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Schenk

14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam. Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Überprüfungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung wird von Angaben abgesehen. Ich komme zu Frage 4: Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber werden vor ihrer Einstellung in den öffentlichen Dienst gemäß Ziffer 2.1 des Grunderlasses der Thüringer Landesregierung über die Prüfung der persönlichen Eignung für den öffentlichen Dienst vom 06.12.2016 über ihre Pflicht zur Verfassungstreue belehrt und haben eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen. Außerdem ist ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Von Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst wird darüber hinaus eine Selbstauskunft zu laufenden und bereits abgeschlossenen Strafermittlungsverfahren verlangt sowie eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Ferner erfolgt im Landeskriminalamt eine Abfrage der polizeilichen Informationssysteme. Die Beamtinnen und Beamten haben im Rahmen ihrer Ernennung außerdem gemäß § 38 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz einen Diensteid zu leisten, der insbesondere eine Verpflichtung auf das Grundgesetz enthält. Darüber hinaus werden Bedienstete, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen, zuvor und auch später regelmäßig einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung nach dem Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterzogen, an dem auch das Amt für Verfassungsschutz mitwirkt. Ziel der Überprüfung ist es, die Zuverlässigkeit der Betroffenen im Hinblick auf die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit festzustellen. Die Pflicht zur Verfassungstreue, das heißt das Bekenntnis und das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verinnerlichung deren Werte bilden das Fundament einer jeden Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Daher sind bereits in den einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den Vorbereitungsdienst der einzelnen Laufbahnen entsprechende Ausbildungsinhalte vorgesehen. So ist es zum Beispiel gemäß § 3 Satz 1 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst insbesondere das gemeinsame Ziel des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes, die Kompetenzen der Auszubildenden bzw. Studierenden zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu entwickeln. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst werden daher Themen wie zum Beispiel politischer Extremismus, Fremden- oder Ausländerfeindlichkeit, interkulturelle Kompetenz oder Rassismus in verschiedenen Lehrveranstaltungen jeweils aktuell und anlassbezogen behandelt und sollen die angehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unter anderem dazu befähigen, sich selbst- und sozialkritisch mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Im Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst werden diese Themen in verschiedenen Modulen nochmals vertieft, was eine intensivere Auseinandersetzung auch vor dem Hintergrund, dass interkulturelle und multiethnische Aspekte für die Polizeiarbeit in einer zunehmend globalisierten Welt an Bedeutung gewinnen, ermöglicht. Außerdem werden in den Modulen themenbezogen auch verfassungsrechtliche Kenntnisse vertieft und erweitert. Hierbei werden die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei von der Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unterstützt. Behandelt werden die entsprechenden Themen weiterhin im Rahmen diverser fakultativer Fortbildungsveranstaltungen, die von internen Bildungseinrichtungen, der Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention sowie externen Bildungsträgern und sonstigen Organisationen angeboten werden. So gibt es speziell für Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑ vollzugsbeamte Fortbildungsseminare, zum Beispiel zu den Themen „Interkulturelle Kompetenzen“, „Stärkende Demokratie in der demokratischen Alltagskultur“, „Auseinandersetzung mit den Ideologien des Rechtsextremismus und der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“, „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Antisemitismus“, „Islamismus/Terrorismus“, „Grundseminar Extremismus“, „Rechts- und Linksextremismus“ oder „Flucht und Asyl“. Das waren alles beispielhafte Titel der Fortbildungsseminare und keine abschließende Liste. Schließlich haben sich die einzelnen Polizeibehörden sowie die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei Leitbilder gegeben. Mit der Orientierung an diesen werden bereits während der Ausbildung und später im Dienstalltag Maßnahmen ergriffen, um ein leitbildgerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen. Ziel ist dabei die Ausbildung handlungskompetenter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter auch im Hinblick auf die Achtung, Wahrung und Durchsetzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, was explizit im Leitbild des Bildungszentrums der Thüringer Polizei aufgeführt ist. Im Leitbild der Bereitschaftspolizei ist unter anderem das Eintreten für eine weltoffene, normen- und wertgebundene Polizei im demokratischen Rechtsstaat fixiert. Werden konkrete Anhaltspunkte bekannt, die den Verdacht gegen Beamtinnen und Beamte hinsichtlich eines schuldhaften Verstoßes gegen Strafrechtsnormen oder Beamtenpflichten, insbesondere der Verfassungstreue rechtfertigen, wird denen regelmäßig im Rahmen von Straf- und Disziplinarverfahren nachgegangen und nachgewiesenes Fehlverhalten entsprechend sanktioniert. Je nach Art und Schwere des Dienstvergehens kann dies zu strafrechtlichen Verurteilungen oder im Disziplinarrecht bis hin zur Entfernung des Betroffenen aus dem Beamtenverhältnis oder der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Wiederruf bzw. Probebeamtenverhältnis führen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗