Torben Braga
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne! Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer – klingt ja eigentlich relativ unspektakulär, trotzdem eine hitzige Debatte. Ich muss, glaube ich, nicht erklären, warum. Das haben Sie alle sicherlich schon verstanden und auch der Presseberichterstattung im Vorfeld entnehmen können, welche Bedeutung die heutige Debatte und die heutige Abstimmung in diesem Freistaat haben. Gleichwohl, wir wenden uns der Sache zu. Worum geht es? Wieder einmal soll die Höhe der Grunderwerbsteuer in Thüringen angepasst werden. Dabei ist die letzte Änderung in dieser Sache gar nicht so lange her. Einige im Hause werden sich noch erinnern, ich war selbst nicht dabei. 23. September 2015, also fast genau acht Jahre ist es her, da brachte die Landesregierung, die rot-rot-grüne Landesregierung, die Mehrheitsregierung damals, ein Gesetz zur Erhöhung des Steuersatzes von 5,0 auf 6,5 Prozent gemeinsam mit dem Doppelhaushaltsgesetz für 2016 und 2017 ein. Die Begründung, wenn man sich dieses Gesetz von damals anschaut, bemerkenswert kurz, nämlich genau ein Satz, lautet: „Durch die Erhöhung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer können die Einnahmen für den Landeshaushalt um etwa 32 Millionen Euro jährlich erhöht werden.“ Das war es, das war die Begründung damals.
(Beifall und Heiterkeit AfD)
Immerhin, in der Schilderung des Problems und Regelungsbedürfnisses war man zu einer etwas ausführlicheren Begründung bereit, da waren es immerhin zwei Sätze: „Zur langfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts müssen zusätzliche Einnahmen generiert werden. Ohne die Erhöhung der Einnahmen ist der Haushaltsausgleich des Landeshaushalts 2017 gefährdet.“ Die vermeintliche Notwendigkeit für die Steuererhöhung ergibt sich also nach dieser Begründung ausschließlich aus den möglichen Mehreinnahmen. Sagt das nicht alles aus, was man über rot-rot-grüne Finanzpolitik wissen muss?
(Beifall AfD)
Nehmt dem Steuerzahler alles nur Mögliche aus der Tasche, was man kann. Wir können bis 6,5 Prozent erhöhen, dachte man sich damals, das kann nämlich die Einnahmen im Haushalt erhöhen, das muss ausreichen für diese Erhöhung. Und das hat damals auch ausgereicht, die Mehrheit hat es durchgedrückt. Schon damals war für alle Beteiligten klar – das wurde in der Debatte gesagt, wenn man sich das Protokoll anschaut, ist das nachvollziehbar –, schon damals wurde festgestellt, das hat mein Kollegen Stefan Möller damals gemacht und er hat auch richtigerweise darauf aufmerksam gemacht, dass der Landeshaushalt 2014 noch mit einem Überschuss von fast 190 Millionen Euro abgeschlossen wurde. Die also behauptete notwendige Konsolidierung, die damals als Begründung angegeben wurde, sie war also frei erfunden. Die Mehreinnahmen wollte Rot-Rot-Grün zur Finanzierung des eigenen Haushalts nutzen und genauso ist es auch gekommen. Ich habe gestern bereits in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen: Unter Rot ‑ Rot ‑ Grün sind in diesem Land die Ausgaben innerhalb von nicht einmal zehn Jahren Regierungszeit um nahezu 50 Prozent gestiegen. Natürlich sind hier die inflationsbedingten Teuerungen, Anpassungen von Löhnen und Besoldung dabei, keine Frage, steht außer Frage. Aber die Realität ist doch, dass dieser Staat schon lange keine Einnahmensorgen haben darf, sondern Ausgabenprobleme hat. Und diese Probleme hat rot-rot-grüne Haushalts- und Finanzpolitik verschärft in diesem Land.
(Beifall AfD)
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum Jahre 2017 hat dem Freistaat seitdem Mehreinnahmen – wenn man das zusammenrechnet, welche Mehreinnahmen sich daraus ergeben haben, aus dieser Erhöhung – um 1,5 Prozentpunkte, mithin Mehreinnahmen im neunstelligen Bereich beschert. Das sind insgesamt etwa 360 Millionen Euro, die der Freistaat zusätzlich durch die um 30 Prozent erhöhte Grunderwerbsteuer eingenommen hat. Und wo sind sie gelandet? Die marode Infrastruktur ist geblieben, die sanierungsbedürftigen Straßen, die sanierungsbedürftigen Schulen sind geblieben. Viele Kommunen sind nach wie vor finanziell völlig überfordert. Und diesen Betrag, es war nicht der genaue Betrag, 360 Millionen Euro, aber ein sehr ähnlicher Betrag, haben wir heute schon gehört. Und der eine oder andere aufmerksame Hörer wird auch wissen von wem, nämlich vom Ministerpräsidenten. Er hat nämlich vorhin in der Debatte zum Landeshaushaltsgesetz 2024 gesagt: Um etwa diesen gleichen Betrag, 360 Millionen Euro, haben wir in zehn Jahren rot-rot-grüner Haushaltspolitik die Schulden im Freistaat reduziert. Wo ist also die Erhöhung der Grunderwerbsteuer 2017 hingeflossen? In die Schuldentilgung, nicht in die Konsolidierung des Haushalts, nicht in die Sanierung der Straßen und Schulen, nicht, nichts Konstruktives ist in diesem Freistaat aus diesen Mehreinnahmen geschehen, ganz und gar nicht. Nein, meine Damen und Herren, Herr Präsident, was damals beschlossen wurde, ist genauso wie prognostiziert eingetreten: Das Geld ist versandet, versandet in die Förderung von Lastenfahrrädern, Beispiele sind ja heute schon gefallen, versandet in sinnlose Hitzeschutzberatungsprogramme,
(Beifall AfD)
versandet in Meinungsüberwachungsinstitute, versandet in Danke-fürs-Impfen-Partys, versandet in marode Banken, Stichwort Greensill, versandet in institutionelle Förderung von als Arbeitsloseninitiativen getarnte Betrugsmaschen, versandet in so viele andere
(Beifall AfD)
Umerziehungsprojekte in diesem Land, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Klientelförderungstöpfe rot-rot-grüner Vorfeldorganisationen. Es ist also richtig und konsequent zu schauen, wo Steuern auch reduziert werden und die Bürger entlastet werden können. Nicht zuletzt deswegen hat meine Fraktion bereits im August 2018 eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum beantragt und im Januar 2022 aus Anlass einer Debatte, die die FDP-Gruppe damals angestoßen hat, diese Forderung wiederholt und einen möglichen Lösungsansatz auch präsentiert, und zwar unter Nutzung des Thüringer Wohnungsbauvermögens. Das hat mein Kollege Kießling immer wieder präsentiert und betont, dass es die Möglichkeit gäbe. 2018 und letztes Jahr waren die Kollegen der CDU-Fraktion noch streng dagegen; Herr Kowalleck wird sich erinnern, er hat nämlich dagegengesprochen. An seine Rede kann ich mich nämlich auch erinnern. Umso besser und umso schöner, dass die anstehenden Wahlkämpfe die Anträge auf Steuersenkung auch für die Union wieder charmant machen, genauso wie sie eine restriktive Flüchtlingspolitik oder eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten für den Innenminister charmant machen.
(Beifall AfD)
Also was anstehende Wahlen nicht alles möglich machen in diesem Land – eine Entwicklung, die auf jeden Fall zu begrüßen ist. Denn uns, meine Damen und Herren, Herr Präsident, ist es gleich, wer hier im Hause etwas Richtiges beantragt. Wir sind gern bereit, unseren Forderungen auch dann zur Verwirklichung zu verhelfen, wenn es die Vertreter einer anderen Partei sind, die dieses hier vorschlagen und zur Abstimmung stellen. Pragmatische Politik zum Wohle des Freistaats und seiner Bürger – das ist die AfD hier im Landtag, das ist AfD in Thüringen.
(Beifall AfD)
Beim Thema der Grunderwerbsteuersenkung hat sich in den vergangenen Jahren nämlich klar gezeigt, dass Union, FDP und AfD in die gleiche Richtung blicken. Die zwei Fraktionen und die Gruppe haben weitgehend gleichlautende Anträge in der Sache gestellt. Wir wollen eine Entlastung für diejenigen, die sich mit einem Immobilienerwerb mit Standort in Thüringen für Thüringen, für dieses Land, entscheiden. Wir sind auch der Überzeugung, dass sich Thüringen das auch leisten kann und können muss. Daher stimmen wir diesem Antrag der CDU-Fraktion zu, auch wenn er in Einzelheiten hinter unseren Forderungen bleibt, aber darüber schauen wir hinweg. Im Wesentlichen wird die Forderung umgesetzt, und das ist auch richtig so.
(Beifall AfD)
Eine gute Politik braucht die Stimmen der AfD nicht, ist ja immer wieder hier zu hören in diesem Plenum, aber auch in der Öffentlichkeit, die Presse ventiliert das ja immer wieder. Diese Behauptung ist in diesem Landtag leider viel zu oft gefallen. Ich denke, der Thüringer Bürger zieht ein anderes Resümee, auch aus der Debatte des heutigen Tages. 2018 und 2022 war die Senkung der Grunderwerbsteuer ein Vorstoß der AfD, dem aber nicht zugestimmt werden durfte, eben weil es ein Vorstoß der AfD war. Jetzt ist es aber eine Idee der Union – sei es drum. Auf keinen Fall darf aber die AfD zustimmen, die Stimmen sind ja vergiftet, „Pakt mit dem Teufel“ ist sogar aus der Staatskanzlei zu hören. Nein, Herr Ministerpräsident, das ist ein Pakt mit dem Wähler, ein Pakt mit dem Steuerzahler in diesem Land,
(Beifall AfD)
ein Pakt mit Familien, die sich in Thüringen langfristig niederlassen wollen, ein Pakt mit Unternehmen, die sich trotz einer katastrophalen rot-rot-grünen Wirtschaftspolitik für den Standort Thüringen entscheiden, und ich denke, das ist auch ein richtiger Pakt. Wenn Sie in Ihren Sonntagsreden – also, meine Damen und Herren, nicht nur der Ministerpräsident – wieder einmal den Vertrauensverlust der Bürger in politische Institutionen beklagen, dann denken Sie zurück an diese Debatte des heutigen Tages, auch die zum Haushaltsgesetz, und wie sie auch im Vorfeld geführt wurde. Mehr Pragmatismus täte uns allen gut. Nicht wer beantragt etwas, sondern was wird beantragt, nicht wer stimmt einer Sache zu, sondern wozu wird zugestimmt. Und wenn das den Interessen der Wähler entspricht, den Interessen der Steuerzahler, der Familien, der Unternehmen in diesem Land, dann ist das eine begrüßenswerte Entwicklung.
(Beifall AfD)
Lösungsorientierte Politik und weniger parteipolitische Farbenspiele und Zank – das wünscht sich der Bürger in diesem Land. Es wäre im Interesse aller hier Anwesenden, das endlich zu erkennen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
