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Prof. Dr. Hoff

14.09.2023 Sitzungen 7/117

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist hier schon deutlich gemacht worden, dass naturgemäß unterschiedliche Auffassungen darüber vorliegen, inwieweit die Landesregierung ihrer selbst gewählten Aufklärungsverpflichtung auch nachgekommen ist. Ich will noch mal darauf verweisen, dass wir selbst – darauf ist Herr Abgeordneter Dittes eingegangen – durch Schreiben von mir einen Sofortbericht im für die Staatskanzlei zuständigen Ausschuss abgeben wollten. Das ist abgelehnt worden. Gleichwohl sind dann im Ausschuss für Justiz und auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen in öffentlicher und in geschlossener Sitzung umfangreiche Fragenkataloge abgearbeitet worden – die Protokolle sind für alle Abgeordneten einsehbar. Darüber hinaus sind durch die regierungstragenden Fraktionen auf der einen Seite und durch die CDU und die FDP auf der anderen Seite Anträge in den Thüringer Landtag eingebracht worden, die sich mit dem Thema befassen, und die Landesregierung hat erklärt, dass sie die Aufträge an die Landesregierung in diesen Anträgen unabhängig von der Frage, ob sie vom Landtag beschlossen werden, beantwortet. Das heißt also, bevor der Landtag überhaupt zu einer Beschlussfassung über seine eigenen Anträge gekommen ist, haben wir diese Arbeitsaufträge abgearbeitet in den Sitzungen und in einem umfangreichen Bericht, der mit über 140 Seiten auch für alle Abgeordneten einsehbar ist. Wir haben darüber hinaus eine Sondersitzung des Thüringer Landtags gehabt, in der ich einen umfangreichen Sofortbericht abgegeben habe. Gleichzeitig muss ich Ihnen, lieber Abgeordneter Bühl, zu Ihrem Vorwurf, ich würde im Haushaltsausschuss auf die entsprechenden Aussagen in der Sonderplenarsitzung und in den Ausschusssitzungen verweisen, sagen, dass das halt daran liegt, dass, wenn Sie redundante Fragen stellen, ich natürlich, weil ich auch die Zeit der Abgeordneten nicht überstrapazieren will, auf die Antworten verweise, die ich schon gegeben habe, die Ihnen schriftlich vorliegen. Darüber hinaus hat es aber noch einen ganz einfachen Grund: Man möchte Ihnen auch nicht das Gefühl geben, dass ich an dem einen Tag möglicherweise in einem Jota eine abweichende Aussage zu dem Thema mache, an dem Sie sowieso schon den Untersuchungsausschuss angekündigt haben. Insofern ist das Verhalten, das Sie mir unbegründet vorwerfen, eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass ein Untersuchungsausschuss eben was anderes ist als beispielsweise eine Sonderausschusssitzung oder Ähnliches, nämlich dass hier entsprechend auch Vorladungen als Zeuge zu erwarten sind. Gleichzeitig weise ich entschieden zurück, wie ich es schon an verschiedener Stelle gemacht habe, dass Sie den Vorwurf unterbreiten, die Landesregierung hätte hier quasi mit Täuschen, Tricksen und zu wenigen Unterlagen gearbeitet. Ich will aber auch mal darauf hinweisen, weil Sie immer und immer wieder darüber sprechen, dass die Landesregierung unter dem Vorwand des Datenschutzes Ihnen Unterlagen nicht zugänglich machen würden: Mit Schreiben vom 13. September 2023 ging in der Thüringer Staatskanzlei und in allen Fachressorts der Landesregierung ein Schreiben des Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten ein. Aus dem möchte ich zitieren: „[Dem] Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit […] liegen derzeit zwei Beschwerden vor, die die mögliche Übermittlung von Personalakten( ‑ daten) an den Untersuchungsausschuss 7/4 des Thüringer Landtags […]“ – ich verzichte jetzt auf die Langfassung des Titels – „betreffen. Nach hiesigem Kenntnisstand hat der Untersuchungsausschuss 7/4 in seiner ersten Sitzung am 7. Juli 2023 die Landesregierung aufgefordert, bis zum 15. September bestimmte Bestandteile der Personalakten der betroffenen Bediensteten nebst den dazugehörigen Sachakten, insbesondere Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Stellenbewertungen vorzulegen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen meine derzeitige datenschutzrechtliche Bewertung der Sachlage darlegen. Die Landesregierung ist bei [ihrer] Tätigkeit an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung […] und der geltenden Datenschutzgesetze gebunden. Eine Übermittlung an den Untersuchungsausschuss darf nur erfolgen, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) [Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit] Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) bis e) [DatenschutzGrundverordnung]. Nach § 2 Abs. 7 des Thüringer Datenschutzgesetzes […] darf die Landesregierung personenbezogene Daten, die für andere Zwecke erhoben worden sind, zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen sowie zur Vorlage von Unterlagen und Berichten im Rahmen der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ – dann ist fettgedruckt in dem Schreiben – „in dem dafür erforderlichen Umfang verwenden. Diese Regelung trägt dem im Datenschutz wesentlichen Grundsatz der Erforderlichkeit Rechnung, nach dem auch bei bestehender Rechtsgrundlage eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Erforderlichkeit zulässig ist. Maßstab für die Erforderlichkeit der Übermittlung ist der Beschluss zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses in der Drucksache 7/7914. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anforderung des Untersuchungsausschusses allein bereits eine Datenübermittlung rechtfertigt. Dem steht die Bestimmung des § 2 Abs. 7 [Thüringer Datenschutzgesetz] entgegen.“ Dann wird der Untersuchungsausschussauftrag erläutert. Dann zitiere ich weiter: „Für die Erfüllung dieser Aufgabe bedarf es meiner Meinung nach nur der Übersendung von Sachakten zu Auswahlverfahren. Wenn es keine Auswahlverfahren gegeben haben sollte, genügt die Aussage darüber. Teile von Personalakten sind nur insoweit zu übersenden, als sie Angaben zu Auswahlverfahren enthalten. Gegenstand der Untersuchung ist“ – Zitat – „‚Ernennung beziehungsweise Einstellung‘ bzw.“ – Zitat – „die ‚Besetzung von Stellen‘. Daher geht es nicht um die Untersuchung der betroffenen Bediensteten, sondern um die jeweiligen Verfahren, die ihrer Einstellung oder Dienstpostenzuweisung zugrunde liegen. Ich warne daher davor, die Personalakten ohne Prüfung der Erforderlichkeit der Übermittlung an den Untersuchungsausschuss zu übersenden. Dies würde einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) [Datenschutz-Grundverordnung] darstellen.“ Vor dem Hintergrund der Landesregierung hier noch mal quasi via öffentlicher Plenarsitzung den Vorwurf zu machen, sie würde dem Untersuchungsausschuss Unterlagen vorenthalten, leichtfertig, weil sie den Untersuchungsausschussauftrag verhindert, ist das ein starker Vorwurf. Sondern es ist die Aufgabe sowohl der Landesregierung als auch des Landtags, den personenbezogenen Daten – und um diese Sachfrage diskutieren wir seit dem ersten Tag bei der Übersendung von Unterlagen – Rechnung zu tragen. Und dass Sie notorisch den personenbezogenen Datenschutz hintanstellen, weil Sie das als Instrument nutzen wollen, um der Landesregierung zu unterstellen, sie würde Ihrem Untersuchungsauftrag entgegenwirken, das ist ein mangelnder Respekt gegenüber dem Datenschutz und den Beschäftigten, um die es geht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und um die ging es der Landesregierung vom ersten Tag an dieser Stelle. Dann haben Sie in II. Ziffer 3 der Drucksache 7/8721, die hier schon zitiert worden ist, gesagt, die Landesregierung soll bis 31. Oktober 2023 eine umfassende Prüfung einleiten und unverzüglich dem Landtag über das Ergebnis berichten, ob und – wenn ja – in welchem Umfang die vom Thüringer Rechnungshof monierte Einstellungspraxis in der Thüringer Landesverwaltung auch außerhalb der Leitungsbereiche der obersten Landesbehörden seit Dezember 2014 praktiziert wurde. Das heißt, Sie möchten, dass – also ich kann das schwer fassen, weil, wenn man sich den Sonderbericht des Rechnungshofs noch mal zugrunde legt: Der hat vier Teile, und der Teil 4 beschäftigt sich ausschließlich mit den Staatssekretären. Das heißt, Sie wollen jetzt, dass wir als Landesregierung umfassend prüfen, ob außerhalb der Leitungsbereiche die Kriterien, die für die Einstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären zugrunde liegen, praktiziert worden sind. Da kann ich Ihnen heute schon sagen: Nein, denn diese Regelungen umfassen ja nur Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Dann haben wir den Teil 3 in diesem Bericht. Dazu wird auch durch den Rechnungshof ausgeführt, dass § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht normiert. Der Rechnungshof befasst sich mit der Frage, wie diese Ausnahme von der Ausschreibungspflicht durch die Landesregierung wahrgenommen wurde. Jetzt wollen Sie, dass wir umfangreich prüfen und dem Landtag berichten, ob außerhalb der Leitungsbereiche in der Landesverwaltung Ausschreibungen nicht gemacht wurden unter Bezug auf die Regelungen von § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz. Da kann ich Ihnen heute schon sagen: Nein, ist nicht praktiziert worden, weil Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht nur dort vorgenommen wurden, wo § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz diese Ausnahmen normiert. Ich würde in diesem Zusammenhang bitten, dass das quasi als Sofortbericht zu dem noch nicht beschlossenen Antrag in der Drucksache 7/8721 wahrgenommen wird, denn ich bin nicht bereit – und kann auch nicht –, Sachverhalte, die außerhalb der Leitungsbereiche gesetzlich gar nicht vorgesehen sind, daraufhin überprüfen, ob dort Regelungen angewendet wurden, die nur für die Leitungsbereiche nach § 3 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz angewendet werden. In diesem Sinne kann ich also bereits vor dem 31. Oktober 2023 sagen, dass eine umfassende Prüfung vor dem Hintergrund der offensichtlich rechtlichen Sachlage ergeben hat, dass außerhalb der Leitungsbereiche keine entsprechenden Verfahren vorgenommen wurden, wie sie vom Rechnungshof kritisiert wurden, von uns in Teilen bezogen auf die Dokumentation ansonsten grundsätzlich zurückgewiesen worden sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗