Schenk
Fragestunde
Ich weise darauf hin, dass es sich um Satz 1 Nr. 1 handelt. Ich habe schon ausgeführt, dass es Gegenstand strafrechtlicher Überprüfung ist, und so sehr ich quasi ihre Empörung nachvollziehen kann, ist es halt hier das Anliegen darzustellen, dass es sich um strafrechtliche Ermittlungen handelt, die noch laufen, die nicht gebremst, geschädigt oder beeinflusst werden sollen. Das ändert nichts daran, dass, wenn die Sachverhalte zutreffend sind, das natürlich durch die Landesregierung scharf verurteilt wird. Ich denke, daran haben wir auch keinen Zweifel gelassen.
