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Olaf Müller

GRÜNE 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, wir haben heute Morgen die Ausführungen der Finanzministerin zum Haushalt 2024 und zur finanzpolitischen Lage gehört. Steigende Kosten bei Energie und Personal und in anderen Bereichen führen zwingend zu Mehrausgaben in vielen Bereichen. Der Haushalt ist nur durch den Rückgriff auf die dafür angelegte Rücklage auszugleichen. In diesem Gesamtkontext wollen Sie, werte Herren und Damen von der CDU und auch von der AfD und FDP, jetzt tatsächlich ohne Not und ohne Zwang und ohne gesicherte Daten zur Wirksamkeit diesem Landeshaushalt im nächsten Jahr 48 Millionen Euro entziehen. Herzlichen Glückwunsch! Wie die Finanzierung konkret mit Blick auf den Haushalt 2024 aussehen soll, sagen Sie nicht. Meine Erwartungshaltung ist auch ziemlich gering. Der Entwurf, über den hier abgestimmt wird, stammt aus dem Dezember letzten Jahres. Dort schlagen Sie vor, die prognostizierten Mehreinnahmen aus der November-Steuerschätzung zu verwenden, mittel- und langfristig soll die Finanzierung über eine Priorisierung des Landespersonals und die Konsolidierung der Fördermittellandschaft erfolgen. Das hört sich klasse an. Ob die diesjährige Steuerschätzung die fehlenden 48 Millionen Euro abdeckt, wissen wir nicht. Wir können es nur hoffen. Andererseits muss notgedrungen bei freiwilligen Leistungen gekürzt werden. Ich nenne da nur einmal exemplarisch die Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten, die Förderung des Mittelstands oder auch des Tourismus. Was aber bitte ist unter der Priorisierung des Personals zu verstehen? Wie kann dadurch eine Einsparung erreicht werden? Diese Frage stellt sich auch bei der Konsolidierung im Fördermittelbereich. Schaut man in ein Wörterbuch, so findet man da, dass etwas in seinem Bestand gesichert oder gefestigt werden soll. Wie Sie damit die Absenkung des Steuersatzes finanzieren wollen, wissen nur Sie allein. Was Ihren Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung angeht, haben Sie offensichtlich nur den ersten Absatz der Stellungnahme des Rechnungshofs zur Gesetzgebungskompetenz gelesen. Hätten Sie umgeblättert, wäre Ihnen folgender Passung zur Kenntnis gelangt – ich zitiere –: „Die Länder haben gem. Art. 105 Abs. 2a GG lediglich das Recht zur Bestimmung des Steuersatzes. Allein die Gesetzgebungskompetenz des Bundes schließt das Recht zur Normierung der Bemessungsgrundlage und damit das Recht zur Schaffung von Freibeträgen ein. Eine sog. Länderöffnungsklausel – wenn auch seit längerem medial von verschiedenen Akteuren gefordert – besteht bis heute nicht.“ Der Rechnungshof drückt sich hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit eines Fördertatbestands im Folgenden etwas vager aus. Er stellt aber fest, dass die unmittelbare Verbindung von Förderung und gezahlter Grunderwerbsteuer höchstwahrscheinlich unzulässig ist. Wer zwischen den Zeilen lesen kann, weiß, was das bedeutet. Ähnlich zu verstehen ist auch das Schreiben der Landtagspräsidentin von gestern. Ich kann Sie also nur darum bitten, einer Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zuzustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir als Koalition hatten Ihnen angeboten, nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen eine Familienkomponente und tatsächlich eine Familienkomponente neben dem Gesetz zu schaffen, um den Eigentumserwerb von Familien mit Kindern zu fördern. Das haben Sie abgelehnt. Jetzt soll also jeglicher Grundstückserwerb gefördert werden, von sozialer Ausgewogenheit – wir haben es mehrfach schon gehört – keinerlei Spur. Auch die von Ihnen behaupteten positiven Auswirkungen auf die regionale Entwicklung ist nicht mit Zahlen zu belegen. Dass die Absenkung des Steuersatzes auch allgemein nicht in die finanzpolitische Landschaft passt, zeigt ein Blick nach Hamburg und Sachsen. Dort wurde der Steuersatz zum 1. Januar 2023 angehoben. Nur nebenbei weise ich darauf hin, dass Sachsen mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 auch seine Rücklagen vollständig auflöst. Thüringen steht also damit auch nicht so ganz allein. Der eigentliche Skandal ist aber, dass Sie nicht mal mehr den Versuch unternehmen, politische Mehrheiten ohne die AfD zu suchen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Angebot der Koalition für eine Kompromisslösung haben Sie ohne jegliche Verhandlung und Gespräche ausgeschlagen. Ihr Parteivorsitzender in Berlin wird sich freuen, denn seine Beteuerung, dass es eine Brandmauer nach rechts gebe, führen Sie hier nicht zum ersten Mal ad absurdum. (Beifall DIE LINKE, SPD) Dass Sie jetzt den verfassungswidrigen Teil rausnehmen, macht es auch nicht besser. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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