Änderungsantrag der CDU, der alle rechtlichen Bedenken beiseite wischen soll – nach den Worten, die wir eben gehört haben –, kam heute Vormittag auf unseren Tisch. Der Bitte, die eben auch noch mal besprochen wurde zwischen den parlamentarischen Geschäftsführenden, dass wir noch mal ausdrücklich verfassungsrechtlich überprüfen können, ob das jetzt eine andere Schlussfolgerung zulässt, als dass es sich hier um einen Steuerfreibetrag handelt, die im Übrigen auch nicht dazu geführt hätte, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 01.01.2024, so, wie es begehrt wird in dem jetzt beschlossenen Gesetz, infrage gestanden hätte –, der Bitte ist nicht entsprochen worden. Da fühle ich mich auch persönlich in meinen Rechten als Abgeordnete begrenzt (Beifall DIE LINKE, SPD) und beeinträchtigt, nämlich das nicht noch genauer überprüfen zu dürfen. Im Übrigen: Bei dem abgesetzten Tagesordnungspunkt 29 hätten Sie genau über so was wahrscheinlich gern diskutiert – nur mal am Rande. Deswegen konnte ich dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen und auch dem Änderungsantrag nicht.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Herr Abgeordneter Blechschmidt, selbstverständlich steht Ihnen das auch zu.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, ich möchte auch mein Abstimmverhalten erklären. Ich habe gegen den Gesetzentwurf gestimmt, nicht nur aus inhaltlichen Gründen, sondern weil ich auch grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken habe einerseits und mich andererseits in meinen Abgeordnetenrechten sehr stark beeinträchtigt fühle. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Beratung mehrheitlich einen Antrag zur Beauftragung des Wissenschaftlichen Dienstes über die verfassungsrechtlichen Fragen abgelehnt und damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, dass alle Abgeordneten durch den Wissenschaftlichen Dienst vor dieser Abstimmung über verfassungsrechtliche Bedenken hätten informiert werden können. Absurd bzw. bedenklich ist dabei auch, dass dazu kommt, dass jetzt in der Begründung das Argument geliefert worden ist, der Wissenschaftliche Dienst habe zum bisherigen Zeitpunkt keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert. Er konnte sie gar nicht äußern, weil eine Mehrheit den entsprechenden Auftrag abgelehnt hat. Deshalb habe ich dieses Gesetz abgelehnt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Ich gucke jetzt vorsichtshalber noch mal genau in die Runde, ob noch jemand sein Abstimmungsverhalten erklären möchte. Das ist erkennbar nicht der Fall. Jetzt, Frau Ministerin, haben Sie die Chance für Ihre Protokollnotiz. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass trotz der Kenntnisnahme der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gesetzentwurf durch alle Abgeordneten dieses Hauses dieses Gesetz von der Mehrheit beschlossen wurde. Wir behalten uns als Landesregierung eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht vor. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren persönlichen Erklärungswünsche mehr vor. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Vereinbarungsgemäß sollen am heutigen Tag noch die Tagesordnungspunkte 8 und 12 aufgerufen werden. Erster Tagesordnungspunkt wäre TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7574 hier: Nummern I und III dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/8721 Soeben bekomme ich auch die Rednerliste. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.

Diese Rede einzeln zitieren

Volker Emde CDU

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Haushalts- und Finanzausschuss wurde der Antrag der CDU-Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/7574 in den Nummern I und III überwiesen. Der Haushaltsund Finanzausschuss hat sich in der Folge mehrmals mit der Thematik befasst und zwischenzeitlich ist es aber auch zur Einsetzung und zur Arbeit des Untersuchungsausschusses zum selben Thema gekommen. Insofern sah der Haushalts- und Finanzausschuss seine Befassungszeit auch für beendet an und hat dann zu dem überwiesenen Antrag folgende Beschlussempfehlung gefasst, wie sie in der Drucksache 7/8721 vorliegt. Diese Beschlussempfehlung ist mehrheitlich gefasst worden. Ich will sie jetzt nicht vorlesen und bitte einfach, uns somit als Haushalts- und Finanzausschuss über diese Beschlussempfehlung auch von der Beratung zu diesem Gegenstand zu entlasten.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Emde. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Janine Merz SPD

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und auch sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, wir finden heute – das reiht sich irgendwie ein – einen weiteren Antrag, der so ein bisschen Schaufensterdebatte einfach wieder ist, wie wir es schon seit einiger Zeit hier aus dem Plenum kennen. Wenn man genauer hinschaut, wird deutlich, dass er nicht konsistent ist. Das, was wir heute mit der Beschlussempfehlung als Antrag sehen, ist ein gänzlich neues Konstrukt. Der ursprüngliche Antrag, der am 28. März hier beraten und an den Haushaltsausschuss überwiesen wurde, hatte gänzlich andere Inhalte, unter anderem Fristsetzung bis 30. April und 30. Juni. Dieser Ursprungsantrag wurde erstmals am 21. April in der regulären Ausschusssitzung behandelt. Bereits am 28. April – ganze sieben Tages später – wurde aber durch die CDU-Fraktion die Einsetzung des Untersuchungsausschusses schon beantragt. Bereits hier entstehen Unstimmigkeiten zu Ihrem Antrag. Sie wollen feststellen lassen, dass die Einsetzung des Untersuchungsausschusses eine Folge des mangelnden Aufklärungsbewusstseins der Landesregierung war. Dabei haben Sie noch vor Ablauf Ihrer selbst gesetzten Fristen diesen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Gleichzeitig werfen Sie der Landesregierung vor, sie hätte die parlamentarische Kontrollfunktion vereitelt, obwohl die Landesregierung neben zahlreichen Kleinen Anfragen – ich habe irgendwann tatsächlich aufgehört zu zählen, ich meine, es waren mindestens acht, die sich diesem Thema ganz direkt gewidmet haben – und in einem 141 Seiten langen Bericht der Landesregierung in Vorlage 7/5330 umfangreiche Antworten gegeben hat. Unter „Vereiteln“ versteht meine Fraktion etwas anderes. Sie fordern, dass die Landesregierung alle Stellenbesetzungen außerhalb der Leitungsbereiche in obersten Landesbehörden seit 2014 überprüft. Die Ministerien haben zusammen deutlich über 1.000 Personalstellen und Sie wollen für alle Stellenbesetzungsverfahren der letzten neun Jahre tatsächlich eine Prüfung vorgelegt haben? Ganz ehrlich, das ist schlicht eine Forderung für das Schaufenster, die Sie hier aufmachen. Im Übrigen hatte sich der Haushaltsausschuss vor der Sommerpause auch darauf verständigt, die Anträge von CDU und FDP sowie Rot-Rot-Grün auf einfachem Wege abzuschließen, damit man nicht mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses kollidiert. Sie haben stattdessen Ihren Ursprungsantrag umformuliert, damit er überhaupt in eine Beschlussempfehlung Eingang finden kann. Vorher war das inhaltlich gar nicht möglich. Sie hätten ihn wie die Koalitionsfraktionen auch, wie wir das getan haben, einfach für erledigt erklären können, weil es jetzt eben Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist. Stattdessen wollen Sie hier heute noch mal die große politische Bühne präsentiert bekommen, was inhaltlich mit diesem Antrag aber komplett an den Gegebenheiten vorbeigeht. Das ist einfach nur schlechter Stil und zeigt, dass Ihnen an Aufklärung nicht wirklich gelegen ist, sondern das politische Schauspiel im Vordergrund steht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Danke, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Bühl, Fraktion der CDU, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Merz, „Aufklärung“ ist ein großes Wort. Ich will im Kontext dessen auch auf das eingehen, was meine Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss in den letzten Sitzungen erlebt haben. Lassen Sie mich kurz vorwegstellen, wie all dies, die Affäre, die hier im Raum steht, begonnen hat und die Ramelow-Regierung in einer Sondersitzung des Landtags am 28. März den Menschen und uns Aufklärung versprochen hat. Hintergrund der Sondersitzung war der am 13. März 2023 durch den Thüringer Rechnungshof veröffentlichte Sonderbericht zur Prüfung der Einstellungspraxis der Landesregierung in den Leitungsbereichen und bei den Staatssekretären. Dieser Bericht wirft schwere Fragen auf, schwere Fragen und Vorwürfe gegen die Landesregierung, die massiven Schaden für dieses Land bedeuten können. Diese Aufklärung verkümmerte im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu einem unwürdigen Hinhalte- und Taktikspiel des Staatskanzleiministers. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wa- ren Sie im Finanzausschuss beteiligt?) Auch deshalb war es nur folgerichtig, dass wir den Untersuchungsausschuss 7/4 – Postenaffäre – ins Leben gerufen haben, insbesondere um das Aufklärungsbewusstsein der Landesregierung zu wecken. Doch der Reihe nach: In der Sondersitzung am 28.03. ging der Abgeordnete Blechschmidt hier ans Rednerpult und begann seine Rede wie folgt – ich darf zitieren –: „Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, liebe Anwesende, der Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13. März hat auch unter den Koalitionsfraktionen Fragen aufgeworfen, die wir zum Gegenstand der heutigen Plenarsitzung machen wollen. Um den Bericht des Rechnungshofs einordnen und bewerten zu können, bedarf es aus unserer Sicht zunächst einer umfassenden Vorlage des gesamten Vorgangs beim Thüringer Landtag.“ Hört, hört! Herr Kollege Blechschmidt hat insbesondere herausgestellt: „umfassende Vorlage des gesamten Vorgangs an den Thüringer Landtag“ – (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was habt ihr mit unseren Fragen gemacht? Die habt ihr im Ausschuss für unzulässig erklärt!) umfassende Vorlage. Alles auf den Tisch legen und dann schauen, wie es im Lichte der Stellungnahme des Rechnungshofs weitergeht – eigentlich nicht schwer, dachten wir, aber es kam zum Schluss dann doch anders und ich darf auch da zitieren, weil es eine öffentliche Sitzung des HuFA war. Die Debatte begann zunächst mit Vorhaltungen und Belehrungen an unsere Fraktion durch den Staatskanzleiminister über eine Pressemitteilung, die in Bezug auf eine geplante Befassung der Materie (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Zu Recht!) im unzuständigen Ausschuss für Kultur, Bundesund Europaangelegenheiten veröffentlicht wurde. Aufklärung in der Sache sieht für uns anders aus. Im weiteren Verlauf der Sitzung verwies der Staatskanzleiminister auf die verschiedenen Unterlagen, die dem Landtag in der Zwischenzeit zugegangen sind. Den Zugang an sich wollen wir an dieser Stelle ausdrücklich loben. Die Art und Weise des Zugangs zeigte jedoch deutlich auf, dass die Landesregierung kein Aufklärungsbewusstsein hatte, sondern einzig und allein mauern wollte, und zwar mauern, was das Zeug hält. Zunächst versuchte die Staatskanzlei die umfassenden Prüfberichte des Rechnungshofs, die dieser zu einem Sonderbericht zusammenfasste, als Verschlusssache zu qualifizieren. Doch ein Blick in die Verschlusssachenanweisung des Freistaats Thüringen hätte auch einen Nichtjuristen wie den Staatskanzleiminister genügen müssen, um zu erkennen, dass hier kein Tatbestand greift, der eine entsprechende Klassifizierung als Verschlusssache rechtfertigt. Als dieses Kartenhaus schlussendlich zusammenbrach, wurde eine neue Mauer hochgezogen: besondere Vertraulichkeit der Unterlagen aufgrund personenbezogener Daten im Sinne des Beschäftigtendatenschutzes. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass wir als CDU-Fraktion den Beschäftigtendatenschutz sehr ernst nehmen und auch achten. Gleichwohl fand sich trotz verschiedener Vorschläge unsererseits kein Weg, die verfassungsrechtlich verankerte Aufklärungsarbeit der die Regierung kontrollierenden Oppositionsfraktionen im HuFA effektiv zu ermöglichen. Gerade den Prüfbericht Teil 1, der die Leitungsbereiche in den Blick nimmt und auf über 100 Seiten eine systematische und schwerwiegende Verletzung der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz der Landesregierung vorwirft, diesen Bericht durften wir nur im Geheimschutzraum einsehen, und das auch nur nach vorheriger Überprüfung. Unterlagen mit herausnehmen war nicht möglich. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was heißt denn Überprüfung?) So sieht keine parlamentarische Kontrolle aus, so kann sie nicht funktionieren. Unser Ziel als Fraktion war es, die Antworten der Landesregierung auf die rechtzeitig übersandten Fragenkataloge zu erörtern. Wir hatten mit Schreiben vom 26. April 28 Fragen übermittelt. Die Antworten der Landesregierung zu diesen Fragen wurden vom Staatskanzleiminister am 25. Mai in den Abendstunden an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses und die Poststelle des Landtags adressiert. Bis zur Sitzung der HuFA, die um 10.00 Uhr begann, lag keine Vorlage für die Abgeordneten vor, die diese hätten zur Kenntnis nehmen können. Und mehr als Kenntnisnahme wäre da auch gar nicht möglich gewesen bei der Umfänglichkeit der Zuarbeit. Es ist parlamentarische Gepflogenheit – und angesichts Ihrer langjährigen parlamentarischen Erfahrung, Herr Hoff, auf die Sie ja sehr oft zu sprechen kommen, glaube ich, dass wir konform gehen –, dass Unterlagen, die in einer Ausschusssitzung erörtert werden können, nicht erst am Vorabend übersandt werden, insbesondere nicht, wenn sie so umfänglich sind, denn dann hat kein Abgeordneter sinnvoll die Möglichkeit, sich damit auseinanderzusetzen. Die Fünftagefrist, die im Ausschuss beschlossen wurde, wurde durch die Staatskanzlei wiederum nicht eingehalten. Die Vorlage 7/5330 hat den Landtag laut Poststempel am 26. Juni um 17.46 Uhr erreicht. Effektiv lag die Vorlage den Abgeordneten am Dienstag, den 27. Juni vor. Das sind keine fünf Tage bis zum Freitag, den 30. Juni 2023. Wir hatten die Frist auch nicht beschlossen, um die Regierung zu ärgern, sondern die Sache hatte eine Vorgeschichte, wie ich Ihnen gerade schon beschrieben habe. Es gehört zu den Grundsätzen der Organtreue, dass sich die Verfassungsorgane gegenseitig entsprechend Achtung und Respekt entgegenbringen. Die Einhaltung einer Frist ist ein Zeichen von Wertschätzung und Respekt. Diese Wertschätzung und diesen Respekt haben sich in diesem ganzen Prozess – ich glaube, das wurde schon deutlich – sehr oft vermissen lassen. Deshalb kann ich die Art und Weise des Umgangs im HuFA auch nur als organwidriges Verhalten klassifizieren, denn unabhängig von der Fristfrage hatte der Staatskanzleiminister auch kein sonderlich großes Interesse an inhaltlicher Debatte, das habe ich selbst in Sitzungen erlebt, wo immer die gleiche Antwort gegeben wurde, insbesondere im Bereich der öffentlichen Sitzung. Vielmehr war er ein Meister des Verweisens auf frühere Aussagen, die er in anderen Ausschüssen oder im Plenum getätigt hatte, bzw. auf die zu spät eingegangenen Unterlagen. Demokratie lebt davon, dass man Argumente fair miteinander austauscht. Ein Austausch findet jedenfalls nicht statt, indem man versucht, die Kunst des Verweisens zu perfektionieren. Damit leisten Sie ebenfalls einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erosion des demokratischen Systems, aber das ist vielleicht aufgrund dessen, was wir hier erlebt haben, auch Ziel des Ganzen. Das Aufklärungsbewusstsein sieht anders aus und deshalb war es auch richtig und wichtig, dass wir in diesem Hohen Haus den Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ eingerichtet haben, der entsprechend für Aufklärung sorgen wird. Wir halten abschließend fest: Noch immer kann von einer Aufklärung nicht im Ansatz gesprochen werden, noch immer liegen die Akten nicht vollumfänglich vor und noch immer gibt es keine digitale Bereitstellung der Unterlagen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, erstens, die Arbeit des Untersuchungsausschusses „Postenaffäre“ mit hoher Priorität zu begleiten und bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört vor allem auch die vollständige, gut aufbereitete und zügige Aktenvorlage. Die haben wir bis jetzt noch nicht erlebt und deswegen konnte die letzte Sitzung auch noch nicht wesentlich vorangetrieben werden. Zweitens, dass bis auf Weiteres alle laufenden und geplanten arbeits-, dienst- und beamtenrechtlichen Maßnahmen, sofern rechtlich möglich, ausgesetzt werden, soweit sie den Empfehlungen des Rechnungshofs widersprechen. Dafür ist hier auch heute dieser Beschluss wichtig. Und drittens, bis zum 31. Oktober 2023 eine umfassende Prüfung dahin gehend einzuleiten, ob und in welchen Fällen die monierte Einstellungspraxis auch außerhalb der Leitungsbereiche seit 2014 praktiziert wurde. Über diese Ergebnisse ist dem Landtag unverzüglich zu berichten. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, Sie sehen, wir kämpfen weiter um Aufklärung, auch über den Bericht des Rechnungshofs hinaus. Ich glaube, das erwarten die Menschen in diesem Land bei der Schwere der Vorwürfe und daran werden wir weiterarbeiten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist jetzt die nächste Rednerin.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich glaube, ich kann das relativ kurz halten. Im Wesentlichen hat die Kollegin Merz das hier gerade eingeordnet. Ich will aber vielleicht noch mal ein bisschen auf die Metaebene gehen, weil ich ein bisschen das Gefühl habe, zumindest Herr Bühl und ich gehören nicht dem gleichen Parlament an und scheinen irgendwie auch regelmäßig in unterschiedlichen Sitzungen zu sitzen, die aber trotzdem den gleichen Namen tragen. Die ewige Leier von „die Landesregierung behindert die Aufklärung“ ist uns ja nun bekannt, die wird, glaube ich, nicht wahrer, wenn man sie zum zehnten Mal wiederholt. Ich glaube, genug Untersuchungsausschusserfahrung mitzubringen, um sagen zu können, was wirkliche Behinderung von Aufklärungsarbeit im Ernstfall bedeuten kann. (Beifall DIE LINKE) Ich würde im Ernstfall auch sagen, wenn die CDU auch nur ansatzweise im Untersuchungsausschuss „Mafia“ oder im Untersuchungsausschuss „PMK“ so viel Chuzpe hätte, sich hierhinzustellen und das mal zu thematisieren, was wir da an Behinderung haben, auch unter anderem beispielsweise durch andere Regierungen, die sie mitvertreten in Sachsen etc. pp., dann wären wir wahrscheinlich der Aufklärung in diesen Untersuchungsausschüssen, die aus meiner Sicht auch eine sehr hohe Relevanz haben für diesen Freistaat, schon deutlich weiter. Aber es geht der CDU nicht um tatsächliche Aufklärung. Es geht ihr auch im Untersuchungsausschuss nicht um tatsächliche Aufklärung, sondern es geht darum, das, was Sie schon fertig in Ihrer Schublade haben, noch mal zu bestätigen. Deswegen lassen Sie auch Sachverständige für sich irgendwelche Gutachten erstellen, die Sie dann einbringen. Was ich Ihnen aber dann tatsächlich auch übelnehme – neben dem ganzen Schauspiel, das wir jetzt hier seit mehreren Monaten erleben –, ist die Tatsache, dass Sie nicht davor zurückschrecken, unter anderem in einem Untersuchungsausschuss Minderheitenrechte zu beschneiden. Das finde ich wirklich problematisch, dass Sie hier zur Durchsetzung Ihrer politischen Ziele und Ihrer Wahlkampfziele, nämlich den Versuch, Rot-Rot-Grün immer wieder zu diskreditieren, eben auch ganz tief in die Mottenkiste greifen und Anträge, die wir in dem Untersuchungsausschuss stellen, einfach wegwischen und blockieren. Das – das muss ich auch ehrlich sagen – habe ich in den Untersuchungsausschüssen, die ich selbst verantwortet habe und in denen ich gesessen habe, so nicht erlebt. Auch nicht, als Rot-Rot-Grün hier eine Mehrheit hatte, sind Dinge so einfach weggewischt worden und wurde sich hier öffentlich hierhingestellt und dann wird trotzdem von Aufklärung erzählt. Aber gut. Wir merken ja auch mit Blick auf den Tagesordnungspunkt davor, dass sich hier sozusagen gerade nicht nur in kleinen Schritten, sondern in sehr großen Schritten Positionen auf der politischen Skala verschieben und sich die CDU entschieden hat, noch weiter nach rechts zu rücken, noch populistischer zu werden, noch weniger an der Sachdebatte teilzunehmen und sachliche Aufklärung hier tatsächlich zu leisten. Wir haben, glaube ich, relativ deutlich bewiesen als Koalitionsfraktionen, dass wir auch mit unserer Positionierung zu einem Untersuchungsausschuss natürlich gewillt sind, das Ganze aufzuklären, ich glaube, deutlich mehr, als es die CDU-Fraktion wirklich möchte. Da geht es aus meiner Sicht nur um die Bestätigung der eigenen Position. Das ist das Ziel. Das kann man alles machen, aber da muss man sich am Ende auch nicht wundern, wenn die Leute sich erstens fragen, was zur Hölle machen die da eigentlich, und zweitens die Menschen auch das Gefühl haben, dass man sich nicht mehr um die Themen kümmert, die tatsächlich problematisch für sie sind. Es ist jetzt nicht wahnsinnig überraschend, dass wir dieser Beschlussempfehlung heute hier nicht zustimmen werden. Das ist, glaube ich, keine Überraschung. Ich würde der CDU nur dringend raten, vielleicht dann doch zumindest ansatzweise wieder zu den Gepflogenheiten zurückzukehren, die wir auch in der letzten Legislatur, als wir noch eine Mehrheitskonstellation hatten, hier gepflegt haben. Ansonsten, glaube ich, bekommen wir hier richtige Probleme, die nicht mehr einfach so zu heilen sind. Aber auch dieser Appell ist nicht der erste, den wir in diese Richtung schicken, und die Aufmerksamkeitsspanne bei der CDU ist, glaube ich, dahin gehend ein Stück weit erschöpft. Also, wir werden dem natürlich nicht zustimmen. Und ich würde auch allen empfehlen, das nicht zu tun. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Von den paar, die da sind!) Es ist ein Nonsensantrag in vielerlei Hinsicht. Aber gut, dafür sind Sie ja auch ein bisschen bekannt. Ich sage nur, Genderantrag war auch so ein Nonsensantrag. Keine Ahnung, wer Ihnen so was aufschreibt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das hat aber nicht viel mit wirklich sinnvoller parlamentarischer Arbeit zu tun. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Danke sehr. Für die Parlamentarische Gruppe der FDP rufe ich Herrn Abgeordneten Kemmerich auf. (Unruhe im Hause) Ich bitte doch um etwas Ruhe im Saal. Das Wort hat Abgeordneter Kemmerich. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, keine Zuschauer mehr auf der Tribüne, aber hoffentlich noch ein paar im Netz! Ja, wir haben festgestellt in dem ganzen Verfahren, auch wenn das hier wieder runtergespielt wird, aber es liegt ja auch in der Natur der Sache, es gab ein mangelndes Aufklärungsbewusstsein der Landesregierung. Insofern haben wir festgestellt, dass wir mit dem Sofortbericht der Landesregierung nicht zufrieden waren. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber „nicht zufrieden“ heißt Nichtaufklärung!) Und auch die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss offenbarten ein eklatantes Desinteresse der Landesregierung, den Sachverhalt vollumfänglich aufzuklären. Die erbetenen Unterlagen wurden entweder gar nicht oder nur unzureichend an die Abgeordneten des Ausschusses übermittelt. Das beeinträchtigt nun mal unsere Arbeit. Daher haben wir letztlich folgerichtig den Untersuchungsausschuss 7/4 zur Postenaffäre eingerichtet, um die Defizite in der Aufklärung durch die Landesregierung zu kompensieren. Angesichts der begrenzten Zeit bis zum Ende der 7. Wahlperiode sollte die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss höchste Priorität einräumen. Sie sollte dies tun, indem sie nun vollständige und gut aufbereitete und zügige Aktenvorlage liefert, um den Untersuchungsprozess zu erleichtern. Jegliche Verzögerung oder Obstruktion würden die dringend benötigte Transparenz und Aufklärung weiter untergraben. Und ich sage es noch mal ganz deutlich: Bei der Aufklärung hier um diesen Sachverhalt geht es nicht um Dinge der Neunziger oder 2000er oder lange zurückliegend, sondern es geht um das Einschätzen des Handelns der aktiven Landesregierung, die sich in großen Teilen übrigens bewirbt, diese Regierungszeit fortzusetzen. Ich glaube, da hat die Bevölkerung ein sehr großes Maß Anrecht an unmittelbarer, transparenter Aufklärung, und das zeitnah vor dem Wahltermin. Der Bericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13. März dieses Jahres hat schwere Verstöße bei der Stellenbesetzung aufgezeigt. Infolge dessen fordern wir, alle laufenden und geplanten Maßnahmen, die den Empfehlungen dieses Berichts widersprechen, sofort auszusetzen. Und wir haben erlebt, dass dies teilweise wieder unterlaufen wird mit weiteren Verbeamtungen auf Lebenszeit im Bereich der Staatssekretäre. Das ist schon ziemlich frech, da mit mangelndem Unrechtsbewusstsein weiter so zu tun, als ob alles in Ordnung wäre. Wir werden das später an anderer Stelle noch mal diskutieren. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Eben dies stellt die Integrität des Handelns der Regierung wieder her, allerdings sehen wir noch kein besonderes Unrechtsbewusstsein. Der Bericht des Rechnungshofs hat nur die Spitze des Eisbergs aufgedeckt. Es ist unerlässlich, die Einstellungspraxis in der gesamten Thüringer Landesverwaltung zu überprüfen, also auch zum Beispiel im Thüringer Landesverwaltungsamt und anderen Bereichen. Diese Überprüfung sollte sich auch nicht nur auf die Leitungsbereiche beschränken, sondern die gesamte Verwaltungsstruktur. Der Landtag sollte unverzüglich über die Ergebnisse informiert werden, um geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, deshalb die heutige Beschlussvorlage. In Anbetracht der schwerwiegenden Feststellungen des Thüringer Rechnungshofs und der erheblichen Mängel bei der Aufklärung durch die Landesregierung erscheint die Annahme dieses Änderungsantrags nicht nur sinnvoll, sondern dringend geboten – ich wiederhole es gern – im Sinne der Wähler, die im nächsten Jahr eine Entscheidung zu treffen haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Dittes, Fraktion Die Linke, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr geehrter Herr Bühl, die Choreografie ging ein bisschen daneben, da Sie jetzt den Punkt mit der Grunderwerbsteuer setzen mussten, und Sie können die große politische Aufregung, die Sie sich offensichtlich von Akt III der Inszenierung „Angebliche Postenaffäre“ versprochen haben, gar nicht so richtig umsetzen. Deswegen sind Sie wahrscheinlich auch so ein bisschen gelangweilt von dieser Debatte und beschäftigen sich mit Ihrem Handy und checken wahrscheinlich die Reaktionen auf den unsäglichen politischen Beschluss, den Sie gerade gefasst haben. (Heiterkeit CDU, AfD) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ich checke die positiven Nachrichten, die mir Familien wegen der Senkung schreiben!) Aber lassen Sie uns doch zu Ihrem Antrag reden. Vielen Dank dafür, dass ich jetzt Ihre Aufmerksamkeit habe. Lassen Sie uns doch mal über Ihre Beschlussempfehlung reden. Ich finde es schon ganz amüsant, wenn Sie hier von fehlendem Aufklärungswillen der Landesregierung sprechen, und Herr Kemmerich hat es ja nun deutlich gesagt: Sie machen es daran fest, dass Sie mit der Antwort der Landesregierung, die Sie bislang in allen Fragestunden, in allen Sitzungen bekommen haben, nicht zufrieden sind. Sie sagen, der fehlende Aufklärungswille macht sich daran fest, weil im Prinzip die Rechtsauffassung, die die Landesregierung vertritt, nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt und nicht der entspricht, die der Landesrechnungshof in seinem Bericht gemacht hat. Das ist der Punkt, den Sie hier ausmachen und sagen, deswegen fehlt der Landesregierung das Aufklärungsinteresse. Ich finde es vor allem auch deshalb interessant, denn wenn Sie ja der Landesregierung vorwerfen, dass sie überhaupt kein Aufklärungsbewusstsein, kein Aufklärungsinteresse hat, dann unterstellen Sie hier so ein Stück weit sich selbst, ein solches zu haben. Oder, Herr Bühl? Aufklärungsbewusstsein, Aufklärungsinteresse heißt ja, man will etwas aufklären, was unbekannt ist, wo man sich unsicher ist, wo ein Stück weit Informationen vorliegen, die muss man zusammenpuzzeln, die muss man beraten, und am Ende nach so einer Aufklärung kommt man zu so einem Urteil. Aber Ihr Urteil steht doch schon fest, und da sage ich mal, Sie haben überhaupt kein Aufklärungsinteresse, Sie haben auch kein Aufklärungsbewusstsein. Sie wollen, dass in diesem gesamten Prozess am Ende das festgestellt wird, was Sie von Anfang an sagen. Dann finde ich es wiederum ganz putzig, wenn Sie sagen, der Landesregierung fehlen die Wertschätzung und der Respekt gegenüber dem Verfassungsorgan. Herr Bühl, Ihnen fehlen die Wertschätzung und der Respekt gegenüber dem Verfassungsorgan der Landesregierung, wenn Sie erstens unterstellen, dass sie kein Aufklärungsbewusstsein hat, wenn Sie unterstellen, dass sie die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss oder in Ausschüssen gänzlich vereitelt hat. Und Ihnen fehlen natürlich die Wertschätzung und der Respekt, wenn Sie von Anfang an, vom ersten Tag an, mit solchen Vokabeln wie „die Ramelow-Regierung“, „Vetternwirtschaft“, „Veruntreuung“, „Ämterpatronage“ Stimmung erzeugt haben. Da sage ich Ihnen, das hat mit Wertschätzung und Respekt gegenüber einem Verfassungsorgan nichts zu tun. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Landesregierung kann sich selber verteidigen. Ich sage Ihnen aber auch, warum Sie keinen Respekt gegenüber dem Verfassungsorgan Thüringer Landtag haben. Sie sagen, die Landesregierung gibt Ihnen nicht alle Informationen, gibt Ihnen nicht die Möglichkeit zu diskutieren, gibt Ihnen nicht die Möglichkeit, Fragen zu beantworten und zu bewerten. Ich war ja selbst Mitglied oder habe an Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses teilgenommen. Ich kann mich noch an eine Sitzung erinnern, als Sie sich darüber aufgeregt haben und der Ausschussvorsitzende Ihrer Fraktion versucht hat, den Staatskanzleiminister zu unterbinden, weil er zum Punkt II Ihres Antrags Ausführungen gemacht hat, nämlich zu der Frage, welche Schlussfolgerungen die Landesregierung zieht. Da haben Sie lautstark dazwischengerufen, dass das hier überhaupt nichts zur Sache tut und Herr Hoff nicht sagen soll, was die Landesregierung für Schlussfolgerungen zieht. Das wollten Sie nicht hören, obwohl Sie es selber beantragt haben, und haben dann sogar noch behauptet, dass das nicht in Ihrem Antrag gestanden hätte. Ich erinnere mich noch gut an diese Sitzung, als Sie genau diese Schlussfolgerung der Landesregierung gar nicht hören wollten. Ich erinnere mich auch noch gut an die Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien, als Sie gleich von vornherein gesagt haben, in diesem Ausschuss überhaupt nicht reden zu wollen, obwohl es Anträge von Fraktionen gab, die sagen, wir wollen genau darüber reden, weil das der Ausschuss ist, der a) auch betroffen ist durch die Staatskanzlei, und b) natürlich es auch der Ausschuss ist, wo der Staatskanzleiminister regelmäßig dem Parlament Auskunft gibt. Diese Beratung in diesem Ausschuss haben Sie verhindert. Da sage ich: Herzlichen Dank für Ihre Feststellung, jemand anderem würde das Aufklärungsbewusstsein fehlen. Sie haben selbst keinen Aufklärungswillen. Sie haben den Willen zur politischen Inszenierung. (Beifall DIE LINKE) Das wird dann auch weiter in Ihrem Antrag sehr deutlich. Deswegen können wir den auch wirklich relativ schnell abhandeln. Wir stimmen dagegen, Sie stimmen dafür, wahrscheinlich mit der AfD und der FDP. Damit ist klar, dass die Mehrheiten zur Gestaltung der Politik im Thüringer Landtag jetzt tatsächlich neu verteilt werden. Sie fordern mich hier heraus, wenn Sie in Ihrem Antrag die Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses im April, im Mai, im Juni aufzählen und dann am Ende sagen, weil in diesen drei Sitzungen bis zum Juni die Landesregierung nicht ausführlich geantwortet hat, war es folgerichtig, dass Sie den Untersuchungsausschuss beantragt haben. Dummerweise, Herr Bühl, haben Sie den Untersuchungsausschuss am 27. April beantragt, also vor Stattfinden all dieser Sitzungen. Wie Sie dann diese Sitzungen zur Begründung Ihres Antrags herbeiziehen können, das müssen Sie mir erklären. Diese zeitliche Unwucht in Ihrem politischen Agieren kann ich zumindest mit meinem physikalischen Verständnis nicht nachvollziehen. (Beifall DIE LINKE) Ist aber auch egal, denn darum geht es Ihnen ja gar nicht. Es geht einfach um das Feststellen von Behauptungen, es geht darum, das weiter in der Öffentlichkeit zu halten. Herr Kemmerich hat es ja auch gesagt: Das Ziel ist die Wahl im Herbst 2024. Was ich allerdings wirklich unverschämt finde, ist der Punkt II.3. Dort sagen Sie nämlich, dass im Prinzip die gesamte Landesverwaltung jetzt unter Verdacht steht. Deswegen nur noch mal kurz in Erinnerung gerufen: Der Rechnungshof hat die Einstellungspraxis bei Staatssekretären, bei nahen Angestellten, persönlichen Referenten, Büroleitern und Pressesprechern, wo § 3 des Laufbahngesetzes festschreibt, dass eine Ausschreibung nicht zwingend erforderlich ist, geprüft. Was haben Sie festgestellt, Frau Butzke? Dort, wo gesetzlich keine Ausschreibung vorgeschrieben ist, wurde auch keine Ausschreibung gemacht. Das war Ausgangspunkt Ihrer Beurteilung. Es hätte auch keine Bestenauslese gegeben. Die Landesregierung hat auf die damit verbundenen Mängel in der Dokumentationspflicht der Bestenauslese in diesem Verfahren hingewiesen und hat darauf reagiert. Jetzt übertragen Sie eine gesetzliche Regelung, die nur für diesen Bereich gilt, auf die komplette Verwaltung und unterstellen, dass dort das Verfahren auch Anwendung findet. Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass entgegen der rechtlichen Vorgabe, dass in allen anderen Bereichen Ausschreibungen zu erfolgen haben, diese dort nicht stattgefunden haben. Im Übrigen will ich Ihnen auch sagen: Das sind ja in anderen Bereichen – eben wurde das Landesverwaltungsamt genannt – Entscheidungen, die gar nicht durch Minister und Staatssekretäre getroffen werden, sondern wo Personalreferate diese Personalentscheidungen vorbereiten, wo Personalräte beteiligt sind, wo Ausschreibungen dokumentiert werden, wo im Prinzip auch Konkurrentenklagen bearbeitet werden und so die gerichtlichen Verfahren tatsächlich auch vorbereitet werden, die wirklich stattfinden. Was Sie machen mit Ihrem Punkt II.3, ist, die komplette Verwaltung und die komplette Arbeit der Personalreferate in allen Ministerien und allen nachgeordneten Behörden unter Generalverdacht zu stellen. Diesen Generalverdacht beschreiben Sie von Anfang an mit „Vetternwirtschaft“, „Veruntreuung“ und „Ämterpatronage“. (Beifall DIE LINKE) Das ist eine Unverschämtheit, weil das wirklich die politische Auseinandersetzung verlässt und tatsächlich Beamte in Thüringen unter Generalverdacht stellt. Aber das ist etwas, was wir heute früh schon mal diskutiert haben. Da haben Sie auch Polizeibeamtenstellen als Versorgungsposten charakterisiert. Sie haben wirklich langsam jeden Anstand verloren, den Sie in der politischen Auseinandersetzung mit uns, aber auch mit der Landesregierung eigentlich zeigen sollten. (Beifall DIE LINKE) Ich habe es schon gesagt: Wir lehnen Ihren Antrag ab. Beschließen Sie ihn! Es wird daran nichts ändern. Wenn Sie wirklich Aufklärung im Untersuchungsausschuss erzielen wollen, dann werden Sie natürlich in die Lage versetzt werden müssen, in die Akten zu schauen, die zu lesen, mit den jeweiligen Ministern und Staatssekretären zu diskutieren. Aber Sie sollten vor allem auch eines machen: Sie sollten die Mitarbeit anderer Fraktionen nicht blockieren. Denn eine Ihrer ersten Entscheidungen im Untersuchungsausschuss war, einen Beweisantrag der Fraktionen von SPD, den Linken und Grünen abzulehnen. So viel zu Ihrem Aufklärungsbewusstsein. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD erteile ich Herrn Abgeordneten Kießling das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Kießling AfD

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, liebe Abgeordnete auf den Bänken! Wir haben nun schon viel gehört im KleinKlein. Ich will es mal ein bisschen zusammenfassen. Der Thüringer Rechnungshof hatte den Zeitraum 2014 bis 2020 geprüft und dabei die Akten von 64 Landesbediensteten entsprechend überprüft mit dem Ergebnis, dass diese Landesregierung den Schwerpunkt lieber auf das Parteibuch, auf das richtige Parteibuch gelegt hat statt auf die Bestenauslese und somit auf Eignung und Befähigung, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, eben nicht so den Schwerpunkt gelegt hat. Ziel der Prüfung war unter anderem auch, ob die Landesregierung bei den Einstellungen wirtschaftlich und sparsam gehandelt hatte, eben auch, ob die beamtenrechtlichen, insbesondere die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung in die Beamtenlaufbahn gegeben sind. Es ist ja jetzt auch dieser Grund, warum das Ganze noch erweitert werden soll. Hier gibt es auch klare gesetzliche Vorgaben, die es einzuhalten gilt. Jedoch gibt es mehr als berechtigte Zweifel, ob diese immer von dieser rotrot-grünen Regierung eingehalten worden sind. Daher hat der Landtag festgestellt, dass die vom Thüringer Rechnungshof in seinem Sonderbericht vom 13. März 2023 mit dem Titel „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ erhobenen Vorwürfe gegenüber der Landesregierung, insbesondere die festgestellten Verstöße gegen den Leistungsgrundsatz nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes bei Stellenbesetzungen, fehlende Stellenausschreibung und nicht nachvollziehbarer Eingruppierung, schwer wiegen. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, dem Land darüber zu berichten, wie sie mit dem Ergebnis der Prüfung des Thüringer Rechnungshofs umgehen wird, insbesondere wie sie das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen bewertet und welche dienst-, beamten-, haushalts-, disziplinar- und zivilrechtlichen Maßnahmen sie im Einzelfall prüfen und gegebenenfalls ergreifen wird. Es ist also die Verantwortung der Landesregierung, auf diese Vorwürfe angemessen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, auch das beschädigte Vertrauen der Bürger in die Regierung wiederherzustellen, meine Damen und Herren. Es bedarf daher einer transparenten, umfassenden und auch gründlichen Aufarbeitung durch das Parlament, durch die Justiz und vor allem auch durch die Landesregierung. Was es nicht braucht, ist eine Gesetzesänderung, welche dieser Landesregierung ermöglicht, diese zweifelhaft eingestellten Staatssekretäre, als Beispiel, jederzeit in den einstweiligen Ruhestand ohne Angabe von Gründen zu versetzen, wo sie dann auf Kosten der Steuerzahler ewig bleiben können. Meine Damen und Herren, der nächste Tagesordnungspunkt beinhaltet ja eine entsprechende Gesetzesänderung und dazu wird mein Kollege Mühlmann noch ausführen. Da ist nach unserer Auffassung der Punkt II aus der Drucksache 7/7574 mit den geforderten Konsequenzen aus der vom Thüringer Landesrechnungshof kritisierten Einstellungspraxis noch lange nicht hinreichend erfüllt. Auch konnte uns in der Beratung des HuFA nicht zweifelsfrei durch die Landesregierung dargelegt werden, dass, wie in Punkt III.2 des Antrags gefordert, sofort alle laufenden und geplanten arbeits-, dienst- und beamtenrechtlichen Maßnahmen, sofern rechtlich noch möglich, ausgesetzt werden, soweit sie der Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs widersprechen. Auch auf die Frage nach dem entstandenen Schaden für die Steuerzahler konnte bisher keine befriedigende Antwort gegeben werden, zumal der Thüringer Rechnungshof schon seit 2019 die Personalpolitik und die Menge an Personal in der Landesregierung kritisiert, da wir uns als kleines Thüringen einen Personalkörper ähnlich wie beispielsweise in Baden-Württemberg leisten, mit dem Unterschied, dass Baden-Württemberg zum Beispiel 2021 eine Wirtschaftsleistung von 536 Milliarden Euro hatte und im Gegensatz dazu Thüringen von 65,5 Milliarden. Als drittkleinstes deutsches Flächenland beschäftigt Thüringen nach den Stadtstaaten bezogen auf die Bevölkerung die meisten Landesbediensteten, rund 29 je 1.000 Einwohner. Im Bericht des Rechnungshofs von 2019 war damals schon zu lesen, dass etwa 26 Landesbedienstete pro 1.000 Einwohner vorhanden waren. Somit bewegen wir uns mit dieser rot-rot-grünen Landesregierung zügig auf die 40-Prozent-Grenze unserer Landesverfassung bezüglich der Personalausgaben im Landeshaushalt zu. Diese rot-rot-grüne Landesregierung schränkt durch ihre Personalausgabenpolitik den Handlungsspielraum immer mehr ein. Da ist unter anderem die Beschlussempfehlung des HuFA in der Drucksache 7/8721 nur folgerichtig, dass der zwischenzeitlich eingesetzte Untersuchungsausschuss 7/4 sich mit der sogenannten „Postenaffäre“ weiter befassen und die noch offenen Fragen, vor allem die notwendigen Konsequenzen, hieraus ermitteln muss und soll. Auch der Forderung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 33 Abs. 2 – ich zitiere –: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“, ist nicht Folge geleistet worden, wenn hier von der rot-rot-grünen Minderheitsregierung das Parteibuch das ausschlaggebende Kriterium war bzw. erst gar nicht die offenen Stellen ausgeschrieben wurden. Mit anderen Worten: Diese Landesregierung verstößt hierbei gegen das Grundgesetz, meine Damen und Herren, und das laut Bericht des Landesrechnungshofs gleich in 34 Fällen. In zwei Fällen erhob das Ressort ausdrücklich die dem Minister entsprechende politische Einstellung zum Einstellungskriterium, was einen klaren Gesetzesverstoß darstellt. Nur in fünf Fällen wurde die Einstellung mit der Eignung des Bewerbers für die Stelle begründet. Das kann sich keiner in der freien Wirtschaft leisten, meine Damen und Herren. Wir stimmen daher der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu, mit der weiteren Behandlung im eingerichteten UA. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redewünsche vor. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Hoff das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist hier schon deutlich gemacht worden, dass naturgemäß unterschiedliche Auffassungen darüber vorliegen, inwieweit die Landesregierung ihrer selbst gewählten Aufklärungsverpflichtung auch nachgekommen ist. Ich will noch mal darauf verweisen, dass wir selbst – darauf ist Herr Abgeordneter Dittes eingegangen – durch Schreiben von mir einen Sofortbericht im für die Staatskanzlei zuständigen Ausschuss abgeben wollten. Das ist abgelehnt worden. Gleichwohl sind dann im Ausschuss für Justiz und auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen in öffentlicher und in geschlossener Sitzung umfangreiche Fragenkataloge abgearbeitet worden – die Protokolle sind für alle Abgeordneten einsehbar. Darüber hinaus sind durch die regierungstragenden Fraktionen auf der einen Seite und durch die CDU und die FDP auf der anderen Seite Anträge in den Thüringer Landtag eingebracht worden, die sich mit dem Thema befassen, und die Landesregierung hat erklärt, dass sie die Aufträge an die Landesregierung in diesen Anträgen unabhängig von der Frage, ob sie vom Landtag beschlossen werden, beantwortet. Das heißt also, bevor der Landtag überhaupt zu einer Beschlussfassung über seine eigenen Anträge gekommen ist, haben wir diese Arbeitsaufträge abgearbeitet in den Sitzungen und in einem umfangreichen Bericht, der mit über 140 Seiten auch für alle Abgeordneten einsehbar ist. Wir haben darüber hinaus eine Sondersitzung des Thüringer Landtags gehabt, in der ich einen umfangreichen Sofortbericht abgegeben habe. Gleichzeitig muss ich Ihnen, lieber Abgeordneter Bühl, zu Ihrem Vorwurf, ich würde im Haushaltsausschuss auf die entsprechenden Aussagen in der Sonderplenarsitzung und in den Ausschusssitzungen verweisen, sagen, dass das halt daran liegt, dass, wenn Sie redundante Fragen stellen, ich natürlich, weil ich auch die Zeit der Abgeordneten nicht überstrapazieren will, auf die Antworten verweise, die ich schon gegeben habe, die Ihnen schriftlich vorliegen. Darüber hinaus hat es aber noch einen ganz einfachen Grund: Man möchte Ihnen auch nicht das Gefühl geben, dass ich an dem einen Tag möglicherweise in einem Jota eine abweichende Aussage zu dem Thema mache, an dem Sie sowieso schon den Untersuchungsausschuss angekündigt haben. Insofern ist das Verhalten, das Sie mir unbegründet vorwerfen, eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass ein Untersuchungsausschuss eben was anderes ist als beispielsweise eine Sonderausschusssitzung oder Ähnliches, nämlich dass hier entsprechend auch Vorladungen als Zeuge zu erwarten sind. Gleichzeitig weise ich entschieden zurück, wie ich es schon an verschiedener Stelle gemacht habe, dass Sie den Vorwurf unterbreiten, die Landesregierung hätte hier quasi mit Täuschen, Tricksen und zu wenigen Unterlagen gearbeitet. Ich will aber auch mal darauf hinweisen, weil Sie immer und immer wieder darüber sprechen, dass die Landesregierung unter dem Vorwand des Datenschutzes Ihnen Unterlagen nicht zugänglich machen würden: Mit Schreiben vom 13. September 2023 ging in der Thüringer Staatskanzlei und in allen Fachressorts der Landesregierung ein Schreiben des Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten ein. Aus dem möchte ich zitieren: „[Dem] Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit […] liegen derzeit zwei Beschwerden vor, die die mögliche Übermittlung von Personalakten( ‑ daten) an den Untersuchungsausschuss 7/4 des Thüringer Landtags […]“ – ich verzichte jetzt auf die Langfassung des Titels – „betreffen. Nach hiesigem Kenntnisstand hat der Untersuchungsausschuss 7/4 in seiner ersten Sitzung am 7. Juli 2023 die Landesregierung aufgefordert, bis zum 15. September bestimmte Bestandteile der Personalakten der betroffenen Bediensteten nebst den dazugehörigen Sachakten, insbesondere Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Stellenbewertungen vorzulegen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen meine derzeitige datenschutzrechtliche Bewertung der Sachlage darlegen. Die Landesregierung ist bei [ihrer] Tätigkeit an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung […] und der geltenden Datenschutzgesetze gebunden. Eine Übermittlung an den Untersuchungsausschuss darf nur erfolgen, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) [Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit] Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) bis e) [DatenschutzGrundverordnung]. Nach § 2 Abs. 7 des Thüringer Datenschutzgesetzes […] darf die Landesregierung personenbezogene Daten, die für andere Zwecke erhoben worden sind, zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen sowie zur Vorlage von Unterlagen und Berichten im Rahmen der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ – dann ist fettgedruckt in dem Schreiben – „in dem dafür erforderlichen Umfang verwenden. Diese Regelung trägt dem im Datenschutz wesentlichen Grundsatz der Erforderlichkeit Rechnung, nach dem auch bei bestehender Rechtsgrundlage eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Erforderlichkeit zulässig ist. Maßstab für die Erforderlichkeit der Übermittlung ist der Beschluss zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses in der Drucksache 7/7914. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anforderung des Untersuchungsausschusses allein bereits eine Datenübermittlung rechtfertigt. Dem steht die Bestimmung des § 2 Abs. 7 [Thüringer Datenschutzgesetz] entgegen.“ Dann wird der Untersuchungsausschussauftrag erläutert. Dann zitiere ich weiter: „Für die Erfüllung dieser Aufgabe bedarf es meiner Meinung nach nur der Übersendung von Sachakten zu Auswahlverfahren. Wenn es keine Auswahlverfahren gegeben haben sollte, genügt die Aussage darüber. Teile von Personalakten sind nur insoweit zu übersenden, als sie Angaben zu Auswahlverfahren enthalten. Gegenstand der Untersuchung ist“ – Zitat – „‚Ernennung beziehungsweise Einstellung‘ bzw.“ – Zitat – „die ‚Besetzung von Stellen‘. Daher geht es nicht um die Untersuchung der betroffenen Bediensteten, sondern um die jeweiligen Verfahren, die ihrer Einstellung oder Dienstpostenzuweisung zugrunde liegen. Ich warne daher davor, die Personalakten ohne Prüfung der Erforderlichkeit der Übermittlung an den Untersuchungsausschuss zu übersenden. Dies würde einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) [Datenschutz-Grundverordnung] darstellen.“ Vor dem Hintergrund der Landesregierung hier noch mal quasi via öffentlicher Plenarsitzung den Vorwurf zu machen, sie würde dem Untersuchungsausschuss Unterlagen vorenthalten, leichtfertig, weil sie den Untersuchungsausschussauftrag verhindert, ist das ein starker Vorwurf. Sondern es ist die Aufgabe sowohl der Landesregierung als auch des Landtags, den personenbezogenen Daten – und um diese Sachfrage diskutieren wir seit dem ersten Tag bei der Übersendung von Unterlagen – Rechnung zu tragen. Und dass Sie notorisch den personenbezogenen Datenschutz hintanstellen, weil Sie das als Instrument nutzen wollen, um der Landesregierung zu unterstellen, sie würde Ihrem Untersuchungsauftrag entgegenwirken, das ist ein mangelnder Respekt gegenüber dem Datenschutz und den Beschäftigten, um die es geht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und um die ging es der Landesregierung vom ersten Tag an dieser Stelle. Dann haben Sie in II. Ziffer 3 der Drucksache 7/8721, die hier schon zitiert worden ist, gesagt, die Landesregierung soll bis 31. Oktober 2023 eine umfassende Prüfung einleiten und unverzüglich dem Landtag über das Ergebnis berichten, ob und – wenn ja – in welchem Umfang die vom Thüringer Rechnungshof monierte Einstellungspraxis in der Thüringer Landesverwaltung auch außerhalb der Leitungsbereiche der obersten Landesbehörden seit Dezember 2014 praktiziert wurde. Das heißt, Sie möchten, dass – also ich kann das schwer fassen, weil, wenn man sich den Sonderbericht des Rechnungshofs noch mal zugrunde legt: Der hat vier Teile, und der Teil 4 beschäftigt sich ausschließlich mit den Staatssekretären. Das heißt, Sie wollen jetzt, dass wir als Landesregierung umfassend prüfen, ob außerhalb der Leitungsbereiche die Kriterien, die für die Einstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären zugrunde liegen, praktiziert worden sind. Da kann ich Ihnen heute schon sagen: Nein, denn diese Regelungen umfassen ja nur Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Dann haben wir den Teil 3 in diesem Bericht. Dazu wird auch durch den Rechnungshof ausgeführt, dass § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht normiert. Der Rechnungshof befasst sich mit der Frage, wie diese Ausnahme von der Ausschreibungspflicht durch die Landesregierung wahrgenommen wurde. Jetzt wollen Sie, dass wir umfangreich prüfen und dem Landtag berichten, ob außerhalb der Leitungsbereiche in der Landesverwaltung Ausschreibungen nicht gemacht wurden unter Bezug auf die Regelungen von § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz. Da kann ich Ihnen heute schon sagen: Nein, ist nicht praktiziert worden, weil Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht nur dort vorgenommen wurden, wo § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz diese Ausnahmen normiert. Ich würde in diesem Zusammenhang bitten, dass das quasi als Sofortbericht zu dem noch nicht beschlossenen Antrag in der Drucksache 7/8721 wahrgenommen wird, denn ich bin nicht bereit – und kann auch nicht –, Sachverhalte, die außerhalb der Leitungsbereiche gesetzlich gar nicht vorgesehen sind, daraufhin überprüfen, ob dort Regelungen angewendet wurden, die nur für die Leitungsbereiche nach § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz angewendet werden. In diesem Sinne kann ich also bereits vor dem 31. Oktober 2023 sagen, dass eine umfassende Prüfung vor dem Hintergrund der offensichtlich rechtlichen Sachlage ergeben hat, dass außerhalb der Leitungsbereiche keine entsprechenden Verfahren vorgenommen wurden, wie sie vom Rechnungshof kritisiert wurden, von uns in Teilen bezogen auf die Dokumentation ansonsten grundsätzlich zurückgewiesen worden sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur Abstimmung. Ich gebe folgenden Hinweis: Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung wird nur über die Nummern I und III des Antrags in der Fassung der Beschlussempfehlung abgestimmt, da die Beschlussempfehlung eine Neufassung enthält. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Nummern I und III des Antrags in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/8721. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Fraktionen der CDU, AfD und die Parlamentarische Gruppe der FDP. (Heiterkeit CDU, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe ja die Begeisterung oder auch nicht, auf jeden Fall möchte ich jetzt gern wissen, wer gegen diesen Antrag ist. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Jetzt hat man im Hintergrund ausgezählt. 41 Abgeordnete haben für diesen Antrag gestimmt, 39 dagegen. Damit ist dieser Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8656 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, mit der Drucksache 7/8656 liegt dem Landtag ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der den Titel „Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte“ trägt und den ich hier für die Landesregierung einbringen darf. Mit dem Gesetzentwurf schlagen wir dem Landtag eine von der Landesregierung schon länger angestrebte Novellierung des Thüringer Beamtengesetzes und auch des Thüringer Laufbahngesetzes vor. Der Gesetzentwurf enthält drei Punkte. Zum einen möchten wir die Anzahl der politischen Beamtinnen und Beamten reduzieren. Zukünftig sollen nach dem vorliegenden Entwurf erstens der oder die Präsident/Präsidentin des Landesverwaltungsamts, zweitens der oder die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann und drittens der bzw. die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge keine politischen Beamten mehr sein. Die Anzahl der politischen Beamten ist in Thüringen mit sieben Funktionen im Ländervergleich höher als in anderen Bundesländern. Um dem Ausnahmecharakter gegenüber dem Regelfall des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit stärker Rechnung zu tragen, soll die Anzahl der politischen Beamtinnen und Beamten durch die Anpassung der gesetzlichen Regelung reduziert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte zudem in Fällen – das habe ich hier an verschiedener Stelle schon im Thüringer Landtag angesprochen –, die ihm aus den anderen Bundesländern vorgelegt worden sind, festgestellt, dass die Institution der politischen Ämter in unmittelbarer Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern stehen muss, um eine Abweichung von dem in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz normierten Lebenszeitprinzip zu rechtfertigen. Dieses Näheverhältnis spricht dafür, die Anzahl der Funktionen geringer zu halten, und zwar in dem Umfang, wie wir es vorgeschlagen haben. Aus diesem Grunde schlagen wir eben vor, die eingangs benannten Positionen in die Einordnung als politische Beamtinnen bzw. Beamten entfallen zu lassen. Außerdem möchten wir für Beamtinnen und Beamte, die bereits im Landesdienst stehen und die grundsätzlich bereit und geeignet wären, ein politisches Amt zu übernehmen, ein Rückkehrrecht in ihr vorheriges Amt verankern, wenn sie vor dem Erreichen der Altersgrenze in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden sollten. Und da, ehrlich gesagt, Herr Kießling, verstehe ich die Kritik, die Sie vorhin geäußert haben, nicht. Es geht im Kern darum, es wird auch in den nächsten Landesregierungen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre geben. Derzeit ist es so, dass die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden und nicht die Möglichkeit haben, in ihr ursprüngliches Amt zurückzukehren. Das wird jetzt wie in anderen Bundesländern auch geschaffen. Das reduziert im Übrigen die Ausgaben, die für den einstweiligen Ruhestand anfallen. Insofern würde ich eher dafür plädieren, sich auch an dieser Stelle fraktionsübergreifend für diesen Gesetzentwurf zu entscheiden. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung des Thüringer Laufbahngesetzes vor. Hier ist es aus Sicht der Landesregierung ungeachtet der bestehenden verschiedenen Auffassungen nötig, bei den Einstellungsvoraussetzungen für Staatsekretärinnen und Staatssekretäre klärend zu regeln, dass für diese grundsätzlich eine Ausnahme von der Regel der Einstellungen im Eingangsamt der Laufbahn gilt. In der Folge können diese politischen Beamtinnen und Beamten, sofern die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst vorliegen, unmittelbar in das der normativen Bewertung entsprechende Amt eingestellt werden. Warum schlagen wir das vor? Weil unsere rechtliche Auffassung ist, dass dieser Sachverhalt bisher wie übrigens in den anderen Bundesländern und im Bund, in denen das Eingangsamt normativ bewertet ist, indem es in den jeweiligen Beamtengesetzen definiert ist, und hier rechtliche Unklarheiten, die in der Änderung oder in der Schaffung des Laufbahngesetzes und der Übertragung von der auf dem Verordnungswege vorher geregelten laufbahnrechtlichen Fragestellungen klargestellt werden. Dieses Vorhaben reiht sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, die die Landesregierung im Ergebnis der Bewertung des Sonderberichts des Rechnungshofs getroffen hat. Wir schaffen mit diesem Vorschlag, der dem Landtag nunmehr vorliegt, vor allem für zukünftige Fälle Klarheit zu den jetzt bestehenden verschiedenen, in Einzelfällen vorliegenden rechtlichen Interpretationen bisheriger Vorschriften. Alle genannten Punkte des Ihnen hier vorliegenden Gesetzentwurfs sind aus Sicht der Landesregierung dringend regelungsbedürftig. Wir haben diese nun auf den Weg gebracht und ich würde mich freuen, wenn dieser Gesetzentwurf die Zustimmung der Mehrheit dieses Landtags findet. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. Als ersten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion Die Linke auf.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung beamtenrechtlicher Regelungen für sogenannte politische Beamte liegt die Kernfrage zugrunde, wie man rechtlich der Tatsache gerecht werden kann, dass sich die Funktion und die Aufgaben einer Staatssekretärin bzw. eines Staatssekretärs sehr deutlich von den Aufgaben eines üblichen Laufbahnbeamten bzw. einer Laufbahnbeamtin unterscheiden. In diesem Zusammenhang geht es gar nicht um die Frage, wichtiger oder unwichtiger oder gar mehr oder weniger wert, denn beide Funktionen und Amtsträgerinnen und Amtsträger werden gebraucht, damit die staatlichen Aufgaben und die damit verbundenen Strukturen in Thüringen effektiv und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger arbeiten. Es geht vielmehr darum, dass in der rechtlichen Ausgestaltung der Funktionen Staatssekretärin und Staatssekretär die Aufgabenerledigung entsprechend zutreffend erfasst ist, damit diese Aufgabenerledigung auch möglichst reibungsfrei und wirksam erfolgen kann. Entscheidend ist dabei, wie es schon vom Fraktionskollegen Korschewsky bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes angesprochen wurde, Staatssekretäre und Staatssekretärinnen erfüllen eine spezielle Scharnierfunktion. (Beifall DIE LINKE) Es ist diese Scharnierfunktion an der Schnittstelle von Landesregierung als politisches Gestaltungsund Entscheidungsgremium und den Ministerien als Teil dieser politischen Ebene, die aber zugleich als oberste Landesbehörden Teil der Verwaltung des Landes und Vorgesetzte für nachgeordnete Behörden sind. Diese Scharnierfunktion prägt die Staatssekretärsfunktion, während die Stellen innerhalb der üblichen Laufbahnverbeamtung diese spezielle Scharnierfunktion gerade nicht aufweisen und auch nicht aufweisen sollen. Daher bringt es rechtliche und praktische Probleme mit sich, wenn diese Funktion der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in das – zugespitzt gesagt – Korsett der klassischen Laufbahnstruktur eines üblichen Lebenszeitbeamten gepresst wird. Diese Scharnierfunktion ist darin gerade nicht abgebildet. Das derzeit im Thüringer Beamtenrecht auch für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bestehende Erfordernis der fiktiven Laufbahn in § 28 Laufbahngesetz führt zu dieser problematischen Korsettbildung. Dass es sich dabei um eine rechtliche Fiktion handelt, also um eine theoretisch konstruierte Als-ob-Beamtenlaufbahn, sagt eigentlich schon viel aus. Das Kriterium für fiktive Laufbahnen führt gegebenenfalls auch dazu, dass Personen, die für die Erfüllung der Scharnierfunktion sehr gut geeignet sind, nicht ausgewählt werden können, weil sie mit einer Beschäftigungsbiografie ausgestattet sind, die nicht der eines klassischen Laufbahnbeamten entspricht, und das, obwohl – wie oben gerade angesprochen – die Staatssekretärsfunktion gerade nicht klassische Beamtentätigkeit ist. Meine Damen und Herren, in der politischen und staatsrechtlichen Praxis, in der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre die stellvertretenden Fachminister und Fachministerinnen darstellen, wird das ja schon deutlich. Das zeigt hier im Thüringer Landtag schon die Tatsache, dass in Vertretung für Ministerinnen und Minister vor dem Landtag die Staatssekretäre in der Debatte sprechen und Anfragen beantworten können und dürfen, und sie können rechtswirksam stellvertretend für ihre Minister auch Dokumente unterzeichnen. Sie wirken wie Minister politisch gestaltend in der Landesregierung und vor allem in ihren Fachministerien mit und wirken vertretend, wie gesagt, auch für ihre jeweiligen Fachminister gegenüber der Öffentlichkeit und bestimmten Gremien. Für den gesellschaftspolitisch gestalterischen Teil dieser Scharnierfunktion der Staatssekretäre ist es zum Beispiel vorteilhaft, wenn Bewerberinnen und Bewerber Erfahrungen in solchen gesellschaftspolitischen Gestaltungsarbeiten mitbringen, zum Beispiel in der Tätigkeit bei Nichtregierungsorganisationen oder in gesellschaftsgestalterischer Projektarbeit oder mittels Erfahrung in öffentlicher Kommunikationsarbeit. Das sind alles Dinge, die außerhalb der klassischen Beamtenlaufbahn stehen. Diese und weitere sind wichtige Fähigkeiten bzw. Kompetenzen für die Erfüllung der gesellschaftspolitischen gestalterischen Scharnierfunktion. Das gilt vor allem in der Demokratie, zumal in einer so mediengeprägten wie der unseren. Damit können, wenn wir dies, wie gesagt, etwas anders gestalten, auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger – ein modernes Wort bei uns – von außerhalb der klassischen Laufbahnbeamtentätigkeit formal leichter in die Staatssekretärslaufbahn einschwenken. Die Basis für die Eignungsauswahl und die Bestenauslese wird verbreitert. Bei der Streichung des Erfordernisses einer fiktiven Laufbahn geht es also gerade nicht um die Absenkung des Qualitätsniveaus bei der Einstellung in die Funktion, sondern um die Schaffung von mehr Möglichkeiten für eine qualitativ hochwertige personelle Auswahl. Wir als Linke hatten Ende der 5. Legislaturperiode zum Thema „Abschaffung der Funktion des politischen Beamten“ in Thüringen zwei Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht. In der einen Verfassungsänderung in Drucksache 5/6591, angelehnt an das bayerische Modell, wird die Einbeziehung der Staatssekretärinnen und der Staatssekretäre in die Landesregierung vorgenommen und dann im zweiten Gesetzentwurf in Drucksache 5/6592 zur eigentlichen Abschaffung der Funktion – nicht der Aufgabe, der Funktion – der politischen Beamten mit Änderung in das Ministergesetz einfachgesetzlich geregelt. Diese Zuordnung zur Landesregierung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Staatssekretärsfunktion faktisch und staatsrechtlich der Funktion der Stellvertretung im Ministeramt entspricht. Leider, meine Damen und Herren, fanden diese beiden Linken-Gesetzentwürfe Ende der 5. Legislaturperiode keine Mehrheit, stattdessen verabschiedete die Landtagsmehrheit Änderungen im Beamtenrecht, die sich jetzt für die Ausgestaltung der Staatssekretärsfunktion als nicht so richtig passfähig erweisen. Die fragliche Änderung in § 28 Laufbahngesetz wurde am 12. August 2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und trat am 01.01.2015 in Kraft. Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht zwar nicht so weit wie der Vorschlag der Linken in der 5. Wahlperiode, die Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf dennoch. Er geht in die richtige Richtung und stützt vor allem diese Staatssekretärsfunktion auf einer Breite und knüpft an Erfahrungen anderer Bundesländer regelrecht konstruktiv an. Bestimmte Details des Gesetzentwurfs, zum Beispiel, ob neben der Staatssekretärsfunktion noch weitere Funktionen als politische Beamte beibehalten werden sollen, auch, wenn ja, vielleicht und warum, sollten in einer Ausschussberatung mit Anhörung noch weiter besprochen werden. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie diese weiteren Funktionen und Aufgabenerledigungen der Beauftragten und der Behörden in – Anführungszeichen – Spitzenpositionen am Ende des politischen Status zukünftig sinnvollerweise ausgestaltet werden sollen. Wir werden den Antrag an den entsprechenden Ausschuss überweisen und wünschen der Diskussion dort alles Gute. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Mühlmann, Fraktion der AfD, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer! Die Regelungen zur Einstellung von politischen Beamten sind brisant, denn schließlich ernennt der Dienstherr im regulären Fall einen Beamten entsprechend des verfassungsgemäßen Grundsatzes der Bestenauslese. Und im anderen Fall, um den es hier geht, also bei den politischen Beamten, setzt der Dienstherr diese Person einfach allein aufgrund ideologischer Einstellungen mit Handauflegen ohne Eignung, Leistung und Befähigung (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist Ihre Behauptung!). – das spielt dabei keine Rolle, das sehen wir beim Präsidenten des Verfassungsschutzes – auf eine Stelle, auf (Beifall AfD) der derjenige oder diejenige (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist eine Beleidigung!) mehr Steuergeld bekommt als beispielsweise eine Pflegekraft oder ein Friseur jemals sehen werden. Deshalb ist das was ganz Brisantes. Und da hat sich auch diese Landesregierung in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert, sondern hat offenbar – und da beziehe ich mich auf den Bericht des … (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Der behauptet mitnichten, der sagt nämlich, es gilt immer die Bestenauslese!) Ja. Gut. Da beziehe ich mich auf den Bericht des Landesrechnungshofs. Offensichtlich hat auch diese Regierung fleißig Beamte aus rein ideologischen Gründen ernannt und dann – und das werfe ich Ihnen vor, das habe ich Ihnen schon in der ganzen Rede, die wir zum Untersuchungsausschuss und zu anderem hatten, immer wieder gesagt – beispielsweise diese aus politischen Gründen eingestellten Beamten im nachgeordneten Bereich weiterverwendet. Und das geht nicht. Ich komme auch bei diesem Gesetzentwurf gleich noch mal auf genau dieses Problem zurück, am Ende meiner Rede. Eine Bestenauslese hat da nämlich nie stattgefunden – was soll's, ist ja nur Verfassungsrecht und warum soll eine Landesregierung sich an so was halten. Man möchte also meinen, dass diese Landesregierung, wenn sie schon einen eigenen Gesetzentwurf zu dieser Problematik vorlegt, nun endlich ein wenig mehr Verständnis für das Verfassungsrecht aufbringt, also ein bisschen mehr Feingefühl bei der Besetzung künftiger Stellen von politischen Beamten walten lässt. Aber weit gefehlt. Was die Landesregierung über die Besetzung von politischen Beamtenstellen denkt und wie sie mit dem entsprechenden Verfassungsrecht verfährt, sieht man nicht anhand dieses Gesetzentwurfs, der den Eindruck vermitteln soll, es gäbe ein gesteigertes Problembewusstsein. Nein, das sieht man am besten bei aktuell anstehenden Besetzungen von Stellen mit politischen Beamten, so zum Beispiel die Stelle des Präsidenten der Landespolizeidirektion. Wir haben das Thema vorhin bereits in meiner Mündlichen Anfrage gehört und ich kritisiere dieses Verfahren auch weiterhin. Die Stelle dieses politischen Beamten wurde seit 2012 dreimal mit der Durchführung einer Bestenauslese, also eines standardisierten und regulären Bewerberverfahrens neu besetzt. Und auch, wenn das Ministerium dies vorhin anders dargestellt hat, kann man verschiedenen Presseberichten entnehmen, dass bei der aktuell anstehenden Besetzung eben erst mal kein vergleichbares Bewerberverfahren zur Anwendung kam. Dafür spricht auch, dass bei früheren Ausschreibungen diese Stelle sogar bundesweit ausgeschrieben und besetzt wurde. Und auch das scheint in diesem Jahr in der Form nicht stattgefunden zu haben. Man muss sich das mal überlegen, diese Landesregierung sieht sich der öffentlichen und erheblichen Kritik ausgesetzt, dass Minister und möglicherweise sogar der Ministerpräsident im Amt staatliche Gelder veruntreut haben, weil sie nach Gutdünken ihre eigene Klientel mit hochdotierten und teilweise außertariflichen Stellen endversorgen. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: So ein Schwachsinn! So ein Unfug!) Und in dem Fall, den ich gerade angesprochen habe, wurde offenbar – zumindest stellt es sich trotzdem nach wie vor so dar – ein Verfahren angepasst, um einem SPD-Parteigenossen ein politisches Amt zuzuschanzen. (Beifall AfD) Da habe ich noch nicht einmal ausgeführt, was ich davon halte, dass der Präsident der Landespolizeidirektion ein politischer Beamter ist in einer Behördenstruktur, die zur Neutralität verpflichtet ist, einer Behörde, die Polizei, die in besonderem Maße im öffentlichen Fokus steht und daher besonders auf staatliche Neutralität achten müsste. Diese Landesregierung sollte sich daher nicht an diesem Pamphlet messen lassen, sondern an ihren Taten, und wenn ich mir ansehe, was diese Landesregierung tatsächlich macht, was sie hier vorlegt, dann ist dieser Gesetzentwurf offenbar nicht das Papier wert, auf dem er steht. (Beifall AfD) Sie wollen also künftig dem Präsidenten des Landesverwaltungsamts und zwei Beauftragten den Status des politischen Beamten entziehen? Nun, das ist ein Ansatz, über den man tatsächlich reden sollte. Aber den politischen Beamten, der momentan im Land den meisten Bockmist verzapft, haben Sie offenbar schlicht vergessen. Sie müssten nämlich auch den politischen Beamten in Punkt 3 des Paragrafen ersatzlos streichen. Der Thüringer Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren exemplarisch gezeigt, was mit einer Behörde passiert, wenn diese konsequent aus rein politischen und ideologischen Gründen vom Dienstherrn missbraucht wird. (Beifall AfD) Da wird mit voller Absicht durch einen politischen Beamten, der nicht mal den im Gesetz vorgeschriebenen Bildungsabschluss mitbringt, seit geraumer Zeit in einer der größten Errungenschaften unserer heutigen Zeit rumgepfuscht, in der Demokratie. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Intensität, mit der sich diese Behörde mittlerweile in demokratische Entscheidungsfindungen wie beispielsweise Wahlen einmischt, sucht in der jüngeren Geschichte dieses Landes vergeblich eine Entsprechung. (Beifall AfD) Das ist schon so auffällig, dass mittlerweile ein Drittel und bald die Hälfte aller Thüringer Wähler diesen Popanz, den die Landesregierung in diesem Fall aufführt, nicht mehr unwidersprochen hinnimmt. Im Ergebnis steigen die Umfragewerte und mittlerweile auch die Wahlergebnisse der einzigen politischen Kraft hier in Thüringen, die tatsächlich noch an Demokratie interessiert ist und tatsächlich Demokratie täglich lebt. (Beifall AfD) An dieser Stelle könnte die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf also tatsächlich ein Zeichen setzen, dass es ihr ernst ist mit dem, was sie hier vorschlägt. Tut sie aber nicht, weil dieser Gesetzentwurf offenbar nur Augenwischerei ist. (Beifall AfD) Dennoch werden wir der Überweisung in den Ausschuss zustimmen, weil die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt und man im Ausschuss beispielsweise noch den Abteilungsleiter der sogenannten Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Innenministerium mit auf die Liste der zu streichenden politischen Beamten setzen kann. Ich hatte vorhin schon gesagt, ich komme am Ende noch zu der – in Anführungsstrichen – Weiterverwendung von politischen Beamten im nachgeordneten Bereich, denn auf das Problem bin ich noch gar nicht eingegangen. Wir haben uns im Ausschuss … (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Es geht nicht um den nachgeordneten Bereich!) Ja, es geht um den Bereich innerhalb von Behörden. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf in der Begründung, ich lese es ihnen gern vor: „[…] sofern die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst vorliegen, unmittelbar in dem der normativen Bewertung entsprechenden Amt eingestellt werden.“ Sie haben es auch vorhin gesagt. Ich sage Ihnen gern, was das bedeutet. Sie verstetigen damit die Einstellung von politischen Beamten als sogenannte normale Beamte, die ganz normal mit der Bestenauslese eingestellt wurden. Das ist völlig daneben, weil Sie damit den Grundstein dafür legen, dass entgegen der Überlegung zu politischen Beamten, dass diese eben nicht dauerhaft im Staatsdienst sind, diese dem Staat und späteren Regierungen aufgebürdet werden. (Beifall AfD) Das werden wir uns im Ausschuss genau anschauen und ich bin gespannt, wozu das schlussendlich dann noch führt. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der CDU rufe ich Herrn Abgeordneten Walk auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, mit dem Gesetz zur Regelung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte legt die Landesregierung nunmehr ein Gesetzentwurf als Lösung für ein Problem bei der Besetzung der politischen Beamten vor, das sie sich, das gehört zur Wahrheit dazu, selbst eingebrockt hat. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Seit 1990!) Kollege Blechschmidt hat in der gestrigen Sitzung folgerichtig beantragt, den Tagesordnungspunkt 12, den wir gerade abgeschlossen haben, noch vor den jetzigen TOP 8 zu legen, ich zitiere, „um das Vergangene zu beschreiben und gegebenenfalls das Zukünftige dann aufzuzeigen“. Dann vielleicht noch mal ein Blick zurück: Was war geschehen? Ausschlaggebend, es klang hier schon an, war der Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13. März dieses Jahres und die darin erhobenen Vorwürfe gegenüber der Landesregierung, insbesondere die festgestellten Verstöße gegen den Leistungsgrundsatz bei Stellenbesetzungen, fehlende Stellenausschreibungen und nicht nachvollziehbare Eingruppierungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung will nunmehr mit einem Mantelgesetz die dienstrechtlichen Bestimmungen für politische Beamte neu fassen. Ich will es vorwegnehmen: Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Vielleicht hat die ganze Postenaffäre damit wenigstens etwas Gutes. Denn Fakt ist, dass in Thüringen die Anzahl mit sieben Funktionen für politische Beamte im Ländervergleich sehr hoch ist. Das sagt ja auch die Begründung des Gesetzentwurfs. Dass mit dem Entwurf die Ausländerbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte als politische Beamte entfallen, also deren Funktionen sozusagen entpolitisiert werden sollen, ist nicht nur nachvollziehbar, sondern aus unserer Sicht auch richtig. Denn gerade diese Funktionen sind in vergleichbaren Gesetzen anderer Bundesländer nicht verankert. Ich komme zu der Frage der Erforderlichkeit einer Einführung von politischen Beamten ganz generell. Die Institution des politischen Beamten kommt gegenüber dem Regelfall des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit ein eng zu bestimmender Ausnahmecharakter zu, zu dem das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2008 wie folgt ausführte. Ich will zitieren: „Die mit der jederzeitigen Versetzbarkeit in den einstweiligen Ruhestand verbundene Abweichung vom Lebenszeitprinzip ist nur zulässig, solange sie politische Beamte betrifft, die nach der Art ihrer Aufgaben in besonderer Weise des politischen Vertrauens der Staatsführung bedürfen und in fortwährender Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen […].“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir zurück zur konkreten Situation in Thüringen. Ich bin der Auffassung, wenn wir das Gesetz jetzt anpacken, dann sollten wir uns auch gleich mit der Frage beschäftigen, ob nicht auch andere Positionen politischer Beamter entbehrlich sind. Wenn man sich einen Vergleich der gesetzlichen Regelungen in den anderen Ländern anschaut, dann stellt man leicht fest, dass es dort erhebliche Unterschiede gibt. In Sachsen ist neben den Staatssekretären, dem Präsidenten der Landesdirektion Sachsen und dem Regierungssprecher nur der Direktor beim Sächsischen Landtag als politischer Beamter aufgeführt – also eine sehr schmale Regelung. Wenn man in die alten Bundesländer schaut, nach Nordrhein-Westfalen, dort finden Sie jedoch beispielsweise auch die Positionen des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz, die des Leiters der Pressestelle der Landesregierung und auch die des Polizeipräsidenten zusätzlich im Gesetz wieder. Damit wir das Ganze noch mal einordnen können: Die Diskussion in Nordrhein-Westfalen, die wir gegebenenfalls auch hier in Thüringen dann führen, zur Aufnahme des Polizeipräsidenten, ist dort hoch umstritten. Das Oberverwaltungsgericht hat geurteilt, dass die dortige Regelung verfassungswidrig sei. Jetzt wissen wir, dass das nicht eins zu eins auf Thüringen zu übertragen ist. Entscheidend war dort – ich zitiere aus dem entsprechenden Beschluss –, dass es der Umsetzung politischer Zielvorstellungen an der Nahtstelle von Politik und Verwaltung bedürfe und dass das zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht gegeben sei. Ich komme erneut zurück nach Thüringen. Die Besetzung des Polizeipräsidiums oder des Leiters, des Polizeipräsidenten, ist ja bekanntlich seit zwei Jahren vakant. Das hat allerdings unterschiedliche Gründe. Darauf will ich jetzt nicht näher eingehen. Nach meiner Einschätzung und nach meiner festen Überzeugung sollte gerade ein solches Amt – das ist übrigens der wichtigste Leitungsposten, den wir in der Thüringer Polizei haben – auch unpolitisch sein. Darüber müssen wir halt offen reden. Ich bin auch noch nicht vorgefasst. Das wird eine spannende Diskussion im Ausschuss werden. Ich will noch etwas zur sogenannten Rückkehrregelung sagen, die hier schon vorgestellt worden ist. Hilfreich bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für politische Beamte, bei der zukünftig sicher auch eine nachweisbare Bestenauswahl erfolgt, könnte die in Artikel 1 des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung unter Punkt 2 sein. Mit dieser soll es bereits auf Lebenszeit verbeamteten Landesbediensteten vereinfacht werden, nach dem Ausscheiden als politische Beamte in ihre frühere oder vergleichbare Einstellung zurückzukehren. Das erscheint ja zumindest nachvollziehbar. Dennoch sollten wir genauer hinschauen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Gesetzesformulierung ist noch offen; das zeigt auch die dazu vorliegende Stellungnahme des DGB. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch Artikel 2 wirft Fragen auf. Dort ist geregelt, dass politische Beamte eine Ausnahme vom Grundsatz der Einstellung eines Beamten im Eingangsamt der jeweiligen Laufbahn erhalten sollen. Also gemeint sind die Staatssekretäre. Dies wiederum ist in einer ersten Anhörung vom Thüringer Beamtenbund kritisiert worden und auch das ist ein Punkt, dem wir uns im Anhörungsverfahren im Ausschuss noch mal zuwenden werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zum Fazit. Der vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung und das Kernanliegen, nämlich die Anzahl der politischen Beamten zu reduzieren, tragen wir selbstverständlich mit. Allerdings bleiben auch viele Regelungstatbestände, eben nicht nur Detailfragen, unbeantwortet. Vielleicht liegt es ja auch daran, dass der Gesetzentwurf dann doch offenbar mit heißer Nadel gestrickt wurde. Ich will noch auf zwei Funktionen explizit hinweisen und eingehen, auch wenn der Abgeordnete Mühlmann da wenig hilfreich war mit seiner Begründung. Das war auch wenig sachlich, aber wir sollten uns wirklich im Ausschuss noch mal mit zwei Funktionen beschäftigen: die Position des Polizeipräsidenten, ich bin eben schon darauf eingegangen, und die des Leiters eines Landesamts für Verfassungsschutz. Ich finde, gerade diese wichtigen Leitungsfunktionen sollen unpolitisch wahrgenommen werden im Rahmen der Bestenauslese und es müssen aus meiner Sicht – aber meine Meinung ist da nicht abschließend – nicht unbedingt politische Beamte sein. Ich komme zum Schluss. Ich freue mich jedenfalls auf die Beratung im zuständigen Ausschuss, um das Gesetz, was im Entwurf vorliegt, gemeinsam mit Ihnen besser zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner.

Diese Rede einzeln zitieren

Ute Bergner fraktionslos

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, die Landesregierung zieht mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs eine Konsequenz aus dem Bericht des Landesrechnungshofs zur Einstellungspraxis in Thüringen. Das ist richtig und gut, schließlich haben wir in Thüringen bundesweit eine der höchsten Quoten bei diesen Stellen, die mit sogenannten politischen Beamten besetzt werden, und nun soll in etwa auf den bundesdeutschen Durchschnitt reduziert werden – ein Anfang. Doch wieso ist es nur ein Anfang und nicht das Erreichen des Ziels? Weil es mir um das besondere Konstrukt des politischen Beamten im Allgemeinen geht. Natürlich gibt es die Notwendigkeit, nicht nur vom Gesetz her zur Loyalität per Beamtengesetz verpflichtete Mitarbeiter in einigen Funktionen zu haben, wenn der Ministerpräsident handlungsfähig sein will. Dazu gehört auch die persönliche Vertrautheit, dazu gehören Pressesprecher und Staatssekretäre in der Staatskanzlei. Doch warum brauchen wir auch in den Fachministerien solche politischen Beamten. Es liegt meiner Meinung nach ein Grundkonstruktionsfehler unserer repräsentativen Demokratie vor, nämlich in der möglichen bzw. sogar in der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgegebenen Verschränkung der beiden Säulen Legislative und Exekutive. So werden eben nach einem Regierungswechsel in der Regel nicht nur Ministerposten neu besetzt, sondern auch die von den Staatssekretären und anderen politischen Beamten mit eigenen Parteigängern. Dieses Vorgehen ist mit der Verabschiedung der Thüringer Verfassung 1993 in die Wege geleitet worden, jedoch hat erst der Regierungswechsel 2014 die Notwendigkeit zur tatsächlichen Umbesetzung ergeben. Schließlich waren vorher nur CDU-geführte Regierungen an der Macht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber die Staatssekretäre haben trotzdem zwischenzeitlich gewechselt!) Je fragiler nun aber Mehrheiten im Landtag werden, desto wahrscheinlicher sind Regierungsneubildungen unter anderen politischen Vorzeichen. Und damit kommt das Personalkarussell in Gang. Abgesehen von den dadurch entstehenden Kosten, die sich aus der Versetzung in den Ruhestand ergeben, ist doch die Frage nach der grundsätzlichen Notwendigkeit zu stellen. Wenn wir eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ernst nehmen wollen, die Unabhängigkeit der drei Säulen Legislative, Exekutive und Judikative, brauchen wir in den Fachministerien vor allem loyale und fachlich kompetente Umsetzer der Gesetze und Beschlüsse des Landtags und nicht politische Posten, denn die Exekutive ist gesetzlich verpflichtet, zumindest die vom Landtag beschlossenen Gesetze umzusetzen, und das mit ihrer ganzen Kraft, und nicht, wie wir es hier erleben, dass der Landtag zum Beispiel einstimmig beschließt, dass die freien Schulen zu 80 Prozent ausfinanziert werden, und das Ministerium nach Gesetzeslücken sucht, um diesen Beschluss auszuhebeln. Das ist ein Ergebnis, wenn wir politische Beamte etabliert haben. Um das zu vermeiden, sollte künftig die Etablierung von politischen Beamten in den Fachministerien obsolet sein. Wenn dem nicht so ist, können gerade diese politischen Beamten Mehrheitsbeschlüsse des Landtags unterlaufen. Ich stimme der Überweisung des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse zu. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Marx das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte gehofft, dass wir so am Ende des Tages vielleicht noch mal zu einer Sachdebatte kommen, aber meine Hoffnung hat getrogen. Es tut mir sehr leid. Das sind Grundprinzipien des Staatsaufbaus, und dass natürlich Beamte, ob sie politische Beamte oder sonstige Beamte sind, sich immer an Recht und Gesetz zu halten haben, das nennt man Legalitätsgrundsatz. Also soll ich das jetzt alles noch zu später Stunde erklären? Nein, denn wer es nicht verstehen will, der versteht es auch nicht, obwohl ich immer ganz gut im Erklären bin. Da bin ich jetzt auch ein bisschen enttäuscht gewesen von Ihnen, Kollege Walk, weil ich bei Ihnen gehofft hatte, jetzt kommt jemand, der ein bisschen zur Sachdebatte beiträgt, aber es geht immer nicht, ohne dass hier der Quirl wieder gerührt wird, wie schlimm das alles ist und dass wir politische Beamte und dass Politik und Neutralität – also alles wird durcheinandergeworfen. Man kann das alles machen und die demokratischen Grundsätze und auch die Mitwirkung von Leuten, die in demokratischen Parteien aktiv sind, in Grund und Boden reden. Aber was dabei rauskommt, ist nicht so lustig. Die Diskussion um Existenz und Zahl der politischen Beamten beschäftigt uns in diesem Hohen Haus bekanntlich schon länger und der Rechnungshof – Frau Butzke hat jetzt auch schon Feierabend – hatte etwa vor rund zehn Jahren gefordert, die Zahl der politischen Beamten zu reduzieren. Im damaligen Landtag – Kollege Blechschmidt ist schon mal anfangs darauf eingegangen – hat ein heterogenes Meinungsbild geherrscht. Die Linken haben damals tatsächlich noch gesagt, am besten politische Beamte komplett abzuschaffen. Aber eine andere Seite sah das ganz anders, das war die CDU. Herr Geibert sagte – im Parlamentsprotokoll der 5. Wahlperiode 5/128, Seite 12259, nachlesbar –, politische Beamte seien den beamtenrechtlichen Pflichten im vollen Umfang unterworfen – das, was ich auch gerade versucht habe, Frau Bergner, zu erklären – „und [bilden] damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften“. Also die politischen Beamten machen es gerade nicht so, dass sie die politische Spitze in ihren Irren und Wirrungen verstärken, sondern sie nehmen sie durch ihre Pflichtbindung vielmehr noch ein bisschen an die Hand, wenn Sie sich das vorstellen können. Der CDU-Innenminister Geibert war es auch, der die damalige Kritik an einer Politisierung der Personalauswahl für ein wenig überzogen hielt und eine Reduzierung der politischen Beamten zwar prüfen wollte, aber gesagt hat, diese Prüfung müsste man ganz sorgfältig machen und da müsste der Grundsatz „Qualität vor Eile“ gelten, also bei der Prüfung der Frage, ob man politische Beamte diskutieren sollte – in dem gleichen Parlamentsprotokoll auf Seite 12559 f. Diese Ankündigung von Herrn Geibert hat allerdings nicht zu irgendeinem Ergebnis geführt, denn es geschah nichts – gar nichts. Das heißt, die Zahl der politischen Beamten blieb damals gleich, obwohl wir diese Debatte damals schon hatten. Meine Fraktion war schon damals sehr offen dafür, dass wir da Anpassungen machen und dass es nur noch so viele politische Beamte in Thüringen wie wirklich notwendig geben sollte. Heute gibt es vielleicht einen größeren Konsens, der das auch sachlich diskutieren will. Der Gesetzentwurf kann sich neben dem Rechnungshof auf eine zweite unabhängige Instanz stützen, nämlich das Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe haben zwar gesagt, es müsse ein Ausnahmecharakter sein, dass Beamte politische Beamte sind, aber sie haben auch festgestellt – die Richter –, es ist völlig richtig, dass es politische Beamte gibt, die die notwendige Aufgabe wahrnehmen, politische Vorgaben in gesetzeskonformes und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln umzuwandeln, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen Band 149, Seite 1. Aber für diesen eigenen Typus des Beamten, der eben maßgeblich daran beteiligt ist, Anliegen der demokratisch legitimierten Staatsorgane rechtstreu und ordentlich umzusetzen, hat das Verfassungsgericht 2018 abermals gesagt, der Kreis dieser Beamten soll nicht beliebig weit zu ziehen sein. Genau in diesem Entscheidungsrahmen bewegen wir uns hier. Die Landesregierung hat jetzt erstmals vor – wie gesagt, vor zehn Jahren hatte das noch keine Liebhaber gefunden –, die Zahl der politischen Beamten auf vier wirklich vertrauensbedürftige Bereiche zu begrenzen. Das sind die Staatssekretäre – politische Beamte im Bund und 14 Bundesländern –, der Regierungssprecher – der ist politischer Beamter im Bund und neun Bundesländern –, der Präsident des Verfassungsschutzes – der ist politischer Beamter im Bund und in acht Bundesländern – und der Präsident der Landespolizeidirektion – vergleichbar politischer Beamte im Bund und zumindest sechs Ländern. So. Dann fallen bestimmte Leute weg. Dann haben wir eben noch eine Debatte angefangen über den § 27 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes. Diese Argumente dagegen, dass da nur wieder welche entsorgt werden in das unbefristete Beschäftigungsverhältnis, den Status des Beamten, das überzeugt nicht. Denn die Regel zielt ja gerade darauf ab, für Staatssekretärsämter auch Menschen gewinnen zu können, die die fachliche Arbeit in der Verwaltung bereits kennen und bisher davor zurückgeschreckt sind, ein solches Amt zu übernehmen, weil sie damit ihre Beamtenlaufbahn endgültig aufgeben mussten. Es geht gerade nicht um leistungswidrige Funktionärsbesetzungen zulasten der Beamtenschaft, sondern um qualifizierte Personalgewinnung und die sollte uns doch alle freuen. Verwaltungskundige Menschen aus dem Schoß des unbefristeten Beamtenverhältnisses auszusperren, wirkt eher strafend und ist nicht sachlich motiviert. Die Regelung ist bereits auf Wohlwollen in ersten Stellungnahmen von DGB und Beamtenbund gestoßen und deswegen gucken wir uns in der parlamentarischen Anhörung das alles noch mal genauer an. Vielleicht können wir dann auch mit dem Dreckschleudern aufhören und einfach mal gucken, was das Beste für unser Land ist, was wir früher dazu gesagt haben und was künftig das Beste ist. Das würde mich freuen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rufe ich Frau Abgeordnete Henfling auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich kann es – glaube ich – nach den Redebeiträgen vom Kollegen Blechschmidt und der Kollegin Marx relativ kurzhalten, weil die schon viel Richtiges zu dem vorliegenden Gesetz zur Änderung der dienstrechtlichen Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte gesagt haben. Ich will aber schon noch mal auf zwei, drei Sachen reagieren. Grundsätzlich kann unsere Fraktion den Regelungsinhalt, der hier vorliegt, gut nachvollziehen und ich glaube, wir können dazu auch eine sehr gute Diskussion im zuständigen Ausschuss führen und mit einer Anhörung eventuell auch noch mal das eine oder andere diskutieren. Das steht – glaube ich – außer Frage. Ich will vielleicht noch mal zu dem Thema „politische Beamte“ etwas sagen, weil mir das immer so ein bisschen aufstößt, wenn hier so Begriffe benutzt werden, Herr Walk. Ich glaube, der Anspruch an politische Beamte ist nicht, unpolitisch zu sein, sondern das Neutralitätsgebot. Neutralität heißt aber nicht, unpolitisch zu sein. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte auch ehrlich gesagt keine unpolitischen Menschen, weil ich es schon irgendwie gut fände, wenn Menschen sich mit Politik beschäftigen. Bei der ganzen Diskussion um die politischen Beamten wird immer so getan – Frau Bergner und Herr Mühlmann haben irgendwie von Parteigängern gesprochen. Es gibt übrigens auch immer regelmäßig Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die kein Parteibuch besitzen oder – ganz verrückt – nicht das Parteibuch des jeweiligen Ministers oder der Ministerin besitzen. Auch so was soll es schon gegeben haben. Von daher ist dieser Vorwurf an sich schon mal nicht besonders haltbar. Ich glaube, in der Debatte um diese ganze sogenannte Staatssekretärsaffäre, die aus meiner Sicht keine ist, ist ja immer wieder angeführt worden, dass man sich da einfach nur irgendwelche Parteikolleginnen und ‑ kollegen reinholt. Ich kann dem immer wieder nur entgegensetzen, wer als Ministerin oder Minister so kurzsichtig ist, sich einfach nur jemanden reinzuholen, weil er das richtige Parteibuch hat, der ist als Ministerin und Minister wahrscheinlich nicht geeignet und gräbt sich sein eigenes Grab. Keine Ministerin und kein Minister macht so was, insbesondere, weil unter anderem die Staatssekretäre auch die Verantwortung für die Personalfragen in einem Haus haben. Da holt man sich niemanden, der so was nicht kann. Das ist vielleicht erst mal nur so eine subjektive Wahrnehmung dazu. Was aber hier auch immer wieder nicht deutlich genug aus meiner Sicht formuliert wird, ist, bei der Frage der politischen Beamten geht es nicht darum, dass sie nicht qualifiziert sind oder dass die eben nicht auch dem Neutralitätsgebot unterliegen, was sie ja tun, sondern warum sie politische Beamte sind, liegt am Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Hausspitze. Das ist die entscheidende Frage. Das Vertrauensverhältnis ist auch die entscheidende Frage bei der Frage, welche Stellen oder welche Posten in einem Apparat in der Exekutive möchte man quasi als politische Beamte, weil eben da das besondere Vertrauensverhältnis noch mal zusätzlich zu den beamtenrechtlichen Fragen, denen die auch unterliegen, eine Rolle spielt. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob der Chef des Verfassungsschutzes oder der Polizei entsprechend politischer Beamter sein muss oder nicht. Das ist völlig diskussionswürdig. Ich möchte nur anführen, dass das auch Posten sind, die durchaus sensibel sind. Es ist die Frage, ob die CDU das, wenn sie mal wieder Regierungsverantwortung hat, durchhält, denn wenn Sie es nämlich abschaffen, muss Ihnen auch klar sein, dass Sie denjenigen, der dann darauf sitzt, nicht so einfach wieder wegkriegen. Aber gut, das ist eine Sache, die können wir dann gern noch mal im zuständigen Ausschuss diskutieren. Auch zu den ganzen Fragen der Laufbahn und der Frage des § 27 ThürBG hat die Kollegin Marx auch noch mal gesagt, dass es natürlich darum geht, dass aus dem Beamtenapparat Menschen auch ermutigt werden, Staatssekretärin oder Staatssekretär zu werden. Das machen sie nämlich momentan nicht, weil sie nicht zurückkehren können auf ihre jeweiligen Dienstposten am Ende. Das ist ein Problem. Da verschenken wir uns ganz viel Potenzial an Menschen, die in einer Verwaltung schon gut verwurzelt sind, die jeweiligen Häuser auch kennen. Denen ermöglichen wir dann, dahin wieder zurückzukehren, und erweitern eigentlich die Möglichkeit an qualifizierten Menschen auf solchen Positionen. Ich freue mich auf die Diskussion im zuständigen Ausschuss und denke, dass wir da ganz gut vorankommen werden. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Parlamentarische Gruppe der FDP rufe ich Herrn Abgeordneten Montag auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, systematisch und schwerwiegend, das war das kurzgefasste Ergebnis des Rechnungshofs zur Prüfung der Einstellungspraxis der Landesregierung. In diesem Kontext legt nun die Landesregierung hier einen Gesetzentwurf vor. Mit dem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen drei Punkte geregelt: 1. Die Anzahl der Funktionsämter, die jederzeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden können, wird von sieben auf vier verringert. Nicht mehr vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden sollen der Präsident des Landesverwaltungsamts, der Beauftragte für Gleichstellung von Frau und Mann beim Ministerium für Soziales, der Ausländerbeauftragte beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. 2. Die Beamten, die ein Amt auf Lebenszeit ausüben und dann in eins der vorgenannten Funktionsämter mit der jederzeitigen Ruhestandsversetzung wechseln, sollen wieder in ihr vorher ausgeübtes Lebenszeitamt zurückkehren können. 3. Es soll dann für die gerade genannten Funktionsämter die Einstellung im Eingangsamt nicht gelten. Was bedeuten denn die Änderungen im Einzelnen? 1. Die Reduzierung der Ämter, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden können, klingt erst mal gut. Aber die Ämter selbst werden nicht abgeschafft und die nicht mehr genannten Ämter sind zukünftig Lebenszeitämter. 2. Die grundsätzliche Regelung, dass eine Einstellung immer im Eingangsamt zu erfolgen hat und nur bestimmte Ausnahmen zulässig sind, soll für die Funktionsämter nicht gelten. Das zielt auf eine Kritik, die der Rechnungshof geübt hat, ab. Das Amt der Staatssekretäre zum Beispiel soll also künftig kein Beförderungsamt mehr sein. Während ein Beamter also mindestens acht Jahre benötigt, um durch Beförderung ein dem Staatssekretär gleichwertiges Amt zu erreichen – und das ist ja in der Praxis eher ein theoretischer Wert –, sollen in Zukunft die Funktionsämter an allen tatsächlichen oder fiktiven Beförderungen vorbei direkt erreicht werden können. 3. Die einzige und direkte Verbesserung, die wir sehen, ist die Rückkehrmöglichkeit von Lebenszeitbeamten. Das ist vernünftig, denn damit wird das Bewerberfeld für die grundsätzlich einzuhaltende Bestenauslese deutlich vergrößert. Insofern sehen wir bei diesem Mantelgesetzentwurf Veränderungspotenzial, was dann natürlich, wenn wir beteiligt sind, Verbesserungspotenzial immer einschließt, und insofern freuen wir uns auf die weitere Diskussion dieses Entwurfs im zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und für meine kurze Rede. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Die Landesregierung möchte auch nicht sprechen. Es wurde von verschiedener Stelle der Wunsch nach Ausschussüberweisung begründet. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Innen und Kommunales!) Inneres und Kommunales höre ich. Dann war der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz genannt. Gibt es weitere Ausschüsse? Das ist nicht der Fall. Also stimmen wir jetzt ab. Wir stimmen als Erstes über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe und fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss angenommen. Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist offensichtlich niemand, (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Bin ich niemand?) außer Dirk Bergner. Ja – kaum zu übersehen, also ein Abgeordneter der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Bergner und die Fraktion der AfD. Damit ist diese Überweisung abgelehnt. Dann brauchen wir auch nicht über die Federführung abstimmen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Vereinbarungsgemäß rufen wir nach 19.00 Uhr keinen weiteren Tagesordnungspunkt auf. Ich weise darauf hin, dass Frau Präsidentin zur Nachtdebatte im „Feininger“ – ach, der ist nur offen, okay. Aber es findet zumindest etwas statt. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt und die heutige Sitzung. Wir sehen uns dann in alter Frische am morgigen Tag um 9.00 Uhr wieder.

Diese Rede einzeln zitieren