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Ute Bergner

fraktionslos 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, die Landesregierung zieht mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs eine Konsequenz aus dem Bericht des Landesrechnungshofs zur Einstellungspraxis in Thüringen. Das ist richtig und gut, schließlich haben wir in Thüringen bundesweit eine der höchsten Quoten bei diesen Stellen, die mit sogenannten politischen Beamten besetzt werden, und nun soll in etwa auf den bundesdeutschen Durchschnitt reduziert werden – ein Anfang. Doch wieso ist es nur ein Anfang und nicht das Erreichen des Ziels? Weil es mir um das besondere Konstrukt des politischen Beamten im Allgemeinen geht. Natürlich gibt es die Notwendigkeit, nicht nur vom Gesetz her zur Loyalität per Beamtengesetz verpflichtete Mitarbeiter in einigen Funktionen zu haben, wenn der Ministerpräsident handlungsfähig sein will. Dazu gehört auch die persönliche Vertrautheit, dazu gehören Pressesprecher und Staatssekretäre in der Staatskanzlei. Doch warum brauchen wir auch in den Fachministerien solche politischen Beamten. Es liegt meiner Meinung nach ein Grundkonstruktionsfehler unserer repräsentativen Demokratie vor, nämlich in der möglichen bzw. sogar in der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgegebenen Verschränkung der beiden Säulen Legislative und Exekutive. So werden eben nach einem Regierungswechsel in der Regel nicht nur Ministerposten neu besetzt, sondern auch die von den Staatssekretären und anderen politischen Beamten mit eigenen Parteigängern. Dieses Vorgehen ist mit der Verabschiedung der Thüringer Verfassung 1993 in die Wege geleitet worden, jedoch hat erst der Regierungswechsel 2014 die Notwendigkeit zur tatsächlichen Umbesetzung ergeben. Schließlich waren vorher nur CDU-geführte Regierungen an der Macht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber die Staatssekretäre haben trotzdem zwischenzeitlich gewechselt!) Je fragiler nun aber Mehrheiten im Landtag werden, desto wahrscheinlicher sind Regierungsneubildungen unter anderen politischen Vorzeichen. Und damit kommt das Personalkarussell in Gang. Abgesehen von den dadurch entstehenden Kosten, die sich aus der Versetzung in den Ruhestand ergeben, ist doch die Frage nach der grundsätzlichen Notwendigkeit zu stellen. Wenn wir eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ernst nehmen wollen, die Unabhängigkeit der drei Säulen Legislative, Exekutive und Judikative, brauchen wir in den Fachministerien vor allem loyale und fachlich kompetente Umsetzer der Gesetze und Beschlüsse des Landtags und nicht politische Posten, denn die Exekutive ist gesetzlich verpflichtet, zumindest die vom Landtag beschlossenen Gesetze umzusetzen, und das mit ihrer ganzen Kraft, und nicht, wie wir es hier erleben, dass der Landtag zum Beispiel einstimmig beschließt, dass die freien Schulen zu 80 Prozent ausfinanziert werden, und das Ministerium nach Gesetzeslücken sucht, um diesen Beschluss auszuhebeln. Das ist ein Ergebnis, wenn wir politische Beamte etabliert haben. Um das zu vermeiden, sollte künftig die Etablierung von politischen Beamten in den Fachministerien obsolet sein. Wenn dem nicht so ist, können gerade diese politischen Beamten Mehrheitsbeschlüsse des Landtags unterlaufen. Ich stimme der Überweisung des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse zu. Danke.

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