Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich kann es – glaube ich – nach den Redebeiträgen vom Kollegen Blechschmidt und der Kollegin Marx relativ kurzhalten, weil die schon viel Richtiges zu dem vorliegenden Gesetz zur Änderung der dienstrechtlichen Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte gesagt haben. Ich will aber schon noch mal auf zwei, drei Sachen reagieren. Grundsätzlich kann unsere Fraktion den Regelungsinhalt, der hier vorliegt, gut nachvollziehen und ich glaube, wir können dazu auch eine sehr gute Diskussion im zuständigen Ausschuss führen und mit einer Anhörung eventuell auch noch mal das eine oder andere diskutieren. Das steht – glaube ich – außer Frage. Ich will vielleicht noch mal zu dem Thema „politische Beamte“ etwas sagen, weil mir das immer so ein bisschen aufstößt, wenn hier so Begriffe benutzt werden, Herr Walk. Ich glaube, der Anspruch an politische Beamte ist nicht, unpolitisch zu sein, sondern das Neutralitätsgebot. Neutralität heißt aber nicht, unpolitisch zu sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte auch ehrlich gesagt keine unpolitischen Menschen, weil ich es schon irgendwie gut fände, wenn Menschen sich mit Politik beschäftigen. Bei der ganzen Diskussion um die politischen Beamten wird immer so getan – Frau Bergner und Herr Mühlmann haben irgendwie von Parteigängern gesprochen. Es gibt übrigens auch immer regelmäßig Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die kein Parteibuch besitzen oder – ganz verrückt – nicht das Parteibuch des jeweiligen Ministers oder der Ministerin besitzen. Auch so was soll es schon gegeben haben. Von daher ist dieser Vorwurf an sich schon mal nicht besonders haltbar. Ich glaube, in der Debatte um diese ganze sogenannte Staatssekretärsaffäre, die aus meiner Sicht keine ist, ist ja immer wieder angeführt worden, dass man sich da einfach nur irgendwelche Parteikolleginnen und ‑ kollegen reinholt. Ich kann dem immer wieder nur entgegensetzen, wer als Ministerin oder Minister so kurzsichtig ist, sich einfach nur jemanden reinzuholen, weil er das richtige Parteibuch hat, der ist als Ministerin und Minister wahrscheinlich nicht geeignet und gräbt sich sein eigenes Grab. Keine Ministerin und kein Minister macht so was, insbesondere, weil unter anderem die Staatssekretäre auch die Verantwortung für die Personalfragen in einem Haus haben. Da holt man sich niemanden, der so was nicht kann. Das ist vielleicht erst mal nur so eine subjektive Wahrnehmung dazu. Was aber hier auch immer wieder nicht deutlich genug aus meiner Sicht formuliert wird, ist, bei der Frage der politischen Beamten geht es nicht darum, dass sie nicht qualifiziert sind oder dass die eben nicht auch dem Neutralitätsgebot unterliegen, was sie ja tun, sondern warum sie politische Beamte sind, liegt am Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Hausspitze. Das ist die entscheidende Frage. Das Vertrauensverhältnis ist auch die entscheidende Frage bei der Frage, welche Stellen oder welche Posten in einem Apparat in der Exekutive möchte man quasi als politische Beamte, weil eben da das besondere Vertrauensverhältnis noch mal zusätzlich zu den beamtenrechtlichen Fragen, denen die auch unterliegen, eine Rolle spielt. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob der Chef des Verfassungsschutzes oder der Polizei entsprechend politischer Beamter sein muss oder nicht. Das ist völlig diskussionswürdig. Ich möchte nur anführen, dass das auch Posten sind, die durchaus sensibel sind. Es ist die Frage, ob die CDU das, wenn sie mal wieder Regierungsverantwortung hat, durchhält, denn wenn Sie es nämlich abschaffen, muss Ihnen auch klar sein, dass Sie denjenigen, der dann darauf sitzt, nicht so einfach wieder wegkriegen. Aber gut, das ist eine Sache, die können wir dann gern noch mal im zuständigen Ausschuss diskutieren. Auch zu den ganzen Fragen der Laufbahn und der Frage des § 27 ThürBG hat die Kollegin Marx auch noch mal gesagt, dass es natürlich darum geht, dass aus dem Beamtenapparat Menschen auch ermutigt werden, Staatssekretärin oder Staatssekretär zu werden. Das machen sie nämlich momentan nicht, weil sie nicht zurückkehren können auf ihre jeweiligen Dienstposten am Ende. Das ist ein Problem. Da verschenken wir uns ganz viel Potenzial an Menschen, die in einer Verwaltung schon gut verwurzelt sind, die jeweiligen Häuser auch kennen. Denen ermöglichen wir dann, dahin wieder zurückzukehren, und erweitern eigentlich die Möglichkeit an qualifizierten Menschen auf solchen Positionen. Ich freue mich auf die Diskussion im zuständigen Ausschuss und denke, dass wir da ganz gut vorankommen werden. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
