Ute Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Steuersenkungen sind selten. Die Regel sind Erhöhungen von Steuer- und Abgabenlast. Wir haben heute Vormittag lange debattiert, weil das Ausgabenbedürfnis die Einnahmemöglichkeiten aus der Thüringer Bevölkerung deutlich überschreitet. Wie passt dieser Antrag in die Situation? Mit dieser Steuersenkung wird ein politisches Ziel verfolgt, nämlich Eigentum schaffen für junge Familien, für Existenzgründer, für Mittelständler. Eigentum schafft eine gewisse Unabhängigkeit, wenn es nicht durch zu hohe Kredite finanziert wird, weil Kredite ja wieder abhängig machen. Eigentum macht selbstbewusst und schafft Freiraum zum Agieren. Und genau diese Frage entscheiden wir heute mit dem Antrag der CDU: Wollen wir selbstbewusste, produktive junge Menschen, innovative Unternehmen, die unsere Gesellschaft bereichern, oder wollen wir nur noch Menschen, die von oben gesteuert funktionieren, so wie es die Grünen-Programme anstreben?
(Unruhe DIE LINKE)
Mit einer hohen Grunderwerbsteuer schröpfen wir erst die Menschen, bevor sie einen Beitrag zur Gesellschaft leisten können, und verschließen ihnen Zukunftsräume. Beim Grunderwerb ist die sogenannte Grunderwerbsteuer ein maßgeblicher Kostenfaktor, zumal bei den in Ballungsgebieten beträchtlichen Immobilienpreisen. Eine Senkung eines der höchsten Sätze bundesweit entlastet sicher Familien, die sich Wohneigentum schaffen wollen. Wenn man bedenkt, dass wir in Deutschland eine im europäischen Vergleich sehr geringe Wohneigentumsquote haben, ist es auch wünschenswert, hier aufzuholen, denn einerseits verpflichtet Eigentum und andererseits geben wir den Menschen die Chance, nicht in die Abhängigkeit von Immobilienhaien getrieben zu werden,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die
werden doch gerade entlastet!) wie es zum Beispiel Wolfgang Schorlau in seinem Buch „Kreuzberg Blues“ beschreibt, denn die Genossenschaften profitieren auch von solcher Senkung. Die Einsparung von 1,5 Prozent auf die Bruttokaufsumme eines Grundstücks im ländlichen Raum ist da vielleicht vernachlässigbar, in Ballungsgebieten sieht das schon anders aus. Da aber die meisten Neubauten von Bauträgern erworben werden, ist das dann schon wieder anders. Schauen wir uns doch mal im ländlichen Raum um, wie viele Immobilien nicht genutzt sind. Es wäre doch sinnvoll, dafür Käufer zu finden,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber doch nicht durch die Senkung der Grunderwerbsteuer!) die sie wieder bewirtschaften. Auch umweltpolitisch in Bezug auf Eindämmung von Flächenversiegelung ist der Erwerb von Bestandsimmobilien zu fördern, was mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer geschieht.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
1,5 Prozent!) Da wir uns aktuell in einer Rezession befinden, in der der Erwerb einer Bestandsimmobilie attraktiver ist als ein Neubau, sollten wir diesem Prozess einen Booster verpassen und die Thüringer beim Erwerb von Bestandsimmobilien unterstützen. Kritiker mögen sagen, die Absenkung der Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der Entlastung. Aber Kleinvieh macht auch Mist. Kritiker mögen sagen, hier profitieren die Großkonzerne und Spekulanten. Da sollten kluge unbürokratische Wege gefunden werden, um das einzudämmen, zum Beispiel durch die Einführung von Spekulationsfristen. Ich stimme dem Antrag aus den hier dargelegten Gründen zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
