Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Vielen Dank, Herr Gröning. Damit habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst mal: Wir haben zwei Teile in diesem Gesetzentwurf und in diesem Änderungsantrag. Mir ist das vorhin aufgefallen, auch in der CDU-Fraktion fokussieren Sie sich sehr auf den Teil 2 und finden es doch absonderlich, dass hier jemand davon redet, dass auch Spekulanten von dieser Senkung der Grunderwerbsteuer profitieren. Das ist natürlich so. Wenn Sie den Steuersatz von 6,5 auf 5 nehmen, dann werden zunächst mal alle, die hier Grunderwerb …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Alle?) Alle, ja. Aber dann darf man sich natürlich nicht mokieren, wenn jemand sagt, auch Spekulanten. Mir ist ein Fall eingefallen, der mir vor ungefähr zwei Jahren zur Kenntnis gelangt ist, da hatte die Bundesregierung eine bestimmte Förderung im energetischen Bereich gestrichen gehabt – Sie können sich entsinnen – und da hat doch ein ganz gerüttelt Maß an Menschen, die zur Sicherung ihres Vermögens – und nicht zum Ersterwerb einer armen Familie – das Haus kaufen wollten, gesagt: Also, wenn das jetzt wegfällt, dann lohnt sich für mich der Erwerb dieses Eigenheims nicht mehr. Also, es ging nicht um große Blöcke.
(Unruhe CDU)
Was ist das, Herr Walk? – Ich will nur sagen, es gibt natürlich eine Menge Spekulation auch heute noch, weil man, wenn man doch ein großes Vermögen hat, auch schauen muss, wo man das anlegt. Und wenn man ein mittleres Vermögen hat, dann guckt man eben auch darauf, ob man nicht ein Eigenheim erwerben kann. Zunächst mal gilt es für alle und natürlich auch für die erwähnten Zweige, die sich beruflich mit Immobilienkäufen auseinandersetzen. Dieser Teil, nämlich die Senkung – auch für diejenigen, die sich damit sonst nicht beschäftigen –, wird zwischen 45 und 50 Millionen Euro Mindereinnahmen laufend im Landeshaushalt verursachen. Ich denke, ich habe da auch rechtzeitig persönlich darum gebeten, dass man das mit der Haushaltsdiskussion verbindet, denn nur dann kann man auch ganz genau sagen, wo man das Geld einsparen möchte. Sie haben jetzt manches hier ein bisschen indifferent erzählt, was man alles tun kann. Aber die Sache liegt ja in der Konkretheit. Wollen Sie tatsächlich eine laufende Förderung abschaffen, wollen Sie zum Beispiel im Krankenhausbereich weniger Investitionen machen oder wollen Sie eine bislang geförderte Frauenhausförderung abschaffen, wollen Sie andere Dinge abschaffen? Das wird dann ganz konkret. Dann kann man sich, wenn man außerhalb dieses Raumes vor den Menschen steht, nicht mehr drücken und sagen, irgendwo wird da schon gespart werden, sondern das ist ganz konkret. Das war unsere Bitte, das mit dem Landeshaushalt zu verbinden. Das ist Punkt eins.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir schauen auch da auf unsere Verfassung, Artikel 99 Abs. 3, wenn der Landtag irgendein Gesetz beschließt, dann muss er auch sagen, woher die Deckung kommt, und das kann momentan von der CDU-Fraktion und auch von den anderen Fraktionen, die zustimmen wollen, nicht gesagt werden und wird auch nicht gesagt im Antrag. Dann haben wir in dem Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf einen Teil 2, da geht es um Förderung des Ersterwerbs einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung. Hier wird ohne Befristung – also das Gesetz läuft im besten Fall dann 40 Jahre – gesagt, dass man
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)
– hier steht kein Enddatum drin, ich habe Ihren Antrag vor mir liegen –, also dass Sie forever fördern wollen, nämlich ganz eng dran, Grunderwerbsteuer, die bezahlt worden ist und angefallen ist bis zu einem Betrag von 25.000 Euro im Höchstfall, also fünfmal.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Und
sonst haben Sie auch ein Datum angeführt?) Wie bitte?
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Bei
den anderen Förderungen haben Sie ein Datum gehabt?) Nein, nein. Das ist ja der Unterschied. Bei Förderrichtlinien ist es immer das Jahr und dann kommt hier aus dem Rund die Frage, ob wir das nicht auf fünf Jahre mit Verpflichtungsermächtigung machen können. Das ist der Unterschied. Hier haben Sie eine gesetzliche Regelung, für die Sie kein Enddatum setzen, sondern nur ein Anfangsdatum – ganz nüchtern, was hier steht –, und sagen, also das sollte doch für mehrere Jahre sein. Wir haben und ich habe das auch der Präsidentin mitgeteilt und möchte das auch hier noch mal anführen: Zu der Drucksache 7/6813 ist Ihnen eine Vorlage zugegangen, 7/5601. Das Finanzministerium in meiner Person hat Ihnen noch mal aufgezeigt, dass wir zu diesem § 2 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken haben, und die möchte ich zumindest kurz anreißen. Es ist schon gesagt worden, wir müssen uns zunächst mal auf unser Grundgesetz beziehen, weil in Artikel 105 Abs. 2a Satz 2 einfach nur die Bestimmung des Satzes, des Prozentsatzes, das, was Sie in § 1 regeln wollen, festgelegt ist. Eine andere Kompetenz haben wir an keiner Stelle, und wenn Sie sich die vorhergehenden Anträge, also auch Ihren Ursprungsantrag, anschauen, dann sind Sie selber dabei zu begründen und zu sagen, es wäre doch aber schön, wenn man Freibeträge auch vom Bund beschließen lässt. Also das heißt, Sie wissen ganz genau, dass Sie an der Stelle nur den Hebesatz verändern können, nichts anderes, und alles andere gar nicht in unsere Kompetenz fällt. Nun kann man das ausblenden. Das ist immer Ihr gutes Recht, dass man Dinge ausblenden kann. Aber wir können es nicht ausblenden, denn wenn das Gesetz zustande kommt, dann müssen wir natürlich möglicherweise – also ich bin sehr nahe dran – in ein Normenkontrollverfahren gehen, weil Sie das eben einfach nicht einhalten. Und ich finde das schon schade, dass eine Fraktion, die schon Regierungsverantwortung hatte und das auch wieder anstrebt, sagt: Na gut, also gut, die Gesetze sind mir jetzt nicht ganz so wichtig. Das finde ich schon bedenklich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte darauf eingehen, was Sie zu dem Änderungsantrag des Änderungsantrags geschrieben haben. Ich finde das auch ein bisschen schwierig, dass Sie jetzt in dieses Schreiben, in dieses Anschreiben, so hineinmogeln: Warum hat uns der Landtag und die Landtagsverwaltung und der Wissenschaftliche Dienst nicht darauf hingewiesen? Das, finde ich, sollte man meines Erachtens nicht machen, wenn man selber weiß, wo die Sache gerade ist. Aber Sie haben auch sowohl öffentlich als auch hier noch mal zu dem Thema „Nordrhein-Westfalen“ gesprochen und haben gesagt, das ist in NordrheinWestfalen alles schon so geregelt. Und nun bleiben wir doch bei den Fakten. Was ist denn in Nordrhein-Westfalen geregelt? In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent. Die dortige Landesregierung beabsichtigt momentan nicht – also es gibt keine Hinweise darauf –, dass dieser Satz von 6,5 Prozent geändert werden soll. Also, steht so da: 6,5 Prozent, genauso wie in Thüringen. Es sind im Übrigen fünf Bundesländer, die 6,5 Prozent haben. Und dann hat diese Landesregierung, weil sie eben weiß, dass alles andere gar nicht möglich ist, weil wir als Länder die Kompetenz nicht haben, gesagt, wir machen eine Förderrichtlinie, sie nennt sich Förderrichtlinie Wohneigentum – abgekürzt –, in der sie die Dinge geregelt hat. Jetzt sagen Sie mir: Was ist identisch? Identisch ist der Maximalbetrag von 500.000 Euro. Aber der Weg dahin, der ist eben nicht identisch, und das macht es aus. Sie verkaufen den Leuten jetzt, wenn das beschlossen wird, dass wir dagegen sind, dass die Grunderwerbsteuer gesenkt wird. Aus fiskalischen Erwägungen kann ich sagen, ja, das ist so, weil Sie nicht genau benennen, wo Sie sparen wollen. Und das Zweite ist aber, Sie verschweigen natürlich der Öffentlichkeit, dass diese Kompetenz gar nicht bei uns liegt, und das, finde ich, ist schon grenzwertig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Also, ich bitte Sie, noch mal zu überlegen, was Sie heute tun, aus genau diesen Erwägungen und es wäre schön, wenn man das in die Haushaltsdiskussion verschiebt und dann eine andere Lösung findet. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
