Olaf Kießling
Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, liebe Abgeordnete auf den Bänken! Wir haben nun schon viel gehört im KleinKlein. Ich will es mal ein bisschen zusammenfassen. Der Thüringer Rechnungshof hatte den Zeitraum 2014 bis 2020 geprüft und dabei die Akten von 64 Landesbediensteten entsprechend überprüft mit dem Ergebnis, dass diese Landesregierung den Schwerpunkt lieber auf das Parteibuch, auf das richtige Parteibuch gelegt hat statt auf die Bestenauslese und somit auf Eignung und Befähigung, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, eben nicht so den Schwerpunkt gelegt hat. Ziel der Prüfung war unter anderem auch, ob die Landesregierung bei den Einstellungen wirtschaftlich und sparsam gehandelt hatte, eben auch, ob die beamtenrechtlichen, insbesondere die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung in die Beamtenlaufbahn gegeben sind. Es ist ja jetzt auch dieser Grund, warum das Ganze noch erweitert werden soll. Hier gibt es auch klare gesetzliche Vorgaben, die es einzuhalten gilt. Jedoch gibt es mehr als berechtigte Zweifel, ob diese immer von dieser rotrot-grünen Regierung eingehalten worden sind. Daher hat der Landtag festgestellt, dass die vom Thüringer Rechnungshof in seinem Sonderbericht vom 13. März 2023 mit dem Titel „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ erhobenen Vorwürfe gegenüber der Landesregierung, insbesondere die festgestellten Verstöße gegen den Leistungsgrundsatz nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes bei Stellenbesetzungen, fehlende Stellenausschreibung und nicht nachvollziehbarer Eingruppierung, schwer wiegen. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, dem Land darüber zu berichten, wie sie mit dem Ergebnis der Prüfung des Thüringer Rechnungshofs umgehen wird, insbesondere wie sie das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen bewertet und welche dienst-, beamten-, haushalts-, disziplinar- und zivilrechtlichen Maßnahmen sie im Einzelfall prüfen und gegebenenfalls ergreifen wird. Es ist also die Verantwortung der Landesregierung, auf diese Vorwürfe angemessen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, auch das beschädigte Vertrauen der Bürger in die Regierung wiederherzustellen, meine Damen und Herren. Es bedarf daher einer transparenten, umfassenden und auch gründlichen Aufarbeitung durch das Parlament, durch die Justiz und vor allem auch durch die Landesregierung. Was es nicht braucht, ist eine Gesetzesänderung, welche dieser Landesregierung ermöglicht, diese zweifelhaft eingestellten Staatssekretäre, als Beispiel, jederzeit in den einstweiligen Ruhestand ohne Angabe von Gründen zu versetzen, wo sie dann auf Kosten der Steuerzahler ewig bleiben können. Meine Damen und Herren, der nächste Tagesordnungspunkt beinhaltet ja eine entsprechende Gesetzesänderung und dazu wird mein Kollege Mühlmann noch ausführen. Da ist nach unserer Auffassung der Punkt II aus der Drucksache 7/7574 mit den geforderten Konsequenzen aus der vom Thüringer Landesrechnungshof kritisierten Einstellungspraxis noch lange nicht hinreichend erfüllt. Auch konnte uns in der Beratung des HuFA nicht zweifelsfrei durch die Landesregierung dargelegt werden, dass, wie in Punkt III.2 des Antrags gefordert, sofort alle laufenden und geplanten arbeits-, dienst- und beamtenrechtlichen Maßnahmen, sofern rechtlich noch möglich, ausgesetzt werden, soweit sie der Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs widersprechen. Auch auf die Frage nach dem entstandenen Schaden für die Steuerzahler konnte bisher keine befriedigende Antwort gegeben werden, zumal der Thüringer Rechnungshof schon seit 2019 die Personalpolitik und die Menge an Personal in der Landesregierung kritisiert, da wir uns als kleines Thüringen einen Personalkörper ähnlich wie beispielsweise in Baden-Württemberg leisten, mit dem Unterschied, dass Baden-Württemberg zum Beispiel 2021 eine Wirtschaftsleistung von 536 Milliarden Euro hatte und im Gegensatz dazu Thüringen von 65,5 Milliarden. Als drittkleinstes deutsches Flächenland beschäftigt Thüringen nach den Stadtstaaten bezogen auf die Bevölkerung die meisten Landesbediensteten, rund 29 je 1.000 Einwohner. Im Bericht des Rechnungshofs von 2019 war damals schon zu lesen, dass etwa 26 Landesbedienstete pro 1.000 Einwohner vorhanden waren. Somit bewegen wir uns mit dieser rot-rot-grünen Landesregierung zügig auf die 40-Prozent-Grenze unserer Landesverfassung bezüglich der Personalausgaben im Landeshaushalt zu. Diese rot-rot-grüne Landesregierung schränkt durch ihre Personalausgabenpolitik den Handlungsspielraum immer mehr ein. Da ist unter anderem die Beschlussempfehlung des HuFA in der Drucksache 7/8721 nur folgerichtig, dass der zwischenzeitlich eingesetzte Untersuchungsausschuss 7/4 sich mit der sogenannten „Postenaffäre“ weiter befassen und die noch offenen Fragen, vor allem die notwendigen Konsequenzen, hieraus ermitteln muss und soll. Auch der Forderung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 33 Abs. 2 – ich zitiere –: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“, ist nicht Folge geleistet worden, wenn hier von der rot-rot-grünen Minderheitsregierung das Parteibuch das ausschlaggebende Kriterium war bzw. erst gar nicht die offenen Stellen ausgeschrieben wurden. Mit anderen Worten: Diese Landesregierung verstößt hierbei gegen das Grundgesetz, meine Damen und Herren, und das laut Bericht des Landesrechnungshofs gleich in 34 Fällen. In zwei Fällen erhob das Ressort ausdrücklich die dem Minister entsprechende politische Einstellung zum Einstellungskriterium, was einen klaren Gesetzesverstoß darstellt. Nur in fünf Fällen wurde die Einstellung mit der Eignung des Bewerbers für die Stelle begründet. Das kann sich keiner in der freien Wirtschaft leisten, meine Damen und Herren. Wir stimmen daher der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu, mit der weiteren Behandlung im eingerichteten UA. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
