Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte
Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, systematisch und schwerwiegend, das war das kurzgefasste Ergebnis des Rechnungshofs zur Prüfung der Einstellungspraxis der Landesregierung. In diesem Kontext legt nun die Landesregierung hier einen Gesetzentwurf vor. Mit dem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen drei Punkte geregelt: 1. Die Anzahl der Funktionsämter, die jederzeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden können, wird von sieben auf vier verringert. Nicht mehr vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden sollen der Präsident des Landesverwaltungsamts, der Beauftragte für Gleichstellung von Frau und Mann beim Ministerium für Soziales, der Ausländerbeauftragte beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. 2. Die Beamten, die ein Amt auf Lebenszeit ausüben und dann in eins der vorgenannten Funktionsämter mit der jederzeitigen Ruhestandsversetzung wechseln, sollen wieder in ihr vorher ausgeübtes Lebenszeitamt zurückkehren können. 3. Es soll dann für die gerade genannten Funktionsämter die Einstellung im Eingangsamt nicht gelten. Was bedeuten denn die Änderungen im Einzelnen? 1. Die Reduzierung der Ämter, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden können, klingt erst mal gut. Aber die Ämter selbst werden nicht abgeschafft und die nicht mehr genannten Ämter sind zukünftig Lebenszeitämter. 2. Die grundsätzliche Regelung, dass eine Einstellung immer im Eingangsamt zu erfolgen hat und nur bestimmte Ausnahmen zulässig sind, soll für die Funktionsämter nicht gelten. Das zielt auf eine Kritik, die der Rechnungshof geübt hat, ab. Das Amt der Staatssekretäre zum Beispiel soll also künftig kein Beförderungsamt mehr sein. Während ein Beamter also mindestens acht Jahre benötigt, um durch Beförderung ein dem Staatssekretär gleichwertiges Amt zu erreichen – und das ist ja in der Praxis eher ein theoretischer Wert –, sollen in Zukunft die Funktionsämter an allen tatsächlichen oder fiktiven Beförderungen vorbei direkt erreicht werden können. 3. Die einzige und direkte Verbesserung, die wir sehen, ist die Rückkehrmöglichkeit von Lebenszeitbeamten. Das ist vernünftig, denn damit wird das Bewerberfeld für die grundsätzlich einzuhaltende Bestenauslese deutlich vergrößert. Insofern sehen wir bei diesem Mantelgesetzentwurf Veränderungspotenzial, was dann natürlich, wenn wir beteiligt sind, Verbesserungspotenzial immer einschließt, und insofern freuen wir uns auf die weitere Diskussion dieses Entwurfs im zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und für meine kurze Rede. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
